<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0106</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2023</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0424/2023 - Berichterstatter: Nacho Sánchez Amor)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Februar 2024 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2023 (2023/2118(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 8, 21 und 23 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 17 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll von 1967,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 22. Juni 2020 angenommene Resolution 43/29 über die Verhütung des Völkermordes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid aus dem Jahr 1976,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UNCAT),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, die mit der Resolution 36/55 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. November 1981 verkündet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1992 über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschenrechtsverteidiger, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1998 mit der Resolution 53/144 im Konsens angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und seine zwei Fakultativprotokolle vom 25. Mai 2000,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll), Resolution 55/25 vom 15. November 2000 und das dazugehörige Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, das am 25. Dezember 2003 in Kraft getreten ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel, der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, und den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren vom 5. Juni 1998,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Peking der Vereinten Nationen vom September 1995,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die am 25. September 2015 angenommen wurde, und insbesondere auf ihre Ziele Nr. 1, 4, 5, 8, 10 und 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, angenommen am 19. Dezember 2018 und den globalen Pakt für Flüchtlinge vom 17. Dezember 2018,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die achte Überprüfung der am 22. Juni 2023 angenommenen Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Übereinkommen des Europarates vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin und die dazugehörigen Zusatzprotokolle, vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels und vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das nicht alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Protokolle Nr. 6 und Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates vom 28. April 1983 über die Abschaffung der Todesstrafe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Rat am 17. November 2020 angenommenen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 sowie seine am 9. Juni 2023 angenommene Halbzeitüberprüfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) – Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025“ (COM(2020)0565),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. März 2021 mit dem Titel „EU-Kinderrechtsstrategie“ (COM(2021)0142),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030“ (COM(2021)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025“ (COM(2020)0698),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rat am 14. Juni 2004 verabschiedeten und 2008 überarbeiteten EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, und unter Hinweis auf den 2020 gebilligten zweiten Leitfaden zur Umsetzung der Leitlinien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts aus dem Jahr 2005, die im Jahr 2009 überarbeitet wurden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 303 vom 15.12.2009, S. 12.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe, die vom Rat am 12. April 2013 aktualisiert wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 vom Rat angenommenen Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 12. Mai 2014 vom Rat angenommenen Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 18. März 2019 vom Rat angenommenen EU-Menschenrechtsleitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 17. Juni 2019 vom Rat verabschiedeten EU-Menschenrechtsleitlinien für sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien für die EU-Politik gegenüber Nicht-EU-Ländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die der Rat am 16. September 2019 angenommen hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der EU für Menschenrechtsdialoge mit Partner-/Drittländern, die vom Rat am 22. Februar 2021 genehmigt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2012 mit dem Titel „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ (COM(2012)0492),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. März 2023 zur Rolle des zivilgesellschaftlichen Raums für den Schutz und die Förderung der Grundrechte in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Februar 2023 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. Februar 2022 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (COM(2022)0071),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (COM(2022)0453),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemeinsamen Vorschlag der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Mai 2023 für eine Verordnung des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwerwiegende Korruptionshandlungen (JOIN(2023)0013),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Europarats von Reykjavik mit dem Titel „United around our values“ (Vereint um unsere Werte) vom 16.–17. Mai 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte mit dem Titel „Protecting human rights defenders at risk: EU entry, stay and support“ (Verteidigung bedrohter Menschenrechtsverteidiger: EU-Beitritt, Aufenthalt und Unterstützung) vom 11. Juli 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht 2022 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemeinsamen Fahrplan des Europäischen Parlaments und der rotierenden Ratspräsidentschaften vom 7. September 2022 für die Organisation, Koordinierung und Umsetzung des Zeitplans für die Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern über das Gemeinsame Europäische Asylsystem und den Neuen Europäischen Pakt zu Migration und Asyl,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sacharow-Preis für geistige Freiheit und seine Preisträger, der 2023 an Jina Mahsa Amini und die iranische Bewegung für Frau, Leben und Freiheit verliehen wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zu den Leitlinien der EU und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 30.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2020 zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 404 vom 6.10.2021, S. 202.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zum Schutz der Menschenrechte und die externe Migrationspolitik der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 70.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte und die Rolle von Umweltschützern in diesem Zusammenhang<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 111.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2021 zu der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 152.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 mit Empfehlungen an die Kommission über die Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 88.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2023 zu den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/409, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 17. Februar 2022 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Korruption und Menschenrechten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 295.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 77.</FIELD></FOOTNOTE> und auf seine vorherigen Entschließungen zu früheren Jahresberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine seit 2019 nach Artikel 144 seiner Geschäftsordnung angenommenen Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (sogenannte Dringlichkeitsentschließungen), insbesondere die 2022 und 2023 angenommenen Entschließungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2022 zur Verfolgung von Minderheiten aus Gründen der Weltanschauung oder Religion<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 33.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0424/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass 2023 der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der 30. Jahrestag der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien, der 25. Jahrestag der Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschenrechtsverteidiger und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Europäische Union bei ihrem außenpolitischen Handeln von den Werten und Grundsätzen leiten lässt, die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 EUV und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, und die für die Schaffung, Entwicklung und Erweiterung der EU maßgeblich waren; in der Erwägung, dass diese Werte in erster Linie die Achtung der Menschenwürde, die Grundfreiheiten, die Rechtsstaatlichkeit, die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, den Grundsatz der Gleichheit, den Grundsatz der Solidarität und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts umfassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union im Rahmen ihres außenpolitischen Handelns gemäß Artikel 21 Absatz 2 EUV die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen zur Festigung und Förderung der Demokratie und der Menschenrechte festlegen und durchführen muss; in der Erwägung, dass dies nur erreicht werden kann, wenn es gelingt, Demokratie und Menschenrechte in den Mittelpunkt aller politischen Strategien und Instrumente der EU zu stellen, einschließlich Handel, Entwicklung, Sicherheit und Verteidigung sowie Erweiterung und andere;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Konsistenz und Kohärenz zwischen den internen und externen Politikbereichen der EU auf der Grundlage der Gründungsprinzipien und -werte der Union der Schlüssel zu einer wirksamen und glaubwürdigen EU-Menschenrechts- und Demokratieförderungspolitik sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass demokratische Länder jedem Menschen die Möglichkeit geben müssen, seine Menschenrechte und Grundfreiheiten zu genießen; in der Erwägung, dass die EU weiterhin uneingeschränkt für die Verteidigung des Multilateralismus und der universellen Werte, Grundsätze und Normen eintritt, von denen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen leiten lassen; in der Erwägung, dass die EU und ihre Partner die Verteidigung der Universalität der Menschenrechte weiterhin als Priorität behandeln sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die regelbasierte internationale Ordnung zunehmend von anderen Akteuren infrage gestellt wird, die allein oder durch konzertierte Aktionen versuchen, multilaterale Organisationen zu untergraben und die Umsetzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zu unterlaufen, zu umgehen oder zu vereiteln; in der Erwägung, dass Informationsmanipulation und Einmischung zum Teil des Arsenals geworden sind, das von autokratischen Akteuren eingesetzt wird, um Druck auf demokratische Werte und Normen auszuüben, die Kontrolle über den Machtmissbrauch zu untergraben, die Häufigkeit und Schwere von Menschenrechtsverletzungen zu erhöhen und den Spielraum für die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und demokratische Oppositionsbewegungen einzuschränken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Autokratien zugenommen hat, wobei nach Angaben der Universität Göteborg<FOOTNOTE><FIELD> Universität Göteborg, „The world is becoming increasingly authoritarian – but there is hope“ (Die Welt wird immer autoritärer – aber es gibt Hoffnung), 2. März 2023 https://www.gu.se/en/news/the-world-is-becoming-increasingly-authoritarian-but-there-is-hope.</FIELD></FOOTNOTE> inzwischen 70 % der Weltbevölkerung unter autoritärer Herrschaft leben; in der Erwägung, dass die Aushöhlung der Demokratie zu einem maßgeblichen weltpolitischen Trend geworden ist und auch etablierte Demokratien betrifft, die noch immer mit Problemen wie politischer Polarisierung, unzureichendem Funktionieren der Institutionen und Bedrohungen der bürgerlichen Freiheitsrechte zu kämpfen haben; in der Erwägung, dass diese Zunahme von Autoritarismus, Illiberalismus und reaktionären Tendenzen weltweit, auch in der Europäischen Union, die regelbasierte globale Ordnung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in der Welt sowie die Werte und Grundsätze, auf die sich die Europäische Union gründet, bedroht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die diesjährige Halbzeitüberprüfung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 gezeigt hat, dass die EU und gleichgesinnte Partner trotz der bisher erzielten Fortschritte nicht selbstgefällig bleiben dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund der beispiellosen Herausforderungen für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie in der ganzen Welt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Verletzungen des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in der ganzen Welt anhalten und zu Unterdrückung, Konflikten und Kriegen sowie zu Verstößen gegen das Völkerrecht führen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der unabhängige Experte für kulturelle Rechte in seinem Bericht an den Menschenrechtsrat aus dem Jahr 2010 kulturelle Rechte als Rechte bezeichnete, die sich auf ein breites Spektrum menschenrechtsbezogener Themen und Werte beziehen, wie z. B. das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und auf Bildung, sowie auf das Vorhandensein kultureller Rechte in verschiedenen internationalen Instrumenten für die Menschenrechte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der Union ist; in der Erwägung, dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, überall auf der Welt weiterhin verletzt werden; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidigerinnen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der Frauen und die sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie die damit verbundenen Rechte einsetzen, nach wie vor mit einem schrumpfenden Handlungsspielraum für ihre kritische Arbeit sowie mit der Androhung von Gewalt, Belästigung und Einschüchterung konfrontiert sind; in der Erwägung, dass das Gender-Mainstreaming und ein intersektionaler Ansatz daher als horizontaler Grundsatz in alle Tätigkeiten und politischen Maßnahmen der Union einbezogen und auch umgesetzt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energiekrise in Verbindung mit der Krise in der Lebensmittelerzeugung eine Vermehrung der Armut und der Schutzbedürftigkeit auf der Welt nach sich zieht, was sich nachteilig auf die Menschenrechte auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in der EU ansässiger Unternehmen entscheidend dazu beiträgt, dass die Menschenrechtspolitik der EU innerhalb und außerhalb der EU wirksam umgesetzt wird und dies auch die Arbeitswelt betrifft; in der Erwägung, dass die EU sich verpflichtet hat, die Einführung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in alle Produktionssektoren und Ebenen der Wertschöpfungskette sowie den Schutz der Opfer von unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Umweltkatastrophen, einschließlich derjenigen, die auf den