<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0142</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems und des einheitlichen digitalen Zugangstors für die Zwecke bestimmter Anforderungen gemäß der Richtlinie über länderübergreifende europäische Vereinigungen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0006/2024 - Berichterstatterin: Anne‑Sophie Pelletier)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und der Verordnung (EU) 2018/1724 hinsichtlich der Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems und des einheitlichen digitalen Zugangstors für die Zwecke bestimmter Anforderungen gemäß der Richtlinie (EU) .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grenzübergreifende Vereine (COM(2023)0516) (COM(2023)0515 – C9-0327/2023 – 2023/0314(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0515),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 21 Absatz 2 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0327/2023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Januar 2024<FOOTNOTE><FIELD> Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9-0006/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TC1-COD(2023)0314</STRING></IDENT><TCONSOLID><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und der Verordnung (EU) 2018/1724 hinsichtlich der Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems und des einheitlichen digitalen Zugangstors für die Zwecke bestimmter Anforderungen gemäß der Richtlinie (EU) .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über länderübergreifende europäische Vereinigungen (COM(2023)0516)</STRING><BRK/></TI><NOTE>(Text von Bedeutung für den EWR)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT>DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —</PRINIT><GRVISA><VISA><P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 114,</P></VISA><VISA><P>auf Vorschlag der Europäischen Kommission,</P></VISA><VISA><P>nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,</P></VISA><VISA><P>nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses<FOOTNOTE><FIELD>Referenz der Stellungnahme.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P>gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><GRCINIT>in Erwägung nachstehender Gründe:</GRCINIT><CONS><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über länderübergreifende europäische Vereinigungen (COM(2023)516)<FOOTNOTE><FIELD>Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über länderübergreifende europäische Vereinigungen (Amtsblattverweis).</FIELD></FOOTNOTE> enthält Maßnahmen für die Koordinierung der Bedingungen für Niederlassung und Tätigkeit „länderübergreifender europäischer Vereinigungen“ (im Folgenden „ECBA“), um die wirksame Ausübung der Freizügigkeit von auf dem Binnenmarkt tätigen gemeinnützigen Vereinigungen zu gewährleisten.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(2)</NO.P>Gemäß Artikel <STRING STRIKE="on">30</STRING><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">28</STRING></STRING> Absatz 2 der Richtlinie (COM(2023)516) werden die Verwaltungszusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über das Binnenmarkt-Informationssystem (im Folgenden „IMI-System“) umgesetzt, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD>Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission (im Folgenden „IMI-Verordnung“) (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> eingerichtet wurde. Aus diesem Grund sollten die erforderlichen Verfahren für die Verwaltungszusammenarbeit <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und die Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden </STRING></STRING>im IMI-System festgelegt werden.<STRING BOLD="on"> [Abänd. 1]</STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(3)</NO.P>Gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD>Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> ermöglicht das einheitliche digitale Zugangstor Bürgern der Union, natürlichen Personen, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, und juristischen Personen mit Sitz in einem Mitgliedstaat den Zugang zu Informationen, Verfahren sowie Hilfs- und Problemlösungsdiensten. Der verfügende Teil und Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1724 sollten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">durch die vorliegende Verordnung </STRING></STRING>geändert werden, um sicherzustellen, dass der Anwendungsbereich nicht so verstanden wird, dass er auf Bürger und Unternehmen beschränkt ist, sondern auch andere juristische Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, wie ECBA, betrifft.<STRING BOLD="on"> [Abänd. 2]</STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(4)</NO.P>In der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD>Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>, mit der das zentrale digitale Zugangstor eingerichtet wurde, sind allgemeine Regeln für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind, festgelegt. Die unter diese Verordnung fallenden Verfahren sollten den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1724 entsprechen, um sicherzustellen, dass jede ECBA im Einklang mit dem Grundsatz der einmaligen Erfassung von vollständig online abzuwickelnden Verfahren und dem grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen profitieren kann. Diese Verfahren umfassen den Antrag auf Eintragung einer ECBA und das Verfahren zur Verlegung des Sitzes einer ECBA.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(5)</NO.P>Die Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) 2018/1724 sollten daher entsprechend geändert werden —</P></CONS><CONS><P><NO.P>(5a)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 31. Oktober 2023 eine Stellungnahme abgegeben —</STRING></STRING><STRING BOLD="on"> [Abänd. 3]</STRING></P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><DINIT>HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:</DINIT><GR.ART><ARTICLE><TI.ART>Artikel 1</TI.ART><STI.ART>Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012</STI.ART><PARAG>Im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 wird die folgende neue Nummer 16 angefügt:<CITATION><P>„16.	Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über länderübergreifende europäische Vereinigungen (COM(2023)516)*: Artikel 19 Absatz 2, Artikel 19 Absatz 4, Artikel 23 Absatz 5, Artikel 23 Absatz 6, Artikel 23 Absatz 7, Artikel 24 Absatz 3, Artikel 25 Absatz 6, Artikel 27.