<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0156</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0063/2024 - Berichterstatter: René Repasi)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2024 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 (2023/2063(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Porto für soziales Engagement vom 7. Mai 2021, die vom Rat, der Kommission, dem Parlament und den Sozialpartnern abgegeben wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bewertung des Europäischen Fiskalausschuss vom 28. Juni 2023 zu dem angemessenen haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet im Jahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Fiskalausschusses vom 4. Oktober 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2022 über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung (COM(2022)0583),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 26. April 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (COM(2023)0240),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 26. April 2023 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (COM(2023)0241),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 26. April 2023 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (COM(2023)0242),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 6. Oktober 2023 angenommene Erklärung von Granada,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. November 2023 mit dem Titel „Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024“ (COM(2023)0901),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. November 2023 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2024“ (COM(2023)0902) und die Empfehlung der Kommission vom 21. November 2023 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2023)0903),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates vom 21. November 2023 (COM(2023)0904),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Herbstprognose 2023 der Kommission vom 15. November 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0063/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Semester bei der Koordinierung der wirtschafts-, haushalts-, struktur-, sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle spielt und dadurch die makroökonomische Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion sichert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Winterprognose 2024 der Kommission zufolge die Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2023 angesichts der hohen Inflation und der restriktiveren Finanzierungsbedingungen nach einem starken Aufschwung im Jahr 2022 Schätzungen zufolge sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet um nur 0,5 % zugenommen hat; in der Erwägung, dass das erwartete BIP-Wachstum für 2024 auf 0,9 % (von 1,3 %) in der EU und auf 0,8 % (von 1,2 %) im Euro-Währungsgebiet nach unten korrigiert wurde; in der Erwägung, dass für die Wirtschaftstätigkeit 2025 nach wie vor eine Zunahme um 1,7 % in der EU und um 1,5 % im Euro-Währungsgebiet erwartet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Arbeitsmarkt in der EU trotz der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in der ersten Jahreshälfte 2023 weiterhin ausgezeichnete Ergebnisse erzielt hat; in der Erwägung, dass der Herbstprognose 2023 der Kommission zufolge der Arbeitskräftemangel in vielen Sektoren und Berufen jedoch weiterhin akut war, insbesondere in Bereichen, die mit dem Ausbau und der Umsetzung emissionsfreier und emissionsarmer Technologien zusammenhängen; in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in der EU insgesamt einen historischen Tiefstand erreicht hat, wobei Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit im Dezember 2023 nach Angaben von Eurostat einen Stand von 14,7 % in der EU und von 14,4 % im Euro-Währungsgebiet erreicht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Inflation der Winterprognose 2024 der Kommission zufolge in der EU von 6,3 % im Jahr 2023 auf 3,0 % im Jahr 2024 und 2,5 % im Jahr 2025 und im Euro-Währungsgebiet von 5,4 % im Jahr 2023 auf 2,7 % im Jahr 2024 und 2,2 % im Jahr 2025 sinken dürfte; in der Erwägung, dass die Fiskalpolitik die Geldpolitik dabei unterstützen muss, die Inflation zu senken und tragfähige öffentliche Finanzen sicherzustellen, während gleichzeitig genügend Spielraum für zusätzliche Investitionen geboten und das langfristige Wachstum gefördert werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Inflation sich auf verschiedene Einkommensgruppen unterschiedlich auswirkt und einkommensschwache Gruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass die Inflation für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu einer echten Krise der Lebenshaltungskosten führen könnte, was Herausforderungen