<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0157</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Leitlinien für den Haushaltsplan 2025 – Einzelplan III</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0068/2024 - Berichterstatter: Victor Negrescu)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2024 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2025, Einzelplan III – Kommission (2023/2220(BUI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die überarbeitete Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 204/765 vom 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (MFR-Überprüfung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2022/2496 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>, auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE> und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 252.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht über den Vorschlag für eine Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/1195, 23.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1195/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0082.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 zu den Auswirkungen einer Erhöhung der Anleihekosten des Europäischen Konjunkturinstruments auf den EU-Haushalt 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1084, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1084/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Mai 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (COM(2022)0223),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. Dezember 2021 für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (COM(2021)0570) und auf den Standpunkt des Parlaments zu dem Vorschlag vom 23. November 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 162.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640) und seine darauf eingehende Entschließung vom 15. Januar 2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen („Übereinkommen von Paris“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte vom 13. Dezember 2017<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.</FIELD></FOOTNOTE> und seine diesbezügliche Entschließung vom 19. Januar 2017<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 242 vom 10.7.2018, S. 24.</FIELD></FOOTNOTE>, den Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vom 4. März 2021 und die Erklärung von Porto zu sozialen Angelegenheiten, die von den Mitgliedern des Europäischen Rates im Mai 2021 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“ von 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2023 mit dem Titel „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ (COM(2023)0062),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/795, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/795/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/792, 29.02.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 207 vom 22.2.2024, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. März 2024 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2025 (6195/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 93 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0068/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein auf die Menschen ausgerichteter EU-Haushalt 2025: Maßgeschneiderte Investitionen für ein besseres Leben und für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit der Union</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt hervor, dass ein verlässlicher, solider, flexibler und auf Investitionen ausgerichteter EU-Haushalt in Zeiten des geopolitischen und institutionellen Wandels, finanzieller Zwänge, des Klimawandels und gesellschaftlicher Herausforderungen unabdingbar ist, damit die politischen Maßnahmen der Union verwirklicht werden können, und ihm zentrale Bedeutung zukommt, wenn es gilt, den steigenden Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, sodass beim grünen und beim digitalen Wandel niemand zurückgelassen wird, für Wohlstand und Sicherheit für die Menschen zu sorgen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist nachdrücklich auf die schwierigen Begleitumstände des Haushaltsverfahrens 2025 hin, das in einer Zeit massiver internationaler Spannungen und Ungewissheiten und in einem Wahljahr durchgeführt wird, in dem das Parlament und die Kommission den Übergang von der aktuellen zur kommenden Wahlperiode bewältigen müssen; ist sich der gewichtigen, jedoch unvermeidlichen terminlichen Zwänge voll und ganz bewusst und fordert alle Beteiligten auf, diese Zwänge mit einer konstruktiven Herangehensweise entsprechend zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bedauert zutiefst, dass es dem Rat bis Ende 2023 nicht gelungen ist, eine Einigung über die Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu erzielen; stellt deshalb fest, dass es das Haushaltsverfahren in einer Situation einleiten musste, in der hinsichtlich mehrerer wichtiger Elemente in der Finanzplanung für 2025 keine Gewissheit bestand, und ist sich der bedauerlicherweise sehr engen und in manchen Fällen negativen Spielräume innerhalb der MFR-Obergrenzen voll und ganz bewusst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Ergebnis der MFR-Überarbeitung hinter den ursprünglichen Bestrebungen des Parlaments zurückbleibt; hebt hervor, dass eine Überarbeitung der MFR-Verordnung eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist, die finanzielle Unterstützung der Ukraine auf mittlere Sicht sicherzustellen, eine Aufstockung der Mittel für gezielte politische Prioritäten einschließlich der Förderung der strategischen Autonomie der EU zu ermöglichen und die Programme der Union und die Flexibilität des Haushalts zu sichern, obwohl die Zinssätze höher als erwartet ausfallen und daher die Anleihekosten der Union über der Planung liegen; stellt fest, dass das jährliche Haushaltsverfahren für 2025 das erste Verfahren sein wird, das zur Gänze auf der überarbeiteten MFR-Verordnung beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass die von den drei Organen im Rahmen der MFR-Vereinbarung für 2020 vereinbarte gemeinsame Erklärung, wonach bei den Ausgaben zur Deckung der NGEU-Finanzierungskosten angestrebt werden soll, die Kürzung von Programmen und Mitteln zu vermeiden, weiterhin Gültigkeit hat und der Haushaltsbehörde zur Orientierung dient, und zwar insbesondere mit Blick auf die Inanspruchnahme des Instruments für das Aufbauinstrument der Europäischen Union für die Deckung von zumindest einem Teil der Mittelunterdeckung bei NextGenerationEU; will daher sicherstellen, dass alle Programme mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden und dass die Flexibilität und die Reaktionsfähigkeit des Haushalts während des gesamten jährlichen Haushaltsverfahrens gewahrt bleiben; besteht darauf, dass die Kommission während des gesamten Haushaltsverfahrens verlässliche, aktuelle und präzise Informationen zu den NGEU-Anleihekosten und zu den erwarteten Auszahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission auf, die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union in vollem Umfang anzuwenden; hebt insbesondere hervor, dass die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln ist; hebt hervor, dass Mittel nur ausgezahlt werden können, wenn die Mitgliedstaaten alle einschlägigen Anforderungen erfüllen; weist erneut darauf hin, dass systemische Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit wie etwa der Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung oder die jüngsten Versuche in einigen Mitgliedstaaten, gegen die Unabhängigkeit der Justiz vorzugehen, definitiv Risiken für die