<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0231</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gesamthaushaltsplan der EU – Rechnungshof</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0074/2024 - Berichterstatter: Luke Ming Flanagan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan V – Rechnungshof (2023/2133(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 45 vom 24.2.2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2023)0391 – C9‑0252/2023)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/2, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2022 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/103, 4.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0074/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan V – Rechnungshof, sind (2023/2133(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan V – Rechnungshof,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0074/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof der externe Prüfer der Union ist, der damit beauftragt ist, durch unabhängige, professionelle und wirksame Prüfungen die Sparsamkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Union zu bewerten, um die Rechenschaftspflicht, die Transparenz und das Finanzmanagement zu verbessern und dadurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und wirksam auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Union zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Haushaltsrechnung des Rechnungshofs unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 287 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) seit dem Abschluss des Haushaltsjahres 1987 jedes Jahr durch einen unabhängigen externen Prüfer geprüft wurde und die Berichte des externen Prüfers seit dem Bericht über das Haushaltsjahr 1992 im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> veröffentlicht wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rechenschaftslegung gegenüber den Haushaltsbehörden durch den jährlichen Tätigkeitsbericht des Generalsekretärs des Rechnungshofs bereitgestellt wird, dessen Zweck es gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung ist, Informationen über die Verwaltung von Ressourcen, einschließlich der Systeme, und über die Effizienz und Wirksamkeit der Systeme der internen Kontrolle des Rechnungshofs bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof durch die transparente und unabhängige Erfüllung seiner Aufgaben zur demokratischen Kontrolle, zur öffentlichen Debatte und zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof den Standpunkt vertritt, dass es für die Bewertung der Verwaltung der Union, ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz sowie der Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen und Daten, die über die Umsetzung der Unionspolitik übermittelt werden, am besten wäre, wenn der Rechnungshof damit beauftragt wird, alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffen wurden, sowie alle zwischenstaatlichen Strukturen, die für das Funktionieren der Union von maßgeblicher Bedeutung sind, zu prüfen; in der Erwägung, dass das Parlament den Rechnungshof in diesem Punkt nachdrücklich unterstützt und jede Initiative begrüßen würde, die dem Rechnungshof ein umfassenderes Mandat übertragen würde;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR belief (was 5,9 % des Gesamthaushalts der Union entsprach); stellt fest, dass im Jahr 2022 der Haushalt des Rechnungshofs in Höhe von rund 0,2 Mrd. EUR 1,4 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 eine Stichprobe im Bereich der Verwaltung von 60 Vorgängen geprüft hat, was der Anzahl der im Jahr 2021 geprüften Vorgänge entspricht; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof ausführt, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal, einschließlich Ausgaben für Ruhegehälter, umfassen, die im Jahr 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass die Arbeit des Rechnungshofs seit vielen Jahren darauf hindeutet, dass diese Ausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, die Zahl der zu prüfenden Vorgänge im Bereich der Verwaltung für alle betreffenden Organe zu erhöhen, damit das Parlament seine Funktion als Entlastungsbehörde für die anderen Organe besser erfüllen kann; bedauert, dass das Vorhaben des Rechnungshofs, einen Sonderbericht zu erstellen zu erstellen, geändert wurde und nun eine Prüfung des öffentlichen Dienstes der Union durchgeführt werden soll, bei dem wahrscheinlich nur ein begrenzter Teil der Verwaltungsausgaben untersucht wird; bekräftigt, dass eine eingehendere Untersuchung der Verwaltungsausgaben wichtig ist, und wiederholt seine Forderung, dass bei der Arbeit des Rechnungshofs künftig umfassende Daten zu allen Organen berücksichtigt werden, damit eine einheitliche Grundlage für ein kohärentes Entlastungsverfahren geschaffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass die Jahresrechnung des Rechnungshofs von einem unabhängigen externen Prüfer geprüft wird, damit beim Prüfer des Rechnungshofs die gleichen Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Unabhängigkeit sichergestellt sind, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm geprüften Stellen anwendet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der externe Prüfer nach seiner Prüfung des Rechnungshofs über keine konkreten Probleme berichtet hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des Rechnungshofs für 2022 auf 162 141 175 EUR belief, was einem Anstieg um 5,5 % gegenüber den 153 721 727 EUR im Jahr 2021 entspricht; stellt fest, dass der Anstieg in erster Linie auf Gehaltsanpassungen und 20 neue Stellen auf Zeit im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument der Europäischen Union zurückzuführen ist; stellt fest, dass 90 % der Mittel im Jahr 2022 für Mitglieder und Personal zugewiesen wurden, während 10 % für Gebäude, Ausstattung und sonstige Ausgaben vorgesehen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt ferner, dass es wichtig ist, dass sichergestellt wird, dass der Rechnungshof über eine ausreichende Personalausstattung verfügt, damit er sein Mandat sowie die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten neuer Finanzierungsinstrumente wie der Aufbau- und Resilienzfazilität angemessen erfüllen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Laufe des Haushaltsjahres 2022 26 Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung vorgenommen hat, was einem Gesamtbetrag von 3,4 Mio. EUR oder 2,1 % der Mittel des Haushaltsjahres entspricht und hauptsächlich bedeutete, dass weniger Ausgaben für Dienstreisen, Veröffentlichungen, Dolmetschleistungen und den Juristischen Dienst und mehr Ausgaben für die Herrichtung der Diensträume, einschließlich Renovierungen des Dachs, Energiekosten, Vertragsbedienstete und IT-Ausrüstung getätigt wurden; stellt des Weiteren fest, dass die Haushaltsvollzugsquote für das Jahr 2022 bei 98,5 % lag, was einen leichten Anstieg im Vergleich zu den vorhergegangenen zwei Jahren bedeutet; begrüßt, dass der durchschnittliche Zahlungszeitraum im Jahr 2022 auf 9,8 Tage gegenüber 10,7 Tagen im Jahr 2021 verkürzt wurde, was höchstwahrscheinlich auf den Anstieg des Anteils elektronischer Rechnungen zurückzuführen ist, der 24 % gegenüber 19 % im Jahr 2021 betrug;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der externe Prüfer erklärt hat, dass die zugewiesenen Mittel für ihren vorgesehenen Zweck verwendet wurden und dass die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr geboten haben, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass Russlands rechtswidriger und ungerechtfertigter Angriffskrieg gegen die Ukraine den Haushalt des Rechnungshofs auf unterschiedliche Art und Weise belastet hat, unter anderem durch steigende Inflation und Gehaltsanpassungen sowie stark steigende Strom- und Heizkosten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass der allgemeine Haushalt für Dienstreisen des Rechnungshofs von 2 988 000 EUR im Jahr 2021 auf 2 452 000 EUR im Jahr 2022 gesunken ist, was einer Reduzierung um 18 % entspricht, die auf anhaltende Reisebeschränkungen Anfang 2022 und auf Veränderungen bei den Arbeitsmethoden mit einer höheren Anzahl an Sitzungen per Videokonferenz zurückzuführen ist; stellt des Weiteren fest, dass der Rechnungshof nicht über eine spezifische Haushaltslinie für Dienstreisen und Reisen seines Präsidenten verfügt; stellt abschließend fest, dass sich die Haushaltslinie für die Dienstreisen aller Mitglieder des Rechnungshofs sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 auf 290 000 EUR belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof seit 2022 über eine detaillierte Kontrollmethodik für Dienstreisekosten verfügt, die sowohl Ex-ante- als auch Ex-post-Kontrollen umfasst;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass 2022 das zweite Jahr der Umsetzung der Strategie des Rechnungshofs für 2021-2025 war und dass Ende 2022 von 29 strategischen Maßnahmen 18 vollständig umgesetzt waren oder nach Festlegung des Rahmens für die Maßnahme weitere laufende Tätigkeiten umfassten, während elf strategische Maßnahmen andauerten oder einen wiederkehrenden Charakter hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 sieben Jahresberichte, acht Stellungnahmen, 28 Sonderberichte und eine Überprüfung und damit etwa ebenso viele Jahresberichte, Stellungnahmen, Sonderberichte und Überprüfungen wie 2020 und 2021 vorgelegt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof sein Arbeitsprogramm völlig unabhängig aufstellt, wobei er unter anderem selbst entscheidet, welche Sonderberichte erstellt werden sollten; weist den Rechnungshof weiterhin darauf hin, dass Sonderberichte, in