<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0121</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0024/2024 - Berichterstatter: Joachim Schuster)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Februar 2024 zu der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) (2023/2065(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 3.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits im Namen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 204 vom 13.6.2018, S. 222.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 zum Ergebnis der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung durch die Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 99.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2022 zur Zukunft der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Afrika<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 32 vom 27.1.2023, S. 74.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 80.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 11. Oktober 2022 mit dem Titel „Individual information sheets on implementation of EU Trade Agreements“ (Individuelle Informationsblätter zur Umsetzung von EU-Handelsabkommen) (SWD(2022)0730),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Positionspapier der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung zur Unterstützung der Handelsverhandlungen mit Angola im Hinblick auf den Beitritt zum EU-SADC-WPA,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Sustainable Investment Facilitation zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (EU-Angola SIFA – Sustainable Investment Facilitation Agreement),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, einschließlich des Übereinkommens von Paris von 2015,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD – United Nations Conference on Trade and Development) vom 19. Oktober 2021 mit dem Titel „Transforming Southern Africa: Harnessing Regional Value Chains and Industrial Policy for Development“ (Das Südliche Afrika transformieren: Regionale Wertschöpfungsketten und Industriepolitik für die Entwicklungspolitik nutzbar machen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen zur Gründung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des 26. Interparlamentarischen Treffens zwischen der EU und Südafrika, das am 31. Oktober und 1. November 2018 stattgefunden hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die SADC-Vision 2050,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die SADC-Industrialisierungsstrategie und den Fahrplan (2015‒2063),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Die nächste Generation von Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung – Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 105 vom 4.3.2022, S. 40.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ex-post-Bewertung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der SADC – Eröffnungsbericht vom 21. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Treffen des EU-SADC-WPA-Handels- und Entwicklungsausschusses, insbesondere dessen sechstes bis neuntes Treffen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Global Report on Food Crises“ (Globaler Bericht über Lebensmittelkrisen) von 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 mit dem Titel „EU-Southern African Development Community Economic Partnership Agreement: A geo-economic perspective“ (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika: Eine geoökonomische Perspektive)<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „EU-Southern African Development Community Economic Partnership Agreement: A geo-economic perspective“ (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika: Eine geoökonomische Perspektive), Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, 22. November 2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0024/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass geopolitische Veränderungen, darunter die COVID-19-Pandemie, der Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und seine wirtschaftlichen Folgen, dazu geführt haben, dass sich Afrika neu positioniert und die Länder des Globalen Südens eine selbstbestimmtere Rolle auf der Weltbühne spielen, indem sie ihre eigenen Interessen und Beiträge fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass durch den Zusammenschluss wichtiger Länder des Globalen Südens in der BRICS-Allianz (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika), die nach dem Beschluss des BRICS-Gipfels im August 2023 ab 2024 um sechs weitere Länder erweitert werden soll, betont wird, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens auf gleicher Augenhöhe fortzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Südafrika eine wichtige Aufgabe als Brückenbauer zwischen der Europäischen Union und dem afrikanischen Kontinent und als Partner bei der Bewältigung globaler Herausforderungen zukommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Post-Cotonou-Abkommen den neuen allgemeinen Rahmen für alle WPA, einschließlich jenem mit der SADC, und einen wichtigen Anhaltspunkt für künftige Überprüfungen dieser Abkommen darstellen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die uneingeschränkte Beteiligung aller Interessenvertreter, nämlich der Zivilgesellschaft, der Wirtschaftsvertreter und der Gewerkschaften, an der Umsetzung und Überwachung des EU-SADC-WPA von wesentlicher Bedeutung für die rechtzeitige Ermittlung von Herausforderungen, Chancen und Prioritäten und für die Überwachung der jeweils vereinbarten Maßnahmen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Angola im Begriff ist, dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-SADC-WPA beizutreten; in der Erwägung, dass die EU und Angola Verhandlungen über ein EU-Angola-SIFA abgeschlossen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die differenzierte Sonderbehandlung ein Grundprinzip der WTO und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung ist und dass dieses die Handelsbeziehungen der EU mit Entwicklungsländern leiten sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Kosten der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen in Subsahara-Afrika auf durchschnittlich 6 % des jährlichen regionalen BIP belaufen, wodurch die Bemühungen des Kontinents um die partizipative menschliche Entwicklung und das Wirtschaftswachstum gefährdet werden; in der Erwägung, dass ein Anstieg der geschlechtsspezifischen Diskrepanz um 1 % den Index der menschlichen Entwicklung eines Landes um 0,75 Prozent reduziert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die SADC-WPA-Staaten vor Herausforderungen wie großer Ungleichheit und großer Abhängigkeit von Exporten unverarbeiteter Rohstoffe und landwirtschaftlicher Erzeugnisse stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Ungleichheit ein Hindernis für groß angelegte Industrialisierungsbemühungen darstellt, manchmal zu Korruption führt und die Entwicklung differenzierter Strategien erfordert, um wirtschaftliche Ungleichheit innerhalb und zwischen den Staaten der SADC-Region anzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die SADC-Vision 2050 auf drei Säulen beruht: industrielle Entwicklung und Marktintegration, Infrastrukturentwicklung zur Förderung der regionalen Integration sowie Entwicklung des Sozial- und Humankapitals;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass in der SADC-Industrialisierungsstrategie und dem Fahrplan 2015‒2063 drei bevorzugte Wachstumspfade für die ressourcenbasierte Industrialisierung in der Region aufgezeigt werden: Verarbeitung von Agrarrohstoffen und Mineralien sowie industrielle und dienstleistungsbasierte Wertschöpfungsketten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer mit einer jährlichen Finanzierungslücke von 2,5 Bio. USD konfrontiert sind, wenn sie die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG – Sustainable Development Goals) bis 2030 erreichen wollen; in der Erwägung, dass ausländische Direktinvestitionen (ADI) ein Instrument zur Finanzierung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der entsprechenden SDG sind; in der Erwägung, dass dieses Kapital die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie soziale und ökologische Verbesserungen, wie sie in den SDG dargelegt sind, unterstützen kann; in der Erwägung, dass das Ziel, Investitionen anzuziehen, im Zusammenhang mit internationalen Investitionsabkommen (IIA) Hand in Hand mit der Anerkennung gehen sollte, dass die Vertragsparteien dieser Abkommen versuchen sollten, ihr Niveau des Umwelt- oder Arbeitsschutzes zu verbessern und nicht zu schwächen oder zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass das Ziel der SADC-Industrialisierungsstrategie und des Fahrplans 2015-2063 ist, regionale und globale Wertschöpfungsketten zu entwickeln und sich an diesen zu beteiligen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Infrastruktur in den Bereichen Verkehr und Digitales benötigt wird, um regionale Wertschöpfungsketten zu entwickeln und SADC-Staaten zunehmend in globale Wertschöpfungsketten einzubinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzierung, Fertigkeiten, Technologie, Infrastruktur und Logistik wesentliche Elemente für die erfolgreiche Beteiligung an der Wertschöpfungskette darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass sich durch die COVID-19-Pandemie die Investitionslücke in den SADC-WPA-Staaten erheblich vergrößert und ihren finanzpolitischen Spielraum eingeschränkt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Nachwirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 die Lebensgrundlage der Bevölkerungsgruppen erheblich beeinflusst haben, vor allem in den Staaten Eswatini und Lesotho, die von südafrikanischen Arbeitskräften und Grenzübertritten abhängig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Volatilität der Rohstoffpreise während der COVID-19-Pandemie den SADC-WPA-Staaten, die auf die Steuereinnahmen aus der Rohstoffwirtschaft angewiesen sind, schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Region aufgrund der geringen lokalen Produktion von Gesundheitsprodukten bei der Beschaffung lebenswichtiger Gesundheitsprodukte, einschließlich wichtiger Impfstoffe gegen COVID-19, von der internationalen Produktion abhängig bleibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Monitoring- und Überprüfungsprozess des WPA</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den ersten Überprüfungsprozess, der im November 2021 eingeleitet wurde, nachdem das WPA seit 2016 vorläufig angewandt wurde, und erwartet, dass der Zusammenhang zwischen dem WPA und der nachhaltigen Entwicklung nachgewiesen werden kann; fordert die Kommission auf, mit den SADC-Partnern zusammenzuarbeiten, um fairen, inklusiven und nachhaltigen Handel zu fördern, damit das WPA bei wirksamer Durchführung nachhaltige Entwicklung in der Region sicherstellen und zu dieser beitragen kann; fordert die Kommission auf, in der Ex-Post-Bewertung des SADC-WPA die Auswirkungen des WPA auf die SDG, die informelle und lokale Wirtschaft, die regionale und panafrikanische Integration, die wirtschaftliche Diversifizierung, den Kampf gegen den Klimawandel, einschließlich des Beitrags heimischer Industrien zu diesen Bemühungen, und die wirksame Unterstützung der Global-Gateway-Initiative und das EU-Programm für Handelshilfe im Zusammenhang mit dem EU-SADC-WPA zu analysieren; weist darauf hin, dass im aktuellen Abkommen in erster Linie der Warentausch im Fokus steht und dass nicht auf den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen oder auf andere Themen wie Rechte des geistigen Eigentums, Wettbewerb und Vergabe öffentlicher Aufträge eingegangen wird; fordert die Parteien auf, diese Fragen in zukünftigen Überprüfungen zu berücksichtigen, da es eine Bestimmung gibt, laut der diese Angelegenheiten in der Zukunft verhandelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Durchführung und Überwachung des WPA von großer Bedeutung ist; bedauert, dass bei der Durchführung des WPA nur eine eingeschränkte Beteiligung der Zivilgesellschaft festzustellen