<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0109</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung an den Rat, die Kommission und den EAD zur Lage in Syrien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0041/2024 - Berichterstatterin: Nathalie Loiseau)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RECOM><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 28. Februar 2024 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Lage in Syrien (2023/2052(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beitritt Syriens als Mitgliedstaat zur Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) am 14. Oktober 2013,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, das von Syrien am 14. Dezember 2013 ratifiziert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 15. August 2014 angenommene Resolution 2170 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die am 18. Dezember 2015 angenommene Resolution 2254,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 11. Juli 2020 angenommene Resolution 2533 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die am 10. Januar 2020 angenommene Resolution 2504, die beide die Grenzübergänge Bab al-Salam und Bab al-Hawa sowie die Bereitstellung von humanitärer Hilfe betreffen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2664 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2672 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 9. Januar 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 77/301 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 29. Juni 2023 zur Einrichtung einer unabhängigen Institution für vermisste Personen in der Arabischen Republik Syrien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zur Arabischen Republik Syrien vom 21. Januar 2021 für die 46. ordentliche Tagung des Menschenrechtsrates,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zur Arabischen Republik Syrien vom 14. August 2023 für die 54. ordentliche Tagung des Menschenrechtsrates,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 16. November 2023 über den Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Anwendung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Kanada und die Niederlande gegen die Arabische Republik Syrien),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Pariser Gerichts (TJP) vom 14. November 2023, mit dem ein internationaler Haftbefehl gegen den syrischen Präsidenten Bashar Al-Assad, Maher Al-Assad, Ghassan Abbas und Bassam Al-Hassan erlassen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2023/1035 des Rates vom 25. Mai 2023<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss (GASP) 2023/1035 des Rates vom 25. Mai 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 139 vom 26.5.2023, S. 49).</FIELD></FOOTNOTE>, mit dem die EU-Sanktionen bis zum 1. Juni 2024 verlängert werden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0041/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Genfer Syrien-Gespräche und der Astana-Prozess aufgrund der anhaltenden Weigerung des syrischen Regimes, ernsthaft über eine glaubhafte politische Lösung mit der Opposition zu verhandeln, dabei gescheitert sind, den Konflikt zu beenden und eine integrative Übergangsregierung einzusetzen; in der Erwägung, dass das syrische Regime eine selektive Beteiligung an internationalen Gesprächen als Verzögerungstaktik eingesetzt hat, um die Ergebnisse der internationalen Gespräche zunichte zu machen und damit das Leiden des syrischen Volkes zu verlängern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass aufgrund der Gewaltakte bewaffneter und terroristischer Gruppen seit 2011 eine halbe Million Syrerinnen und Syrer ums Leben gekommen sind und 14 Mio. Menschen gewaltsam vertrieben wurden, vor allem aber aufgrund der brutalen Unterdrückung und des demografischen Engineering des eigenen Volkes durch das syrische Regime mithilfe seiner Verbündeten; in der Erwägung, dass diese Unterdrückung auch den wiederholten Einsatz von Chemiewaffen, Streumunition, Brandbomben, Fassbomben, Raketen und konventionellen Luftangriffen auf die Zivilbevölkerung umfasste; in der Erwägung, dass tausende Zivilisten durch Hunderte von chemischen Angriffen des syrischen Regimes getötet wurden, darunter der Giftgasangriff mit Sarin in Ost-Ghouta im August 2013; in der Erwägung, dass mindestens 150 000 Syrerinnen und Syrer im Rahmen der willkürlichen Massenverhaftungen des Regimes als vermisst gelten, von denen nicht weniger als 112 713 gewaltsam verschleppt wurden, was häufig zu Todesfällen in der Haft und außergerichtlichen Hinrichtungen führt; in der Erwägung, dass die Familien noch immer keine Informationen über ihre Angehörigen erhalten haben; in der Erwägung, dass dies derzeit die größte Vertreibungskrise der Welt ist; in der Erwägung, dass aufgrund der Krise rund 15,3 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen sind; in der Erwägung, dass schätzungsweise 8,8 Millionen Menschen zusätzlich von den Erdbeben im Februar 2023 betroffen waren, wodurch die bereits bestehenden humanitären Herausforderungen in Syrien und den Nachbarländern noch verschärft wurden; in der Erwägung, dass UN-Berichten zufolge 90 % der syrischen Bevölkerung in Armut leben und es ihnen an grundlegenden Versorgungsmitteln fehlt; in der Erwägung, dass der IGH Syrien aufgefordert hat, alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um Folterungen und andere Misshandlungen zu verhindern, nachdem er verschiedene Berichte der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien geprüft hatte, die zu dem Schluss kam, dass es „hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die [syrische] Regierung weiterhin Folterungen und Misshandlungen begeht“; in der Erwägung, dass Syrien auf dem Index der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen auf Platz 175 von 180 liegt; in der Erwägung, dass seit 2011 mindestens 300 professionelle und nicht-professionelle Journalistinnen und Journalisten getötet wurden; in der Erwägung, dass die Syrerinnen und Syrer trotz der brutalen Unterdrückung der Bevölkerung durch das syrische Regime weiterhin friedliche Proteste gegen die Regierung organisieren, insbesondere die Proteste in dem mehrheitlich von Drusen bewohnten syrischen Gouvernement Souweïda, die im August 2023 begannen und über mehrere Wochen tausende Demonstrierende, insbesondere Frauen, aus der ganzen Provinz anzogen; in der Erwägung, dass bei den Demonstrationen politische Rechte, Bürgerrechte und Menschenrechte für alle Syrerinnen und Syrer gefordert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass autoritäre ausländische Akteure, insbesondere Russland und der Iran mit ihren Stellvertretern, die Gruppe Wagner und die Hisbollah, irakische Milizen und afghanische Söldner sowie lokale syrische Stellvertreter seit 2011 einen zersetzenden Einfluss auf das Land hatten; in der Erwägung, dass Syrien als Testgelände für Russland dient, auf dem es seine militärischen Fähigkeiten, seine Taktik, seine logistische Reichweite sowie seine Fähigkeit zur ausländischen Militärintervention zur Rettung eines angeschlagenen verbündeten Regimes übt und demonstriert; in der Erwägung, dass das syrische Regime nicht das gesamte Staatsgebiet kontrolliert und sich nur mit Unterstützung dieser ausländischen Akteure halten kann; in der Erwägung, dass sowohl Russland als auch der Iran nach wie vor wichtige Lieferanten von militärischer Ausrüstung für das Regime sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen von in Syrien begangenen schweren Verbrechen auf der Grundlage des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit laufen, die eine gewisse Hoffnung im Kampf um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Folterungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen in Syrien geben; in der Erwägung, dass Frankreich einen internationalen Haftbefehl gegen den syrischen Diktator Bashar Al-Assad, seinen Bruder Maher Al-Assad, den De-facto-Chef einer syrischen Eliteeinheit, und zwei Generäle der Streitkräfte ausgestellt hat, die der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Einsatz chemischer Waffen im Jahr 2013 beschuldigt werden; in der Erwägung, dass Russland und China, um mögliche Sanktionen und militärische Interventionen zu verhindern, im UN-Sicherheitsrat ihr Veto gegen die von westlichen und arabischen Ländern unterstützten Resolutionen zu Syrien eingelegt haben und so das syrische Regime vor der Rechenschaftspflicht für seine Kriegsverbrechen schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Regime in Syrien den Einmarsch Russlands in die Ukraine unterstützt und die besetzte Region Luhansk und Donezk in der Ostukraine anerkannt hat; in der Erwägung, dass der militärische Nachrichtendienst der Ukraine am 7. Februar 2024 berichtete, dass Russland 1 000 syrische Söldner ausbilde, die den Krieg Russlands in der Ukraine unterstützen sollen; in der Erwägung, dass Russland behauptet, seit 2015 mehr als 63 000 russische Soldaten entsandt zu haben, darunter Spezialkräfte, Militärberater, Luftwaffenangehörige und private militärische Auftragnehmer wie die Wagner-Gruppe, um das Assad-Regime zu unterstützen und vor dem Zusammenbruch zu schützen; in der Erwägung, dass Russland in Syrien wiederholt Kriegsverbrechen begangen hat, einschließlich der Bombardierung medizinischer Einrichtungen und ziviler Gebiete sowie des Einsatzes von wahllosen Waffen; in der Erwägung, dass Russlands militärischer Fußabdruck im Land aus zwei Hauptstützpunkten besteht: dem Luftwaffenstützpunkt Hmeimim und einem Marinestützpunkt in Tartus sowie mehr als 100 kleineren Militärstandorten im ganzen Land; in der Erwägung, dass Russland der größte Waffenlieferant für das Assad-Regime ist und Verkäufe in Höhe von mehreren Milliarden Euro tätigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Hisbollah wiederholt und erfolgreich darum bemüht hat, iranische Waffen über syrisches Hoheitsgebiet zu erhalten; in der Erwägung, dass Israel wiederholt Luftangriffe geflogen hat, um solche Waffentransfers zu verhindern, unter anderem auf die Flughäfen von Damaskus und Aleppo im Oktober 2023 nach den Terroranschlägen der Hamas vom 7. Oktober gegen israelische Zivilisten; in der Erwägung, dass der Konflikt zwischen Israel und der Hamas, der durch die von der Hamas am 7. Oktober 2023 verübten Terroranschläge gegen Israel ausgelöst wurde, eine neue Gewaltspirale in der Region ausgelöst hat; in der Erwägung, dass Syrien sich jeder militärischen Beteiligung am Krieg im Gazastreifen enthalten muss; in der Erwägung, dass die angeblichen israelischen Angriffe in Aleppo und Damaskus zu einer vorübergehenden Einstellung des humanitären Flugdienstes der Vereinten Nationen geführt haben; in der Erwägung, dass die vom Iran unterstützten Milizen in Syrien seit dem brutalen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt Drohnen und Raketen auf Israel und die US-amerikanischen und internationalen Streitkräfte im Nordosten Syriens abschießen; in der Erwägung, dass syrische Flughäfen vom Iran genutzt wurden, um Waffen aus dem Iran und dem Irak nach Syrien und zur Hisbollah im Libanon zu transportieren und den Iran bei der Lieferung von Waffen