Klimawandel, die Abholzung und mineralgewinnende Geschäftstätigkeiten zurückzuführen sind, zu Menschenrechtsverletzungen führen können, die nicht nur die Menschen und Gemeinden in ihrer unmittelbaren Umgebung, sondern die gesamte Menschheit betreffen; in der Erwägung, dass in den letzten Jahren eine Zunahme der Anzahl von Tötungen, Überfällen und anderen Formen der Gewalt gegen Menschen, die die Umweltrechte verteidigen, einschließlich gegen indigene Völker, zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass Klimawandel und Umweltzerstörung zwei dringend anzugehende und miteinander verknüpfte Herausforderungen sind, die sowohl die nachhaltige Entwicklung als auch die Wahrnehmung der Menschenrechte weltweit untergraben; in der Erwägung, dass Umweltschäden und die Auswirkungen des Klimawandels Prekarität, Marginalisierung und Ungleichheit verschärfen und Menschen zunehmend dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen oder in unsicheren Umgebungen zu leben, wo sie noch anfälliger sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft wichtige Verbündete bei den Bemühungen der EU um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie der weltweiten Konfliktverhütung sind; es liegt daher im zentralen Interesse der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihre Arbeit zu unterstützen und sie sowie den Raum, in dem sie tätig sind, zu schützen; in der Erwägung, dass Regierungen auf der ganzen Welt immer mehr neue Arten von Taktiken und restriktiven Maßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger einführen, um ihre Arbeit zu zensieren und sie zum Schweigen zu bringen und zu schikanieren; in der Erwägung, dass zu diesen Maßnahmen strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), restriktive Regierungspolitik, Verleumdungskampagnen, Diskriminierung und Einschüchterung oder Gewalt, einschließlich außergerichtlicher Tötungen, Entführungen, willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, gehören; in der Erwägung, dass Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger zunehmend auch gegen ihre Familien und Gemeinschaften gerichtet sind; in der Erwägung, dass der Raum für die Zivilgesellschaft schrumpft, unter anderem weil Staaten in der ganzen Welt immer strengere Verfahren zur Zulassung von Organisationen der Zivilgesellschaft einführen, die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft durch Spender verbieten oder einschränken und Organisationen der Zivilgesellschaft als „ausländische Agenten“ stigmatisieren; in der Erwägung, dass in zahlreichen Ländern der Welt ein Klima der Straflosigkeit bei tätlichen Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger herrscht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass der Terrorismus weiterhin eine der schlimmsten Bedrohungen für den Frieden und die Sicherheit weltweit ist und eine eindeutige Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass Alexei Nawalny mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2021 ausgezeichnet wurde; in der Erwägung, dass Nawalny seit Februar 2021 unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert war; in der Erwägung, dass er zuletzt im Autonomen Kreis der Jamal-Nenzen in Westsibirien in Haft war, wo er am 16. Februar 2024 ermordet wurde;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umgang mit globalen Trends und großen Herausforderungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt, dass die Menschenrechte und die jedem Menschen innewohnende Würde allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind; bekräftigt die Pflicht der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte in der ganzen Welt entschlossen, kohärent und konsequent zu fördern und zu schützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass etablierte Demokratien und zuständige internationale sowie regionale Organisationen ihre Kräfte bündeln, um Bedrohungen zu bekämpfen und die Menschenrechte weltweit zu fördern, auch durch ein entschiedenes und öffentliches Auftreten, das unser Engagement für die Verteidigung der Universalität der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>missbilligt, dass totalitäre und autoritäre Regime multilaterale Einrichtungen, insbesondere den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, missbrauchen, indem sie danach trachten, die Menschenrechtsverfahren ihrer Möglichkeit zu berauben, Staaten für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, sowie die internationalen Normen entsprechend ihrer autoritären Agenda zu unterwandern und/oder umzuschreiben; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, mit gleichgesinnten demokratischen Verbündeten zu arbeiten, um eine Reform der multilateralen Institutionen zu unterstützen, sodass sie widerstandsfähiger sind im Hinblick auf schädliche Einflüsse von autoritären Regimes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die EU umfassend darauf vorbereitet sein muss, dem Aufkommen und dem bösartigen Einfluss von Autoritarismus, Illiberalismus und Extremismus sowie den Bedrohungen des Menschenrechtsschutzes und den zunehmenden Angriffen auf die Universalität der Menschenrechte, der Demokratie, des Rechtsstaats und des humanitären Völkerrechts entgegenzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass das ehrgeizige Engagement und die Rhetorik der externen Menschenrechtspolitik der EU ein konsequentes und beispielhaftes Engagement für die universellen Menschenrechte und die Demokratie erfordern; bedauert, dass sich die Lage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weltweit, auch in der EU, verschlechtert, was ihre Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung des weltweiten Niedergangs der Demokratie und des Rückschritts bei den Menschenrechten untergräbt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Menschenrechte entschlossen zu verteidigen, günstige Rahmenbedingungen für ihre Zivilgesellschaft zu schaffen und etwaigen negativen Entwicklungen in dieser Hinsicht entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt die zunehmende Tendenz zu Verletzungen der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze und Werte in der ganzen Welt, wie die Verschärfung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ungleichheit, die Umkehrung von Rechten, insbesondere für Frauen, die anhaltende und systematische Ausgrenzung und Diskriminierung ganzer sozialer Gruppen, Hinrichtungen, außergerichtliche Tötungen, Folter, geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung und geschlechtsspezifische Apartheid, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, systematische und strukturelle Diskriminierung und Ungleichheit, hartes Vorgehen gegen marginalisierte und schutzbedürftige Einzelpersonen und Gruppen, die Zivilgesellschaft, politische Gegner sowie ethnische und religiöse Minderheiten, Sklaverei und Zwangsarbeit, Zwangsdeportationen, exzessive Gewaltanwendung durch die Behörden, Zensur und Bedrohung unabhängiger Medien und Journalisten sowie Bedrohungen im digitalen Bereich wie Online-Überwachung und Internetabschaltungen und vieles mehr; verurteilt die Praktiken der grenzüberschreitenden Unterdrückung durch autokratische Regime; bedauert die Schwächung des Schutzes der demokratischen Institutionen und den schrumpfenden Raum für die Zivilgesellschaften in der ganzen Welt, was zu Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen führt; stellt fest, dass die Anzahl der Demokratien weiter abgenommen und die der autoritären Regime zugenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>prangert die maßgeschneiderten Narrative an, die autoritäre und illiberale Regime verfassen, um die Universalität der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit anzugreifen; warnt davor, dass diese Regime die oben erwähnten Narrative in internationalen Foren wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verbreiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diesen feindseligen Darstellungen entgegenzutreten, die sich häufig auf die Behauptung eines kulturellen Relativismus stützen, um u. a. Machtmissbrauch sowie Desinformation und ausländische Einmischung gegenüber der EU zu verbergen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, unter anderem durch die volle Ausschöpfung des Potenzials der internationalen Kulturbeziehungen der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist besorgt über die Tatsache, dass internationale Konferenzen und medienwirksame Veranstaltungen in autoritären und illiberalen Ländern organisiert werden, in denen Menschenrechtsverteidiger verfolgt oder schikaniert werden, und dass diese Länder solche Veranstaltungen als öffentliches Schaufenster nutzen, um das Bild von ihrer Menschenrechtslage auf der Weltbühne zu verzerren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass autoritäre, totalitäre und illiberale Regime immer mehr Instrumente einsetzen, die einen Rahmen für die Aushöhlung der Menschenrechte durch legislative und nichtlegislative Bestimmungen schaffen, die unter anderem dazu dienen, Wahlen zu manipulieren, die Zivilgesellschaft, marginalisierte und gefährdete Einzelpersonen und Gruppen, Minderheiten, politische Gegner, unabhängige Medien und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und zu bedrohen, die Justiz zu kontrollieren und Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte, Künstler und Aktivisten zu verfolgen, die sich kritisch zu den Praktiken dieser Regime äußern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>verurteilt die zunehmende Missachtung der internationalen Menschenrechtsnormen durch autoritäre und illiberale Regime, insbesondere durch solche, die bestehende interne und internationale Konflikte schaffen und ausweiten und neue Konflikte verursachen, was verheerende Folgen für die Menschenrechte hat; stellt fest, dass diese Regime versuchen, die Legitimität der internationalen Menschenrechtsnormen zu untergraben, um sich ihrer pflichtgemäßen Anwendung zu entziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert eine Bewertung der Wirksamkeit der Strategie der „stillen Diplomatie“ und fordert, dass die EU bei der Verteidigung der Menschenrechte lauter auftritt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste und ist zutiefst besorgt über die Gräueltaten, Kriegsverbrechen und schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich sexueller Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt, der Verschleppung von Kindern sowie der Folterung und Tötung von Zivilisten und Kriegsgefangenen, die von den russischen Streitkräften und ihren Stellvertretern im Rahmen des illegalen, ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine begangen wurden; weist darauf hin, dass die Unterstützung der Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland von zentraler Bedeutung für die Wahrung einer regelbasierten internationalen Ordnung ist; fordert nachdrücklich, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass diejenigen, die in der Ukraine Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begangen haben, ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, weiterhin ihre uneingeschränkte Unterstützung für die einschlägigen Interessenträgern, Maßnahmen und Mechanismen in diesem Bereich anzubieten, einschließlich der ukrainischen Staatsanwälte, Ermittler und Richter, des IStGH der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und der nationalen Untersuchungen nach dem Grundsatz der universellen Zuständigkeit; erachtet es als dringend geboten, Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zügig zu sammeln und zu sichern, und begrüßt die diesbezüglichen Bemühungen der Zivilgesellschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist schockiert und entsetzt über die Ermordung des Sacharow-Preisträgers 2021 Alexei Nawalny, der sein Leben geopfert hat, um für die Demokratie und gegen Unterdrückung und Korruption in Russland zu kämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert einen unverzüglichen Waffenstillstand im Gazastreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt mit Genugtuung fest, dass es auch „Lichtblicke“ im Bereich der Menschenrechte gibt, die einige Fortschritte im Kontext der großen Herausforderungen für die Menschenrechte weltweit widerspiegeln; unterstützt nachdrücklich die Arbeit der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und des Europarats sowie von Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen, um internationale Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der Menschenrechte umzusetzen; unterstreicht, dass eine strategischere Kommunikation über Menschenrechte und Demokratie erforderlich ist, die das Engagement der EU durch den Austausch positiver Entwicklungen, politischer Maßnahmen und bewährter Verfahren verdeutlicht, und fordert die EU-Delegationen und die diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten auf, in diesem Sinne auch in Drittländern tätig zu werden; unterstützt die im Jahr 2023 stattfindende Kampagne des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zur Unterstützung der Initiative „Human Rights 75“ der Vereinten Nationen und die Initiative „Erfolgsgeschichten im Bereich der Menschenrechte“<FOOTNOTE><FIELD> https://goodhumanrightsstories.net/.</FIELD></FOOTNOTE>, um positive Geschichten über Menschenrechte zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass das UNRWA eine unentbehrliche Rolle bei der Bereitstellung wichtiger Hilfe spielt, um das tägliche Überleben von 2,2 Millionen Zivilisten im Gazastreifen zu sichern, die einer unsäglichen Bedrohung ihres Lebens und ihrer grundlegenden Rechte ausgesetzt sind; spricht sich gegen die Aussetzung der Finanzierung des UNRWA durch 18 Staaten aus und weist darauf hin, dass dem UNRWA in den kommenden Monaten die Mittel ausgehen werden, wenn diese Entscheidung nicht rückgängig gemacht wird; fordert daher die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das UNRWA mit angemessenen Mitteln zu unterstützen, damit es seine lebensrettende humanitäre Arbeit fortsetzen und verbessern kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reaktion auf die Herausforderungen in den Bereichen der universellen Menschenrechte und der Demokratie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Wahrung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont die Verbindung zwischen Menschenrechtsverletzungen und weit verbreiteter Straffreiheit sowie dem Fehlen der Rechenschaftspflicht in von Konflikten betroffenen Regionen und Ländern; unterstreicht, dass der Wahrung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts und insbesondere des Genfer Abkommens große Bedeutung zukommt; verurteilt nachdrücklich die Verletzungen des humanitären Völkerrechts und die Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen in der ganzen Welt, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen; fordert, dass die rasche und ungehinderte Beförderung der humanitären Hilfe bei bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen wirksam sichergestellt wird und dass in bewaffneten Konflikten und Kriegen systematisch humanitäre Korridore geschaffen werden, wann und wo immer dies erforderlich ist; verurteilt die Versuche autoritärer Regierungen, sich in die Tätigkeiten humanitärer Hilfsorganisationen einzumischen und diese zu einzuschränken; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es wichtig ist, dass zivile und militärische Akteure koordiniert vorgehen; verurteilt die katastrophalen humanitären Folgen und Menschenrechtsverletzungen, die durch moderne Kriege und Konflikte weltweit verursacht werden, darunter die Bombardierung ziviler Ziele, Vergewaltigung und Folter, Zwangsumsiedlungen und rechtswidrige Deportationen; weist auf die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von bewaffneten Konflikten hin, einschließlich der Anwendung sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Kriegstaktik, die Auswirkungen auf Kinder und Minderheiten sowie die Folgen für die Umwelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Achtung des humanitären Völkerrechts zu verstärken und den Opfern Hilfe bereitzustellen, damit sie Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit erhalten und Abhilfe und Wiedergutmachung erfahren; unterstreicht, dass Angriffe auf Zivilisten und Gegenstände, die für das Überleben von Zivilisten unerlässlich sind, nach dem humanitären Völkerrecht verboten sind; fordert die Union und ihre internationalen Partner auf, alle einschlägigen Instrumente zur Bekämpfung internationaler Verbrechen in vollem Umfang zu nutzen, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit, Sondergerichte auf nationaler und internationaler Ebene, auch für das Verbrechen der Aggression, sowie der Einrichtung flexibler Kooperations- und Finanzierungsmechanismen, um Beweise für Verbrechen zügig zu sammeln und zu analysieren; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Instrumente koordiniert und in Ergänzung zu anderen einschlägigen Instrumenten der Union und der Mitgliedstaaten angewendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist höchst besorgt  über die anhaltenden Besetzungen und die Annexion von Gebieten; fordert, dass der Menschenrechtslage in den rechtswidrig besetzten Gebieten, auch in Fällen anhaltender Besetzung, sowie im Rahmen der zahlreichen eingefrorenen Konflikte, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter die Verletzung des Rechts auf Leben, die Einschränkung der Freizügigkeit und Diskriminierung, zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, sich streng an Artikel 7 des Vertrags über den Waffenhandel der Vereinten Nationen (Ausfuhr und deren Bewertung) und an den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates zu Waffenexporten<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).