<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0159</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Akut drohende schwere Hungersnot im Gazastreifen und die Angriffe auf humanitäre Hilfslieferungen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0187, 0189, 0190 und 0192/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 zu der akut drohenden schweren Hungersnot im Gazastreifen und zu den Angriffen auf humanitäre Hilfslieferungen (2024/2616(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Terroristen der Hamas am 7. Oktober 2023 einen Angriff auf Israel verübten und dabei 1 139 Staatsangehörige Israels und anderer Länder vorsätzlich ermordeten; in der Erwägung, dass immer noch 134 Geiseln unter schrecklichen Bedingungen festgehalten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament diesen verabscheuungswürdigen Angriff wiederholt verurteilt und das Recht Israels auf Selbstverteidigung innerhalb der Grenzen des Völkerrechts bekräftigt hat; in der Erwägung, dass die unverhältnismäßige Reaktion Israels dazu geführt hat, dass seit dem Angriff mehr als 30 000 Menschen getötet und 70 000 verletzt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass im Gazastreifen extreme Ernährungsunsicherheit herrscht und eine Hungersnot droht; in der Erwägung, dass Angaben der WHO zufolge bereits fast 16 % der Kinder im Gazastreifen unter akuter Unterernährung leiden; in der Erwägung, dass die Palästinenser mit schrecklichen, lebensbedrohlichen Bedingungen konfrontiert sind, da sie keinen Zugang zu ausreichenden Nahrungsmitteln haben und auch andere Grundbedürfnisse nicht decken können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass am 29. Februar 2024 auf tragische Weise mehr als 100 Palästinenser getötet und 700 verletzt wurden, als israelische Truppen während einer Lieferung humanitärer Hilfe das Feuer eröffneten; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen seit dem 20. Februar 2024 die Nahrungsmittellieferungen in den Norden des Gazastreifens ausgesetzt haben, nachdem Konvois angegriffen und geplündert worden waren;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Behinderung der humanitären Hilfe und die Angriffe auf humanitäre Hilfskonvois; verurteilt aufs Schärfste die Entführungen und Plünderungen von Hilfskonvois durch die Hamas; fordert Israel nachdrücklich auf, unverzüglich die uneingeschränkte, ungehinderte, sichere Lieferung von Hilfsgütern in den Gazastreifen über alle bestehenden Grenzübergänge sowie deren Verteilung im gesamten Gazastreifen zu ermöglichen und zu erleichtern; begrüßt, dass auch Hilfskorridore über den Seeweg eingerichtet wurden, weist jedoch darauf hin, dass den Hilfslieferungen über den Landweg Vorrang eingeräumt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die wiederholten Angriffe auf hilfesuchende Zivilpersonen sowie auf humanitäre und medizinische Einrichtungen und humanitäre Helfer und medizinische Fachkräfte; bedauert die katastrophalen Auswirkungen dieser Angriffe auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, insbesondere auf Kinder; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, diese Angriffe umgehend einzustellen; verlangt eine unabhängige internationale Untersuchung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt die Tötung von 161 Hilfskräften der Vereinten Nationen, 340 medizinischen Fachkräften, sieben humanitären Helfern und 133 Journalisten und Medienschaffenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand, damit der drohenden schweren Hungersnot im Gazastreifen begegnet werden kann, sowie nach der umgehenden und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln; verurteilt die Zunahme der Gewalt gegen Palästinenser durch extremistische Siedler und der Angriffe der israelischen Streitkräfte auf Palästinenser im Westjordanland aufs Schärfste, durch die bereits Hunderte palästinensischer Zivilisten getötet und Tausende verletzt wurden; verurteilt die sich beschleunigende rechtswidrige Besiedlung palästinensischer Gebiete aufs Schärfste, die einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt; fordert, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz umgehend Zugang zu allen Geiseln erhält, die im Gazastreifen festgehalten werden, und ihnen medizinische Versorgung zukommen lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, einschließlich der akut drohenden schweren Hungersnot, der Ausbreitung von Krankheiten und der bestätigten Todesfälle von Kindern durch Unterernährung und Dehydrierung; ist besorgt darüber, dass die Hilfslieferungen unter unsicheren Bedingungen durchgeführt werden müssen; betont, dass dringend ein schneller, sicherer und ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe sichergestellt werden muss; fordert die israelischen Behörden erneut nachdrücklich auf, die Grenzübergänge Rafah, Kerem Schalom, Karmi und Erez wieder zu öffnen; erkennt die unverzichtbare Rolle des UNRWA in der Region an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über die Gefahr einer Eskalation des Konflikts zum Ausdruck, insbesondere im Libanon;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert Israel auf, die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts zu achten und der Resolution 2712 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen nachzukommen, in der gefordert wird, dass alle verfügbaren Routen in den Gazastreifen und innerhalb des gesamten Gazastreifens genutzt werden, um die Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern; fordert, dass die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar 2024 umgesetzt werden, unter anderem, dass sofortige und wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Absicht des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Einhaltung der Menschenrechtsklausel des Assoziierungsabkommens<FOOTNOTE><FIELD> Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3).</FIELD></FOOTNOTE> durch Israel mit den Außenministern zu erörtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die unverzügliche Wiederherstellung lebenswichtiger Infrastrukturen, damit eine Verschärfung der katastrophalen Hungersnot und der Ernährungsunsicherheit verhindert werden kann; bekräftigt, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden müssen, damit nicht noch mehr unschuldige Zivilpersonen sterben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass es keine Aussicht auf Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand für den Gazastreifen oder auf eine Aussöhnung zwischen Palästinensern und Israelis geben kann, solange die Hamas und andere terroristische Gruppen eine Rolle im Gazastreifen spielen; bekräftigt, dass Terrorismus, Aufwiegelung und Gewalt mit einer friedlichen Lösung des Konflikts zwischen Israel und Palästina unvereinbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Vereinten Nationen, der Regierung Israels und der Palästinensischen Behörde zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>