an die Hamas zu unterstützen; in der Erwägung, dass das Regime Tausende von syrischen Palästinenserinnen und Palästinensern sowie Flüchtlingen ermordet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei, die Gebiete in Nordsyrien besetzt hält, regelmäßig umfassende Militäreinsätze auf syrischem Hoheitsgebiet, sowohl direkt als auch durch Stellvertreter, insbesondere gegen kurdisch kontrollierte Gebiete im Nordosten Syriens sowie in und um Afrin im Nordwesten, durchführt; in der Erwägung, dass die einseitigen türkischen Militärinterventionen im Norden Syriens eine Verletzung des Völkerrechts darstellen; in der Erwägung, dass das türkische Parlament im Oktober 2023 für eine Verlängerung des Mandats gestimmt hat, das weitere zwei Jahre militärische Operationen in Syrien ermöglicht; in der Erwägung, dass die Türkei ihre illegale Besetzung Nordsyriens beenden und ihre militärischen und paramilitärischen Stellvertreterkräfte abziehen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Islamische Staat im Irak und in Syrien (ISIS) in den Gebieten, die vor dem Einsatz der internationalen Koalition vorübergehend unter seiner Kontrolle standen, grobe, systematische Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht begangen hat, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord; in der Erwägung, dass im Jahr 2014 eine breite internationale Koalition zur Bekämpfung des ISIS gebildet wurde, die aus 86 Koalitionsmitgliedern besteht und sich zu militärischer Unterstützung der Partner, Unterbindung des Zustroms ausländischer Kämpfer, Unterbindung der Finanzierung des ISIS, Bewältigung der humanitären Krisen in der Region und Aufdeckung des wahren Charakters der dschihadistischen Bewegungen als ihre Ziele verpflichtet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vermögenswerte von 358 Einzelpersonen und 95 Organisationen, die direkt an der Unterdrückung der syrischen Bevölkerung beteiligt sind, EU-Sanktionen unterliegen; in der Erwägung, dass aufgrund der anhaltenden Blockade Russlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nur eine einzige Grenzübergangsstelle zwischen der Türkei und den nicht vom Regime in Syrien kontrollierten Gebieten für internationale humanitäre Hilfe offen gehalten wird; in der Erwägung, dass der Grenzübergang Bab-al Hawa seit 2014 mit Genehmigung des UN-Sicherheitsrats für grenzüberschreitende Hilfslieferungen von der Türkei nach Syrien genutzt wird; in der Erwägung, dass Russland die Erneuerung dieser Genehmigung im UN-Sicherheitsrat häufig behindert hat und letztendlich im Juli 2023 ein Veto gegen die Genehmigung des Hilfskorridors eingelegt hat, weshalb Bab-al Hawa geschlossen blieb; in der Erwägung, dass im September 2023 als Ergebnis von Verhandlungen zwischen UN-Organisationen, dem syrischen Regime und Hay'et Tahrir al-Sham, der dominierenden bewaffneten Gruppe in Idlib, die Hilfslieferungen über Bab al-Hawa wieder aufgenommen und die Hilfskorridore an den Grenzübergängen Bab al-Salam und Al-Rai, deren Öffnung das syrische Regime nach dem verheerenden Erdbeben im Februar 2023 zugestimmt hatte, um weitere drei Monate verlängert wurden; in der Erwägung, dass die Bedingungen, unter denen das syrische Regime und Hay'et Tahrir al-Sham den Vereinten Nationen die Wiederaufnahme von Hilfslieferungen über die drei Grenzübergänge gestattet haben, nicht bekannt sind; in der Erwägung, dass renommierte Experten für humanitäres Völkerrecht bezweifeln, dass grenzüberschreitende UN-Hilfe eine Genehmigung des UN-Sicherheitsrats erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Länder in der Region eine Normalisierung ihrer Beziehungen zum syrischen Regime eingeleitet haben, was zur Wiederaufnahme Syriens in die Arabische Liga geführt hat, wie von den Außenministern der Liga am 7. Mai 2023 in Kairo beschlossen, obwohl Syrien schwere internationale Verbrechen begangen hat und es keine Anzeichen dafür gibt, dass seine missbräuchlichen Handlungen ein Ende gefunden haben; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppen der Arabischen Liga seit September 2023 ausgesetzt sind, weil das syrische Regime seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, u. a. den Drogenhandel einzuschränken, die sichere Rückkehr von Flüchtlingen zu erleichtern, politische Gefangene freizulassen und humanitäre Hilfe in allen Gebieten zu ermöglichen; in der Erwägung, dass die Treffen zwischen der Arabischen Liga und Vertretern des syrischen Regimes in der Zwischenzeit ausgesetzt worden sind; in der Erwägung, dass seit der Annahme der Entschließung des Parlaments vom 11. März 2021 zum Syrien-Konflikt – zehn Jahre nach dem Aufstand<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 474 vom 24.11.2021, S. 130.</FIELD></FOOTNOTE> – keine Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass mutmaßliche Kriegsverbrecher in einem EU-Mitgliedstaat kein Asyl erhalten können, insbesondere wenn andere EU-Mitgliedstaaten ihren Asylantrag bereits abgelehnt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten seit 2011 mit 30 Mrd. EUR die größten Geldgeber für die von dem Konflikt betroffene Bevölkerung sind; in der Erwägung, dass auf der Brüsseler Konferenz von Juni 2023 europäische Zusagen in Höhe von 3,8 Mrd. EUR von insgesamt 5,6 Mrd. EUR getroffen wurden; in der Erwägung, dass die Union und die Mitgliedstaaten anlässlich des Erdbebens in Syrien Soforthilfe geleistet haben und dass die Union am 23. Februar 2023 eine vorübergehende Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Sanktionen beschlossen hat, um die Lieferung von Hilfsgütern an die Opfer zu erleichtern; in