<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0104</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2023</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0389/2023 - Berichterstatter: David McAllister)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Februar 2024 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2023 (2023/2117(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21 und 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 15. Juni 2023 mit dem Titel „GASP-Bericht – Unsere Prioritäten 2023“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 24. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das neue strategische Konzept der NATO, das von Staats- und Regierungschef beim NATO-Gipfeltreffen in Madrid am 29. Juni 2022 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. Februar 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. und 30. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Juni 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 20. Juni 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine (COM(2023)0338),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel: „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Mitteilung 2023 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2023)0690),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erweiterungsberichte 2023 und den Wachstumsplan für den Westbalkan, die von der Kommission am 8. November 2023 vorgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der neuen Strategie der EU für die Erweiterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2023 hinsichtlich des Beschlusses, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau aufzunehmen, der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina, sobald die Beitrittskriterien im erforderlichen Maße erfüllt sind, und der Zuerkennung des Status eines Bewerberlandes an Georgien, vorausgesetzt, die in der Mitteilung 2023 der Kommission über die Erweiterungspolitik der EU vom 8. November 2023 (COM(2023)0690) dargelegten einschlägigen Maßnahmen werden ergriffen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Februar 2024 zu einer geplanten israelischen Militäroperation in Rafah,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat vom 7. Juni 2023 mit dem Titel „Eine neue Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik“ (JOIN(2023)0017),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Februar 2023 mit dem Titel „Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zugrunde liegen“ (A/RES/ES-11/6) und auf frühere Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Aggression gegen die Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 7. April 2022 mit dem Titel „Aussetzung der Mitgliedschaftsrechte der Russischen Föderation im Menschenrechtsrat“ (A/RES/ES-11/3),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030) (A/RES/70/1), die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung am 25. September 2015 in New York angenommen wurde und in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) festgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Beschlüsse (GASP) 2022/1970 des Rates vom 17. Oktober 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 93.</FIELD></FOOTNOTE> und 2022/2507 vom 19. Dezember 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 110.</FIELD></FOOTNOTE> zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. März 2023 zu den Beziehungen zwischen der EU und Armenien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/404 vom 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/404/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und den Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/405 vom 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/405/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, seine Entschließung vom 19. Januar 2023 zu den humanitären Folgen der Blockade in Bergkarabach<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 104.</FIELD></FOOTNOTE> und seine Entschließung vom 5. Oktober 2023 zu der Lage in Bergkarabach nach Aserbaidschans Angriff und den anhaltenden Bedrohungen gegen Armenien<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0356.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2023 zu der Umsetzung der zivilen GSVP und sonstige die zivile Sicherheit betreffende Unterstützung durch die EU<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0106.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 5. Oktober 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der strategischen Beziehung und Partnerschaft der EU mit dem Horn von Afrika<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zur Verschlechterung der Lage der Grundfreiheiten in Hongkong, insbesondere zum Fall Jimmy Lai<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0242.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Halbzeitüberprüfung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0219.</FIELD></FOOTNOTE> und seine Entschließung vom 9. März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 61.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine gemäß Artikel 144 seiner Geschäftsordnung angenommenen Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021-2025 (GAP III) sowie den EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit 2019-2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, durch den ein vorübergehender Schutz für Menschen geschaffen wurde, die vor Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Europarats vom 16./17. Mai 2023 mit dem Titel „Reykjavik Declaration – United around our values“ (Erklärung von Reykjavik – vereint um unsere Werte),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung über die künftige Mitgliedschaft von Belarus in der Europäischen Union, die Erklärung der Demokratischen Kräfte von Belarus zur Solidarität mit dem Volk der Ukraine und die Politische Erklärung der Demokratischen Kräfte von Belarus, die alle auf der Konferenz „Neues Belarus“ am 6. August 2023 angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 2023 zu dem Thema „Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung“<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0292.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht vom 9. Mai 2022 über das Endergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Qualified majority voting in Common Foreign and Security Policy – A cost of non-Europe report“ (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Bericht über die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln)<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „Qualified majority voting in Common Foreign and Security Policy – A cost of non-Europe report“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, 28. August 2023.</FIELD></FOOTNOTE>, die am 28. August 2023 von seiner Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom Februar 1999 zur Einrichtung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 150 vom 28.5.1999, S. 164.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0389/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die regelbasierte internationale Ordnung zunehmend von alleine oder im Rahmen einer konzertierten Aktion agierenden autokratischen Akteuren infrage gestellt wird, die versuchen, multilaterale Organisationen zu beeinflussen oder zu untergraben, konkurrierende Organisationen einrichten, destabilisieren, indem sie zu einem Konzept der Einflusssphären zurückkehren, und die regelbasierte internationale Ordnung sowie die globale und regionale Sicherheit bedrohen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass diese zunehmend autokratischen Akteure zudem die Universalität der Menschenrechte infrage stellen und demokratische Standards weltweit untergraben; in der Erwägung, dass die EU und gleich gesinnte Partner die regelbasierte internationale Ordnung vorrangig verteidigen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seine Folgen, darunter wirtschaftliche Unsicherheit, Ernährungsunsicherheit und hohe Energiepreise, die Instabilität in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU verstärkt haben und dadurch die EU veranlasst haben, wieder verstärkt einen Schwerpunkt auf ihre Erweiterungspolitik zu legen, die sich als ihr wirksamstes außenpolitisches Instrument erwiesen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 14. und 15. Dezember das von der Kommission am 8. November 2023 vorgelegte Erweiterungspaket 2023 gebilligt und damit empfohlen hat, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau aufzunehmen, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, sobald das erforderliche Maß an Erfüllung der Beitrittskriterien erreicht ist, und Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, unter der Voraussetzung, dass noch bestimmte Schritte unternommen werden müssen; in der Erwägung, dass mit dem Wachstumsplan für den westlichen Balkan die wirtschaftliche Integration innerhalb des westlichen Balkans gefördert und die sozioökonomische Kluft zwischen der Union und ihren Partnern bis zum Ende dieses Jahrzehnts geschlossen werden soll; in der Erwägung, dass die Mittel freigegeben werden, sobald einzelne Reformagenden vorgelegt werden; in der Erwägung, dass sich die Erweiterungspolitik an den Kopenhagener Kriterien orientieren und ein auf Verdiensten basierendes Verfahren bleiben muss; in der Erwägung, dass die EU ihre Erweiterungspolitik beschleunigen muss, während die Beitrittsländer weiterhin Reformen durchführen und die erforderlichen Richtwerte erreichen; in der Erwägung, dass kohärente Botschaften und ein klarer Weg zur Integration der Bewerberländer entscheidend sind, um die pro-europäische Perspektive aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass die Länder des westlichen Balkans den Schwerpunkt auf Konfliktlösung, Aussöhnung, Abstimmung mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), gegenseitige Zusammenarbeit und Reformen legen müssen, um gemeinsam für Sicherheit und Stabilität in der Region zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass – wie im Strategischen Kompass der EU und durch die NATO dargelegt – die Stabilität in der Ostsee und im Schwarzen Meer für die Sicherheit Europas, einschließlich seiner Energiesicherheit, von größter Bedeutung ist und daher umfassende Strategien und sinnvolle Maßnahmen erfordert; in der Erwägung, dass die EU nicht als erfolgreicher und glaubwürdiger globaler Akteur wahrgenommen werden kann, wenn sie in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft nicht für Sicherheit sorgen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fliehen, vom 4. März 2024 bis zum 4. März 2025 verlängert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat am 1. Februar 2024 eine Einigung über die Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 erzielt hat, die die Bereitstellung einer Fazilität für die Ukraine in Höhe von 50 Mrd. EUR umfasst, um eine kohärente, vorhersehbare und flexible Unterstützung für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine im Zeitraum von 2024 bis 2027 zu bieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands die Rolle der NATO als Eckpfeiler der gemeinsamen Verteidigung ihrer Mitgliedstaaten und die Unverzichtbarkeit einer starken transatlantischen Verbindung einmal mehr bekräftigt hat; in der Erwägung, dass die Entscheidung der NATO, mindestens 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben bereitzustellen, nur von einigen wenigen EU-Mitgliedstaaten, die der NATO angehören, umgesetzt wurde; in der Erwägung, dass Russlands Absicht, die euro-atlantische Sicherheitsarchitektur zu zerschlagen, dank der heroischen Verteidigung der Ukraine und der schnellen und entschlossenen Reaktion der NATO-Verbündeten völlig gescheitert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Notwendigkeit ehrgeizigerer, glaubwürdigerer, strategischerer und einheitlicherer Maßnahmen der EU auf der Weltbühne verdeutlicht hat und unterstrichen hat, dass die Mitgliedstaaten den erforderlichen politischen Willen zeigen müssen, die GASP zu stärken und zu einer vollwertigen europäischen Politik umzugestalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2021 ausgezeichnet wurde; in der Erwägung, dass er seit Februar 2021 unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert war, zuletzt im Autonomen Kreis der Jamal-Nenzen in Westsibirien, wo er am 16. Februar 2024 ermordet wurde, wofür letztlich Präsident Putin und die russischen Staatsorgane verantwortlich sind; in der Erwägung, dass dies belegt, wie grausam und gnadenlos das totalitäre Regime Putins ist; in der Erwägung, dass der Mord an Nawalny ein Weckruf an die EU sein sollte, um sie dazu anzuhalten, ihre Unterstützung für die Ukraine zu verstärken und ihre Instrumente zur Verteidigung der Demokratie und der Menschenrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Terroranschläge der Hamas gegen Israel die instabile und dynamische Sicherheitslage im Nahen Osten sowie die Notwendigkeit deutlich gemacht haben, dass die EU und andere internationale Akteure mehr Verantwortung übernehmen und die Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Region dabei unterstützen müssen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu erreichen, insbesondere durch die weitere Unterstützung einer Zweistaatenlösung zwischen Israel und Palästina; in der Erwägung, dass am 7. Oktober 2023 bei dem abscheulichen Terroranschlag der Hamas 1 139 Israelis und ausländische Staatsbürger getötet und 240 Menschen als Geiseln genommen wurden; in der Erwägung, dass Zehntausende unschuldige Palästinenser und Hunderte Mitarbeiter der Vereinten Nationen, medizinisches Personal und Journalisten im Gazastreifen infolge der Reaktion der israelischen Regierung getötet wurden; in der Erwägung, dass die anhaltende Bombardierung und erzwungene Evakuierung der Palästinenser in den Süden des Gazastreifens zu einer katastrophalen und sich rasch verschlechternden humanitären Lage geführt haben; in der Erwägung, dass bei Anschlägen durch israelische Streitkräfte und Siedler seit dem 7. Oktober 2023 mindestens 330 Palästinenser im Westjordanland getötet wurden; in der Erwägung, dass der Internationale Gerichtshof in seinem Zwischenurteil im Verfahren über die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) Israel angewiesen hat, einstweilige Maßnahmen durchzuführen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fähigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten dringend gestärkt werden müssen, auch im Bereich der Verteidigungspolitik, was es der Union ermöglichen wird, ihre Interessen ohne ungebührliche Abhängigkeit von Drittstaaten – aber in enger Zusammenarbeit mit ihren Verbündeten – besser zu verteidigen, ihre Werte zu fördern und ihren Beitrag zum globalen Multilateralismus, zur friedlichen Beilegung von Konflikten und zur Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten weltweit zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die zunehmende Instabilität und Unbeständigkeit des internationalen Umfelds vielfältige Bedrohungen für die Sicherheit und Stabilität der Union darstellen; in der Erwägung, dass die EU als Reaktion darauf die transatlantischen Beziehungen stärken und basierend auf Respekt und gegenseitigem Vertrauen strategische Partnerschaften mit gleich gesinnten Partnern des Globalen Südens aufbauen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Aserbaidschan am 19. September 2023 eine grundlose Militäroffensive eingeleitet hat, um die Kontrolle über sein international anerkanntes Hoheitsgebiet Bergkarabach mit Gewalt wiederzuerlangen, was zu der Abwanderung der armenischen Bevölkerung aus diesem Gebiet führte; in der Erwägung, dass die erneuten Feindseligkeiten im Südkaukasus Anlass zu ernster Besorgnis geben und ein proaktiveres Engagement der EU in der Region erfordern; in der Erwägung, dass alle staatlichen Institutionen der selbsternannten Republik Bergkarabach zum 1. Januar 2024 aufgelöst wurden; in der Erwägung, dass die Aussichten auf eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan nach wie vor fragil sind, weshalb die EU beide Seiten auf ihrem Weg zu einem historischen Friedensabkommen unterstützen und bestärken sollte, auch indem sie Perspektiven für eine engere Anbindung an die EU bietet, wenn sie sich dafür entscheiden, diesen Weg zu verfolgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Israel ein international anerkanntes Recht hat, sich gegen die von der Hamas im Gazastreifen ausgehende terroristische Bedrohung zu verteidigen; in der Erwägung, dass die instabile Sicherheitslage im Nahen Osten durch den Terroranschlag der Hamas gegen Israel am 7. Oktober 2023 hervorgehoben wurde; in der Erwägung, dass die Gefahr einer Eskalation in der Region so hoch ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr, was die Notwendigkeit verstärkt, dass die EU und andere internationale Akteure mehr Verantwortung für einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden übernehmen, insbesondere indem sie sich für eine Zweistaatenlösung zwischen Israel und Palästina einsetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass ein umfassender Ansatz zur Friedenskonsolidierung unter Einbeziehung ziviler Spezialisten erforderlich ist, um praktische Maßnahmen für den Frieden umzusetzen; in der Erwägung, dass lokale und internationale Nichtregierungsorganisationen entscheidende Aktivitäten zur Konfliktverhütung und friedlichen Lösung durchführen und es von größter Bedeutung ist, ihre Erfahrungen bestmöglich zu nutzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die wachsende Instabilität in der südlichen Nachbarschaft der EU und im weiteren Mittelmeerraum sowie in der Sahelzone und in Afrika südlich der Sahara eine ernsthafte Herausforderung für die Sicherheit und Stabilität der Union sowie für ihre Fähigkeit darstellt, zu einem entscheidenden Akteur auf der internationalen Bühne zu werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Spannungen im indopazifischen Raum immer mehr an Bedeutung gewinnen, vor allem angesichts des zunehmend aggressiven Auftretens der Volksrepublik China gegenüber Taiwan;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einschränkungen der Medienfreiheit, die kontinuierlichen Angriffe auf Journalisten, die Verbreitung von Desinformationen und die Einflussnahme aus dem Ausland die Demokratien und die Sicherheit der EU bedrohen; in der Erwägung, dass die EU mit gleich gesinnten Partnern zusammenarbeiten muss, um in Drittstaaten die Medienfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung zu verteidigen und Desinformationen und Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Folgen des Klimawandels immer stärkere Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des menschlichen Lebens, einschließlich der geopolitischen Ordnung und der weltweiten Sicherheit und Stabilität, haben; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Bekämpfung des Klimawandels, die Klimaschutzmaßnahmen erfordert, denjenigen zugutekommt, die mit den schwerwiegendsten Folgen konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund des Scheiterns wichtiger Übereinkünfte in den Bereichen Rüstungskontrolle und Abrüstung, aber auch angesichts neu entstehender Technologien ein Schwerpunkt der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf die Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung gelegt werden sollte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass seine Entschließungen zur Umsetzung der GASP ein Schlüsselelement seines Beitrags zur Gestaltung der EU-Außenpolitik sind; betont, dass diese Entschließungen ein Ausdruck der praktischen Auswirkungen des gestärkten Kontrollrechts im Bereich der Außenpolitik sind, das dem Parlament durch den Vertrag von Lissabon übertragen wurde; weist darauf hin, dass die Entschließung von 2023 die letzte Entschließung zur Umsetzung der GASP in dieser Wahlperiode ist und der nächsten Exekutive der EU bei der Festlegung und weiteren Umsetzung außenpolitischer Prioritäten für die nächste Wahlperiode als Richtschnur dienen soll; betont, dass die EU in einem immer volatilen internationalen Umfeld zahlreiche außenpolitische Herausforderungen gleichzeitig angehen muss, die sie direkt und indirekt betreffen, wie den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, den zunehmenden Wettbewerb zwischen Großmächten, die mögliche Neuordnung des globalen Machtgleichgewichts, ständige Versuche, die multilaterale regelbasierte internationale Ordnung zu untergraben, und eine zunehmende Wechselwirkung zwischen außen- und innenpolitischen Krisen; ist der festen Überzeugung, dass die EU, um auf der internationalen Bühne weiterhin relevant zu bleiben und ihre Interessen und Werte wirksam verteidigen zu können, den politischen Willen der Mitgliedstaaten freisetzen muss, um die außenpolitischen Ziele durch Instrumente auf EU-Ebene zu erreichen, die Kapazitäten erhöhen muss, mit gleich gesinnten Partnern und regionalen Organisationen zusammenarbeiten muss und sich darauf zu konzentrieren muss, ein wettbewerbsfähiges Angebot für den Globalen Süden zu bieten, wobei alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen, Strategien und Instrumente im Rahmen des integrierten Ansatzes so wirksam wie möglich genutzt werden müssen; betont, dass die EU, um als globaler Akteur im derzeitigen globalen Umfeld aufzutreten, eine entschlossene, disziplinierte und selbstbewusste Außenpolitik verfolgen muss, die ihre eigenen strategischen Ziele erreicht und ihre Interessen in der Welt weiterhin proaktiv definiert, geltend macht und verteidigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die Fähigkeit der EU, als globaler außenpolitischer Akteur, verlässlicher internationaler Partner und glaubwürdiger Akteur in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung aufzutreten, auf der Entwicklung und Stärkung ihres auswärtigen Handelns im Rahmen der GASP sowie auf ihrer Fähigkeit beruht, ihre Interessen in der Welt proaktiv zu definieren, geltend zu machen und zu verteidigen, ohne sich übermäßig auf die Ressourcen von Drittstaaten zu verlassen, wodurch die EU anfällig für innere Spaltungen werden könnte, auf der Wiederbelebung bestehender und der Schaffung neuer Partnerschaften sowie auf dem politischen Willen, auf der Weltbühne verstärkt die Initiative zu ergreifen und Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig ihre Werte wirksam zu schützen, zu verteidigen und zu fördern; betont außerdem, dass die Mitgliedstaaten es der EU ermöglichen müssen, mit einer Stimme zu sprechen und so die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und die Kohärenz zu wahren; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Einheit und Solidarität zu stärken, indem eine gemeinsame Wahrnehmung von Bedrohungen weiterentwickelt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die EU bei ihrem auswärtigen Handeln von den Werten und Grundsätzen leiten lassen sollte, die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 EUV verankert sind und von denen die Schaffung, Entwicklung und Erweiterung der EU selbst inspiriert wurde, darunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, die Grundsätze der Gleichheit und Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Völkerrechts; bedauert, dass die Union diese Ziele gelegentlich verfehlt, was negative Auswirkungen auf ihre Interessen, ihre Sicherheit und ihr internationales Ansehen hat; betont, dass die EU angesichts ihres ehrgeizigen Engagements in Bezug auf die externe Menschenrechtspolitik auch konsequent und beispielhaft sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">ist der Ansicht, dass die EU ihre GASP entsprechend diesen Werten und auf der Grundlage der folgenden vier Ziele gestalten sollte:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>schrittweise Anpassung der Strukturen, Instrumente, Fähigkeiten, Mittel und Beschlussfassungsverfahren der EU,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>Stärkung und Verteidigung eines regelbasierten Multilateralismus, und</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>Durchsetzung von Interessen durch die Entwicklung robuster strategischer Bündnisse und Partnerschaften mit Gleichgesinnten;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist besorgt darüber, dass durch den rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der vom Lukaschenka-Regime in Belarus und dem Regime in Iran begünstigt und unterstützt wird, wieder Krieg auf den europäischen Kontinent herrscht; verurteilt die Handlungen der russischen Führung, darunter Verstöße gegen das Völkerrecht, die Verletzung anerkannter Grenzen, die unrechtmäßige Verbringung und Deportation von geschützten Personen und Kindern sowie Landraub und schwere Kriegsverbrechen, erneut aufs Schärfste; fordert, dass Russland und seine Stellvertreterstreitkräfte alle militärischen Maßnahmen einstellen und dass die russische Führung ihre Truppen unverzüglich und bedingungslos aus dem international anerkannten Staatsgebiet der Ukraine und aus jedem anderen Land, dessen Hoheitsgebiet oder Teile davon es unrechtmäßig besetzt, abzieht; verurteilt alle hybriden Angriffe Russlands in der Ukraine und prangert die Verbreitung der Propaganda Russlands über seinen Krieg in der Ukraine aufs Schärfste an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt die Rolle des unrechtmäßigen Regimes von Aljaksandr Lukaschenko bei der faktischen Abtretung der nationalen Souveränität durch das Regime an den Kreml, um seinen Einfluss über Belarus aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Georgien bereits im August 2008 eine militärische Aggression Russlands erlebt hat; verurteilt aufs Schärfste die anhaltende rechtswidrige Besetzung der georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien durch Russland und verurteilt ebenso die Untergrabung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau durch die Präsenz russischer Truppen in Transnistrien; bekräftigt seine Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität von Georgien und Moldau und unterstreicht, dass die böswilligen Versuche Russlands, die Grenzen souveräner Staaten in Europa gewaltsam zu verändern, eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der EU darstellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau zu verstärken, insbesondere bei der Bekämpfung von hybriden Bedrohungen und Desinformation sowie im Bereich Cybersicherheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>würdigt die mutige Bevölkerung der Ukraine, die nicht nur ihr eigenes Land, ihre Souveränität, ihre Unabhängigkeit und ihre territoriale Integrität beherzt verteidigt, sondern auch europäische Werte und Sicherheit, und die Normen und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki hochhält; bekundet seinen Respekt und seine Dankbarkeit für die Unterstützung, die Einzelpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft für die Bevölkerung der Ukraine leisten; würdigt die Handlungen der Menschen in Georgien und Belarus, die den Kampf der Ukraine aktiv unterstützen; begrüßt es, dass der vorübergehende Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fliehen, verlängert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine die östliche Nachbarschaft und den Westbalkan destabilisiert und ihre Sicherheit bedroht, was wiederum die Sicherheit der EU selbst gefährdet; ist der Ansicht, dass die EU daher der Reform ihrer Nachbarschaftspolitik Vorrang einräumen und den Erweiterungsprozess parallel zur Durchführung der zur Sicherung der Integrationsfähigkeit der Union notwendigen Reformen der Organe und Beschlussfassungsverfahren beschleunigen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert eine aktivere Kommunikationsstrategie zur Förderung der Rolle und der Vorteile der Erweiterung auf dem Westbalkan und in der Östlichen Partnerschaft sowie zur Förderung der finanziellen und technischen Unterstützung der EU; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die EU bereits der wichtigste Handelspartner, die wichtigste Investitionsquelle und der größte Geber finanzieller Unterstützung im Westbalkan ist; stellt fest, dass sich die aus dem Instrument für Heranführungshilfe gebundenen Mittel Ende 2023 bereits auf mehr als 6,5 Mrd. EUR beliefen und dass die EU im Zeitraum von 2021 bis 2023 Investitionen in Höhe von 16,6 Mrd. EUR in der Region mobilisiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt mit besonderer Besorgnis die Ausstrahlungseffekte der Aggression Russlands gegen die Ukraine zur Kenntnis, insbesondere in der südlichen Nachbarschaft, im weiteren Mittelmeerraum, im Südkaukasus, in Zentralasien, in Afrika und im Nahen Osten; missbilligt die böswillige Einflussnahme, die hybride Kriegsführung und Desinformationskampagnen durch Russland in diesen Regionen und fordert ein stärkeres Engagement und mehr Unterstützung vonseiten der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt die dritte Sitzung der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) als Plattform für Diskussionen, Dialog und Zusammenarbeit mit den Partnerländern; fordert eine enge Einbeziehung des Parlaments in die Präzisierung des Betätigungsfelds und der künftigen Arbeit der EPG; betont, dass für den künftigen Erfolg und die Kohärenz dieses Formats ein gewisses Maß an Übereinstimmung über demokratische Werte und Grundsätze unerlässlich ist; bekräftigt, dass die EPG unter keinen Umständen als Vorwand dienen darf, den EU-Beitritt von Bewerberländern hinauszuzögern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten gemeinsame und gut abgestimmte Investitionen in die Verteidigung tätigen müssen, und fordert die vollständige und rasche Umsetzung des Strategischen Kompasses, wobei die aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gelernten Erfahrungen einbezogen werden müssen, mit dem Ziel, eine echte europäische Verteidigungsunion zu erreichen, die interoperabel ist, das NATO-Bündnis ergänzt und bei Bedarf unabhängig handeln kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt insbesondere hervor, dass es notwendig ist, im Hinblick auf die Schaffung der Schnelleingreifkapazität enger mit der NATO zusammenzuarbeiten, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der militärische Planungs- und Durchführungsstab bis 2025 voll funktionsfähig ist; fordert den VP/HR nachdrücklich auf, einen Beschluss des Rates für eine EU-Schnelleingreifkapazität vorzuschlagen, um die Werte der Union zu schützen und den Interessen der Union als Ganzes zu dienen, um auf unmittelbare Bedrohungen zu reagieren und um zügig auf eine Krisensituation außerhalb der Union einzugehen, unter anderem in nicht bedrohungsfreien Umfeldern und in allen Phasen eines Konfliktzyklus; hebt hervor, dass die EU-Schnelleingreifkapazität als eine Truppe eingerichtet werden sollte, die dauerhaft verfügbar ist und mit dem Ziel gemeinsam trainiert, zu einer ständigen Truppe zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass mehr militärische Munition in der EU hergestellt werden muss, was durch eine verstärkte industrielle Zusammenarbeit und gemeinsame Produktion erfolgen sollte; bekräftigt, dass es dringend notwendig ist, die von allen Mitgliedstaaten in der Europäischen Verteidigungsagentur vereinbarten Zielvorgaben, 35 % der für die Ausrüstung getätigten Ausgaben für die kooperative europäische Beschaffung und 20 % für die gemeinsame europäische Forschung und Technologie im Bereich Verteidigung aufzuwenden, zu erreichen; fordert, dass das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und Lageerfassung und das Krisenreaktionszentrum des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) gestärkt werden, indem ein System für den automatischen Fluss von Informationen zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen außerhalb der EU von den Mitgliedstaaten zum EAD und zum EU-Zentrum für Informationsgewinnung und Lageerfassung eingerichtet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die zusätzlichen Mittel für die Europäische Friedensfazilität und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Handlungsfähigkeit der Fazilität durch eine nachhaltige und ausreichende Finanzierung zu verbessern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 22. Januar 2024 sowie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. Februar 2024, in denen eine Einigung über die Modalitäten und die finanzielle Gesamtobergrenze eines neuen „Unterstützungsfonds für die Ukraine“ erzielt wurde; erwartet, dass der Europäische Rat am 21. und 22. März 2024 einen endgültigen Beschluss fassen wird; begrüßt die Entscheidungen zur Schaffung der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion und der Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung zur Stärkung der europäischen Verteidigungskapazitäten; bekräftigt seine Forderung, dringend eine Diskussion im Hinblick auf die Einrichtung einer weiteren haushaltsexternen Finanzfazilität einzuleiten, die den gesamten Lebenszyklus militärischer Fähigkeiten auf EU-Ebene abdecken würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Reaktion der EU auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine von vielen autokratischen Akteuren in der ganzen Welt genau beobachtet wird und einen entscheidenden Einfluss auf ihr Verhalten auf der internationalen Bühne haben wird; lobt den Rat und die Mitgliedstaaten für die entschlossene Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; begrüßt die Mobilisierung makroökonomischer, finanzieller, wirtschaftlicher und humanitärer Unterstützung in nie da gewesener Höhe für die Ukraine, die die Annahme von zwölf Sanktionspaketen im Einklang mit gleich gesinnten Partnern, die verheerende Auswirkungen auf Russlands Wirtschaft haben sollten und die – auch durch die Europäische Friedensfazilität ermöglichte – Lieferung von Waffen und Munition durch die Mitgliedstaaten; ist jedoch besorgt darüber, dass Ungarn die achte Tranche der Europäischen Friedensfazilität für die Ukraine nach wie vor blockiert; fordert, dass die Russische Föderation weiter isoliert und unter Druck gesetzt wird, indem die Anwendung restriktiver Maßnahmen, auch gegen Belarus, verstärkt wird; fordert, die diplomatischen Kontakte zu allen Ländern zu intensivieren, die sich der Stimme enthalten oder sich nicht an der Abstimmung über die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2022 und vom 2. März 2023 beteiligt haben; fordert eine proaktive Diplomatie mit Drittländern in Absprache mit gleich gesinnten Partnern, insbesondere den USA, Kanada und dem Vereinigten Königreich, um die Umgehung dieser Sanktionen so gering wie möglich zu halten und alle verbleibenden rechtlichen Schlupflöcher zu schließen, um dieser Praxis Einhalt zu gebieten; bedauert, dass mit dem zwölften Sanktionspaket der EU die Abwicklungszeiträume für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse verlängert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt die Entschlossenheit, mit der die Union und die meisten Mitgliedstaaten eine vollständige Energieunabhängigkeit von der Russischen Föderation anstreben; weist erneut auf seine Forderung nach einem unverzüglichen und vollständigen Embargo für Einfuhren von fossilen Brennstoffen aus Russland und von mit russischem Rohöl hergestellten Produkten hin; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Überwachungskapazitäten für fossile Brennstoffe zu verstärken, um Wiederausfuhren zu verhindern; ist besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten im letzten Jahr ihre Einfuhren von Erdgas und Flüssigerdgas aus Russland erhöht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass die konsequente und einheitliche Anwendung restriktiver Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU ist; fordert alle Drittländer und insbesondere die EU-Bewerberländer auf, sich unmissverständlich zum Völkerrecht und zu den strategischen Interessen und den Werten der EU zu bekennen und sich den restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland anzuschließen; fordert die Kommission auf, die Unterstützung der EU für Drittländer, die die Aggression Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützen, kritisch zu bewerten, und fordert den Rat nachdrücklich auf, restriktive Maßnahmen gegen Drittländer zu verhängen, die die Invasion der Ukraine durch Russland ermöglichen, sei es durch die Erleichterung der Umgehung von Sanktionen oder durch die Bereitstellung direkter militärischer Hilfe, wie im Fall des Iran oder der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission, den VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, internationale Unterstützung für die von der Ukraine vorgelegte Friedensformel zu mobilisieren und sich für Sicherheitsverpflichtungen gegenüber der Ukraine, wie im Sicherheitspakt von Kiew empfohlen, einzusetzen; begrüßt die bilateralen Sicherheitsabkommen, die von dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich und der Ukraine unterzeichnet wurden und mit denen die von der G7 am 12. Juli 2023 gemachten Zusagen, in absehbarer Zukunft jeden neuen Angriff Russlands auf die Ukraine zu verhindern, erfüllt werden; betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten dringend auf die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs drängen müssen, damit das Verbrechen der Aggression, Verbrechen, die einem Völkermord gleichkommen, und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine, einschließlich konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, die von der Russischen Föderation und ihrer Verbündeten, insbesondere Belarus, begangen werden und die deren politische und militärische Führung mit einschließt, strafrechtlich verfolgt werden; fordert die Kommission und den Rat auf, die russische staatlich finanzierte private militärische Wagner-Gruppe als terroristische Organisation einzustufen; begrüßt die vor Kurzem erfolgte Einrichtung des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine, das in der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) untergebracht ist und die Vorbereitung von Fällen für zukünftige Gerichtsverfahren erleichtern wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, immobilisierte russische Vermögenswerte zu lokalisieren und zu erfassen und einen rechtlich fundierten und effektiven Vorschlag vorzulegen, um diese Vermögenswerte zur Finanzierung der Verteidigung und des Wiederaufbaus der Ukraine zu nutzen, und sicherzustellen, dass dieser rechtlich fundierte Legislativvorschlag in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnerländern ausgearbeitet wird; hebt hervor, dass die Minenräumung und die Beseitigung von Blindgängern Voraussetzungen für den Wiederaufbau der Ukraine einschließlich ihrer landwirtschaftlichen Erzeugung sind, die für die Wirtschaft der Ukraine und für die globale Ernährungssicherheit unentbehrlich ist; hebt hervor, dass diese Bemühungen