für den sozialen Zusammenhalt mit sich bringt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die öffentliche Schuldenquote 2023 voraussichtlich in der EU auf 83,1 % und im Euro-Währungsgebiet auf 90,4 % zurückgehen wird; in der Erwägung, dass die öffentliche Schuldenquote in der EU voraussichtlich geringfügig auf etwa 82,7 % im Jahr 2024 und 82,5 % im Jahr 2025 zurückgehen wird; in der Erwägung, dass die öffentliche Schuldenquote im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2024 voraussichtlich auf 89,7 % und im Jahr 2025 auf 89,5 % zurückgehen wird; in der Erwägung, dass die Schuldenstände in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; in der Erwägung, dass hohe Schuldenquoten in Verbindung mit hohen Zinssätzen und einer unsicheren makroökonomischen Lage die langfristige Schuldentragfähigkeit und die wirtschaftliche Stabilität gefährden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Herbstprognose 2023 der Kommission zufolge das öffentliche Defizit im Jahr 2023 voraussichtlich in der EU und im Euro-Währungsgebiet auf 3,2 % des BIP zurückgehen und in den Jahren 2024 und 2025 weiter auf 2,8 % bzw. 2,7 % des BIP sinken wird; in der Erwägung, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Ende 2023 außer Kraft gesetzt wurde; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Absicht angekündigt hat, dem Rat im Frühjahr 2024 im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften auf Basis der Ist-Daten für 2023 die Eröffnung defizitbedingter Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der aggregierte haushaltspolitische Kurs in den Jahren 2023 und 2024 voraussichtlich um jeweils 0,5 % des BIP nach unten entwickeln wird, was in erster Linie eine Folge des nahezu vollständigen Auslaufens der krisenbedingten Energiemaßnahmen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass eine rasche, entschlossene und koordinierte politische Reaktion es ermöglicht hat, dass die EU-Wirtschaft sich wieder erholen konnte und die sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie und des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in Angriff genommen werden konnten sowie die daraus resultierende Energiekrise überstanden werden konnte; in der Erwägung, dass die Wirtschaft 2023 langsamer gewachsen ist; in der Erwägung, dass die Aussichten nach wie vor mit großer Unsicherheit und erheblichen Risiken behaftet sind, die mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit Russlands anhaltendem Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten zusammenhängen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass diese geopolitischen Störereignisse gezeigt haben, dass die Europäische Union ihre offene strategische Autonomie weiter stärken und auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben muss und gleichzeitig sicherstellen muss, dass niemand zurückgelassen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass EU-Mittel zu makroökonomischer Stärke auf Ebene der EU beitragen und ihre interne und externe Widerstandsfähigkeit in Krisenzeiten erhöhen und gleichzeitig die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung notwendiger Investitionen in die Prioritäten der EU unterstützen, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der haushaltspolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet nach einer erheblichen krisenbedingten Expansion zwischen 2020 und 2022 in den Jahren 2023 und 2024 voraussichtlich restriktiv sein wird; in der Erwägung, dass der haushaltspolitische Kurs angesichts hoher Unsicherheit agil bleiben sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die öffentlichen Nettoinvestitionen als Prozentsatz des BIP in der EU nach der Finanzkrise infolge der COVID-19-Pandemie drastisch zurückgegangen sind, wobei in einigen Fällen negative Werte erreicht wurden; in der Erwägung, dass sich diese Quote noch nicht vollständig erholt hat; in der Erwägung, dass der Erfolg klimaneutraler Strategien und des digitalen Wandels von einem gemeinsamen europäischen Ansatz abhängt und Maßnahmen sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten erfordert; in der Erwägung, dass die künftige Widerstandsfähigkeit der EU eng mit höheren öffentlichen und privaten Investitionen in nachhaltiges Wachstum und einer ehrgeizigen Strukturreformagenda verknüpft ist; in der Erwägung, dass unbedingt zeitnah eine Strategie entwickelt werden muss, mit der nach dem Auslaufen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 2026 ein weiterhin hohes Niveau öffentlicher Investitionen sichergestellt werden kann; in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris erhebliche öffentliche und private Investitionen erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten über die notwendigen Kontroll- und Prüfmechanismen verfügen