finanziellen Interessen der EU und den Schutz des EU-Haushalts sind, und fordert die Kommission auf, keine Rückschritte bei den Errungenschaften im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zuzulassen; fordert die Kommission erneut auf, unbedingt dafür zu sorgen, dass ausgesetzte EU-Mittel im Einklang mit dem an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus über lokale Verwaltungen und Organisationen der Zivilgesellschaft bei den Bürgern, Unternehmen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, nichtstaatlichen Organisationen und allen anderen einschlägigen Interessenträgern ankommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass die EU rechtlich verpflichtet ist, die Fremdkapitalkosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (European Union Recovery Instrument – EURI) zurückzuerstatten und dass es bei diesen Ausgaben keinen Ermessensspielraum im EU-Haushalt gibt; stellt fest, dass die Fremdkapitalkosten davon, wie rasch die Auszahlungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erfolgen, sowie von Marktschwankungen bei den Anleiherenditen abhängen und daher zwangsläufig schwer einzuschätzen und volatil sind; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Fremdkapitalkosten für das EURI zur Gänze über die Obergrenzen des MFR hinaus in ein besonderes Instrument für das EURI hätten eingestellt werden sollen, um innerhalb der Rubrik 2b wieder einen gewissen Spielraum herzustellen und den haushaltspolitischen Freiraum im Rahmen des Flexibilitätsinstruments und des Instruments für einen einzigen Spielraum zu schützen; strebt an, dafür zu sorgen, dass die Anwendung des Kaskadenmechanismus des EURI im überarbeiteten MFR keine Regelungen zur Folge hat, die unangemessene Kollateralschäden für geplante Ausgaben oder Verfügbarkeiten im Rahmen der nicht-thematischen besonderen Instrumente verursachen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass die europäische Wirtschaft Prognosen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission:  European Economic Forecast Winter 2024: A delayed rebound in growth amid faster easing of inflation, 2023.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge kaum wachsen wird (0,9 % im Jahr 2024 und 1,7 % im Jahr 2025) und die Inflation voraussichtlich weit über dem Wert von 2 % bleiben wird, der als automatischer Deflator für den MFR herangezogen wird (3,0 % im Jahr 2024 und 2,5 % im Jahr 2025); stellt fest, dass dies einen anhaltenden Kaufkraftverlust für einen Haushalt bedeutet, der stets ausgeglichen sein muss und durch absolute Beträge begrenzt ist; hebt den sehr niedrigen Abrufsatz für die auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) beruhenden Eigenmittel in den letzten Jahren hervor (0,46 % im Haushaltsplanentwurf 2024), was auf die kombinierten Auswirkungen der Inflation, der geringen Höhe der Mittel für Zahlungen und der höheren Einnahmen aus manchen anderen Eigenmittelquellen zurückzuführen ist; bekräftigt seinen Standpunkt, dass Rabatte und andere Korrekturmechanismen dauerhaft abgeschafft werden sollten und dass in der Zwischenzeit Bruttoverminderungen der nationalen BNE-Beiträge einem festen Deflator von bis zu 2 % jährlich unterliegen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bedauert, dass die Reform des Eigenmittelsystems im Rat nicht vorankommt; weist auf seinen Standpunkt zu den geänderten Vorschlägen der Kommission hin, in dem die Einführung neuer Eigenmittel befürwortet wird; ist der Ansicht, dass der zusätzliche finanzielle Bedarf aufgrund der Darlehen für NextGenerationEU mit der Einführung neuer echter Einnahmequellen im Einklang mit dem Fahrplan in der Interinstitutionellen Vereinbarung gedeckt werden könnte und dass durch diese Einführung somit die Spielräume und die Flexibilitätsmechanismen gewahrt wären, was wiederum haushaltspolitische Beschlüsse über unvorhergesehene Bedarfe und neue Initiativen zur strategischen Vorausschau erleichtern würde; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um frische, neue und vorzugsweise echte Eigenmittel und andere Einnahmequellen für den Unionshaushalt über die IIV hinaus zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>bedauert, dass die Möglichkeiten, auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren oder neue Initiativen auf den Weg zu bringen, durch Haushaltsengpässe stark beeinträchtigt sind, und beabsichtigt, hier nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen und dabei den gestiegenen Erwartungen der EU-Bürger gerecht zu werden; ruft in Erinnerung, dass über die Obergrenzen des MFR hinaus ein zusätzliches besonderes Instrument geschaffen werden muss, damit der EU‑Haushalt besser an Krisen angepasst werden kann und man rasch auf Krisen sowie auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen reagieren kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist trotz dieser zahlreichen Zwänge entschlossen, einen kohärenten und einheitlichen Standpunkt zu wahren, der seinen festgelegten politischen Prioritäten und institutionellen Interessen gerecht wird, wozu auch gehört, die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu steigern, strategische Abhängigkeiten zu verringern, den Einsatz sauberer Energie zu beschleunigen, die Verwirklichung des Ziels der Union, Klima und biologische Vielfalt in allen Bereichen zu berücksichtigen, sicherzustellen, die europäischen Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten zu stärken und einen Beitrag zum grünen und zum digitalen Wandel zu leisten, wobei die negativen Auswirkungen auf Leitprogramme minimiert werden müssen und die Ausstrahlungseffekte des Wirtschaftswachstums für alle Menschen in der EU auf ein Höchstmaß gesteigert werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein gerechter, fairer und inklusiver Haushalt, der allen EU-Bürgern bessere Chancen bietet und Wirtschaftswachstum sichert</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass erschwingliche Lebenshaltungskosten und der gesellschaftliche Zusammenhalt in allen EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen nach wie vor bestehende Herausforderungen sind, und weist in diesem Zusammenhang auf die Rolle hochwertiger und zugänglicher öffentlicher Dienstleistungen hin; möchte Inklusivität und den Zugang zu Finanzmitteln immer dann stärken, wenn es angebracht ist und die einschlägigen Förderkriterien erfüllt sind, und die Finanzierungsmöglichkeiten ausweiten, indem die Hebelwirkung bestehender Mittel genutzt wird; ist der Ansicht, dass die soziale Dimension der EU-Ausgaben, die unabdingbar für deren Legitimität ist, auch künftig ein wichtiges bereichsübergreifendes Kriterium für alle Politikbereiche sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass der EU-Haushalt in erster Linie ein Investitionsinstrument mit Hebelwirkung ist, das die Ziele und die Politikgestaltung der EU voranbringen kann und Maßnahmen der Einzelstaaten ergänzt und somit den Bedürfnissen aller Menschen in der EU Rechnung trägt; weist auf die große Bedeutung der Aufbau- und Resilienzfazilität hin, wenn es gilt, die Widerstandsfähigkeit der EU zu steigern und die sozioökonomischen Auswirkungen vergangener und gegenwärtiger Krisen zu lindern; ist der Ansicht, dass alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden sollten, damit die Gelder aus diesen beiden wichtigen Finanzierungsquellen der EU wirksam und unverzüglich ausgegeben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist fest entschlossen, den EU-Haushalt dafür zu nutzen, für die Bürger und die Wirtschaft im Binnenmarkt einen spürbaren und deutlichen Nutzen zu erzielen und die Ziele des Grünen Deals zu verwirklichen, indem