eine umfangreiche und langfristige Finanzierung erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt die rasche Einrichtung und erfolgreiche Umsetzung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine und schlägt vor, dass die EU ihre Aufstockung in Erwägung zieht; stellt fest, dass diese Mission eine konkrete Demonstration der unerschütterlichen Unterstützung der EU für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Landes ist; fordert, dass auf die Einrichtung anderer internationaler Missionen hingearbeitet wird, um die Freiheit der Schifffahrt zu gewährleisten und humanitäre Korridore und die sichere Durchfahrt von ukrainischem Getreide zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, weiterhin die Entschlossenheit und Einigkeit zu zeigen, die sie bereits unter Beweis gestellt haben, und der Ukraine weitere politische, humanitäre, militärische, infrastrukturbezogene, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit sie diesen Krieg gewinnt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung, die von den Mitgliedstaaten sowohl einzeln als auch im Rahmen von EU-Instrumenten geleistet wird, einschließlich des Vorschlags der Kommission zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine; begrüßt die am 6. Februar 2024 erzielte interinstitutionelle Vereinbarung, mit der eine vorhersehbare finanzielle Unterstützung für die Ukraine in Höhe von 50 Mrd. EUR für den Zeitraum 2024-2027 sichergestellt wird, mit der zur Erholung, zum Wiederaufbau und zur Modernisierung des Landes beigetragen werden soll; betont, dass bei der Durchführung der Fazilität umfassende Transparenz erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Ukraine weiterhin die erforderliche militärische Hilfe zur Verfügung zu stellen, die erforderlich ist, um die russischen Streitkräfte aus ihrem Hoheitsgebiet zu vertreiben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Munition herzustellen und sie den Streitkräften der Ukraine zur Verfügung zu stellen, ebenso wie weitere Ressourcen, die die Ukraine benötigt, um ihre militärische Ausrüstung instand zu halten; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, weiterhin finanzielle und politische Unterstützung für die Zivilgesellschaft in der Ukraine und in deren Umgebung bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>beharrt darauf, dass sich die EU nicht dauerhaft auf Ad-hoc-Mobilisierungen verlassen kann, und weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Fähigkeit der EU, als Reaktion auf globale Krisen auf nachhaltige Weise tätig zu werden, verbessert und klar definiert werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU weiterhin ihre eigenen, autonomen und ständigen Instrumente für ihr auswärtiges Handeln und innerhalb der GASP entwickeln sollte; weist darauf hin, dass der Strategische Kompass einen ehrgeizigen Handlungsplan vorgibt und der EU die Instrumente an die Hand gibt, sowohl ein wirksamer Bereitsteller von Sicherheit als auch ein entschlossenerer globaler Akteur zu sein, und fordert daher seine rasche und vollständige Umsetzung; fordert die Organe der EU auf, ihre Fähigkeit der strategischen Vorausschau zu stärken, um sich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert eine dynamischere und einheitlichere Verwendung der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Gesetz der EU), die in dem außenpolitischen Instrumentarium der EU weiterhin zu wenig genutzt wird; begrüßt den Vorschlag des VP/HR zu einer Sanktionsregelung zur Korruptionsbekämpfung, die es der EU ermöglichen würde, weltweit gegen schwere Fälle von Korruption vorzugehen; beharrt darauf, dass Korruption nachweisliche Auswirkungen auf den Zustand der Menschenrechte hat und das Funktionieren der staatlichen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit untergräbt; fordert in diesem Zusammenhang die rasche Annahme der vorgeschlagenen Sanktionsregelung zur Korruptionsbekämpfung durch den Rat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schrittweise Anpassung der Strukturen, Instrumente, Fähigkeiten, Mittel und Beschlussfassungsverfahren der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die Anforderung der Einstimmigkeit die Mitgliedstaaten dazu zwingt, unermüdlich daran zu arbeiten, Kompromisse und Einigkeit zu erreichen, was die Quelle der politischen Hebelwirkung der EU auf der Weltbühne darstellt; weist jedoch darauf hin, dass der Kompromiss zwischen dem Ideal der Einigkeit und den hohen Kosten der Einstimmigkeit im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit kritisch bewertet werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund des wirksamen Funktionierens einer erweiterten EU; bedauert in diesem Zusammenhang, dass einzelne Mitgliedstaaten ihr Vetorecht genutzt haben, um Vereinbarungen abzuschwächen, die Entscheidungsfindung zu verzögern oder eine gemeinsame Politik allgemein zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>erinnert die Mitgliedstaaten daran, die in den Verträgen niedergelegten Grundsätze einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Artikel 24 und Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität zu unterstützen; hebt hervor, dass die Bedingungen für die Aktivierung von Artikel 42 Absatz 7 EUV und die Modalitäten für die Unterstützung nie eindeutig festgelegt wurden; erachtet es für erforderlich, umgehend eine politische Strategie der Solidarität und Maßnahmen für die operationelle Umsetzung im Hinblick auf die in Artikel 42 Absatz 7 EUV festgelegte Beistandsklausel zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">bedauert, dass das Potenzial für schnelle, effiziente und wirksame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungsmaßnahmen, wie sie unter anderem in den Überleitungsklauseln des EUV vorgesehen sind, nur sehr begrenzt genutzt wurde; bekräftigt seine Forderung an den Rat, bei Beschlüssen in Bereichen der GASP, die keine militärischen oder verteidigungspolitischen Bezüge haben, schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen; nimmt die Bedenken einiger Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die eine verringerte Fähigkeit der Einflussnahme auf die Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene fürchten; stellt fest, dass Fortschritte im Hinblick auf die Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nur schrittweise erfolgen können und auf der Schaffung einer europäischen strategischen Kultur aufbauen müssen; fordert in diesem Zusammenhang:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Einführung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in identifizierten Schwerpunktbereichen, wie der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Gesetz der EU) sowie bei Themen im Zusammenhang mit der Annahme und Umsetzung des nächsten EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie im Einklang mit Artikel 22 Absatz 1 EUV;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Anwendung der in den Verträgen festgelegten Überleitungsklauseln, außer für die Einrichtung militärischer Missionen oder Operationen mit einem Exekutivmandat im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die weiterhin Einstimmigkeit erforderlich sein wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Verwendung der konstruktiven Stimmenthaltung im Einklang mit Artikel 31 Absatz 1 EUV bis zur vollständigen Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit für Beschlüsse, die keine militärischen oder verteidigungspolitischen Bezüge haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>die effektivere Verwendung der integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen und die Einrichtung eines Sicherheitsrats, der sich aus Ministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, um in Notsituationen zügig zu reagieren und einen integrierten Ansatz zur Bewältigung von Konflikten und Krisen zu entwickeln;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>die Überarbeitung der Verträge gemäß Artikel 48 EUV mit dem Ziel, unter anderem die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der GASP zu verankern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>die regelmäßige Überarbeitung der dem Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung zugrunde liegenden Bedrohungsanalysen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich auf eine gemeinsame Auffassung der Bedrohungen zu verständigen und diese zu definieren;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Parlament in der GASP eine wesentliche Rolle spielt, indem es mittels seiner parlamentarischen Diplomatie und seiner besonderen Instrumente, Kanäle und Kontakte einen spezifischen Beitrag dazu leistet, einschließlich seiner Programme zur Förderung der Demokratie, die wesentlich dazu beitragen können, entscheidende politische Akteure einzubeziehen und die demokratische Regierungsführung zu erleichtern; betont insbesondere den Mehrwert der parlamentarischen Diplomatie während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und hebt in diesem Zusammenhang die wertvolle Zusammenarbeit zwischen der ukrainischen Werchowna Rada und dem Europäischen Parlament auf politischer und technischer Ebene hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>erachtet die parlamentarische Diplomatie als besonders wichtig, die über die vorhandenen Kanäle, wie den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, offizielle Delegationen und Tätigkeiten zur Förderung der Demokratie, wie regelmäßige parlamentarische Dialoge mit Partnerländern, ausgeübt werden sollte; fordert, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf die Ziele der Krisenprävention, der kooperativen regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, des weltweiten Klima- und Umweltschutzes, der Stärkung der Menschenrechte und der Sicherstellung der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ausgerichtet wird; fordert die Weiterentwicklung der präventiven Diplomatie der EU, einschließlich der Friedensvermittlung und des Dialogs, als ein proaktives außenpolitisches Instrument; fordert den EAD nachdrücklich auf, Übungen zu gewonnenen Erkenntnissen durchzuführen und frühere europäische diplomatische Bemühungen und ihre Ergebnisse sowie die Arbeit von Sonderbeauftragten und Sondergesandten zu analysieren; beharrt darauf, dass die parlamentarische Diplomatie mit Partnern in Lateinamerika, Afrika und Asien gestärkt werden muss, um zu dem Ziel der EU beizutragen, die Beziehungen mit gleich gesinnten Partnern zu stärken, um gemeinsame geopolitische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert eine weitere Klarstellung der Funktionsweise, des Formats der Repräsentation und der Rechenschaftspflicht des Konzepts „Team Europa“, um eine wirksame Zuweisung der Ressourcen sicherzustellen und Dopplungen in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu vermeiden; besteht darauf, dass das Parlament Teil von „Team Europa“ ist und als solcher behandelt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass die Erklärung zur politischen Rechenschaftspflicht von 2010 als Rahmen für die Beziehungen zwischen dem EAD und dem Parlament aktualisiert werden muss; ist der Ansicht, dass das Parlament die Mittel benötigt, um seine Instrumente zu nutzen, um den weltweiten Rückschritten im Bereich der Demokratie entgegenzuwirken, unter anderem durch Wahlbeobachtung und Vermittlung, Konfliktverhütung, verstärkte Kommunikation auf lokaler Ebene über Demokratie und parlamentarische Diplomatie; hebt die ergänzende Rolle des Parlaments in der Diplomatie der EU hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>hebt die Rolle des VP/HR als Brückenbauer zwischen der GASP und den Außenbeziehungen der EU hervor, um für ein Höchstmaß an Koordinierung und Kohärenz im außenpolitischen Handeln der EU zu sorgen; bedauert jedoch, dass es bei der Außenvertretung der EU in einigen Fällen an Klarheit mangelt; betont, dass die Zuständigkeiten des VP/HR, der Kommissionspräsidentin und des Präsidenten des Europäischen Rates in Bezug auf das auswärtige Handeln und die Vertretung der EU nach außen klar festgelegt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine stärkere institutionalisierte parlamentarische Kontrolle des auswärtigen Handelns der EU, einschließlich eines regelmäßigen und zeitnahen, aber sicheren Zugangs zu vertraulichen Informationen, Briefings im Europäischen Parlament und Kanäle zur beschleunigten Kommunikation mit dem EAD erforderlich sind; weist in diesem Zusammenhang auf das Recht des Parlaments auf Unterrichtung in GASP-Angelegenheiten gemäß Artikel 36 EUV hin; begrüßt die Einsetzung des hochrangigen geopolitischen Dialogs und regt offenere Diskussionen an, auch durch die Fortführung regelmäßiger Konsultationen mit Mitgliedern der Kommission und des EAD sowie durch die Einbeziehung des Parlaments in die Umsetzung der Europäischen Friedensfazilität, des Strategischen Kompasses und der Initiative Global Gateway;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bekräftigt, dass das Parlament seine Kontroll- und Haushaltsbefugnisse in Bezug auf Beschlüsse der Union in internationalen Angelegenheiten in vollem Umfang nutzen sollte; fordert eine Änderung der Struktur des GASP-Haushalts mit einer separaten Haushaltslinie für jede einzelne zivile GSVP-Mission, um eine bessere Kontrolle und mehr Transparenz zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>bedauert, dass die GASP-Haushaltsmittel für zivile GSVP-Missionen im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 gegenüber dem MFR 2014-2020 lediglich geringfügig aufgestockt wurden, obwohl die Anzahl der Missionen und der in ihrem Rahmen zu erledigenden Aufgaben gestiegen ist, das Sicherheitsumfeld schwieriger geworden ist und die Kosten der Operationen gestiegen sind; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichende Mittel für die GASP zuzuweisen, da es notwendig ist, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und für eine bessere Abstimmung mit anderen Politikbereichen zu sorgen; fordert in diesem Zusammenhang eine angemessene Anpassung des MFR und eine Aufstockung der Finanzmittel für das auswärtige Handeln der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>bekräftigt ferner, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Unterstützung der Demokratie stärker in die Programmplanung der EU-Finanzinstrumente einbeziehen müssen, und betont in diesem Zusammenhang, dass die zuständigen EU-Delegationen mit geeigneten Mitteln ausgestattet werden müssen, um die Aktivitäten im Bereich der öffentlichen Diplomatie zu stärken und ihre strategischen Kommunikationsfähigkeiten auszubauen, um gegen Desinformation und Propaganda vorzugehen; fordert, dass der EAD – sowohl seine Zentrale als auch die EU-Delegationen – durch die Bereitstellung angemessener finanzieller und personeller Ressourcen gestärkt wird, damit die EU besser auf aktuelle und sich abzeichnende globale Herausforderungen wie die zunehmende Instabilität, einen stärker werdenden Autoritarismus und den Klimanotstand vorbereitet ist; fordert die Kommission und den EAD auf, eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik zu verfolgen, die mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 zu dem dritten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 150.</FIELD></FOOTNOTE> vereinbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die Durchführung des Pilotprojekts mit dem Titel „Auf dem Weg zur Schaffung einer Europäischen Diplomatenakademie“; fordert die Einrichtung einer ständigen Struktur, die mit den erforderlichen Ressourcen unterstützt wird; fordert dazu auf, Möglichkeiten des Zugangs zum EAD für die Absolventen dieser Akademie zu prüfen und zu beschließen, die zur vollständigen Entwicklung einer eigenständigen EU-Diplomatie beitragen können, die von einer gemeinsamen diplomatischen Kultur aus EU-Perspektive geprägt ist; fordert die Kommission erneut auf, ein ständiges aufenthaltsgebundenes Schulungsprogramm zum auswärtigen Handeln der EU und zur GASP für junge Diplomaten aus EU-Bewerberländern einzurichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung und Verteidigung eines regelbasierten Multilateralismus</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass multilaterale Foren, vor allem die Vereinten Nationen und ihre Agenturen, für die EU das Format der Wahl für die Zusammenarbeit sein sollten; ist in diesem Zusammenhang besorgt über die zunehmende Bedeutung exklusiver Formen der Zusammenarbeit, die einen zunehmenden Wettbewerb zwischen Großmächten belegen; stellt gleichzeitig fest, dass internationale Institutionen und Normen zunehmend instrumentalisiert werden, und verweist in diesem Zusammenhang auf Streitigkeiten in der WTO und der WHO; betont, dass dieser Trend die EU in eine heikle Lage bringt, in der sie abwägen muss zwischen der Notwendigkeit, sich auf ein breites und umfassendes Verständnis von Multilateralismus zu berufen, und der Notwendigkeit, gleichzeitig der Zusammenarbeit mit ausgewählten gleich gesinnten Partnern Vorrang einzuräumen; fordert die Mitgliedstaaten auf, integrative Formen der multilateralen Governance zu stärken, und fordert in diesem Zusammenhang die Kommission, den EAD und den Rat auf, die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen, die integraler Bestandteil des internationalen regelbasierten Systems und der Verwaltung globaler Gemeingüter sind, einschließlich der Vereinten Nationen und ihrer Agenturen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der WHO, der WTO und der NATO zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist darauf hin, dass die Einheit, Kohärenz und Komplementarität der Bemühungen der EU und der NATO bei der Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit sichergestellt werden müssen; betont, dass die NATO nach wie vor der Eckpfeiler der europäischen Sicherheit ist, und fordert, die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU weiter zu verstärken und gleichzeitig die europäische Säule innerhalb der NATO zu stärken, unter anderem durch die konsequente Einhaltung des Richtwerts der NATO für Verteidigungsausgaben von 2 % des Bruttoinlandsprodukts; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung der Desinformationen und hybriden Bedrohungen, die von Drittländern ausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, aktiv eine umfassende institutionelle Reform der multilateralen Institutionen, in erster Linie des Systems der Vereinten Nationen und insbesondere des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, zu unterstützen, die Maßnahmen umfassen sollte, die darauf abzielen, die Verwendung des Vetorechts einzuschränken, die regionale Vertretung zu stärken, die Exekutivorgane gegenüber den Versammlungen, die sie wählen, rechenschaftspflichtig zu machen und die Zusammensetzung der Mitglieder des Sicherheitsrats neu zu definieren, um die geopolitischen Gegebenheiten besser widerzuspiegeln, unter anderem durch die Schaffung eines ständigen Sitzes für die EU; fordert die Kommission auf, sich auf die Sicherstellung der strategischen Unverzichtbarkeit der EU in einer zunehmend multipolaren Welt zu konzentrieren; fordert die EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass die EU in den Vereinten Nationen, insbesondere im Sicherheitsrat, mit einer Stimme spricht; fordert, dass ein kontinuierlicher Dialog mit dem Vereinigten Königreich sichergestellt wird, um die Zusammenarbeit innerhalb des