ist; betont in dieser Hinsicht die dringende Notwendigkeit, die Beteiligung der Zivilgesellschaft aktiv zu fördern; stellt fest, dass die aktive Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Interessenvertretern, einschließlich Frauengruppen und Studentenorganisationen, am Überwachungs- und Überprüfungsprozess zu wertvollen Einblicken und Rückmeldung über den Einfluss des Abkommens auf Frauen und junge Menschen liefern kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass sich die Ausarbeitung des gemeinsamen Überwachungsberichts über das WPA langsamer als erwartet gestaltet; stellt fest, dass die SADC-WPA-Staaten in dieser Hinsicht mit Kapazitätsengpässen konfrontiert sind; weist darauf hin, dass gemäß dem neuen Konzept zu Handel und nachhaltiger Entwicklung alle relevanten Interessenträger, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Vertreter der Wirtschaft und Gewerkschaften, in diese Bestandsaufnahme involviert und ermutigt werden müssen, Vorschläge für die Maximierung der Wirksamkeit des WPA zu machen, und dass das WPA modernisiert werden muss, um eine Interne Beratungsgruppe einzurichten, die in anderen WPA üblich geworden ist; befürwortet eine strukturiertere Beteiligung von Interessenträgern bei der Überwachung der konkreten Durchführung aller Nachhaltigkeitsaspekte des EU-SADC-WPA; fordert die SADC-WPA-Staaten nachdrücklich auf, die im WPA vereinbarten Verpflichtungen zur Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren zu erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass flexible Übergangsregelungen benötigt werden, damit die SADC-WPA-Staaten die WPA-Vorschriften und andere internationale Verpflichtungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung erfüllen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>erwartet, dass das WPA abhängig von den Ergebnissen der Überprüfung angepasst oder möglicherweise durch Zusatzvereinbarungen erweitert wird, um die Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern des südlichen Afrika als Reaktion auf geopolitische Veränderungen und die Herausforderungen durch den Klimawandel zu konsolidieren und zu vertiefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Dekarbonisierungsbestrebungen von Angola, das bisher stark von der mineralgewinnenden Industrie abhängig war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass innerhalb des EU-Angola-SIFA-Rahmens Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau im Bereich Steuern vorgesehen sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Handelsbilanzen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den SADC-WPA-Staaten sowohl auf regionaler als auch auf bilateraler Ebene erheblich ausgeweitet wurden und von den SADC-WPA-Staaten ein Handelsüberschuss erzielt werden konnte; ist der Ansicht, dass dies ein Beweis für den positiven Beitrag des WPA zur wirtschaftlichen Entwicklung ist, während erhoffte positive Auswirkungen auf Beschäftigung, regionale Wirtschaftskooperation und Diversifizierung und Modernisierung der Wirtschaft ihr Potenzial noch nicht erreicht haben und vorrangig verfolgt werden sollten; stellt fest, dass die SADC-WPA-Staaten überwiegend Edelsteine, Holzartikel, Beförderungsmittel<FOOTNOTE><FIELD> Cipollina, M., „The Trade Growth under the EU–SADC Economic Partnership Agreement: An Empirical Assessment“. <STRING ITALIC="on">Economies</STRING> Band 10, Nummer 12, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>, mineralische Waren und landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Obst und Gemüse in die EU exportieren; stellt allerdings fest, dass Südafrika diversere Güter in die EU exportiert, einschließlich Exportgüter mit höherem Mehrwert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die SADC-WPA-Staaten mit Ausnahme Südafrikas in erster Linie innergemeinschaftlichen Handel betreiben; stellt fest, dass der Handel mit Südafrika weiterhin 80 % des Handels der EU mit SADC ausmacht und dass der intra-afrikanische Warenhandel Südafrikas lediglich 17 % seines gesamten Außenhandels ausmacht; stellt fest, dass innergemeinschaftlicher Handel 23 % des Gesamthandels der SADC-Staaten ausmacht; weist darauf hin, dass sich die Muster im innergemeinschaftlichen Handel der SADC von jenen im bilateralen EU-SADC-Handel unterscheiden; hebt hervor, dass insgesamt bei der Diversifizierung keine Verbesserung verzeichnet wurde und dass der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP gering bleibt; in der Erwägung, dass eine diversifizierte Wirtschaft die SADC-WPA-Staaten widerstandsfähiger gegen externe Schocks machen würde; betont, wie wichtig es ist, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass das WPA dazu beitragen sollte, dem Handel zwischen den Parteien durch die schrittweise, asymmetrische Liberalisierung ihres Handels neue Dynamik zu verleihen; betont außerdem, dass das WPA die Möglichkeit bietet, die Zusammenarbeit in allen für den Handel relevanten Bereichen zu intensivieren, zu erweitern und zu vertiefen und somit auch die Partnerschaft zwischen den SADC-Ländern und der EU zu stärken; unterstreicht die Bedeutung des Grundsatzes der asymmetrischen Liberalisierung des Handels als Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der nachhaltigen Entwicklung der SADC-Länder des WPA;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>unterstreicht, dass WPA den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) zwar erhebliche Vorteile bieten können, aber auch eine Reihe von Herausforderungen und Nachteilen mit sich bringen; fordert daher nachdrücklich, dass die politischen Entscheidungsträger diese Faktoren sorgfältig berücksichtigen und darauf hinwirken, dass die WPA so umgesetzt werden, dass sie für alle Beteiligten möglichst vorteilhaft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass alle Parteien stets nach den Grundsätzen der Solidarität und des gegenseitigen Interesses handeln sollten, um eine fruchtbare Zusammenarbeit zur Erfüllung ihrer Zusagen und Verpflichtungen zu fördern und die Fähigkeit der SADC-Länder des WPA zur weiteren