müssen, damit dafür Sorge getragen wird, dass die Rechtstaatlichkeit geachtet wird und die finanziellen Interessen der EU geschützt werden, insbesondere um gegen Betrug, Korruption und Interessenkonflikte vorzugehen und für Transparenz zu sorgen; in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen grundlegenden länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftsaussichten für die EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die wirtschaftliche Lage, die anhaltende Unsicherheit, das schwache Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität in der EU zum Ausdruck; nimmt mit Besorgnis die anhaltenden Auswirkungen der Energiepreise und der Inflation auf die Kaufkraft der Haushalte zur Kenntnis, die für viele Europäer zu einem erhöhten Armutsrisiko, einschließlich Energiearmut, führen, sowie auf die Leistungsfähigkeit von EU-Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Schritte zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu ergreifen und gezielte Maßnahmen umzusetzen, um für fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu sorgen und auf den anhaltenden Inflationsdruck einzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass viele Mitgliedstaaten mit strukturellen Herausforderungen zu kämpfen haben, die ihr Wachstumspotenzial hemmen; betont, dass die Bewältigung struktureller Herausforderungen für einen nachhaltigen Aufschwung und ein anhaltendes Wachstum von entscheidender Bedeutung ist und dass die Umsetzung von Reformen zur Behebung struktureller Schwächen nicht nur für die Verbesserung der Fähigkeit, bestehenden Herausforderungen standzuhalten und sie zu bewältigen, sondern auch für eine nachhaltige und faire Verwirklichung des ökologischen und digitalen Wandels von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass ehrgeizige Strukturreformen nach wie vor von wesentlicher Bedeutung sind, um die wirtschaftliche Grundlage der EU zu festigen, Unternehmensgründungen und Unternehmertum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität und das Wachstumspotenzial der EU insgesamt zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass der Mangel an öffentlichen und privaten Investitionen in bestimmten Mitgliedstaaten das Potenzial für sozial ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum hemmt; ist der Ansicht, dass berechenbare Vorschriften, gleiche Wettbewerbsbedingungen und geringere Kosten für die Einhaltung der Vorschriften entscheidende Faktoren sind, um Investitionen anzuziehen; betont, dass diese Investitionen von entscheidender Bedeutung für die Fähigkeit der EU sind, bestehende Herausforderungen zu bewältigen, einschließlich des gerechten ökologischen und digitalen Wandels, und dass sie die Widerstandsfähigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU bei künftigen Herausforderungen erhöhen werden; ist der Ansicht, dass diese Investitionen mit wachstums- und widerstandssteigernden Reformen einhergehen sollten; weist auf die Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz hin, die unter anderem erforderlich sind, um die EU von importierten fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen und die durch die Energiepreise bedingte Inflation zu begrenzen; nimmt den für 2023 und 2024 erwarteten kontraktiven finanzpolitischen Kurs zur Kenntnis; betont, dass ein kontraktiver Kurs nicht zulasten von Investitionen gehen sollte, die in der gesamten Union ausgebaut werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass eine weitere Vertiefung des Binnenmarkts und die Beseitigung von Investitionshemmnissen, u. a. durch Reformen zur Straffung und Digitalisierung von Planungs-, Genehmigungs- und anderen Verwaltungsverfahren, dazu beitragen würde, private Investitionen zu fördern; bekräftigt, dass auch mit der Industriepolitik sowie mit vertieften und integrierten EU-Kapitalmärkten und Innovationen ein Beitrag geleistet werden kann, indem Investitionen unterstützt werden, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU gewahrt wird sowie Risiken vermieden werden, die mit einer übermäßigen Abhängigkeit von einer begrenzten Zahl von Drittländern bei Schlüsseltechnologien, Rohstoffen und industriellen Inputs verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausgabenüberprüfungen als regelmäßigen Teil des jährlichen/mehrjährigen Haushaltsverfahrens durchzuführen, da dies die Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben verbessern würde; schließt sich der Empfehlung der Kommission in ihrem Jahresbericht über nachhaltiges Wachstum 2024 an, wonach die Mitgliedstaaten die krisenbedingten Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich schnellstmöglich zurückfahren und Subventionen für fossile Brennstoffe auslaufen lassen sollten; betont, dass sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Regierungen