<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0094</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäische Zentralbank – Jahresbericht 2023</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0412/2023 - Berichterstatter: Johan Van Overtveldt)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2024 zu dem Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2023 (2023/2064(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rückmeldung der EZB vom 25. Mai 2023 auf die Ausführungen des Parlaments im Rahmen seiner Entschließung zum Jahresbericht der EZB für das Jahr 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, insbesondere auf Artikel 15 und Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 123, Artikel 127 Absätze 1 und 2, Artikel 130 und Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 und 119 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von den Fachleuten des Eurosystems am 15. Juni 2023 erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet und die vom EZB-Rat gefassten Beschlüsse,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die währungspolitischen Dialoge zwischen dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, vom 20. März 2023 und 5. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. Juni 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (COM(2023)0369),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss vom 1. Juni 2023 über die Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB zur Strukturierung der Verfahren für die Zusammenarbeit im Bereich des Zentralbankwesens<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0214.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2022 zu den Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU – Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 75.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0412/2023);</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Wirtschaftswachstum im Euro-Währungsgebiet laut den von den Fachleuten des Eurosystems im Juni 2023 erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen von 3,5 % im Jahr 2022 auf 0,9 % im Jahr 2023 abschwächen und im Jahr 2024 wieder auf 1,5 % ansteigen wird; in der Erwägung, dass laut der Schnellschätzung von Eurostat die Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet 2023 nur um 0,6 % gewachsen ist; in der Erwägung, dass dies das geringste Wachstum seit der Rezession von 2020 darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz fallender Energiepreise und abnehmender Versorgungsengpässe die Gesamtinflationsrate laut den von den Fachleuten des Eurosystems im September 2023 erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet im Durchschnitt 5,4 % im Jahr 2023, 3,2 % im Jahr 2024 und 2,1 % im Jahr 2025 betragen wird; in der Erwägung, dass sich die Kerninflation mit einem Anstieg auf 5,5 % im Juni 2023 und einem anschließenden Rückgang auf 4,2 % im September 2023 als beständiger erwiesen hat; in der Erwägung, dass die Kerninflation voraussichtlich bald die Gesamtinflation übersteigen und bis ins Frühjahr 2024 über dieser liegen wird, hauptsächlich aufgrund des starken Lohnwachstums;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die zehn Anhebungen des Referenzzinssatzes besonders schwerwiegende Folgen für die Zahlungsfähigkeit der Haushalte, Kleinstunternehmen und KMU in den Ländern hatten, in denen überwiegend Modelle mit variablem Zinssatz genutzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass laut der Wirtschaftsprognose 2023 der Kommission die öffentlichen Defizite im Jahr 2023 auf 3,1 % und im Jahr 2024 auf 2,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zurückgehen werden; in der Erwägung, dass die öffentliche Schuldenquote von 2022 auf 2023 im Euro-Währungsgebiet von 95,0% auf 91,2 % und unter den EU-27 von 87,4 % auf 83,7 % gesunken ist; in der Erwägung, dass dies immer noch über den im Vertrag festgelegten Referenzwerten liegt; in der Erwägung, dass Staatsverschuldung und öffentliches Defizit von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat äußerst unterschiedlich ausfallen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EZB politisch unabhängig ist, was bedeutet, dass weder die Organe und Einrichtungen der EU noch die Regierungen der Mitgliedstaaten versucht sein sollten, sie zu beeinflussen; in der Erwägung, dass die EZB sich aufgrund dieser Unabhängigkeit aus politischen Entscheidungen heraushalten muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission erklärt hat, dass der zusätzliche private und öffentliche Investitionsbedarf im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel und den damit verbundenen politischen Zielen bis 2030 auf fast 650 Mrd. EUR pro Jahr veranschlagt wird<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission (2021). Die EU-Wirtschaft nach COVID-19: Auswirkungen auf die wirtschaftspolitische Steuerung.