<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0074</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die Prioritäten der EU für die 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0091/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zu den Prioritäten der EU für die 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (2023/2973(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau und ihr vorrangiges Thema „Beschleunigung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle aller Frauen und Mädchen durch die Bekämpfung von Armut, die Stärkung der Institutionen und die Finanzierung unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking (Beijing) vom 15. September 1995 sowie die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und insbesondere Nachhaltigkeitsziel 1, Armut zu beenden, Nachhaltigkeitsziel 5, die Geschlechtergleichstellung zu erreichen und die Lebensbedingungen von Frauen zu verbessern, und Nachhaltigkeitsziel 8, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021–2025 (GAP III),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 vom 5. März 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Juni 2022 zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen im Bereich Pflege und Betreuung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 30.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2022 zu der Frauenarmut in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 157 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu den Prioritäten der EU für die 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (O-000056/2023 – B9-0005/2024 und O-000057/2023 – B9-0006/2024)),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sicherstellung der Rechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ein Grundprinzip der EU ist, das in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist; in der Erwägung, dass Gender-Mainstreaming und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung wichtige Instrumente sind, um dieses Ziel zu erreichen und diese Grundsätze in alle Strategien, Maßnahmen und Aktionen der EU, auch in ihre externen Dimensionen, zu integrieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich im Jahr 1995 189 Länder weltweit, darunter die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking dazu verpflichtet haben, auf die Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken und die Position aller Frauen und Mädchen zu stärken; in der Erwägung, dass gemäß Nachhaltigkeitsziel 5 der 2015 von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommenen Agenda für nachhaltige Entwicklung spätestens bis 2030 die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen ist und alle Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt zu befähigen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU ihre Verantwortung anerkennen muss, die Geschlechterperspektive in alle Bereiche ihrer Außenpolitik einzubeziehen, wie Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Handel, Landwirtschaft, Klima und Migration, um bei der weltweiten Beseitigung von Frauenarmut mitzuwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der feministische Ansatz in der Außenpolitik darauf abzielt, Frauen und Mädchen zu stärken, Krisen zu lösen und die negativen Auswirkungen auf Frauen, Mädchen und die Gleichstellung der Geschlechter zu verringern, einschließlich der Bekämpfung von Frauenarmut; in der Erwägung, dass sich die EU bemühen sollte, bei ihrem auswärtigen Handeln einen solchen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der Aktionsplattform von Peking von 1995 betont wurde, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen sowie die Verwirklichung ihrer Menschenrechte entscheidende Faktoren für die Beseitigung der Armut sind; in der Erwägung, dass Armut sowie soziale und politische Ausgrenzung eng miteinander verflochten sind; in der Erwägung, dass Frauenarmut ein komplexes, vielschichtiges Problem ist, das sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ihren Ursprung hat; in der Erwägung, dass aus diesem Grund alle Ursachen und alle Arten von Frauenarmut bekämpft werden müssen; in der Erwägung, dass dadurch ihre Fähigkeit eingeschränkt wird, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und ihre Rechte in der Gesellschaft wahrzunehmen und sich so eine nachhaltige Existenzgrundlage zu schaffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen im Vergleich zu Männern nach wie vor unverhältnismäßig stark von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, insbesondere Frauen und Mädchen, die überschneidende Formen der Diskriminierung aufgrund des biologischen Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung,<FOOTNOTE><FIELD> Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 21.</FIELD></FOOTNOTE> des sozialen Geschlechts, der Geschlechtsidentität sowie des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit und der Geschlechtsmerkmale erfahren; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge weltweit 383 Millionen Frauen und Mädchen – und im Vergleich dazu nur 368 Millionen Männer und Jungen – von weniger als 1,90 USD pro Tag leben<FOOTNOTE><FIELD> Azcona, G., und Bhatt, A., <STRING ITALIC="on">Poverty is not genderneutral</STRING>, UN Women, März 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Armutsquote bei Frauen (12,8 %) höher ist als bei Männern (12,3 %)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING ITALIC="on">Gender differences in poverty and household composition through the life cycle</STRING>, UN Women und Weltbank.