<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0080</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die anhaltende Unterdrückung der demokratischen Kräfte in Venezuela und die Übergriffe gegen die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0097, 0100, 0104, 0107 und 0111/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Kräfte in Venezuela und den Übergriffen gegen die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado (2024/2549(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. Januar 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten vom 28. Januar 2024 zu den jüngsten Ereignissen in Venezuela,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Regierung Maduro und dem venezolanischen Oppositionsbündnis Plataforma Unitaria im Oktober 2023 unterzeichnete Teilabkommen über die Förderung der politischen Rechte und Wahlgarantien für alle (Abkommen von Barbados),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den ersten Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen betreffend die Bolivarische Republik Venezuela, der am 16. September 2020 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission (EU EOM) in Venezuela vom 22. Februar 2022 mit dem Titel „Regional and municipal elections 21 November 2021“ (Regional- und Kommunalwahlen am 21. November 2021) und die Erklärung des Vorsitzenden der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments, Jordi Cañas, vom 23. November 2021 zu den Regional- und Kommunalwahlen in Venezuela im Jahr 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wahl in Venezuela im Jahr 2024 einen Wendepunkt von einer korrupten Autokratie hin zu einer Rückkehr zur Demokratie darstellen könnte, wenn alle Punkte des Abkommens von Barbados eingehalten werden; in der Erwägung, dass die bürgerlichen und politischen Rechte in Venezuela nach wie vor verletzt werden, was zu jahrelanger Instabilität und Gewalt geführt hat; in der Erwägung, dass sich bislang etwa acht Millionen Menschen gezwungen sahen, das Land zu verlassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Information der Öffentlichkeit, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie das Recht, sich friedlich zu versammeln, systematisch eingeschränkt worden sind, insbesondere für Regimekritiker, Gewerkschafter, Menschenrechtsverteidiger und die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Maduro-Regime und das Oppositionsbündnis Plataforma Unitaria am 17. Oktober 2023 in Venezuela zwei Abkommen unterzeichneten, die als Abkommen von Barbados bekannt sind und in denen unter anderem die Förderung der politischen Rechte und von Wahlgarantien für alle sowie die Freilassung politischer Gefangener behandelt wurden; in der Erwägung, dass dieses Abkommen wichtige Themen, etwa die Möglichkeit der Teilnahme internationaler Beobachter am Wahlprozess, umfasst; in der Erwägung, dass das Abkommen als erster Schritt zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen in Venezuela unterzeichnet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass María Corina Machado am 22. Oktober 2023 bei den Vorwahlen mit 92,35 % der Stimmen zur Präsidentschaftskandidatin der demokratischen Opposition gewählt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass María Corina Machado und einige Mitglieder ihres Wahlkampfteams – darunter Juan Freites, Luis Camacaro und Guillermo López, die rechtswidrig inhaftiert wurden und seither als vermisst gelten – sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, Rechtsanwälte, nichtstaatliche Organisationen und andere politische Akteure der demokratischen Opposition seit mehreren Monaten Zielscheibe willkürlicher, politisch motivierter Manöver sind, die darauf abzielen, sie von der Ausübung öffentlicher Ämter auszuschließen; in der Erwägung, dass sich unter den Betroffenen auch Henrique Capriles befindet, der bereits zweimal für das Amt des Präsidenten kandidiert hat und dessen Ausschluss in derselben Erklärung vom 26. Januar 2024 ebenfalls bestätigt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass beim Prozess zur Rehabilitierung von María Corina Machado grundlegende Aspekte missachtet wurden, da sie weder eine Kopie der gegen sie erhobenen Anschuldigungen noch die Möglichkeit erhielt, auf diese Anschuldigungen zu reagieren; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Regimes auf seiner Website eine Zusammenfassung seiner Entscheidung veröffentlicht hat, die keine Rechtsgrundlage