</FIELD></FOOTNOTE> und die Dual-Use-Verordnung der EU<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> zu halten und so zur Eindämmung bewaffneter Konflikte und schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht beizutragen; fordert die EU nachdrücklich auf, die böswillige Nutzung von Spähsoftware zu bewerten, bis solide Regelungen umgesetzt werden, die ihren Einsatz im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards sicherstellen; ist nach wie vor besorgt über den Einsatz von bewaffneten Drohnen außerhalb des internationalen rechtlichen Rahmens und fordert Folgenabschätzungen zu den Menschenrechten bei Entwicklungsprojekten für bewaffnete Drohnen; fordert die EU auf, eine Initiative zur Schaffung eines rechtlich bindenden Instruments zu ergreifen, mit dem tödliche autonome Waffen ohne wesentliche Kontrolle durch den Menschen untersagt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Kohärenz der EU-Politik in Bezug auf die Besetzung oder Annektierung von Gebieten sicherzustellen, die sich am humanitären Völkerrecht orientieren sollte, um schwere Menschenrechtsverletzungen vor Ort zu verhindern; hebt hervor, dass Unternehmen mit Sitz in der EU dafür verantwortlich sind, bei allen wirtschaftlichen oder finanziellen Tätigkeiten in diesen Gebieten oder mit diesen Gebieten die strengste Politik zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht anzuwenden und für die strikte Einhaltung des Völkerrechts sowie der Sanktionspolitik der EU zu sorgen, wenn sie auf diese Situationen anwendbar ist; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die geltenden Regelungen für den Handel der EU mit solchen Gebieten klarzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Leben: Fortschritt hin zur universellen Abschaffung der Todesstrafe</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bekräftigt seine grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe, die eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe darstellt und unumkehrbar ist; bedauert die Tatsache, dass trotz des Trends in einigen Nicht-EU-Ländern, Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen, in dieser Hinsicht noch erhebliche Herausforderungen bestehen; bedauert, dass in anderen Nicht-EU-Ländern die Anwendung der Todesstrafe zunimmt und die Zahl der vollstreckten Todesurteile den höchsten Stand der letzten fünf Jahre erreicht hat; weist erneut auf seine Forderung an alle Länder hin, die dies noch nicht getan haben, die Todesstrafe abzuschaffen oder ein sofortiges Moratorium als einen ersten Schritt zu ihrer Abschaffung einzuführen; ermutigt die EU und die Mitgliedstaaten, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich Handels- und Assoziierungsabkommen mit Nicht-EU-Ländern, zu nutzen, um auf ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe mit dem Ziel ihrer Abschaffung hinzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die Union die weltweite Abschaffung der Todesstrafe als ein Hauptziel ihrer Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte unnachgiebig verfolgen muss; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich in den zuständigen internationalen Foren für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und sich um eine möglichst allgemeine Unterstützung für diesen Standpunkt zu bemühen; fordert die fortgesetzten Bemühungen der Gremien der Vereinten Nationen zu der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe im Einklang mit den Entschließungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen; fordert darüber hinaus die betreffenden Ländern auf, in einem ersten Schritt die Liste der Verbrechen oder Straftaten, die mit dem Tod bestraft werden, zu reduzieren; fordert Transparenz bei Todesurteilen und Hinrichtungen in Ländern, die diese Statistiken nicht offenlegen; unterstützt das Verfahren zur Annahme des Entwurfs des Protokolls zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker über die Abschaffung der Todesstrafe in Afrika durch die Afrikanische Union; ermutigt andere Drittländer und regionale Organisationen, ähnliche Verfahren einzuleiten, auch durch die sinnvolle Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft; unterstreicht, dass es wichtig ist, die Bemühungen der Gegner der Todesstrafe auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf freie Meinungsäußerung, Medienfreiheit, akademische Freiheit und Recht auf Information</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit, einschließlich des künstlerischen Ausdrucks, und Medienfreiheit in der ganzen Welt, insbesondere für Journalisten; verurteilt die Zensur von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft, öffentlichen „Wächtern“, Hinweisgebern und Künstlern durch die Anwendung von Gesetzen über sogenannte ausländische Agenten sowie andere legislative und nichtlegislative Maßnahmen, wie zunehmender Verwaltungsaufwand, Geldbußen, Bedrohungen, Diffamierungen und eine dämonisierende Sprache, die von autoritären, totalitären und illiberalen Regimen ergriffen werden; weist erneut auf seine tiefe Besorgnis über den Einsatz SLAPP-Klagen hin, um diese zum Schweigen zu bringen, und fordert sowohl die Mitgliedstaaten als auch Nicht-EU-Länder auf, solche Praktiken einzustellen; stellt fest, dass einige dieser Praktiken auch in einer Reihe seit langem etablierter demokratischer Länder in der ganzen Welt vorkommen können; begrüßt vor diesem Hintergrund die Bemühungen um einen verstärkten Schutz von Journalisten und Aktivisten, auch in der EU, vor unbegründeten und missbräuchlichen Klagen, die darauf abzielen, sie zum Schweigen zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Journalisten zu unterstützen, die verfolgt werden und deren Sicherheit bedroht ist, und fordert die Einrichtung von Programmen zum Schutz von Journalisten, die die Umsiedlung und Neuansiedlung von Personen in unmittelbarer Gefahr erleichtern; bedauert die Praxis gezielter Überwachung und den Einsatz von Spähsoftware sowie andere digitale Bedrohungen gegen Journalisten und verurteilt die Verletzung ihrer Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung, Gedankenfreiheit, Informationsfreiheit und Vereinigungsfreiheit durch staatliche und nichtstaatliche Akteure; bekräftigt, dass der Zugang zu glaubwürdigen und zuverlässigen Informationen, sowohl online als auch offline, ein wesentliches Recht in einer demokratischen Gesellschaft ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Nicht-EU-Länder auf, vorsorgliche Maßnahmen zu erlassen, um jede unnötige oder übermäßige Anwendung von Gewalt, Schikanen oder willkürliche Festnahmen bei Protesten zu verhindern, sowie alle Rechtsvorschriften und Verwaltungsakte aufzuheben oder zu ändern, die gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit verstoßen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre diplomatischen Bemühungen durch bilateralen und multilateralen Einsatz in Bezug auf Zensur, Bedrohungen der akademischen Freiheit und Angriffe auf diese, insbesondere die Inhaftierung von Wissenschaftlern weltweit, durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu intensivieren, da diese schwerwiegende Folgen für das Recht auf Bildung, die Nutzung der Vorteile des wissenschaftlichen Fortschritts und die Meinungs- und Redefreiheit haben; fordert den EAD und die Kommission auf, bestehende Unterstützungs- und Schutzmechanismen zu überarbeiten, um in solchen Fällen Hilfsbedarf zu erkennen und Hilfe zu leisten, einschließlich Schutz und Unterstützung in Notfällen; begrüßt die Einbeziehung gefährdeter Akademiker in den Mechanismus der EU für Menschenrechtsverteidiger;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass dem Global Campus of Human Rights and Democracy (globaler Campus für Menschenrechte und Demokratie), der Studierenden und Wissenschaftlern, die wegen ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte aus ihren Ländern fliehen mussten, einen sicheren Raum bietet, als Vorzeigeprojekt des Einsatzes der EU für weltweite Menschenrechtserziehung auch künftig hochrangige Unterstützung zuteil wird; unterstützt die gemeinsame Erklärung zur akademischen Freiheit, die auf der 52. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen abgegeben und von allen Mitgliedstaaten unterstützt wurde; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Delegationen auf, eine Schlüsselrolle bei der Überwachung von und der Berichterstattung über Verletzungen der akademischen Freiheit in Nicht-EU-Ländern zu spielen; unterstützt die Entwicklung des Entwurfs von Grundsätzen für die Umsetzung des Rechts auf akademische Freiheit und fordert die EU auf, sich im Rahmen des UN-Systems für die Annahme von Leitlinien zur akademischen Freiheit einzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit und auf Freiheit der Religion und Weltanschauung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>bekräftigt seine Besorgnis über die Verletzung des Rechts auf Gedanken- und Gewissensfreiheit und auf Freiheit der Religion und Weltanschauung und die damit verbundene Hasskriminalität; betont, dass solche Verstöße über geografische und kulturelle Grenzen hinweg vorkommen; bedauert die Instrumentalisierung von Religion oder Weltanschauung für politische Zwecke, einschließlich der Ausgrenzung von religiösen und weltanschaulichen Minderheiten und Religionsgemeinschaften in bestimmten Ländern; verurteilt die Eskalation von Zwang, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, die sich gegen Angehörige von Minderheiten in den Bereichen der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie gegen deren Eigentum und Gebetsstätten richtet; verurteilt die Berufung auf Blasphemie und Abfall vom Glauben sowie andere Anschuldigungen, einschließlich der Möglichkeit der Todesstrafe für die Verurteilten, in Bezug auf religiöse Minderheiten und legitime Menschenrechtsaktivitäten, auch im Internet und in den sozialen Medien, sowie generell die Einschränkung des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft; verurteilt die Verfolgung von Christen auf der ganzen Welt aufs Schärfste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>unterstützt uneingeschränkt das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht darauf, eine Weltanschauung zu haben oder keiner Weltanschauung anzuhängen, sowie das Recht der Menschen, sich zu ihrer Religion oder Weltanschauung zu bekennen und ihre Religion oder Weltanschauung zu wechseln oder aufzugeben, ohne Gewalt oder Diskriminierung fürchten zu müssen; verurteilt die Angriffe auf Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die religiöse Überzeugungen friedlich infrage stellen, Kritik an ihnen äußern oder sie satirisch darstellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zum Schutz dieser Rechte zu verstärken, diese Fragen in den Menschenrechtsforen der Vereinten Nationen zur Sprache zu bringen und mit den einschlägigen Mechanismen und Ausschüssen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, einschließlich der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern, um diese Rechte zu schützen und Verletzungen zu verhindern; fordert außerdem mehr Anstrengungen und Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene und dass mit der Hilfe des IStGH Nachweise für Hassdelikte gesammelt werden, um die Täter vor Gericht zu stellen und die Opfer zu entschädigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>erkennt den Wert des interkonfessionellen und interreligiösen Dialogs an, der zu einem friedlichen Zusammenleben und gegenseitigem Verständnis verschiedener religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Gruppen führt, und bestärkt die EU und die Mitgliedstaaten darin, diesen zu fördern; stellt fest, dass der Atheismus und der Anteil der Bevölkerung, der nicht religiös ist, weltweit rasch zunehmen und im politischen Rahmen der EU für die Gedanken- und Gewissensfreiheit und Freiheit der Religion oder Weltanschauung nicht vernachlässigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>empfiehlt, dass der EU-Sonderbeauftragte für die Förderung und den Schutz von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU eng und komplementär mit dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem EU-Beauftragten für bestimmte Regionen und der Ratsarbeitsgruppe „Menschenrechte“ zusammenarbeitet, und vertritt zu diesem Zweck die Auffassung, dass die Position des Sonderbeauftragten für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU in ähnlicher Weise wie die anderen Sonderbeauftragten und EU-Sonderbeauftragten in den EAD integriert werden sollte; bedauert die Tatsache, dass das Mandat des Sonderbeauftragten von der Kommission verlängert wurde, ohne dass zuvor eine Bewertung der Wirksamkeit und des Mehrwerts dieser Stelle vorgenommen wurde, wie vom Parlament wiederholt gefordert worden war; fordert, dass diese Bewertung durchgeführt wird und auf dieser Grundlage angemessene finanzielle und personelle Mittel bereitgestellt werden, damit er sein Mandat wirksam ausführen kann; ruft in Erinnerung, dass dieses Jahr der zehnte Jahrestag der Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit begangen wurde; bedauert, dass die Leitlinien zwar alle drei Jahre vom Rat bewertet werden sollen, bisher aber noch keine Bewertung veröffentlicht wurde; fordert den Rat auf, diese