<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0174</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung und Ergebnisse der Kohäsionspolitik 2014-2020 in den Mitgliedstaaten</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0049/2024 - Berichterstatter: Andrey Novakov)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 zu der Umsetzung und den Ergebnissen der Kohäsionspolitik 2014-2020 in den Mitgliedstaaten (2023/2121(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 174 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.</FIELD></FOOTNOTE> („Dachverordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.</FIELD></FOOTNOTE> (EFRE),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Branchen von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> (Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 109 vom 8.4.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2039 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation FAST – CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Februar 2022 zum 8.°Kohäsionsbericht: Kohäsion in Europa bis 2050 (COM(2022)0034),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2023 mit dem Titel „Talenterschließung in den Regionen Europas“ (COM(2023)0032),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 29. Mai 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM(2018)0373),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den geänderten Vorschlag der Kommission vom 12. Dezember 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM(2023)0790),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Territoriale Agenda 2030 der Europäischen Union, die auf dem informellen Treffen der für territorialen Zusammenhalt und/oder territoriale Entwicklung zuständigen Minister am 1. Dezember 2020 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat) von 2022 mit dem Titel „Mitigation of Climate Change – Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change“ (Bekämpfung des Klimawandels – Beitrag der Arbeitsgruppe III zum sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Weltklimarates von 2018 mit dem Titel „Global warming of 1.5 °C – An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5 °C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty“ (Globale Erwärmung von 1,5 °C: Ein IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Weltklimarates von 2019 mit dem Titel „Climate change and land: an IPCC special report on climate change, desertification, land degradation, sustainable land management, food security, and greenhouse gas fluxes in terrestrial ecosystems“ (Klimawandel, Desertifikation, Landdegradierung, nachhaltiges Landmanagement, Ernährungssicherheit und Treibhausgasflüsse in terrestrischen Ökosystemen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Weltklimarates von 2019 mit dem Titel „IPCC Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate“ (Sonderbericht des Weltklimarates über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Talenterschließung in den Regionen Europas<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0439.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Mai 2023 zum Beitrag der Kohäsionspolitik zur Bewältigung mehrdimensionaler ökologischer Herausforderungen im Mittelmeerbecken<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1061, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1061/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum achten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 100.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum Thema „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 114.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2022 zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 mit dem Titel „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 18</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zur Umkehrung demografischer Trends in den Regionen der EU mithilfe von Instrumenten der Kohäsionspolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 125.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Kohäsionspolitik und zu regionalen Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 26.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2018 zur Kohäsionspolitik und der Kreislaufwirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 28 vom 27.1.2020, S. 40.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Gebieten in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 24.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 29. November 2023 zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/1041, 9.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht zur Lage der Regionen und Städte 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 26. Oktober 2020 von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlichte Studie mit dem Titel „EU lagging regions: state of play and future challenges“<FOOTNOTE><FIELD> Studie – Forschungsarbeiten für den Ausschuss für regionale Entwicklung, „EU lagging regions: state of play and future challenges“ (EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand: Aktueller Stand und künftige Herausforderungen), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, 26. Oktober 2020.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0049/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU im Programmplanungszeitraum 2014-2020 ihr im Vertrag verankertes Ziel, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der gesamten EU zu erreichen, wirksam unterstützt hat; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik darüber hinaus eine wesentliche Investitionssäule der Strategie Europa 2020 war, indem sie zu deren Ziel, ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen, beigetragen hat; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik das einzige Entwicklungsinstrument ist, das auf regionale und lokale Bedürfnisse und unter anderem auf die Bewältigung der negativen Folgen des Klimawandels ausgerichtet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Klimawandel auf alle Regionen der EU auswirkt und zu drastischen Veränderungen im Leben der Menschen führt; in der Erwägung, dass der Klimawandel somit eine erhebliche Bedrohung für den Zusammenhalt der Union darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass durch kohäsionspolitische Investitionen in der gesamten EU beispiellos positive Auswirkungen auf Regionen, Städte, Inseln, ländliche, grenznahe und abgelegene Gebiete erzielt werden konnten; in der Erwägung, dass alle EU-Mitgliedstaaten direkt oder indirekt die positiven Auswirkungen der Finanzierung durch den EU-Haushalt erfahren haben; in der Erwägung, dass durch die Ergebnisse der zahlreichen lokalen Projekte die unverzichtbare Rolle der regionalen und lokalen Investitionen durch die Kohäsionspolitik bestätigt wird und ihre Rolle und Sichtbarkeit im mehrjährigen Finanzrahmen aufgezeigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der auf mehrere Prioritäten ausgerichtete Investitionsansatz der Kohäsionspolitik in Verbindung mit ihrer geteilten Mittelverwaltung zu den Prioritäten der EU beigetragen hat, konkret zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), zu Forschung und Innovation, zur Digitalisierung, zur Entwicklung des ländlichen Raums, zu einer Verbesserung der städtischen Infrastruktur, zu nachhaltigem Tourismus, zur Verkehrsinfrastruktur, zu Kultur und Bildung, zur Gesundheitsversorgung, zur Sozialpolitik, zu grenzüberschreitenden Projekten, zur Energiewende, zu Energieeffizienz sowie zum Klima- und Umweltschutz;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik durch Instrumente wie die Investitionsinitiative und die Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+), den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE), die „Flexible Unterstützung der Gebiete“ (FAST-CARE) und die Unterstützung erschwinglicher Energie (SAFE) als strukturelles Bollwerk gegen die zahlreichen aufeinanderfolgenden Krisen gewirkt hat, die die Union im gesamten Programmplanungszeitraum 2014-2020 getroffen haben, wie etwa die COVID-19-Pandemie, in deren Verlauf Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen unterstützt wurden, sowie die Flüchtlings-, Energie- und Inflationskrisen, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursacht wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik die EU zusammenschweißt; in der Erwägung, dass eine Kürzung ihres Haushalts und/oder ihre Renationalisierung die Union schwächen und EU-feindliche Gefühle in der gesamten Union schüren könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass mit der EU-Städteagenda, die auf der Leipzig-Charta aufbaut, die Ziele der Territorialen Agenda 2030 unterstützt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Herausforderungen, mit denen die Regionen Europas konfrontiert sind, auf territorialer Ebene ermittelt und bewältigt werden; in der Erwägung, dass die wiederholte Nutzung der Kohäsionspolitik als Reaktion auf Krisen und Notfälle die Tragfähigkeit der Politik gefährdet; in der Erwägung, dass der Rechnungshof dargelegt hat, dass die Auswirkungen dieser ständigen Aushöhlung der Kohäsionsmittel auf die langfristigen Ziele der Politik sorgfältig analysiert werden müssen<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 02/2023: „Anpassung der Vorschriften der Kohäsionspolitik zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“, 2. Februar 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik eine langfristige Investitionspolitik ist und nicht zur ersten Quelle für Soforthilfen werden sollte, um Herausforderungen oder unvorhergesehene Ereignisse zu bewältigen, da dadurch der strategische Ansatz der Politik untergraben wird; in der Erwägung, dass klare Regeln für die Verwendung der Mittel der Kohäsionspolitik festgelegt werden sollten, um für einen strukturellen Ansatz zu sorgen und gleichzeitig auf die Notwendigkeit einzugehen, dass unvorhergesehenen Ereignissen begegnet werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass es immer mehr auf verschiedene rechtliche und strategische Rahmen verteilte Fonds und Instrumente gibt, insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), mit der kohäsionspolitische Prioritäten innerhalb eines anderen Rechtsrahmens und Umsetzungsmodells verfolgt werden, und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der nicht mehr Teil der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass es zu einer schleichenden Aushöhlung der Politik kommt, da thematische Fonds und Initiativen entstehen, die bestimmte Sektoren oder Ziele unterstützen und sich auf Beiträge der Kohäsionspolitik stützen, wie die Plattform „Strategische Technologien für Europa“, die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion, die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) und RePowerEU; in der Erwägung, dass dadurch der territoriale Ansatz der Politik verwässert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die effiziente Verwaltung der Mittel der Kohäsionspolitik von entscheidender Bedeutung ist, um den Zielen und Bedürfnissen der regionalen und lokalen Entwicklung gerecht zu werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das System für die Überwachung der Kohäsionspolitik in erster