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Armut von Frauen und das Lohn- und Rentengefälle auf die Anhäufung systemischer und struktureller Ungleichheiten und Diskriminierung zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass nachteilige Geschlechterstereotypen und soziale Normen nach wie vor Einfluss auf die Arbeitsteilung zu Hause, in der Bildung und Arbeit sowie in der Gesellschaft haben und sich auf den Zugang zu Macht und Ressourcen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln oder Krediten über verschiedene Quellen wie Wagniskapital, unter anderem über Investitionsnetzwerke für Frauen, den Landbesitz und die Erbschaft sowie die Entscheidungsfindung auswirken; in der Erwägung, dass unbezahlte Betreuungs- und Hausarbeit Frauen und Mädchen unverhältnismäßig belasten und dass diese häuslichen Pflichten und Betreuungspflichten nicht angemessen anerkannt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen, darunter zu Kinderbetreuung und Langzeitpflege, vor allem Auswirkungen auf Frauen und Mädchen hat, da sie häufig die Lücken bei der Betreuung und der Unterstützung der Familie schließen müssen, wodurch Frauen auf lange Sicht übermäßig mit unbezahlten Betreuungsaufgaben konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen weltweit über 70 % der Arbeitskräfte in der Gesundheits- und Pflegebranche ausmachen<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung vom 5. Juli 2022 zur Frauenarmut in Europa, Angenommene Texte, P9_TA(2022)0274.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass diese Art der Beschäftigung systematisch unterbewertet wird, da sie von Frauen unentgeltlich im häuslichen Bereich ausgeübt wurde und wird; in der Erwägung, dass Frauen aufgrund ihrer unverhältnismäßigen Belastung durch unbezahlte Betreuungsaufgaben vermehrt in Teilzeit beschäftigt sind; in der Erwägung, dass Frauen trotz Erwerbstätigkeit unter Armut leiden, die zu sozialer Ausgrenzung führt; in der Erwägung, dass die sozialen, gleichstellungsspezifischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf Personen mit Betreuungspflichten dringend angegangen werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Arbeit in von Frauen dominierten Branchen wie dem Gesundheitswesen sowie der Pflege und Betreuung systemisch unterbezahlt und unterbewertet wird; in der Erwägung, dass die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit die Anerkennung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen erfordert, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, den Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsmöglichkeiten sowie die Anerkennung des Zusammenhangs zwischen unterbewerteter und unterbezahlter Arbeit in von Frauen dominierten Branchen sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Armut die Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen verschärft, da zunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten es Frauen in von Missbrauch geprägten Beziehungen erschweren, ihren Partner zu verlassen; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles und gesellschaftliches Problem ist, das in allen sozioökonomischen Gruppen vorkommt und unabhängig von der Herkunft oder dem Glauben ist; in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Gewalt auch zu Armut und sozialer Ausgrenzung beiträgt, da Gewalt drastische gesundheitliche Folgen hat und zum Verlust des Arbeitsplatzes und zur Obdachlosigkeit führen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Armut zu einem höheren Risiko für Frauen führt, Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu werden, da sie und ihre Familien dadurch wirtschaftlich von den Gewalttätern abhängig werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Zusammenhänge zwischen Armut und dem Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu verstehen; in der Erwägung, dass Armut zusammen mit anderen praktischen, rechtlichen, finanziellen, kulturellen und sozialen Hindernissen dazu führen kann, dass Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich sicherer und legaler Abtreibung und moderner Verhütungsmittel, für Frauen nicht zugänglich sind; in der Erwägung, dass die Verzögerung und Verweigerung des Zugangs zu sicherer und legaler Abtreibung eine Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellen; in der Erwägung, dass mehrere Menschenrechtsgremien erklärt haben, dass die Verweigerung einer sicheren und legalen Abtreibung Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Prävention, Früherkennung und Behandlung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen, Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane, einschließlich Gebärmutterhalskrebs, sowie Behandlung und Betreuung bei Kinderwunsch wesentlich sind, um Leben zu retten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu Menstruations- und Hygieneartikeln durch eine geschlechtsbezogene verzerrte Besteuerung von Menstruationsprodukten eingeschränkt wird, wodurch das Problem der Menstruationsarmut verschärft wird; in der Erwägung, dass Scham, unbehandelte Menstruationsschmerzen und diskriminierende Traditionen sowie der Mangel an Wasser- und Sanitäreinrichtungen für die Menstruationshygiene zu Schulabbrüchen und geringeren Anwesenheitsquoten bei Schulmädchen und erwerbstätigen Frauen führen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Stärkung der Rolle von Frauen, die gleiche Entlohnung für gleiche und gleichwertige