Umsetzung des Abkommens zu erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Technische Handelshemmnisse</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass das SADC-WPA darauf abzielt, die regionale Integration zu fördern, und dass das Abkommen einen Baustein für die 2021 eingeführte Afrikanische Kontinentale Freihandelszone darstellt; stellt fest, dass lange Wartezeiten an den Grenzübergängen, hohe Grenzkosten und unzureichende grenzüberschreitende Verbindungen Herausforderungen für die regionale Integration darstellen; fordert die Kommission und die SADC-WPA-Staaten auf, die Zusammenarbeit im Bereich der Infrastruktur, des digitalen Handels und der Zertifizierung zu verstärken, einschließlich im Rahmen der Global-Gateway-Initiative; betont, wie wichtig es ist, regionalen Verkehr sowie Infrastrukturprojekte in der Region zu priorisieren, um die regionale Integration zu vertiefen und innergemeinschaftliche Handelsströme zu verstärken; weist auf die Notwendigkeit hin, wirksame grenzüberschreitende Infrastrukturentwicklungen zu fördern, indem Regelungen harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den SADC-WPA-Staaten gestärkt werden, um eine vernetzte SADC-Region zu schaffen; fordert die SADC-WPA-Staaten auf, Steuer- und Transportregelungen und -verfahren zu harmonisieren, um grenzüberschreitende Verfahren zu vereinfachen, Verzögerungen zu reduzieren und ein für Handel und Investitionen günstiges Umfeld zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass Vereinbarungen über grenzüberschreitende Arbeit formalisiert werden müssen, um menschenwürdige Arbeit zu fördern, grundlegende Arbeitnehmerrechte zu schützen sowie die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Region sicherzustellen; stellt fest, dass Frauen vor allem im Kontext der grenzüberschreitenden Arbeit vor besonderen Herausforderungen stehen, einschließlich geschlechtsbezogener Gewalt und Korruption;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission und die SADC-WPA-Staaten auf, sich dazu zu verpflichten, ein förderliches Umfeld für die Unterstützung legaler und transparenter Arbeitsmarktmobilität zu schaffen, während die Rechte und Würde der Arbeitskräfte geschützt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ursprungsregeln</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die Ankündigung der Kommission zur Aktivierung der regionalen Kumulierung mit den Staaten der Südafrikanische Zollunion (SACU – Southern African Customs Union); weist darauf hin, dass die Einführung flexibler Ursprungsregeln für die Erreichung der Ziele der regionalen Integration unerlässlich ist; betont, dass die Ziele der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA – African Continental Free Trade Area) durch die Ursprungsregeln gefördert werden müssen; weist erneut darauf hin, dass das WPA die weitere Entwicklung der AfCFTA unterstützen sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Handelsstreitigkeiten und Marktzugangsfragen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass es im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS) zu Handelsbeschränkungen gekommen ist, insbesondere bei Geflügel und Zitrusfrüchten; fordert die Kommission und die SADC-WPA-Staaten auf, die im Rahmen des WPA vereinbarten Foren und Kooperationsmechanismen zu nutzen, um Änderungen von SPS-Vorschriften frühzeitig und in einer kooperativen Atmosphäre anzugehen, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden können; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament im Rahmen der Überprüfung, durch die sichergestellt wird, dass die von Südafrika angewandten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen mit den Anforderungen der Union und den Bestimmungen des WPA in Einklang stehen und die Pflanzengesundheit der Produktion der Union und der SADC nicht beeinträchtigen, umfassend informiert werden sollte; würdigt, dass die Kommission den EU-SADC-WPA-Staaten technische und finanzielle Unterstützung gewährt hat, um die Anforderungen der SPS-Maßnahmen zu erfüllen, und fordert eine sorgfältige Überwachung der Arbeit, um Gesundheitsrisiken zu reduzieren; empfiehlt, dass durch politische Gespräche auf hoher Ebene Lösungen für Handelshemmnisse, die durch SPS-Anforderungen verursacht werden, gesucht werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kapazitätsaufbau</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die größten Herausforderungen für die wirksame Umsetzung des WPA nach wie vor in der Regierungsführung sowie in den steuerlichen und institutionellen Kapazitäten zu finden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>unterstreicht den Stellenwert von Entwicklungszusammenarbeit und technischer und finanzieller Hilfe als zentrale Faktoren für die Erreichung der Ziele des WPA und eine nutzbringende Zusammenarbeit der Parteien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass die Umsetzung der WPA für kleinere AKP-Länder, die nicht über die erforderlichen Ressourcen und Infrastrukturen verfügen, eine Herausforderung darstellen kann; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Partner unter den Entwicklungsländern so zu unterstützen, dass sie die durch die WPA gebotenen Möglichkeiten voll nutzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Bereich der technischen Hilfe zu intensivieren; fordert die Kommission auf, ihre Kommunikation und Zusammenarbeit mit den SADC-WPA-Staaten erheblich auszuweiten und sie sowie gegebenenfalls ihre Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Umsetzung anstehender EU-Projekte und der Erfüllung anderer internationaler Verpflichtungen, darunter multilaterale Umweltübereinkünfte, das Übereinkommen der IAO und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, rechtzeitig zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Entwicklung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>kommt zu dem Schluss, dass es mit dem WPA nicht gelungen ist, die regionalen Wertschöpfungsketten in und zwischen den SADC-WPA-Staaten in nennenswertem Umfang zu vertiefen und dass