der Erwägung, dass sich Warnungen der Vereinten Nationen zufolge 90 % der syrischen Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze befinden, wobei viele Syrerinnen und Syrer nun unter Bedingungen leben müssen, die noch schlechter sind als in den Jahren des bewaffneten Konflikts; in der Erwägung, dass nach Schätzungen des Welternährungsprogramms 12,4 Millionen Syrerinnen und Syrer von Ernährungsunsicherheit betroffen sind, was fast 60 % der Bevölkerung entspricht; in der Erwägung, dass die Verantwortung für die derzeitige katastrophale Lage hauptsächlich beim Assad-Regime liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Regime die Grundbedürfnisse der Bevölkerung nur unzureichend befriedigt, dass die wirtschaftliche Lage des Landes äußerst prekär ist und dass Syrien sich zu einem Drogenstaat entwickelt hat, der die Region weiter destabilisiert; in der Erwägung, dass Vertreter humanitärer Organisationen und Praktiker angesichts der Bedingungen in vielen Gebieten des Landes weiterhin Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Schutzes von Rückkehrern und Vertriebenen äußern und den Ansatz der syrischen Regimes zur politischen Aussöhnung in Frage stellen; in der Erwägung, dass dies den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt in Syrien sowie den Weg aus der Krise behindert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass laut einem Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) vom September 2023 Europa ein wichtiger Umschlagplatz für Captagon (Fenetyllin) ist, das aus dem Nahen Osten, vor allem aus Syrien und dem Libanon, kommt und auf die Arabische Halbinsel gelangt; in der Erwägung, dass Länder in der Region die Einfuhr von Obst und Gemüse aus dem Libanon verboten haben, um gegen den Drogenschmuggel mit Captagon vorzugehen; in der Erwägung, dass Europa sowohl ein Ziel als auch ein beliebter Transitknotenpunkt für Captagon geworden ist und dass nach Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht seit 2018 über eine Million Tabletten und fast zweitausend Kilogramm Captagon in Europa beschlagnahmt wurden; in der Erwägung, dass die EU im April 2023 25 Personen und acht Einrichtungen in Syrien wegen ihrer Beteiligung am Drogenhandel mit Sanktionen belegt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zerstörung und Vernachlässigung von Wasserquellen und des Gesundheitssystems durch das syrische Regime im August 2022 zum Ausbruch einer landesweiten Cholera-Epidemie führt, die immer noch anhält; in der Erwägung, dass das öffentliche Bildungswesen in Syrien und in den Ländern, die syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, unter Druck steht, und dass etwa die Hälfte der syrischen Bevölkerung im schulpflichtigen Alter (fast 2,4 Millionen Schüler) keinerlei Schulbildung erhält, was dazu führt, dass viele Kinder unter den psychosozialen Auswirkungen des lang anhaltenden Konflikts und der Vertreibung leiden; in der Erwägung, dass nach Angaben der UNESCO nur etwa die Hälfte der jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren in Syrien die Mindestanforderungen an Lese-, Schreib-, Rechen- und Lebenskompetenzen erfüllt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das syrische Regime durch ethnische Säuberungen brutal vorgegangen ist, um die demografische Zusammensetzung des Landes zu verändern; in der Erwägung, dass Christen in Syrien vor dem Krieg mit insgesamt 2,2 Millionen Menschen etwa 10 % der syrischen Bevölkerung ausmachten; in der Erwägung, dass die Brutalität des Krieges einen Massenexodus von Christen zur Folge hatte, sodass heute nur noch etwa 640 000 Christen im Land leben; in der Erwägung, dass Christen im Land nicht nur vom syrischen Regime, sondern auch vom ISIS und weiteren islamistischen Milizen verfolgt werden; in der Erwägung, dass das Assad-Regime versucht hat, sich als säkularer Beschützer der Christen in Syrien darzustellen, dass das Regime Berichten zufolge jedoch vorsätzlich Kirchen zerstört und mindestens Hunderte christlicher Bürger inhaftiert hat; in der Erwägung, dass das Regime mit aktiver Unterstützung der Russischen Föderation Aleppo, die Stadt mit der größten christlichen Bevölkerung im Land, belagerte und völlig dezimierte; in der Erwägung, dass das Land auf der Liste der für Christen problematischsten Orte der Welt den zwölften Platz belegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) die meisten syrischen Flüchtlinge gerne nach Syrien zurückkehren würden, aber berechtigte Sicherheitsbedenken haben; in der Erwägung, dass dies bedeutet, dass in der gegenwärtigen Situation die Neuansiedlung und ergänzende Wege weiterhin die tragfähigste dauerhafte Lösung für syrische Flüchtlinge darstellen; in der Erwägung, dass die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien in ihrem jüngsten Bericht vom September 2023 feststellte, dass die Unsicherheit weit über die Grenzen hinaus anhält, was eine sichere Rückkehr syrischer Flüchtlinge unwahrscheinlich macht, und ferner zu dem Schluss kam, dass sie konkrete Fälle dokumentiert hat, in denen syrische Flüchtlinge, die aus Nachbarländern zurückkehrten, von syrischen Sicherheitskräften misshandelt wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">empfiehlt dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, bei der Umsetzung der Politik der EU zu Syrien</INT.LI><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politischer Prozess</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>erneut auf die starke Unterstützung der Union für die demokratischen Bestrebungen Syriens zu verweisen, die im Land trotz der totalen Unterdrückung