hat; in der Erwägung, dass in der Verfassung Venezuelas festgelegt ist, dass die politischen Rechte von Personen nicht durch Verwaltungsentscheidungen eingeschränkt werden dürfen und dass Personen durch solche Entscheidungen nicht von der Ausübung eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen werden dürfen; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Regimes daher nicht in der Lage war, in dieser Angelegenheit ein verfassungskonformes Urteil zu erlassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Roberto Abdul, ein Mitglied der Kommission, die die Vorwahlen der Opposition des Regimes plante, am 6. Dezember 2023 wegen angeblichen Hochverrats verhaftet wurde; in der Erwägung, dass zur gleichen Zeit Haftbefehle gegen Henry Alviarez, Claudia Macero und Pedro Urruchurtu, Mitglieder der Partei Vente Venezuela, wegen angeblicher Straftaten wie Hochverrat, Verschwörung und Geldwäsche erlassen wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass diese willkürlichen Entscheidungen mit der Zusage der Vertreter von Nicolás Maduro, 2024 eine kompetitive Präsidentschaftswahl in Venezuela abzuhalten, nicht vereinbar sind und im Widerspruch zu den Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission stehen; in der Erwägung, dass das Recht der Venezolaner, ihre Vertreter zu wählen, durch den fortgesetzten willkürlichen Ausschluss von Kandidaten der Opposition durch die Verwaltungsbehörden stark eingeschränkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 13. Juli 2023 zum Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter in Venezuela<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0288.</FIELD></FOOTNOTE> den Umstand, dass das venezolanische Regime Kandidaten mit einem Verbot der Ausübung politischer Ämter belegt hat, bereits scharf verurteilt hatte; in der Erwägung, dass in dieser Entschließung ausdrücklich der willkürliche und verfassungswidrige für 15 Jahre geltende Ausschluss von María Corina Machado und anderen prominenten politischen Persönlichkeiten verurteilt und bedauert wurde, dass die Empfehlungen der letzten EU-Wahlbeobachtungsmission völlig ignoriert worden waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das Maduro-Regime dem leitenden Wahlbeobachter der EU die Einreise nach Venezuela zur Präsentation seines Abschlussberichts über die Regional- und Kommunalwahlen von 2021 verweigerte, da die EU-Wahlbeobachtungsmission zuvor des Landes verwiesen worden war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das Regime am 22. Januar über den Generalstaatsanwalt 14 Haftbefehle basierend auf frei erfundenen Vorwürfen des Hochverrats und des Magnizids gegen mehrere Personen – darunter die Menschenrechtsverteidigerin Tamara Sujú, die Journalistin Sebastiana Barráez, der ehemalige Bürgermeister von Caracas Antonio Ledezma, der Spitzenpolitiker Leopoldo López, der ehemalige Interimspräsident Venezuelas Juan Guaidó und der ehemalige Bürgermeister David Smolansky – erlassen hat, und zwar nur deshalb, weil sie von ihrer Freiheit Gebrauch gemacht hatten, sich gegen das Regime auszusprechen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das venezolanische Parlament, das vom Maduro-Regime kontrolliert wird, ein neues Gesetz über die Finanzierung und Leistung von nichtstaatlichen Organisationen vorbereitet hat, um die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, sich zu organisieren und ihre Rechte zu verteidigen, einzuschränken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Maduro am 31. Januar einen Aufruf der vom Regime kontrollierten Nationalversammlung unterstützte, ab dem 5. Februar im Dialog mit verschiedenen Sektoren einen Vorschlag für einen Zeitplan für die Präsidentschaftswahl auszuarbeiten, die für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet wird, für die es aber noch kein konkretes Datum gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der im Abkommen von Barbados enthaltene Fahrplan für die Wahl nach wie vor eine Möglichkeit ist, um die seit Langem bestehende politische, wirtschaftliche und humanitäre Krise Venezuelas zu lösen und in Venezuela eine kompetitive, freie und inklusive Wahl abzuhalten; in der Erwägung, dass das Regime mit der Verfolgung von Kandidaten der Opposition erheblich gegen die im Abkommen von Barbados vereinbarten politischen Rechte und Wahlgarantien verstößt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das Regime auch Änderungen am Nationalen Wahlrat (Consejo