<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0232</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0072/2024 - Berichterstatter: Luke Ming Flanagan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2023/2135(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 45 vom 24.2.2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2023)0391 – C9‑0254/2023)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/2, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2022 des Europäischen Wirtschafts‑ und Sozialausschusses und seinen Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2022 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/103, 4.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0072/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Generalsekretärin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Wirtschafts‑ und Sozialausschuss, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (2023/2135(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0072/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (der „Ausschuss“) ein beratendes Gremium der Union ist, das ein Forum für Beratung, Dialog und Konsens zwischen den Vertretern der zahlreichen wirtschaftlichen, sozialen und zivilen Bereichen der organisierten Zivilgesellschaft aus den Mitgliedstaaten bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss zum Beschlussfassungsprozess der Union beiträgt und durch Herstellung von Verbindungen zwischen den Politikbereichen der Union und wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten seine Aufgaben der besseren Rechtsetzung, partizipativen Demokratie von unten und Förderung der Unionswerte wahrnimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat zwar in bestimmten Fällen obligatorisch ist, der Ausschuss jedoch gemäß den Verträgen auch von sich aus Stellungnahmen abgeben und mit zahlreichen Themen befasst werden kann, wodurch er auch vom Parlament angehört werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission für Finanz‑ und Haushaltsfragen des Ausschusses das Aufsichtsgremium des Ausschusses für alle Haushaltsverfahren und insbesondere die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags, die Ausführung des Haushaltsplans, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Entlastung und die Folgemaßnahmen zum Jahresbericht des Rechnungshofs ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die MFR-Rubrik 7, „Europäische öffentliche Verwaltung“, fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR belief, was 5,9 % der Ausgaben der Union entsprach; stellt fest, dass 1,31 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 im Jahr 2022 auf den Haushalt des Ausschusses entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 eine Stichprobe im Bereich der Verwaltung von 60 Vorgängen geprüft hat, was der Anzahl der im Jahr 2021 geprüften Vorgänge entspricht; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof schreibt, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung für das Jahr 2022 die Aufsichts‑ und Kontrollsysteme des Ausschusses untersucht hat, insbesondere die Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, das Risikomanagement und das Funktionieren der in der Haushaltsordnung festgelegten Schlüsselkontrollen, einschließlich der Ex-ante‑ und Ex-post-Kontrollen von Zahlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass 14 (23 %) der 60 Vorgänge Fehler enthielten, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Ausschuss festgestellt hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seiner Folgeüberprüfung die Auffassung vertrat, dass die im Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2019 an den Ausschuss gerichtete Empfehlung, eine Strategie für sensible Funktionen im Einklang mit seinen Normen für die interne Kontrolle zu entwickeln, in gewisser Hinsicht umgesetzt wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des Ausschusses für das Jahr 2022 auf 152 451 643 EUR beläuft, was gegenüber 2021 einem Gesamtanstieg von 5,1 % entspricht; stellt fest, dass die Haushaltslinie für Dienstbezüge und Vergütungen zwischen 2021 und 2022 aufgrund der jährlichen Indexierung der Gehälter um 5 % gestiegen ist; stellt