das WPA jedoch dazu beitragen sollte, die Ausfuhren und die regionalen Wertschöpfungsketten zu stärken sowie resilientere Lieferketten zu schaffen, die im Falle künftiger Störungen der sozioökonomischen Entwicklung der SADC anpassungsfähig sind; unterstreicht die Bedeutung des Aufbaus regionaler Wertschöpfungsketten für die ökonomische Resilienz der Region; erwartet, dass das WPA einen besseren Beitrag zur Bekämpfung der anhaltenden Probleme im Bereich der Ernährungssouveränität und der Armutsbekämpfung in den SADC-WPA-Staaten leistet; weist darauf hin, dass die WPA darauf abzielen, positive Wirkung für die Wirtschaftsentwicklung und regionale Integration zu schaffen; betont, dass das WPA noch viel Potenzial bietet, um die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, und dass dies vorrangig verfolgt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>unterstreicht den Wunsch, den SADC-WPA-Staaten ausreichend politischen Handlungsspielraum zu überlassen, um einen Mehrwert auf lokaler Ebene zu schaffen; ist der Auffassung, dass die EU die SADC-WPA-Staaten bei ihren Anstrengungen, einen höheren Rang in der Wertschöpfungskette einzunehmen, aktiv unterstützen sollte; betont, dass eine wirksame Leitung der regionalen Spezialisierung wesentlich ist, um das Potential regionaler Wertschöpfungsketten zu maximieren, und kooperative Leitungsstrukturen und politische Strategien erfordert; fordert die EU und die SADC-WPA-Staaten auf, die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen digitalen Infrastruktur voranzutreiben, einschließlich Breitbandnetzwerke und digitale Plattformen, um die Verbindungsfähigkeit zu verbessern, E-Commerce zu fördern und grenzüberschreitenden Informationsaustausch sowie Dienstleistungen zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Dienstleistungswertschöpfungskette für die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums, die Förderung der Innovation und die Stärkung regionaler Zusammenarbeit innerhalb der SADC-Region; betont das Potenzial des Dienstleistungssektors in der SADC-Region, darunter Finanzdienstleistungen, Tourismus und Telekommunikation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>unterstreicht die Bedeutung des Engagements der EU für die multilaterale Zusammenarbeit und die Wahrung der europäischen Handelsinteressen, wobei gleichzeitig einige der wichtigsten Interessen der AKP-Länder – insbesondere im Hinblick auf die regionale Integration – zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist auf die Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Globalisierung hin, die von den Mitgliedern des inklusiven Rahmens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vereinbart wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der vereinbarte globale Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen tatsächlich angewendet wird; unterstreicht, dass dieser Mindeststeuersatz jährlich schätzungsweise 150 Mrd. USD an zusätzlichen globalen Steuereinnahmen generieren wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Entwicklungsländer ihre Rechte im Rahmen der WTO-Bestimmungen der besonderen und differenzierten Behandlung vollständig ausüben können, insbesondere zur Sicherstellung ihrer Ernährungssicherheit; fordert die Kommission auf, ihre Mitteilung von 2009 über fairen Handel zu aktualisieren<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2009 mit dem Titel „Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des Fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte“ (COM(2009)0215).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass es dringend notwendig ist, weitreichende gemeinsame Anstrengungen zur Dekarbonisierung zu unternehmen und dafür erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sowie weitreichende Technologietransfers zu leisten; hebt die Bedeutung hervor, die der gemeinsamen Zusammenarbeit bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung, beim Kampf gegen den Klimawandel und bei der Förderung des Wirtschaftswachstums zukommt; betont, dass der Aufbau von Energiepartnerschaften mit den Ländern der SADC-Region nicht nur auf die Umsetzung des Grünen Deals in Europa ausgerichtet sein darf, sondern zugleich auch die Energieversorgung der Region zum Ziel haben muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>erklärt erneut, dass der grüne Wandel das Potential bietet, qualitativ hochwertige und grüne Arbeitsplätze zu schaffen, die erheblich zur Beseitigung der Armut und sozialen Inklusion beitragen können, sowohl in EU-Mitgliedstaaten als auch in SADC-WPA-Staaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, in Bildung und die Entwicklung von Fertigkeiten zu investieren, die auf Dekarbonisierungsbemühungen zugeschnitten sind, während gleichzeitig die Herausforderungen des gerechten Übergangs angenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist der Auffassung, dass Projekte zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur in den SADC-WPA-Staaten in Verbindung mit Städtepartnerschaften nützlich sind, um die Klimapartnerschaften zwischen der EU und individuellen SADC-WPA-Staaten auf dezentralisierte Weise zu untermauern und um den Austausch zwischen Gemeinden im südlichen Afrika und der EU zu vertiefen; ist der Überzeugung, dass der Austausch zwischen Gemeinden ermöglichen kann, dass afrikanische und europäische Experten problemspezifischen Lösungen für die Entwicklung lokaler Infrastruktur finden; begrüßt die Tatsache, dass diese Partnerschaftsprojekte durch das Programm „Lokale Gebietskörperschaften: Partnerschaften für nachhaltige Städte 2020“ unterstützt werden; fordert die Kommission auf, die SADC-WPA-Länder weiterhin bei der Erfüllung der umweltpolitischen Anforderungen der EU zu unterstützen und dieses Förderprogramm beizubehalten; fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die EU-Delegationen nachdrücklich auf, den Dialog zu fördern, um das beiderseitige Verständnis hinsichtlich der Auswirkungen der EU-Klimainitiativen zu verbessern, wie z. B. die Verordnung zur