mit dem EU-Haushalt die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in den innovativsten Wirtschaftszweigen unterstützt, die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Arbeitsmarkts durch die Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte und Talentförderprogramme sichergestellt, die Arbeitslosigkeit bekämpft, die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt und die Verteidigungsbereitschaft der EU erhöht wird; vertritt die Auffassung, dass technologische Autonomie und nachhaltiges Wachstum für die Verwirklichung der langfristigen Energie- und Klimaziele der EU von entscheidender Bedeutung sind; fordert erneut, dass eine angemessene Mittelausstattung für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) als das Rückgrat der europäischen Wirtschaft sowie von Start-up-Unternehmen, jungen Menschen, Landwirten, Lehrkräften und Beschäftigten im Verkehrsgewerbe beibehalten wird; erachtet es als dringend geboten, dass die Energie- und Verkehrsinfrastruktur weiter verbessert wird, Investitionen in die Stärkung der Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Gemeinwohls, den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die die soziale und territoriale Inklusion getätigt werden und schutzbedürftige, abgelegene und ländliche Gemeinschaften, einschließlich intelligenter Dörfer, unterstützt werden; weist darauf hin, dass mit dem Haushalt für den grünen Wandel gesorgt und gleichzeitig eine hochwertige Landwirtschaft unterstützt und der Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und Bildung sichergestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt den bedeutenden Einfluss von Forschung und Innovation auf Wettbewerbsfähigkeit, langfristiges Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union hervor; weist auf die seit Langem bestehende Initiative hin, die Investitionsintensität der EU im Bereich Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP anzuheben; stellt fest, dass es eine Lücke zwischen dem Ziel und den tatsächlich bereitgestellten Mitteln gibt; betont, dass die technologische Vorreiterrolle der EU für die Umsetzung des Grünen Deals und der Gesundheitsunion entscheidend ist, da dadurch entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der EU Arbeitsplätze für hoch qualifizierte Arbeitskräfte geschaffen werden und die Exzellenz von Forschung und Innovation in der EU gestärkt wird; ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass die verfügbaren Mittel lediglich für einen Teil aller eingereichten Anträge ausreichen, was dazu führt, dass die Programme stark überzeichnet sind und Forscher konkurrierende Weltgegenden bevorzugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass nachhaltige und langfristige Lösungen bereitgestellt werden müssen, um strukturelle demografische Herausforderungen zu bewältigen und die Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte aus weniger entwickelten Gebieten und Städten der EU einzudämmen; hebt hervor, dass finanzielle Mittel gebraucht werden, um unter Bevölkerungsschwund leidende Gebiete durch Investitionen in die Sozial- und die Bevölkerungspolitik, durch die Familien unterstützt werden, wiederzubeleben und die alternde Bevölkerung in Europa im Hinblick auf den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Mobilität und öffentlichen Dienstleistungen angemessen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>besteht darauf, dass möglichst viele Finanzmittel im Wege von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps in Anspruch genommen werden, um Lernen und Unternehmertum zu fördern, die Kompetenzen, die formale, nichtformale und informelle Bildung und die Vermittelbarkeit junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die soziale Inklusion voranzubringen; bekräftigt, dass dafür gesorgt werden muss, dass beide Programme Chancengleichheit gewährleisten, wobei der Schwerpunkt auf Menschen aus benachteiligten Verhältnissen aus der gesamten EU und assoziierten Ländern liegen muss; ist nach wie vor der Ansicht, dass Mobilitätsstipendien im Rahmen von Erasmus+ verstärkt unterstützt werden müssen, damit sie die steigenden Lebenshaltungskosten abdecken und damit für Zugänglichkeit, Chancengleichheit und eine inklusive Beteiligung gesorgt ist, insbesondere indem der Mindestzuschuss pro Teilnehmer auf ein hinreichendes Niveau angehoben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>hält es für geboten, dass die Europäische Säule sozialer Rechte umgesetzt wird, und fordert die Kommission auf, Überlegungen darüber aufzunehmen, wie im nächsten Programmplanungszeitraum die Sozialausgaben im EU-Haushalt nachverfolgt werden können; hebt die wichtige Rolle des EU-Haushalts hervor, wenn es gilt, einen Beitrag zu Initiativen zu leisten, die den sozialen Dialog stärken, lokale und regionale soziale Maßnahmen wirkungsvoller machen und jedermann den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass es einer europäischen Strategie für ältere Menschen mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Einsamkeit und Isolation bedarf; ruft außerdem in Erinnerung, dass die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 umfassend umgesetzt werden muss, um die Lebensbedingungen dieser Menschen in der EU zu verbessern; hebt den Fall der europäischen Straßenverkehrsunternehmer hervor, die sich in jedem Mitgliedstaat mit anderen Herausforderungen konfrontiert sehen, die von steigenden Kosten bis hin zu Kapazitätsengpässen reichen, und betont, dass es Flexibilität und besserer Arbeitsbedingungen bedarf; hält es für geboten, die bestehenden Vorschriften für ihren Schutz zu stärken und zusätzliche Mittel zur Überwachung der Arbeitsbedingungen in allen Mitgliedstaaten bereitzustellen; hebt in diesem Zusammenhang den Nutzen der Entwicklung von IT-Tools auf EU-Ebene hervor, die dazu beitragen, die Umsetzung von Verwaltungsauflagen und die Standardisierung von Bescheinigungen zu vereinfachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, hinreichende Ressourcen für die wirksame Umsetzung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorzusehen, damit die Mobilität der Arbeitnehmer gefördert wird und Leistungen der Sozialversicherung leichter übertragen werden können; fordert, dass EU-Mittel für die Weiterentwicklung des Systems für den elektronischen Austausch von Informationen der sozialen Sicherheit verwendet werden und die weitere Digitalisierung der Sozialversicherungssysteme zugunsten einer fairen Mobilität der Arbeitskräfte gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass Technologie und künstliche Intelligenz (KI) die Arbeitswelt einem raschen Wandel unterziehen; hebt das wirtschaftliche Potenzial hervor, das auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen KI-Technologien mit Blick auf das Wirtschaftswachstum Europas innewohnt, während sie gleichzeitig das Leben der Bürger in zahlreichen Bereichen wie Gesundheit, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Sicherheit verbessern können; fordert, dass dies im Wege der Zuweisung hinreichender Mittel in den Programmen und Maßnahmen der EU berücksichtigt wird; hält es für geboten, die grundlegenden digitalen Kompetenzen der Bürger zu verbessern, damit sie dem Bedarf von Unternehmen gerecht werden, und die Bürger gegen Desinformation zu wappnen; unterstützt die Maßnahmen der EU, die die nationalen Beschäftigungsstrategien für sich wandelnde Berufsbilder und Mobilität auf EU-Ebene in koordinierter Weise ergänzen, und hebt das Potenzial dieses Wandels für eine erfolgreiche und anpassungsfähige Erwerbsbevölkerung hervor, unter anderem durch die Förderung von beruflicher Umschulung und von