Bewertung durchzuführen und die Ergebnisse dem Parlament zu übermitteln; unterstützt uneingeschränkt die Gepflogenheit der EU, dem UN-Menschenrechtsrat und der UN-Generalversammlung themenbezogene Resolutionen zuzuleiten; fordert den EAD und die EU-Delegationen auf, in den Menschenrechtsdialogen mit Partnerländern und in Menschenrechtsforen der Vereinten Nationen gegebenenfalls allgemeine Fragen und spezifische Fälle im Zusammenhang mit der Verfolgung oder Diskriminierung von weltanschaulichen oder religiösen Minderheiten zur Sprache zu bringen und dabei einen ergebnisorientierten Ansatz zu verfolgen und eine geschlechtsspezifische Perspektive zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>verurteilt erneut alle Formen von Rassismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität, der sozialen Klasse, einer Behinderung, der Kaste, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität; unterstreicht, dass es wichtig ist, Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung mit einem intersektionalen Ansatz anzugehen; betont, dass Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie Verfolgung aus religiösen Gründen und die damit einhergehende Intoleranz nach wie vor weltweit ein großes Problem darstellen, und dass diese Probleme durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>verurteilt die wachsende internationale Bedrohung durch Hassreden, auch im Internet; stellt fest, dass Frauen im Internet eher zur Zielscheibe werden, was sich negativ auf die politische Beteiligung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter bei Entscheidungsfindungen auswirkt; fordert dazu auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um auf diskriminierende Verhaltensweisen zu reagieren und der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit Beiträgen des Parlaments spezifische lokale Strategien zur Bekämpfung der Diskriminierung in Nicht-EU-Ländern in Absprache mit lokalen Vertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft zu entwickeln; bekräftigt die entscheidende Rolle von Bildung und Dialog bei der Förderung von Toleranz, Verständnis und Vielfalt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt mit großer Besorgnis das Ausmaß und die Folgen von Hierarchien, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen infolge der Kastenzugehörigkeit zur Kenntnis, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zum Rechtssystem oder zur Beschäftigung, der anhaltenden Segregation, Armut und Stigmatisierung sowie der kastenbedingten Hindernisse für die Ausübung der grundlegenden Menschenrechte und die menschliche Entwicklung; bekräftigt seine Forderung nach der Entwicklung einer EU-Politik zur Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit und spezifischer lokaler Strategien zur Bekämpfung kastenbedingter Diskriminierung in den am stärksten betroffenen Ländern; empfiehlt, dass das Europäische Parlament die Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit in all seinen einschlägigen Ausschüssen und Delegationen thematisiert, eine Anlaufstelle für die Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit benennt und bei Besuchen in Nicht-EU-Ländern, die von diesem Problem betroffen sind, die einschlägigen Organisationen konsultiert und die Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit bei den lokalen Behörden und anderen Partnern zur Sprache bringt sowie anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung eine Anhörung zur Überprüfung der Maßnahmen und Fortschritte der EU durchführt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Freiheit von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>verurteilt unter allen Umständen, einschließlich der Strafverfolgung, jede Handlung oder jeden Versuch, zu Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen, zum Verschwindenlassen, zu willkürlichen Verhaftungen und außergerichtlichen Tötungen anzustiften, sie zu genehmigen, zu systematisieren oder ihnen zuzustimmen oder sie zu dulden; fordert alle Länder auf, wirksame, auf einem opferorientierten Ansatz basierende Maßnahmen anzunehmen und umzusetzen, um Folter und sonstige grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Bestrafungen zu verhindern und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht der Täter zu gewährleisten; bedauert, dass diese in vielen Ländern nach wie vor weit verbreitet sind; stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Zahl der Folterfälle weltweit zunimmt und die Täter weitgehend straffrei ausgehen; fordert alle Länder auf, ihre jeweiligen Verhörregeln und Verhaltensprotokolle für die Strafverfolgung im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards systematisch zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>bedauert, dass es weltweit Gefangene aus Gewissensgründen gibt und fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um deren bedingungslose Freilassung zu verstärken; fordert den EAD und die Kommission auf, die Einrichtung und das Funktionieren der nationalen Mechanismen zur Verhütung von Folter in Nicht-EU-Ländern sowie die in diesem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen; fordert die EU auf, in einen Dialog mit Drittländern einzutreten, um die Verbesserung der Haftbedingungen zu einem zentralen politischen Thema zu machen und dabei insbesondere das Problem der Überbelegung von Gefängnissen durch die Schaffung von Alternativen zur Inhaftierung anzugehen; erkennt die wichtige Rolle von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern bei der Bekämpfung von Folter und anderen Formen der Misshandlung an und fordert die EU nachdrücklich auf, sie bei der Überwachung von Orten des Freiheitsentzugs im Einklang mit den überarbeiteten EU-Leitlinien betreffend Folter zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>weist darauf hin, dass zwischen 500 und 700 palästinensische Kinder im Alter von zwölf Jahren inhaftiert sind und im Rahmen der israelischen Militärgerichtsbarkeit verfolgt werden; stellt fest, dass einige von ihnen ohne Anklage inhaftiert sind, während andere beschuldigt werden, Steine geworfen zu haben; verurteilt diese rechtswidrige und unmoralische Inhaftierung durch den israelischen Staat aufs Schärfste und fordert die Freilassung aller palästinensischen Kinder aus israelischen Gefängnissen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die EU auf, Drittländer zu ermutigen, ihre nationalen Bestimmungen über Rechtsgarantien mit ihren internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen (z. B. strafrechtliche Verfolgbarkeit von Folter gemäß dem Übereinkommen gegen Folter); verurteilt alle Formen von Menschenhandel und Zwangsarbeit, auch solche, die von Staaten gefördert werden, sowie alle Formen der modernen Sklaverei; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine Vorreiterrolle bei ihrer Beseitigung zu übernehmen und gegebenenfalls einen diesbezüglichen Hinweis in die Abkommen der EU mit Drittländern aufzunehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Mitwirkung der Öffentlichkeit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass das Recht auf aktive und passive Teilnahme an freien, transparenten und fairen Wahlen in autoritären, totalitären und illiberalen Regimen nicht geachtet wird, dass aber auch in einer Reihe von demokratischen Ländern immer mehr Hindernisse für die volle Wahrnehmung dieser Rechte bestehen; hebt hervor, dass diese Regime gefälschte Wahlen abhalten, um ihre Macht zu festigen, da es ihnen an echtem politischen Wettbewerb, Legitimität und Pluralismus mangelt; fordert, dass die Bemühungen zur Sicherstellung der Beteiligung von Minderheiten am öffentlichen Entscheidungsprozess sowie zur Erhöhung der Vertretung von Frauen und jungen Menschen bei Wahlprozessen verstärkt werden; hebt die Rolle der Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union bei der unabhängigen und neutralen Bewertung der von ihnen überwachten Wahlprozesse hervor; fordert, dass die Annahme und Umsetzung der Empfehlungen dieser Wahlbeobachtungsmissionen in Drittländern weiterverfolgt werden und dass sie als Schlüsselelement in den Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und dem betreffenden Drittland aufgenommen werden; stellt fest, dass es immer häufiger vorkommt, dass Länder sich weigern, die EU zur Beobachtung ihrer Wahlen einzuladen, und fordert den EAD auf, sich mit dieser Situation auseinanderzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Kulturelle Rechte</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bejaht die Universalität kultureller Rechte als eine Form der Menschenrechte, die es Einzelpersonen und Gruppen von Menschen ermöglicht, sich zu entwickeln und ihr Menschsein und ihre Identität auszudrücken; befürwortet das Mandat der VN-Sonderberichterstatterin im Bereich kultureller Rechte, kulturellen Rechten im Menschenrechtssystem mehr Sichtbarkeit zu verschaffen sowie ein besserer Verständnis des Ausmaßes von Verletzungen dieser Rechte und der Möglichkeit einer Verwirklichung dieser Rechte für alle Menschen zu fördern, und fordert die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatterin nach 2024; verurteilt aufs Schärfste die Zerstörung des historischen, künstlerischen und kulturellen Erbes in Konflikten sowie die systematische und politisch oder ideologisch vorsätzliche Zerstörung des historischen, künstlerischen und kulturellen Erbes sowie die Auslöschung der Identität und Kultur souveräner Staaten, Völker oder Minderheiten; verurteilt die unrechtmäßige Verbringung von und den illegalen Handel mit Kulturgütern; fordert die Rückgabe von kulturellen Werken und Artefakten an ihre Herkunftsorte; weist darauf hin, dass die Zerstörung des kulturellen Erbes ein Kriegsverbrechen und eine Menschenrechtsverletzung darstellen kann, und weist in diesem Zusammenhang auf die von den der internationalen Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Schutzverantwortung hin, auch in Bezug auf den Schutz des kulturellen Erbes während bewaffneter Konflikte und im Anschluss daran;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte der Frau, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte, und Gleichstellung der Geschlechter</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter unverzichtbare und unteilbare Menschenrechte sowie eine Grundlage für Rechtsstaatlichkeit und resiliente Demokratien sind; bedauert, dass Millionen von Frauen und Mädchen nach wie vor Diskriminierung und Gewalt erfahren, insbesondere die schwächsten unter ihnen im Kontext von Konflikten, in der Zeit nach Konflikten und bei der Vertreibung, vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die unter einer doppelten Diskriminierung leiden, und dass Frauen und Mädchen ihre Würde, ihre Autonomie, einschließlich ihrer körperlichen Autonomie, und sogar ihr Leben verwehrt werden; verurteilt die anhaltenden und zunehmenden Gegenreaktionen gegen die Gleichstellung der Geschlechter und Frauenrechte, einschließlich aller Versuche, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und damit verbundener Rechte bestehende Ansprüche und Schutzmechanismen wieder aufzuheben, sowie Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Praktiken, mit denen diese Rechte in vielen Ländern weiterhin verweigert oder eingeschränkt werden, was einer geschlechtsspezifischen Apartheid gleichkommen kann; verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Ausbeutung und äußert seine Besorgnis über Zwangsverheiratungen, Misshandlungen, Gewalt und Tötungen von Frauen und Mädchen aus Gründen der Ehre; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und gleichgesinnte Partner auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die uneingeschränkte Wahrnehmung und den Schutz der Menschenrechte dieser Menschen sicherzustellen; begrüßt den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und fordert die EU-Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, sie so bald wie möglich zu ratifizieren und umzusetzen; befürwortet die Rolle der EU-Botschafterin für Geschlechterfragen und Vielfalt und das Engagement des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in diesen Bereichen; fordert eine EU-Charta für die Rechte der Frau;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>anerkennt, dass die Förderung und der Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundener Rechte ausschlaggebend dafür ist, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, und bejaht das Recht auf Zugang zu umfassenden Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich moderner Verhütung, sicherer und legaler Abtreibungen, Gesundheitsfürsorge für alle Mütter, Schwangeren und Frauen, medizinisch unterstützter Fortpflanzung und des Zugangs zu Aufklärung und Informationen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, einschließlich ganzheitlicher Sexualaufklärung, ohne jede Form der Diskriminierung, des Zwangs oder der Gewalt; fordert die Union, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, energische Maßnahmen zu ergreifen, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, einschließlich des Zugangs zu sicheren und legalen Abtreibungen, in den multilateralen und bilateralen Beziehungen im Einklang mit den internationalen Rechtsvorschriften und Normen im Bereich der Menschenrechte und den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu priorisieren und zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>anerkennt die mehrfache Verwundbarkeit von Frauen, die einer Minderheit angehörigen, etwa einer ethnischen, religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft, insbesondere dort, wo es radikalisierte Gruppen und gewalttätige Milizen gibt; verurteilt aufs Schärfste alle Formen von Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, Entführung, Zwangsumsiedlung, Menschenhandel oder Tötung von Frauen, die aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung oder aufgrund radikaler und extremistischer Bestrebungen verübt werden; verurteilt aufs Schärfste die Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frauen mit sich überschneidenden Identitäten, einschließlich derjenigen, die ethnischen Minderheiten angehören; wiederholt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, Strategien, politische Maßnahmen und Programme zu verabschieden und umzusetzen, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte von marginalisierten Gruppen von Frauen zu fördern, die systemischen, finanziellen, rechtlichen, praktischen und sozialen Hindernisse zu beseitigen, denen sie ausgesetzt sind, und sicherzustellen, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte überall geschützt und geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>verurteilt erneut die kommerzielle Praxis der Leihmutterschaft, ein globales Phänomen, das Frauen weltweit der Ausbeutung und dem Menschenhandel aussetzt und besonders finanziell und sozial schwache Frauen ins Visier nimmt; betont die gravierenden Folgen für Frauen, die Frauenrechte und die Gesundheit von Frauen und hebt die grenzüberschreitenden Auswirkungen dieser Praktik hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die EU auf, bei der Umsetzung des dritten Aktionsplans für die Gleichstellung, bei der Ausarbeitung der lokalen Strategie der EU gegen Diskriminierung aufgrund des biologischen und sozialen Geschlechts sowie bei einschlägigen sektorbezogenen Tätigkeiten, die Intersektionalität anzugehen, indem sie eine Strategie zur Bekämpfung der verschiedenen Arten von Diskriminierung entwickelt, der Millionen Frauen und Mädchen ausgesetzt