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der EZB darin besteht, die Preisstabilität zu wahren, die sie als mittelfristiges symmetrisches Inflationsziel von 2 % definiert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EZB, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Hauptziels der Preisstabilität möglich ist, auch die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU unterstützen sollte, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 EUV festgelegten Ziele der EU beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die monetäre Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV und Artikel 21 der Satzung des ESZB und der EZB verboten ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EZB gegenüber dem Parlament als Organ, das die Bürger der EU vertritt, rechenschaftspflichtig ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeiner Überblick</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Artikel 127 AEUV Folgendes vorsieht: „Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (im Folgenden „ESZB“) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 119 genannten Grundsätze.“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont erneut die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit der EZB, die in Artikel 130 AEUV verankert ist, und hebt darüber hinaus hervor, dass diese Unabhängigkeit immer durch ein entsprechendes Maß von Rechenschaftspflicht ergänzt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>drückt seine Besorgnis darüber aus, dass wenn es der EZB nicht gelingt, die Inflation zeitnah auf das Zielniveau zu senken und gleichzeitig die Finanzierungskosten im Euro-Währungsgebiet, insbesondere für Bürger und Unternehmen, zu erhöhen, die Europäische Zentralbank ihre Glaubwürdigkeit verlieren könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist äußerst besorgt über die anhaltend hohen Inflationsraten, insbesondere die Kerninflationsraten, und deren nachteilige Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit, auf Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Kaufkraft der Verbraucher, was sich insbesondere auf Personen mit festem und begrenztem Einkommen auswirkt; fordert die EZB auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Inflationsrate im Einklang mit ihrem Mandat zu senken; weist erneut darauf hin, dass dieser Umstand zu wirtschaftlicher Unsicherheit führt und die Lebenshaltungskosten der Bürger erhöht; betont, dass dies Erwartungen hinsichtlich eines Anstiegs der Inflation auslösen kann, durch die ein Zyklus von Preiserhöhungen fortgesetzt und die wirtschaftliche Stabilität untergraben wird; stellt fest, dass die quantitativen Inflationsziele mittelfristig erreicht werden sollen; fordert die EZB auf, mehr Informationen über die Überwachung und Festsetzung des neutralen Zinssatzes bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt die unterschiedlichen Schuldenstände, öffentlichen Defizite und Niveaus öffentlicher Investitionen innerhalb der Mitgliedstaaten und die hiermit einhergehenden potenziellen Risiken und Probleme für die wirtschaftliche Stabilität, das Vertrauen der Investoren, das Wirtschaftswachstum und den langfristigen Wohlstand zur Kenntnis; bedauert, dass keine ausreichenden Schritte unternommen wurden, um die Wettbewerbsfähigkeit und öffentlichen Investitionen zu reformieren, während die Zinssätze niedrig waren; betont insbesondere seine Besorgnis hinsichtlich der steigenden Fremdfinanzierungskosten aufgrund steigender Zinssätze, insbesondere im Fall von Staatsschulden; weist darauf hin, dass es von zentraler Bedeutung ist, den Schuldenstand und das öffentliche Defizit in verantwortungsvoller Weise anzugehen, um die mit der derzeitigen Inflation verbundenen Risiken zu vermeiden, damit eine stabile Wirtschaft und ein nachhaltiges Wachstum aufrechterhalten werden kann; fordert nachdrücklich