Mobilität, wodurch für einen reibungslosen Wechsel in neue und aufkommende Beschäftigungsbereiche gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist beunruhigt über die zunehmende Zahl extremer Wetterereignisse wie schwere Brände, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen im Zusammenhang mit dem sich verschärfenden Klimawandel in ganz Europa; hält es daher für geboten, dass für ausreichende Mittel für das Katastrophenschutzverfahren der EU gesorgt wird, und fordert eine bessere Konsolidierung der Notfallabwehrkapazität der EU, indem die gemeinsamen medizinischen Notfallteams gestärkt werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Mittel auch über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union und die Soforthilfereserve rasch bereitgestellt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass für die in der Verordnung über das Programm EU4Health festgelegten Tätigkeiten angemessene Mittel bereitgestellt werden müssen; weist darauf hin, dass die Preise von Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien die Möglichkeiten der Patienten, darauf zuzugreifen, erheblich beeinflussen; betont, dass unerschwingliche Arzneimittel ein echtes Hindernis für eine Behandlung darstellen, und fordert die Umsetzung konkreter Maßnahmen, um diese Herausforderungen zu bewältigen; fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene und die gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln, um die Kosten zu senken; hält es für geboten, Kinderkrankheiten zu bekämpfen und dabei den Schwerpunkt auf seltene Krankheiten zu legen; betont insbesondere den Stellenwert von Europas Plan gegen den Krebs; fordert ein ambitioniertes Budget für den Cluster „Gesundheit“ im Rahmen von Horizont Europa, damit die EU wirksam auf künftige Gesundheitskrisen reagieren, zur Stärkung der Gesundheitssysteme beitragen und die physische und psychische Gesundheit der Menschen verbessern kann, indem sie die Gesundheitsversorgung erschwinglicher und leichter zugänglich macht; weist darauf hin, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach wie vor die häufigste Todesursache in der EU sind; ist der Ansicht, dass die Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Investitionen in gezielte Maßnahmen zur Förderung der personalisierten Medizin und elektronischer Gesundheitsdienste unerlässlich ist, da auf diese Weise die Vorbeugungs- und Behandlungsstandards angehoben werden und alle Bürger den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten; betont, dass die in manchen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren eingetretenen Engpässe bei Arzneimitteln verhindert werden müssen; weist darauf hin, dass Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abgebaut werden müssen, damit alle Frauen eine gleichwertige Gesundheitsversorgung, unter anderem im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, in Anspruch nehmen können, und ruft in Erinnerung, dass die Gesundheit von Frauen auch künftig eine Priorität in Politik und Forschung sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hält es für geboten, das Kompetenzdefizit, das Problem der Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte und die Korrelation zwischen dem Bedarf des Marktes und dem Angebot an Kompetenzen anzugehen und dabei auch die Lage in verschiedenen Regionen der EU zu berücksichtigen; ist der Auffassung, dass die wichtigsten Bereiche für Ausbildungen und Umschulungen insbesondere mit Blick auf die Förderung grüner und digitaler Kompetenzen festgelegt werden müssen, damit die Arbeitskräfte in der EU auch künftig im Wettbewerb bestehen können; hebt hervor, dass es weiterer Investitionen bedarf, um die Bildungssysteme in der EU zu modernisieren, Talentförderprogramme einzurichten und Anreize für Jungunternehmer zu setzen; fordert, dass das Europäische Jahr der Kompetenzen und der Europäische Bildungsraum rascher umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, die im Zuge des Europäischen Jahres der Kompetenzen als zentral ermittelten Lösungen rasch umzusetzen, und hält eine bessere Zusammenarbeit mit Unternehmen für geboten, wobei dies auch den EU-Jugendtest und das Verbot unbezahlter Praktika umfasst; weist entsprechend den auf der Konferenz zur Zukunft Europas angenommenen Empfehlungen darauf hin, dass ein mit finanziellen Mitteln ausgestatteter europäischer Bildungsplan erstellt werden muss, um eine hochwertige Bildung und Lehrerausbildung zu fördern und die Schulabbrecherquote zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>hebt den Mehrwert von Förderprogrammen in den Bereichen Demokratie sowie Rechte und Werte hervor und weist erneut auf die große Bedeutung hin, die dem EU-Haushalt für die Förderung der in Artikel 2 EUV verankerten Werte der EU, der Kultur und der Bürgerrechte, für den Aufbau widerstandsfähiger Gesellschaften und für die Unterstützung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Solidarität, der Inklusivität, der Gerechtigkeit, der Diskriminierungsfreiheit und der Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, zukommt; wünscht sich eine Aufstockung der einschlägigen Haushaltslinien und eine Stärkung der einschlägigen Gremien, um Polarisierung und die Zunahme des politischen Extremismus zu bekämpfen, das mangelnde Vertrauen in die Institutionen zu beheben, die partizipative Demokratie und die Grundrechte zu fördern und Rückschritte im Bereich der Demokratie, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, den schrumpfenden Handlungsspielraum für Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, nationaler und EU-Ebene in diesem Bereich tätig sind, und die Instrumentalisierung des Euroskeptizismus zu verhindern; fordert, dass für die Bereitstellung hinreichender EU-Mittel für das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ gesorgt wird, und hebt die wertvolle Arbeit hervor, die im Rahmen des Aktionsbereichs „Werte der Union“, mit dem Organisationen der Zivilgesellschaft unmittelbar gefördert werden, und im Rahmen des Aktionsbereichs „Daphne“ und des Aktionsbereichs „Gleichstellung und Rechte“ geleistet wird; weist erneut darauf hin, dass der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und der Förderung der Rechte auf sichere Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und des entsprechenden Zugangs sowie des Zugangs zu Frauenrechtsorganisationen und zu Initiativen und Gremien der EU zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen die erforderlichen Mittel zugewiesen werden sollten; fordert die Kommission auf, den Zugang zum Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zu erleichtern und für Flexibilität bei der Weitervergabe an lokale und Basisorganisationen durch die Akteure in den Mitgliedstaaten zu sorgen, damit sichergestellt ist, dass die Gelder bei denjenigen ankommen, die besonders bürgernah tätig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Unterstützung der EU für den Schutz von Bürgern, Minderheiten, Religionsgemeinschaften und des öffentlichen Raums vor terroristischen Bedrohungen und für die Bekämpfung von Radikalisierung und terroristischen Online-Inhalten und des Anstiegs von Hetze, Antisemitismus, antimuslimischem Hass und Rassismus in ganz Europa und weltweit zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt die zunehmenden Bedrohungen und Gefahren hervor, die von gegen die Europäische Union gerichteten organisierten und gezielten Desinformationskampagnen durch ausländische Interessenträger ausgehen; fordert Finanzmittel für Horizont Europa und für von der Kommission und dem EAD gelenkte Tätigkeiten, um die Verbreitung von Desinformation in großem Maßstab zu bekämpfen und wirksamere