sind, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind, einschließlich sexuellen Missbrauchs und Gewalt, Vertreibung, Zwangsarbeit, Prostitution und Menschenhandel, und die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frauen und Mädchen in alle Aspekte der Außenbeziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit, d. h. die Verabschiedung einer feministischen Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik der EU im Einklang mit ihren globalen Verpflichtungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert gemeinsame Anstrengungen, um den Einsatz von sexueller Gewalt als Kriegswaffe zu unterbinden und die Straffreiheit der Täter zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, die Bemühungen um die vollständige Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, der Massensterilisation und der Zwangsabtreibung weltweit fortzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von Minderheiten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, dass die meisten Ursachen für gewaltsame Konflikte weltweit auf Beschwerden von Minderheiten über Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit in Verbindung mit Verletzungen der Menschenrechte von Minderheiten zurückzuführen sind, wie der UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen festgestellt hat; unterstreicht, dass es notwendig ist, den Minderheitenschutz und die Entwicklung von Schutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen zu verankern; weist erneut auf die Verpflichtung der Staaten hin, die Rechte ihrer nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu schützen; bedauert, dass trotz internationaler Verpflichtungen und Zusagen bezüglich des Schutzes von Minderheiten weltweit eine Politik der Zwangsassimilierung nationaler, ethnischer und sprachlicher Minderheiten unter Missachtung ihrer Grund- und Menschenrechte betrieben wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Drittländer aktiv dabei zu unterstützen, die grundlegenden Menschenrechte nationaler, ethnischer und sprachlicher Minderheiten in allen Bereichen zu achten; fordert die Kommission auf, den Schutz der Rechte von Minderheiten zu unterstützen, auch als Priorität im Rahmen des thematischen Programms „Menschenrechte und Demokratie“ des EU-Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont die externe Dimension des Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus der EU und fordert die Kommission, den EAD und die EU-Delegationen auf, mit Partnern in Nicht-EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung ähnlicher Strategien und politischer Ansätze im Dialog mit Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und Mitgliedern marginalisierter und gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, und zwar auf der Grundlage des Ansatzes, der in dem Anleitungs-Tool des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zur Diskriminierung aufgrund der Abstammung dargelegt ist, und der das gesamte Spektrum möglicher von der EU zu ergreifenden Maßnahmen abdecken sollte, wie z. B. die Förderung von Gesetzesänderungen und deren Umsetzung, Pläne zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Unterstützungsprogramme;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von Migranten und Flüchtlingen </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>verurteilt die Aushöhlung der Menschenrechte und der Sicherheit von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen; bekräftigt ihre unveräußerlichen Menschenrechte und weist erneut auf die Verpflichtung der Staaten hin, sie im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht zu schützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Rechte in der Migrations- und Asylpolitik der EU und in ihrer Zusammenarbeit mit den Partnerländern in dieser Hinsicht wirksam zu wahren; bedauert die Zunahme von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung gegenüber Migranten; betont, dass Flüchtlinge und Migranten, insbesondere diejenigen ohne Papiere, auch bei Vertreibungen, mit unterschiedlichen Formen der Gewalt, darunter sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, sowie mit zahlreichen Hindernissen, etwa beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, angemessenem Wohnraum und anderen grundlegenden Dienstleistungen konfrontiert sind; ist äußerst besorgt über die noch nie da gewesene Zahl von Menschen, die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vertrieben werden, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat; begrüßt die Aktivierung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12).</FIELD></FOOTNOTE> und fordert deren Inanspruchnahme, sollte dies erforderlich sein; fordert eine Verstärkung der Bemühungen beim Schutz der Rechte von Migranten und die Sicherstellung ihres Zugangs zu allen grundlegenden Dienstleistungen, auch in Transitgebieten, sowie die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung; fordert die sofortige Beendigung der illegalen Praxis der Push-backs; fordert, die Ursachen von Migration und Vertreibung anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, wie wichtig die Grundsätze der Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Migrationsströme sind, auch um die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten, in denen Migranten zuerst ankommen, zu verringern; bekräftigt seine Unterstützung für den Fahrplan für das Migrations- und Asylpaket; fordert die Mitgesetzgeber nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu verdoppeln, um die Reform des Rechtsrahmens für Asyl und Migration vor Ende der laufenden Wahlperiode abzuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>besteht darauf, dass alle Übereinkommen über Migrationszusammenarbeit und Rückübernahme der EU und der Mitgliedstaaten mit Drittländern in striktem Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, dem Flüchtlings- und Seerecht und insbesondere mit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge stehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vorabbewertungen und Überwachungsmechanismen einzuführen, um die Auswirkungen der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich Migration auf die Menschenrechte zu prüfen, und die Ergebnisse dem Parlament mitzuteilen; ist zutiefst besorgt über die Praxis des Abschlusses informeller Vereinbarungen mit Drittländern in Bezug auf die Zusammenarbeit im Bereich Migration, über die das Parlament keine Kontrolle hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, für Transparenz zu sorgen und eine parlamentarische und demokratische Kontrolle zu ermöglichen, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Parteien, die bekanntermaßen Menschenrechtsverletzungen begangen haben; besteht darauf, dass die Menschenrechte in allen von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und dem Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) durchgeführten Aktivitäten durchgängig berücksichtigt und überwacht werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, für vollständige Transparenz bei der Finanzierung von Drittländern im Zusammenhang mit Migration durch die EU zu sorgen und sicherzustellen, dass dadurch weder mittelbar noch unmittelbar die Verübung von Menschenrechtsverletzungen oder die Straflosigkeit für solche Verstöße begünstigt wird; fordert, dass bei den von der Union finanzierten humanitären Maßnahmen die besonderen Bedürfnisse von Kindern und anderen schutzbedürftigen Gruppen berücksichtigt werden und ihr Schutz während ihrer Vertreibung sichergestellt wird; verurteilt in dieser Zusammenhang die Unterbringung von minderjährigen Migranten in Hafteinrichtungen, insbesondere wenn sie von ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern getrennt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Schleusernetze, die an der Schleuserkriminalität und dem Menschenhandel beteiligt sind, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung dieser Netze und zur Verhinderung der Schleusung zu verstärken, auch durch die Zusammenarbeit mit Drittländern, unter Einhaltung der europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards; betont, dass aufgrund des Mangels an sicheren und legalen Migrationsrouten Schleusernetzwerke profitieren und für tragische Verluste an Menschenleben entlang der Migrationsrouten verantwortlich sind; betont, dass die Verbreitung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen über die Gefahren der Schleusung von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte der indigenen Völker</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass indigene Völker weiterhin weltweit mit weit verbreiteter und systematischer Diskriminierung und Verfolgung konfrontiert sind, einschließlich Zwangsumsiedlung; verurteilt willkürliche Verhaftungen und die Ermordung von Menschenrechts- und Landverteidigern, die sich für die Rechte indigener Völker einsetzen; hebt hervor, dass die Förderung der Rechte indigener Völker und ihrer Traditionen von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist; fordert die Regierungen mit Nachdruck auf, Entwicklungs- und Umweltstrategien zu verfolgen, bei denen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gewahrt werden und die indigene und lokale Bevölkerung einbezogen wird; fordert die Union, die Mitgliedstaaten und ihre Partner in der internationalen Gemeinschaft erneut auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit die Rechte der indigenen Völker, unter anderem im Hinblick auf ihre Sprachen, ihren Grund und Boden, ihre Gebiete und ihre Ressourcen, anerkannt, geschützt und gefördert werden, wie es in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker festgelegt ist, insbesondere im Hinblick auf die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, durch die EU-Handelsinstrumente und die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, die für in der EU ansässige Unternehmen gelten, ein Engagement in gutem Glauben und die Achtung der oben genannten Rechte sicherzustellen; befürwortet die Ratifizierung des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert alle Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, auf, dafür zu sorgen, dass indigene Völker und lokale Gemeinschaften in die Beratungen und Entscheidungsprozesse der internationalen Klimadiplomatie einbezogen werden; fordert die Kommission auf, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen indigenen Völkern und der EU weiterhin zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Menschenrechte, Wirtschaft und Handel</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass der Handel ein wichtiges Instrument zur Förderung und Verbesserung der Menschenrechtslage in den Partnerländern der EU ist, wobei hierzu auch das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APS+) gehört; stellt jedoch fest, dass es in einigen der betreffenden Länder kaum oder gar keine Verbesserungen gegeben hat; bedauert die schädlichen Auswirkungen exzessiver und ausbeuterischer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Demokratie und verurteilt diejenigen Unternehmen, die natürliche Ressourcen unrechtmäßig ausbeuten und damit die Wahrnehmung der Menschenrechte in den lokalen Gemeinschaften beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die EU auf, für einander ergänzende und anspruchsvolle europäische und internationale Instrumente zu sorgen, die ausgeprägte materielle Bestimmungen enthalten, unter anderem über den Zugang zur Justiz und wirksame Rechtsbehelfe für betroffene Menschen; fordert in dieser Hinsicht eine rasche und ehrgeizige endgültige Einigung über die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit mit verbindlichen EU-Vorschriften für ein verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen in Bezug auf Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte sowie eine rechtzeitige Verabschiedung des Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit, um sicherzustellen, dass Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Markt verboten sind; unterstreicht, dass ein sinnvolles Engagement von Interessenträgern, das Opfer, Vertreter von Opfern, Gewerkschaften und andere Betroffene einschließt, ein übergreifender und dauerhafter Bestandteil des Due-Diligence-Prozesses ist und auch einen grundlegenden Schritt darstellt, um Zwangsarbeit zu erkennen, anzugehen und abzuhelfen; betont, dass es wichtig ist, über Maßnahmen zu verfügen, die Abhilfe und den Zugang zur Justiz sicherstellen und den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechen, einschließlich finanzieller und nicht finanzieller Maßnahmen in Absprache mit den Opfern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Rat eine Empfehlung dahingehend vorzulegen, die EU mit einem ehrgeizigen Mandat auszustatten, damit sie sich an den laufenden Verhandlungen über das rechtsverbindliche Instrument der VN für Wirtschaft und Menschenrechte so bald wie möglich beteiligen kann; fordert die Kommission, den EAD und die EU-Delegationen auf, in ihrem Dialog mit Drittländern und bei der Unterstützung dieser Länder bei der Ausarbeitung ihrer eigenen nationalen Aktionspläne für die gesellschaftliche Verantwortung und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen sowie für die Leitprinzipien einzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>verweist auf die Verantwortung von Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten und Lieferketten nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, auch nicht gegen Verteidiger der Umwelt, indigener Völker und der Arbeitnehmerrechte; hebt die wesentlichen Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Staaten und anderen Akteuren, darunter Unternehmen, hervor, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern, die damit verbundenen negativen Folgen für die Menschenrechte zu verhindern und eine angemessene Politik im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>weist darauf hin, dass das Recht auf Arbeit in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weltweit mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze stellen und die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte unterstützen können; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, wie wichtig es ist, angemessene gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass es sich bei der unternehmerischen Freiheit um ein in Artikel 16 der Charta der Grundrechte verankertes Recht handelt; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Debatte in den Vereinten Nationen und anderen multilateralen Foren voranzutreiben, um dafür zu sorgen, dass das Menschenrecht auf unternehmerische Freiheit weltweit anerkannt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTIQ+)</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>bedauert die Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Diskriminierung, Stigmatisierung, Ausgrenzung, Verfolgung, Gewalt und Tötung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, nicht-binären, intersexuellen und queeren (LGBTIQ+) Personen auf der ganzen Welt sowie von denjenigen, sich für deren Rechte einsetzen; erkennt die Bedeutung einer inklusiven Bildung an, um Diskriminierung frühzeitig zu bekämpfen; ist äußerst besorgt über die Verbreitung von Hass und Anti-LGBTIQ+-Narrativen und -Gesetzen, die sich gegen LGBTIQ+-Personen und Menschenrechtsverteidiger richten; fordert Nicht-EU-Länder auf, spezifische Maßnahmen zum Schutz von LGBTIQ+-Personen zu ergreifen und ihnen Instrumente zur Verfügung zu stellen, über die sie eine Verletzung ihrer