Arbeit sowie die Fähigkeit, gleichberechtigt am Arbeitsmarkt und an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, nicht nur von zentraler Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, die Frauenrechte zu wahren und die Armut zu beenden, sondern auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen; in der Erwägung, dass gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit und die Fähigkeit, gleichberechtigt am Arbeitsmarkt und an der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung teilzuhaben, Voraussetzungen für Gleichstellung in den Volkswirtschaften und Gesellschaften sind; in der Erwägung, dass die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit unter anderem die Förderung des Unternehmertums und der selbstständigen Erwerbstätigkeit von Frauen erfordert und von geeigneten Maßnahmen flankiert werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiges Instrument zur Beseitigung von Frauenarmut ist, von dem nicht nur Frauen profitieren, sondern die Wirtschaft insgesamt, und das sich positiv auf das BIP, das Beschäftigungsniveau und die Produktivität auswirkt; in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bis 2050 zu einem Anstieg des Pro-Kopf-BIP in der EU zwischen 6,1 % und 9,6 % und zu zusätzlichen 10,5 Millionen Arbeitsplätzen führen würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen von Krisen, einschließlich des Klimawandels und aller damit verbundenen Folgen wie Verlust an biologischer Vielfalt, Naturkatastrophen, Pandemien und bewaffnete Konflikte, unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in prekären Situationen schlechteren Zugang zu oder weniger Kontrolle über die Ressourcen haben, die für die Bewältigung und Überwindung von Krisen erforderlich sind; in der Erwägung, dass Krisen Frauen und Männer unterschiedlich stark belasten und soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen; in der Erwägung, dass Armut bei Eltern und insbesondere Müttern häufig zu Kinderarmut führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Inflation seit 2021 stark gestiegen ist, was in erster Linie auf die hohen Energie- und Lebensmittelkosten zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Löhne voraussichtlich nicht so schnell steigen werden wie die Inflation, was zu einer Lebenshaltungskostenkrise führt; in der Erwägung, dass diese Krise die Lebensgrundlagen, die Gesundheit, das Wohlergehen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ernsthaft bedroht und gleichzeitig ihre Fähigkeit einschränkt, Grundbedürfnisse wie Nahrungsmittel und Wohnraum zu erwerben, und die Energiearmut verschärft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass in den letzten Jahren die Rolle der Frau EU-weit zwar gestärkt und eine gleichberechtigte Gesellschaft gefördert wurde, unter anderem durch Initiativen wie transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen oder Lohntransparenz, jedoch müssen diesbezüglich größere Fortschritte erzielt werden, da dies für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter entscheidend ist, was in Krisenzeiten besonders wichtig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Investitionen in Maßnahmen zugunsten von Frauen auch die Lebensbedingungen ihrer Familien und insbesondere ihrer Kinder verbessert werden; in der Erwägung, dass Alleinerziehende, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, einem höheren Armutsrisiko und demnach der größeren Gefahr ausgesetzt sind, Armut auf die nächste Generation zu übertragen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">richtet folgende Empfehlungen an den Rat:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>zu bekräftigen, dass die EU unerschütterlich hinter der Aktionsplattform von Peking, den nachfolgenden Überprüfungskonferenzen und dem darin dargelegten Spektrum an Aktionen für die Gleichstellung der Geschlechter steht;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die uneingeschränkte Einbeziehung des Parlaments und seines Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in den Entscheidungsprozess über den Standpunkt der EU auf der 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau sicherzustellen, dafür zu sorgen, dass das Parlament zeitnah vor den Verhandlungen über angemessene Informationen und Zugang zum Positionspapier der EU verfügt, und die interinstitutionelle Zusammenarbeit und informelle Konsultation, auch vor und während der Verhandlungen, weiter zu verbessern, damit die Prioritäten des Parlaments angemessen berücksichtigt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>zu betonen, dass im Rahmen der 68. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau, die vom 11. bis 22. März 2024 stattfinden soll, ein konkretes Ergebnis erzielt werden muss, unter anderem durch die Annahme einer Reihe vorausschauender ehrgeiziger Verpflichtungen, die in der politischen Erklärung dargelegt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>seine entschlossene Unterstützung der Arbeit von UN Women zuzusichern, die ein zentraler Träger im System der Vereinten Nationen ist, mit dem die Rechte der Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt gefördert und alle einschlägigen Interessenträger zusammengebracht werden, um für einen politischen Wandel und abgestimmte Maßnahmen zu sorgen; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie die EU aufzufordern, ausreichende Mittel für UN Women bereitzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>sicherzustellen, dass die EU