ein rasches Ergebnis der Legislativvorschläge der Kommission zur Überarbeitung der Regeln für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU; begrüßt diesbezüglich die Stellungnahme der EZB; weist darauf hin, dass eine expansive Fiskalpolitik der Politik der EZB zur Straffung der Geldpolitik entgegenwirken könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt die ungerechtfertigte Invasion Russlands und seine anhaltende Aggression gegenüber der Ukraine und die anhaltenden negativen angebotsseitigen Schocks, die damit einhergehen; ist besorgt über die anhaltenden, unvorhersehbaren und schwerwiegenden Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere auf die am stärksten exponierten und schutzbedürftigsten Gruppen wie Haushalte mit niedrigem Einkommen und KMU; begrüßt diesbezüglich die Aufnahme von REPowerEU in die Aufbau- und Resilienzpläne mit dem Ziel, die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern, die strategische Autonomie zu unterstützen und diese angebotsseitigen Schocks zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass Bedrohungen für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die internationale Rolle des Euro nicht nur auf die hohe Inflation, den andauernden Krieg in der Ukraine und die abweichenden Schuldenstände in den Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, sondern auch auf die institutionelle Architektur des Euro-Währungsgebiets, die immer beträchtlicheren Kosten für Regulierung, die wachsende Fragmentierung im Welthandel sowie einen drohenden Wettlauf um Subventionen und protektionistische Maßnahmen zwischen Staaten; fordert die EZB auf, eine Stärkung der internationalen Rolle des Euro zu prüfen, um seine Attraktivität als Reservewährung zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>wiederholt die Mahnung von Präsidentin Lagarde, dass fiskalpolitische Unterstützungsmaßnahmen befristet, zielgerichtet und maßgeschneidert sein und der Geldpolitik nicht entgegenwirken sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre jeweilige Fiskalpolitik mit dem übergeordneten Ziel der Geldpolitik der EZB in Einklang zu bringen; weist darauf hin, dass die Wirtschafts- und Währungsunion eine solide Fiskalpolitik in den Mitgliedstaaten erfordert, damit auf externe Schocks reagiert werden kann; fordert, die finanzpolitischen Anstrengungen auf Investitionen und produktive Reformen zu konzentrieren; weist darauf hin, dass Regierungen und auch die Kommission die Bürger und die Industrie nicht nur durch finanzpolitische Maßnahmen unterstützen können, sondern auch durch eine Schwerpunktsetzung auf wachstumsfördernde und sozial ausgewogene Reformen sowie öffentliche und private Investitionen in die Infrastruktur; stellt jedoch fest, dass die Architektur des Euro-Währungsgebiets weiterhin auf dem Vorrang der Geldpolitik basiert; stellt fest, dass die hohe Inflation ein starkes Engagement aller EU-Organe und nationalen Behörden erfordert, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Inflationskrise zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Geldpolitik der EZB, die auf die Erfüllung ihres primären Mandats abzielt, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt; stellt fest, dass bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Auswirkungen der geldpolitischen Maßnahmen auf die Wirtschaft und die Wirtschaftspolitik im weiteren Sinne berücksichtigt werden; betont, dass die EZB, wenn sie eine Wahl zwischen verschiedenen politischen Optionen hat, die der Preisstabilität gleichermaßen förderlich sind, diejenigen wählen muss, die die allgemeine Wirtschaftspolitik innerhalb der EU am besten unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die langjährige Unterstützung der EZB für eine wohl durchdachte Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion, der Bankenunion und der Kapitalmarktunion; erinnert daran, dass dies zu einer größeren Risikostreuung innerhalb der Währungsunion und einer Erhöhung ihrer Finanzstabilität beitragen würde sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung der EU, zur Verringerung der Abhängigkeit von Bankkrediten und zum Wettbewerb mit den asiatischen und amerikanischen Märkten; weist darauf hin, dass ein klarer politischer Wille erforderlich ist, um die Vollendung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion voranzubringen; nimmt die Unterstützung der EZB