durch das Regime seit den friedlichen Demonstrationen von 2011 und trotz der entscheidenden militärischen und finanziellen Unterstützung des Iran und Russlands für den Machterhalt des Assad-Clans fortbestehen; die Gewährung von Verträgen durch das Regime zu verurteilen, die Russland und dem Iran den Zugang zu den Ressourcen des Landes auf Kosten des syrischen Volkes ermöglichen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>auf die besondere Verantwortung des Regimes – ohne dabei die Rolle des ISIS sowie anderer bewaffneter und terroristischer Gruppen herunterzuspielen – für den Tod einer halben Million Zivilisten, die Verwüstung des Landes, die Vertreibung der Mehrheit der Bevölkerung, die Folterung und das Verschwindenlassen von 112 713 Menschen<FOOTNOTE><FIELD> Syrian Network for Human Rights, 12th Annual Report on Enforced Disappearance in Syria on the International Day of the Disappeared:<STRING ITALIC="on"> Enforced Disappearance is an Ongoing Crime in Syria</STRING>, 30. August 2023.</FIELD></FOOTNOTE> im willkürlichen Massenverhaftungssystem, den Einsatz chemischer Waffen gegenüber Zivilisten und die systematische Vernichtung jeglicher demokratischer friedlicher Opposition hinzuweisen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>sich jeder Normalisierung der Beziehungen mit dem Assad-Regime zu widersetzen, sofern es keine tief greifenden und nachprüfbaren Entwicklungen bei der Umsetzung der Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gibt, einschließlich der Freilassung politischer Gefangener, der Unterrichtung der Familien der Opfer über das Schicksal von Vermissten und Opfern gewaltsamer Verschleppung und der Unterbindung aller Angriffe auf humanitäre Hilfe bzw. der Behinderung von humanitärer Hilfe; die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die den gemeinsamen Standpunkt der EU zu Syrien schwächen oder untergraben; die Annahme des Gesetzes gegen die Normalisierung der Beziehungen zum Assad-Regime durch das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten zu begrüßen und den Senat der Vereinigten Staaten aufzufordern, das Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf dessen Verabschiedung fortzusetzen; zu betonen, dass das syrische Regime trotz der souveränen Entscheidung einiger arabischer Staaten, Syrien wieder in die Arabische Liga aufzunehmen, keineswegs signalisiert, dass es den Drogenhandel bekämpfen will, der von Syrien ausgeht und sich auf die gesamte Region auswirkt; zu verurteilen, dass die Assad-Familie und ihre Verbündeten, einschließlich der Hisbollah, die Droge Captagon auf dem Markt kontrollieren, deren Handelsvolumen auf 57 Mrd. USD geschätzt wird; festzustellen, dass der Bruder von Bashar Al-Assad, Maher Al-Assad, die Armeeeinheit befehligt, die für die Förderung der Drogenproduktion verantwortlich ist; eine von der EU koordinierte Sicherheitsmaßnahme zu unterstützen, um zu verhindern, dass die EU als Umschlagplatz für in Syrien und Libanon hergestelltes Captagon genutzt wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>darauf zu verweisen, dass die Unterdrückung, die Nachlässigkeit und die Korruption des Regimes die Ursachen für die wirtschaftliche Lage sind; erneut darauf hinzuweisen, dass sich die EU-Sanktionen nur gegen Einzelpersonen und Organisationen richten, die an der Unterdrückung beteiligt sind; das Thema der finanziellen Übererfüllung anzugehen, die Hilfsorganisationen daran hindern kann, Gelder in das Land zu überweisen und Programme durchzuführen oder einheimische Mitarbeiter und Lieferanten zu bezahlen, selbst wenn die Transaktionen zur Unterstützung von Aktivitäten dienen, die von Sanktionen ausgenommen sind; zu betonen, dass die restriktiven Maßnahmen der EU in jedem Falle gezielt bleiben müssen, weiterhin Ausnahmen für humanitäre Hilfe sicherstellen müssen und Hilfslieferungen auf lokaler Ebene priorisieren müssen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>den vertrauenswürdigen internationalen humanitären Hilfsorganisationen rasch einheitliche, umfassende und klare Ausnahmeregelungen zu gewähren; die Auslegung der Bestimmungen über die restriktiven Maßnahmen in Syrien durch die Mitgliedstaaten möglichst weitgehend zu harmonisieren und die Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über humanitäre Hilfe in Syrien umzusetzen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>den Mut der Demonstrierenden in den Städten Suweida und Dera, die sich seit August 2023 erneut friedlich gegen das Assad-Regime erhoben haben, zu würdigen; sich mit Netzwerken der syrischen Zivilgesellschaft in Europa und in Syrien, die demokratische Werte teilen und die Menschenrechtsverteidiger und -aktivisten in der Region schützen, zu beraten und ihnen langfristige, flexible und grundlegende Unterstützung zu bieten; alle Formen religiöser Diskriminierung aufs Schärfste zu verurteilen und nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Rechte der ethnischen und religiösen Gruppen und Minderheiten in Syrien, einschließlich der Christen, Drusen, Kurden, Alawiten und aller anderen Minderheiten, von allen geachtet werden; antisemitische Propaganda und die Nichtanerkennung des Existenzrechts Israels, ein wesentliches Merkmal der gesamten Kommunikation der Familie von Bashar Al-Assad, aufs Schärfste zu verurteilen; sicherzustellen, dass Bildung und Bildungsmaterialien mit diesen Grundsätzen in Einklang stehen; zu verlangen, dass alle Vertriebenen weiterhin in ihrer historischen und traditionellen Heimat in Würde, Gleichheit und Sicherheit leben oder dorthin zurückkehren können und dass sie ihre