Rechte melden können; fordert Nicht-EU-Länder auf, Gesetzesbestimmungen aufzuheben, die direkt oder indirekt zur Diskriminierung, Schikanierung und Verfolgung von LGTBIQ+-Personen führen; fordert erneut die vollständige Durchsetzung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 als Instrument der EU zur Verbesserung der Situation von LGBTIQ+-Personen in der ganzen Welt; äußerst insbesondere Besorgnis in Bezug auf LGBTIQ+-Personen, die unter undemokratischen Regimen leben, und fordert flexible Mechanismen, um diese Menschen und diejenigen, die sich für deren Rechte einsetzen, zu schützen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch LGBTIQ-Personen in ihrer Außenpolitik konsequent und durchgängig anzuwenden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte des Kindes</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste den Rückgang der Achtung der Rechte des Kindes und die zunehmenden Verletzungen dieser Rechte, u. a. durch Gewalt, Früh- und Zwangsverheiratung, sexuellen Missbrauch und Ausbeutung, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, Kinderarbeit, einschließlich Zwangsarbeit von Kindern, Rekrutierung von Kindersoldaten, auch durch kriminelle Banden, fehlenden Zugang zu Bildung, einschließlich des Rechts, etwas über ihre eigene Kultur, Traditionen und Sprachen und Gesundheitsversorgung zu lernen, Unterernährung, Segregation und extreme Armut; verurteilt die Entführung, erzwungene Trennung oder Deportation, Adoption und Zwangsassimilation von Kindern, auch von Kindern ethnischer Minderheiten, insbesondere in Kriegs- und Konfliktfällen; hebt hervor, dass immer noch eine große Anzahl von Kindern auf der ganzen Welt gezwungen ist, zu arbeiten, für gewöhnlich unter gefährlichen Bedingungen; fordert erneut einen systematischen und kohärenten Ansatz, um die Rechte des Kindes in der gesamten Politik der Union zu fördern und zu schützen; fordert, einen spezifischen Kinderrechtsansatz in gerichtliche Verfahren zu integrieren, um den Zugang von Kindern zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden; betont, dass Wege für eine nachhaltige Wiedereingliederung und Wiedergutmachung für Kinder, deren Rechte in Konflikten auf der ganzen Welt verletzt worden sind, geschaffen werden müssen; fordert dringend die vollständige und weltweite Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>hebt die Rolle der Bildung für die Entwicklung von Kindern und jungen Menschen auf der ganzen Welt hervor; betont, dass der Zugang zu allgemeiner, inklusiver und hochwertiger Bildung ein Menschenrecht ist, das auch die Schaffung eines Bewusstseins in Bezug auf ihre Menschenrechte umfassen und darüber aufklären sollte, was eine Verletzung ihrer Rechte darstellt und wie diese gemeldet werden kann; stellt fest, dass die Eltern gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das vorrangige Recht haben, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden muss; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihr Möglichstes zu tun, um sicherzustellen, dass das Recht auf Bildung auf der ganzen Welt geachtet wird, auch in Flüchtlingslagern und -zentren; fordert die Kommission und den EAD auf, weiterhin umfangreiche Mittel für die Bildung über die externen Finanzierungsinstrumente der Union bereitzustellen und Nicht-EU-Länder bei der Schaffung und Entwicklung hochwertiger Bildungssysteme zu unterstützen; betont, dass alle Bildungs- und Schulmaterialien den UNESCO-Standards für Bildung entsprechen müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von Menschen mit Behinderungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>ist besorgt über die Herausforderungen, die sich für die uneingeschränkte Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen stellen, wie z. B. der Zugang zu inklusiver und hochwertiger Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung sowie die Teilnahme am politischen Leben; bekräftigt seine Aufforderung an die EU, weltweit bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Unterstützung von Betreuern von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen; fordert alle Interessenträger auf, die Gesellschaft zu sensibilisieren und diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, ihre Bemühungen zur Förderung der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen durch das auswärtige Handeln der Union zu verstärken, auch in Bezug auf die Beitrittsländer, im Einklang mit den bestehenden Verpflichtungen als Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; unterstreicht die Notwendigkeit, einen systematischen und strukturierten Dialog mit den Organisationen, die Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern vertreten, sicherzustellen und Maßnahmen umzusetzen, mit denen sichergestellt wird, dass diese Menschen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und Sichtweisen ihr Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, einschließlich der Ausübung ihres Wahlrechts, uneingeschränkt wahrnehmen können; bekräftigt seine Aufforderung an die EU, die Partnerländer bei der Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen im Bereich hochwertige, zugängliche und erschwingliche Pflege und Betreuung zu unterstützen; fordert eine rasche Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte der älteren Menschen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, neue Wege zur Stärkung der Rechte der älteren Menschen zu entwickeln und dabei die vielfältigen Herausforderungen zu berücksichtigen, mit denen sie konfrontiert sind, wie z. B. altersbedingte Diskriminierung, Armut, Gewalt, mangelnder sozialer Schutz, Einsamkeit und digitale Ausgrenzung fordert die Nicht-EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zu qualitativ hochwertigen, barrierefreien und erschwinglichen Gesundheits-, Sozial- und Rechtsdienstleistungen für ältere Menschen erleichtern, mit besonderem Augenmerk auf die Bekämpfung des Armutsrisikos insbesondere für ältere Frauen aufgrund des geschlechtsspezifischen Lohngefälles im Laufe ihres Arbeitslebens; betont, dass deren selbständige Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten sichergestellte sein sollte und sie in der Lage sein sollten, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang und in würdevoller Weise wahrzunehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Nahrung, Wasser und Sanitärversorgung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Recht auf Nahrung, sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, einschließlich des physischen und wirtschaftlichen Zugangs zu sichererer und angemessener Nahrung, Wasser und Hygienesystemen, ein international anerkanntes Menschenrecht ist; ist äußerst besorgt über die weltweiten Herausforderungen für das Recht auf Nahrung, insbesondere in Kriegs- und Konfliktsituationen sowie bei durch den Klimawandel hervorgerufenen Naturkatastrophen und extremen Wetterverhältnissen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen des UN-Systems für verbindliche Leitlinien zum Recht auf Nahrung einzusetzen; fordert die Verabschiedung öffentlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger, insbesondere unter Kindern, unter anderem durch eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um auf globale Ernährungsunsicherheit zu reagieren, und eine rasche Bereitstellung von Hilfe für die von Hunger und Unterernährung bedrohten Bevölkerungsgruppen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Union, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Anstrengungen unverzüglich zu verstärken, um den Trend der sich abzeichnenden ernsten Nahrungsmittelknappheit zu stoppen; betont, dass sich die Ernährungssicherheit durch die vielen Konflikte weltweit verschlechtert hat, einschließlich der aktuellen Konflikte in Ländern, die große globale Exporteure von primären Lebensmitteln, insbesondere von Getreide, sind, was enorme Auswirkungen in einigen Gebieten auf der Welt hat; verurteilt nachdrücklich den Einsatz der Ernährungsunsicherheit und entsprechender Drohungen als politisches Kriegsinstrument sowie die negativen Auswirkungen von Spekulationen mit Lebensmittelpreisen; fordert insbesondere eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe im Gazastreifen, um allen Bewohnern einen ununterbrochenen Zugang zu Nahrungsmitteln und Wasser zu ermöglichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>betont, dass die Klimakrise und ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die biologische Vielfalt direkte Auswirkungen auf die tatsächliche Wahrnehmung aller Menschenrechte haben und dass diese Fragen miteinander verknüpft und voneinander abhängig sind; fordert, rasch Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und des Kapazitätsaufbaus in dieser Hinsicht zu beschließen, wie in Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen dargelegt; würdigt die besonders wichtige Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern im Umweltbereich und von indigenen Aktivisten für den Erhalt und Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt; bedauert die Gefahr und verurteilt alle Formen von Gewalt, denen Menschenrechtsverteidiger im Umweltbereich ausgesetzt sind, und fordert, dass ihr wirksamer Schutz sichergestellt wird; betont, dass die durch Umweltzerstörung und den Klimawandel verursachte Vertreibung von Menschen, die die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen und die Anfälligkeit für verschiedene Formen der Ausbeutung erhöht, wirksam angegangen werden muss; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Unterstützung regionaler Mechanismen wie des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu Umweltschützern und des Abkommens von Escazú<FOOTNOTE><FIELD> Das regionale Abkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Justiz in Lateinamerika und der Karibik vom 4. März 2018.</FIELD></FOOTNOTE> zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die EU, die Vereinten Nationen und regionale Menschenrechtsmechanismen auf, sich stärker für den Schutz von globalen Ökosystemen und Umweltschützern zu engagieren, insbesondere dort, wo sich der Klimawandel gravierend auf indigene und lokale Gemeinschaften auswirkt; fordert die EU auf, eine Initiative für internationale Beobachter auf der Ebene der Vereinten Nationen voranzutreiben, um schwerwiegende Umweltschäden oder -krisen oder Situationen zu überwachen, in denen Umweltrechtsverteidiger am stärksten gefährdet sind, und die staatlichen Stellen bei der Schaffung von Schutzbedingungen für diese Personen einzubeziehen und zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>legt der EU und den Mitgliedstaaten nahe, die Anerkennung des „Ökozids“ als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts des IStGH zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>erinnert daran, dass die Umstellung auf saubere Energie fair erfolgen muss und dabei die Grundrechte aller Menschen gewahrt werden müssen; betont, dass die Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Umstellung auf saubere Energie so erfolgen sollten, dass die Menschenrechtsverletzungen nicht noch zunehmen und die Umwelt nicht geschädigt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Menschenrechte und digitale Technologien</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>ist besorgt über die Bedrohung, die künstliche Intelligenz (KI) für Demokratien und Menschenrechte darstellen kann, insbesondere wenn sie nicht ordnungsgemäß geregelt ist; begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2023, mit denen darauf abgezielt wird, die Rolle und die Führungsrolle der EU bei der globalen digitalen Governance zu stärken, insbesondere ihre Position als Gestalterin des globalen digitalen Regelwerks, und begrüßt in diesem Sinne den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI, mit denen die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Privatleben und auf Nichtdiskriminierung, und die Vorteile, die KI für das menschliche Wohlergehen bieten kann, geschützt werden müssen; hebt hervor, dass für neue und aufstrebende Technologien wie Spähsoftware dringend eine Überwachung, ausgeprägte Transparenz und angemessene Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind; unterstreicht, wie wichtig ein menschenrechtsbasierter Ansatz für diese Technologien ist; verurteilt den Einsatz neuer und aufstrebender Technologien als Zwangsmittel zur verstärkten Schikane, Einschüchterung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten, Journalisten, Anwälten und Minderheiten; vertritt den festen Standpunkt, dass die Ausfuhr von Spähsoftware aus der Union in Drittländer, in denen solche Instrumente gegen Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Regierungskritiker eingesetzt werden, einen schweren Verstoß gegen die in der Charta verankerten Grundrechte und eine eklatante Verletzung der Ausfuhrbestimmungen der Union darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>bedauert unter anderem die Praxis autoritärer und totalitärer Regime, den Zugang der Bürger zum Internet zu beschränken, einschließlich Internet-Blockaden bei öffentlichen Versammlungen und Protesten; besteht darauf, dass ein offener, freier, stabiler und sicherer Cyberraum wichtig ist, in dem die grundlegenden Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden; betont, dass es wichtig ist, dass ein menschenrechtsbasierter Ansatz in Bezug auf digitale Technologie von der digitalen Diplomatie der EU vorangetrieben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>ist besorgt über Cyberangriffe, die als hybride Bedrohung gelten, oft eingesetzt werden, um kritische Dienste und Infrastrukturen für die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft zu ziehen; ist besorgt über die Zunahme dieses Phänomens, da es auch zu Verletzungen der digitalen Rechte der Bevölkerung und zu einer Verschärfung der Offline-Gewalt führen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, die Annahme von Gesetzen in Bezug auf Desinformation und Hassrede in Nicht-EU-Ländern zu fördern, um Rede, mit der zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt aus Gründen der Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, sozialen Klasse, einer Behinderung, der Kaste, Religion, Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität angestiftet wird, ausdrücklich zu verbieten und zu bestrafen, und Technologiekonzerne und Social-Media-Plattformen dazu zu drängen, eine Online-Umgebung zu fördern, in der die Menschenrechte geachtet werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung des Instrumentariums der EU für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie in der Welt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>stellt fest, dass die bisherige Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie durch die EU und ihre Mitgliedstaaten zwar beträchtlich ist, aber immer noch hinter den Erwartungen zurückbleibt und wegen des Fehlens terminierter und konkreter Ziele weiterhin schwer zu bewerten ist; nimmt die Bemerkung über die beispiellosen Herausforderungen in der Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans, die die Welt seit seiner Annahme erlebt hat, und dass der Schutz der Menschenrechte in den letzten Jahren allgemein zurückgegangen ist, zur Kenntnis, unterstreicht jedoch, dass dies dazu führen sollte, die Umsetzung des Aktionsplans für seine verbleibende Laufzeit zu verbessern, um die Synergien und die Komplementarität zwischen Menschenrechten und Demokratie auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu maximieren; begrüßt