denen es mit einer klaren haushaltspolitischen Schwerpunktlegung und Relevanz um die derzeitige Lage und die derzeitigen Herausforderungen der Union geht, die meiste Aufmerksamkeit seitens der wichtigen Akteure im Parlament und anderswo auf sich ziehen dürften; begrüßt in diesem Zusammenhang die 2022 vorgenommene Überarbeitung des Programmplanungsprozesses, mit der eine größere Flexibilität zur Berücksichtigung dringender Herausforderungen geschaffen wurde, damit den Interessen der Akteure besser gedient wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>würdigt, dass sich der Rechnungshof, wie vom Parlament gefordert, bei seiner Prüfungstätigkeit auf die aktuellen Herausforderungen Europas konzentriert hat, was durch die äußerst rasche Erstellung der Stellungnahme 03/2023 zur Fazilität für die Ukraine und die Aufmerksamkeit für die Überwachung ihrer Umsetzung verdeutlicht wird; ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof für die Prüfungstätigkeit im Hinblick auf die Aufbau- und Resilienzfazilität noch immer keinen vollständigen Zugang zu FENIX, dem neuen Berichtsinstrument für die Aufbau- und Resilienzfazilität, hat und dass die Informationen in diesem neuen Instrument nicht zeitnah aktualisiert werden; schließt sich der Auffassung des Rechnungshofs an, dass Artikel 257 der Haushaltsordnung ein uneingeschränktes und unmittelbares Zugangs- und Zugriffsrecht des Rechnungshofs vorsieht; fordert die Kommission zudem auf, dem Rechnungshof Zugang zu anderen Arten relevanter Informationen zu gewähren, damit er seine Aufgaben erfüllen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die zeitgerechten und relevanten Sonderberichte über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, die es der Entlastungsbehörde ermöglichen, ihre Vorrechte auszuüben und Empfehlungen zur Verbesserung der Funktionsweise dieses Instruments an die Kommission zu richten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof eine Zusammenfassung der Anzahl und der Art der im Rechnungshof durchgeführten internen Prüfungen sowie eine Zusammenfassung der Empfehlungen und der aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen gemäß Artikel 118 Absatz 8 der Haushaltsordnung vorgelegt hat; stellt fest, dass das Jahresarbeitsprogramm des Internen Prüfers wiederkehrende, ausgewählte und andere Aufgaben umfasste, die während des Jahres erledigt wurden; stellt fest, dass einige Maßnahmen, die im Jahr 2022 umgesetzt werden sollten, auf 2023 verschoben wurden, und fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament über ihre Umsetzung Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bestärkt den Rechnungshof darin, seinen Beitrag zur Bekämpfung von Betrug zulasten des Unionshaushalts zu verstärken, indem er nicht nur die Schwachstellen ermittelt und meldet, die von der Union finanzierte Programme betrugsanfällig machen, sondern auch die laufende Debatte zwischen den Komponenten der Betrugsbekämpfungsstruktur berücksichtigt und die Prüfungstätigkeit in Zusammenarbeit mit den für die Betrugsaufdeckung zuständigen Stellen intensiviert, indem er deren Arbeit regelmäßig bewertet und der Entlastungsbehörde eine Rückmeldung gibt, die für ihre Analyse von Belang ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt, dass in der Strategie des Rechnungshofs für 2021-2025 auf die Formulierung kosteneffizienter Empfehlungen verwiesen wird, um zur Entbürokratisierung der Unionsorgane beizutragen; weist darauf hin, dass insbesondere die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Steigerung der Effizienz der Verfahren, zur Nutzung bewährter Verfahren, zur Verbesserung der Koordinierung, zur Einführung von Standardverfahren, zur Vermeidung von Überregulierung („Gold Plating“) sowie zur Vereinfachung und Digitalisierung diesem Ziel dienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>legt dem Rechnungshof nahe, weiterhin die Entwicklung und Pflege unionsweiter Datenbanken sowie Bemühungen um den Aufbau wirksamer Data-Mining-Fähigkeiten zur Durchführung von Datenanalysen auf Unionsebene und zur Ermittlung unionsrelevanter Risiken zu empfehlen; fordert den Rechnungshof auf, die erforderlichen Anforderungen für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten zu ermitteln, die für die einfache und interoperable Prüfung der Verwendung der öffentlichen Mittel der Mitgliedstaaten benötigt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof Ende 2022 insgesamt 921 Bedienstete hatte, was einem leichten Anstieg gegenüber 917 Bediensteten Ende 2021 und 910 Bediensteten Ende 2020 entspricht; stellt fest, dass sich die Geschlechterverteilung Ende 2022 insgesamt folgendermaßen gestaltete: 434 Männer, was einem Anteil von 47,1 % entspricht, gegenüber 487 Frauen, was einem Anteil von 52,9 % entspricht; fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der