Religion und ihren Glauben frei ausüben können, ohne Zwang, Gewalt oder Diskriminierung ausgesetzt zu sein; den interreligiösen Dialog zu unterstützen;</ITEM><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sicherheit</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>die anhaltende Präsenz Hunderter iranischer, türkischer und russischer Stützpunkte und iranischer und russischer Milizen auf syrischem Hoheitsgebiet zu missbilligen; die wirtschaftliche Ausbeutung des Landes durch räuberische ausländische Mächte mit Sorge zu betrachten; die Angriffe türkischer Streitkräfte und ihre Besetzung von syrischem Hoheitsgebiet im Norden sowie die erneute brutale Militäraktion der syrischen Regierung und Russlands im Nordwesten Syriens, die auch zivile Ziele betrifft, zu verurteilen; ihre tiefe Besorgnis über das Fortbestehen einer radikalen islamistischen Opposition in der Provinz Idlib zum Ausdruck zu bringen; den Fortbestand der internationalen Koalition gegen den ISIS zu unterstützen, der trotz erheblicher Niederlagen nach wie vor in Syrien aktiv ist; eine entschlossene internationale Kampagne zu verlangen, um den Kampf gegen den ISIS in Syrien bis zu dessen vollständiger Beseitigung fortzusetzen; erneut zu erklären, dass die einseitigen Militäraktionen der Türkei eine schwere Verletzung des Völkerrechts darstellen und die Stabilität und Sicherheit der gesamten Region untergraben haben; die dschihadistischen Netzwerke in Syrien und im Irak zu zerschlagen und ihre Mitglieder, die über 5 000 ausländische Kämpfer befehligt haben, die sie radikalisiert, rekrutiert und aus Europa gebracht hatten, aufzuspüren und strafrechtlich zu verfolgen; die Globale Koalition zur Bekämpfung des ISIS weiterhin mit politischen, finanziellen, operativen und logistischen Mitteln zu unterstützen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h)</SYMBOL>die Rolle der Demokratischen Kräfte Syriens im Kampf gegen den ISIS im Nordosten Syriens zu unterstreichen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, die Überführung ihrer Staatsangehörigen, die sich in den dschihadistischen Gefangenenlagern Al-Hol und Roj befinden, voranzutreiben und sie für ihre Verbrechen in fairen Verfahren vor ein Gericht zu stellen; ernste Bedenken über die sich verschlechternde humanitäre, gesundheitliche und sicherheitspolitische Lage in den Lagern im Nordosten Syriens, insbesondere in den Lagern Al-Hol und Roj, die nach wie vor Nährboden für Radikalisierung sind, zu äußern; die Mitgliedstaaten aufzufordern, alle europäischen Kinder rückzuführen und ihnen angemessene Unterstützung und Reintegration zu bieten; die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Rückführung aller Kinder, die Staatsangehörige von Drittländern sind, unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts in allen bilateralen Beziehungen und internationalen Gremien zu fördern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j)</SYMBOL>ihre Anstrengungen zur Bekämpfung russischer und iranischer Desinformation über Syrien, insbesondere in arabischer Sprache, zu verdoppeln; die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Online-Plattformen ihren Kampf gegen Desinformation in der Region erheblich verstärken, insbesondere durch die Einstellung von Arabisch sprechenden Personen zur Moderation von Online-Inhalten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k)</SYMBOL>den Abschuss von Raketen von syrischem Hoheitsgebiet auf Israel und die von Israel besetzten Golanhöhen durch syrische Streitkräfte sowie die Entsendung einer unbewaffneten Drohne in den Norden Israels zu verurteilen; die wiederholten und erfolgreichen Versuche der Hisbollah, iranische Waffen über syrisches Hoheitsgebiet zu erhalten, zu verurteilen; die nachsichtige Haltung des Assad-Regimes gegenüber Al-Qaida und anderen terroristischen Gruppen zu verurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Vermittlungsbemühungen im Irak-Konflikt, da dies das Wachstum von Al-Qaida, ISIS und damit verbundenen terroristischen Netzwerken innerhalb Syriens begünstigt hat;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>l)</SYMBOL>zur Kenntnis zu nehmen, dass das israelische Militär in Selbstverteidigung weiterhin Luftangriffe und andere Formen von Angriffen auf syrisches Hoheitsgebiet durchführt, um sicherzustellen, dass das Assad-Regime auch weiterhin nicht in der Lage ist, genügend Stärke zurückzugewinnen, um eine Bedrohung für Nachbarländer darzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>m)</SYMBOL>sicherzustellen, dass Resolutionen, Berichte und Beschlüsse der EU zu Syrien in die arabische Sprache übersetzt werden;</ITEM><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bekämpfung der Straffreiheit</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>n)</SYMBOL>zu betonen, dass die Bekämpfung der Straffreiheit in Syrien eine Voraussetzung für jede künftige Lösung der aktuellen Krise sowie ein moralisches und politisches Gebot für Europa und die internationale Gemeinschaft ist; zu begrüßen, dass die gemeinsame deutsch-französische Ermittlungsgruppe in Bezug auf die 11 000 Leichen von Folteropfern, über die im Caesar-Bericht berichtet wurde, juristische Fortschritte erzielt hat und dass Syrien aus der internationalen Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) suspendiert wurde; den Erlass internationaler Haftbefehle gegen Bashar Al-Assad, seinen Bruder Maher Al-Assad und zwei Generäle durch französische Gerichte im November 2023 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Einsatz von chemischen Waffen gegen Zivilisten zu begrüßen; den