Sicherheitsrats fortzusetzen; fordert alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Russlands Vetobefugnis im Sicherheitsrat aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert den VP/HR auf, ein überzeugendes, dauerhaftes und zielgerichtetes demokratisches Narrativ zu fördern, das zeigt, dass die Demokratie dem Einzelnen und der Gesellschaft in aller Welt nützt und in der Lage ist, autokratischem Druck und Einfluss zu widerstehen; bedauert, dass die Volksrepublik China, Russland, Iran und andere totalitäre oder autoritäre Regime Informationsmanipulation und böswillige Einmischung als integrale Instrumente nutzen, um Druck auf multilaterale Institutionen und demokratische Werte und Normen auszuüben, die Kontrolle des Machtmissbrauchs auszuhöhlen, die Häufigkeit und Schwere von Menschenrechtsverletzungen zu erhöhen, den Raum für die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und demokratische Oppositionsbewegungen einzuschränken und antiwestliche Desinformation zu verbreiten; befürwortet in diesem Zusammenhang Investitionen in die strategische Kommunikation und den Kampf gegen ausländische Einmischung und die Verbreitung von Desinformation und begrüßt die Zusammenarbeit des EAD mit den Vereinten Nationen bei einem weltweiten Verhaltenskodex für Informationsintegrität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>weist auf das um sich greifende Phänomen hin, dass Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten grenzüberschreitend von den nationalen Behörden ihrer Länder oder von Handlangern bedroht werden; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, aus Drittländern stammenden und in der Union ansässigen Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten geeignete finanzielle und sonstige Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Arbeit von hier aus fortsetzen können, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen; lobt die unermüdliche Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern weltweit und fordert die EU auf, die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger stärker zu unterstützen; ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Angriffe auf verschiedene Minderheiten weltweit, einschließlich der LGBTIQ-Gemeinschaft und religiöser Minderheiten wie Christen; betont, dass die Intersektionalität in allen Aktionen der EU beachtet werden muss, auch in der Umsetzung der GASP, um eine vollwertige Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Ermordung von Alexei Nawalny am 16. Februar 2024, einem herausragenden russischen Politiker sowie Sacharow-Preisträger 2021, der in einer Strafkolonie gefangen gehalten und misshandelt wurde, was auch Folter, willkürliche Bestrafung und psychischen Druck einschloss; fordert, dass die Haftbedingungen für politische Gefangene in Russland im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen des Landes verbessert werden; prangert die eskalierenden Menschenrechtsverletzungen des russischen Regimes an und verurteilt die anhaltende Unterdrückung von Regierungskritikern, Menschenrechtsverteidigern und unabhängigen Journalisten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, russische Menschenrechtsverteidiger, sich für die Demokratie engagierende Aktivisten und unabhängige Journalisten sowohl innerhalb als auch außerhalb Russlands zu unterstützen; fordert den Rat nachdrücklich auf, restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Ermordung von Alexei Nawalny und für die willkürliche Verfolgung und Folterung von Kriegsgegnern verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass mehrere Akteure im Globalen Süden an Durchsetzungsvermögen gewinnen; betont in diesem Zusammenhang, dass der Begriff „Globaler Süden“ ein gewisses Maß an Einheitlichkeit suggeriert, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine sehr heterogene Gruppe von Akteuren handelt, die von unterschiedlichen Bestrebungen und Ausrichtungen geprägt sind; erkennt das internationale Gewicht dieser Akteure an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU der weltweit größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe ist; betont, dass die EU ein verlässlicher Verbündeter in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit bleiben muss; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die EU mit zunehmender Skepsis und Desinteresse konfrontiert ist; fordert die EU auf, den Erwartungen der Partnerländer gerecht zu werden und politische Vereinbarungen mit ihnen rasch umzusetzen, um zu zeigen, dass die EU ein entscheidender und strategischer Partner ist und dass das internationale regelbasierte System den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist; legt in diesem Zusammenhang eine stärkere politische Präsenz in Ländern nahe, in denen der Fußabdruck der EU bisher überwiegend aus Entwicklungszusammenarbeit bestanden hat; hebt insbesondere die Bedeutung der Präsenz der EU in Afrika hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den politischen Dialog auf nationaler und regionaler Ebene zu festigen und ein vielfältigeres Spektrum an technischer Unterstützung – einschließlich der Bereitstellung von Finanzmitteln sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene – anzubieten, um größere Effizienz und Sichtbarkeit zu erreichen; erachtet es als besonders wichtig, politische Abkommen mit Drittländern auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Werte und Grundrechte zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert den Rat auf, das Projekt zur Einrichtung eines Europäischen Zivilen Friedenskorps auf den Weg zu bringen, das das Fachwissen institutioneller und nicht-institutioneller Akteure in Bezug auf Konfliktverhütung, friedliche Konfliktlösung und Versöhnung zusammenführt, um die zivile Krisenbewältigung der EU glaubwürdiger, kohärenter, wirksamer, flexibler und sichtbarer zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU ein entschlossenerer globaler Akteur für Frieden und menschliche Sicherheit sein sollte; stellt fest, dass eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit und eine ehrgeizige Handelspolitik ebenfalls von entscheidender Bedeutung sind, um die Ursachen der Migration und andere Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Global Gateway wirksam und zügig als Alternative zu Chinas Initiative „Neue Seidenstraße“ und als Instrument zu nutzen, um die Präsenz und Sichtbarkeit der EU weltweit durch Investitionen in Infrastruktur und Telekommunikation zu erhöhen, die im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris einen nationalen Wert in den Partnerländern schaffen und deren sozioökonomische Entwicklung ermöglichen, und gleichzeitig die Interessen der EU in Bezug auf Wohlstand und Sicherheit zu verfolgen; erinnert daran, dass Global Gateway als strategisches Konzept zu verstehen ist, in dem Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik miteinander verbunden werden; betont in diesem Zusammenhang, dass die Koordinierung mit internationalen Finanzinstitutionen, eine klar definierte Beteiligung des Privatsektors und eine maßgeschneiderte strategische Kommunikation von wesentlicher Bedeutung sind, damit das Instrument die gewünschte Größenordnung erreichen kann; begrüßt in diesem Zusammenhang das erste hochrangige Global-Gateway-Forum, das von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Oktober 2023 veranstaltet wurde; besteht darauf, dass das Parlament stärker in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen werden sollte, um für eine transparente Verwaltung zu sorgen und sicherzustellen, dass das Global Gateway ordentlich mit der G7-Partnerschaft für globale Infrastrukturinvestitionen koordiniert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass sich die Investitionen und die Hilfe der EU auf gemeinsame Ziele auf der am besten geeigneten Maßnahmenebene mit klarer Sichtbarkeit in den Empfängerländern und auf maßgeschneiderte Investitionen konzentrieren sollten, die den Bedürfnissen unserer Partner entsprechen, wie sie im Rahmen einer proaktiveren und konstruktiveren Zusammenarbeit mit diesen festgelegt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert multilaterale Lösungen für neue Herausforderungen und Realitäten wie Cybersicherheit, Biotechnologie und künstliche Intelligenz; hebt die zentrale Bedeutung des Multilateralismus für die wirksame Aufrechterhaltung der Ordnung im Weltraum hervor und betont, dass die laufenden Initiativen vertieft und neue eingeleitet werden müssen, um die friedliche Nutzung des Weltraums zu erhalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Durchsetzung von Interessen durch die Entwicklung robuster strategischer Bündnisse und Partnerschaften mit Gleichgesinnten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass als beste Antwort auf ein gefährlicheres und unvorhersehbares Sicherheitsumfeld strategische Solidarität zwischen gleich gesinnten Partnern aufgebaut werden muss; betont, dass bestehende Partnerschaften mit Ländern, die unsere Werte teilen, gestärkt werden müssen, insbesondere in Fragen wie strategischen Abhängigkeiten, wirtschaftlichem Zwang, politischer Einflussnahme und Desinformation, und hebt hervor, dass es wichtig ist, unter anderem im Globalen Süden neue Bündnisse aufzubauen, wobei die gegenseitigen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen sind, um echte und ausgewogene Partnerschaften zu fördern; ist der Ansicht, dass der Grundsatz „mehr für mehr“ vollständig in die Beziehungen zu Drittländern eingebunden werden sollte, wobei die EU stärkere Partnerschaften mit jenen aufbaut, die die Grundsätze der GASP und der GSVP sowie die Grundwerte der Union achten; ist umgekehrt der Ansicht, dass der Grundsatz „weniger für weniger“ für Drittländer gelten sollte, die die Menschenrechte und das Völkerrecht offenkundig missachten, sowie für diejenigen, die es anderen Drittländern ermöglichen, diese Verstöße zu begehen; weist darauf hin, dass Umfang und Intensität des Engagements der EU entsprechend angepasst werden sollten, insbesondere was die Entwicklungszusammenarbeit, Handelsvorteile und den Zugang zu EU-Programmen betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>sieht eine starke und strategische transatlantische Zusammenarbeit, unter anderem zwischen der NATO und der EU, auf der Grundlage gemeinsamer Werte, Interessen und Ziele sowie des Grundsatzes der Partnerschaft von Gleichgestellten als äußerst wichtig an; fordert die Kommission auf, engere Beziehungen zu wichtigen Partnern sowohl in den USA als auch in Kanada zu fördern, um globalen Herausforderungen zu begegnen, die unsere gemeinsamen Werte, unsere Interessen, unsere Sicherheit und unseren Wohlstand beeinträchtigen; fordert die Kommission und den VP/HR nachdrücklich auf, eng mit beiden Partnern zusammenzuarbeiten, indem die bereits eingerichteten Kooperationsmechanismen, darunter der EU-US-Handels- und Technologierat, intensiviert und gefestigt werden; betont insbesondere, dass Fortschritte bei wichtigen außenpolitischen Angelegenheiten erzielt werden müssen, einschließlich in Bezug auf unsere jeweiligen Beziehungen zu China, Europas östliche und südliche Nachbarschaft, Afrika, Lateinamerika und die Karibik sowie den indopazifischen Raum; weist in Bezug auf Letzteren auf den speziellen Dialog zwischen den USA und der EU über Sicherheit und Verteidigung und den indopazifischen Raum hin, um eine engere und ehrgeizigere Zusammenarbeit zu entwickeln, und hebt die erste gemeinsame Marineübung zwischen der EU und den USA im Nordwesten des Indischen Ozeans im März 2023 hervor; fordert eine stärkere transatlantische Zusammenarbeit im Bereich des Handels und bei der Bewältigung der Herausforderungen, die aufgrund des raschen technologischen Wandels und der wachsenden Cyberbedrohungen entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>weist darauf hin, dass die USA der wichtigste Verbündete der EU sind; bekräftigt seine Forderung, dass regelmäßig Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA abgehalten werden, damit der unentbehrlichen transatlantischen Zusammenarbeit dauerhaft Impulse verliehen werden; bekräftigt seine Unterstützung für die Einrichtung eines transatlantischen politischen Rates, der als Forum für einen regelmäßigen und effizienten institutionalisierten Dialog über Außen- und Sicherheitspolitik zwischen der EU und den USA dienen würde; fordert das Repräsentantenhaus auf, im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments zur Einrichtung des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber aus dem Jahr 1999 eine ständige Kongressdelegation für den Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber einzusetzen, da dies die Kapazität der EU für den politischen Dialog und die Zusammenarbeit verbessern würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die EU und die USA nachdrücklich auf, die Verhandlungen zur Stärkung der internationalen Lieferketten für wichtige Mineralien entschlossen voranzubringen, um für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden, mit denen die diskriminierende Wirkung des Gesetzes zur Verringerung der Inflation korrigiert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt den Abschluss des Windsor-Rahmens und erinnert an die Bedeutung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für eine starke und konstruktive Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich; hebt die entscheidende und vielschichtige Bedeutung des Protokolls zu Nordirland und des Windsor-Rahmens für die langfristigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>bedauert, dass das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich keine Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik und Verteidigung enthält; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Beteiligung des Vereinigten Königreichs an europäischen Sicherheits- und Verteidigungsprojekten sowie eine strukturiertere und regelmäßigere Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich auswärtige Angelegenheiten, aufbauend auf den konstruktiven Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beim Vorgehen gegen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, auch bei der Annahme und Überwachung von Sanktionen; begrüßt die gemeinsamen Reisen von Vertretern der EU und des Vereinigten Königreichs in Drittländer, die dazu dienen, die Umgehung von Sanktionen zu verhindern; weist auf gemeinsame Interessen und gemeinsame Verantwortlichkeiten hin und fordert dauerhaftere Formen der Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik in verschiedenen Regionen; begrüßt die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an der Europäischen Politischen Gemeinschaft und die Ausrichtung ihres vierten Gipfeltreffens; ist davon überzeugt, dass die Europäische Politische Gemeinschaft das Vertrauen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU fördern, einen engeren Dialog über gemeinsame Herausforderungen insbesondere im Bereich der Sicherheit vorantreiben und als Inkubator für konkrete Kooperationsprojekte dienen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt sowohl die Einsetzung der Beratenden Gruppe Belarus-EU, die zum Ziel hat, einen kontinuierlichen Dialog zwischen der EU und den demokratischen Kräften von Belarus zu ermöglichen, als auch die anhaltende Unterstützung für russische Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Medien innerhalb und außerhalb Russlands; ist schockiert über den Tod des Sacharow-Preisträgers 2021 Alexej Nawalny, der aus dubiosen und politisch motivierten Gründen verhaftet und verurteilt wurde und der sein Leben geopfert hat, um für die Demokratie und gegen Unterdrückung und Korruption in Russland zu kämpfen; fordert das russische Regime auf, unverzüglich die Umstände des Todes von Alexej Nawalny aufzuklären; bekräftigt seine Unterstützung für die demokratische Opposition in Belarus, alle politischen Gefangenen sowie die mutigen Aktivisten und Journalisten in Belarus, die sich dem Regime des unrechtmäßigen Machthabers und der Mittäterschaft des Regimes am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine trotz anhaltenden harten Vorgehens weiterhin widersetzen und ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, die demokratische Entwicklung von Belarus und seine Mitgliedschaft in der EU zu erreichen, unter anderem auf der Konferenz „Neues Belarus“, die im August 2023 in Warschau stattfand; betont, dass solche Bemühungen die grundlegende Rolle der Zivilgesellschaft bei der Stärkung der Demokratie verdeutlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>verurteilt, dass das Lukaschenka-Regime den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützt; betont nachdrücklich, dass die Sanktionen gegen Russland auch für Belarus gelten müssen, da das Lukaschenka-Regime an den begangenen Kriegsverbrechen wie der Entführung Tausender ukrainischer Kinder umfassend beteiligt war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>ist schockiert und entsetzt über die Ermordung des Sacharow-Preisträgers 2021 und russischen Oppositionspolitikers Alexei Nawalny, der sein Leben geopfert hat, um für die Demokratie und gegen Unterdrückung und Korruption in Russland zu kämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>begrüßt das Erweiterungspaket 2023 und den Wachstumsplan für den Westbalkan, der eine Fazilität in Höhe von 6 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen und Darlehen umfasst, um die sozioökonomische Konvergenz mit der EU im Zeitraum von 2024 bis 2027 zu beschleunigen; bestätigt, dass es den Vorschlag für die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan prüft und mit dem Rat zusammenarbeiten wird, um eine schnelle Ratifizierung zu garantieren; fordert den Rat auf, ein echtes politisches Engagement für die Aussicht der Länder des Westbalkans auf eine EU-Mitgliedschaft unter Beweis zu stellen; stellt fest, dass dies auch Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen mit Albanien, Montenegro und Nordmazedonien umfassen sollte; unterstützt die Bemühungen, vorrangig die einschlägigen Verfassungsänderungen in Nordmazedonien zu erreichen, und fordert alle politischen Kräfte auf, in dieser Hinsicht eine konstruktive Rolle zu spielen; bittet insbesondere auch die Regierungen der Mitgliedstaaten, die diese zusätzliche Forderung für Nordmazedonien aufgestellt haben, ihr Möglichstes zu tun, um diese Bemühungen zu unterstützen; bedauert die ungerechtfertigten Verzögerungen bei den Beitrittsprozessen von Nordmazedonien und Albanien und weist darauf hin, dass die Bewerberländer auf der Grundlage ihrer eigenen Verdienste bei der Erfüllung der objektiven Beitrittskriterien bewertet werden sollten, einschließlich ihrer Umsetzung von EU-bezogenen Reformen und ihrer Anpassung der politischen Ausrichtung an die GASP, wie etwa in Bezug auf Standpunkte und restriktive Maßnahmen, die als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergriffen wurden; begrüßt, dass sich die Mehrheit der Länder des westlichen Balkans auf die GASP abstimmt, und fordert Belgrad auf, dies dringend ebenfalls zu tun, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Serbien eines der wenigen europäischen Länder ist, die die Sanktionen, die als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden, noch nicht anwenden; weist darauf hin, dass der Beitritt nur stattfinden kann, wenn sich das betreffende Land EU-Sanktionen gegen Russland anschließt und wesentliche Fortschritte