mittleren und höheren Führungsebene fortzusetzen; stellt ferner fest, dass die Beschäftigten folgendermaßen auf die Personalkategorien verteilt waren: 830 Beamte (90 %), davon 620 Verwaltungsräte (AD) und 210 Assistenten und Sekretäre (AST/SC), und 91 Vertragsbedienstete (10 %);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Anzahl der Personen in den Besoldungsgruppen AD 13 bis AD 16 bei 79 lag, wovon 49 Männer und 30 Frauen waren, was einem Männeranteil von 62 % und einem Frauenanteil von 38 % entspricht und einen leichten Anstieg des Frauenanteils in diesen Kategorien gegenüber 37,5 % im Jahr 2021 und 34,5 % im Jahr 2020 bedeutet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>bedauert zutiefst, dass innerhalb des Kollegiums des Rechnungshofs kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht: nur zehn von 25 Mitgliedern sind in seiner derzeitigen Zusammensetzung Frauen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Mitglieder aus Portugal und Bulgarien noch nicht ernannt wurden; ist sich bewusst, dass das Nominierungsverfahren Herausforderungen bezüglich der Herbeiführung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses mit sich bringt, da die Zuständigkeit für die Nominierung des jeweiligen nationalen Mitglieds ausschließlich beim jeweiligen Mitgliedstaat liegt; fordert den Rechnungshof jedoch auf, seine Gesamtzusammensetzung zu analysieren, um dem Rat sowie den beteiligten Mitgliedstaaten eine Informationsgrundlage zu liefern, damit das Geschlechtergleichgewicht bei der Nominierungsentscheidung berücksichtigt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>bedauert, dass der Rat im Laufe der Jahre wiederholt Mitglieder des Rechnungshofs ernannt hat, obwohl das Parlament die betreffenden Personen abgelehnt hatte; betont, dass dem Parlament eine verbindliche Rolle bei der Bewertung der Eignung der Bewerber für den Rechnungshof zukommen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt, dass alle Nationalitäten der Union unter den Bediensteten des Rechnungshofs vertreten sind, sowohl in der Kategorie AD als auch in der Kategorie AST/SC; stellt jedoch mit Bedauern fest, dass einige Nationalitäten unterrepräsentiert sind, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Rechnungshof Schritte unternommen hat, um in einigen Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland und Lettland) direkt zu werben; begrüßt die wirksame Nutzung neuer Arten der Veröffentlichung von Auswahlverfahren, um unterschiedliche Zielgruppen aus verschiedenen Mitgliedstaaten anzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof einen Beschluss über hybrides Arbeiten angenommen hat, der am 1. Januar 2022 in Kraft trat; stellt fest, dass der Rechnungshof eine Telearbeitsregelung hat, die die Möglichkeit vorsieht, an bis zu zehn Tagen pro Monat und an bis zu zehn aufeinanderfolgenden Tagen von zu Hause aus zu arbeiten; stellt ferner fest, dass das System es dem Personal ermöglicht, bis zu fünf Tage pro Monat und 30 Arbeitstage pro Jahr außerhalb des Hauptwohnsitzes zu arbeiten; stellt abschließend fest, dass eine Umfrage unter den Bediensteten im Oktober 2022 ergab, dass 95 % die Telearbeitsregelungen befürworteten und 88 % der Ansicht waren, dass sie positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die Maßnahmen, die der Rechnungshof 2022 ergriffen hat, um das körperliche und geistige Wohlbefinden des Personals sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwerbung von Personal für die Arbeit in Luxemburg bewusst und bestärkt den Rechnungshof darin, mit den anderen in Luxemburg ansässigen Organen in der Hochrangigen Fachgruppe für Fragen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhöhung der Attraktivität des Standorts Luxemburg für die Bediensteten und die verschiedenen ermittelten möglichen Maßnahmen zusammenzuarbeiten, einschließlich der Idee eines speziellen Wohngelds, um den hohen Mietkosten entgegenzuwirken, die vor allem für die Bediensteten der unteren Besoldungsgruppen schwer zu tragen sind, sowie der Möglichkeit, für kurze Aufenthalte preisgünstige Übergangswohnungen anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Zahl der Krankheitstage im Jahr 2022 bei 11 622 lag, was einem Anstieg von 54 % gegenüber 2021 entspricht, als die Zahl der Krankheitstage 7 524 betrug; stellt gleichzeitig fest, dass im Jahr 2018 beim Rechnungshof 10 255 Krankheitstage zu verzeichnen waren und dass die relativ niedrige Zahl im Jahr 2021 möglicherweise mit der COVID-19-Situation zusammenhing;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 sieben Fälle von Burnout zu vermelden hatte; stellt ferner fest, dass alle sieben Bediensteten im Rahmen eines schrittweisen Verfahrens mit einem auf medizinischer Grundlage genehmigten Teilzeitmodell wieder eingegliedert wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 mit der