Gegenmaßnahmen zu entwickeln; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, EU-Mittel für Maßnahmen aufzuwenden, mit denen die Medienkompetenz der Bürger erhöht wird; fordert eine Aufstockung der Mittel zur Bekämpfung von Hetze und terroristischen Online-Inhalten; hält es für geboten, journalistische Freiheit und Medienpluralismus mit Mitteln in angemessener Höhe im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zu stärken und Journalisten, einschließlich Investigativjournalisten, Menschenrechtsverteidigern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft, die mit Vergeltungsmaßnahmen wie etwa strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) konfrontiert sind, zu unterstützen; fordert eine angemessene Unterstützung der Kulturbranche, auch im Hinblick auf die Förderung der grenzüberschreitenden Verbreitung europäischer Filme, Musikstücke und Videospiele; fordert daher mehr Mittel für das Programm Kreatives Europa;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein Haushalt, mit dem Ergebnisse bei strategischen Prioritäten erzielt werden</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>hält es für geboten, die strategischen Abhängigkeiten der EU in wichtigen Bereichen zu verringern; begrüßt zwar die neue STEP-Verordnung, weist jedoch darauf hin, dass es einer strukturellen Antwort auf den Investitionsbedarf in den strategischen Branchen bedarf, damit bahnbrechende Technologien leichter ermittelt, weiterentwickelt und ausgebaut werden können; bedauert, dass die aktuelle Mittelausstattung von Horizont Europa in dieser Hinsicht unzureichend ist, und fordert zusätzliche Mittel für Horizont Europa und weitere wichtige Unionsprogramme in diesem Bereich wie InvestEU, um das Ziel der offenen strategischen Autonomie zu erreichen; ist der Ansicht, dass die Abhängigkeit der EU bei der Versorgung mit Ressourcen zunehmend ein Problem darstellt; fordert weitere Investitionen der EU in den Aufbau ihrer offenen strategischen Autonomie, indem der zügigere Ausbau der erneuerbaren Energie, schnellere Genehmigungsverfahren, die Dekarbonisierung von Gebäuden und der Zugang zu kritischen Rohstoffen sichergestellt werden und widerstandsfähige Wertschöpfungsketten für industrielle Ökosysteme der EU entwickelt werden, insbesondere in wichtigen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung und der Verteidigung; fordert eine angemessene Finanzierung, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der derzeitigen europäischen Leitprogramme in der Weltraumbranche, darunter Copernicus, Galileo/EGNOS, die europäische Initiative für Satellitenkommunikation (GOVSATCOM) und die Weltraumlageerfassung (SSA), sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist der Ansicht, dass der digitale Wandel zahlreiche Gelegenheiten zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der Konnektivität und zur Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen bietet; weist in diesem Zusammenhang auf die große Bedeutung des Programms „Digitales Europa“, der Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales (CEF-Digital) und des Aktionsplans für digitale Bildung hin; weist erneut darauf hin, dass ein Bildungsangebot für Lehrkräfte und Lernende zum Thema KI, Kodierung und Robotik erforderlich ist, das aus den einschlägigen Programmen finanziert wird; hebt hervor, dass die ethische und diskriminierungsfreie Nutzung von KI, insbesondere im Bildungswesen und in der Kulturbranche, angemessen aus dem EU-Haushalt unterstützt werden muss; weist erneut darauf hin, dass von der EU finanzierte Programme erforderlich sind, um zusätzliche Investitionen in die Verbesserung der digitalen Kompetenz in der Gesellschaft zu tätigen und die digitale Kluft, einschließlich der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern, in den Bereichen Bildung und lebenslanges Lernen zu überwinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>hebt den hohen Stellenwert des EU-Haushalts hervor, wenn es gilt, Ergebnisse beim europäischen Grünen Deal zu erzielen und den Klimawandel zu bekämpfen, indem Emissionen gesenkt werden, die Nutzung erneuerbarer Energie gesteigert wird, eine Kreislaufwirtschaft geschaffen wird, die Ökosysteme geschützt werden und der besorgniserregende Rückgang der biologischen Vielfalt umgekehrt wird, wobei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit bewahrt wird und grüne Arbeitsplätze sowie Wachstum innerhalb der EU geschaffen werden; hebt die zentrale Bedeutung hervor, die dem LIFE-Programm zukommt, wenn es um die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und die Verwirklichung des Ziels der EU geht, im Einklang mit der EU-Klimaverordnung und dem Übereinkommen von Paris Klimaneutralität zu erreichen; ist zutiefst besorgt über die schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels, auch in Form von Wasserknappheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>hebt hervor, dass die Sorge im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit und die hohen Energiepreise bedeuten, dass Energiearmut ein großes Problem ist und die europäische Wirtschaft und insbesondere KMU vor Herausforderungen stehen; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU-Investitionen in den laufenden Übergang der EU zur Klimaneutralität, einschließlich in Energieeffizienz sowie Forschung und Innovation im Bereich nachhaltiger CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-freier Technologien, und insbesondere in Bereiche gefördert werden müssen, die sich positiv auf die Senkung der Lebenshaltungskosten für Haushalte auswirken, wie etwa die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen; nimmt den massiven Investitionsbedarf für die Dekarbonisierung des Verkehrs und aufgrund des anhaltenden Anstiegs der Preise von Baumaterialien und Rohstoffen zur Kenntnis; weist auf den strategischen Wert der Ausweitung des TEN-V auf die östliche Nachbarschaft und einer stärkeren Anbindung an die strategischen Partner der EU hin; hebt die große Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“ (Verkehr) und seine positive Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals und der Energiewende hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass der Haushaltsplan 2025 mit den politischen Zielen der EU und ihren internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen muss; betont, dass kontinuierlich daran gearbeitet werden muss, die in der IIV festgelegten Ziele in Bezug auf die durchgängige Berücksichtigung des Schutzes von Klima und biologischer Vielfalt beim Einsatz von Haushaltsmitteln der EU als Teil des umfassenderen Ziels, die EU bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen, zu verwirklichen; weist erneut auf die Bestimmung in der IIV hin, wonach einschlägige Maßnahmen aufgezeigt werden müssen, die zu ergreifen sind, wenn die regelmäßige Bestandsaufnahme auf unzureichende Fortschritte bei der Erreichung der geltenden Ziele schließen lässt; ist besorgt über die Einschätzung der Kommission, dass das Ziel von 10 % für biodiversitätsbezogene Ausgaben in den Jahren 2026 und 2027 höchstwahrscheinlich nicht erreicht werden wird, sowie darüber, dass es keinen klaren Fahrplan für die Verwirklichung der vereinbarten Ziele gibt; fordert die Kommission auf, die Umsetzung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zu überwachen und bei Bedarf die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>hebt den Stellenwert der Europäischen Stadtinitiative hervor und betont, dass ihre angemessene Finanzierung wichtig ist, damit all ihre Ziele verwirklicht werden können; fordert mehr direkte Finanzmittel für die lokalen Gebietskörperschaften, um ihren