für die Einrichtung eines eigenständigen europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) zur Kenntnis; nimmt zur Kenntnis, dass Risikoteilung und Risikominderung miteinander verbunden sind und dass institutsbezogene Sicherungssysteme eine zentrale Rolle beim Schutz und bei der Stabilisierung von Mitgliedsinstituten spielen; fordert die EZB auf, die Lage auf notleidende Kredite zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Wirtschaft der EU, der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz und der Beschäftigung eine zentrale Rolle spielen; ist insbesondere besorgt über die Auswirkungen, die die COVID-19-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auf KMU haben; bekräftigt, dass es notwendig ist, bürokratische Hindernisse, durch die grenzüberschreitende Investitionen in der EU erschwert werden, zu beseitigen, die steuerliche Belastung für KMU im Vergleich zu größeren Unternehmen abzubauen, die rechtlichen Rahmen für die Anziehung von Kapital zu vereinfachen, den Zugang von KMU zu Finanzmärkten zu stärken und das Finanzwissen bei den Bürgern zu fördern, um für die Vorteile von Investitionen zu sensibilisieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geldpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass die Gesamtinflationsrate vor allem aufgrund niedriger Energiepreise und abnehmender Versorgungsengpässe von 8,4 % im Jahr 2022 auf 5,2 % im Jahr 2023 gesunken ist; stellt jedoch fest, dass die Inflationsrate weiterhin über dem Zielwert von 2 % liegt; nimmt die Prognose der EZB von 2,1 % im Jahr 2025 zur Kenntnis; ist besorgt in Bezug auf den Zweitrundeneffekt, eine nachlassende Verankerung der Inflationserwartungen von Unternehmen und Haushalten, die Möglichkeit einer Lohn-Preis-Entwicklung, sollten die Inflationserwartungen und damit die Löhne im Allgemeinen stark ansteigen, sowie die Notwendigkeit, deren Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass einkommensschwache Haushalte, die einen höheren Anteil ihres Budgets für Grundbedürfnisse aufwenden, unverhältnismäßig stark von hohen Inflationsraten betroffen sind; betont, dass es daher für die Aufrechterhaltung des sozialen Zusammenhalts wichtig ist, die Inflation wieder auf das Zielniveau zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>erklärt sich besorgt über die anhaltend hohen Kerninflationsraten, obgleich diese nun seit einigen Monaten wieder sinken; stellt fest, dass die Inflation ursprünglich aufgrund von Lieferengpässen zu steigen begann; stellt fest, dass das Lohnwachstum, getrieben von Inflationsausgleichsmaßnahmen und der angespannten Arbeitsmarktlage, voraussichtlich steigen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass die Inflation aufgrund von Lieferengpässen bereits im Juli 2021, also bereits vor der groß angelegten, grundlosen und illegalen Aggression Russlands in der Ukraine, begann, die Zielwerte zu übersteigen, wodurch sich der Inflationsdruck erhöht hat; stellt jedoch fest, dass die EZB erst im Juni 2022 mit der Inflationsbekämpfung begonnen hat, wenngleich die COVID-19-Pandemie bewiesen hat, dass die EZB im Stande ist, zeitgerecht zu handeln; stellt fest, dass andere Zentralbanken schneller reagiert haben; weist darauf hin, dass die EZB bei der Erfüllung ihres Mandats zügig vorgehen und alle ihre Beschlüsse auf der Grundlage wirtschaftlicher und finanzieller Indikatoren fassen muss; vertritt die Auffassung, dass sich eine schnellere Reaktion frühzeitig auf die Preisdynamik hätte auswirken können, wodurch der Höchststand von 10,6 % im Oktober 2022 vermieden worden wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die EZB auf, die Analyse der Zuständigkeit für Angebot und Nachfrage im Rahmen der Inflation fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>unterstützt uneingeschränkt die Erklärung von Präsidentin Lagarde, die Inflation so lange wie nötig zu bekämpfen, und betont, dass die Normalisierung der Geldpolitik durch eine Kombination von Haushalts-, Währungs- und Strukturpolitik erreicht werden kann; begrüßt den Aufruf zur Bescheidenheit von Präsidentin Lagarde und ihr Bekenntnis zu einer regelmäßigen Aktualisierung des EZB-Modells; fordert die EZB jedoch auf, ihre Modelle und deren Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung angesichts ihrer unzureichenden Leistung in den letzten Jahren grundlegend zu überprüfen und zu verbessern, um