Linie darauf ausgelegt wurde, Fehler zu ermitteln, Betrugsfälle damit jedoch nicht so einfach ermittelt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Betrugsbekämpfung auf einer verstärkten und direkten Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Kommission und der Europäischen Staatsanwaltschaft fußen sollte; in der Erwägung, dass in Ermangelung einer eindeutigen Unterscheidung zwischen den Begriffen Fehler, Regelwidrigkeit und Betrug die Steuerung und Umsetzung der Kohäsionspolitik verkompliziert und erschwert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die verzögerte Annahme des mehrjährigen MFR für den Zeitraum 2021-2027, die zahlreichen aktuellen Krisen sowie die Einführung der Instrumente im Rahmen von NextGenerationEU die zügige Umsetzung der Kohäsionspolitik in der gesamten EU behindert, Herausforderungen bei der Programmplanung und -durchführung mit sich gebracht und zu Ungewissheit im Zusammenhang mit geplanten regionalen und lokalen Investitionen der EU geführt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts verfolgen und wirksam mit der Kohäsionspolitik abstimmen hätten sollten, da Artikel 175 AEUV die Rechtsgrundlage für die ARF bildet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die ARF von den Mitgliedstaaten häufig parallel zur Kohäsionspolitik und ohne Absprache oder Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt wurde – sogar hinsichtlich der Bestandsaufnahme der bisher umgesetzten Maßnahmen; in der Erwägung, dass die Regionen der EU im Vergleich zu den Regierungen der Mitgliedstaaten häufig eher bereit und in der Lage sind, diese Mittel einzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die letzte Umsetzungsphase des MFR für den Zeitraum 2014-2020 besonders anspruchsvoll war, da sich die zusätzlichen Mittel, die als Reaktion auf die aktuellen Krisen unter anderem im Rahmen von NextGenerationEU bereitgestellt wurden, und der Beginn des Programmplanungszeitraums 2021-2027 zeitlich überschnitten und die nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen zusätzlich belastet haben, was das Umsetzungstempo verlangsamte und ihre Überwachungs- und Prüfungsfähigkeiten beeinträchtigt hat; weist darauf hin, dass der Druck, hohe Beträge in einem sehr kurzen Zeitraum auszugeben, dem Europäischen Rechnungshof zufolge leider zu einer Zunahme der vorschriftswidrigen Ausgaben beigetragen haben könnte<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rechnungshof, „Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022“, 5. Oktober 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Umsetzungsquoten für die Kohäsionspolitik je nach Mitgliedstaat und Finanzierungsprogramm erheblich unterscheiden; in der Erwägung, dass die Durchführungsquoten in einigen Mitgliedstaaten und Regionen durchweg niedrig sind, weshalb der Effizienz der Verwaltung dieser Programme mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz der im Programmplanungszeitraum 2014-2020 eingeführten regulatorischen Verbesserungen und der Verbesserungen im Regelungsrahmen für 2021-2027 mehrere Herausforderungen fortbestehen; in der Erwägung, dass sich die Umsetzung der Kohäsionspolitik für die Verwaltungsbehörden, die zuständigen lokalen und regionalen Einrichtungen und die Endbegünstigten als überaus komplex erwiesen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge in vielen Mitgliedstaaten neben zusätzlichen nationalen Prüfungen und Kontrollen eine zusätzliche Belastung für Verwaltungsbehörden und Begünstigte mit sich bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass ein strategischer Ansatz während des gesamten Programmplanungszeitraums zwar äußerst wichtig ist, es jedoch möglich sein sollte, diesen Ansatz mittelfristig neu zu bewerten und anzupassen; in der Erwägung, dass dennoch ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Programmplanung der Kohäsionspolitik erforderlich ist, um unerwartete Ereignisse während des Programmplanungszeitraums zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Finanzierung der Kohäsionspolitik mit der Charta der Grundrechte der EU, den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und dem Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> im Einklang stehen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Grundsätze der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft erheblich gestärkt werden müssen, um die lokale und regionale Ebene wirksam in die Prozesse der Programmplanung, Anpassung und Umsetzung der EU-Fonds einzubeziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik im Laufe der Jahre wirksam dazu beigetragen hat, die Unterschiede zu verringern, dass jedoch, wie aus dem achten Kohäsionsbericht hervorgeht, nach wie vor gewisse Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen und innerhalb der Regionen, zwischen verschiedenen Arten von Gebieten (gemäß den Artikeln 174 und 349 AEUV) und innerhalb der wohlhabendsten städtischen Gebiete bestehen; in der Erwägung, dass auch neue Ungleichheiten wie die regionale Innovationskluft entstanden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage und die Inselgebiete mit dem Status von überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten mit zahlreichen strukturellen Zwängen konfrontiert und weniger entwickelt sind als die kontinentalen Regionen der jeweiligen Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass ein stabiles und vorhersehbares Regelungsumfeld für die effiziente Verwaltung der Kohäsionsfonds in diesen Regionen besonders wichtig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der ökologische und der digitale Wandel in der EU mit äußerst unterschiedlicher Geschwindigkeit vollziehen und angemessen gesteuert werden sollten, um negative Auswirkungen auf bestimmte Regionen und noch größere Unterschiede zu verhindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die östlichen EU-Regionen ihren Rückstand zwar aufgeholt haben, die Situation in anderen Regionen, insbesondere im Süden der EU, jedoch stagniert; in der Erwägung, dass sich bestimmte Regionen in einer Entwicklungsfalle befinden, die durch lange Perioden langsamen oder negativen Wachstums mit niedriger Produktivität und der Schaffung einer geringen Anzahl von Arbeitsplätzen gekennzeichnet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auf die grenznahen Gebiete im Osten der EU besonders stark ausgewirkt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die Alterung der Bevölkerung in der EU insgesamt zu einer schrumpfenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter führt; in der Erwägung, dass einige Regionen der EU damit konfrontiert sind, dass ihre jungen und qualifizierten Arbeitskräfte abwandern; in der Erwägung, dass ländliche Regionen, Gebiete in Randlage, Gebiete in äußerster Randlage und industrielle Übergangsregionen in der EU von diesen besorgniserregenden demografischen Entwicklungen besonders betroffen sind; in der Erwägung, dass diese Trends, wenn sie nicht angegangen werden, unerwünschte langfristige Auswirkungen auf die EU haben dürften;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die Heranführungs- und Erweiterungsprozesse der EU eine ausgewogene und gezielte Funktion der regionalen Entwicklungs- und Kohäsionspolitik erfordern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ergebnisse</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Bewertungen der Ergebnisse der kohäsionspolitischen Investitionen im Zeitraum 2014-2020 zeigen, dass die Kohäsionspolitik in den von ihr unterstützten Bereichen im Allgemeinen positive Ergebnisse hervorgebracht hat<FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. Januar 2023 zur Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluierungen der Programme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 – Begleitunterlage zum jährlichen zusammenfassenden Bericht 2022 (SWD(2023)0022).</FIELD></FOOTNOTE><STRING SUPERSCRIPT="on">,</STRING><FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 15. Januar 2024 zur Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluierungen der Programme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 – Begleitunterlage zum jährlichen zusammenfassenden Bericht 2023 (SWD(2024)0002).</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass derartige Investitionen zum Ziel der Strategie Europa 2020 des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass die Kohäsionspolitik einen Beitrag zu Forschung und Innovation leistet sowie dass sie unter anderem die Zusammenarbeit zwischen der Forschungsgemeinschaft und den Unternehmen gestärkt und dazu beigetragen hat, Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen umzusetzen; stellt fest, dass den Zahlen der Kommission zufolge bis Ende 2022 mehr als 75 000 Unternehmen mit Forschungseinrichtungen zusammengearbeitet haben und etwa 37 000 Unternehmen dank der Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) neue Produkte auf den Markt gebracht haben<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der Kommission vom 15. Januar 2024 mit dem Titel „Europäische Struktur- und Investitionsfonds – Zusammenfassender Bericht 2023 zu den jährlichen Programmdurchführungsberichten für den Durchführungszeitraum 2014-2020“ (COM(2024)0006),</FIELD></FOOTNOTE>; stellt ferner fest, dass zum gleichen Zeitpunkt mehr als 72 000 Forschende in besseren Einrichtungen gearbeitet haben<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, Website „Key achievements of Regional Policy 2014-2020“, abgerufen am 20. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass die Kohäsionspolitik auch dazu beigetragen hat, die digitale Kluft zwischen den Regionen zu schließen, indem sie die Entwicklung der informations- und kommunikationstechnologischen Infrastruktur in weniger entwickelten Regionen unterstützt hat; begrüßt, dass das dazu geführt hat, dass 7,8 Millionen Haushalte bis Ende 2022 einen besseren Breitbandzugang erhalten haben<FOOTNOTE><FIELD> Vgl. ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass die Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik auch Tausenden von KMU greifbare Vorteile gebracht hat; betont, dass dies einer der leistungsstärksten Bereiche der Unterstützung aus dem EFRE war; hebt hervor, dass aus dem EFRE bis Ende 2022 mehr als 2,2 Millionen Unternehmen unterstützt wurden, wodurch etwa 370 000 Arbeitsplätze geschaffen wurden<FOOTNOTE><FIELD> Vgl. ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass die in Tschechien, Polen, Deutschland, den Niederlanden und Österreich durchgeführten Bewertungen Beispiele für KMU enthalten, die wettbewerbsfähiger und innovativer geworden sind, ihre Produktivität steigern konnten und einen besseren Zugang zu internationalen Märkten erlangt haben<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt hervor, dass die Kohäsion auch bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft eine entscheidende Rolle gespielt hat; stellt fest, dass die Verringerung des Energieverbrauchs in Gebäuden eine Hauptkomponente dieses Wandels ist und dass die Unterstützung durch die Kohäsionspolitik in diesem Bereich bereits Früchte getragen hat; begrüßt die Tatsache, dass Bewertungen durch die Mitgliedstaaten zeigen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der ganzen EU wirksam waren<FOOTNOTE><FIELD> Vgl. ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass der EFRE bis Ende 2022 dazu beigetragen hat, die Energieeffizienz in 550 000 Haushalten zu verbessern; hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik nachweislich Investitionen in mehreren Kohleregionen unterstützt hat, die zur Dekarbonisierung beigetragen haben; stellt fest, dass sich die Bemühungen in Asturien (Spanien) auf die Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen in ländlichen Gebieten konzentrierten, um Anreize für Unternehmertum und soziale Inklusion zu schaffen; stellt ferner fest, dass bei den Mitteln der Kohäsionspolitik in der Region Yugoiztochen in Bulgarien die Energieeffizienz, die Modernisierung von KMU und die Förderung der Kompetenzentwicklung im Mittelpunkt standen<FOOTNOTE><FIELD> Studie – Forschungsarbeiten für den Ausschuss für regionale Entwicklung, „Cohesion Policy in EU Coal Regions“ (Die Kohäsionspolitik in den Kohleregionen der EU), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, 14. Februar 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass Maßnahmen zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Produktionskapazität für Energie aus erneuerbaren Energiequellen in der EU um 6 000 MW bis Ende 2022 erhöht haben, mit einem Ziel von 8 700 MW bis Ende 2023<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, Website „Key achievements of Regional Policy 2014-2020“, abgerufen am 20. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass zum Beispiel in Estland und einigen Regionen Frankreichs in diesem Bereich positive Ergebnisse gemeldet wurden<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die Bewertung von Bemühungen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Risikoverhütung zeigt, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit erforderlich ist, damit die im Rahmen der Kohäsionspolitik finanzierten Maßnahmen wirklich wirksam sind; betont, dass einige Länder bereits gemeinsame Maßnahmen zur Risikoprävention und zum Katastrophenschutz ergriffen haben, und stellt fest, dass eine solche Zusammenarbeit zwischen Italien und Frankreich, Tschechien und Polen sowie Italien und Österreich stattgefunden hat<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 13.</FIELD></FOOTNOTE>; betont im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel, dass dank der Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik nun 29 Millionen Menschen in geringerem Maße von Überschwemmungen betroffen sind<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Cohesion Open Data Platform – Theme: Climate Change Adaptation &amp; Risk Prevention – Funding Period: 2014-2020“ (Offene Datenplattform zur Kohäsionspolitik – Abschnitt zur Anpassung an den Klimawandel und Risikoprävention – Finanzierungszeitraum 2014-2020), abgerufen am 20. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass es durch die kohäsionspolitische Unterstützung aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds außerdem ermöglicht wurde, dass mehr Menschen von einer besseren Wasserversorgung (8,3 Millionen Menschen bis Ende 2022<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Cohesion Open Data Platform – Theme: Environment Protection &amp; Resource Efficiency – Funding Period: 2014-2020“ (Offene Datenplattform zur Kohäsionspolitik – Abschnitt zu Umweltschutz und Ressourceneffizienz – Finanzierungszeitraum 2014-2020), abgerufen am 20. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>) und einer besseren Bewirtschaftung ihrer Siedlungsabfälle profitieren; stellt fest, dass die meisten der Begünstigten (70 %), auf die die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung ausgerichtet sind, in Italien, Rumänien, Griechenland, Portugal, Bulgarien und Tschechien leben; stellt ferner fest, dass in Frankreich und Belgien durch den Kohäsionsfonds finanzierte Projekte dazu beigetragen haben, die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass in die Energie- und Verkehrsnetze erhebliche Investitionen aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds getätigt wurden; stellt fest, dass die Auswirkungen derartiger Infrastrukturprojekten zwar erst längerfristig richtig bewertet werden können, dass aber einige der Investitionen in die Straßen- und Schieneninfrastrukturen laut den in Polen und Tschechien durchgeführten Bewertungen bereits zu weniger Verkehrsunfällen, kürzeren Fahrzeiten und weniger Umweltverschmutzung geführt haben<FOOTNOTE><FIELD> Vgl. ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>; begrüßt, dass die Modernisierung von Straßenbahnlinien in der Slowakei die Verbindungen verbessert, die Fahrzeiten verkürzt, die Sicherheit verbessert und zur Verringerung von Lärm und Vibrationen beigetragen hat<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2024)0002, S. 9.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass darüber hinaus die finanzierten Erdgasprojekte in Mitgliedstaaten wie Polen und Bulgarien zum strategischen Ziel der Diversifizierung ihrer Energieversorgung beigetragen haben<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>; begrüßt die Tatsache, dass die aus dem EFRE geförderte Gasverbindungsleitung zwischen Griechenland und Bulgarien im Oktober 2022 in Betrieb genommen wurde und zu den strategischen Zielen der EU in Bezug auf die Autonomie der Energieversorgung und die Diversifizierung der Energiequellen beiträgt<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Jährlicher Tätigkeitsbericht 2022 – Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung“, 20. Juni 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass insbesondere durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen der Kohäsionspolitik erfolgreiche Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, soziale Inklusion sowie allgemeine und berufliche Bildung unterstützt wurden; betont, dass bis Ende 2022 dank der durch den ESF und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Maßnahmen 6,8 Millionen Menschen eine Arbeitsstelle gefunden und 10,2 Millionen Menschen eine Qualifizierung erlangt haben<FOOTNOTE><FIELD> COM(2024)0006, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass Bewertungen aus Mitgliedstaaten wie Italien, Deutschland, Polen und Irland gezeigt haben, dass Menschen, und insbesondere junge Menschen, die an aus kohäsionspolitischen Fonds geförderten Ausbildungsmaßnahmen, Lehrstellen und Praktika teilgenommen haben, deutlich bessere Chancen hatten, einen Arbeitsplatz zu finden<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass Polen und Irland mit Projekten für Langzeitarbeitslose gute Ergebnisse erzielt haben; stellt ferner fest, dass eine in Ungarn durchgeführte Bewertung<FOOTNOTE><FIELD> Equinox Consulting, „Az Ifjúsági foglalkoztatási Kezdeményezés – eredményeinek értékelése“ (Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen), 2018.</FIELD></FOOTNOTE> der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Zeitraum 2014-2020 ergeben hat, dass das Programm kurzfristig erheblich dazu beigetragen hat, dass die Teilnehmenden einen Arbeitsplatz finden, dass diese Wirkung mit der Zeit jedoch abnimmt; betont, dass eine weitere Bewertung<FOOTNOTE><FIELD> Kopint-Tárki, Bericht für das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie, „Assessment of labour market integration support schemes - Framework contract for the performance of assessments of development programmes co-financed by the Funds under the EU’s Cohesion Policy, in 9 parts – Part III: Assessment of impact on labour market and social outcomes“, 15. Januar 2021.</FIELD></FOOTNOTE> aus Ungarn zu dem Schluss kam, dass die durch den ESF finanzierten Programme zur Unterstützung der Integration in den Arbeitsmarkt eine positive und erhebliche Auswirkung auf die Erlangung einer Beschäftigung hatten; stellt fest, dass eine in Schweden durchgeführte Bewertung<FOOTNOTE><FIELD> Wolf-Watz, O. und Öhlin, J., „Evaluation of the YEI, 2018“ (Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen), Dezember 2018.</FIELD></FOOTNOTE> der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ergab, dass diese insgesamt positive Auswirkungen auf die Beschäftigung der Teilnehmenden hatte, insbesondere unter denjenigen mit ausländischem Hintergrund; betont, dass Ausbildungsmaßnahmen sowohl für Schüler als auch für Lehrkräfte sich positiv auf die Schulabbrecherquoten ausgewirkt haben, zum Beispiel in Deutschland, Portugal und Spanien<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass Unternehmer durch den ESF bei der Gründung neuer Unternehmen unterstützt und ihnen Schulungen angeboten wurden, damit sich die Unternehmen besser an die Marktveränderungen anpassen können; hebt hervor, dass über ein ESF-Programm<FOOTNOTE><FIELD> SÖSTRA – Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen, „Übergreifende Programmevaluierung der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020 – Abschlussbericht“, 2020.</FIELD></FOOTNOTE> in Thüringen (Deutschland) zur Stärkung des Unternehmertums neben anderen Projekten das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum unterstützt wurde; würdigt, dass das Zentrum bis Ende 2021 etwa 2 900 Menschen bei der Gründung eines neuen Unternehmens in der Region unterstützt hat; stellt fest, dass Flüchtlinge und Migranten, die nach Luxemburg kommen, Zugang zu einem speziellen Programm für unternehmerische Initiative hatten, das aus dem ESF unterstützt wird<FOOTNOTE><FIELD> Touchpoints ASBL, „2020 Annual Report“ (Jahresbericht 2020), 1. Juni 2021.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass bis Ende 2022 durch die finanzielle Unterstützung von Projekten im Gesundheitswesen, hauptsächlich durch Investitionen aus dem ESF und dem EFRE, 58,3 Millionen Menschen in der gesamten EU Zugang zu verbesserten Gesundheitsdiensten hatten<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Cohesion Open Data Platform – Theme: Social Inclusion – Funding Period: 2014-2020“ (Offene Datenplattform zur Kohäsionspolitik – Abschnitt zu sozialer Inklusion – Finanzierungszeitraum 2014-2020), abgerufen am 20. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass aus mit Kohäsionsmitteln unterstütze Projekte in Litauen zum Beispiel dazu geführt haben, das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verringern und die Selbstmordrate zu senken<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt den Beitrag der Kohäsionspolitik zur territorialen Zusammenarbeit; stellt fest, dass dieses spezifische Ziel des EFRE zur Finanzierung grenzüberschreitender transnationaler und überregionaler Projekte in Bereichen wie Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Umwelt beigetragen hat; betont, dass die meisten dieser Kooperationsprojekte der Kommission zufolge ohne diese spezifische kohäsionspolitische Unterstützung nicht durchgeführt worden wären; betont, dass bis Ende 2022 mehr als 40 000 Unternehmen an grenzüberschreitenden transnationalen oder überregionalen Forschungsprojekten beteiligt waren und etwa 178 000 Menschen von den Initiativen für grenzüberschreitende Mobilität profitiert haben<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Cohesion Open Data Platform – Fond: EFRE – Funding Period: 2014-2020“ (Offene Datenplattform zur Kohäsionspolitik – Fonds: EFRE – Finanzierungszeitraum 2014-2020), abgerufen am 20. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; weist darauf hin, dass es den jüngsten Bewertungen der Kommission zufolge Beispiele für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in thematischen Fragen gibt, wie z. B. Projekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie im Zusammenhang mit intelligenten Städten in Griechenland und Zypern<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2024)0002, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt ferner fest, dass das in Schweden, Finnland und Norwegen durchgeführte Programm Botnia-Atlantica das Wissen über den Schutz von Meeres- und Küstengebieten verbessert hat<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2024)0002, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass die Bewertung der Auswirkungen des Interreg-Programms Central Europe 2014-2020<FOOTNOTE><FIELD> Civitta International und Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche, „Impact Evaluation Report for the Impact Evaluation of the Interreg CENTRAL EUROPE Programme – Phase 1“ (Evaluierungsbericht über die Auswirkungen des Interreg-Programms CENTRAL EUROPE), Februar 2022.</FIELD></FOOTNOTE>, an dem Österreich, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Italien, Polen, die Slowakei und Slowenien beteiligt waren, ergeben hat, dass das Programm bis Ende 2021 positive Auswirkungen in den Bereichen Innovation, CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-arme Wirtschaft, Umwelt, Kultur und Verkehr hatte; begrüßt die Tatsache, dass das Interreg-Programm für Rumänien und Serbien darüber hinaus zur Stärkung der Zusammenarbeit der beiden Länder in allen einschlägigen Bereichen beigetragen hat<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 20.</FIELD></FOOTNOTE> und dass das Interreg-Programm für Kroatien und Serbien die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und eine Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt hat<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2024)0002, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>; weist auf die positiven Ergebnisse des Interreg-Programms für Schweden, Dänemark und Norwegen im Bereich der umweltfreundlichen Wirtschaft hin<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 20.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt die Reaktion auf die jüngsten Krisen im Rahmen der Kohäsionspolitik; stellt fest, dass mehr als 300 Änderungen der Programme CRII und CRII+ angenommen wurden, was zur Umleitung von Mitteln in Höhe von fast 28 Mrd. EUR<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Coronavirus Dashboard: EU cohesion policy response to the crisis“ (Coronavirus-Dashboard: Kohäsionspolitische Reaktion der EU auf die Krise), 18. Oktober 2023.</FIELD></FOOTNOTE> zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise geführt hat; hebt hervor, dass 13 Mrd. EUR umgeleitet wurden, um den von der COVID-19-Krise am stärksten betroffenen Unternehmen betriebswirtschaftliche Unterstützung zu bieten<FOOTNOTE><FIELD> Vgl. ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass in diesem Bereich bislang nur wenige Bewertungen durchgeführt wurden; stellt jedoch fest, dass die verfügbaren Bewertungen ergeben haben, dass die in den Niederlanden, Malta und Frankreich (Region Grand Est) finanzierten Maßnahmen den Bedürfnissen der Menschen und Unternehmen entsprechen<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2024)0002, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt außerdem fest, dass die durch diese Flexibilität ermöglichte betriebswirtschaftliche Unterstützung aus dem EFRE in Ungarn nachweislich positive Auswirkungen in den betroffenen Unternehmen hatte<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0022, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass die vorläufige Bewertung der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. Juli 2023 mit dem Titel „Preliminary evaluation of the support provided by ESF and FEAD under the Coronavirus Response Investment Initiatives (CRII and CRII+)“ (Vorläufige Evaluierung der Unterstützung aus dem ESF und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen der Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+)) (SWD(2023)0249).</FIELD></FOOTNOTE> der durch den ESF und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen von CRII und CRII+ geleisteten Unterstützung ebenfalls hauptsächlich positiv ausgefallen ist; betont, dass die Ziele der Programme CRII und CRII+ in den meisten Mitgliedstaaten erreicht wurden, da sie die diese Flexibilität bei der Finanzierung genutzt haben, um verbliebene Mittel je nach dem nationalen Kontext zur Finanzierung von kurzfristigen Arbeitsregelungen, Maßnahmen für die soziale Inklusion und ihren Gesundheitsversorgungssystemen umzuverteilen; betont, dass die Regierungen dank der Programme CRII und CRII+ darüber hinaus in der Lage waren, das Niveau ihrer Auftragsvergaben und Ausgaben in dieser schwierigen Zeit beizubehalten; stellt fest, dass der Schwerpunkt der Unterstützung durch REACT-EU auf Aufbaumaßnahmen liegt, die auf zukunftsorientierten Prioritäten wie dem grünen und dem digitalen Wandel beruhen; hebt hervor, dass ein Beispiel für diese Unterstützung das Projekt Green Change Zealand ist, das 20 KMU in Dänemark dabei unterstützt hat, ihren Energie- und Materialverbrauch durch Pläne für den ökologischen Wandel zu reduzieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Künftige Kohäsionspolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Allgemeine Grundsätze</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass die Kohäsionspolitik aufgrund ihres regionalen Schwerpunkts, ihres standortbezogenen Konzepts, ihrer strategischen Planung und ihres wirksamen Umsetzungsmodells das wichtigste Investitionsinstrument der EU zur Verringerung von Ungleichheiten, zur Sicherstellung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und zur Förderung des regionalen und lokalen nachhaltigen Wachstums bleiben und durch sie weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung eines sozial gerechten Übergangs, der Erholung nach symmetrischen und asymmetrischen Schocks und der Bekämpfung des Klimawandels geleistet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>bedauert, dass der für die Kohäsion vorgesehene Anteil des MFR 2021-2027 im Vergleich zum vorangegangenen Programmplanungszeitraum zurückgegangen ist; weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zu neuen Ungleichheiten zwischen den Regionen geführt haben; ist der Ansicht, dass die realen Gesamtmittel für die Kohäsionspolitik und der Anteil des MFR an diesem Politikbereich im Vergleich zum Programmplanungszeitraum 2021-2027 aufgestockt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Kohäsionsinvestitionen für die Programmplanung und -durchführung unter geteilter Verwaltung verbleiben sollten, damit den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten, der Regionen sowie der städtischen, ländlichen und abgelegenen Gebiete Rechnung getragen werden kann; stellt fest, dass gemeinsame Programmplanung, Kofinanzierung, geteilte Verantwortung und geteilte Zuständigkeit die wirksamsten Methoden für die erfolgreiche Umsetzung einer langfristigen EU-Investitionspolitik und von EU-finanzierten Projekten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>hebt hervor, dass das Aufkommen von Instrumenten für Haushaltszuschüsse, die auf direkter Verwaltung beruhen und ein einfacheres Durchführungsmodell aufweisen, zu einer Renationalisierung der Kohäsionspolitik führen und eines ihrer Grundprinzipien – die Multi-Level-Governance – gefährden könnte; lehnt daher jegliche Renationalisierung der Kohäsionspolitik ab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>besteht darauf, dass alle Regionen der EU im Rahmen der Kohäsionspolitik förderfähig bleiben sollten; betont, dass dies der einzige Weg zur Bewältigung regionaler Herausforderungen, zur Verwirklichung eines ausgeglicheneren Entwicklungsmusters in der gesamten EU und zur Bewältigung besonderer regionaler Entwicklungsprobleme vor Ort ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik weiterhin die Aufmerksamkeit auf Regionen gerichtet werden muss, die unter schweren und dauerhaften natürlichen und demografischen Einschränkungen leiden, etwa dünn besiedelte Gebiete, Inseln, Berggebiete und Grenzregionen, wobei Artikel 174 AEUV uneingeschränkt einzuhalten ist; weist in dieser Hinsicht darauf hin, dass die EU eine Städteagenda sowie eine Agenda für den ländlichen Raum ausgearbeitet hat, und erwartet, dass auch eine Inselagenda veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert den Rat auf, das Dossier zum europäischen grenzübergreifenden Mechanismus freizugeben und seine Arbeit daran aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass Artikel 349 AEUV für alle Strategien der Union wichtig ist, um die darin festgelegten Ziele zu verwirklichen; weist darauf hin, dass der Kohäsionspolitik in den Gebieten in äußerster Randlage eine entscheidende Rolle zukommt; betont, dass es wichtig ist, maßgeschneiderte Programme und Maßnahmen für diese Regionen zu konzipieren und beizubehalten, da die meisten Gebiete in äußerster Randlage nach wie vor zu den weniger entwickelten Regionen gehören oder als solche behandelt werden sollten; fordert die Kommission auf, insbesondere für die Gebiete in äußerster Randlage hohe Kofinanzierungssätze sicherzustellen, indem sie all diese Regionen zu diesem Zweck als weniger entwickelte Regionen einstuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass unverhältnismäßige Belastungen wie etwa die strukturbedingten Nachteile, mit denen alle Grenzregionen konfrontiert sind, durch ein gesondertes System für Regionalbeihilfen, das speziell für Grenzregionen konzipiert ist, ausgeglichen werden sollten; fordert, dass zu Beginn eines jeden neuen Programmplanungszeitraums – beginnend mit dem Zeitraum 2028-2034 – ein Betrag in Höhe von 0,26 % des Haushalts der EU für die Kohäsionspolitik ausschließlich der Entwicklung von Grenzregionen reserviert wird („Borderland Billion“);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Kriterien zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ umweltschädliche Maßnahmen verhindern müssen, um das Ziel eines CO<STRING SUBSCRIPT="on">2-</STRING>neutralen Europas bis spätestens 2050 zu erreichen; fordert die Kommission auf, in den künftigen kohäsionspolitischen Rechtsrahmen für die Zeit nach 2027 strenge Kriterien aufzunehmen, um die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zu verbessern; fordert darüber hinaus, dass die Höhe der klimabezogenen Ausgaben innerhalb des neuen Rahmens mindestens beibehalten wird, um die durch das Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaziele zu erreichen und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem europäischen Grünen Deal gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass es der Hauptzweck der Kohäsionspolitik der EU ist, Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und besonders zwischen den und innerhalb der Regionen in den Mitgliedstaaten zu verringern; betont, dass die Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik in erster Linie für Ziele der Kohäsionspolitik und nicht für neue kohäsionsfremde Instrumente und Programme verwendet werden sollten, weder innerhalb noch außerhalb des MFR, einschließlich durch optionale Übertragungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass Flexibilitätsmechanismen für Krisenfälle notwendig sind; schlägt vor, eine spezielle Achse für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzurichten, um neue Prioritäten anzugehen; betont jedoch, dass die Umwidmung von Kohäsionsmitteln nicht durch neue Gesetzgebungsinitiativen der Kommission ausgelöst werden sollte, sondern vielmehr gemäß der Dachverordnung und dem Verhaltenskodex für Partnerschaften von Verwaltungsbehörden in einem Bottom-up-Prozess nach obligatorischen Konsultationen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und unter angemessener Einbeziehung der Zivilgesellschaft eingeleitet werden sollte; betont, dass dies die mehrjährige Ausrichtung der Politik nicht aushöhlen wird, sondern dazu beiträgt, die bestmögliche Anpassung an die sich schnell verändernden Gegebenheiten unserer Zeit zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bedauert, dass Verzögerungen bei den Verhandlungen über den MFR zu erheblichen Verzögerungen im Programmplanungszeitraum 2021-2027 geführt haben und Auswirkungen auf Begünstigte und insbesondere auf Verwaltungsbehörden haben, die mit einer enormen Belastung konfrontiert waren, da sie sich sowohl mit dem Abschluss des Finanzierungszeitraums 2014-2020 als auch mit dem Start des aktuellen Finanzierungszeitraums befassen mussten; fordert die Kommission daher auf, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, die Dachverordnung im Programmplanungszeitraum nach 2027 in zwei unterschiedliche Teile zu gliedern, nämlich den inhaltlichen Teil (politisch) und den mit dem MFR in Zusammenhang stehenden Teil (Finanzmittel); ist der Ansicht, dass der inhaltliche Teil vor dem mit dem MFR in Zusammenhang stehenden Teil ausgehandelt und abgeschlossen werden sollte, damit die Verwaltungsbehörden zeitnah mit der Vorbereitung beginnen können, um den Grundsatz der echten Partnerschaft zu wahren und eine effiziente Verwendung der kohäsionspolitischen Instrumente sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass es mehrere Fonds mit kohäsionspolitischen Zielen gibt, deren Prioritäten sich teilweise überschneiden, was die wirksame Umsetzung der Kohäsionspolitik behindern kann; fordert eine klare Abgrenzung sowie die Abstimmung und Komplementarität der Kohäsionspolitik mit anderen Instrumenten, um Überschneidungen und einen Wettbewerb zwischen den Instrumenten der EU zu verhindern; besteht darauf, dass diese Komplementarität verbessert werden muss, indem die Möglichkeit der Finanzierung gemeinsamer Projekte gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist auf die Schwierigkeiten der lokalen, regionalen und nationalen Gebietskörperschaften bei der Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte für die Durchführung, Verwaltung und Prüfung der kohäsionspolitischen Mittel hin, wobei darin einer der Gründe für die Verzögerungen bei der Durchführung dieser Fonds liegt; fordert die Mitgliedstaaten und ihre Regionen auf, Anstrengungen zur Ausbildung und Einstellung von Fachpersonal zu unternehmen, um die Durchführung, Verwaltung und Prüfung der EU-Fonds in Zukunft zu optimieren, damit diese Fonds so wirksam und effizient wie möglich eingesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Wirksamkeit der kohäsionspolitischen Maßnahmen zur Umsetzung der übergeordneten Prioritäten der EU und der territorialen Herausforderungen – etwa Wettbewerbsfähigkeit oder Ökologisierung der Wirtschaft – besteht, was auch durch Analysen der Leistung der kohäsionspolitischen Mittel, unter anderem durch den Europäischen Rechnungshof, nachgewiesen wurde; vertritt die Auffassung, dass eine umfassendere Reaktion unter Einbeziehung mehrerer Strategien der EU und eine wirksame Ausrichtung der Mittel daher von wesentlicher Bedeutung ist, um gegen die Geografie der Unzufriedenheit vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Legislativvorschlag für die künftige Kohäsionspolitik erst dann veröffentlicht werden sollte, wenn darin die Ergebnisse einer umfassenden Konsultation und einer EU-weiten Reihe von Veranstaltungen und Formaten vor Ort berücksichtigt wurden, bei denen alle Regierungsebenen und alle anderen Interessenträger zusammengebracht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass die Auswirkungen der ESI-Fonds in den Mitgliedstaaten und den begünstigten Regionen und Gemeinden umfassend bewertet werden müssen, wobei der Schwerpunkt nicht nur auf dem Stand der Ausführung der zugewiesenen Mittel, sondern vielmehr auf dem transformativen Charakter der Investitionen und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in dem jeweiligen Gebiet liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass mit dem Rechtsrahmen 2021-2027 bereits Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung und Verwaltung der Kohäsionspolitik eingeführt wurden; stellt fest, dass zwar echte Fortschritte erzielt wurden, dass in Bezug auf die Vereinfachung der Verfahren für die Endbegünstigten und die Rechtssicherheit für die Verwaltungsbehörden noch viel zu tun ist; betont, dass Überschneidungen bei Kontrollen und Prüfungen der Mittel vermieden werden sollten; betont, dass eine weitere Vereinfachung auch eine beschleunigte Umsetzung und Absorptionsgeschwindigkeit ermöglichen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont daher, dass die Vereinfachung einer der wesentlichen Faktoren der künftigen Kohäsionspolitik sein sollte; hält es für notwendig, die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu straffen, die Angleichung der Kohäsionspolitik an die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu verbessern, die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen zu verstärken, den Grundsatz der einzigen Prüfung umzusetzen und zentrale Anlaufstellen für potenzielle Begünstigte zu ermitteln; ist der Ansicht, dass die Anwendung der Regeln für die Extrapolation der Fehlerquote einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden mit sich bringt, und fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung dieser Vorschriften zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Überregulierung zu vermeiden, um für die Begünstigten für Rechtssicherheit zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Architektur der Finanzierungsinstrumente der EU über den Kohäsionsfonds, den EFRE, den ESF+ und den Fonds für einen gerechten Übergang weiter gestrafft und möglicherweise auf den ELER ausgeweitet werden sollte, da er unter die Dachverordnung fallen sollte; stellt fest, dass eine solche Straffung die Programmplanung und -durchführung der Politik weiter vereinfachen, ihre Sichtbarkeit und Wirksamkeit erhöhen und den Zugang der Begünstigten zur Finanzierung verbessern würde; betont, wie wichtig es ist, die einzelnen fondsspezifischen Verordnungen zu straffen, um den Anstieg der Verzögerungen bei der Umsetzung und der Komplexität der Programmplanung so gering wie möglich zu halten; stellt fest, dass bei einer Straffung der Mittel deren thematische Ausrichtung und die Finanzierungsströme für die jeweiligen Politikbereiche gewahrt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass der für den Zeitraum 2014-2020 eingeführte Leistungsrahmen ein Versuch war, die Ergebnisorientierung der Politik zu verbessern; fordert in diesem Zusammenhang eine tiefgreifende Modernisierung des Durchführungsmodells – eine Verlagerung von einem Zyklus von Maßnahmen bis zur Auszahlung hin zu einer leistungsbezogenen Durchführung auf der Grundlage greifbarer Etappenziele, zusammen mit einer Verknüpfung mit lokalen und regionalen wachstumsfördernden Reformen, die die Grundlagen der Kohäsionspolitik unterstreichen; betont, dass ein leistungsorientierter Ansatz nur dann funktionieren wird, wenn die regionale und lokale Ebene ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Ziele hat, an denen der Erfolg der Politik gemessen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass eine solche Änderung hin zu einer leistungsorientierten Durchführung die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und den Schutz der finanziellen Interessen der Union nicht untergraben sollte; stellt fest, dass die Prüfungs- und Kontrollsysteme dennoch an den leistungsbasierten Rahmen angepasst werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert den umfassenderen Einsatz digitaler Technologien und Lösungen in den Mitgliedstaaten, um die Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung zu vereinfachen und so zu einer effizienteren Verwaltung und weniger physischer Dokumentation beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass öffentliche Gelder, die von den Steuerzahlern kommen, nicht zweckentfremdet werden dürfen; ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften, die bestehenden Mechanismen zu nutzen und zu verbessern, um Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption im Zusammenhang mit den kohäsionspolitischen Mitteln aufzudecken und zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten im Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1970 der Kommission über einen wirksamen Mechanismus zur Meldung von Unregelmäßigkeiten verfügen<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2015/1970 der Kommission vom 8. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates um besondere Bestimmungen über die Meldung von Unregelmäßigkeiten betreffend den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. L 293 vom 10.11.2015, S. 1.).