Nacional Electoral – CNE) vorgenommen hat, um den Wahlprozess zu behindern und jegliche Aussicht auf eine Rückkehr zur Demokratie zu zerstreuen; in der Erwägung, dass drei der fünf Hauptrektoren des Nationalen Wahlrats im Juni 2023 zurücktraten, wodurch die beiden übrigen zum Rücktritt gezwungen wurden; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung des Regimes eine Sonderkommission aus Vertretern des Regimes, einschließlich der Ehefrau von Nicolás Maduro, ernannte, um die neuen Rektoren aus den Reihen des Regimes zu wählen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Versuche, die Präsidentschaftskandidatin der demokratischen Opposition, María Corina Machado, und andere Personen, wie etwa Henrique Capriles, von der Ausübung eines öffentlichen Amtes auszuschließen; weist darauf hin, dass beim Prozess zur Rehabilitierung von María Corina Machado grundlegende Aspekte missachtet wurden, da sie weder eine Kopie der gegen sie erhobenen Anschuldigungen noch die Möglichkeit erhielt, auf diese Anschuldigungen zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Übergriffe gegen Mitglieder des Teams von María Corina Machado und andere Vertreter der Opposition und der Zivilgesellschaft sowie gegen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, ihr mutmaßliches Verschwindenlassen und ihre Verhaftung sowie die gegen sie ausgestellten Haftbefehle; verurteilt aufs Schärfste die Einmischung des Maduro-Regimes in den Wahlprozess;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller willkürlich festgenommenen politischen und gesellschaftlichen Führungspersönlichkeiten, einschließlich Juan Freites, Luis Camacaro und Guillermo Lopez, Wahlkampfmitarbeiter der Präsidentschaftskandidatin der Opposition, María Corina Machado;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt, dass die Maßnahmen von Nicolás Maduro und seinen Vertretern, einschließlich der Verfolgung von Mitgliedern der demokratischen Opposition und der Versuche, Kandidaten an der Teilnahme an der diesjährigen Präsidentschaftswahl zu hindern, ein eindeutiger Verstoß gegen die Abkommen sind, die von Vertretern Nicolás Maduros und der Plataforma Unitaria mit dem Ziel unterzeichnet wurden, 2024 eine kompetitive Präsidentschaftswahl in Venezuela abzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die Erklärung des Obersten Gerichtshofs des Regimes verfassungswidrig und rechtswidrig ist, da sie auf willkürlichen und politisch motivierten Anschuldigungen beruht, und dass das angewandte Verfahren nicht mit dem Gesetz im Einklang stand; ist daher der Ansicht, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der vom Regime ernannt wurde, keine rechtliche Grundlage hat und dass María Corina Machado nach wie vor das Recht hat, bei der Wahl zu kandidieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>ist der Ansicht, dass diese Handlungen eindeutig einen Versuch der politischen Verfolgung durch ein diktatorisches Regime darstellen, durch den die bürgerlichen und politischen Rechte des venezolanischen Volkes verletzt werden, und dass diese vorhersehbaren Handlungen, insbesondere angesichts der Vorgeschichte des Regimes, erneut jede Aussicht auf freie und faire Wahlen zunichtemachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>würdigt die Bemühungen der Opposition, als demokratische Lösung für Venezolaner im In- und Ausland Vorwahlen zu organisieren; fordert die Staatsorgane Venezuelas nachdrücklich auf, die Voraussetzungen für faire, freie, inklusive und transparente Wahlen zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert das venezolanische Regime nachdrücklich auf, die Verfolgung von María Corina Machado, die die Vorwahlen gewonnen hat und somit eine völlig legitime Kandidatin der Opposition ist, und die Verfolgung weiterer Oppositionspolitiker umgehend einzustellen und mit der Umsetzung des Abkommens von Barbados zu beginnen, unter anderem durch die Einhaltung der Grundsätze des Fahrplans für die Wahlen und von Absatz 1 des Abkommens, gemäß dem die Parteien das Recht jedes politischen Akteurs, seinen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl frei auszuwählen, anerkennen und achten müssen, was bedeuten würde, dass die Oppositionsführerin María Corina Machado ungehindert an einer kompetitiven und wirklich demokratischen Präsidentschaftswahl im Jahr 2024 teilnehmen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist auf die entsetzlichen sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Bedingungen