die Bewertung des Handelns der EU in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger im Rahmen der Überarbeitung; fordert, dass die Verteidigung und Förderung der Universalität der Menschenrechte in die Säulen des nächsten EU-Aktionsplan aufgenommen wird, wobei besonderes Augenmerk auf die Narrative und Instrumente gelegt werden sollte, die von autoritären und illiberalen Regimen bei ihren diesbezüglichen Angriffen eingesetzt werden; betont, dass die Lücke zwischen der strategischen Vision und den Zielen des Aktionsplans und seiner operativen Dimension geschlossen werden muss; betont, dass die Mitgliedstaaten an dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie mitwirken und öffentlich Rechenschaft über ihre Maßnahmen im Rahmen dieses strategischen Dokuments ablegen müssen; fordert die nationalen und regionalen Parlamente, nationale Menschenrechtsinstitutionen und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen auf, hinsichtlich ihres Beitrags zur auswärtigen Menschenrechtspolitik der EU auf mitgliedstaatlicher Ebene mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Sonderbeauftragter (EUSR) für Menschenrechte</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>unterstützt voll und ganz die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, die dazu beiträgt, die Sichtbarkeit und Kohärenz der Menschenrechtsmaßnahmen der EU in den Außenbeziehungen der EU zu verbessern; fordert den EAD auf, seine Rolle zu stärken und seine Sichtbarkeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte zu erhöhen, wenn er mit Drittländern und gleichgesinnten Partnern zusammenarbeitet und die Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie steuert; fordert mehr Rechenschaftspflicht, Transparenz und Sichtbarkeit des Mandats, unter anderem durch öffentliche Berichterstattung über Länderbesuche, Arbeitsprogramme und Prioritäten; ist der Ansicht, dass der Umfang des Mandats die Ernennung eines Vollzeit-Mandatsträgers rechtfertigt; besteht darauf, dass die Ernennung des nächsten EU-Sonderbeauftragten erst nach einer positiven Bewertung durch den parlamentarischen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und seinen Unterausschuss für Menschenrechte bestätigt wird und dass der EU-Sonderbeauftragte dem Parlament regelmäßig Bericht erstattet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt und das thematische Programm für Menschenrechte und Demokratie</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>weist erneut auf die grundlegende Rolle hin, die das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“, einschließlich seines thematischen Programms für Menschenrechte und Demokratie, als Vorzeigeinstrument der EU bei der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten und Demokratie in der ganzen Welt spielt; fordert im Lichte der gegenwärtig rückschrittlichen globalen Trends erneut eine stärkere Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen, prodemokratische Aktivisten und Medienorganisationen, auch im Wege des Europäischen Demokratiefonds; unterstreicht, dass der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und anderer lokaler Partner in alle relevanten außenpolitischen Aktivitäten der EU große Bedeutung zukommt; bekräftigt, dass es wichtig ist, die Instrumente des auswärtigen Handelns der EU auf einen menschenrechtsbasierten Ansatz auszurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert erneut mehr Transparenz in Bezug auf menschenrechtsbezogene Bestimmungen in Finanzierungsabkommen im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ und eine Klärung des Mechanismus und der Kriterien für die Aussetzung solcher Abkommen im Fall einer Verletzung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit; unterstreicht, dass die EU strikt von Budgethilfen zur Unterstützung von Regimen absehen sollte, die die internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Korruptionsbekämpfung grob missachten; betont, dass die Unterstützung in solchen Fällen stattdessen über die Zivilgesellschaft bereitgestellt werden sollte; fordert die EU auf, etwaige Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihren Strategien, Projekten und Finanzierungen in Drittstaaten sorgfältig zu prüfen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, und zwar unter anderem durch die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus für Einzelpersonen oder Gruppen, deren Rechte durch Aktivitäten der EU in diesen Ländern verletzt worden sein könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die EU dazu bekannt hat, in ihrem auswärtigen Handeln im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ den Übergang von einer Heimunterbringung zu einer Betreuung in der Familie und einer gemeindenahen Betreuung zu fördern; fordert die EU-Institutionen daher mit Nachdruck auf, jegliche Finanzierung an Institutionen – einschließlich für Modernisierungen, Neubau oder Renovierungen – auszuschließen, wenn die Institution nicht an einem Deinstitutionalisierungsprozess teilnimmt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Internationale Übereinkommen der EU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>betont, dass Menschenrechtsklauseln kohärent in allen internationalen Übereinkommen der EU mit Drittländern gelten sollten, einschließlich sektoraler und Investitionsübereinkommen, und dass diese genau überwacht und durch eine Reihe klarer Maßstäbe und Verfahren unterstützt werden sollten, die im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu befolgen sind, und eine Grundlage für die praxisgerechte und flexible Zusammenarbeit mit einem Drittland in Menschenrechtsfragen bieten sollten; stellt fest, dass die EU die Menschenrechtsklauseln bis 2014 bei zwei Dutzend Gelegenheiten förmlich aktiviert und seither nur einmal „geeignete Maßnahmen“ im Rahmen dieser Klauseln ergriffen hat; bekräftigt, dass die EU im Falle schwerer und anhaltender Verstöße gegen Menschenrechtsklauseln durch ihre Partnerländer rasch und entschlossen reagieren sollte, wobei sie in letzter Instanz – wenn sich andere Optionen als unwirksam erweisen – auf eine Aussetzung der betreffenden Übereinkommen zurückgreifen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert die Umsetzung des Vorschlags der EU-Bürgerbeauftragten betreffend die Einrichtung eines Portals zur Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der handelspolitischen und der Finanzierungsinstrumente der EU und die Anpassung der einzigen Anlaufstelle der Kommission, um eine Einreichung von Beschwerden wegen mangelnder Einhaltung von Menschenrechtsklauseln zu ermöglichen, die zugänglich, bürgerfreundlich und transparent sein sollten; ermutigt die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten, weiter mit dem Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten, um neue Strategien und Instrumente für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte durch Handel zu entwickeln; fordert die Kommission auf, ihre Erwägungen und Beschlüsse hinsichtlich der Durchsetzung von Menschenrechtsklauseln in internationalen Übereinkommen gegenüber dem Parlament besser zu kommunizieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Menschenrechtsdialoge</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>betont, dass die Menschenrechtsdialoge eine wichtige Rolle im Rahmen des Menschenrechtsinstrumentariums der EU spielen und ein Schlüsselinstrument für die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie sind; hebt hervor, dass diese Dialoge mit den betreffenden Ländern die Situation aller Menschenrechte und der Demokratie behandeln sollten; hebt die Rolle unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Notwendigkeit hervor, ihre rechtmäßige Teilnahme durch die Vor- und Nachbereitung dieser Dialoge sicherzustellen; betont, dass es bei der Teilnahme der Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht keine Diskriminierung geben darf; stellt fest, dass Menschenrechtsdialoge als Schlüsselelement eines nachhaltigen EU-Engagements und nicht als Pflichtübung oder eigenständiges Instrument betrachtet werden sollten; weist erneut darauf hin, dass diese Dialoge in Verbindung und in Synergie mit anderen Instrumenten eingesetzt werden müssen und ergebnisorientiert geführt und regelmäßig überprüft werden sollten; betont, dass das Nichterreichen konkreter Ergebnisse Folgen für die umfangreichere Gestaltung der bilateralen Beziehungen haben sollte; bekräftigt die Notwendigkeit, Einzelfälle zur Sprache zu bringen, einschließlich jener, die in den Dringlichkeitsentschließungen des Europäischen Parlaments genannt werden, oder auch die Träger und Finalisten des Sacharow-Preises, sowie für angemessene Folgemaßnahmen zu sorgen; fordert den EUSR und die Delegationen der Europäischen Union auf, die Öffentlichkeitswirksamkeit dieser Dialoge und ihrer Ergebnisse unter anderem durch die Veröffentlichung einer gemeinsamen Presseerklärung zu erhöhen und für angemessene Folgemaßnahmen zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt)</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>stellt fest, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt) bisher nur in begrenztem Umfang als wichtiges politisches Instrument für die Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in der ganzen Welt durch die EU eingesetzt wurde; stellt jedoch fest, dass das Erfordernis der Einstimmigkeit bei der Verabschiedung dieser Beschlüsse eine Herausforderung darstellt, und bekräftigt seine Forderung nach der Einführung der qualifizierten Mehrheit für Beschlüsse über die globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte; fordert, dass dieses Instrument dynamischer und kohärenter eingesetzt wird, auch in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern; fordert den Rat auf, den Entschließungen des Parlaments zum Ausdruck gebrachten Forderungen nach Sanktionen nachzukommen; unterstützt voll und ganz die Möglichkeit, gezielte Sanktionen zur Korruptionsbekämpfung bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu verhängen, was seit langem eine Priorität des Parlaments ist, und begrüßt den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission und fordert seine rasche Annahme durch den Rat, sei es durch die Aufnahme in die globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte oder durch eine andere Regelung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>hebt hervor, dass die konsequente und einheitliche Anwendung von Sanktionen durch alle Mitgliedstaaten Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU hat; unterstreicht, dass der vollständigen Durchsetzung von Sanktionen große Bedeutung zukommt, und fordert, dass gegen Verstöße und Umgehungen wirksam vorgegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Maßnahmen zur Demokratieförderung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>bekräftigt seine Besorgnis über die zunehmenden Angriffe autoritärer, totalitärer und illiberaler Regime auf die demokratischen Institutionen und Standards und die Zivilgesellschaft sowie Versuche, internationale Normen umzuschreiben; betont, dass die Verteidigung und Unterstützung der Demokratie in der ganzen Welt zunehmend von geopolitischem und strategischem Interesse ist; ist der Ansicht, dass mehr Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Aushöhlung der demokratischen Kultur in Drittländern unternommen werden müssen und weist erneut darauf hin, dass das diesbezügliche Bewusstsein gestärkt werden muss; weist erneut auf die Bedeutung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen und den Beitrag des Parlaments hin, um deren Methodik zu entwickeln und zu verbessern; fordert die Drittstaaten dazu auf, die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen oder anderer anerkannter internationaler Gremien umzusetzen, um ihre künftigen Wahlprozesse zu verbessern und auf diese Weise zu deren Transparenz und Rechtmäßigkeit beizutragen und so den Stand der Demokratie des betreffenden Staates zu stärken; begrüßt die Arbeit des Europäischen Demokratiefonds und fordert erneut, dass seine Tätigkeiten und Ressourcen ausgebaut werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>ist äußerst besorgt über die Angriffe und Schikanen gegenüber Menschenrechtsverteidigern sowie deren Familien, Gemeinschaften und Anwälten und hält die immer raffinierteren Mittel, die zu ihrer Verfolgung eingesetzt werden, für besonders bedenklich; verurteilt auf Schärfste Gesetze, darunter Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, nationale Sicherheitsgesetze und Gesetze zum Schutz vor Verleumdung, die dazu verwendet werden, gegen Menschenrechtsverteidiger und nichtstaatliche Organisationen vorzugehen, ihre Arbeit zu kriminalisieren und sie zu stigmatisieren; bedauert, dass nichtstaatliche Organisationen aufgrund von Gesetzesbestimmungen in Drittländern, etwa Gesetze über ausländische Agenten und ähnliche Rechtsvorschriften, bei ihrer legitimen Tätigkeit mit Schikanen und anderen Einschränkungen konfrontiert sind; unterstützt und lobt die Menschenrechtsverteidiger und dankt ihnen von ganzem Herzen für die mutige und wichtige Arbeit, die sie leisten, und für die Maßnahmen der EU, die ihren Schutz weltweit gewährleisten; fordert die vollständige und konsequente Anwendung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern durch die EU und ihre Mitgliedstaaten, wodurch ein proaktiver, ganzheitlicher und langfristiger Ansatz beim Schutz von Menschenrechtsverteidigern gefördert wird, mit dem ernsthafte Probleme, wie gegen Menschenrechtsverteidiger gerichtete Anschläge und Bedrohungen, die oft mit hohen persönlichen Kosten für sie, ihre Familien und Gemeinschaften verbunden sind, vorhergesehen und entschärft werden; unterstreicht, dass eine umfassende und zeitnahe Überarbeitung der Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern dringend nötig ist, um die neuen Herausforderungen und Bedrohungen anzugehen und deren Anwendbarkeit und Wirksamkeit beim Schutz von Menschenrechtsverteidigern weltweit sicherzustellen, und gleichzeitig geschlechtersensible und intersektionale Ansätze in die aktualisierten Leitlinien einzubauen, die die unterschiedlichen Hintergründe und Erfahrungen von Menschenrechtsverteidigern widerspiegeln und ihre eventuell gegebene besondere Schutzbedürftigkeit berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>hebt hervor, dass sich das Phänomen weltweit ausbreitet, dass Menschenrechtsverteidiger grenzüberschreitend von ihren nationalen Behörden oder deren Handlangern bedroht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Vorrang und als wesentlichen Aspekt der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern derlei Bedrohungen in der Union zu identifizieren und gegen derlei Bedrohungen vorzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aus Drittländern stammenden und in der Union ansässigen Menschenrechtsverteidigern angemessene finanzielle und sonstige Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Menschenrechtsarbeit von hier aus fortsetzen können, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen; betont, dass Beamte und Bedienstete von Drittländern, die Menschenrechtsverteidiger in der EU schikanieren, sowie ihre lokalen Helfershelfer, seien es Personen oder Einrichtungen, zur Rechenschaft gezogen werden sollten; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Strafverfolgungsbehörden geschult und mit Ressourcen ausgestattet werden, um gegen diese grenzüberschreitenden Angriffe vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>besteht