</FIELD></FOOTNOTE>; empfiehlt, dass Unregelmäßigkeiten im Rahmen des Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten erst dann als abgeschlossen gelten, wenn die fehlenden Beträge auch auf nationaler Ebene wiedereingezogen wurden, und nicht bereits, nachdem die unregelmäßigen Beträge an die Kommission zurückgezahlt wurden; empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten mithilfe von Instrumenten zur Datenauswertung wie ARACHNE sicherstellen, dass die Daten im offiziellen Bericht über Unregelmäßigkeiten und Betrug im Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten mit den Daten für die genehmigten Projekte abgeglichen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zur Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Mitteln der Kohäsionspolitik besser zu koordinieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die verbleibenden Mitgliedstaaten auf, sich an der EUStA zu beteiligen, um entschiedener gegen Korruption und die Zweckentfremdung von EU-Mitteln vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>unterstützt nachdrücklich die Umsetzung des an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus in allen Mitgliedstaaten; erwartet daher, dass die Kommission bei der Genehmigung von Partnerschaftsabkommen und kohäsionspolitischen Programmen die Aspekte der Rechtsstaatlichkeit in vollem Umfang berücksichtigt, damit die grundlegenden Voraussetzungen für die wirksame Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte gemäß Anhang III der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen dadurch in vollem Umfang erfüllt werden; erwartet ferner, dass die Kommission keine Partnerschaftsvereinbarungen oder Programme genehmigt, solange nicht durch eine eingehende Analyse dieser spezifischen Aspekte sichergestellt ist, dass mit großer Wahrscheinlichkeit kein Risiko besteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>weist erneut darauf hin, wie wichtig Schutzmaßnahmen sind, mit denen verhindert wird, dass die Begünstigten in den Ländern, für die der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus aktiviert werden könnte, unfairerweise bestraft werden; fordert die Kommission auf, Wege zu prüfen, wie sie die Mittel an die jeweiligen Endbegünstigten weitergeben kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass die Kohäsionspolitik besser an die Herausforderungen aufgrund des grünen, digitalen und industriellen Wandels und der dadurch verursachten sozialen Auswirkungen angepasst werden muss, damit sie relevant bleibt und die in den Verträgen festgelegten Ziele erreicht werden; ist der Ansicht, dass es zu diesem Zweck wichtig ist, nicht nur aus dem Finanzierungszeitraum 2014-2020, sondern auch aus Instrumenten wie der ARF zu lernen, um sozioökonomische Herausforderungen im Zusammenhang mit den jüngsten Krisen anzugehen und benachteiligte Gebiete und Gemeinschaften angemessen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Kommission auf, in den kohäsionspolitischen Verordnungen für die Zeit nach 2027 weiterhin hervorzuheben, wie wichtig es ist, unter anderem die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel in Angriff zu nehmen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu bekämpfen und den Schutz der Umwelt in die Hand zu nehmen, einschließlich einer besseren Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Ressourcen‑ und Energieeffizienz, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und ‑management; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass Mechanismen für das Klima-Mainstreaming und die Sicherung der Klimaverträglichkeit integraler Bestandteil der Programmplanung und -durchführung, insbesondere bei der Auswahl von Vorhaben, sein sollten; weist die Kommission ferner darauf hin, dass eine angemessene Unterstützung, insbesondere für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zur Bewältigung der sozioökonomischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den jüngsten Krisen und zur Unterstützung benachteiligter Gebiete und Gemeinschaften ein wichtiges Element bei der Verwendung der Mittel sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass nachhaltigere Mobilitätslösungen im gesamten Hoheitsgebiet der EU, wie etwa das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V-Politik), wichtig sind; ist der Ansicht, dass intelligente und nachhaltige Mobilitätslösungen bei der EU-Finanzierung Vorrang haben sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Regionen in der EU Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen erhalten, damit sie über die gleiche Ausgangsposition im Hinblick auf die Verwirklichung des digitalen Wandels verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass die Beteiligung des privaten Sektors neben dem öffentlichen Sektor an Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden muss; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle hervor, die KMU bei der Innovation zukommen kann; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zur verstärkten Übernahme von marktreifen Innovationen durch KMU vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie für Grenzregionen und weniger entwickelte Regionen, damit Investitionen in die lokale und regionale Energiewende ermöglicht werden, darunter Energieeffizienz und dezentralisierte Energieverteilung und ein besonderes Augenmerk auf Energie aus erneuerbaren Quellen und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>ist angesichts der strukturellen Veränderungen im Zusammenhang mit dem grünen und digitalen Wandel und deren unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf die Regionen der EU davon überzeugt, dass der Grundsatz des gerechten Übergangs, bei dem kein Hoheitsgebiet und niemand außer Acht gelassen wird, als Richtschnur für den nächsten Programmplanungszeitraum der Kohäsionspolitik dienen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass es wichtig ist, den vom industriellen Wandel betroffenen Regionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, dieses Problem mit dem Fonds für einen gerechten Übergang, der ersten Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang, anzugehen; fordert die Kommission auf, Lehren aus der Umsetzung dieses Fonds zu ziehen und seine Ziele weiter zu präzisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert eine kontinuierliche Finanzierung des gerechten Übergangs, die vollständig in die Dachverordnung integriert und mit angemessenen finanziellen Mitteln für den Programmplanungszeitraum nach 2027 ausgestattet werden sollte, sowie die Anwendung der Grundsätze der geteilten Mittelverteilung und der Partnerschaft; ist der Ansicht, dass diese Erweiterung des Fonds für einen gerechten Übergang auf die entsprechende Ebene der NUTS (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ausgerichtet sein, regionale Besonderheiten berücksichtigen, einen größeren Anwendungsbereich als der derzeitige Fonds für einen gerechten Übergang haben und so konzipiert sein sollte, dass auf neu entstehende Herausforderungen in verschiedenen Branchen und Wirtschaftszweigen zügig reagiert werden kann; fordert, dass bei dieser neuen Generation der Finanzierung zwischen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel unterschieden wird; betont, dass ein Teil der Mittel für einen sozial gerechten Übergang und für die Verringerung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks der Union verwendet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert, dass ein spezifisches politisches Ziel zur Bekämpfung sozialer Ungleichheiten beibehalten wird, da sich die regionale Konvergenz verlangsamt hat und neue Ursachen für Ungleichheiten aufgetreten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass Kohäsionsinvestitionen in hochwertige öffentliche Dienste einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die soziale Resilienz zu stärken und wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Krisen zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik die Integration und Eingliederung von mehr als 3 Millionen Menschen unterstützt, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, darunter Unterstützung für 600 000 Menschen aus Randgruppen wie den Roma, die insbesondere in weniger entwickelten Regionen der EU leben; bedauert die mangelnde Bereitschaft der lokalen Gebietskörperschaften einiger Mitgliedstaaten, die Mittel der Kohäsionspolitik wirksam zu nutzen, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen wie Wasser und menschenwürdigen Lebensbedingungen haben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese dringlichsten Probleme anzugehen, was erheblich zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte beitragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>weist auf die schwierige Lage der Regionen hin, die an Russland und Belarus grenzen, nachdem die Zusammenarbeit nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgesetzt wurde; fordert die Kommission auf, eng mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu finden, mit denen die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in diesen Regionen bewältigt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>hebt hervor, dass die Entwicklung des ländlichen Raums einen multidimensionalen Charakter aufweist, der über die Landwirtschaft hinaus Auswirkungen hat; stellt fest, dass lediglich 11,5 % der in ländlichen Gebieten lebenden Menschen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei tätig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>weist darauf hin, dass der ELER derzeit mit dem Rahmen der Kohäsionspolitik verknüpft ist und dass er stärker mit der Dachverordnung verbunden werden sollte, die für eine umfassende Entwicklung der ländlichen Regionen erforderlich ist; betont, dass die Mittel, einschließlich des ELER, im Bereich der regionalen Entwicklung weiter gestrafft werden müssen, da dadurch die Erzielung von Synergieeffekten und stärkere Partnerschaften zwischen ländlichen und städtischen Gebieten für Investitionen in ländlichen Gebieten über die Landwirtschaft hinaus sichergestellt werden könnten; besteht darauf, dass der ELER regional bzw. mit maßgeblicher regionaler und lokaler Beteiligung verwaltet wird und dabei stärker als bisher auf strukturpolitische Maßnahmen in dünn besiedelten Gebieten ausgerichtet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>beharrt darauf, dass ein Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen von EU-Gesetzgebungsinitiativen auf den ländlichen Raum eingeführt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist darauf hin, dass jede künftige Erweiterung der Union Auswirkungen auf den Grad des Zusammenhalts innerhalb der Union haben wird; stellt fest, dass sich dies wahrscheinlich auf die derzeitige Klassifizierung der verschiedenen Regionen auswirken wird, da das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP infolge des statistischen Effekts erheblich sinken wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert die Kommission daher auf, eine eingehende Bewertung vorzunehmen, bevor sie eine neue Verordnung für den Kohäsionsrahmen für die Zeit nach 2027 vorschlägt, damit im Rahmen der Kohäsionspolitik weiterhin alle Regionen unterstützt werden können und etwaigen ungünstigen Auswirkungen auf die Regionen, die durch einen statistischen Effekt in Bezug auf die Einstufung der Förderfähigkeit durch die Kohäsionspolitik verursacht werden, angemessen entgegengetreten werden kann; fordert die Kommission ferner auf, in ihre Bewertung eine Schätzung des zusätzlichen Bedarfs an grenzüberschreitender Zusammenarbeit aufzunehmen, der sich aus einer Erweiterung ergeben könnte; fordert eine Konsultation und strukturierte Arbeit zwischen der Kommission und dem Parlament zu diesen Fragen, bevor ein neuer Legislativvorschlag vorgelegt wird; fordert eine erweiterungsfähige Kohäsionspolitik bis spätestens 2030;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>betont, dass der Schwerpunkt der bestehenden Mittel für die Kohäsionspolitik auf Konvergenzzielen liegt; hebt hervor, dass die Mittel für die Kohäsionspolitik im Falle der Ukraine nicht den erwarteten Finanzbedarf für den Wiederaufbau decken können und dürfen; betont, dass die Ziele des Wiederaufbaus durch gesonderte Finanzierungsmechanismen außerhalb des Anwendungsbereichs des MFR erreicht werden sollten, und zwar durch unmittelbare Haushaltsbeiträge der Mitgliedstaaten, des Privatsektors und externer Ressourcen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, dass die öffentlichen kohäsionspolitischen Ausgaben der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der ESI-Fonds nicht als nationale oder gleichwertige Strukturausgaben im Sinne der neuen Vorschriften über die wirtschaftspolitische Steuerung betrachtet werden sollten, insbesondere wenn sie nicht von der Erfüllung der