Ausarbeitung von Leitlinien für die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheit begonnen hat; stellt fest, dass der Rechnungshof angibt, dass die Verfügbarkeit von Ressourcen bei der Festlegung des Jahresarbeitsprogramms berücksichtigt wird und dass die Direktoren und das Führungsteam auf Direktorenebene die Arbeitsbelastung prüfen, um sicherzustellen, dass die Arbeit gleichmäßig verteilt wird; ermutigt den Rechnungshof dennoch, sich weiterhin auf diese Problematik zu konzentrieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Wohlbefindens der Bediensteten zur ergreifen, damit die Zahl der Krankheitsfälle in Verbindung mit Burnout zurückgeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt, dass nach umfassender Zusammenarbeit im Dezember 2022 ein Beschluss und eine Strategie für einen respektvollen und mobbingfreien Arbeitsplatz angenommen wurde, deren Schwerpunkt klar auf Prävention, Sensibilisierung und Früherkennung liegt und in denen eine Reihe von Maßnahmen (vertrauliche Beratung, Mediation und formelle Beschwerden) festgelegt wurden, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn Fälle von Mobbing festgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt den Aktionsplan des Rechnungshofs für Vielfalt und Inklusion für den Zeitraum 2021-2025 und begrüßt die 2022 unternommenen Schritte zur Sensibilisierung in Bezug auf den Plan sowie die 2022 erzielten Ergebnisse im Hinblick auf die darin festgelegten zehn Prioritäten; stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 nur eine Person mit einer ausgewiesenen Behinderung eingestellt hat, und zwar mit einem befristeten Vertrag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 54 Praktikanten aufgenommen hat; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass sie alle vom Rechnungshof oder von nationalen Behörden bezahlt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass dem Rechnungshof als unabhängigem externem Prüfer der Union und Hüter ihrer Finanzen große Bedeutung zukommt und dass er die höchstmöglichen Standards einhalten und als vorbildliche Organisation fungieren muss, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu vermitteln; stellt fest, dass die Mitglieder des Rechnungshofs gemäß Artikel 285 AEUV völlig unabhängig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt den im Mai 2022 überarbeiteten Verhaltenskodex für die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofs, nach dem die Mitglieder unter anderem dazu verpflichtet sind, am Ort des Sitzes des Rechnungshofs zu wohnen, wodurch die Möglichkeiten für die Mitglieder, in die Politik involviert zu sein, eingeschränkt werden, in dem Vertragsbeziehungen zwischen Mitgliedern und Personal geregelt sind und nach dem die Mitglieder eine jährliche Interessenerklärung vorlegen müssen; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Rechnungshofs immer den höchsten ethischen Grundsätzen und Werten folgen sollten, um ihre vollständige Integrität, Unabhängigkeit, Objektivität, ihr professionelles Verhalten, ihre Würde, ihr Engagement und ihre Loyalität zu zeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass das Parlament nach wie vor der Auffassung ist, dass Informationen über Dienstreisen der Mitglieder des Rechnungshofs für den gesamten Zeitraum, in dem sich ein Mitglied im Amt befindet, veröffentlicht werden sollten und dass die Mitglieder keine formalisierten Verbindungen zur Politik haben sollten, wozu auch Ehrenämter in politischen Parteien oder Organisationen gehören; fordert den Rechnungshof außerdem erneut auf, seine Vorschriften in Bezug auf seinen internen Ethikausschuss dahin gehend zu ändern, dass der Präsident des Rechnungshofs nicht mehr über das ausschließliche Vorrecht verfügt, geeignete Bewerber vorzuschlagen; bekräftigt ferner seine Forderung, vom Ethikausschuss über die wichtigsten Ergebnisse des internen Prüfberichts über Ethik informiert zu werden, der bereits seit 2020 ausgearbeitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass alle Mitglieder des Rechnungshofs den luxemburgischen Behörden eine Anschrift gemeldet haben und somit die Anforderung erfüllen, ihren Wohnsitz an dem Ort zu nehmen, an dem der Rechnungshof seinen Sitz hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>nimmt den Beschluss aus dem Jahr 2022 über die Reisen, Dienstreisen und die Nutzung von Fahrern und Fahrzeugen der Mitglieder zur Kenntnis, der vorsieht, dass die Mitglieder alle laufenden Kosten, einschließlich der Kosten für Mietwagen, für die Nutzung eines Fahrzeugs ohne Dienstreiseauftrag ab einer zurückgelegten Strecke von 10 000 km übernehmen müssen; ist jedoch der Ansicht, dass 10 000 km zu viel sind, und wiederholt die in vorherigen Entlastungsbeschlüssen zum Ausdruck gebrachten Bedenken, dass das eingeführte System verwirrend ist; bekräftigt seine in mehreren früheren