hin, die in Venezuela seit Jahren herrschen und die die Bevölkerung Venezuelas schon zu lange erdulden muss; verurteilt aufs Schärfste die Ermordung, die anhaltende Unterdrückung und die systematische Folter des venezolanischen Volkes und von Menschenrechtsverteidigern sowie die Verletzung ihrer Menschenrechte und ihrer bürgerlichen und politischen Rechte; fordert das venezolanische Regime nachdrücklich auf, die Verfolgung und Unterdrückung seiner politischen Gegner und des venezolanischen Volkes sowie die Verletzung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte umgehend einzustellen sowie die Haftbefehle gegen politische Gegner aufzuheben und politische Gefangene freizulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>verurteilt den Missbrauch des Rechtsrahmens, um die Verteidigung der Menschenrechte und die Vereinigungsfreiheit einzuschränken, und ist insbesondere besorgt über den Gesetzesentwurf zur Kontrolle, Regulierung, Tätigkeit und Finanzierung nichtstaatlicher und mit ihnen in Verbindung stehender Organisationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, allen Venezolanern sowohl in Venezuela als auch im Ausland die Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen, indem das ständige Wählerverzeichnis und das Wählerverzeichnis im Ausland aktualisiert werden, wie dies in Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e des Abkommens von Barbados vorgesehen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Einmischung in die Ernennung der Mitglieder des Nationalen Wahlrats und fordert ein unabhängiges Nominierungsverfahren für neue Ernennungen für den Nationalen Wahlrat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs und der unabhängigen Erkundungsmission der Vereinten Nationen zu den vom venezolanischen Regime ausgehenden umfangreichen Verbrechen und Repressionen und fordert die EU auf, die aktuell im Rahmen des Römischen Statuts geprüften Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist nach wie vor fest entschlossen, den Dialog zwischen den Parteien und das Streben des venezolanischen Volkes nach einer demokratischen Zukunft zu unterstützen; fordert die EU auf, mit der internationalen Gemeinschaft und allen friedlichen demokratischen Akteuren des gesamten politischen Spektrums in Venezuela zusammenzuarbeiten und alle ihr zur Verfügung stehenden Mechanismen zu nutzen, um eine Rückkehr zu den Grundsätzen des Abkommens von Barbados zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die gegen das Maduro-Regime verhängten Sanktionen aufrechtzuerhalten; beharrt darauf, dass die Sanktionen verschärft werden sollten, bis das Regime sich – im Einklang mit dem Abkommen von Barbados – eindeutig und dauerhaft zur Wahrung grundlegender demokratischer Standards, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verpflichtet; fordert weitere gezielte Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Gesetz der EU) gegen die Richter des Obersten Gerichtshofs Venezuelas, die an den Versuchen beteiligt waren, María Corina Machado die Ausübung öffentlicher Ämter zu untersagen, sowie gegen die Mitglieder der venezolanischen Sicherheitskräfte, die sich an den systematischen Übergriffen gegen Regierungsgegner beteiligt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst, die EU-Delegation in Venezuela und die Mitgliedstaaten sowie die internationale Gemeinschaft auf, die Lage im Land weiterhin zu beobachten und eine entschlossenere und sichtbarere Rolle zu spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>beharrt darauf, dass die EU die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission nach Venezuela erst dann in Erwägung ziehen darf, wenn es klare und glaubwürdige Garantien dafür gibt, dass das Abkommen von Barbados und der Fahrplan für die Wahl uneingeschränkt eingehalten werden, wenn Oppositionspolitiker, denen die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt wurde, wieder zugelassen werden, wenn María Corina Machado an der Wahl teilnehmen darf und wenn die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2021 ordnungsgemäß umgesetzt worden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die Wahl und deren Ergebnis nicht anerkannt werden, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Teilnehmern des Gipfeltreffens der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Behörden des venezolanischen Regimes zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>