diese an neue wirtschaftliche Trends und Trends auf den EU- und globalen Finanzmärkten anzupassen und gleichzeitig Lehren aus den anhaltenden und den früheren Krisen sowie die Herausforderungen für die Geldpolitik zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Preisstabilität bei weitem nicht erreicht ist; nimmt das mittelfristige symmetrische Inflationsziel von 2 % zur Kenntnis; stellt fest, dass die Inflation in den vergangenen zehn Jahren entweder deutlich unter oder weit über diesem Zielwert lag; stellt ferner fest, dass die Inflation rückläufig ist und sich dem mittelfristigen Ziel der EZB nähert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die EZB auf, den Begriff „mittelfristig“ besser zu definieren, einen eher qualitativen Ansatz in Bezug auf Preisstabilität zu prüfen und dabei den notwendigen Spielraum zu wahren, um die Vorteile der Preisstabilität nutzen zu können, und gleichzeitig den erforderlichen Spielraum bereitzustellen, um das Deflationsrisiko zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>unterstützt die Entscheidung der EZB, ihre Programme zum Ankauf von Wertpapieren angesichts des Liquiditätsüberschusses auf dem Markt zurückzufahren; nimmt zur Kenntnis, dass die EZB nach wie vor beabsichtigt, die Tilgungszahlungen aus fällig werdenden Wertpapieren, die im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben wurden, mindestens bis Ende 2024 zu reinvestieren; nimmt die Ankündigung der EZB zur Kenntnis, ihre Bestände an Unternehmensanleihen zu dekarbonisieren, obgleich die Umwidmung Wirksamkeit verliert, wenn keine Wiederanlagen getätigt werden; betont, dass der Qualität der Sicherheiten eine wichtige Rolle zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass das Konzept der Marktneutralität mit dem Grundsatz einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ zusammenhängt; fordert die EZB auf, unter Achtung ihrer Unabhängigkeit gegen Marktversagen vorzugehen und für den effizienten Einsatz der Ressourcen auf lange Sicht zu sorgen, dabei aber möglichst unpolitisch zu bleiben und die Marktneutralität in mehreren Instanzen zu achten; unterstreicht, dass solche Beschlüsse nicht auf Kosten der Erreichung des vorrangigen Ziels der EZB gehen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt die Notwendigkeit öffentlicher und privater Investitionen nach jahrelanger Unterinvestition zur Kenntnis, um die angebotsseitige Inflationsdynamik zu reduzieren und das nachhaltige Wachstumspotenzial zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass eine einheitliche Transmission der Geldpolitik für die Erfüllung des Preisstabilitätsmandats der EZB von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass ein übermäßiges Auseinanderdriften der Renditen von Staatsanleihen dazu führt, dass die Kreditkonditionen mit einer einheitlichen Transmission der Geldpolitik unvereinbar sind und ein Abbau der Staatsverschuldung äußerst schwierig ist; nimmt in diesem Zusammenhang die Einführung des Transmissionsschutzinstruments zur Unterstützung einer wirksamen Transmission der Geldpolitik im gesamten Euro-Währungsgebiet zur Kenntnis;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sekundärmandat</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die EZB gemäß Artikel 127 AEUV verpflichtet ist, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen, wie in Artikel 3 EUV festgelegt, was in ihren Aufgabenbereich fällt, sofern dies nicht ihr Ziel der Preisstabilität beeinträchtigt; weist darauf hin, dass es zwischen den Zielen der EZB eine klare Hierarchie gibt; weist erneut darauf hin, dass der grüne und der digitale Wandel zu den gemeinsamen EU-Prioritäten zählen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist zutiefst besorgt angesichts der jüngsten Medienberichte über politische Voreingenommenheit innerhalb der EZB in Bezug auf die sogenannte Ökologisierung politischer Maßnahmen; weist darauf hin, dass eine unbeirrte Fokussierung auf das Mandat der EZB in Bezug auf die Preisstabilität für die Integrität und die öffentliche Unterstützung des Organs von größter Bedeutung ist; weist auf die Bedeutung des Pluralismus für die institutionelle Kultur der EZB hin; fordert die EZB auf, jeden Verdacht auf ideologische Voreingenommenheit zu untersuchen und rasch dagegen vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist die EZB darauf hin, in ihrem