Entlastungsentschließungen zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Verwendung der Fahrzeugflotte außerhalb der direkten Ausführung der Aufgaben der Mitglieder des Rechnungshofs unter keinen Umständen vorkommen sollte; fordert alle Organe der Union auf, sich auf ein einheitliches, horizontal anwendbares System zu einigen, wodurch es zu weniger Verwirrung käme und die Transparenz und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Gelder erhöht würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren der Aktualisierung seines Ethikrahmens nachgegangen ist, was bisher zu einer Aktualisierung der Ethik-Leitlinien des Rechnungshofs im Oktober 2022, einer Aktualisierung einer Strategie für einen respektvollen und mobbingfreien Arbeitsplatz im Jahr 2022 und einer Aktualisierung der Vorschriften zur Meldung von Missständen im Juli 2023 geführt hat; begrüßt außerdem, dass Workshops, Kurse und Schulungen zu ethischen Fragen für Mitarbeiter organisiert wurden, einschließlich Mitarbeiter der privaten Büros der Mitglieder; fordert den Rechnungshof auf, das Parlament über alle weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit dem Ethikrahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass der interne Auditdienst des Rechnungshofs im Jahr 2021 zu dem Schluss gekommen ist, dass es nicht ein einziges Dokument gibt, das die politische Strategie des Rechnungshofs zur Betrugsbekämpfung konsolidiert, und dass es keine für den gesamten Rechnungshof geltende Strategie zur Betrugsbekämpfung gibt; fordert den Rechnungshof auf, dieses Problem vorrangig anzugehen, um sicherzustellen, dass der derzeitige dezentralisierte und fragmentierte Ansatz konsolidiert wird, und um zu verdeutlichen, wie der Rechnungshof mit solchen Angelegenheiten umgeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>lehnt weiterhin die Bewertung und die Entscheidung des Rechnungshofs ab, dem EU-Transparenz-Register nicht beizutreten, das durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register geschaffen wurde, und legt dem Rechnungshof nahe, die Angelegenheit noch einmal zu überdenken, unter erneutem Hinweis auf seine nachdrückliche Aufforderung an den Rechnungshof, dem EU-Transparenz-Register<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> beizutreten, damit die grundlegenden Prinzipien der Transparenz eingehalten werden, ohne dass Hindernisse für die vollständige Unabhängigkeit des Rechnungshof entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Untersuchung bezüglich eines Auswahlverfahrens des Rechnungshofs im Jahr 2022 eingeleitet hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass das Verhalten der betreffenden Person das Ergebnis des Verfahrens nicht beeinflusst hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte aufgrund einer Beschwerde im Jahr 2022 eine Untersuchung durchgeführt hat, die abgeschlossen wurde, nachdem der Rechnungshof dem Beschwerdeführer geantwortet hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>bekräftigt seine Zufriedenheit darüber, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 nach wiederholter Aufforderung durch das Parlament ein Register für die Anwesenheit der Mitglieder des Rechnungshofs bei Sitzungen eingerichtet hat; begrüßt, dass das Register dem Berichterstatter des Parlaments für das Entlastungsverfahren auf Antrag als Teil des Entlastungsverfahrens zugänglich gemacht wurde; fordert den Rechnungshof auf, stärker auf Verfahren zur Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht zu setzen, etwa öffentliche Sitzungskalender;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte festgestellt wurden; stellt ferner fest, dass kein Mitarbeiter, der nach Ablauf seines Vertrags oder aus einem anderen Grund aus dem Dienst des Rechnungshofs ausgeschieden ist, den Rechnungshof über seinen Wunsch, Arbeit bei einem Privatunternehmen aufzunehmen, oder über seine Absicht, eine Tätigkeit außerhalb des Rechnungshofs auszuüben, die mit der in den letzten drei Dienstjahren geleisteten Arbeit in Zusammenhang steht, in Kenntnis gesetzt hat; stellt schließlich fest, dass kein ehemaliges Mitglied des Parlaments, kein ehemaliges Kommissionsmitglied und kein ehemaliger hochrangiger Beamter eine Vergütung vom Rechnungshof erhalten hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass es im Jahr 2022 keine Meldungen von Missständen am Rechnungshof gab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bedauert, dass ein jährliches Verzeichnis der Verträge, einschließlich derer im Umfang von 15 000 EUR bis 60 000 EUR, die im Jahr 2022 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens geschlossen wurden, nicht auf der Website des Rechnungshofs verfügbar ist, wie aus Bericht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten hervorgeht; fordert den Rechnungshof auf, das Verzeichnis in einem gesonderten