fest, dass die Haushaltslinie für die Herrichtung der Diensträume zwischen 2021 und 2022 um 77 % gesunken ist und nach der Durchführung wichtiger Renovierungsarbeiten im Jahr 2021 wieder auf das übliche Niveau zurückgegangen ist; stellt fest, dass die Verteilung der Mittel auf die Haushaltslinien im Haushaltsplan 2022 ansonsten mit der Verteilung der Vorjahre vergleichbar bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote im Jahr 2022 96,12 % betrug, nachdem sie zwei Jahre lang aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen niedriger war; stellt fest, dass die Ausführungsquote der Zahlungen sich ähnlich entwickelte und im Jahr 2022 88,12 % erreichte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass sich die Mittelübertragungen auf das Jahr 2022 auf 20 162 518 EUR beliefen, was etwa 13 % des Jahreshaushalts 2022 entspricht und was deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre lag; geht davon aus, dass diese Mittelübertragungen mit der Verschiebung von Bauarbeiten in den Jahren 2020 und 2021 zusammenhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist im Jahr 2022 18 Tage betrug, was einen starken Rückgang gegenüber 2019 bedeutet, als sie 30,19 Tage betrug; nimmt zur Kenntnis, dass gleichzeitig die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung von 58,54 % im Jahr 2018 auf 88,84 % im Jahr 2022 gestiegen ist, was vermutlich zur Verkürzung der Zahlungsfristen in diesem Zeitraum beigetragen hat; begrüßt, dass der Ausschuss seine Praktiken aufgrund der Empfehlungen der „Internen Revision“ zu den Zahlungsfristen geändert hat, die 2022 eingeleitet und abgeschlossen wurde und zu einem Rückgang des Anteils der verspäteten Zahlungen auf etwa 10 % im Jahr 2022 beigetragen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die eigenen Dienststellen des Ausschusses im Jahr 2022 15 Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vertragsbekanntmachung unter 60 000 EUR eingeleitet haben, hauptsächlich für Gutachten, Studien und logistische Unterstützung; stellt fest, dass die gemeinsamen Dienststellen, die der Ausschuss mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) teilt, Vergabeverfahren im Bereich der Logistik eingeleitet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 die Kosteneffizienz seiner Arbeitsmethoden weiter verbessert hat, insbesondere dank der hybriden Arbeitsgestaltung, der vollständigen Entmaterialisierung der Finanzabläufe und des geringeren Energieverbrauchs; stellt ferner fest, dass Einsparungen und die Verschlankung der Verfahren durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere durch die gemeinsamen Dienste mit dem AdR und die Auslagerung bestimmter Dienstleistungen an die Kommission (gegen eine jährliche Gebühr) für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten und die Nutzung verschiedener IT-Plattformen für die Finanzverwaltung und das Personalwesen sowie die Teilnahme an interinstitutionellen Vergabeverfahren, die von anderen Organen geleitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist sich der Tatsache bewusst, dass die Beschlüsse über die Vergütung der Ausschussmitglieder für Sitzungstage und über die Höhe dieser Vergütung vom Rat gefasst werden; stellt mit Bedauern fest, dass der Rat nach der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, den befristeten Beschluss aus dem Jahr 2021 über die Gewährung einer Zulage von 145 EUR für die Fernteilnahme der Mitglieder an Sitzungen nicht aufzuheben, der bis zum 25. Mai 2023 in Kraft blieb, als ein neuer Ratsbeschluss mit einem Pauschalbetrag von 145 EUR pro Tag für die Fernteilnahme an Ausschusssitzungen angenommen wurde; ist der Auffassung, dass die Fernteilnahme ein wichtiges Instrument für moderne Institutionen ist, da sie unter anderem die Kosten für Sitzungen senkt und eine breitere Beteiligung ermöglicht, insbesondere in Krisensituationen, wie dies während der COVID-19-Pandemie der Fall war; ist jedoch der Auffassung, dass eine Zulage für die Fernteilnahme trotz ihrer Kürzung für die Öffentlichkeit nur schwer nachvollziehbar ist, vor allem wenn man berücksichtigt, dass besagte Zulage für die Fernteilnahme für Mitglieder des Ausschusses und Mitglieder