darauf, dass der EAD, die Kommission und die EU-Delegationen der Situation der gefährdeten Sacharow-Preisträger und -Finalisten besondere Aufmerksamkeit widmen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament entschlossene Maßnahmen ergreifen müssen, um ihr Wohlbefinden, ihre Sicherheit oder Befreiung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert, dass Anstrengungen unternommen werden, um die Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen und -Kanäle zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und robuste und wirksame nationalen Leitlinien und Gesetze in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger auszuarbeiten, die Modellcharakter für andere Nationen haben; erkennt die gemeinsame Verantwortung des EAD, der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung einer wirksamen Umsetzung der Leitlinien der EU in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger an und fordert die EU auf, bei Menschenrechtsverteidigern einen Ansatz zu verfolgen, der voll und ganz dem Konzept „Team Europa“ entspricht; unterstützt voll und ganz die „ProtectDefenders.eu“-Mechanismen und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Schaffung ähnlicher Mechanismen in gleichgesinnten Ländern sowie gemeinsame Aktivitäten der Union, ihrer Mitgliedstaaten und Drittländer zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu fördern; hält es für sehr wichtig, dass die EU-Sonderbeauftragten mit den nationalen Behörden über den Schutz der Menschenrechte und Einzelfälle sprechen; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine proaktive Rolle bei der Einführung eines EU-weiten Systems von Visa für die mehrfache Einreise von gefährdeten Menschenrechtsverteidigern zu übernehmen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verfahren innerhalb ihrer diplomatischen Missionen zu verbessern, um schnelle, verständliche, zugängliche und durchführbare Verfahren zur Beantragung eines Visums zu gewährleisten; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam eine eigene Kategorie im EU-Visakodex zu schaffen und in diesen zu integrieren, damit die Visumverfahren zu straffen und die Einheitlichkeit des EU-Verfahrens zur Beantragung eines Visums zu fördern; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament jährlich eine Liste jener Länder aufzustellen, die in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger Anlass zu Sorge geben, um eine koordinierte Team-Europa-Reaktion, den Zugang zu Ressourcen, eine verbesserte Überwachung, spezifische Strategien und mehr Unterstützung auf allen Ebenen zu ermöglichen; fordert, dass diese Liste auf transparente Art und Weise im Parlament vorgelegt und überprüft wird, um der Rechenschaftspflicht Genüge zu tun;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>missbilligt, dass Menschenrechtsverteidigerinnen mit geschlechtsspezifischer Gewalt konfrontiert sind und sie unter dem mangelndem Zugang zu angemessen Ressourcen und Schutzmechanismen zu leiden haben; verurteilt die anhaltenden Angriffe auf Menschenrechtsverteidigerinnen, einschließlich sexueller Übergriffe, Drohungen, Einschüchterung, Kriminalisierung und Tötungen; bestätigt, das die Zunahme frauenfeindlicher, sexistischer und homophober Äußerungen unter Spitzenpolitikern zu einer Normalisierung von Gewalt gegen Menschenrechtsverteidigerinnen, insbesondere gegen jene, die im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte tätig sind, geführt hat; betont, dass die EU weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen, politisch und finanziell unterstützen muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Bekämpfung der Straflosigkeit und der Korruption </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, dass durch Korruption, die die schwächsten und am stärksten ausgegrenzten Personen und Gruppen der Gesellschaft unverhältnismäßig stark betrifft, Menschenrechtsverletzungen begünstigt, aufrechterhalten und institutionalisiert und demokratische Institutionen ausgehöhlt werden; fordert, den Kampf gegen Korruption in alle Anstrengungen und Maßnahmen der EU zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie zu integrieren; begrüßt die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Rahmen der EU-Außenpolitik, einschließlich der Möglichkeit der Verhängung gezielter Sanktionen zur Korruptionsbekämpfung, in der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Mai 2023 zur Korruptionsbekämpfung (JOIN(2023)0012); fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen bei Justizreformen, der Bekämpfung von Straflosigkeit, der Verbesserung der Transparenz und der Korruptionsbekämpfungsinstitutionen in Drittländern zu intensivieren und die Rolle bestimmter in der EU ansässiger Akteure in diesem Zusammenhang zu thematisieren; unterstützt die in den Handelsabkommen der EU mit Nicht-EU-Ländern enthaltenen Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung; betont, dass die Vorbildwirkung der EU und ihrer Mitgliedstaaten von größter Bedeutung ist, indem sie die höchsten Transparenznormen für ihre externe Finanzierung anwenden und ihre Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivisten und investigative Journalisten, die sich für die Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit einsetzen, verstärken sowie die Einrichtung wirksamer globaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen und solider regulatorischer Rahmenbedingungen sowie die Bekämpfung von Geheimhaltungssystemen und Steueroasen fördern; fordert eine Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Akteuren in dieser Hinsicht, wie der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), um die Synergien und den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Maßnahmen der EU im Rahmen multilateraler Gremien</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei den Vereinten Nationen und in anderen multilateralen Foren mit einer Stimme sprechen müssen; ist äußerst besorgt wegen der zunehmenden Angriffe auf multilaterale Institutionen, wie VN-Organe und insbesondere das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, durch autoritäre und illiberale Regime im Versuch, deren Arbeit und Legitimität zu untergraben; begrüßt die anhaltende Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Vereinten Nationen und andere multilaterale Institutionen sowie den anhaltenden und zunehmenden strategischen Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte; befürwortet nachdrücklich das Einbringen von VN-Resolutionen durch die EU im Bereich der Menschenrechte und Demokratie; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Schritte zu setzen, um die internationale Menschenrechtsarchitektur sowie die konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen und Instrumente im Bereich der Menschenrechte zu stärken und widerstandsfähiger zu gestalten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, zusätzlich zu dem bzw. den bereits von Mitgliedstaaten der Union gehaltenen, für einen eigenen und ständigen Sitz der Union in multilateralen Foren einzutreten und für eine stärkere Koordinierung zu sorgen, auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; fordert, dass die EU-Delegationen eine stärkere Rolle in multilateralen Foren spielen, wofür ihnen angemessene Mittel zur Verfügung stehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass ein wirksamer Schutz der Menschenrechte weltweit eine internationale Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene erfordert; betont die besonders wichtige Rolle der Vereinten Nationen und ihrer Gremien als wichtigstes Forum, das in der Lage sein muss, die Bemühungen um Frieden und Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und die Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts wirksam voranzubringen; weist erneut darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet sind, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, wie in der Charta der Vereinten Nationen und in der Resolution 60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen verankert; betont die Verantwortung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, gegen alle schweren Menschenrechtsverletzungen in der Welt vorzugehen; bedauert, dass mehrere Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in der Vergangenheit schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen haben und ihre Menschenrechtsverpflichtungen nicht einhalten; fordert eine bessere Anwendung der Kriterien, die für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gelten; fordert den EAD auf, eine Bemühung hin zu einer koordinierten Position der EU und der Mitgliedstaaten zu einer VN-Menschenrechtsrat-Mitgliedschaft zu initiieren und anzuführen, was eine größere Transparenz und einen leistungsorientierten Wettbewerb des Wahlvorgangs fördern würde; fordert, dass die Organe der EU, einschließlich er selbst, die Beziehungen und die enge Zusammenarbeit mit diesen Organen der Vereinten Nationen weiter ausbauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>hebt die Arbeit der durch ein Mandat der Vereinten Nationen eingesetzten Untersuchungskommissionen und Ermittlungsmissionen hervor, auf die immer häufiger zurückgegriffen wird, um auf schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen zu reagieren und Straflosigkeit zu bekämpfen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Arbeit der Vereinten Nationen, einschließlich der Sonderverfahren und Vertragsorgane, sowohl politisch als auch finanziell weiterhin zu unterstützen; verurteilt alle Angriffe gegen Mandatsträger des Sonderverfahrens der Vereinten Nationen und gegen die Unabhängigkeit ihrer Mandate aufs Schärfste; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die demokratischen Partner der EU auf, deutlich gegen diese Versuche vorzugehen, und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um dabei zu helfen, sichere und offene Räume für die Interaktion von Einzelpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft mit den Vereinten Nationen und ihren Vertretern sowie Verfahren zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, die Stärkung der regionalen Menschenrechtssysteme zu unterstützen, unter anderem durch finanzielle Hilfe und einen regionenübergreifenden Erfahrungsaustausch; hebt insbesondere die entscheidende Rolle der im Rahmen dieser regionalen Systeme eingerichteten Überwachungsorgane und Justizmechanismen und deren Komplementarität mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>begrüßt die politische und finanzielle Unterstützung, die die EU dem IStGH, einschließlich der Anklagebehörde des IStGH, gewährt hat; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den IStGH weiterhin mit den erforderlichen Mitteln und Ressourcen, sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht, zu unterstützen und alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um den Kampf gegen die Straflosigkeit weltweit zu verstärken; begrüßt den Beitrag des IStGH zur Bekämpfung von Straflosigkeit auf der ganzen Welt; befürwortet den Beitrag der EU zu Untersuchung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des IStGH; verurteilt die Versuche, die Arbeit und Legitimität des IStGH zu untergraben; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Verbündeten dazu zu animieren, das Römische Statut und seine Änderungen zu ratifizieren und auf diese Weise die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs zu erweitern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Konzept „Team Europa“</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>bedauert, dass in den Botschaften der Mitgliedstaaten und in den EU-Delegationen unterschiedliche Ansätze zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Nicht-EU-Ländern zu beobachten sind; unterstreicht, dass die Botschaften der Mitgliedstaaten die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zu einer Priorität machen und dabei auch die Zivilgesellschaft in Nicht-EU-Ländern unterstützen sollten: stellt fest, dass diese Verantwortung nicht ausschließlich bei den EU-Delegationen liegen sollte; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Menschenrechten in wirksamer Weise eine zentrale Stellung in allen Maßnahmen und Instrumenten der EU einzuräumen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie weltweit zu verstärken; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in vereinter Weise mit einer Stimme sprechen und wirkungsvoll handeln müssen, wenn es darum geht, globale Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte und Demokratie in multilateralen Foren anzugehen; fordert in Menschenrechtsbelangen eine umfassende Koordinierung zwischen allen Delegationen der Mitgliedstaaten und den EU-Delegation in Drittländern; fordert die EU-Delegationen und die diplomatischen Missionen der Mitgliedstaaten der EU auf, bei der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte proaktiver zu handeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die anhaltende Segmentierung der EU-Außenbeziehungen in Bezug auf die Menschenrechte anzugehen; fordert eine bessere Koordinierung in Menschenrechtsfragen zwischen der Generaldirektion Internationale Partnerschaften der Kommission und dem EAD mit anderen maßgeblichen Generaldirektionen, einschließlich der Generaldirektion Handel und der Generaldirektion Migration und Inneres, sowie mit den relevanten EU-Agenturen, wie Frontex und EASO; begrüßt die verstärkte Koordinierung zwischen den EU-Delegationen und der Zentrale des EAD sowie der Generaldirektion für internationale Partnerschaften in Bezug auf dringende Fälle von Menschenrechtsverteidigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>ruft alle EU-Delegationen in Drittländern dazu auf, ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger im Einklang mit den einschlägigen EU-Leitlinien zu verstärken und die in diesen Ländern inhaftierten Mitglieder der jeweiligen demokratischen Opposition, Aktivisten und Mitglieder der Zivilgesellschaft zu besuchen, ihre jeweilige Situation zu beobachten, den Gerichtsverfahren beizuwohnen und ihre Fälle in den Menschenrechtsdialogen, die die EU mit den betreffenden Staaten führt, anzusprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>hebt die wichtige Rolle der Public Diplomacy und der Kulturdiplomatie der EU sowie der internationalen Kulturbeziehungen bei der Förderung der Menschenrechte hervor und fordert, dass die Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau des EAD ihre diesbezüglichen Bemühungen verstärkt, wofür sie mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollte; betont, dass von der EU finanzierte oder unterstützte Menschenrechtsprogramme in Drittländern umfassend beworben werden müssen; erachtet es als äußerst wichtig, dass die EU-Menschenrechtsleitlinien in EU-Delegationen und den diplomatischen Missionen der Mitgliedstaaten umfassend umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, voll und ganz dem Konzept „Team Europa“ zu folgen, das vorsieht, sich regelmäßig in sinnvoller Weise mit dem Parlament auszutauschen und dieses einzubeziehen, wenn Sitzungen, Besuche oder andere offizielle oder inoffizielle Veranstaltungen stattfinden, und zwar im Einklang mit der Rolle des Europäischen Parlaments als einziges direkt gewähltes Organ der EU, das die Bürger der Europäischen Union vertritt;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der 77. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Delegationsleitern der Europäischen Union zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>