bei den EU-bezogenen Reformen macht; ist nach wie vor sehr besorgt über den destabilisierenden Einfluss der serbischen Staatsorgane auf die gesamte Region;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>nimmt die vorläufigen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zu der vorgezogenen Parlamentswahl in Serbien vom 17. Dezember 2023 zur Kenntnis; begrüßt die hohe Wahlbeteiligung, ist aber besorgt über die Unregelmäßigkeiten und Verfahrensmängel, über die berichtet wurde; betont, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen Serbiens im Mittelpunkt des EU-Beitrittsprozesses des Landes steht, und fordert die zuständigen Behörden auf, die Empfehlungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission ordnungsgemäß zu prüfen und weiterzuverfolgen; fordert die politische Führung Serbiens auf, für einen konstruktiven und inklusiven Dialog im gesamten politischen Spektrum zu sorgen und die notwendigen Reformen durchzuführen, damit Serbien auf dem Weg zum EU-Beitritt Fortschritte erzielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>ist zutiefst besorgt über eine öffentliche Erklärung von Präsident Vucic im Februar 2024, in der ausdrücklich mögliche militärische Maßnahmen der Volksrepublik China gegen Taiwan befürwortet werden, die im Widerspruch zur Politik der EU zur Unterstützung des Status quo in der Taiwanstraße stehen und vor einseitigen Maßnahmen, insbesondere mit Gewalt oder Zwang, gewarnt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>bedauert, dass die hohen politischen Spannungen und die Polarisierung in Montenegro die Fortschritte bei EU-bezogenen Reformen verzögert und das Land in eine tiefe politische und institutionelle Krise gestürzt haben, wodurch der EU-Beitrittsprozess Montenegros zum Stillstand gebracht wurde; begrüßt die Bildung einer neuen Regierung und erachtet es als wichtig, dass die Regierung in der Lage und entschlossen ist, die EU-bezogenen Reformen voranzubringen und Montenegro nachdrücklich auf dem strategischen Weg in die EU zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>bedauert, dass die Parlaments- und Kommunalwahlen in Serbien vom 17. Dezember 2023 den internationalen Normen und den Zusagen Serbiens in Bezug auf freie und faire Wahlen nicht entsprachen, da die Amtsinhaber staatliche Einrichtungen und Medien konstant und systematisch missbraucht haben, um sich einen unfairen und ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen; ist der Ansicht, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Wahlen unter fairen Bedingungen abgehalten wurden; ist äußerst beunruhigt angesichts der Berichte über den weitverbreiteten und systematischen Betrug, durch den die Integrität der Wahlen in Serbien beeinträchtigt wurde; in der Erwägung, dass die Wahl nach Angaben der internationalen Wahlbeobachtungsmission reibungslos ablief, der Wahltag jedoch von zahlreichen Verfahrensmängeln, darunter die uneinheitliche Anwendung von Garantien während der Stimmabgabe und der Auszählung, häufige Fälle von überfüllten Wahllokalen, Verstöße gegen das Wahlgeheimnis und zahlreiche Fälle von Stimmabgaben in Gruppen, und von der entscheidenden Beteiligung von Präsident Vučić in Verbindung mit den systemischen Vorteilen der Regierungspartei geprägt war; ist zutiefst besorgt über diese Unregelmäßigkeiten und das allgemeine Umfeld der Wahlen, mit denen die für ein EU-Bewerberland zu erwartenden Normen nicht erfüllt wurden; weist die Staatsorgane Serbiens darauf hin, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen des Landes im Mittelpunkt des EU-Beitrittsverfahrens Serbiens und der EU-Beitrittsmethodik steht; fordert eine unabhängige internationale Untersuchung der Unregelmäßigkeiten bei der Parlamentswahl, der Provinzialwahl und den Kommunalwahlen – mit besonderem Schwerpunkt auf der Wahl der Belgrader Stadtversammlung – durch anerkannte internationale Rechtssachverständige und Institutionen, da bestimmte Vorwürfe, einschließlich solcher zur organisierten Umsiedlung von Wählern auf kommunaler Ebene, über den Umfang der Berichte des BDIMR der OSZE hinausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, sobald die Mitgliedschaftskriterien in hinreichendem Maße erfüllt werden; erwartet mit Interesse den Fortschrittsbericht der Kommission, der spätestens im März 2024 veröffentlicht werden soll; fordert die führenden Politiker des Landes nachdrücklich auf, die umfangreichen Reformen, einschließlich Wahlreformen, im Einklang mit den Entscheidungen der nationalen und internationalen Gerichte umzusetzen, um die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung für alle Bürger und die konstituierenden Völker sicherzustellen, wie sie in der Verfassung verankert sind und unter uneingeschränkter Achtung der Urteile der nationalen und internationalen Gerichte, einschließlich aller Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Bosnien und Herzegowina; verurteilt die wiederholte hetzerische Rhetorik und die sezessionistischen Gesetze und politischen Strategien der Führung der Republika Srpska, einschließlich der Feierlichkeiten zum verfassungswidrigen sogenannten Tag der Republika Srpska am 9. Januar 2024; fordert die Mitgliedstaaten und Vertreter der internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina auf, die Umsetzung dieser Urteile zu fördern und zu unterstützen; bekräftigt seine Forderung nach gezielten Sanktionen gegen destabilisierende Akteure in Bosnien und Herzegowina, insbesondere Milorad Dodik, sowie gegen sonstige hochrangige Beamte der Republika Srpska und serbische Beamte, die politische und materielle Unterstützung für sezessionistische Maßnahmen leisten; fordert alle Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass solche Sanktionen vom Rat beschlossen werden können, und sie bilateral oder im Einvernehmen mit anderen Mitgliedstaaten zu verhängen, wenn ihre Annahme im Rat nicht möglich ist;; begrüßt die Vereinbarung, das Mandat der EU-Truppe für die Operation Althea in Bosnien und Herzegowina bis zum 2. November 2024 zu verlängern, und weist darauf hin, dass diese Mission für die Sicherheit und Stabilität von Bosnien und Herzegowina nach wie vor eine zentrale Rolle spielt; fordert die Militärmission der EU nachdrücklich auf, rechtswidrige Paraden und andere Provokationen sowie Drohungen gegen alle, die sich für die Opfer des Völkermords einsetzen und in die Aussöhnung der Volksgruppen und eine friedliche Zukunft des Landes investieren, aktiv zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass der unprovozierte Angriffskrieg gegen die Ukraine die Europäische Union veranlasst hat, ihre Erweiterungspolitik neu zu priorisieren; bekräftigt, dass das Tempo des Erweiterungsprozesses sowohl von der Fähigkeit der einzelnen Länder, die Beitrittskriterien zu erfüllen, als auch von dem Engagement der politischen Führung in den Ländern des Westbalkans und den EU-Mitgliedstaaten abhängt; ist besorgt über die Zunahme des Ethnonationalismus auf dem westlichen Balkan; fordert den EAD auf, die Situation genau zu beobachten, um Spannungen zu vermeiden; unterstreicht die Bedeutung der vom Europäischen Parlament geförderten Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie, wie etwa des Jean-Monnet-Dialogs und des Prozesses des parlamentarischen Dialogs;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>begrüßt die jüngsten Signale in Bezug auf den beschleunigten Zeitplan für Bewerberländer; fordert, dass sichergestellt wird, dass laufende und künftige Beitrittsverhandlungen nicht aufgrund besonderer nationaler Interessen oder der Notwendigkeit einer Reform der Verträge verzögert werden; bekräftigt, dass die Arbeit an dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten und der Vertiefung der EU parallel fortgesetzt werden muss; unterstreicht, dass die Finanzierungsinstrumente wie das Instrument für Heranführungshilfe III für die Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU und den Bewerberländern wichtig sind; fordert die Entwicklung einer kohärenten Strategie für die schrittweise Einbeziehung aller Bewerberländer, einschließlich in sektorbezogene politische Maßnahmen und als Beobachter in den verschiedenen Organen der Union; ist weiterhin zutiefst besorgt über Berichte, denen zufolge der Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung bewusst versucht, die zentrale Bedeutung demokratischer und rechtsstaatlicher Reformen in EU-Beitrittsländern zu unterlaufen und zu untergraben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine unabhängige und unparteiische Untersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob das Verhalten des Kommissars für Nachbarschaft und Erweiterung und die von ihm geförderten Maßnahmen einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission und gegen die Verpflichtungen des Kommissars aus den Verträgen darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>verweist auf die strategische Bedeutung des westlichen Balkans im heutigen geopolitischen Kontext sowie für die Sicherheit und Stabilität der EU als Ganzes; bekräftigt die Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Präsenz und Sichtbarkeit in der Region, um ausländische bösartige Einflüsse und deren hybride Aktivitäten abzuwehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>verurteilt den Terroranschlag vom 24. September 2023 auf Polizeibeamte des Kosovo in Banjska im Norden der Republik Kosovo und andere Provokationen; bekräftigt seinen in seiner Entschließung vom 19. Oktober 2023<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Oktober 2023 zu den jüngsten Entwicklungen im Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo sowie zur Lage in den Gemeinden im Norden des Kosovos (Angenommene Texte, P9_TA(2023)0372).</FIELD></FOOTNOTE> dargelegten Standpunkt; fordert in diesem Zusammenhang alle Seiten nachdrücklich auf, auf eine Deeskalation der Lage hinzuarbeiten und Rhetoriken oder Maßnahmen, die zu weiteren Spannungen führen könnten, zu vermeiden; verfolgt die laufenden Ermittlungen aufmerksam und bekräftigt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; fordert die Kommission und den Rat auf, Maßnahmen gegen die serbische Regierung zu ergreifen, wenn die Ermittlungen ergeben, dass der serbische Staat unmittelbar an dem genannten Anschlag oder an den gewalttätigen Anschlägen im Norden des Kosovos im Mai 2023 beteiligt war, oder wenn die serbischen Behörden nicht zu einer uneingeschränkten Zusammenarbeit bereit sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>unterstützt die Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien und die Entwicklung des von der EU geförderten Dialogs zwischen Belgrad und Pristina; fordert das Kosovo und Serbien auf, diesen Dialog nach Treu und Glauben und im Geiste der Kompromissbereitschaft zu führen, um im Einklang mit dem Völkerrecht und ohne weitere Verzögerungen zu einem umfassenden und rechtlich bindenden Abkommen über die Normalisierung der Beziehungen auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu gelangen; erinnert daran, dass das Ausbleiben von Fortschritten bei der Normalisierung der Beziehungen sich negativ auf die EU-Integration beider Länder auswirken würde; bedauert die restriktiven Maßnahmen des Rates gegen das Kosovo und fordert deren sofortige Aufhebung; fordert die EU auf, einen ausgewogenen Ansatz für die Vermittlung zwischen den Parteien zu verfolgen, um die derzeitige Pattsituation zu überwinden; weist darauf hin, dass ein Scheitern des Dialogs auch Auswirkungen auf die Rolle der EU als glaubwürdiger außenpolitischer Akteur hätte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass die Beobachter während der vorgezogenen Parlamentswahl in Serbien vom 17. Dezember 2023 zahlreiche Unregelmäßigkeiten gemeldet haben, darunter unter anderem die missbräuchliche Nutzung öffentlicher Mittel, der Druck auf Beschäftigte im öffentlichen Sektor, die Einschüchterung von und der Druck auf Wähler, Stimmenkauf und Medienvereinnahmung; fordert eine unverzügliche unabhängige Untersuchung dieser Unregelmäßigkeiten; fordert die serbischen Staatsorgane vor diesem Hintergrund auf, den Empfehlungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission Folge zu leisten; ist besorgt über die ausgeprägte Polarisierung der serbischen Gesellschaft und die jüngsten gewaltsamen Vorfälle, einschließlich der gemeldeten Verprügelung eines Oppositionspolitikers durch den serbischen Geheimdienst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau aufzunehmen; fordert den Rat auf, die jeweiligen Verhandlungsrahmen anzunehmen, sobald die in den entsprechenden Empfehlungen der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten einschlägigen Maßnahmen ergriffen wurden; nimmt die Empfehlung, auch mit Bosnien und Herzegowina Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, sobald die Mitgliedschaftskriterien in hinreichendem Maße erfüllt werden, wohlwollend zur Kenntnis; begrüßt den Antrag des Kosovo auf EU-Mitgliedschaft und fordert die Kommission auf, darauf zu antworten; weist darauf hin, dass die Bewerbung des Kosovo, als Beitrittskandidat angesehen zu werden, auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste und seines Erfolgs im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien für die EU-Mitgliedschaft bewertet wird; begrüßt jedoch die Aufhebung der Visumpflicht für Bürger des Kosovos;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>nimmt den Beschluss des Europäischen Rates, Georgien unter der Voraussetzung, dass die in der Empfehlung der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten einschlägigen weitere Schritte beispielsweise zur Bekämpfung von Desinformation, zur Angleichung an die GASP, zur Verbesserung der Umsetzung der parlamentarischen Kontrolle und zur Bekämpfung der politischen Polarisierung, zur Deoligarchisierung und zur Korruptionsbekämpfung unternommen werden, den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, wohlwollend zur Kenntnis; bekräftigt seine Forderungen, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen freizulassen, und fordert Präsidentin Salome Surabischwili auf, ihr verfassungsmäßiges Recht zur Begnadigung zu nutzen, was dazu beitragen würde, die politische Polarisierung im Land zu verringern; hebt die legitimen europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes hervor und betont dementsprechend, dass es wichtig ist, dass die EU das Land unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf den Akteuren der Zivilgesellschaft liegt, die auf die Integration Georgiens in die EU hinarbeiten; weist auf die mögliche stabilisierende Rolle hin, die Georgien im Südkaukasus spielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, entschiedene Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Russland seinen Verpflichtungen im Rahmen des von der EU vermittelten Waffenstillstandsabkommens vom 12. August 2008 nachkommt, insbesondere dem Abzug seiner gesamten Militär- und Sicherheitskräfte aus den besetzten Gebieten Georgiens, der Ermöglichung der Bereitstellung internationaler Sicherheitsmechanismen vor Ort und der Gewährung von ungehindertem Zugang der EU-Beobachtermission zu den von Russland besetzten georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Kapazitäten der EU-Beobachtermission weiter zu stärken und ihr Mandat weiter auszuweiten; fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten außerdem auf, den Begriff „Besetzung“ im Hinblick auf die georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien zu verwenden, die gemäß den entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs von Russland illegal besetzt werden und effektiv unter der Kontrolle Russlands stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Beitritt der Ukraine und der Republik Moldau zur EU eine geostrategische Investition in ein geeintes und starkes Europa wäre; begrüßt das Unterstützungspaket und den Start der zivilen EU-Partnerschaftsmission in der Republik Moldau; würdigt die Fortschritte, die bei den Reformen bereits erzielt wurden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen ehrgeizigen Fahrplan für die möglichst baldige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sowie für die schrittweise Integration der Ukraine und Moldaus in die Politik und Programme der EU vorzulegen; hebt die Komplexität und die verdienstbasierte Art des Beitrittsprozesses hervor, die ein beständiges und zeitnahes Handeln erfordern; besteht auch darauf, dass kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden, um die bestehenden Beitrittsinstrumente anzupassen und die Rechtsgrundlage für das Instrument für Heranführungshilfe III zu schaffen; begrüßt es, dass sich der Europäische Rat auf seinen nächsten Tagungen mit den internen Reformen im Zusammenhang mit der Erweiterung befasst, damit bis zum Sommer 2024 die Schlussfolgerungen zu einem Fahrplan für die künftigen Arbeiten angenommen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>bekräftigt erneut, dass die multilaterale Politik der Östlichen Partnerschaft überdacht werden muss, um das regionale Engagement und die regionale Agenda für demokratische Reformen wiederherzustellen, auch durch die Parlamentarische Versammlung EuroNest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>bedauert, dass Aserbaidschan in Bezug auf Bergkarabach eine militärische statt diplomatische Lösung gewählt hat, nimmt jedoch zur Kenntnis, dass Bergkarabach international als aserbaidschanisches Hoheitsgebiet anerkannt ist; verurteilt aufs Schärfste den geplanten und ungerechtfertigten Angriff Aserbaidschans auf die Armenier Bergkarabachs und die in der Region verbliebenen Menschen; fordert die aserbaidschanischen Staatsorgane auf, die sichere Rückkehr der armenischen Bevölkerung nach Bergkarabach zu ermöglichen und solide Garantien für den Schutz ihrer Rechte zu bieten; fordert, dass das armenische kulturelle, historische und religiöse Erbe in Bergkarabach nach Maßgabe der UNESCO-Standards und der internationalen Verpflichtungen Aserbaidschans geschützt wird; bedauert, dass die Offensive von Baku eine grobe Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte und eine eindeutige Verletzung der trilateralen Waffenstillstandserklärung vom 9. November 2020 und der Zusagen darstellt, die Aserbaidschan in den von der EU vermittelten Verhandlungen gegeben hat; ist der Ansicht, dass ein echter Dialog zwischen Aserbaidschan und Armenien der einzige nachhaltige Weg ist, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Bemühungen zu unterstützen; unterstützt die laufenden Friedensgespräche zwischen Armenien und Aserbaidschan, die durch die jüngste Militäroperation gegen Bergkarabach ernsthaft behindert wurden, die einen Exodus der armenischen Bevölkerung zur Folge hatte; betont, dass ein Frieden in der Region, der seiner Bezeichnung würdig und dauerhaft ist und bei dem die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit beider Staaten bewahrt werden, die Voraussetzung für Stabilität in der Region ist; ist besorgt über die Versuche einiger Staats- und Regierungschefs und regionaler Mächte, die derzeitige Lage so auszunutzen, dass die fragilen Aussichten auf Frieden gefährdet werden könnten; weist warnend darauf hin, dass die EU und die internationale Gemeinschaft entschlossen auf alle Bemühungen reagieren sollten, die Ziele durch den Einsatz von Gewalt und die Verletzung der territorialen Integrität der Nachbarländer zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert die zivile Mission der EU in Armenien (EUMA) auf, die Entwicklung der Sicherheitslage vor Ort genau zu beobachten, dem Europäischen Parlament auf transparente Weise Bericht zu erstatten und tatkräftig zu den Bemühungen um eine Konfliktlösung beizutragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Mandat der EUMA zu stärken, ihre Personalstärke zu erhöhen, ihre Dauer zu verlängern und auch an die Grenze zur Türkei Beobachter zu entsenden; fordert Aserbaidschan auf, die Präsenz der EUMA auf seiner Seite der Grenze und in Bergkarabach zuzulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert den VP/HR und den EAD auf, Armenien über die Europäische Friedensfazilität weiter zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung seiner Verteidigungsfähigkeiten gegen hybride Bedrohungen, um seinen Sicherheitsraum über die Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit hinaus zu erweitern; begrüßt die Einrichtung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs zwischen der EU und Armenien und dessen zweites Treffen am 15. November 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>betont, dass die mehrfachen Warnungen des Parlaments zu dieser Situation nicht zu einer Änderung der EU-Politik in Bezug auf Aserbaidschan geführt haben; besteht darauf, dass jede Vertiefung der Beziehungen der EU zu Aserbaidschan auch künftig davon abhängen muss, dass das Land erhebliche Fortschritte bei der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundfreiheiten erzielt, einschließlich des Schutzes ethnischer Minderheiten; bringt in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis über die jüngste Verschärfung des harten Vorgehens gegen unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger in Aserbaidschan zum Ausdruck; fordert die EU ferner auf, unverzüglich Sanktionen gegen Aserbaidschan zu verhängen und die Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich auszusetzen; stellt außerdem die Eignung Aserbaidschans als Gastgeber der COP29 im Jahr 2024 in Frage, da das Land plant, seine Produktion fossiler Brennstoffe im nächsten Jahrzehnt um ein Drittel zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die demokratisch gewählte Regierung Armeniens und seine uneingeschränkte Achtung der Souveränität, Demokratie und territorialen Unversehrtheit des Landes; lobt Premierminister Nikol Paschinjan für seine Erklärung, dass Armenien nicht in einen neuen Krieg mit Aserbaidschan hineingezogen werden wird, und für seine jüngsten Aufrufe zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen auf höchster Ebene mit Aserbaidschan; verurteilt die Einmischung Russlands in Armenien, die darauf abzielt, Unruhe zu verbreiten; fordert die EU auf, ihr Engagement im Südkaukasus zu verstärken; begrüßt dass Armenien , das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>ist weiterhin besorgt darüber, dass die türkische Regierung den negativen Trend der Verschlechterung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Unabhängigkeit der Justiz nicht umgekehrt hat, dass die türkische Außenpolitik weiterhin im Widerspruch zu den Prioritäten der EU im Rahmen der GASP steht und dass die Türkei sich den Sanktionen der EU gegen Russland nicht angeschlossen hat; spricht sich entschieden gegen die Äußerungen des Präsidenten der Türkei aus, in denen er behauptete, die Hamas sei keine terroristische Organisation, und bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>betont, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei ohne eine drastische Kursänderung durch die türkische Regierung nicht wieder aufgenommen werden kann; fordert die EU und die türkische Regierung auf, auf eine engere, dynamischere und strategische Partnerschaft hinzuarbeiten, wobei die Schlüsselrolle der Türkei in der Region und ihre Bedeutung als NATO-Verbündeter zu berücksichtigen sind; empfiehlt, einen Reflexionsprozess einzuleiten, um einen parallelen und realistischen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei zu finden, der die Interessen aller beteiligten Parteien umfasst, was die Türkei in die EU verankern würde, anstatt sie in Richtung Russlands oder des Iran zu drängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>begrüßt die teilweise Deeskalation der Spannungen im östlichen Mittelmeerraum und in der Ägäis und fordert die Türkei auf, mit ihren Partnern in diesen Regionen einen konstruktiven und nicht einen forschen oder aggressiven Ansatz zu verfolgen; begrüßt diesbezüglich den lange hinausgezögerten Beschluss der Türkei und Ungarns, den Beitritt Schwedens auf Beitritt zur NATO endgültig zu billigen, und fordert die staatlichen Stellen der Türkei nachdrücklich auf, eng mit dem Sonderbeauftragten für die Umsetzung von EU-Sanktionen zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>verurteilt die Einleitung illegaler Bauarbeiten durch die türkisch-zyprische Seite in der Pufferzone nahe des von beiden Volksgruppen bewohnten Dorfs Pyla/Pile auf Zypern sowie die Übergriffe auf Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen und die Beschädigung von Fahrzeugen der Vereinten Nationen am 18. August 2023; fordert, dass der Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern geachtet werden; weist darauf hin, dass Bedrohungen der Sicherheit von Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen und die Beschädigung von Eigentum der Vereinten Nationen eine Straftat nach dem Völkerrecht darstellen; fordert die Türkei und die türkisch-zyprische Führung nachdrücklich auf, alle derartigen einseitigen Aktivitäten einzustellen und rückgängig zu machen und weitere Maßnahmen und Provokationen zu vermeiden, die die Wiederaufnahme der von den Vereinten Nationen geleiteten Verhandlungen beeinträchtigen; begrüßt die von den beiden Seiten erzielte Einigung, Fortschritte bezüglich der Straße nach Pyla/Pile auf Zypern zu erzielen und die Lage zu stabilisieren, und fordert ein Engagement für friedliche Verhandlungen und einen echten Dialogprozess;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>bedauert, dass es mehr als 25 Jahre, nachdem der Barcelona-Prozess ins Leben gerufen wurde, noch nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Raum des Wohlstands, der Stabilität und Freiheit mit den Mittelmeerländern der südlichen Nachbarschaft zu schaffen; fordert den VP/HR und die Kommission auf, die südliche Dimension der Nachbarschaft der EU zu stärken, unter anderem durch einen verstärkten Dialog sowie eine stärkere Auflagenbindung der Mittelauszahlung, und angemessene Ressourcen für die rechtzeitige und wirksame Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum sicherzustellen; hebt die bedeutende Rolle hervor, die den Ländern der südlichen Nachbarschaft dabei zukommt, die Migrationsströme auf der Grundlage der im internationalen, regionalen und nationalen Recht verankerten Grundsätze der Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen, der Solidarität, der Ausgewogenheit und der geteilten Verantwortung zwischen den Ländern zu lenken; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit diesen Ländern, um die Ursachen der Migration und die Folgen von irregulärer Migration, Menschenhandel und Schmuggel von illegalen Waffen und Kulturgütern abzumildern; weist darauf hin, dass viele Länder der südlichen Nachbarschaft über große Energieressourcen verfügen und mehr zur Diversifizierung der Energieversorgung der europäischen Länder beitragen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>nimmt die politische Einigung über ein umfassendes Partnerschaftspaket mit Tunesien zur Kenntnis; weist darauf hin, dass diese Vereinbarung an Bedingungen geknüpft ist, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, deren Einhaltung sicherzustellen; bedauert jedoch, dass die von der EU in ihren Abkommen mit Drittländern erwarteten Menschenrechtsverpflichtungen nicht in diese Vereinbarung aufgenommen wurden; ist ferner der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen der EU und Tunesien auf dem Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Tunesien und auf der Wahrung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruhen sollten, wobei die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und die Auszahlung von EU-Mitteln an Tunesien durch das Parlament umfassend überwacht werden sollten; ist der festen Überzeugung, dass die Übertragung von EU-Mitteln davon abhängig gemacht werden sollte, dass Tunesien Menschenrechtsstandards einhält, und dies Bestimmungen über Konditionalität und Rechenschaftspflicht umfassen sollte; fordert die Kommission auf, einen Mechanismus vorzulegen, um die Einhaltung in dieser Hinsicht sicherzustellen und dabei alle relevanten Optionen zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die autoritären Tendenzen der tunesischen Führung, die Inhaftierung von Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft und die Verfolgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und fordert die tunesischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die das humanitäre Völkerrecht und die Rechte von Migranten zu achten; verurteilt darüber hinaus die Entscheidung der tunesischen Behörden, der Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments die Einreise zu verweigern, und fordert die tunesischen Behörden nachdrücklich auf, einen offenen politischen Dialog zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, dass eine strategischere Zusammenarbeit mit den Golfstaaten notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit, den Klimaschutz, die Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung; begrüßt die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen dem Königreich Saudi-Arabien und der Islamischen Republik Iran; begrüßt ferner die vorgeschlagene Einrichtung eines strukturierten Sicherheitsdialogs zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Golfstaaten uneingeschränkte Transparenz und Rechenschaftspflicht erforderlich sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin die Achtung der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter sowie die schrittweise Angleichung der Werte zu betonen, insbesondere bei der Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seine Folgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>unterstreicht, dass die GASP auf die Entwicklung und Festigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten abzielt und dass diese Ziele vom Königreich Saudi-Arabien nicht geteilt werden; nimmt zur Kenntnis, dass das Königreich Saudi-Arabien weiterhin im Rahmen eines regelmäßigen Menschenrechtsdialogs mit der EU zusammenarbeitet; verurteilt jedoch die anhaltende Verletzung der Menschenrechte durch das Land, insbesondere die Verhängung von Todesurteilen und die Vollstreckung von Hinrichtungen sowie die Einschränkung der bürgerlichen und politischen Rechte und der Redefreiheit, und fordert, dass die Todesstrafe abgeschafft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>verurteilt das brutale Vorgehen der iranischen Polizei- und Sicherheitskräfte, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), gegen Demonstrationen nach dem Tod von Jina Mahsa Aminin sowie die Folter und Tötung vieler anderer Regimegegner; fordert zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die IRGC, ihre Hilfstruppen und all diejenigen, die für die Menschenrechtsverletzungen gegen friedliche Proteste verantwortlich sind, einschließlich der ranghöchsten Beamten; fordert den Rat auf, die IRGC und ihre Hilfstruppen, einschließlich der iranischen Moralpolizei, der paramilitärischen Basij-Miliz und der Quds-Truppe, als terroristische Vereinigung einzustufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die friedliche Oppositionsbewegung im gesamten Iran, die gegen die systematische und zunehmende Unterdrückung von Frauen und die schweren Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten protestiert; verurteilt das iranische Regime wegen seiner Schikanierungskampagne, Überwachung, Entführungen und Todesdrohungen gegen iranische Aktivisten und seiner systematischen Diskriminierung von Frauen durch Gesetze und Vorschriften, die ihre Freiheiten stark einschränken; fordert die Einrichtung eines internationalen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus für von der iranischen Regierung begangene Menschenrechtsverletzungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>verurteilt das iranische Regime für die Lieferung von militärischer Ausrüstung an Russland für dessen brutale und illegale Aggression gegen die Ukraine; betont, dass die Islamische Republik zu Kriegsverbrechen in der Ukraine beiträgt, da diese Ausrüstung gegen Zivilisten und zivile Infrastrukturen eingesetzt wird, und fordert eine schlagkräftige Reaktion der EU auf die Beteiligung des Iran an Russlands Krieg; verurteilt die Unterstützung des Iran für ausgewiesene Terrorgruppen wie die Hisbollah, die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad und die Huthis; verurteilt die rechtswidrigen, inakzeptablen und zutiefst destabilisierenden Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe, die das Rote Meer durchqueren, unter Einsatz von Raketen, kleinen Booten und die versuchten Kaperungen; betont, dass dies zu erheblichen Störungen des Welthandels geführt hat, da die Schifffahrtsgesellschaften gezwungen sind, einen Großteil des Verkehrs im Roten Meer um die Südspitze Afrikas umzuleiten; fordert kollektives Handeln und spricht sich für ein verstärktes Engagement der EU und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit aus; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Mitgliedstaaten, eine maritime GSVP-Operation unter dem Namen ASPIDES einzuleiten, um Handelsschiffe zu schützen, indem die maritime Lageerfassung verstärkt und die Schiffe begleitet werden, um Angriffe abzuschrecken und die Freiheit der Schifffahrt auf einer der wichtigsten Wasserstraßen der Welt sicherzustellen; fordert die sofortige Beendigung dieser rechtswidrigen Angriffe und die Freilassung der unrechtmäßig festgehaltenen Schiffe und Besatzungen; äußert sich besorgt über die destabilisierende Wirkung der Aktivitäten Irans auf den Nahen Osten und die Aussichten auf einen israelisch-palästinensischen Frieden; betont, dass die umfassenderen böswilligen und destabilisierenden Tätigkeiten des Iran im gesamten Nahen Osten und darüber hinaus angegangen und unterbunden werden müssen; wendet sich entschieden gegen die iranische Geiseldiplomatie und fordert, dass alle europäischen Staatsangehörigen, die im Iran festgehalten werden, freigelassen werden und das Land verlassen dürfen; fordert das Regime in Teheran auf, seine Einschüchterungs- und Unterdrückungskampagne gegen iranische Diaspora-Gruppen in der EU und weltweit einzustellen; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, sich der spezifischen länderübergreifenden Unterdrückungstaktiken des Iran bewusst zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die fortgesetzte Anreicherung von Uran bis zu einem Reinheitsgrad von 60 % durch die Islamische Republik und ihre wiederholten Verstöße gegen den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPOA); fordert die Wiederaufnahme der Verhandlungen über den JCPOA-Vertrag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die abscheulichen Terrorangriffe, die von der Hamas gegen Israel verübt wurden; fordert sowohl die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, die von der terroristischen Vereinigung Hamas entführt wurden, als auch die Rückgabe der Leichen der verstorbenen Geiseln; erkennt das Recht Israels auf Selbstverteidigung, wie es im Völkerrecht verankert ist und durch dieses eingeschränkt wird, an und betont, dass das Vorgehen Israels strikt mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar sein muss, demzufolge alle Konfliktparteien jederzeit zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden müssen, Angriffe sich nur gegen militärische Ziele richten dürfen und Zivilisten und zivile Infrastruktur nicht das Ziel von Angriffen sein dürfen; verurteilt die unverhältnismäßige Reaktion des israelischen Militärs, die zu einer beispiellosen Zahl ziviler Todesopfer geführt hat; ist zutiefst besorgt über die extrem verschlechterte humanitäre Lage im Gazastreifen und fordert eine dauerhafte Waffenpause, damit die Zivilbevölkerung im Gazastreifen Hilfe erhalten kann; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in der Region fortzusetzen und aufzustocken, und bekräftigt, dass die humanitäre Hilfe der EU für sie weiterhin bereitgestellt werden muss; fordert die Staatsorgane Israels nachdrücklich auf, den kontinuierlichen Zugang humanitärer Hilfe zum Gazastreifen sicherzustellen, insbesondere die ununterbrochene Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern wie Treibstoff, Lebensmitteln, Wasser, medizinischen Hilfsgütern und Unterkünften, wie dies im Völkerrecht vorgesehen ist; bedauert, dass die Palästinensische Behörde seit 2005 keine Wahlen abgehalten hat, was ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigt, und geht davon aus, dass in Kürze Wahlen abgehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Gerichtshof zu unterstützen und Israel aufzurufen, den rechtsverbindlichen gerichtlichen Anordnungen unverzüglich nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>bedauert, dass die Hamas und ihre Verbündeten zunehmend versuchen, den Konflikt auf eine weitaus breitere Ebene zu verlagern, um mit der Intensivierung der Bodenoffensive im Gazastreifen Druck auf Israel auszuüben; ist daher besorgt darüber, dass der Iran und seine Verbündeten auf einen regionalen Krieg drängen; ist äußerst besorgt über das Eskalationspotenzial des Krieges und seine Auswirkungen auf die gesamte Region, insbesondere die Lage an der israelisch-libanesischen Grenze, da hinter der Hisbollah stehende Kämpfer Raketen auf Israel abfeuern; betont, wie wichtig es ist, die Spannungen in der Region zu entschärfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für eine auf Verhandlungen beruhende Zweistaatenlösung für Israel und Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit zwei souveränen, demokratischen Staaten als friedliche Nachbarn und Jerusalem als gemeinsamer Hauptstadt; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Initiative  ins Leben zu rufen, um die Zweistaatenlösung wieder auf den Weg zu bringen; fordert in diesem Zusammenhang den HR/VP und den Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozess auf, internationale Unterstützung für den „Friedenstag für den Frieden im Nahen Osten“ zu mobilisieren, der im September 2023 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York ins Leben gerufen wurde; ist sich des Umstands bewusst, dass für die Wiederaufnahme der Verhandlungen die internationalen Akteure, einschließlich der USA, der Vereinten Nationen, der EU und der Arabischen Staaten, ihre Bemühungen gegenseitig ergänzen müssen, damit die Verhandlungen konstruktiv verlaufen können; weist erneut darauf hin, dass die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten nach dem Völkerrecht rechtswidrig sind; verurteilt die zunehmende Gewalt gegen Palästinenser durch extremistische Siedler aufs Schärfste; fordert ein sofortiges Ende der Siedlungspolitik sowie ein Ende der Besetzung der palästinensischen Gebiete, die ein erhebliches Hindernis für die Verwirklichung der Zwei-Staaten-Lösung darstellen; fordert, dass restriktive Maßnahmen gegen extremistische Siedler verhängt werden, die die