eine Vorreiterrolle spielt und eine klare Führungsposition einnimmt, während sie gleichzeitig Geschlossenheit zeigt, wenn es um die Stärkung von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt und die Erzielung der Geschlechtergleichstellung weltweit geht;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>für Chancengleichheit in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt sowie in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen zu sorgen und gleichen Zugang zu Wirtschafts- und Finanzdienstleistungen zu garantieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>sich für Frauen und Mädchen in Führungsrollen und ihre uneingeschränkte, gleichberechtigte und sinnvolle Beteiligung auf allen Entscheidungsebenen einzusetzen, da die Beteiligung von Frauen am öffentlichen und politischen Leben und an der Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung für eine gute Regierungsführung und Politikgestaltung ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h)</SYMBOL>das Gender-Mainstreaming und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in allen Politikbereichen der EU und der Mitgliedstaaten anzuwenden, da es sich dabei um weltweit anerkannte Instrumente zur Umsetzung der Rechte von Frauen und zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter handelt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>die internen und externen Strategien und Programme der EU auszuarbeiten und anzupassen, um Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt besser zu stärken, ihre Rechte zu achten, zu schützen und zu wahren und die Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j)</SYMBOL>die vielfältigen systemischen Ursachen der Frauenarmut weltweit anzugehen, wie etwa die Überrepräsentation von Frauen in schlecht bezahlten, prekären und Teilzeitbeschäftigungen, die Unterbrechung der beruflichen Laufbahn von Frauen aufgrund der Betreuung von Kindern und anderen Familienmitgliedern, den fehlenden Zugang zu Arbeitsmärkten und Beschäftigung, das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle sowie die Unterrepräsentation von Frauen in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k)</SYMBOL>darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, die Rolle von Frauen und Mädchen durch allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen zu stärken, was entscheidend ist, um nachteilige Stereotype und anhaltende Ungleichheiten zu bekämpfen, die zu Armut führen, und die Beschäftigungsquote von Frauen und ihre Unterrepräsentation in bestimmten Bereichen wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und künstliche Intelligenz (KI) anzugehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>l)</SYMBOL>das Unternehmertum von Frauen auf allen Ebenen zu unterstützen und zu fördern, indem ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt erhöht, ihre finanzielle Unabhängigkeit verbessert und Frauen als Vorbilder, Mentorinnen und Arbeitsplatzschaffende anerkannt und gefördert werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>m)</SYMBOL>sicherzustellen, dass in künftigen Strategien, Programmen und politischen Initiativen der EU konkrete Maßnahmen und angemessene Mittelbindungen aufgenommen werden, um die verschiedenen Aspekte und Ursachen von Frauenarmut anzugehen, die in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter genannt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>n)</SYMBOL>die verheerenden Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft und in bewaffneten Konflikten auf die soziale Ausgrenzung und Armut von Frauen hervorzuheben und das Bewusstsein dafür zu schärfen und zu betonen, dass starke nationale und internationale Rechtsrahmen notwendig sind, die Täter dieser Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden müssen und das Recht der Opfer auf wirksame Rechtsbehelfe und Wiedergutmachung geltend gemacht werden muss;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>o)</SYMBOL>schädliche traditionelle Praktiken wie Kinder- und Zwangsehen und Genitalverstümmelung bei Frauen anzugehen und zu bekämpfen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>p)</SYMBOL>Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Mädchen während ihrer Menstruation dem Unterricht fernbleiben, indem an den Schulen Wasser-, Sanitär- und Hygieneeinrichtungen sowie Einrichtungen für die Menstruationshygiene ausgebaut werden, die Periodenarmut angegangen wird und jedwede Stigmatisierung in diesem Bereich bekämpft wird, auch durch Ausbildung und Schulung für alle; für größere Synergieeffekte zwischen Programmen in Bezug auf Gesundheit, sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, Wasser-, Sanitär- und Hygieneeinrichtungen in Schulen und persönliche Unterstützung für Mädchen zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>q)</SYMBOL>die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte durch die Umsetzung eines rechtebasierten Ansatzes anzuwenden, um den grundlegenden Sozialschutz zu garantieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>r)</SYMBOL>dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten entsprechend den Forderungen, die die EU-Bürger auf der Konferenz zur Zukunft Europas geäußert haben, starke Systeme der sozialen Sicherheit einführen, einschließlich der Erkundung eines Mindesteinkommens, um ein Sicherheitsnetz für alle Frauen sicherzustellen, insbesondere für jene Frauen, die am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>s)</SYMBOL>sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Investitionen