Ziele des Übereinkommens von Paris abweichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>hebt hervor, dass die Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU verbessert werden muss und gleichzeitig Strafandrohungen vermieden werden müssen; betont, dass das Europäische Semester mit den Zielen der Kohäsionspolitik gemäß den Artikeln 174 und 175 AEUV und der Europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen sollte; fordert die Beteiligung der Regionen an der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und einen stärkeren territorialen Ansatz; fordert, dass das Konzept der makroökonomischen Konditionalität überdacht wird und dass die Möglichkeit geprüft wird, dieses Konzept durch neue Formen der Konditionalität zu ersetzen, um den neuen Herausforderungen, vor denen wir stehen, besser Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>weist auf den im 8. Kohäsionsbericht eingeführten Grundsatz „Dem Zusammenhalt nicht schaden“ hin, der besagt, dass keine Maßnahme den Konvergenzprozess behindern oder zu regionalen Ungleichgewichten beitragen darf; fordert eine stärkere Integration dieses Grundsatzes als Querschnittsgrundsatz in alle Strategien der EU, damit die Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts gemäß Artikel 3 und 174 AEUV unterstützt werden; besteht darauf, dass die Förderung des Zusammenhalts auch als Mittel zur Förderung der Solidarität und der gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen betrachtet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert die Kommission auf, diesen Grundsatz im Rahmen des Europäischen Semesters zu stärken und weiterzuentwickeln und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Phasen der Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester und seinen länderspezifischen Empfehlungen einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass die horizontalen Grundsätze der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft, die auch nach 2027 Leitprinzipien der Kohäsionspolitik bleiben sollten, von Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die lokalen Gebietskörperschaften auf, den Grundsatz der Multi-Level-Governance strikt und wirksam anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig es ist, das Partnerschaftsprinzip bei der gesamten Programmplanung, Umsetzung und Überwachung der EU-Kohäsionspolitik aufrechtzuerhalten und eine enge Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, nichtstaatlichen Organisationen und Interessenträgern aufzubauen; fordert, dass das Partnerschaftsprinzip weiterhin verbindlich bleibt, und fordert, dass es in das Europäische Semester aufgenommen wird; fordert die Kommission und den Europäischen Rechnungshof auf, gewissenhaft Folgemaßnahmen zu ergreifen, Kontrollen durchzuführen und Empfehlungen für Korrekturmaßnahmen abzugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>begrüßt den Beschluss der Kommission, die Gültigkeit des Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der ESI-Fonds zu verlängern (Delegierte Verordnung Nr. 240/2014); ist der Auffassung, dass diese Leitlinien zwar wesentlich zu einer besseren Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und anderer Interessenträger beitragen, dass sie jedoch überarbeitet werden sollten, um ihre Wirksamkeit weiter zu verbessern und für eine eingehendere Einbeziehung der Partner bei der Förderung ortsbezogener Maßnahmen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>weist darauf hin, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 die Gleichstellung der Geschlechter und eine Geschlechterperspektive in allen Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Kohäsionsprogramme einbezogen und gefördert werden; hebt ferner die besondere Rolle von Frauen, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten, hervor, da sie wichtige Akteure der Zivilgesellschaft und des nachhaltigen Wirtschaftswachstums sind; stellt jedoch gleichzeitig fest, dass sie häufig Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zu öffentlichen Dienstleistungen, zur Gesundheitsversorgung, zur Kinderbetreuung und zu gleichem Entgelt für gleiche Arbeit haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont ferner, dass der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend in der Kohäsionspolitik große Bedeutung zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Durchsetzung der Rechte von Kindern voranzubringen, indem sie den ESF+ zur Unterstützung wirksamer Interventionen nutzen, die zu diesem Ziel beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert, dass die Kommunikation und die Sichtbarkeit der Programme und der von der EU finanzierten Projekte in den Mitgliedstaaten weiter gestärkt wird, indem die Ziele, die Zielgruppen, die Kommunikationskanäle, der Auftritt in den sozialen Medien, das geplante Budget und die einschlägigen Indikatoren für die Überwachung und Bewertung festgelegt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Regionaler und lokaler Fokus</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert, dass Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel sowie in die Katastrophenprävention und -vorsorge entweder durch ein spezielles politisches Ziel, eine thematische Konzentration oder eine spezifische Bedingung für die Ermöglichung nachhaltiger Investitionen in die lokale und regionale Infrastruktur und das Risikomanagement in weniger entwickelten städtischen und ländlichen Gebieten, unter anderem in Grenzregionen, auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage, sichergestellt werden; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt der gezielten Finanzierung auf der Risikominderung und der Vorbereitung auf ein breites Spektrum von Katastrophen (klimabedingte, geologische, vom Menschen verursachte Katastrophen) liegen sollte; ist der Auffassung, dass dabei ein starker Schwerpunkt auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gelegt werden sollte, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei zu unterstützen, Risiken besser zu bewältigen und sich auf die lokalen Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, angefangen bei langsam einsetzenden Ereignissen bis hin zu extremen Wetterereignissen, dazu gehören Küstenerosion, Wüstenbildung, steigender Meeresspiegel, Wildbrände, Überschwemmungen, Erdrutschbewegungen, Hitzewellen und andere Naturkatastrophen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Kohäsionsmittel sowohl städtischen als auch ländlichen Gebieten in ausgewogener Weise zugutekommen sollten; fordert, dass die Kohäsionspolitik eine stärkere städtische und ländliche Dimension durch ausgewiesene Investitionen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten sowie eine stärkere Verbindung zwischen städtischen und ländlichen Projekten und nachhaltigen Investitionen umfasst, um die demografische Herausforderung, die Entwicklungsfalle und die Kluft zwischen Stadt und Land, die die Regionen der EU betreffen, anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert, dass der Anteil der nationalen EFRE-Mittel für die Stadtentwicklung erhöht wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass auch kleine Gemeinden Zugang zu den Mitteln aus dem EFRE haben, die für die Finanzierung nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklungsprojekte bestimmt sind; fordert ebenfalls die Bereitstellung von Mitteln für ländliche Gebiete und Regionen, die unter schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen leiden; fordert, dass diese Mittel gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und zum Nutzen der lokalen Gemeinschaften und der jeweiligen Regionen programmiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert die Einführung einer wirklichen Strukturpolitik für den ländlichen Raum mit geeigneten thematischen Zielen, die den besonderen Herausforderungen dieser Gebiete wie etwa Verödung des ländlichen Raums, Alterung der Bevölkerung, Bevölkerungsrückgang, Landflucht, Niedergang von Gemeinschaften im Allgemeinen und unzureichende Gesundheitsversorgung und Bildungsmöglichkeiten gerecht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>unterstützt Synergieeffekte zwischen gemeinsamen Projekten und Kooperationsvereinbarungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen, um gebündelte Kapazitäten und Größenvorteile bei EU-Investitionen in Infrastruktur, Innovation, Klimaschutz/Anpassung an den Klimawandel und den grünen und digitalen Wandel zu nutzen; ist der Ansicht, dass dieser Prozess nicht zu einer Zersplitterung und fehlenden Synergieeffekten, sondern zu einer größeren Eigenverantwortung für die Projekte und zur Konsolidierung nachhaltiger Investitionen führen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>hebt den Mehrwert der territorialen Zusammenarbeit im Allgemeinen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Besonderen hervor; fordert eine Aufstockung der Haushaltsmittel für die Programme für europäische territoriale Zusammenarbeit, da diese einen einzigartigen Rahmen für die interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit bieten und zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen beitragen, indem im Rahmen der Programme Partnerschaften gefördert und die wirtschaftliche Entwicklung, der soziale Zusammenhalt und die ökologische Nachhaltigkeit unterstützt werden; schlägt vor, die „Borderland Billion“ direkt dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit zu übertragen, der mit ihrer unabhängigen Verwaltung und Verteilung auf die Projekte beauftragt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Territoriale Agenda 2030 ein wirkliches und geeignetes Instrument ist, mit dem für den Zusammenhalt der EU durch die Verwaltung jeder ihrer Regionen und ihrer Besonderheiten gesorgt wird; fordert die Kommission auf, eine Änderung der Funktion der Territorialen Agenda 2030 zu erwägen, die über die eines Leitfadens für die territoriale Verwaltung hinausgeht; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre territorialen Agenden im Einklang mit der Territorialen Agenda 2030 als Grundlage für die Planung ihrer territorialen Strategien auszuarbeiten, wobei die Besonderheiten jeder ihrer Regionen zu berücksichtigen sind und als Anreiz sowie als Anregung für das Beschlussfassungsverfahren und die Gestaltung der territorialen und städtischen Politik dienen sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass integrierte territoriale Entwicklungsinstrumente eine grundlegende Rolle für die Qualität der Umsetzung und die Mittelausschöpfung der Ressourcen spielen; fordert, dass ein Teil der Mittel der Kohäsionspolitik für die Entwicklung von territorialen Ansätzen in ländlichen Gebieten oder für territoriale Ansätze zwischen Stadt und Land durch integrierte territoriale Investitionen, von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung oder andere Mechanismen für die nichtlandwirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehen wird, um Maßnahmen zu ergänzen, die durch das LEADER-Konzept im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützt werden, da dies auch ein wesentlicher Weg sein wird, um die Geografie der Unzufriedenheit anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Verwendung der aufgehobenen Mittelbindungen