des AdR unterschiedlich ausfällt; nimmt zur Kenntnis, dass vor der Auszahlung der Zulage mehrere Kontrollen durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass eine Fernteilnahme des Mitglieds an einer Sitzung stattgefunden hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine den Haushalt des Ausschusses unter anderem durch steigende Inflation und Gehaltsanpassungen, stark steigende Energiekosten, Baukosten und Kosten für Rohstoffe belastet hat; stellt insbesondere fest, dass die Energiekosten zwischen 2021 und 2022 von 726 000 EUR auf 3 125 000 EUR gestiegen sind, was einer Steigerung um 330 % entspricht; stellt fest, dass durch Ad-hoc-Maßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Zivilgesellschaft direkte und indirekte Kosten entstanden sind, wie z. B. die Kosten für Übersetzungen und Dolmetscherdienste in die ukrainische Sprache und aus der ukrainischen Sprache, die Unterbringung von ukrainischen Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Sicherheitsdienste und Schulungen für Missionen in der Ukraine;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass das Budget 2022 für Dienstreisen von Mitarbeitern gegenüber 2021 um 25 000 EUR aufgestockt wurde, was durch eine Haushaltsübertragung finanziert wurde, um höhere Ausgaben aufgrund des Anstiegs der Flug‑ und Hotelpreise im Jahr 2022 zu decken, und sich auf insgesamt 398 974 EUR belief; stellt fest, dass der Präsident des Ausschusses im Jahr 2022 an 26 Dienstreisen mit Gesamtkosten von 38 042 EUR teilgenommen hat, gegenüber 12 Dienstreisen mit Gesamtkosten von 15 327 EUR im Jahr 2021, nachdem die Reisebeschränkungen nach dem Ende der COVID-19-Pandemie aufgehoben wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seine Aufgabe durch Stellungnahmen, die sich auf Legislativvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), und Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der Union aufgefordert werden, tätig zu werden, und durch Sondierungsstellungnahmen, die in die Arbeit der Kommission an ihren geplanten Initiativen einfließen, verfolgt und dass die Standpunkte des Ausschusses in Entschließungen hervorgehoben oder in Evaluierungs‑ und Informationsberichte aufgenommen werden können; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 202 Stellungnahmen und Berichte verabschiedet hat, was seiner durchschnittlichen jährlichen Leistung entspricht, mit Ausnahme der Jahre 2019 und 2020, in denen die Tätigkeit des Ausschusses geringer war; stellt fest, dass der Ausschuss auch sein Engagement im politischen und legislativen Zyklus verstärkt hat, indem er an 345 hochrangigen nationalen, unionsweiten und internationalen Treffen, Gipfeltreffen und Konferenzen teilgenommen und 116 Anhörungen und 29 Konferenzen organisiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>würdigt die Projekte, die 2022 für verstärkte Folgestellungnahmen eingeleitet wurden, um die Reichweite und die Wirkung ausgewählter Stellungnahmen zu erhöhen und die Fähigkeit des Ausschusses zu verbessern, Prioritäten für seine Arbeit zu setzen, sowie um die Pünktlichkeit der Abgabe der Stellungnahmen des Ausschusses zu verbessern; stellt fest, dass diese Initiativen Ende 2022 durch Überlegungen zum Format der Stellungnahmen ergänzt wurden, deren Ziel es ist, eine effizientere und wirksamere Nutzung der Stellungnahmen des Ausschusses im legislativen Entscheidungsprozess zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Mitglieder des Parlaments im Jahr 2022 bei 68 Gelegenheiten an Sitzungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben, die vom Ausschuss organisiert wurden, was dem Niveau des Jahres 2021 entspricht, während sich die Teilnahme der Ausschussmitglieder an vom Parlament organisierten Veranstaltungen im gleichen Zeitraum fast verdoppelt hat; begrüßt, dass sich der Ausschuss im Jahr 2022 auf die Intensivierung seiner Beziehungen zum Parlament und die Förderung des Mehrwerts des Ausschusses konzentriert hat, um eine noch engere Verbindung zwischen den Fachgruppen des Ausschusses und den parlamentarischen Ausschüssen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt die umfangreiche Beteiligung des Ausschusses an verschiedenen