“</P><P>____________________</P><P>*	(Amtsblattangabe).“</P></CITATION></PARAG></ARTICLE><ARTICLE><TI.ART>Artikel 2</TI.ART><STI.ART>Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724</STI.ART><PARAG>Die Verordnung (EU) 2018/1724 wird wie folgt geändert:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>(1)</NO.P>Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„a)	die Einrichtung und den Betrieb eines einheitlichen digitalen Zugangstors, um Bürgern, Unternehmen und juristischen Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, einfachen Zugang zu hochwertigen Informationen, effizienten Verfahren und wirksamen Hilfs- und Problemlösungsdiensten im Zusammenhang mit Unions- und nationalen Vorschriften für Bürger, Unternehmen und juristische Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, die ihre Rechte aus dem Unionsrecht im Bereich Binnenmarkt im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV ausüben oder ausüben wollen, zu verschaffen;“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>(2)</NO.P>Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„b)	die Inanspruchnahme von Verfahren durch grenzüberschreitende Nutzer und die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei den in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Verfahren und den in den Richtlinien 2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU, 2014/25/EU und .../...* vorgesehenen Verfahren;“</P><P>____________________</P><P>„* 	Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... über länderübergreifende europäische Vereinigungen (Amtsblattangabe).“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>(3)</NO.P>Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„c)	Informationen über und Links zu den in Anhang III aufgeführten oder in Artikel 7 genannten Hilfs- und Problemlösungsdiensten, und an die Bürger, Unternehmen und juristische Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, sich bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit ihren Rechten, Pflichten, Vorschriften oder den in Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten Verfahren wenden können.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>(4)</NO.P>Artikel 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„(1)	Zum Zwecke des Austauschs von Nachweisen für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Online-Verfahren sowie für die Verfahren nach den Richtlinien 2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU, 2014/25/EU und …/…/… richtet die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein technisches System für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten (im Folgenden „technisches System“) ein.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>(5)</NO.P>Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1724 wird wie folgt geändert:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>a)</NO.P>Der Titel erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„Liste der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a genannten Informationsbereiche, die für Bürger, Unternehmen und juristische Personen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, relevant sind, die ihre Binnenmarktrechte ausüben.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>aa)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">In „Informationsbereiche im Zusammenhang mit Unternehmen“ erhält Buchstabe J folgende Fassung:</STRING></STRING><CITATION><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">“Informationsbereiche im Zusammenhang mit Unternehmen</STRING></STRING></P><P><TABLE><TGROUP COLS="2"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="31.54*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="68.46*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bereich</STRING></STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">INFORMATIONEN ZU RECHTEN, PFLICHTEN UND VORSCHRIFTEN</STRING></STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>J.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens</STRING></STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)</STRING></STRING></P><P><NO.P>2.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verlegung des Sitzes eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat</STRING></STRING></P><P><NO.P>2a.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Pflichten in Bezug auf die Rechte von Gläubigern und Arbeitnehmern im Falle der Verlegung des Sitzes eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat</STRING></STRING></P><P><NO.P>3.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechte des geistigen Eigentums (Antrag auf Erteilung eines Patents, Anmeldung einer Marke, einer Zeichnung oder eines Gebrauchsmusters, Erwerb einer Lizenz für die Vervielfältigung)</STRING></STRING></P><P><NO.P>4.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken, einschließlich Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen</STRING></STRING></P><P><NO.P>5.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Angebot von Online-Verfahren für grenzüberschreitende Zahlungen beim Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen</STRING></STRING></P><P><NO.P>6.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsrechts, einschließlich Verzugszinsen</STRING></STRING></P><P><NO.P>7.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen</STRING></STRING></P><P><NO.P>8.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kreditversicherung</STRING></STRING></P><P><NO.P>9.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Unternehmensfusionen oder Verkauf eines Unternehmens</STRING></STRING></P><P><NO.P>10.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zivilrechtliche Haftung der Mitglieder des Leitungsgremiums oder der Direktoren eines Unternehmens</STRING></STRING></P><P><NO.P>11.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vorschriften und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten“</STRING></STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P><P><STRING BOLD="on">[Abänd. 4]</STRING></P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>b)</NO.P>Die folgenden Informationsbereiche werden hinzugefügt:<CITATION><P>„Informationsbereiche im Zusammenhang mit juristischen Personen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt:</P><P><TABLE><TGROUP COLS="2"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="33.74*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="66.26*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AA.