Kapazitätsaufbau, ihre technische Unterstützung und den Austausch bewährter Verfahren zu stärken; fordert eine Aufstockung der Ressourcen für die einschlägigen Agenturen, die der Arbeitsbelastung entsprechen muss, die sich aus der Agenda des europäischen Grünen Deals und insbesondere aus dem Paket „Fit für 55“ ergibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>hebt den wesentlichen Beitrag der Landwirte und Fischer für die Gesellschaft hervor betont daher die große Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik für die Ernährungssicherheit und für eine größere Autonomie der EU bei der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel; weist nachdrücklich auf die Rolle der GAP hin, wenn es darum geht, ein stabiles und angemessenes Einkommen für Landwirte in der EU und insbesondere für Klein- und Junglandwirte zu sichern; fordert konkrete Maßnahmen, um gegen die eigentlichen Ursachen der Unzufriedenheit der Landwirte in der EU vorzugehen, und fordert insbesondere sofort bereitzustellende Mittel und sofort umzusetzende Maßnahmen, um den Landwirten bei der Bewältigung der Auswirkungen der Inflation, der Kraftstoffkosten, neuer Produktionsstandards und den Veränderungen auf dem globalen Lebensmittelmarkt zur Seite zu stehen; hält es für geboten, neuen Landwirten und Junglandwirten zu helfen und so den Generationswechsel sicherzustellen und gleichzeitig gegen den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel in der Lebensmittelbranche vorzugehen; weist darauf hin, dass die europäischen Landwirte mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, insbesondere mit übermäßiger Bürokratie und übermäßigem Verwaltungsaufwand, zunehmenden Überschneidungen bei den Vorschriften, Engpässen und schwierigen Arbeitsbedingungen; hebt hervor, dass die Auswirkungen der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden auf diese Branchen besser eingedämmt werden müssen, indem gezielte Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden; fordert ein angemessenes Einkommen für alle in der Landwirtschaft; betont, dass Forschung und Innovation angemessen unterstützt und die Arbeitsnormen eingehalten werden müssen sowie angemessene Investitionen erforderlich sind, um alternative Einkommensquellen zu bieten und insbesondere durch Innovation den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem mit erschwinglicheren Lebensmitteln zu fördern, bei dem das Einkommen der Landwirte erhalten bleibt und gleichzeitig verhindert wird, dass die europäischen Landwirte unlauterem Wettbewerb durch Einfuhren ausgesetzt sind, die den Standards der EU nicht entsprechen; erwartet, dass im Rahmen des strategischen Dialogs über die Zukunft der Landwirtschaft alle relevanten Fragen, einschließlich präventiver Aspekte, behandelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bekräftigt, dass alle Programme, Strategien und Tätigkeiten der EU so umgesetzt werden sollten, dass bei der Verwirklichung ihrer Ziele die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird; begrüßt unter diesem Aspekt die Arbeit der Kommission im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und betont, dass ihre Methode zur Nachverfolgung gleichstellungsbezogener Ausgaben weiterentwickelt werden muss, damit die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Ausgaben der EU, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen, erfasst werden können; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse dieser Methode für den Haushaltsplan 2025 zusammen mit der systematischen Erhebung, Berichterstattung und Bewertung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten nachzuweisen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein zukunftsfester Haushalt für eine Welt im Wandel</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass eine Migrations- und Asylpolitik umgesetzt werden muss, die auf Solidarität, geteilter Verantwortung und der Achtung der Menschenrechte beruht und im Einklang mit den Werten der Union und ihren internationalen Verpflichtungen steht; betont, dass ein wirksames, humanes und faires Management und ein wirksamer, humaner und fairer Schutz der Außengrenzen der Union für die Sicherheit der Union und die Gewährleistung einer reibungslosen und effizienten Umsetzung der Migrations- und Asylpolitik der Union von entscheidender Bedeutung sind, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitungen auf das Inkrafttreten des neuen Migrations- und Asylpakets, auch was effektive, sichere und menschenwürdige Verfahren der Aufnahme, Integration, Rückführung und Rückübernahme betrifft; hebt die maßgebliche Rolle hervor, die der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) in diesem Zusammenhang spielen; weist erneut darauf hin, dass der freie Personenverkehr in der Union gewahrt werden muss; weist darauf hin, dass sich Rumänien und Bulgarien im März 2024 dem europäischen Schengen-Raum ohne Binnengrenzen angeschlossen haben, und hält es für geboten, rasch einen vollständigen Beitritt zu vereinbaren und umzusetzen, der auch den Landweg (Straße und Schiene) umfasst; ist bestrebt, die im Haushaltsplan 2025 für diese Zwecke verfügbaren Mittel auf ein Höchstmaß aufzustocken; ist der Ansicht, dass die EU eng mit ihren Nachbarn und den Herkunfts- und Transitdrittländern zusammenarbeiten muss, um eine stabile, nachhaltige und inklusive Entwicklung zu fördern und gegen die eigentlichen Ursachen der Migration vorzugehen, damit auf diese Weise irregulärer Migration vorgebeugt wird und schutzbedürftige Menschen vor Schleuser- und Menschenhändlernetzen sowie vor dem Tod auf See geschützt werden; hebt insbesondere die zunehmenden Zuständigkeiten der für die Grenzüberwachung und den Grenzschutz zuständigen Agenturen, die Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einhaltung der Grundrechte hervor; betont, dass sämtliche in den Bereichen Sicherheit, Justiz, Strafverfolgung, Asyl und Migration sowie Grenzschutz tätigen Agenturen mit angemessenen Finanz- und Personalressourcen ausgestattet werden müssen und ihr Personal hinreichend geschult werden muss, damit sie ihr Mandat wahrnehmen können; fordert, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die korrekte Umsetzung und Verwaltung von IT-Großsystemen der EU gelegt wird, die zum Sicherheitsumfeld der Union beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass das die EU umgebende Sicherheitsumfeld weiterhin sehr instabil ist;  wird auch in Zukunft den Schwerpunkt auf die europäischen Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten legen, um den beispiellosen geopolitischen Herausforderungen besser begegnen zu können; vertritt die Auffassung, dass dem EU-Haushalt mit Blick auf eine gemeinsame EU-Verteidigungsstrategie und eine vermehrte Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten bei Sicherheit und Verteidigung ein hoher Stellenwert zukommt; möchte seine erfolgreichsten und sachdienlichsten Programme wie etwa den Europäischen Verteidigungsfonds und die diesbezüglichen Agenturen stärken, um die europäische Souveränität voranzubringen; möchte die Synergien und die Effizienz von Investitionen auf EU-Ebene im Verteidigungsbereich unterstreichen, insbesondere auf dem Gebiet der militärischen Mobilität, des Schutzes und der Interoperabilität der Infrastruktur; betont, dass Themen wie Desinformation als wachsende politische und sicherheitspolitische Herausforderung angegangen werden müssen, insbesondere nach dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, wie auch Cyberkriminalität oder organisierte Kriminalität mit grenzübergreifender Dimension;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>verurteilt erneut den