Initiativen zur Kenntnis, einschließlich wichtiger Veranstaltungen und jährlicher Konferenzen für den Kontakt mit europäischen Interessenträgern; begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, junge Menschen stärker in die Politikgestaltung einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 seinen internen Kontrollrahmen weiter gestärkt hat, indem er die Finanzabläufe im Rahmen des Verfahrens der „leichten Überprüfung“ für einige Vorgänge mit geringem Wert vereinfacht hat, und dass er seine Politik in Bezug auf sensible Positionen weiterentwickelt hat, wie vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2019 empfohlen; stellt fest, dass der Ausschuss auf der Grundlage der Aktualisierung des Verzeichnisses der sensiblen Positionen im Laufe des Jahres 2022 und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des aktualisierten Verzeichnisses der 36 Positionen Anfang 2023 immer noch mit der Überprüfung der Methodik und des Risikomanagementsystems befasst ist, wobei sowohl die Größe des Organs als auch die Art seiner Tätigkeiten berücksichtigt werden; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die Fortschritte bei der Umsetzung der Methodik für sensible Positionen im Jahr 2023 zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Ausschusses um die Schaffung eines besser definierten und kohärenteren Prüfungsrahmens durch die Fertigstellung der Charta der internen Prüfung und der Charta des Prüfungsausschusses, die Verfahrensregeln umfassen, die vom Prüfungsausschuss im Dezember 2022 genehmigt und vom Präsidium des Ausschusses Anfang 2023 angenommen wurden; würdigt, dass die interne Revisionsfunktion des Ausschusses im Jahr 2022 gestärkt wurde, insbesondere durch die Einstellung eines Sachbearbeiters im Internen Auditdienst und die enge Abstimmung mit dem Internen Prüfer des AdR in allen Aspekten der Prüfung der gemeinsamen Dienste; nimmt zur Kenntnis, dass 2022 vier Prüfungen zu den Themen Zahlungsverzug, Sitzungsgenehmigungen, den strategischen Politikzyklus und die Auswahl der Delegierten für die Beratende Kommission für den industriellen Wandel eingeleitet wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personelle Ressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2022 insgesamt 706 Mitarbeiter beschäftigte, verglichen mit 699 im Jahr 2021; stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2022 50 Vertragsbedienstete und 128 Bedienstete auf Zeit beschäftigte (ein Anstieg gegenüber 46 Vertragsbediensteten und 107 Bediensteten auf Zeit im Jahr 2021), darunter 19 Vertragsbedienstete und drei Bedienstete auf Zeit mit unbefristetem Vertrag; stellt ferner fest, dass der Ausschuss zwölf Bedienstete auf Zeit und sieben externe Mitarbeiter beschäftigt hat, die vor Ort tätig sind, mit Ausnahme von externen Dienstleistern in den Bereichen Logistik und IT; stellt fest, dass die Stellenbesetzungsrate der im Stellenplan vorgesehenen Stellen im Jahr 2022 bei 95,1 % lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt die kontinuierlichen Bemühungen des Ausschusses zur Verbesserung seines Rahmens für Humanressourcen mit dem Ziel, ein attraktiver Arbeitgeber und ein vollständig inklusiver Arbeitsplatz zu werden, an dem jeder Einzelne geschätzt wird und sein Potenzial voll entfalten kann; stellt fest, dass die im Juni 2022 angenommene integrierte Personalstrategie auf den Grundsätzen der Inklusion, der Mitarbeiterbindung, der Kompetenzen und der Leistung beruht; nimmt zur Kenntnis, dass eine der ersten Folgemaßnahmen die Einführung einer Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit im Januar 2023 war, die sich auf die Personalbindung konzentriert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>unterstreicht, dass die Einarbeitung neuer Mitarbeiter ein wichtiger Faktor für die strategische Ausrichtung ist, da sie sicherstellt, dass die Mitarbeiter über die in einer Institution geltenden Regeln und Strategien informiert sind; stellt fest, dass die Einführungsschulungen für die neuen Mitarbeiter des Ausschusses im April 2022 wieder aufgenommen wurden; begrüßt, dass der Ausschuss ein Mentorenprogramm entwickelt hat, bei dem Mentoren Unterstützung und Beratung in Form eines