Einrichtung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism), die Entwaldungsverordnung sowie die anstehenden Rechtsvorschriften der Union über die Sorgfaltspflicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die SADC-WPA-Staaten von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind; weist darauf hin, dass die Landwirtschaft im südlichen Afrika sowohl von Überschwemmungen als auch von Dürreperioden betroffen ist; fordert die Kommission und die SADC-WPA-Staaten nachdrücklich auf, ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung geeigneter Frühwarnsysteme und der Koordinierung zwischen den zuständigen Ministerien der SADC-WPA-Staaten zu intensivieren, um die Ziele der national festgelegten Beiträge zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der SADC-WPA-Staaten und der Kommission, im Rahmen des Überprüfungsprozesses eine engere Zusammenarbeit in Bezug auf resiliente Nahrungsmittelsysteme und Ernährungssouveränität aufzubauen; ist der Auffassung, dass diese Zusammenarbeit eine Möglichkeit darstellt, um die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten sowie die Übereinkommen der IAO zu Landwirtschaft, etwa das Übereinkommen (Nr. 129) über die Arbeitsaufsicht (Landwirtschaft), das Übereinkommen (Nr. 10) über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Landwirtschaft und das Übereinkommen (Nr. 11) über das Koalitionsrecht (Landwirtschaft) voranzutreiben; weist erneut darauf hin, dass die Fähigkeit der Agrarökologie, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit miteinander in Einklang zu bringen, in wegweisenden Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) und des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sowie in der globalen landwirtschaftlichen Bewertung (IAASTD) unter Leitung von Weltbank und FAO anerkannt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, klimaresiliente Wertschöpfungsketten in der Agrarindustrie aufzubauen und dürrebeständige Anbaupflanzensorten sowie an den Klimawandel angepasste Verarbeitungstechniken zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass der Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen für die landwirtschaftliche Nachhaltigkeit grundlegend ist; betont, dass umfassende Wasserbewirtschaftungsstrategien benötigt werden; betont, dass der unzureichende Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen in der SADC-Region ein Hindernis für die nachhaltige Entwicklung darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert, dass regionale Initiativen für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse von den SADC-WPA-Staaten eingerichtet und geteilt werden, um den Wissensaustausch zu fördern und bewährte Verfahren zu teilen; fordert die Überwachung der Fortschritte in den regionalen Wertschöpfungsketten zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geschlecht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>würdigt die wesentliche Rolle von Frauen in der Wirtschaftsentwicklung der SADC-Region und stellt fest, wie wichtig es ist, ein befähigendes Umfeld zu schaffen, in dem ihre Rechte geschützt sind; fordert die Kommission auf, Geschlechterfragen im Kontext der Durchführung des WPA zu priorisieren, indem beispielsweise Workshops zur Gleichstellung der Geschlechter zwischen u. a. Frauenrechtsorganisationen in der EU und in den SADC-Staaten organisiert werden, indem das Bewusstsein der nationalen Behörden und Unternehmen für das ungenutzte wirtschaftliche Potential, das aufgrund der Diskriminierung der Frau vorhanden ist, gefördert wird und indem ihnen dabei geholfen wird, politische, wirtschaftliche und soziale Hemmschwellen für die Frauenförderung zu identifizieren, und empfiehlt politische und konkrete Maßnahmen zur Korrektur des Geschlechtergefälles; betont, wie wichtig es ist, Frauen und junge Menschen in der SADC-Region zu stärken, indem ihr Zugang zu Finanzierung, Ressourcen und wirtschaftlicher Beteiligung verbessert wird; fordert die EU und die SADC-WPA-Staaten auf, für Frauen und junge Menschen einen gleichen und uneingeschränkten Zugang zu Finanzdienstleistungen und Ressourcen sicherzustellen und finanzielle Teilhabe zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Investitionen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist darauf hin, dass grüne Finanzierungen und Investitionen erheblich ausgeweitet werden müssen, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Abkommens zu erreichen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft in den SADC-WPA-Staaten voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die EU und die SADC-WPA-Staaten auf, innovative Mechanismen für die Umweltschutzfinanzierung, einschließlich grüne Anleihen, Klima-Investitionsfonds und Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft, aktiv zu prüfen und internationale Plattformen wirksam einzusetzen, um Investitionen für nachhaltige und klimaresiliente Projekte anzuziehen; fordert die EU auf, ihren Einfluss zu nutzen, um die Finanzierungsgepflogenheiten von Institutionen wie der Weltbank zu verbessern und um die Rolle des IWF beim Abbau der Verschuldung hoch verschuldeter Staaten zu stärken, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher auf, ihren Einfluss zu nutzen, um neue Ansätze zu untersuchen, die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel freimachen; betont, dass proaktive Maßnahmen benötigt werden, um höhere Investitionen anzuziehen, vor allem in strategischen und innovativen Sektoren, die zu qualitativ hochwertigeren Ergebnissen führen und nachhaltigere Entwicklung fördern können, was wiederum zu langfristigen Vorteilen für die SADC-WPA-Staaten und die EU führen könnte; fordert die EU und SADC-WPA-Staaten darüber hinaus nachdrücklich auf, gemeinsam innovative Finanzierungsmöglichkeiten zu untersuchen, beispielsweise um Kredite zu sichern und diese danach unter angemessenen Bedingungen für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur in entscheidenden Bereichen wie Energie, Wasserversorgung, Abfallbeseitigung und Recycling einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen in internationalen Foren, einschließlich der WTO, zu intensivieren, um sich für verstärkte internationale Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass der Investitionsbestand der EU-Mitgliedstaaten in den SADC-WPA-Staaten nach wie vor deutlich höher ist als der der Vereinigten Staaten oder Chinas;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>ist darüber hinaus der Auffassung, dass es dringend notwendig ist, die nachhaltigen Investitionen in der SADC-Region zu erhöhen, und erwartet, dass Investitionsbereiche ermittelt werden, die für Investitionspartnerschaften zwischen der EU und den SADC-WPA-Staaten besonders geeignet erscheinen; fordert einen besser koordinierten Team-Europa-Ansatz bei der Ermittlung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Investitionen; betont, dass es massiver Investitionen zur Unterstützung der Infrastruktur und Diversifizierung weg von der Abhängigkeit von Grundstoffen und hin zu hochwertigen industriellen Produkten bedarf, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; betont, dass die Investitionspolitik der EU den Entwicklungsländern, insbesondere den afrikanischen Ländern, dabei helfen sollte, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und die Finanzierungslücke zur Verwirklichung der SDG zu verringern; betont, dass die Schaffung von würdigen Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Investitionen in der SADC-Region spielen muss, wobei ein solider nationaler Rahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und der Sorgfaltspflicht im Umweltbereich geschaffen werden muss; hält es für dringend geboten, lokale Unternehmen so stark wir möglich mit der Umsetzung zu beauftragen, um investierte Mittel in der Region zu halten, Beschäftigung zu fördern und Knowhow zu transferieren; ist der Auffassung, dass Global-Gateway-Fördermittel aufgestockt werden sollten, und dass der Anteil an Zuschüssen für ebenso notwendige öffentliche Investitionen angehoben werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der soziale Dialog bei der Auswahl und Unterstützung von Global-Gateway-Projekten fester Bestandteil des institutionellen Rahmens für die Politikgestaltung und Umsetzung auf allen Ebenen sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Kommission auf, individuelle nationale Exportkreditstellen der EU-Mitgliedstaaten besser zu koordinieren, um deren Tätigkeit an die Prioritäten des europäischen Grünen Deals anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont die Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Wirtschaftsentwicklung der SADC-Staaten und würdigt ihr Potential und ihre Rolle; weist erneut auf die Notwendigkeit hin, Bewusstsein für den Nutzen und die Möglichkeiten des Abkommens zu schaffen, vor allem für KMU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont die Bedeutung der proaktiven Beteiligung privatwirtschaftlichen Unternehmen an der Durchführung und Überwachung des EU-SADC-WPA;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Beteiligung an Kapazitätsaufbauprogrammen und regionalen Initiativen, die auf eine Stärkung der Investitionen und Ausfuhrkapazität abzielen, aktiv zu fördern und zu bewerben, während gleichzeitig eine KMU-freundlichere Marktumgebung geschaffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt die Einrichtung von EU-Programmen wie des Programms mit dem Titel „Support to Improving the Investment and the Business Environment Programme“ (Unterstützung bei der Verbesserung des Investitions- und Unternehmensumfelds), mit denen auf die Verbesserung der Unternehmens- und Investitionsbedingungen in den SADC-Staaten abgezielt wird; fordert in diesem Zusammenhang eine Aufstockung der Finanzmittel im nächsten Finanzierungszeitraum, um das Wachstum und die Entwicklung des Privatsektors voranzutreiben und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung zu schaffen und auf diese Weise die Armut zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>hebt hervor, dass ein transparenter und vorhersehbarer rechtlicher und steuerlicher Rahmen dazu beitragen wird, die regionale Integration zu fördern und ausländische Direktinvestitionen anzuziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beitritt Angolas</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>weist auf die Bedeutung des SIFA zwischen der EU und Angola für das EU-SADC-WPA hin, da es einen neuen Ansatz für den Aufbau des erforderlichen transparenten und berechenbaren rechtlichen und steuerlichen Rahmens darstellt, der die Sorgfaltspflicht der Investoren stärkt, um nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen anzuziehen, und hebt die vereinbarten Bestimmungen zu den Verpflichtungen in den Bereichen Gleichstellung, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung hervor; legt anderen Ländern in der Region nahe, ähnliche SIFA mit der EU in Erwägung zu ziehen, bei denen national festgelegte Beiträge in die Gestaltung einbezogen werden; hebt hervor, dass das SIFA zwischen der EU und Angola dazu beitragen sollte, nachhaltige Investitionen in Angola anzuziehen und auszuweiten sowie die wirtschaftliche Diversifizierung zu fördern und zugleich die Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerrechte zu berücksichtigen, und nicht das Gegenteil bewirken sollte; weist auf Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen in den klimasensiblen Agrarsektor, Investitionen in erneuerbare Energien und klimaresistente Infrastruktur sowie in die Entwicklung von Kompetenzen hin; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Mehrjahresrichtprogramms für Angola Kooperationsprojekte, die die im SIFA zwischen der EU und Angola festgelegten Nachhaltigkeitsverpflichtungen voranbringen, vorrangig zu berücksichtigen; vertritt die Ansicht, dass Abkommen wie das SIFA einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen für nachhaltige Investitionen bilden können, die die Abhängigkeit Angolas von Öl und Gas verringern; begrüßt die Tatsache, dass das SIFA zwischen der EU und Angola wichtige Aspekte der praktischen