Dokument zu veröffentlichen und für einen benutzerfreundlichen Zugang dazu zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof über einen weitreichenden Cybersicherheitsplan für den Zeitraum 2022-2024 verfügt und bis Ende 2023 eine Neubewertung seines Rahmens für Cybersicherheit vornehmen wollte, um die vollständige Übereinstimmung mit der bevorstehenden Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sicherzustellen; würdigt außerdem, dass der Rechnungshof einen Vertrag mit einem Lieferanten beendet hat, der von einem Unternehmen aus den Vereinigten Staaten aufgekauft wurde, da die Übernahme zu Änderungen hinsichtlich der Art und Weise geführt hätte, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 keine schwerwiegenden Cyberangriffe zu verzeichnen hatte, wobei weiterhin die größte Bedrohung von Phishing-E-Mails ausgeht; legt dem Rechnungshof dennoch nahe, wachsam zu bleiben und mit den einschlägigen interinstitutionellen Stellen der Union zusammenzuarbeiten, um die Cybersicherheit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union insgesamt zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) im Jahr 2022 keine den Rechnungshof betreffenden Ermittlungen eingeleitet, fortgesetzt oder abgeschlossen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt alle Bemühungen, die Digitalisierung der Prüfungstätigkeit zu verbessern und damit auch die Effizienz und Genauigkeit dieser Tätigkeit zu verbessern; begrüßt insbesondere die Einführung von „data warehouse as a service“ als Modell im Oktober 2022, was es den Nutzern ermöglicht, mit unterschiedlich ausgeprägter Autonomie strukturierte Daten zu verarbeiten und zu analysieren; stellt fest, dass die Digitalisierung der Prüfungstätigkeit nicht nur vom Rechnungshof selbst abhängt, sondern auch zu einem großen Teil von den Daten, die von den geprüften Stellen zur Verfügung gestellt werden, und dass noch immer Einschränkungen in Bezug auf das Datenformat und die Vielfalt der verwendeten Systeme bestehen; würdigt zudem, dass 2022 die Zahl der Tage der Prüfungen vor Ort 2 984 betrug und somit deutlich höher war als in den Jahren 2020 und 2021, die stark von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beeinflusst waren, und dass sich der Mehrwert und die Effizienz der Besuche vor Ort durch die Kombination mit Fernarbeit verbessert haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof mehrere Open-Source-Software-Elemente, darunter Linux, Belenios und Nagios, als Teil seiner Systeme implementiert hat; fordert den Rechnungshof auf, wenn möglich weiterhin Open-Source-Software zu verwenden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 erhebliche Renovierungsarbeiten am K2-Gebäude durchgeführt hat, die Anfang 2023 abgeschlossen wurden und die Renovierung von vier Etagen umfassten, um einen modernen Arbeitsplatz zu schaffen, der von den Mitarbeitern geschätzt wird und der umweltfreundlicher ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>würdigt, dass der Rechnungshof 2022 eine Prüfung der Barrierefreiheit in allen seinen Gebäuden eingeleitet hat, um die Barrierefreiheit verbessern und auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Behinderungen eingehen zu können; diese Prüfung wurde Anfang 2023 abgeschlossen; fordert den Rechnungshof auf, das Parlament über konkrete Initiativen im Hinblick auf die Umsetzung der im Rahmen der Prüfung vorgeschlagenen Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 seinen zweiten Jahresbericht über die ökologische Nachhaltigkeit seiner Tätigkeiten im Einklang mit international anerkannten Normen für die Berichterstattung vorgelegt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof seit 2014 in einigen Bereichen im Zusammenhang mit der Verringerung seines allgemeinen Verbrauchs beeindruckende Ergebnisse erzielt hat; so wurde der Stromverbrauch um 34,5 %, der Wärmeverbrauch um 22,2 %, der Papierverbrauch um 83,5 % und der Wasserverbrauch um 45,3 % gesenkt, und die Treibhausgasemissionen wurden um 29,5 % und die Abfälle um 33,7 % verringert; fordert den Rechnungshof auf, seine Anstrengungen fortzusetzen und den Verbrauch weiter zu reduzieren, und begrüßt, dass der Rechnungshof 2023 eine Studie in Bezug auf das K2-Gebäude auf den Weg gebracht hat, mit dem Ziel, das Dach zu renovieren und Solarpaneele zu installieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof mehrere Initiativen ergriffen hat, um die nachhaltige Mobilität zu stärken, darunter die Verstärkung des Shuttle-Services des Rechnungshofs, ein für Mitarbeiter kostenloses Abonnement für den Fahrrad-Service der Stadt Luxemburg, die Erhöhung der Anzahl der Fahrradparkplätze, auch für Elektrofahrräder, und die Installation von Ladestationen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge; fordert den Rechnungshof auf, die nachhaltige Mobilität – unter anderem durch den