Austauschs über bewährte Verfahren erhalten, um ihre Methoden an das hybride Arbeitsumfeld anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Hinblick auf eine bessere Verteilung seiner knappen Ressourcen im Jahr 2022 ein externes HR-Mapping in Auftrag gegeben hat, das die hohe Arbeitsbelastung in vielen verschiedenen Dienststellen im gesamten Ausschuss angesichts der knappen Ressourcen nach der Kürzung des Stellenplans im Jahr 2013 bestätigt hat; stellt fest, dass der Ausschuss im Anschluss an die externe Prüfung des HR-Mappings mit der Ausarbeitung eines Aktionsplans begonnen hat, der Maßnahmen im Rahmen der integrierten HR-Strategie umfasst, wie etwa eine Überprüfung des Beurteilungs‑ und Leistungssystems, die Entwicklung einer internen Kommunikationsstrategie, die Annahme des neuen Beschlusses über die Arbeitsbedingungen und die Organisation einer regelmäßigen Überwachung der Personalbindung; fordert den Ausschuss auf, im Jahr 2023 einen aktualisierten Bericht über die Folgemaßnahmen zum HR-Mapping vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass am 1. April 2022 ein neuer Beschluss über flexible Arbeitsregelungen in Form eines Pilotprojekts in Kraft getreten ist, in dem eine flexible und vertrauensbasierte Politik für hybride Arbeitsformen verankert ist, die dem Personal eine breite Palette von Teilzeitarbeitsmodellen und flexiblen Tages‑ und Wochenregelungen bietet; stellt fest, dass rund 25 % der Frauen und 14,4 % der Männer, die beim Ausschuss beschäftigt sind, im Jahr 2022 atypische Arbeitsmodelle beantragt haben; stellt fest, dass der Beschluss über die Arbeitsbedingungen den Bediensteten die Möglichkeit einräumt, bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit in Telearbeit zu leisten, sofern dies mit dem dienstlichen Interesse vereinbar ist, und 15 Tage pro Kalenderjahr an einem anderen Ort als dem Ort der dienstlichen Verwendung Telearbeit zu leisten; stellt fest, dass die Bediensteten des Ausschusses mit der notwendigen Ausrüstung ausgestattet werden, um gute Arbeitsbedingungen zu haben, wenn sie Telearbeit leisten; begrüßt, dass der Bewertungsausschuss Ende 2022 eine Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit durchgeführt hat; stellt fest, dass der endgültige Beschluss über die Arbeitsbedingungen im Anschluss an den sozialen Dialog mit den Gewerkschaften der Bediensteten, der Personalvertretung und dem Juristischen Dienst bis Ende 2023 hätte angenommen werden sollen; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde rechtzeitig über Entwicklungen in dieser Sache in Kenntnis zu setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bedauert, dass der Ausschuss auch 2022 nicht in der Lage war, Daten über Fälle von Burnout innerhalb des Ausschusses bereitzustellen; respektiert die datenschutzrechtlichen Einschränkungen, erinnert den Ausschuss jedoch an die Bedeutung anonymisierter statistischer Daten zur Unterstützung von Managemententscheidungen innerhalb einer Organisation; bekräftigt, dass Sensibilisierungsmaßnahmen, bewährte Verfahren in Bezug auf die Steuerung der Arbeitsbelastung, Kommunikation und Konfliktlösung sowie die Rückkehr an den Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollten; geht davon aus, dass die Annahme der neuen Arbeitsregelungen ein positiver Schritt hin zu einer wirksameren Vorbeugung von Burnout auf organisatorischer Ebene ist, bei der auch die Ergebnisse des HR-Mappings berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 weiterhin einen hohen Anteil an weiblichem Personal (64,6 % aller Mitarbeiter) beschäftigte, wobei dies auch für die mittlere Führungsebene gilt (59 % aller Führungskräfte); stellt fest, dass die Vertretung von Frauen auf der höheren Führungsebene noch verbessert werden muss, da Ende 2022 nur drei von sieben Mitglieder der höheren Führungsebene Frauen waren; bestärkt den Ausschuss darin, seine Bemühungen um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern fortzusetzen, insbesondere durch Sensibilisierung der Anstellungsbehörde und durch Sicherstellung einer ausgewogenen Zusammensetzung der verschiedenen Gremien, einschließlich der Einstellungs‑ und Auswahlgremien der