für Reservemargen innerhalb der Kohäsionspolitik unter anderem dazu beitragen würde, die künftigen Inflationserhöhungen oder Lieferkettenschocks aufzufangen; ist der Auffassung, dass diese Verwendung fortlaufend, je nach Erfordernis und im Anschluss an die mehrjährigen und jährlichen Zyklen der Aufhebung von Mittelbindungen erfolgen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Trade-off zwischen der notwendigen ortsbezogenen Ausrichtung und der Unterstützung der thematischen Prioritäten der Union durch eine höhere Flexibilität und ein auswählbares Menü thematischer Ziele und Herausforderungen angegangen werden könnte, das den Regionen und Gemeinden entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen zugänglich ist, wobei die thematische Konzentration auf nationaler Ebene zu beachten ist; betont, dass im Rahmen eines derartigen Modells die Komplexität des Programmplanungsprozesses verringert wird und regionale Besonderheiten berücksichtigt werden; hebt hervor, dass im Zuge der Kohäsionspolitik weiterhin die lokalen Bedürfnisse verfolgt werden sollten, um sie im Zusammenhang mit dem Abbau der regionalen Ungleichgewichte in der EU wirksam anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont, dass die thematische Konzentration ein Eckpfeiler für die Verwirklichung des Übergangs zu einer wettbewerbsfähigeren, intelligenteren, sozialeren und widerstandsfähigeren Union sowie zu einer CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>‑neutralen Wirtschaft bleibt; hebt jedoch hervor, dass sie an die tatsächlichen Bedürfnisse der Regionen und Städte und ihre praktische Arbeitsweise angepasst werden sollte, von der Programmplanung und Anpassung bis hin zur Umsetzung und zum Abschluss; ist sich sicher, dass der wichtigste Grundsatz ein maßgeschneiderter Investitionsansatz sein sollte, der auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Höhe der Unterstützung für jede Region zusätzliche Merkmale zu berücksichtigen, wie z. B. Gebiete innerhalb der Region mit Wachstumspotenzial, die Intensität ihrer besonderen Herausforderungen, das Ausmaß, in dem sie den Auswirkungen laufender Übergänge ausgesetzt sind, etwa dem grünen, digitalen und industriellen Wandel, oder das Niveau des sozialen Fortschritts, um den Weg jeder Region in Richtung Konvergenz besser zu definieren; betont, dass das BIP als alleiniger Entwicklungsindikator nicht alle diese Aspekte berücksichtigt, und fordert, dass es durch andere Indikatoren wie den EU-Index für den sozialen Fortschritt und den Index der Schutzbedürftigkeit angesichts des Klimawandels ergänzt wird; betont, dass der Unterstützung von Regionen, die sich in einer Entwicklungsfalle befinden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, wie im 8. Kohäsionsbericht hervorgehoben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert, dass gegen intraregionale Unterschiede vorgegangen wird, indem der Vielfalt der Gebiete mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die ursprünglichen Mittelzuweisungen und Kofinanzierungssätze auf der Grundlage der NUTS 3 zu bewerten, um die Mittel dorthin zu lenken, wo sie am dringendsten benötigt werden, und das Entstehen von Armutszonen und Gebieten mit Entwicklungsrückstand zu verhindern; betont, dass bei einer solchen Verlagerung mögliche negative Auswirkungen auf die EU-Finanzierung für größere städtische Gebiete, wie z. B. Stadtgebiete, berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>ist der Auffassung, dass bei der Zuweisung von Mitteln für lokale Projekte in städtischen und ländlichen Gebieten der Schwerpunkt auf gemeinsamen Projekten von gemeinsamem Interesse liegen sollte, wobei auch die Beteiligung von KMU gefördert werden sollte; fordert, dass kleinere regionale Finanzierungsinstrumente mit größeren regionalen Initiativen kombiniert werden, um deren Effizienz und politische Wirkung zu erhöhen; fordert die Kommission auf, Orientierungshilfen und Planungsunterstützung, insbesondere für integrierte territoriale und kleine Projekte, bereitzustellen, um die Aufhebung von Mittelbindungen und die Umwidmung von Mitteln zu verhindern; betont, wie wichtig es ist, den Bottom-Up-Ansatz für die territoriale Entwicklung zu stärken, der ein Instrument für soziale Innovation und den Kapazitätsaufbau ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, dass verantwortungsvolle Staatsführung auf allen Ebenen der Verwaltung der Kohäsionspolitik wichtig ist; hebt hervor, dass durch die Qualität der Governance-Strukturen die optimale Mischung von Investitionsprioritäten bestimmt werden kann, um die notwendige vertikale und horizontale Koordinierung auf mehreren Ebenen zu erreichen, damit integrierte Entwicklungsstrategien entworfen und umgesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert eine stärkere Vertretung städtischer und ländlicher Behörden in den Begleitausschüssen, wodurch die Wirksamkeit der Verwaltung der Mittel gemeinsam bewertet werden könnte; bekräftigt, dass diese Vertreter unter anderem gemeinsam für die Programmplanung und Anpassung verantwortlich sein sollten, um die Multi-Level-Governance zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die bei der Verwaltung der kohäsionspolitischen Mittel durch die Verwaltungsbehörden festgestellten Mängel zu beheben und gleichzeitig den Zugang zur technischen Hilfe zu vereinfachen, um die Verwaltungs- und Managementkapazitäten der zuständigen Stellen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>fordert die weitere Einbeziehung von Initiativen der Kommission, wie z. B. des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie, in das Verfahren der Ausarbeitung und Umsetzung der nächsten Generation von Vorschriften über die Kohäsionspolitik; ist der Ansicht, dass Städtenetzwerken eine unverzichtbare Rolle bei der Überbrückung der Kluft zwischen der Politikgestaltung und der Umsetzung vor Ort zukommt; nimmt zur Kenntnis, dass eine auf Bürgermeister und lokale Behörden ausgerichtete Unterstützung bei der Politikgestaltung und -umsetzung zu deutlich besseren Ergebnissen bei der Umsetzung von Maßnahmen führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>betont, dass in Bezug auf die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; fordert einen verstärkten ortsbezogenen Ansatz, um die Verwaltung der Kohäsionspolitik näher an die regionale und lokale Ebene heranzuführen; betont, dass Vorbereitungsarbeiten, angemessene Verwaltungskapazitäten und institutionelle Unterstützung unerlässlich sind, wenn es darum geht, für die Wirksamkeit der Politik zu sorgen, die Zahl der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle zu verringern und zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Verwaltungsbehörden, Auftragnehmer und Endbegünstigte zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>ist davon überzeugt, dass die Förderung eines stärkeren Gefühls der lokalen und regionalen Eigenverantwortung auf lange Sicht sowie die Dauerhaftigkeit von EU-Projekten und eine größere Hebelwirkung der Kofinanzierung durch eine erhöhte Fiskalkapazität für Regionen und Gemeinden erreicht werden können; nimmt zur Kenntnis, dass ein derartiger Weg die Kreditaufnahmekapazität der Regionen und Gemeinden in Verbindung mit den aus dem EU-Haushalt bereitgestellten Finanzierungsinstrumenten verbessern würde; betont, dass die regionalen und lokalen Haushalte in der Lage sein sollten, die Auswirkungen von Inflationsschocks und möglichen Krisen auf von der EU kofinanzierte Projekte auszugleichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert eine stärkere Beteiligung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) an kohäsionspolitischen Investitionen, insbesondere in weniger entwickelten Regionen, durch die Förderung von nachhaltigen Städten, nachhaltiger Energie, Kreislaufwirtschaft, grünen Arbeitsplätzen und lokalen und regionalen Innovationsprojekten, auch durch den verstärkten Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und die Unterstützung von Investitionen des Privatsektors; fordert die Ausweitung der lokalen und regionalen Projekthilfe und der Finanzierungsinstrumente, durch die die EU-Zuschüsse ergänzt werden und eine Hebelwirkung entfaltet wird; nimmt zur Kenntnis, dass in vielen Mitgliedstaaten EIB-Finanzierungen, wie z. B. Darlehen zur Unterstützung von Strukturprogrammen, in erheblichem Maße zu den nationalen Kofinanzierungsverpflichtungen im Rahmen der Kohäsionspolitik beitragen, was wiederum die Durchführung der Programme erleichtert und beschleunigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>betont, dass die technischen, finanziellen und administrativen Kapazitäten von wesentlicher Bedeutung sind, um dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsorgane und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Fachwissen, insbesondere über den Klimawandel, erwerben, das sie für die städtische und ländliche Planung und Verwaltung nutzen können; ist davon überzeugt, dass dies zu einer besseren Gestaltung und Bewertung von Projektvorschlägen, einer wirksameren Mittelzuweisung und einer zufriedenstellenden Ausführung des Haushaltsplans führen wird, ohne dass ein erhebliches Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen besteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert, dass die bestehenden Programme für technische Hilfe und Beratung speziell auf kleinere Gemeinden und grenzüberschreitende, abgelegene und ländliche Gebiete sowie auf Gebiete in äußerster Randlage und Inselregionen ausgerichtet werden, um sie bei der Bewältigung neuer Herausforderungen wie des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft und des Klimawandels zu unterstützen; hebt in diesem Zusammenhang den Stellenwert der Instrumente der technischen Hilfe hervor, die in Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission, auch im Bereich der Energieeffizienz, entwickelt werden; fordert eine gezielte Unterstützung in Form einer 100-prozentigen EU-Finanzierung für den Aufbau technischer, finanzieller und administrativer Kapazitäten, die Projektkonzeption und -vorbereitung, die Ermittlung und den Aufbau einer Projektpipeline sowie für strategische Planungskapazitäten, einschließlich Planungsinstrumenten; ist der Ansicht, dass die URBIS-Plattform als zentrale Anlaufstelle für Gemeinden weiter ausgebaut werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>fordert eine kritische Überprüfung der Ad-hoc-Initiativen der Kommission und eine gründliche Prüfung neuer Initiativen auf ihre Qualität und Quantität; fordert, dass dieses Verfahren gemeinsam und partnerschaftlich geführt wird, wobei die Vertretung der lokalen Ebene, einschließlich der Städte und ländlichen Gebiete, sowie der Regionen und der Organisationen der Zivilgesellschaft sichergestellt sein muss; weist warnend darauf hin, dass durch die Verbreitung von Ad-hoc-Initiativen der Kommission, die aus Mitteln der Kohäsionspolitik finanziert werden und keinen Mehrwert für die lokale und regionale Ebene bieten, die Wirksamkeit der im Voraus geplanten Kohäsionsmittel insgesamt untergraben werden könnte; besteht darauf, dass jede neue Initiative der Kommission mit einer entsprechenden Aufstockung der Haushaltsmittel einhergehen wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>