in soziale Infrastrukturen und grüne Arbeitsplätze Vorrang einräumen, um für das Wohlergehen und die Stärkung der Rolle der Frau zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>t)</SYMBOL>öffentliche Dienste, auch Gesundheitsdienste, hochwertige und erschwingliche staatliche Bildung sowie öffentliche Verkehrsmittel auszubauen und anzuerkennen, wie wichtig barrierefreie und zuverlässige öffentliche Verkehrsmittel sind, damit Frauen am Arbeitsleben und an der Gesellschaft teilhaben können;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>u)</SYMBOL>grüne Arbeitsplätze zu fördern und in die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen am grünen Wandel zu investieren, da dies entscheidend ist, Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erzielen und gleichzeitig die Gleichstellung der Geschlechter in neuen und aufstrebenden Branchen sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>v)</SYMBOL>anzuerkennen, dass Frauen unverhältnismäßig stark von Energiearmut betroffen sind, und spezifische Maßnahmen vorzuschlagen, um Menschen in prekären Situationen zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Menschen im Rahmen der grünen Energiewende Zugang zu Strom, Heizung und Kühlung haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>w)</SYMBOL>für den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu sorgen, einschließlich altersgerechter umfassender Sexualerziehung für alle, erschwinglicher moderner Verhütungsmittel, sicherer und legaler Schwangerschaftsabbrüche und anderer Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte als hochwertige Gesundheitsdienste für Mütter;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>x)</SYMBOL>sich für die Verwirklichung des Rechts aller auf ein Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit einzusetzen, es zu fördern und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem durch die Sicherstellung des universellen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>y)</SYMBOL>entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die aktuellen Rückschläge und Angriffe auf die Gleichstellung der Geschlechter und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, auch durch rechtsextreme Organisationen und antidemokratische Bewegungen, die darauf abzielen, die Grundrechte von Frauen, ihre Autonomie und Emanzipation in allen Bereichen zu untergraben, unmissverständlich zu verurteilen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>z)</SYMBOL>Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Organisationen, die sich für die Rechte und die Stärkung von Frauen einsetzen, zu stärken und zu unterstützen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>aa)</SYMBOL>die Umsetzung bereits eingegangener internationaler Verpflichtungen, unter anderem der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Übereinkommens von Istanbul, des IAO-Übereinkommens Nr. 190 und der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates, zu beschleunigen; neue Maßnahmen zur Stärkung der Stellung von Frauen und Mädchen zu unterstützen und so ihre Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ab)</SYMBOL>sich dafür einzusetzen, dass das Konzept der Bekämpfung von vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung in allen Gremien der Vereinten Nationen sowie der EU und ihren Mitgliedstaaten gefördert wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ac)</SYMBOL>zu bekräftigen, dass die EU bei der Förderung einer feministischen Diplomatie auf multilateraler Ebene eine führende Rolle spielen muss, um internationale Vereinbarungen im Bereich der Rechte und der Stärkung von Frauen und Mädchen in die Tat umzusetzen; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, sich zu einer feministischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zu bekennen, die eine neue Sichtweise auf die Geschlechter umfasst, und die Gleichstellung der Geschlechter als zentralen Punkt ihrer außenpolitischen Maßnahmen und ihrer Prioritäten zu betrachten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ad)</SYMBOL>der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, Gender-Mainstreaming voranzubringen und die Grundsätze der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung wirksamer zu nutzen, auch in der Außenpolitik der EU, um die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern weltweit anzugehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ae)</SYMBOL>den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III vollständig umzusetzen und sicherzustellen, dass bis 2025 85 % aller neuen Maßnahmen im Rahmen der Außenbeziehungen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau beitragen; den ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz einer feministischen Außenpolitik in all ihren außenpolitischen Maßnahmen und Politikbereichen anzuwenden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>af)</SYMBOL>sicherzustellen, dass vergleichbare sowie nach Alter und biologischem und sozialem Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über die Situation von jenen Menschen erfasst werden, die vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, um so die Datenanalyse zu verbessern und Informationen für die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu erhalten, nachdem zur Überwachung des Nachhaltigkeitsziels 5 derzeit weniger als die Hälfte der Daten verfügbar ist;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>