Krieg Russlands gegen die Ukraine und betont, dass dieser Krieg den Krieg in die Nachbarschaft der Europäischen Union zurückgebracht und sich auf Lieferketten, Handel und Wirtschaftsbeziehungen ausgewirkt hat; bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine im Kampf für ihre Freiheit und Demokratie; bedauert die schrecklichen Auswirkungen auf das Leben, das Leid des ukrainischen Volkes sowie die erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des unprovozierten und nicht zu rechtfertigenden russischen Angriffskriegs für die Menschen in Europa; ist der Ansicht, dass der Haushalt 2025 dazu beitragen sollte, die Auswirkungen der Lebenshaltungskostenkrise und der Inflation einzudämmen; weist darauf hin, dass manche Mitgliedstaaten – insbesondere die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen – und anfällige Wirtschaftszweige in besonderem Maße von den Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine betroffen sind und Unterstützung in Bereichen wie Landwirtschaft oder Infrastruktur, aber auch – im Geiste der Solidarität innerhalb der EU – im Bereich der militärischen Mobilität verdienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>ist nach wie vor entschlossen, der Ukraine im Wege der vorgeschlagenen Ukraine-Fazilität zu helfen und ihr unter die Arme zu greifen, aus der Unterstützung in Form von Finanzhilfen und Darlehen für die Schadensbeseitigung, die Erholung und den Wiederaufbau des Landes, für Makrofinanzhilfe, die institutionelle, soziale, wirtschaftliche und ökologische Aufwärtskonvergenz und öffentliche Investitionen sowie auf ihrem Weg zum EU-Beitritt geleistet werden soll; hebt hervor, dass es dringend geboten und möglich ist, die Unterstützung für die Ukraine und die Wiederaufbaubemühungen mit einem konstruktiven Heranführungsprozess zu kombinieren, mit dem Reformen und eine schrittweise Annäherung an den Besitzstand der EU gefördert werden; weist darauf hin, dass die humanitäre Hilfe für die Ukraine nicht aus der Fazilität gedeckt wird, und betont deshalb, dass ausreichende Ressourcen für die humanitäre Hilfe in diesem Zusammenhang auch im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung für die Länder des westlichen Balkans mit Blick auf die Erweiterung der EU nach wie vor wichtig ist, und begrüßt den neuen Wachstumsplan der Kommission für den Westbalkan als sinnvollen Schritt bei der weiteren Unterstützung der Länder des westlichen Balkans hinsichtlich der wirtschaftlichen Konvergenz mit dem EU-Binnenmarkt; betont, dass die Bewerberländer bei der Umsetzung der erforderlichen Reformen im Zusammenhang mit dem Beitritt, insbesondere in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Korruptionsbekämpfung und die Demokratie, und bei der Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit sowie bei der Verhinderung und Abwehr hybrider Bedrohungen dauerhaft unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt den Beschluss, der Ukraine und der Republik Moldau jeweils den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, und beharrt darauf, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um ihren Beitrittsprozess zu unterstützen; betont, dass die Mittelzuweisung für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und die einschlägigen Haushaltslinien im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ im Jahr 2025 die Zusammenarbeit mit Moldau und Georgien im Einklang mit der Einigung über die Überarbeitung des MFR positiv beeinflussen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>hebt hervor, dass das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt für die Stellung der Europäischen Union als weltweite Führungsmacht unabdingbar ist, damit sie ihre Rolle als friedliche stabilisierende Kraft in der Welt wahrnehmen kann, wobei in diesem Rahmen die geopolitischen Interessen der Union in der Welt gestärkt werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass das Finanzpolster des Instruments aufgebraucht ist und dringend aufgestockt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>hebt darüber hinaus die Bedeutung des NDICI-Programms für die Unterstützung bei globalen Herausforderungen, die Förderung von Menschenrechten, Freiheiten und Demokratie, den Aufbau von Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union in den Bereichen Klima und biologische Vielfalt im Rahmen eines umfassenden Überwachungs- und Kontrollsystems hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>bedauert, dass die Kommission Zahlungen an Drittstaaten nicht wirksamer an Bedingungen knüpft, um die geopolitischen Interessen der Union durchzusetzen, insbesondere mit Blick auf die Migrationspolitik der Union, ihre Verteidigungsanliegen und die Menschenrechte; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den besonderen politischen Interessen der Union besondere Bedingungen und Etappenziele an ihre Zahlungen an Drittstaaten zu knüpfen und unverzüglich einen großen Teil der Zahlungen auszusetzen, wenn ein Drittstaat die festgelegten Bedingungen nicht erfüllt; erwartet von allen zuständigen designierten Kommissionsmitgliedern, dass sie sich in ihren Anhörungen dazu bekennen, die Unterstützung aus dem EU-Haushalt für Drittstaaten an strengere interessenbasierte Bedingungen zu</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>hält es für geboten, die Haushaltslinien für die südliche und östliche Nachbarschaft aufzustocken, um politische, wirtschaftliche und soziale Reformen in diesen Regionen zu fördern und um Flüchtlinge zu unterstützen, indem insbesondere für eine dauerhafte, verstärkte und verlässliche Finanzierung der einschlägigen Akteure und Agenturen gesorgt wird, die der Höhe des Bedarfs gerecht wird, damit die Menschen vor Ort im Wege eines umsichtigen Verteilungsmechanismus erreicht werden können, der mit den Vorschriften der EU zur Verhinderung der unrechtmäßigen Verwendung von EU-Mitteln vollständig im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass die humanitäre Hilfe der EU für Zivilisten, die unbedingt Unterstützung benötigen, unerlässlich ist und zur Schaffung von Stabilität und Frieden in den betroffenen Regionen beiträgt und dass die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe im Einklang mit internationalen Urteilen, einhergehend mit den üblichen Screening- und Überwachungsverfahren, gewährleistet werden muss und nicht behindert werden darf; erwartet, dass sich der Finanzbedarf für humanitäre Hilfe aufgrund von Kriegen, zunehmender geopolitischer Instabilität, anhaltender extremer Armut und häufigeren Naturkatastrophen weiter erhöht; ist ausgehend von diesen Annahmen der Auffassung, dass die EU die humanitäre Hilfe erheblich aufstocken muss, um den verstärkten Bedarf vor Ort, insbesondere für die bedürftigen Menschen im Nahen Osten, zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>bekräftigt, dass es unmissverständlich die brutalen Terroranschläge verurteilt, die die Hamas am 7. Oktober 2023 gegen Israel und seine Bevölkerung begangen hat, und bringt sein tiefstes Leid für die unschuldigen Opfer auf beiden Seiten zum Ausdruck; betont, dass aus dem Unionshaushalt weiterhin Unterstützung geleistet werden muss, um Frieden und Stabilität in der Region zu schaffen, Hass, politischen Extremismus und Fundamentalismus zu bekämpfen und die Menschenrechte zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist auf seine am 18. Januar 2024 angenommene Entschließung hin, in der die Rolle des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) anerkannt wird, das derzeit für mehr als eine Million Binnenvertriebene Zuflucht bietet und die größte Plattform für humanitäre Hilfe für die Bevölkerung im Gazastreifen