Menschenrechte und das Völkerrecht verletzen; unterstützt eine gerechte, tragfähige und vereinbarte Lösung für die Frage der palästinensischen Flüchtlinge; betont, dass die fortgesetzte Unterstützung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten ein Schlüsselelement der EU-Strategie bleibt, die darauf abzielt, zur Förderung von Stabilität und Entwicklung im Nahen Osten beizutragen; nimmt mit Besorgnis Kenntnis von den jüngsten Anschuldigungen Israels gegen zwölf Mitarbeiter des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA); begrüßt die unverzügliche und entschlossene Reaktion der Vereinten Nationen auf die Anschuldigungen, einschließlich der sofortigen Entlassung der betreffenden Mitarbeiter und der Einleitung von zwei getrennten Untersuchungen der Angelegenheit durch das Amt für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen (OIOS) und die unabhängige Prüfgruppe unter der Leitung der ehemaligen französischen Ministerin Catherine Colonna und drei europäischer Organisationen; fordert Israel in diesem Zusammenhang auf, eng mit dem Amt für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen und der unabhängigen Prüfgruppe zusammenzuarbeiten und ihnen alle erforderlichen Nachweise vorzulegen; begrüßt den Beschluss der Kommission, die Finanzierung des UNRWA nicht auszusetzen, bevor die Vereinten Nationen das Ergebnis der Untersuchungen und die von ihr zu ergreifenden Maßnahmen bekannt gegeben haben; fordert alle Geberländer, die ihre Finanzhilfe für das UNRWA aufgrund der Anschuldigungen ausgesetzt haben, nachdrücklich auf, ihre Entscheidung zu überdenken, da das UNRWA unverzüglich auf die Anschuldigungen reagiert hat und eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung lebensrettender Hilfe für die zwei Millionen Menschen im Gazastreifen spielt, deren Überleben in einer der größten und komplexesten humanitären Krisen der Welt von diesem Hilfswerk abhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>bekräftigt, dass die EU die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nachdrücklich unterstützt; fordert, dass diejenigen, die für terroristische Straftaten und Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, und verlangt in diesem Sinn, dass alle etwaigen Kriegsverbrechen untersucht werden; weist erneut darauf hin, dass vorsätzliche Anschläge auf Zivilisten ebenso wie die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht bedeuten; fordert Gerechtigkeit für die Opfer der Terroranschläge der Hamas, zu denen Massenmorde und sexuelle Folter gehörten, die am 7. Oktober 2023 und auch seitdem stattgefunden haben; nimmt die von Südafrika beim IGH angestrengte Klage gegen Israel zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Staaten in Zentralasien mit sich bringt, die traditionell enge Beziehungen zu Russland unterhalten; ist besorgt über den von Russland und China in der Region ausgeübten Druck und betont, dass die Präsenz der EU in Zentralasien als Reaktion darauf verstärkt werden muss; betont, dass die EU daran interessiert ist, die Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und die politischen Beziehungen zu den Ländern Zentralasiens zu intensivieren, unter anderem, um die Umgehung der Sanktionen gegen Russland und Belarus anzugehen; fordert die nationalen Behörden dieser Länder, insbesondere Kasachstans, Kirgisistans und Usbekistans, auf, eng mit der EU, insbesondere mit ihrem Sonderbeauftragten für die Umsetzung von Sanktionen, zusammenzuarbeiten, und erinnert in diesem Zusammenhang an die Bedeutung engerer Arbeitsbeziehungen zur OSZE;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Förderung von Reformen in Politik und Wirtschaft fortzusetzen, mit denen die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Menschenrechte gestärkt werden, auch im Kontext des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) und gegebenenfalls des APS+, und gutnachbarliche Beziehungen zu unterstützen; bekräftigt, dass alle Länder der zentralasiatischen Region sich verpflichten müssen, die Charta der Vereinten Nationen und insbesondere die Grundsätze der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit aller Länder einzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>begrüßt die Ergebnisse des zweiten EU-Zentralasien-Wirtschaftsforums in Almaty im Mai 2023 und des zweiten Treffens zwischen dem Präsidenten des Europäischen Rates und den Staatschefs aller fünf zentralasiatischen Länder im Juni 2023; fordert, dass auf diese hochrangigen Treffen und Erklärungen konkrete Maßnahmen folgen müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das erste Gipfeltreffen EU-Zentralasien für dieses Jahr geplant ist; begrüßt, dass der Gemeinsame Fahrplan für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien gebilligt wurde, der als strategisches Konzept für die Förderung von Dialog und Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen dient und auch den Aufbau von Resilienz in Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft umfasst; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das verstärkte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EPCA) mit Kirgisistan zu unterzeichnen, die vorbereitenden Arbeiten für die Unterzeichnung des EPCA mit Usbekistan abzuschließen und bei den laufenden Verhandlungen über ein EPCA mit Tadschikistan rasch Fortschritte zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>weist darauf hin, dass die Länder Zentralasiens wichtige Rohstoff- und Energielieferanten sind; ist der Ansicht, dass die EU ein starkes Interesse daran hat, den Mittelkorridor nicht nur als regionale Wirtschaftszone, sondern auch als Alternative zur neuen Eurasischen Landbrücke, die durch mit Sanktionen belegtes russisches und belarussisches Hoheitsgebiet verläuft, wiederzubeleben; betont, dass es wichtig ist, die regionale Integration entlang des Mittelkorridors zu fördern, auch um Finanzmittel für Infrastrukturprojekte im Rahmen des Global Gateway zu mobilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>bekräftigt seine Nichtanerkennung der afghanischen De-facto-Regierung; ist besorgt über die katastrophale wirtschaftliche und humanitäre Lage in Afghanistan sowie über die Verletzung der Rechte von Frauen und Mädchen in diesem Land; verurteilt die drastische Verringerung der Kapazität des Welternährungsprogramms zur Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe für die afghanische Bevölkerung und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der afghanischen Bevölkerung dringend benötigte humanitäre Hilfe geleistet wird, und zusätzliche Mittel für Soforthilfe sicherzustellen; fordert den VP/HR auf, die Idee einer strafrechtlichen Verfolgung der Taliban-Führer vor dem IStGH wegen ihrer Verbrechen gegen Frauen und Mädchen zur Sprache zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>unterstützt die fünf wichtigsten Benchmarks, die vom Rat am 21. September 2021 angenommen wurden und als Leitprinzipien für die künftige Zusammenarbeit mit den Taliban dienen, ist jedoch der Ansicht, dass große Anstrengungen zur Festlegung einer langfristigen Strategie unternommen werden müssen, um etwas gegen den Menschenrechtsnotstand und die geschlechtsspezifische Apartheid im heutigen Afghanistan zu unternehmen; betont, dass das EU-Evakuierungsprogramm für Menschen in Afghanistan, die für europäische Missionen gearbeitet haben, sich auf europäischen Schutz verlassen haben und sich immer noch in unmittelbarer Gefahr befinden, nicht beendet werden kann, solange sich Menschen, die die Kriterien erfüllen, im Land aufhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>bedauert das Veto der Russischen Föderation auf der Tagung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 11. Juli 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Resolution 2672(2023) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend die grenzüberschreitende Bereitstellung humanitärer Hilfe für Menschen im Nordwesten Syriens über Bab al-Hawa, wodurch mehr als vier Millionen Menschen gefährdet werden, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, um ihren Grundbedarf an Nahrungsmitteln, Arzneimitteln und anderen lebenswichtigen Gütern zu decken; nimmt zur Kenntnis, dass Syrien wieder in die Arabische Liga aufgenommen wurde; ist der Ansicht, dass eine Normalisierung mit dem derzeitigen syrischen Regime nicht möglich ist, und betont, dass der politische Prozess in Syrien blockiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>bekräftigt, dass ein friedlicher, freier, verbundener, offener, stabiler und regelbasierter indopazifischer Raum ein wesentliches europäisches Interesse ist; ist besorgt darüber, dass der Wettbewerb der Großmächte die Fähigkeit der EU, den Multilateralismus in der Region zu fördern, einschränkt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Asien-Europa-Treffen aufgrund der geopolitischen Spannungen mit Russland immer noch gelähmt ist; würdigt die Bemühungen des VP/HR, sich in der Region zu engagieren, wie die Organisation des dritten Ministerforums EU-Indopazifik am 2. Februar 2024 und die Teilnahme des VP/HR am Regionalforum des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) am 14. Juli 2023 zeigen; fordert die EU auf, das Ministerforum für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum als jährliche Veranstaltung aktiv zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert engere politische Beziehungen mit gleich gesinnten Partnern im Einklang mit der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum, insbesondere mit Japan, der Republik Korea, Australien, Neuseeland, Taiwan und den ASEAN-Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen; begrüßt die Bemühungen des EAD beim Aufbau von Kapazitäten in der indopazifischen Region, die darauf abzielen, die Resilienz gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu erhöhen; betont, dass die zwischenmenschlichen Beziehungen zu unseren Partnern, insbesondere der Jugendaustausch und die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und Denkfabriken, verstärkt werden müssen; betont, dass die Wahrung des Friedens, der Stabilität und der Freiheit der Schifffahrt im indopazifischen Raum weiterhin von entscheidender Bedeutung für die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>fordert die DVRK auf, ihre Programme für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörper vollständig, überprüfbar und unumkehrbar aufzugeben; verurteilt aufs Schärfste die anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordert die Staatsorgane des Landes auf, einen Reformprozess einzuleiten, bei dem alle Menschenrechte geachtet und geschützt werden; betont, dass die EU und die internationale Gemeinschaft dringend handeln müssen, um die militärische Zusammenarbeit und den Waffenhandel zwischen Russland und der DVRK zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>stellt fest, dass geopolitische Herausforderungen das gemeinsame Interesse Indiens und der EU an der Gewährleistung von Sicherheit, Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung gestärkt haben; hebt die vollständige Umsetzung der EU-Strategie für Indien von 2018 und des Fahrplans EU-Indien bis 2025 in enger Abstimmung mit den eigenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten für ein aktives Engagement mit Indien hervor; begrüßt die Einrichtung des Handels- und Technologierates EU-Indien; spricht sich für die Vertiefung der Beziehungen zwischen Indien und der EU als strategische Partner aus; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Verpflichtung zu regelmäßigen Dialogen und Gipfeltreffen auf mehreren Ebenen aufrechterhalten wird, damit die bilateralen Beziehungen weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen; spricht sich ferner für einen strukturierteren interparlamentarischen Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und seinem indischen Pendant aus; ist der Ansicht, dass ein derartiger Dialog zur Koordinierung von Standpunkten und Initiativen in multilateralen Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation und der G20, beitragen würde; hebt die Bedeutung eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien unter Berücksichtigung der Empfindlichkeiten auf beiden Seiten hervor; bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass Indien seine Position zur Invasion der Ukraine durch Russland an die der transatlantischen Gemeinschaft angleichen wird, und fordert den Rat und den VP/HR auf, diesbezüglich diplomatische Anstrengungen zu unternehmen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jede Vertiefung der Partnerschaft auf den Werten der Freiheit, der Demokratie, des Pluralismus, der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichheit, der Achtung der Menschenrechte, der nachhaltigen Entwicklung und des Engagements für die Förderung einer integrativen, regelbasierten internationalen Ordnung beruhen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die jüngsten Verschiebungen in der internen und militärischen Haltung Chinas seit dem 20. Nationalkongress der Kommunistischen Partei Chinas; ist der Ansicht, dass das zunehmend forsche Auftreten Chinas, zum Teil durch eine Politik des wirtschaftlichen Zwangs, nach wie vor eine der wichtigsten geopolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist; vertritt die Auffassung, dass China beweist, dass es sowohl die Absicht als auch zunehmend die wirtschaftliche, diplomatische, militärische und technologische Macht hat, die regelbasierte internationale Ordnung zu schwächen; betont, dass dies eine mehrdimensionale Antwort erfordert, mit der die EU ihre selektive Zusammenarbeit mit China in einer Reihe von Schlüsselfragen aufrechterhält und gleichzeitig das Risiko ihrer Beziehungen verringert, indem die wirtschaftliche Abhängigkeit in kritischen Sektoren im Einklang mit der Strategie der EU für wirtschaftliche Sicherheit zunehmend verringert wird; stellt fest, dass eine substanzielle Zusammenarbeit mit China immer schwieriger wird, da die Aspekte des Wettbewerbs und der systemischen Rivalität stärker in den Vordergrund rücken; betont, dass China in vielen Politikbereichen, einschließlich des Klimawandels, nach wie vor wichtig ist; warnt davor, dass das kontinuierliche Wachstum der chinesisch-russischen strategischen Partnerschaft, einschließlich im Bereich des Transfers von Technologie und militärischen Fähigkeiten und der Zusammenarbeit in der Arktis, Chinas Fähigkeit erhöhen könnte, die Partner der EU in Asien und weltweit unter Druck zu setzen; bekräftigt seine Forderung nach einer entschlosseneren EU-China-Strategie, die die Beziehungen zu China im Interesse der EU gestaltet und den Herausforderungen, die sich aus Chinas Aufstieg zum globalen Akteur ergeben, umfassend Rechnung trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>verurteilt hybride Kriegshandlungen wie Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und die Überwachung oder Ausspionierung chinesischer Bürger innerhalb der EU; fordert China nachdrücklich auf, diesen böswilligen Handlungen und seiner Manipulation von Informationen und Einmischung in Wahlen unverzüglich ein Ende zu setzen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vom Parlament vorgeschlagenen Initiativen im Zusammenhang mit der ausländischen Einmischung in alle demokratischen Prozesse in der EU, einschließlich Desinformation, dringend umzusetzen; verurteilt die Sanktionen gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments (und anderer EU-Einrichtungen), der nationalen Parlamente und europäischer Think Tanks sowie Forscher und fordert deren sofortige und bedingungslose Aufhebung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>verurteilt das von der chinesischen Regierung gesteuerte System der Zwangsarbeit und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen, die laut dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können, einschließlich eines hohen Risikos von Völkermord in Xinjiang und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tibet und der Inneren Mongolei sowie repressiven Maßnahmen gegen andere ethnische Minderheiten; weist darauf hin, dass die „Ein-China-Politik“ der EU nach wie vor ein Eckpfeiler der Beziehungen zwischen der EU und China ist; verurteilt erneut den Verstoß Chinas gegen seine internationalen Verpflichtungen, seine Verstöße gegen die chinesisch-britischen und chinesisch-portugiesischen gemeinsamen Erklärungen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ und das Grundgesetz Hongkongs sowie das harte Vorgehen gegen die Autonomie der Sonderverwaltungsregion und Oppositionsvertreter, einschließlich Mitgliedern der Zivilgesellschaft und ihrer Familienangehörigen; fordert die Kommission auf, den Autonomiestatus Hongkongs und Macaus angesichts der Verstöße Chinas gegen die chinesisch-britische und die chinesisch-portugiesische gemeinsame Erklärung und des harten Vorgehens gegen die Autonomie Hongkongs einer Prüfung zu unterziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>betont die Notwendigkeit eines einheitlichen europäischen Vorgehens, wenn China seinen wirtschaftlichen Einfluss nutzt, um den Widerstand gegen seine Menschenrechtsverletzungen verstummen zu lassen; fordert China nachdrücklich auf, alle Verstöße gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht zu untersuchen und zu verhindern; weist darauf hin, dass China als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte trägt; ist besorgt über die Lage von Christen und anderen religiösen Minderheiten, einschließlich ihrer Religionsfreiheit in China, da sie beständig verfolgt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>verurteilt die zunehmende Tendenz zur länderübergreifenden Unterdrückung durch China und fordert die EU-Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, ihre Auslieferungsverträge mit China und Hongkong auszusetzen und alle verbleibenden illegalen chinesischen „Polizeiwachen“ in ihren Hoheitsgebieten zu schließen; ist besorgt über das am 16. Februar 2024 vom chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit und vom ungarischen Innenministerium unterzeichnete Abkommen über die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und gemeinsame Patrouillen; fordert die ungarische Regierung auf, alle Einzelheiten des Abkommens und seine möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die gemeinsame Sicherheit und Souveränität der Europäischen Union unverzüglich und vollständig offenzulegen; fordert den EAD auf, die Gerichtsverfahren gegen politische Gefangene in Hongkong genau zu überwachen und die Freilassung dieser politischen Gefangenen, einschließlich des Gründers von Apple Daily, Jimmy Lai, zu fordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>nimmt den letzten BRICS-Gipfel im August 2023 in Johannesburg und die geopolitischen Ziele Chinas in Bezug auf die BRICS-Länder sowie Chinas Narrative vor dem Hintergrund seiner Initiativen Globale Entwicklung, Globale Sicherheit und Globale Zivilisation zur Kenntnis; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den Dialog und die Zusammenarbeit mit einigen BRICS+-Mitgliedsländern verstärken müssen, um den böswilligen Handlungen Russlands und dem wachsenden Einfluss Chinas in der Welt entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>fordert die EU und China nachdrücklich auf, den Dialog und die enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) sowie generell im Bereich der nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresressourcen und der Meerespolitik zu vertiefen; fordert die EU auf, die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, Japan und anderen wichtigen Akteuren der Fischerei- und Meerespolitik auszubauen und ihre diplomatischen Instrumente zu nutzen, um China zu den notwendigen Reformen des Rahmens seiner Fischereipolitik zu ermutigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste Chinas fortgesetzte militärische Provokationen gegenüber Taiwan und bekräftigt seine entschiedene Ablehnung jeder einseitigen Änderung des Status quo in der Taiwanstraße, durch die die regionale Stabilität gefährdet wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, durch klare und konsequente Signale sicherzustellen, dass jeder Versuch, den Status quo in der Taiwanstraße einseitig zu ändern, insbesondere durch Gewalt oder Zwang, nicht akzeptiert werden kann und hohe Kosten mit sich bringen wird; betont, dass Chinas territoriale Ansprüche keine Grundlage im Völkerrecht haben; verurteilt ferner, dass China die Beteiligung Taiwans an multilateralen Organisationen blockiert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die konstruktive Teilnahme Taiwans an den einschlägigen internationalen Organisationen wie der WHO, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu unterstützen; bekräftigt, dass Taiwan ein wichtiger Partner und demokratischer Verbündeter der EU in der indopazifischen Region ist; erkennt die Bedeutung Taiwans für die Sicherung der globalen Lieferketten, insbesondere im High-Tech-Sektor, an und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine engere Zusammenarbeit mit Taiwan einzuleiten; begrüßt die Besuche aufeinanderfolgender offizieller Delegationen der Ausschüsse des Parlaments in Taiwan seit 2021 und spricht sich für einen weiteren Austausch zwischen der EU und Taiwan aus; fordert die Kommission auf, unverzüglich vorbereitende Maßnahmen für Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsabkommen mit Taiwan einzuleiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>verurteilt die Erklärung des chinesischen Präsidenten, dass China niemals auf das Recht verzichten werde, Gewalt gegen Taiwan anzuwenden, und fordert die Führung der Volksrepublik China auf, nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Taiwan Vorsicht und Zurückhaltung zu üben; nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass weder Taiwan noch China dem jeweils anderen untergeordnet sind; äußert sich zutiefst besorgt darüber, dass China feindselige Desinformationen einsetzt, um das Vertrauen in Taiwans Demokratie und Staatsführung zu untergraben; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um zur Aufrechterhaltung der Demokratie in Taiwan beizutragen und das Land frei von ausländischer Einflussnahme und Bedrohungen zu halten, und betont, dass nur die demokratisch gewählte Regierung Taiwans das taiwanesische Volk auf der internationalen Bühne vertreten kann; stellt fest, dass der Schwerpunkt auch auf präventive Diplomatie gelegt werden muss, um eine Eskalation in der Taiwanstraße zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>stellt fest, dass sich China in den letzten zehn Jahren darauf konzentriert hat, seinen Einfluss im indopazifischen Raum durch verstärkte Hilfe, Entwicklung, Diplomatie und Sicherheitszusammenarbeit zu stärken; betont, dass Ressourcen gebündelt werden müssen, um den politischen Fußabdruck der EU wirksam zu verbessern und die EU als einen zuverlässigen und strategischen Partner im Pazifikraum zu etablieren; ist besorgt über die Versuche Chinas, seine umliegenden Meeresregionen, darunter das Südchinesische Meer und das Ostchinesische Meer, zu dominieren, was das regionale Machtgleichgewicht ernsthaft stören und sich negativ auf die wirtschaftlichen und politischen Interessen der EU auswirken könnte; fordert China in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, jegliche Militäraktionen und jeglichen Druck gegen die philippinische Marine und ihre besetzten Inseln im Südchinesischen Meer einzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kräfte zu bündeln und auf Ministerebene mit den pazifischen Inselstaaten und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten zusammenzuarbeiten; betont, dass ernsthafte Folgemaßnahmen zur COP 28 ein zentrales Anliegen der Länder in der Region sind, und fordert den EAD daher nachdrücklich auf, die globale Unterstützung für einen nachhaltigen grünen Übergang zu fördern und seine Klimadiplomatie zu verstärken, um die Zusammenarbeit bei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels zu konsolidieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont, dass der ASEAN ein wichtiger Verbündeter bei der Stärkung des regelbasierten Multilateralismus ist; fordert eine enge Zusammenarbeit im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung der Staats- und Regierungschefs der EU und des ASEAN vom 14. Dezember 2022, um die regionale Dynamik über die binären Beschränkungen des chinesisch-amerikanischen Wettbewerbs hinaus zu gestalten; erachtet es in diesem Zusammenhang außerdem als äußerst wichtig, die Freiheit der Schifffahrt im Süd- und Ostchinesischen Meer zu wahren; erinnert an die Notwendigkeit, den Aktionsplan EU-ASEAN 2023-2027 vollständig umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>begrüßt die Unterzeichnung des Samoa-Abkommens und seiner regionalen Protokolle, die eine beispiellose regionale Konzentration auf die Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ermöglichen werden, und fordert eine rasche Ratifizierung sowohl durch die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten als auch durch die EU; fordert die Kommission und den VP/HR nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Gipfeltreffen EU-Afrikanische Union im Februar 2022 weiterverfolgt wird, um die Zusammenarbeit bei Initiativen von gemeinsamem Interesse zu vertiefen und den Bedürfnissen der Partnerländer in Afrika gerecht zu werden; fordert, dass das verschobene dritte Ministertreffen zwischen der EU und der Afrikanischen Union möglichst bald stattfinden soll; betont, dass die EU geografische Prioritäten auf bilateraler Ebene verfolgen sollte, wobei sie sich auf die wichtigsten afrikanischen Partner konzentrieren sollte, aber auch auf regionaler Ebene, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung regionaler Strategien für die Sahelzone und die Küstenländer, die Region der Großen Seen und das Horn von Afrika liegen sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Operation Atalanta, die sich als erste Marineoperation der EU zum Schutz von Schiffen des UN-Welternährungsprogramms zu einer erfolgreichen Operation zur Bekämpfung der Piraterie entwickelt hat; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, eine Ausweitung des geografischen Anwendungsbereichs der Operation Atalanta in Betracht zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>misst der Stärkung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit den Ländern des Golfs von Guinea besondere Bedeutung bei und unterstützt deren Integration und intraregionale Solidarität; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einleitung der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der EU in enger Abstimmung mit Côte d’Ivoire, Ghana, Togo und Benin zur Unterstützung der westafrikanischen Länder im Golf von Guinea, die zunächst auf zwei Jahre ausgelegt ist; äußert sich zutiefst besorgt über die Verschlechterung der Stabilität in der Sahelzone, die durch den Militärputsch in Niger und die Auflösung der demokratischen Institutionen noch verschärft wird; erkennt die aus dem Putsch in Niger hervorgegangenen Staatsorgane nicht an und wird sie auch nicht anerkennen; bekräftigt seine eindeutige Forderung nach der vollständigen und unverzüglichen Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und schließt sich den diesbezüglichen Erklärungen der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten und ihrer afrikanischen und internationalen Partner uneingeschränkt an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>verurteilt die Einmischung Russlands in Afrika, insbesondere durch die verstärkte Präsenz der Wagner-Gruppe auf dem Kontinent, und verurteilt nachdrücklich die begangenen Missbräuche und Verbrechen; weist darauf hin, dass die Stabilität der Sahelzone sich unmittelbar auf die Sicherheit und die Stabilität der europäischen Außengrenzen im Mittelmeerraum auswirkt; fordert die EU auf, die Ressourcen aufzustocken und die Zusammenarbeit mit ihren Partnern zu verstärken, um den Menschenhandel über das Mittelmeer und Belarus zu bekämpfen und die kriminellen Netze, die für den Menschenhandel genutzt werden, zu zerschlagen; ist der Ansicht, dass die Politik der EU in Bezug auf die Sahelzone nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt hat, und nimmt die Ankündigung des VP/HR zur Kenntnis, die Strategie der EU in Bezug auf die Sahelzone zu überarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>betont, dass der derzeitige Ansatz angepasst werden muss, um Einfluss zu behalten, und fordert, dass das Engagement und die Unterstützung der EU für die Region gestärkt werden; begrüßt, dass die Kommission unter Berücksichtigung der neuen geopolitischen Lage einen „neuen strategischen Ansatz“ für die Partnerschaft mit Afrika vorbereitet hat, und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, eine für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft zu entwickeln, die sich auf gemeinsame Probleme für Europa und Afrika konzentriert; begrüßt das Global-Gateway-Investitionspaket EU-Afrika in Höhe von 150 Milliarden Euro, mit dem die afrikanischen Partner bei der Entwicklung eines starken, integrativen, grünen und digitalen Aufschwungs und Wandels unterstützt werden sollen; ist der Ansicht, dass die Bemühungen, um Desinformation zu bekämpfen und die Unterstützung der EU für Afrika deutlich zu machen, dringend verstärkt und verbessert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>betont, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist, zumal fast 60 % der Grundwasserressourcen über politische Grenzen hinausgehen; betont, dass Wasserknappheit zu den schwerwiegendsten Konflikten führen kann, wenn keine integrierte und gemeinsame Nutzung der Ströme ins Auge gefasst wird; betont, dass die EU eine Strategie zur Erleichterung technologischer und geopolitischer Lösungen in Gebieten annehmen muss, die von Wasserknappheit betroffen sind, da dies ein hohes Destabilisierungspotenzial birgt; fordert die Länder in den am stärksten von Wasserkonflikten betroffenen Gebieten auf, die Wasserkonvention von Helsinki aus dem Jahr 1992 über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserstraßen und internationaler Seen zu unterzeichnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>verurteilt das Vorgehen des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro, das eine unmittelbare Bedrohung für die Souveränität Guyanas darstellt; fordert die internationale Gemeinschaft auf, Gespräche aufzunehmen, um eine diplomatische Lösung zu finden, bei der die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in diesem seit langem bestehenden Konflikt geachtet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>verurteilt das autoritäre Regime von Daniel Ortega und Rosario Murillo, welche die demokratischen Strukturen Nicaraguas, einschließlich der Gewaltenteilung, des Wahlsystems und der Achtung der Menschenrechte, systematisch untergraben; weist darauf hin, dass das Regime in Nicaragua enge Verbindungen zu anderen Autokratien wie denen im Iran, Venezuela und Kuba unterhält und gleichzeitig beständig seine Unterstützung für den Kreml bekundet, indem es unter anderem eine russische Militärpräsenz in Nicaragua genehmigt hat; fordert die Befreiung aller politischen Gefangenen, darunter mehrere katholische Bischöfe und Priester, die in der Absicht festgenommen wurden, Dissidenten zum Schweigen zu bringen, sowie die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und die Förderung eines Dialogs zwischen dem Regime und der Opposition durch die EU; verurteilt den anhaltenden psychischen und körperlichen Missbrauch durch Polizei- und Strafvollzugsbehörden dem alle Inhaftierten ausgesetzt sind, und die Isolationshaft, in der einige festgehalten werden, ohne Zugang zu ihren Anwälten, Familien oder zu medizinischer Versorgung zu haben; erinnert das nicaraguanische Regime daran, dass es dafür Verantwortung trägt, sicherzustellen, dass die Haftbedingungen den von ihm eingegangenen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen entsprechen und mit Standards wie den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (den Nelson-Mandela-Regeln) im Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>erachtet den politischen Ansatz der EU gegenüber Kuba, wie er im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit von 2016 festgelegt ist, als konstruktiv, aber auch als kritisch; bedauert, dass das kubanische Regime diese Grundsätze und Rechte seit Jahrzehnten kontinuierlich ignoriert und verletzt hat; verurteilt aufs Schärfste die systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die in jüngster Zeit unter anderem gegen Tausende von politischen Gefangenen, Demonstranten, Dissidenten, Religionsführern, Menschenrechtsaktivisten und unabhängigen Künstlern vom kubanischen Regime begangen wurden; fordert die Staatsorgane Kubas nachdrücklich auf, der Politik der Repression umgehend ein Ende zu setzen; stellt fest, dass der vierte Menschenrechtsdialog im November 2023 in Kuba stattfand, bemängelt jedoch, dass keine unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft daran teilgenommen haben; kommt daher zu dem Schluss, dass diese Bemühungen zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt haben; ist der Ansicht, dass der Dialog nach Auffassung der EU lediglich sich selbst dient und kein Instrument zur Verbesserung der Lebensbedingungen der kubanischen Bürger ist, die unter gravierender Nahrungsmittelknappheit und Gesundheitskrisen leiden, die zu einer massiven Abwanderung geführt haben; lehnt es ab, dass das kubanische Regime derzeit Besuche vor Ort als Teil eines Aufsichtsmechanismus, der unparteiischen internationalen Akteuren wie der Europäischen Union zur Verfügung steht, untersagt; verurteilt in diesem Zusammenhang aufs Schärfste, dass das kubanische Regime es einer Delegation des Europäischen Parlaments verwehrt hat, das Land zu besuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU besonderes Interesse an einer Neubelebung der Partnerschaft mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik zeigen sollte; stellt fest, dass das Engagement der EU in der Region in den letzten Jahrzehnten nachgelassen hat, wodurch ein Vakuum für ausländische bösartige Akteure entstanden ist; fordert die Länder in ganz Lateinamerika auf, die Verurteilung der Aggression Russlands gegen die Ukraine entschiedener zum Ausdruck zu bringen; ist besorgt über den Anstieg der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels in Lateinamerika, der sich auch auf die EU auswirkt; verurteilt aufs Schärfste die Gewalt und die kriminellen Angriffe durch bewaffnete Gruppen, die am Drogenhandel in Ecuador und in dessen Umgebung beteiligt sind; fordert, dass die biregionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieses Phänomens erheblich ausgeweitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>nimmt das Gipfeltreffen vom 17. und 18. Juli 2023 zwischen der EU und der Gemeinschaft der lateinamerikanischen und karibischen Staaten zur Kenntnis und hofft, dass es zu einer Verbesserung der biregionalen Beziehungen führen wird, insbesondere angesichts des zunehmenden Einflusses Chinas und Russlands in Lateinamerika und der Karibik; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, eine proaktive Diplomatie in der Region zu betreiben und dabei besonderes Augenmerk auf die Verteidigung der multilateralen Weltordnung, des Völkerrechts und der Achtung der Demokratie und der Menschenrechte zu legen; begrüßt die Unterzeichnung des neuen fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der EU und Chile, das einen Teil über Politik und Zusammenarbeit sowie einen Teil über Handel und Investitionen umfasst, und fordert, dass Fortschritte in Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifizierung des Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko erzielt werden; fordert die Kommission und den belgischen Ratsvorsitz auf, das Abkommen mit dem Mercosur vor dem Ende der laufenden Wahlperiode entschlossen voranzubringen und abzuschließen und gleichzeitig in Bezug auf die Durchsetzung seiner Nachhaltigkeitsbestimmungen weiterhin größtmöglichen Ehrgeiz an den Tag zu legen; begrüßt außerdem den Abschluss des Ratifizierungsprozesses des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Beziehungen zu Norwegen als dem engsten assoziierten Partner der EU durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum noch stärker zu fördern; begrüßt den Abschluss der Sondierungsgespräche mit der Schweiz und fordert Fortschritte bei den Verhandlungen über ein neues Abkommen; begrüßt das Ergebnis der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Andorra und San Marino; nimmt die Aussetzung der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit Monaco zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>fordert ein stärkeres Engagement der EU in der Arktis, da diese angesichts der Folgen des Klimawandels, des industriellen und wirtschaftlichen Wettbewerbs, der Sicherheitsbedrohungen, die unter anderem durch die militärische Expansion Russlands im Hohen Norden verursacht werden, sowie der Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt von entscheidender geostrategischer Bedeutung für die EU ist; weist darauf hin, dass die NATO die Bedeutung des Hohen Nordens hervorgehoben hat, insbesondere wegen der Ausweitung möglicher Seewege, des Zugangs zu natürlichen Ressourcen, des Klimaschutzes und territorialer Ansprüche, die alle zu verstärkten geopolitischen Spannungen führen können; betont, dass das Engagement der EU in der Region die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, einschließlich indigener Völker, umfassen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>fordert, dass die EU-Strategie für maritime Sicherheit stärker unterstützt wird, da es zunehmend zu Problemen im Zusammenhang mit der Freiheit der Schifffahrt kommt; besteht darauf, dass die Freiheit der Schifffahrt jederzeit geachtet werden muss, wobei auf Deeskalation und die Verhütung bewaffneter Konflikte und militärischer Vorfälle ausgerichteten Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>betont, dass das Südpolargebiet angesichts der sich verändernden geopolitischen Dynamik als neues Gebiet von Interesse betrachtet werden sollte; betont, wie wichtig die multilaterale Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung geschützter Meeresgebiete ist; fordert die EU auf, eine zielgerichtete europäische Polaragenda zu entwickeln, die darauf abzielt, ihre regionalen Ambitionen in ihre GASP zu integrieren, und die die beträchtlichen Interessen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Wissenschaft, Meeresschutz, Fischerei, regionaler Frieden und regelbasierter Multilateralismus bündelt; fordert einen verstärkten Dialog zwischen der EU, China und der Antarktis;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>