Beschluss des IGH zu begrüßen, der Syrien auffordert, alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um Folterungen und andere Misshandlungen zu verhindern, nachdem die Niederlande und Kanada eine Klage wegen der Verletzung des internationalen Übereinkommens gegen Folter durch Syrien eingereicht haben; zudem die Fortschritte in Deutschland, Frankreich und Schweden bei der Strafverfolgung syrischer Krimineller zu begrüßen, z. B. durch die Strafprozesse in Koblenz und Frankfurt; die Festnahme und Inhaftierung syrischer paramilitärischer Anführer mit Verbindungen zum Assad-Regime in Deutschland, den Niederlanden und Belgien im Dezember 2023, Januar 2024 und Februar 2024 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter zu begrüßen; alle EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, die universelle Gerichtsbarkeit umzusetzen, sofern dies in ihrer jeweiligen Verfassungsordnung vorgesehen ist; Versuche, die Führung des syrischen Regimes vor Gericht zu stellen, zu unterstützen; zu verlangen, dass Gutachten und Dolmetscher von den Justiz- und Polizeibehörden gemeinsam in Anspruch genommen werden, wobei in jedem Mitgliedstaat ein Staatsanwalt für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ernannt wird; zu verlangen, dass die EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden spezialisierte Einheiten für Kriegsverbrechen in den Fällen einrichten, in denen sie noch nicht existieren, und sicherzustellen, dass sie mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden; die Mitgliedstaaten aufzufordern, den Aktivitäten der syrischen Nachrichtendienste und ihrem Einfluss auf die syrische Diaspora, einschließlich des Zeugenschutzes, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sie zu verhindern; zu verlangen, dass europäische Stipendien speziell an Syrerinnen und Syrer vergeben werden, die eine juristische Ausbildung im Kampf gegen die Straffreiheit anstreben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>o)</SYMBOL>nachdrücklich einen automatischen Informationsaustausch zwischen allen Mitgliedstaaten über Kriegsverbrecher zu fordern, deren Antrag gemäß Artikel 1 Abschnitt F des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge abgelehnt wurde; die Mitgliedstaaten aufzufordern, einen europäischen Fonds für die Opfer von schweren Verstößen gegen das Völkerrecht, einschließlich Opfern von Folter, in Syrien einzurichten, indem sie die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Gelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Völkerrecht in Syrien ermitteln, z. B. Geldstrafen, Sanktionsgelder und -strafen, Einziehungsanordnungen, eingefrorene Gelder im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen Gütern des syrischen Regimes und andere Einnahmen; die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens, der die Überweisung dieser Mittel an die Familien der Opfer, einschließlich Opfern von Folter, ermöglicht, zu fordern; erneut zu erklären, dass solche Fonds sorgfältig und in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den Familien der Opfer konzipiert werden müssen; die anhaltende Bedrohung durch den illegalen Handel mit Raubkunst und Kulturgütern aus Syrien sowohl durch das Assad-Regime als auch durch den ISIS anzuerkennen; nachdrücklich die Stärkung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Handels mit Kulturgütern und Vertiefung der Zusammenarbeit mit Drittländern zu fordern, um sicherzustellen, dass Kulturgüter geschützt, vom Schwarzmarkt genommen und in die Herkunftsländer überführt werden, wenn die Bedingungen dies zulassen; die Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 29. Juni 2023 zur Einrichtung einer Institution für vermisste Personen in Syrien und die Fortsetzung der Finanzierung des internationalen, unabhängigen und unparteiischen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlungen bei schweren Verbrechen, die seit 2011 in Syrien begangen wurden, zu befürworten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Liste der Personen, die gezielten Sanktionen ausgesetzt sind, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (des sogenannten EU-Magnitski-Gesetzes) zu erweitern und auch zivile und militärische Befehlshaber von Syrien und Russland aufzunehmen, die im Rahmen ihrer Befehlsverantwortung oder glaubhaft an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schwerwiegenden Verstößen im Nordwesten Syriens beteiligt gewesen sind;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>p)</SYMBOL>den Beschluss des Rates vom 22. Januar 2024 zu begrüßen, mit dem sechs Geschäftsleute, die der Assad-Familie nahestehen, und fünf Unternehmen in die Sanktionsliste der EU aufgenommen wurden, weil sie an der Überstellung von Söldnern des syrischen Regimes, Waffenhandel, Drogenhandel oder Geldwäsche zur Unterstützung des syrischen Regimes beteiligt waren;</ITEM><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanitäre Hilfe und Flüchtlinge </STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>q)</SYMBOL>die internationale Gemeinschaft auf der Brüsseler Konferenz 2024 nachdrücklich aufzufordern, ihre humanitäre Hilfe für die 15,3 Mio. Syrerinnen und Syrer, die täglich auf diese Hilfe angewiesen sind, sofort zu erhöhen;  ihre tiefste Besorgnis über den Beschluss des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, ab Januar 2024 aufgrund einer Finanzierungslücke seine Nahrungsmittelhilfe auszusetzen, die bis dahin täglich 3,2 Mio. Menschen in Syrien zugutekam, zum Ausdruck zu bringen; nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Zugang zu sauberem Wasser, einschließlich