darstellt, wo sich die humanitäre Lage für die gesamte Bevölkerung verschlechtert, einschließlich des Mangels an Unterkünften, sauberem Wasser, Nahrungsmitteln und medizinischer Hilfe; bekräftigt daher, dass eine kontinuierliche und berechenbare EU-Finanzierung wichtig ist; begrüßt den Umstand, dass die Vereinten Nationen unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet haben, nachdem schwerwiegende Vorwürfe in Bezug auf Personen erhoben wurden, die angeblich in die Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 verwickelt gewesen sein sollen, sowie die von der Agentur bereitgestellten Informationen und umgehend ergriffenen Maßnahmen, insbesondere um die bestehenden Verträge sofort zu kündigen; nimmt die Forderung der Kommission nach einer externen Prüfung zur Kenntnis, bei der die vom UNRWA vereinbarte Säulenbewertung der Kontrollsysteme der Vereinten Nationen überprüft wird; befürwortet die von der Kommission eingeführten Kontroll-, Überwachungs- und Aufsichtssysteme und erinnert daran, dass bei der Verwendung von EU-Mitteln durch die Begünstigten die Vorschriften und Garantien der EU und das Völkerrecht eingehalten werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Umstand, dass die Kommission bei ihrer Überprüfung der EU-Hilfe für Palästina zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kontrollen und bestehenden und wirksamen Garantien gut funktionieren und dass bislang keine Belege dafür gefunden wurden, dass Mittel für unbeabsichtigte Zwecke umgeleitet wurden, sowie die Risikobewertung und die damit verbundenen zusätzlichen Maßnahmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Programmdurchführung vorantreiben</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>weist auf die umfassende Unterstützung des Parlaments hin, die der Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der politischen Prioritäten der Union und bei der Ankurbelung der Wirtschaft der EU zukommt, wobei sie zu einem fairen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum und einer entsprechenden Entwicklung beiträgt, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen vorantreibt, den ökologischen und den digitalen Wandel unterstützt und Innovation und Beschäftigung fördert; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Ziele der Kohäsionspolitik nur verwirklicht werden können, wenn die Verzögerungen bei der Programmdurchführung unmittelbar und dringlich angegangen werden; ist der Ansicht, dass eine solche Vorgehensweise zur Beschleunigung der Absorption und Durchführung außerdem der wirksamste Weg wäre, um den Mehrwert der EU-Ausgaben für die Menschen in der EU sicht- und spürbar zu machen; weist erneut darauf hin, dass mehr technische Hilfe erforderlich ist, um die Absorptionsfähigkeit der Mitgliedstaaten weiter zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>hebt hervor, dass die EU-Haushaltsmittel bei den EU-Bürgern und KMU ankommen müssen; weist darauf hin, dass die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, benutzerfreundliche und verständliche Websites und Portale, der Abbau von Bürokratie und die Einrichtung zentraler Anlaufstellen unabdingbar sind, damit lokale und regionale Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jungunternehmer und KMU einfacher auf EU-Programme zugreifen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission eindringlich auf, die Durchführung der unter geteilter Mittelverwaltung stehenden operationellen Programme zu beschleunigen und insbesondere bei den Kohäsionsmitteln für einen zügigen Haushaltsvollzug zu sorgen; stellt fest, dass der Anteil der Mittel der Programme des Zeitraums 2014-2020, der nicht in Anspruch genommen wurde, wieder den Mitgliedstaaten zugewiesen werden sollte, damit diese die regionalen Unterschiede weiter verringern können; fordert eine rasche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne einschließlich einer Bewertung des Umsetzungsprozesses, der Hindernisse und der Ergebnisse durch die Kommission; ist besorgt darüber, dass eine unzureichende Mittelausschöpfung – sofern sie nicht rasch korrigiert wird – eine Zahlungskrise in Form eines Missverhältnisses zwischen dem Bedarf an Mitteln für Zahlungen und dem im Rahmen der MFR-Obergrenze 2026 und 2027 zur Verfügung stehenden Spielraum auslösen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>ist davon überzeugt, dass die Sorgfaltspflicht, die Rechenschaftspflicht und die Achtung der Werte der Union für alle Empfänger von EU-Mitteln und Durchführungspartner gelten sollten, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen und ungebührliche Einflussnahme zu vermeiden, und bekräftigt, dass wirksame und sorgfältig arbeitende Überwachungs- und Kontrollorgane wichtig sind, die Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU aufdecken, untersuchen, strafrechtlich verfolgen und vor Gericht bringen, da für die Korruptionsbekämpfung ausgegebene Mittel einen hohen Nettorückfluss für die EU bewirken; ist deshalb der Ansicht, dass diese Organe mit hinreichenden Finanz- und Personalressourcen ausgestattet werden sollten, sodass sie ihre Aufgaben möglichst effizient wahrnehmen können; hebt in diesem Sinn hervor, dass die EU eine angemessene Aufsicht ausüben muss, damit der Finanzsektor zum Nutzen der Bürger und der Verbraucher tätig ist; fordert im Hinblick auf einen intakten, inklusiven und widerstandsfähigen Finanzsektor, dass die Ressourcen für die europäischen Finanzaufsichtsbehörden und -agenturen, die mit Aufsichtsaufgaben oder der Ausarbeitung technischer Regulierungsstandards diesbezüglich beauftragt sind, ausnahmslos so angepasst werden, dass allen neuen Regulierungsaufgaben, die die Verwirklichung dieser politischen Ziele mit sich bringt, Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert zusätzliche Bemühungen aller Beteiligten, um die Projektdurchführung und die Inanspruchnahme der anrechnungsfähigen Mittel voranzutreiben und somit die ungewöhnlichen noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) zu verringern; vertritt die Auffassung, dass die Jahre 2024 und 2025 genutzt werden sollten, um etwaige Engpässe, die eine wirksamere Durchführung erschweren, zu ermitteln und zu beheben; fordert Haushaltsmittel in angemessener Höhe, um die Programmdurchführung im Wege eines zusätzlichen Kapazitätsaufbaus und technischer Unterstützung für die Mitgliedstaaten – insbesondere für Mitgliedstaaten mit größeren Absorptionsschwierigkeiten, auch bei den Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität –, zu beschleunigen, sowie Maßnahmen, mit denen faire, wettbewerbsorientierte und effiziente Beschaffungs- und Ausschreibungsverfahren gefördert werden, um die Durchführungsbemühungen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont die große Bedeutung einer wirksamen Bekanntmachung und Sichtbarkeit von Maßnahmen und Programmen der EU, um für den Mehrwert zu sensibilisieren, den die EU für Bürger, Unternehmen und Partner bewirkt; fordert diesbezüglich hinreichende Mittelzuweisungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Durchführung gut konzipierter Programme nur mit der Unterstützung einer engagierten Verwaltung möglich ist; hebt die wichtige Tätigkeit von Einrichtungen und dezentralen Agenturen hervor und ist der Auffassung, dass sie mit hinreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können; unterstreicht, dass sich deren Aufgaben abhängig von den politischen Prioritäten wie dem ökologischen und dem digitalen Wandel weiterentwickeln, und betont, dass neue Aufgaben und die Verlängerung ihrer Mandate mit entsprechenden neuen Ressourcen einhergehen müssen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>