Durchführung von Investitionen umfasst, einschließlich Transparenz und Voraussagbarkeit von Investitionen, Optimierung von Genehmigungsverfahren, Einrichtung von Kontaktstellen für interessierte Investoren und Verfahren zur Streitvermeidung und -beilegung; fordert die EU und die SADC-WPA-Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen das WPA ergänzen sollte; fordert die SADC-WPA-Mitgliedstaaten auf, falls erforderlich, Verhandlungen über dieses Thema aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt den Antrag Angolas, dem EU-SADC-WPA beizutreten; verleiht in diesem Zusammenhang seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Verhandlungsprozess ohne weitere Verzögerungen beginnen wird; ist der Auffassung, dass im Falle eines Beitritts Angolas zum EU-SADC-WPA oder zu einem anderen separaten verbindlichen und durchsetzbaren internationalen Instrument zwischen der EU und den SADC-Staaten das EU-Angola-SIFA entsprechend angepasst werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Angola laut der Folgenabschätzung der Kommission vor Kapazitätsproblemen hinsichtlich der wirksamen Durchführung des WPA steht; fordert die Kommission auf, Angola beim Kapazitätsaufbau zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rohstoffe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission und die SADC-WPA-Staaten auf, die Zusammenarbeit im Rahmen offizieller Foren sowie strategischer Partnerschaften für kritische Rohstoffe und von Realisierungsfahrplänen zu verstärken, um eine diversifizierte und nachhaltige Versorgung mit wichtigen Rohstoffen für den grünen, digitalen und gerechten Wandel sicherzustellen, das Recycling natürlicher Ressourcen und die Abfallbewirtschaftung zu verbessern, nationalen Industrien zu ermöglichen, die Wertschöpfungskette vom Abbau zur Verarbeitung von Rohstoffen hochzuklettern, und verantwortungsvolle Bergbaupraktiken zu fördern, vor allem, indem die freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung der lokalen Bevölkerung, die von Bergbauprojekten betroffen ist, eingeholt und für Vorteile entlang der gesamten Liefer- und Produktionskette Sorge getragen wird; ist überzeugt, dass bei der Rohstoffgewinnung Umweltnormen sowie die Arbeitnehmer- und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von indigenen Völkern, eingehalten werden müssen; fordert die kontinuierliche und umfassende Beteiligung aller relevanten Interessenträger, einschließlich der lokalen und indigenen Bevölkerung; befürwortet politische Reformen des Eigentumsrechts für Grund und Bergwerke, der Arbeitnehmerrechte und der sozialen Gerechtigkeit, um Konflikte abzuschwächen und nachhaltige Investitionen zu fördern; bringt seine Besorgnis über Fälle von Menschenrechtsverletzungen und über das hohe Maß an Umweltschäden, die durch einige Bergbauunternehmen verursacht werden, zum Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt die strategische Partnerschaft mit Namibia, die darauf abzielt, Wertschöpfungsketten für die Entwicklung erneuerbaren Wasserstoffs und kritische Rohstoffe zu schaffen; weist auf die Notwendigkeit hin, die erforderliche Infrastruktur zu entwickeln, darunter Anlagen für erneuerbare Energie, Transportnetzwerke und Forschungszentren, um die Produktion und Auslieferung erneuerbaren Wasserstoffs zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert in dieser Hinsicht die Einrichtung von Plattformen für den Wissensaustausch und von Forschungsnetzwerken, um den Austausch von bewährten Verfahren, Erfahrung und innovativen Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern; erachtet es als sinnvoll, die technische Zusammenarbeit auf andere Bereiche auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>betont, dass die Forderung der EU nach einem Verbot von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe ein seit langem bestehendes Hindernis im Verhandlungsprozess über WPA darstellt, da Ausfuhrabgaben und -steuern im Rahmen der WTO-Regelung nicht verboten sind; weist darauf hin, dass die Länder Afrikas das Recht haben, Rohstoffe in ihrem eigenen öffentlichen Interesse zu regulieren; fordert die EU daher auf, keine Handelspolitik zu verfolgen, die den Entwicklungsländern die Erhebung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe – sofern diese mit den Regeln der WTO vereinbar sind – generell verbietet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">TRIPS-Ausnahme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>stellt fest, dass der ursprünglich u. a. von Indien und Südafrika vorgelegte Vorschlag für eine Ausnahmeregelung zu handelsbezogenen Aspekten der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS – Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) für COVID-19-Impfstoffe anfangs auf unterschiedliche Reaktionen stieß und später von der EU unterstützt wurde; betont, dass die gleichberechtigte Partnerschaft in Zukunft mehr Dialog beinhalten sollte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die WTO-Mitglieder auf, die längst überfälligen Beratungen in der WTO über die Ausweitung des TRIPS-Beschlusses der 12. Ministerkonferenz voranzutreiben, um die auf WTO-Ebene vereinbarte Flexibilitätsregelung auf Therapeutika und Diagnostika auszuweiten; legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, klare politische Rahmenbedingungen festzulegen, durch die sichergestellt wird, dass das zukünftige EU-System für die Vergabe von Zwangslizenzen im Einklang mit den beschlossenen TRIPS-Flexibilitäten steht; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den SADC-WPA-Staaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>begrüßt die Anstrengungen, die im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Südafrika unternommen wurden, um eine Infrastruktur für die Herstellung von Impfstoffen aufzubauen; betont, dass in dieser Infrastruktur auch COVID-19-Impfstoffe hergestellt werden müssen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Staaten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrikas zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>