Trinkwasser, Abwasser und Wasser für landwirtschaftliche Zwecke, zu formaler Bildung, auch für Mädchen und Frauen, Energieversorgung, bezahlbaren Kraftstoffen, Bildung und zu langfristiger Budgethilfe, die auf die Bedürfnisse von Frauen abgestimmt ist, gewährleistet werden muss; die humanitäre Hilfe vor allem auf sauberes Wasser, erschwingliche Energie, Heizung, Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsprodukte auszurichten; die Kommission und die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Arbeit der lokalen Zivilgesellschaft und der von Flüchtlingen geleiteten Organisationen stärker zu unterstützen; zu betonen, dass es wichtig ist, dass die Hilfsorganisationen im Einklang mit dem Grundsatz der „Rechenschaftspflicht gegenüber der betroffenen Bevölkerung“ die Rechenschaftspflicht gegenüber den Empfängerinnen und Empfängern der Hilfe stärken und auf deren Rückmeldungen und Bedürfnisse reagieren; erneut darauf hinzuweisen, dass die Union der größte Geldgeber in diesem Bereich ist; die anhaltenden Bemühungen des Libanon, Jordaniens, der Türkei und des Irak, unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen sechs Millionen Flüchtlinge aufzunehmen, zu begrüßen; diese Länder an ihre Verpflichtung zu erinnern, das Völkerrecht in dieser Hinsicht einzuhalten; zu bekräftigen, dass der Flüchtlingsstatus garantiert werden muss, insbesondere in den Hauptaufnahmeländern Türkei, Libanon, Jordanien und Irak, und dass von jeglicher Diskriminierung von Minderheiten abzusehen ist; das umfangreiche kulturelle Erbe Syriens als einen wichtigen Teil des Weltkulturerbes und als Quelle für die Lösung einiger Probleme des Landes anzuerkennen; Aramäisch als eine gefährdete Minderheitensprache anzuerkennen, da es in Syrien nur von etwa 100 000 Menschen gesprochen wird, während es in Europa bis zu 500 000 Menschen sind;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>r)</SYMBOL>die zahllosen Vetos Russlands gegen die Lieferung von Hilfsgütern an die Bevölkerung im Norden von Syrien, insbesondere sein Veto gegen die Verlängerung der Resolution 2672 (2023) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und somit gegen die Erweiterung des Zugangs für humanitäre Hilfe über Bab al-Hawa, aufs Schärfste zu verurteilen; die Versuche Russlands, den Ruf der „Weißhelme“ (Syrischer Zivilschutz) zu schädigen, erneut zu verurteilen; zu betonen, dass die Weißhelme eine wichtige Rolle bei der Rettung der syrischen Zivilbevölkerung spielen; die Arbeit von Journalisten, Bloggern und Einzelpersonen sowie von Organisationen wie den Weißhelmen zu würdigen, die trotz der Brutalität des Regimes ihre Arbeit im Land fortsetzen, indem sie die internationale Gemeinschaft informieren, die Opfer vor Ort unterstützen und ihren Blick auf die Zukunft des Landes richten; die Entscheidung der Regierung zur Kenntnis zu nehmen, den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen und ihren Partnern bis zum 13. Juli 2024 weiteren Zugang durch den Korridor von Bab al-Hawa zu gewähren; zu bedauern, dass es keinen Beschluss zur Verlängerung des Zugangs über Bab al-Salam und Al-Rai gibt, der zuvor bis zum 13. Februar 2024 verlängert worden war; alle verantwortlichen Parteien daran zu erinnern, dass diese Zugänge unbedingt offen gehalten werden müssen; die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, parallel zu energischen diplomatischen Maßnahmen auf der Ebene des UN-Sicherheitsrats die Aufrechterhaltung des Betriebs der Grenzübergänge Bab al-Hawa, Bab al-Salaam und Al-Rai für mindestens 12 Monaten zu erreichen; die Möglichkeit zu prüfen, auch Mittel über den kürzlich eingerichteten „Hilfsfonds für Nordsyrien“ zu leiten; die systematischen Versuche des syrischen Regimes, internationale humanitäre Hilfe an Milizen umzulenken, sowie seine Manipulation von Wechselkursen, um sich den Großteil der für die von ihm kontrollierten Gebiete vorgesehenen Hilfe anzueignen, zu verurteilen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>s)</SYMBOL>erneut darauf hinzuweisen, dass Syrien weder ganz noch teilweise als sicheres Herkunftsland für die Rückkehr von nach Europa und in die ganze Welt geflüchteten syrischen Staatsangehörigen und Asylbewerbern angesehen werden kann, die vor den Verbrechen des Regimes geflohen sind und denen bei einer Rückkehr nach Syrien Folter und Verschwindenlassen drohen; Aufnahmeländer wie die Türkei, den Libanon, Jordanien, den Irak und Ägypten erneut darauf hinzuweisen, dass Syrien weder ganz noch teilweise ein sicheres Land ist und syrische Staatsangehörige daher nicht sicher zurückkehren können; zu betonen, dass jede einzelne Rückkehr freiwillig und unter menschenwürdigen Bedingungen erfolgen muss; zu betonen, dass einige Syrerinnen und Syrer vor in Syrien operierenden Terrororganisationen wie dem ISIS geflohen sind; zu betonen, dass es in Syrien Gebiete gibt, in denen noch immer gewalttätige dschihadistische Gruppen und Milizen aktiv sind; die Auswirkungen des Syrienkonflikts auf die schätzungsweise 438 000 palästinensischen Flüchtlinge im Land hervorzuheben, die in erster Linie vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) für die Deckung ihrer Grundbedürfnisse abhängig sind; Besorgnis über die finanzielle Situation der Agentur zu äußern und eine bessere Einbeziehung der palästinensischen Flüchtlinge in die humanitären Pläne der EU in Syrien zu fordern;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln und sie in die arabische Sprache übersetzen und auf Arabisch veröffentlichen zu lassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RECOM></TXTLST></SDOCTA>