Austausch über bewährte Verfahren mit anderen Organen – weiter zu unterstützen, und das Parlament über weitere Initiativen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof analysieren will, wie Umweltaspekte von Dienstreisen in einen aktualisierten Leitfaden für Dienstreisen aufgenommen werden können; nimmt ferner zur Kenntnis, dass für den Zeitraum 2023-2025 eine Verringerung der Geschäftsreisen um 5 % pro Vollzeitäquivalent vorgeschlagen wurde; fordert den Rechnungshof auf, zu versuchen, dieses Ziel umzusetzen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die für Prüfungen notwendigen Reisen durchgeführt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 mehrere Dienstgütevereinbarungen und andere Vereinbarungen über die interinstitutionelle Zusammenarbeit aktualisiert wurden, darunter Vereinbarungen mit dem Untersuchungs‑ und Disziplinaramt der Kommission und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>nimmt Kenntnis von der im November 2021 geschlossenen Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen dem Europäischen Rechnungshof, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB); begrüßt, dass der Rechnungshof der Auffassung ist, dass mit der Vereinbarung einige Verfahren präzisiert und optimiert wurden, und dass der Zugang des Rechnungshofs zu Informationen in Bezug auf Tätigkeiten, die aus dem Unionshaushalt finanziert oder garantiert werden, verbessert wurde; bedauert jedoch, dass durch die Vereinbarung nicht mindestens sichergestellt wird, dass der Rechnungshof Leistungsaspekte von Tätigkeiten, die im Rahmen der Umsetzung von Unionsstrategien durchgeführt werden, prüfen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass das Parlament grundsätzlich der Auffassung ist, dass durch die derzeitigen Einschränkungen der Rolle des Rechnungshofs als Prüfer der EIB eine Regulierungs- und Aufsichtslücke entsteht und dass der Rechnungshof in die Lage versetzt werden sollte, alle Tätigkeiten der EIB-Gruppe prüfen zu können; betont zudem, dass das Parlament als das demokratisch gewählte Organ damit betraut werden sollte, der EIB Entlastung zu erteilen, damit die demokratische Legitimität dieser wichtigen Einrichtung der Union gestärkt wird und damit die Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie die verantwortungsvolle Verwaltung der finanziellen und personellen Ressourcen verbessert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof eng mit dem OLAF und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zusammenarbeitet, unter anderem im Rahmen von Workshops, Veranstaltungen zur Sensibilisierung und durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen; stellt darüber hinaus anerkennend fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 dem OLAF 14 Fälle von Betrugsverdacht und der EUStA sechs Fälle gemeldet hat; hebt seine Auffassung hervor, dass Fälle von Betrugsverdacht stets dem OLAF und der EUStA für eine gründliche Untersuchung gemeldet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mit dem EDSB über seinen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeitet und den EDSB in Fragen des Datenschutzes konsultiert und dass im Jahr 2022 ein Fall im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten mit einigen Empfehlungen abgeschlossen wurde; begrüßt, dass der Datenschutzbeauftragte des Rechnungshofs Teil eines Netzes von Datenschutzbeauftragten ist, das an wiederkehrenden Fragen arbeitet, Beispiele für bewährte Verfahren austauscht und bei der Organisation der halbjährlichen Tagungen der Datenschutzbeauftragen hilft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mit der Europäischen Bürgerbeauftragten zusammengearbeitet und alle Informationen vorgelegt hat, die im Rahmen von durch die Europäische Bürgerbeauftragte eingeleiteten Untersuchungen angefordert wurden; begrüßt, dass der Rechnungshof an den interinstitutionellen Gesprächen über moderne Kommunikation, einschließlich Instant Messaging, teilgenommen hat und dass der Rechnungshof die Leitlinien des Europäischen Bürgerbeauftragten in diesem Bereich als Maßstab nimmt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof im Januar 2022 eine neue Kommunikationsstrategie angenommen hat, in der die Öffentlichkeit in den Mittelpunkt seiner Kommunikationsbemühungen gestellt wird, und würdigt, dass der Rechnungshof jetzt in der Lage ist, Pressebriefings und im Internet übertragene Konferenzen auf einem guten technischen Niveau durchzuführen; begrüßt ferner, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 seine Website aktualisiert hat, um für ein besseres Nutzererlebnis zu sorgen, und ein Portal geschaffen hat, durch das Daten im Zusammenhang mit Prüfungen für ein breites Publikum wie Studierende, Wissenschaftseinrichtungen und die Öffentlichkeit leichter zugänglich sind.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>