immens wichtig sind, wenn es darum geht, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu ergreifen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einigung über das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass die aus hohen Schulden und unterschiedlichen Preisentwicklungen erwachsenden Risiken relevant bleiben, insbesondere bei Mitgliedstaaten, die zur Bedienung ihrer Schulden umfangreiche Roll-Overs vornehmen müssen oder in denen der private Sektor mit rasant anwachsenden Zinszahlungen konfrontiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, die Überarbeitung des Vertrags über den Europäischen Stabilitätsmechanismus abzuschließen, um die Einführung einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds zu ermöglichen, was die Resilienz des Euro-Währungsgebiets weiter stärken würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das Europäische Semester und die Aufbau- und Resilienzfazilität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass das Europäische Semester der etablierte Rahmen für die Koordinierung der Haushalts-, Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik in der gesamten Union im Einklang mit den Verträgen, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, ist, wodurch die makroökonomische Stabilität, die anhaltende Konvergenz der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten und der soziale Zusammenhalt in der EU gewahrt werden; fordert eine stärkere nationale Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters, beispielsweise durch ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; weist darauf hin, dass der Industrieplan zum Grünen Deal von 2023 Teil der Wachstumsstrategie der EU ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>teilt die Auffassung, dass sich die länderspezifischen Empfehlungen 2024 auf spezifische Kriterien konzentrieren müssen; betont, dass sie auch dazu dienen müssen, ein solides und inklusives Wirtschaftswachstum zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit und die makroökonomische Stabilität zu verbessern, den ökologischen und den digitalen Wandel zu fördern und für soziale Gerechtigkeit und Generationengerechtigkeit zu sorgen; nimmt Kenntnis von den Unterschieden im Hinblick auf die Prognosen der einzelnen Staaten für die BIP-Wachstumsrate, die Inflation, die Arbeitslosigkeit, das gesamtstaatliche Haushaltssaldo, die Bruttostaatsverschuldung und die Leistungsbilanz, und weist darauf hin, dass sie belegen, dass flexible Ansätze, die sich auf die besonderen Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedstaaten stützen, erforderlich sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die länderspezifischen Empfehlungen enger mit den jeweiligen Länderberichten zu verknüpfen; fordert eine wirksame Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und der entsprechenden Reformen sowie der Fortschritte bei der Schließung der ermittelten Investitionslücken; betont, dass in den länderspezifischen Empfehlungen Gefährdungen im sozialen Bereich und Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden müssen; stellt fest, dass die Zahl der sozialen länderspezifischen Empfehlungen auf der Grundlage des sozialpolitischen Scoreboards rückläufig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die Flexibilität bei der Anpassung der Aufbau- und Resilienzfazilität, z. B. im Zusammenhang mit REPowerEU, auf der Grundlage der bei ihrer Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse; betont, dass die Etappenziele und Zielwerte in den nationalen Aufbauplänen mit den länderspezifischen Empfehlungen im Einklang stehen sollten und dass die Mitgliedstaaten zumindest einen wesentlichen Teil der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne berücksichtigen sollten; betont den Erfolg der Aufbau- und Resilienzfazilität; weist darauf hin, dass der Erfolg und die Wirksamkeit der finanzierten Projekte an ihren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung gemessen werden, und fordert eine rasche, transparente und wirksame Umsetzung dieser Projekte; betont in diesem Zusammenhang, dass die Einhaltung der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität und die ordnungsgemäße Umsetzung für die Glaubwürdigkeit der Aufbau- und Resilienzfazilität von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist auf die Funktion der Aufbau- und Resilienzfazilität bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen hin, die sich aus dem ökologischen und dem digitalen Wandel der Wirtschaft ergeben; betont, dass die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne durchgeführten Reformen und Investitionen zur Verwirklichung der Klimaziele der Verordnung und zur Achtung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen beitragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich diese Chance nicht entgehen zu lassen und die Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um ihre Volkswirtschaften umzugestalten und wettbewerbsfähiger zu machen; weist darauf hin, dass es wichtig ist, zu überprüfen, ob die Mittel in der Realwirtschaft und bei KMU ankommen, und betont, wie wichtig Rechenschaftspflicht und Transparenz für Einrichtungen sind, die EU-Mittel erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, wie wichtig private und öffentliche Investitionen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung und der Bewältigung des ökologischen und digitalen Wandels sind; weist darauf hin, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität die besondere Funktion von öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten nicht ersetzt; bekräftigt, dass bei öffentlichen Investitionen und nationalen Strategien, die mit den Zielen des ökologischen und digitalen Wandels im Einklang stehen müssen, Qualität, Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen sind; betont, dass diese nationalen Strategien für den ökologischen und digitalen Wandel die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere europäische Investitionsinstrumente ergänzen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>befürwortet die Straffung der kohäsionspolitischen Programme der EU im Hinblick auf den im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Investitionsbedarf; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik einem breiteren Spektrum von Zielen dient als die Aufbau- und Resilienzfazilität und die im Rahmen dieser Fazilität vereinbarten Maßnahmen ergänzen kann; fordert, dass die Beteiligung von Interessenträgern, auch von Sozialpartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, in vergleichbarer Weise in die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einbezogen wird, wie dies bei kohäsionspolitischen Programmen der Fall ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, auch zwischen nationalen Regierungen und regionalen und lokalen Behörden, von wesentlicher Bedeutung ist, um die Aufbau- und Resilienzfazilität zu verwalten und administrative Hindernisse und Bürokratie abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt die vorläufige politische Einigung zur Kenntnis, die die gesetzgebenden Organe am 10. Februar 2024 über die Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung erzielt haben und mit der die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die nachhaltige Konvergenz der wirtschaftlichen und sozialen Leistung der Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die Lehren, die aus den Gestaltungsentscheidungen für die Governance der Aufbau- und Resilienzfazilität gezogen wurden; stellt fest, dass die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung keine finanziellen Anreizmechanismen der EU zur Unterstützung und Förderung nationaler politischer Reformen und Investitionen bietet; betont, dass die Aufrechterhaltung des notwendigen Niveaus an öffentlichen Investitionen entscheidend ist, um die Hauptziele der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung zu erreichen und die derzeitigen und künftigen Prioritäten der Union anzugehen; ist besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten nicht über die finanziellen Kapazitäten verfügen werden, um den gerechten ökologischen und digitalen Wandel allein zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont die Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und spricht sich für ein stärkeres Engagement des Europäischen Parlaments im Europäischen Semester unter uneingeschränkter Achtung der in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten aus; nimmt den Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über deren einzelne strukturelle finanzpolitische Pläne zur Kenntnis; betont, dass alle Mitgliedstaaten gleich behandelt werden müssen; betont, dass eine Ausweitung des Ermessensspielraums der Kommission bei der Entwicklung der mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne mit einer verstärkten Einhaltung der Vorschriften unter der Kontrolle des Europäischen Fiskalausschusses sowie einer verstärkten Rechenschaftspflicht und einem verstärkten Informationsfluss an das Europäische Parlament einhergehen muss; erkennt an, dass der wirtschaftspolitische Dialog als Teil des Europäischen Semesters eine sinnvolle Grundlage für die Rechenschaftspflicht bildet; ist der Ansicht, dass eine angemessene Rechenschaftspflicht erfordern würde, dass das Europäische Parlament über Instrumente verfügt, die es ihm ermöglichen, auf der Grundlage seiner Bewertung der Leistung des Europäischen Semesters im Einklang mit den Verträgen Konsequenzen zu ziehen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>