Jahresbericht ein gesondertes Kapitel der Frage zu widmen, wie sie ihre Nebenziele ausgelegt und umgesetzt hat, sowie deren möglichen Auswirkungen auf das primäre Mandat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die EZB als Organ der EU, das im Rahmen seines Mandats handelt, an die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris gebunden ist; legt der EZB nahe, weiterhin zu bewerten, inwieweit der Klimawandel möglicherweise ihre Fähigkeit zur Wahrung der Preisstabilität beeinträchtigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt die Ankündigung der EZB, die Risikobewertungsinstrumente und -kapazitäten des Eurosystems weiter zu verbessern, um klima- und umweltbezogene Risiken besser zu erfassen, insbesondere da der Klimawandel und extreme Wetterphänomene zu größeren Preisschwankungen führen könnten, insbesondere im Agrar- und Lebensmittelbereich; fordert die EZB auf, ihre Arbeiten im Zusammenhang mit Klimarisiko-Stresstests fortzusetzen, die entwickelt wurden, um die Widerstandsfähigkeit von Banken und Unternehmen gegenüber dem Risiko des Klimawandels zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>nimmt den Aktionsplan der EZB und ihren ausführlichen Fahrplan zu Klimaschutzmaßnahmen zur Kenntnis, bei denen es darum geht, Überlegungen in Bezug auf den Klimawandel stärker in ihren politischen Handlungsrahmen und ihre entsprechenden Modelle einzubeziehen; stellt fest, dass der Fahrplan zu Klimaschutzmaßnahmen keine gezielten längerfristigen grünen Refinanzierungsgeschäfte oder ähnliche Instrumente umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont die Bedeutung der europäischen Säule sozialer Rechte für die sozioökonomische Konvergenz; weist darauf hin, dass sich diese Ziele am besten erreichen lassen, wenn die soziale Marktwirtschaft in einem stabilen makroökonomischen Umfeld auf der Grundlage eines vorhersehbaren Preisniveaus funktioniert;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Aspekte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>macht auf die beständigen Unterschiede bei den TARGET2-Salden innerhalb des ESZB aufmerksam; befürchtet, dass dies in der Zukunft zu Konflikten führen könnte; stellt fest, dass die Auslegung dieser Unterschiede umstritten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass die EZB den Risiken von Cyberangriffen Aufmerksamkeit widmet; fordert die EZB auf, diese Aufmerksamkeit beizubehalten, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen geopolitischen Kontextes; fordert die EZB auf, bei ihrer Überwachung der Entwicklung neuer Arten von digitalen Vermögenswerten wie Kryptowerten, insbesondere Kryptowährungen und den damit verbundenen Risiken hinsichtlich Cybersicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten, die mit der Anonymität im Zusammenhang stehen, die Kryptowerte bieten, nicht nachzulassen und ihren Einsatz für die Belastbarkeit ihrer digitalen Infrastruktur fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt die Fortschritte der EZB beim Projekt zum digitalen Euro zur Kenntnis und begrüßt ihren diesbezüglichen Dialog mit dem Parlament; bekräftigt, dass angesichts der Vorreiterrolle der EU bei der digitalen Umgestaltung des Zahlungsverkehrs bei einem digitalem Euro der Wettbewerb innerhalb der Banken- und digitalen Zahlungslandschaft respektiert werden muss; betont, dass der digitale Euro Bargeld nicht als Zahlungsmittel ersetzen darf, die Privatsphäre von Bürgern und Unternehmen wahren muss und die Finanzstabilität nicht gefährden darf; ist der Ansicht, dass der digitale Euro nur dann erfolgreich ist, wenn er einen greifbaren Mehrwert bietet, der den europäischen Bürgern klar vermittelt wird; weist erneut darauf hin, dass die Einführung des digitalen Euro von einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats als Mitgesetzgebern abhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>teilt die Besorgnis der EZB hinsichtlich des Aufstiegs des Schattenbankensektors und der Risiken, die dieser für die Finanzstabilität mit sich bringen könnte; betont, dass eine angemessene Regulierung von Finanzintermediären außerhalb des Bankensektors erforderlich ist, damit dieser Bereich unter gleichen Rahmenbedingungen mit dem Bankensektor konkurrieren kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt die Basel-III-Vereinbarung, da diese die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärken wird; warnt vor dem Risiko einer Nichteinhaltung der Vereinbarung; schließt sich den diesbezüglichen Bedenken der EZB an; betont, dass die Bankenaufsicht risikobasiert sein sollte; hebt die Bedeutung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass die EZB ihre Systeme an technologische Fortschritte wie die Integration künstlicher Intelligenz in ihre Modelle zur Verarbeitung und Analyse von Daten anpasst, um zur Verbesserung der Analyse und Entscheidungsfindung im Bereich der Geldpolitik beizutragen; betont, dass all diese Fortschritte stets innerhalb der Sicherheitsparameter umgesetzt werden müssen, um operationelle Risiken zu vermeiden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechenschaftspflicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die schriftliche Festlegung der aktuellen Rechenschaftspflicht zwischen der EZB und dem Parlament; würdigt die Offenheit und Verfügbarkeit der EZB gegenüber dem Parlament; fordert die EZB und das Parlament auf, die Regelungen zur Rechenschaftspflicht und Transparenz voll auszuschöpfen und, wo möglich, diese ohne Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der EZB weiter auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>empfiehlt der EZB, eine interne Bewertungsstelle für die Ex-post-Bewertung ihrer politischen Entscheidungen einzurichten; ohne die Unabhängigkeit der EZB zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt das umfangreiche und detaillierte Feedback der EZB zur Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB 2021; fordert die EZB auf, der Rechenschaftspflicht und Transparenz auch künftig mit vergleichbarem Engagement nachzukommen und ihre schriftliche Rückmeldung zu den Entschließungen des Parlaments zu den Jahresberichten der EZB jedes Jahr zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass nur zwei Mitglieder des EZB-Direktoriums und des EZB-Rates Frauen sind; fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, das Ihre zu tun und den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in ihren Ernennungsverfahren zu berücksichtigen, um für Chancengleichheit aller Geschlechter in Bezug auf das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten der nationalen Zentralbanken zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass die aktuellsten verfügbaren Statistiken zum Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern innerhalb der gesamten Organisationsstruktur der EZB darauf hinweisen, dass der Anteil von Frauen in allen Führungspositionen der EZB gestiegen ist; fordert die EZB auf, weiter an einer Stärkung der Chancengleichheit für alle Geschlechter innerhalb ihrer Organisation zu arbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die neue Kommunikationspolitik der EZB, die leichter zugängliche Wege zur Erläuterung und Darstellung der politischen Beschlüsse der EZB für die Bürger und die Interessengruppen umfasst, und fordert die EZB auf, ihre Kommunikation hinsichtlich zentralbankpolitischer Ziele und Krisenreaktionen weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>nimmt die kürzlich erfolgte Ernennung der neuen Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums zur Kenntnis und weist die EZB erneut darauf hin, die Vorrechte des Europäischen Parlaments bei Ernennungsverfahren, insbesondere in Bezug auf den einheitlichen Aufsichtsmechanismus, besser zu berücksichtigen und zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont die Bedeutung des Ethik-Rahmens und des Verhaltenskodex der EZB, da diese einen Schutz der Integrität der EZB bilden und als Grundlage für das Vertrauen der Öffentlichkeit und somit letztendlich für die Glaubwürdigkeit der EZB dienen; stellt fest, dass dieser Rahmen die Mitarbeiter und hochrangigen Beamten der EZB beim Umgang mit Lobbyisten unterstützt; fordert die EZB auf, den Rahmen diesbezüglich regelmäßig erneut zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die EZB auf, unter strikter Achtung ihrer politischen Unabhängigkeit in einen Dialog mit den nationalen Parlamenten einzutreten; ist der Ansicht, dass dies die Legitimität und die Politik der EZB stärken würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die EZB auf, ihren internen Rahmen für die Meldung von Missständen mit der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern in Einklang zu bringen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>