</NO.P>Gründung, Führung und Schließung einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt (Registrierungsverfahren und Rechtsformen)</P><P><NO.P>2.</NO.P><STRING STRIKE="on">Verlagerung</STRING><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verlegung des Sitzes</STRING></STRING> einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt, in einen anderen Mitgliedstaat</P><P><NO.P>2a.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Pflichten in Bezug auf die Rechte von Gläubigern und Arbeitnehmern im Falle der Verlegung des Sitzes einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt, in einen anderen Mitgliedstaat</STRING></STRING></P><P><NO.P>3.</NO.P>Rechte des geistigen Eigentums (Antrag auf Erteilung eines Patents, Anmeldung einer Marke, einer Zeichnung oder eines Gebrauchsmusters, Erwerb einer Lizenz für die Vervielfältigung)</P><P><NO.P>4.</NO.P>Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken, einschließlich Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen</P><P><NO.P>5.</NO.P>Angebot von Online-Verfahren für grenzüberschreitende Zahlungen beim Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen</P><P><NO.P>6.</NO.P>Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsrechts, einschließlich Verzugszinsen</P><P><NO.P>7.</NO.P>Insolvenzverfahren und Liquidation von juristischen Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt</P><P><NO.P>8.</NO.P>Kreditversicherung</P><P><NO.P>9.</NO.P>Fusionen oder Verkauf einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt</P><P><NO.P>10.</NO.P>Zivilrechtliche Haftung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Mitglieder des Leitungsgremiums oder</STRING></STRING> der Direktoren einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt</P><P><NO.P>11.</NO.P>Vorschriften und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AB.</NO.P>Arbeitnehmer</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten in Bezug auf Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)</P><P><NO.P>2.</NO.P>Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)</P><P><NO.P>3.</NO.P>Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)</P><P><NO.P>4.</NO.P>Gleichbehandlung (Vorschriften gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, Vorschriften zur gleichen Entlohnung für Männer und Frauen, gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder mit unbefristeten Arbeitsverträgen)</P><P><NO.P>5.</NO.P>Vorschriften für die Arbeitnehmervertretung</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AC.</NO.P>Steuern</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Mehrwertsteuer: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, MwSt.-Registrierung und -Zahlung, MwSt.-Erstattung</P><P><NO.P>2.</NO.P>Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung</P><P><NO.P>3.</NO.P>Zölle und andere Steuern und Abgaben, die auf Einfuhren erhoben werden</P><P><NO.P>4.</NO.P>Zollverfahren für Einfuhren und Ausfuhren gemäß dem Zollkodex der Union</P><P><NO.P>5.</NO.P>Sonstige Steuern Zahlung, Sätze, Steuererklärungen</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AD.</NO.P>Waren</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Erlangung der CE-Kennzeichnung</P><P><NO.P>2.</NO.P>Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse</P><P><NO.P>3.</NO.P>Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte</P><P><NO.P>4.</NO.P>Gegenseitige Anerkennung von Produkten, die keinen Unionsspezifikationen unterliegen</P><P><NO.P>5.</NO.P>Anforderungen in Bezug auf die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien</P><P><NO.P>6.</NO.P>Verkäufe im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen: Informationen, die Verbrauchern vorab zu erteilen sind, schriftliche Vertragsbestätigung, Rücktritt von einem Vertrag, Lieferung der Waren, sonstige spezifische Verpflichtungen</P><P><NO.P>7.</NO.P>Fehlerhafte Produkte: Verbraucherrechte und Garantien, Verantwortlichkeiten nach dem Verkauf, Abhilfemöglichkeiten für eine geschädigte Partei</P><P><NO.P>8.</NO.P>Zertifizierung, Gütezeichen (EMAS, Energieeffizienzkennzeichnung, Ökodesign, EU-Umweltzeichen)</P><P><NO.P>9.</NO.P>Recycling und Abfallentsorgung</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AE.</NO.P>Dienstleistungen</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf Begründung und Tätigkeit einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt</P><P><NO.P>2.</NO.P>Unterrichtung der Behörden über grenzüberschreitende Tätigkeiten</P><P><NO.P>3.</NO.P>Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AF.</NO.P>Finanzierung einer juristischen Person, bei der es sich nicht um ein Unternehmen handelt</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Zugang zu Finanzmitteln auf Unionsebene, einschließlich Finanzierungsprogramme der Union und Finanzhilfen</P><P><NO.P>2.</NO.P>Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene</P><P><NO.P>3.</NO.P>Initiativen für juristische Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt (Austauschmaßnahmen, Mentoring-Programme, usw.)</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AG.</NO.P>Öffentliche Aufträge</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen: Regeln und Verfahren</P><P><NO.P>2.</NO.P>Online-Abgabe eines Gebots auf eine öffentliche Ausschreibung</P><P><NO.P>3.</NO.P>Meldung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><NO.P>AH.</NO.P>Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><NO.P>1.</NO.P>Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung“</P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P><P><STRING BOLD="on">[Abänd. 5]</STRING></P></CITATION></PARAG></ARTICLE><ARTICLE><TI.ART>Artikel 3</TI.ART><STI.ART>Inkrafttreten</STI.ART><PARAG>Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> in Kraft.</PARAG><PARAG>Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.</PARAG></ARTICLE></GR.ART><SIGNATURE><P>Geschehen zu … am …</P><P><STRING ITALIC="on">Im Namen des Europäischen Parlaments	Im Namen des Rates</STRING></P><P><STRING ITALIC="on">Die Präsidentin	Der Präsident/Die Präsidentin</STRING></P></SIGNATURE></DISPOSITIF></TEXT></TCONSOLID></TXTLST></SDOCTA>