Personalabteilung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt die Bemühungen um die Annahme einer neuen Politik der Vielfalt und Integration für die Jahre 2022 bis 2023 in Abstimmung mit der Leitung des Ausschusses, dem Gemeinsamen Ausschuss für Chancengleichheit und der Personalvertretung des Ausschusses; nimmt zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den durchgeführten internen Kommunikationsmaßnahmen im Dezember 2022 eine spezifische Sensibilisierungskampagne gegen Homophobie durchgeführt wurde; begrüßt, dass eine spezielle Schulung zum Thema Vielfalt und Integration für Führungskräfte verpflichtend gemacht und für Mitarbeiter empfohlen wurde und dass den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen ihres jährlichen Schulungsprogramms ein spezieller Kurs zum Thema Vielfalt und Integration angeboten wurde; ermutigt den Ausschuss, seine Gespräche mit dem Parlament fortzusetzen, um dem positiven Aktionsprogramm des Parlaments für Menschen mit Behinderungen beizutreten, damit Vertragsbedienstete mit Behinderungen eingestellt werden können; bekräftigt seine Forderung aus der Entlastung für den Ausschuss im Jahr 2021, eine aktualisierte Strategie und einen aktualisierten Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion fertigzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass zwar alle Mitgliedstaaten im Personal des Ausschusses vertreten sind, jedoch nach wie vor keine geografische Ausgewogenheit erreicht wurde, da einige Nationalitäten im Vergleich zu anderen weiterhin überrepräsentiert sind; stellt fest, dass 21 % der Führungskräfte des Ausschusses 2022 aus den 13 Mitgliedstaaten stammten, die der Union nach 2004 beigetreten sind, und der Anteil gegenüber 19 % im Jahr 2021 damit leicht gestiegen ist; bekräftigt seine Aufforderung an den Ausschuss, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um bei seinem Personal eine angemessene geografische Verteilung zu erreichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Führungsebene liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 insgesamt 52 Praktikanten für einen Zeitraum von fünf Monaten, vier Praktikanten für einen Zeitraum von drei Monaten sowie zwei Praktikanten, die ein Stipendium von einer externen öffentlichen Einrichtung erhielten, beschäftigte; stellt fest, dass alle für einen Zeitraum von fünf Monaten beschäftigten Praktikanten eine monatliche Vergütung und Zulagen erhielten, während die Praktikanten mit kürzerer Praktikumsdauer keinen Anspruch auf einen finanziellen Beitrag hatten; begrüßt, dass auch aufgrund der Forderung des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2020 eine Überarbeitung des Beschlusses über Praktika des Ausschusses im Jahr 2022 eingeleitet wurde, mit dem Ziel, unbezahlte Kurzzeitpraktika abzuschaffen und sicherzustellen, dass alle Praktikanten eine angemessene Vergütung erhalten; unterstreicht, dass der neue Beschluss über Praktika im Juli 2023 in Kraft getreten ist und sowohl für Langzeit‑ als auch für Kurzzeitpraktikanten ein monatliches Einkommen sowie Reise‑ und Mobilitätsbeihilfen und gegebenenfalls eine Zulage bei Behinderung sicherstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seinen internen Reformprozess mit der Annahme einer neuen Geschäftsordnung im März 2022 und deren Durchführungsbestimmungen im November 2022 fortgesetzt hat; bedauert nach wie vor, dass die besonderen Beziehungen zwischen einem Mitglied und einem Beamten im Zusammenhang mit Belästigungen nicht gesondert behandelt werden; stellt fest, dass die Geschäftsordnung nun an den Verhaltenskodex, der 2021 im Anschluss an die interne Prüfung von Ethik und Integrität angenommen wurde, angepasst wurde und mit diesem übereinstimmt; fordert den Ausschuss auf, dem Parlament mitzuteilen, ob eine Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans zur Prüfung von Ethik und Integrität wie geplant durchgeführt wurde und zu welchem Ergebnis diese Bewertung geführt hat; begrüßt die im Jahr 2022 eingeleiteten Überlegungen zur Ausarbeitung einer Charta der Rechte für die Mitarbeiter des Ausschusses im Anschluss an einen integrativen und partizipativen Prozess, der 2023 abgeschlossen und den Mitarbeitern mitgeteilt wurde; ist der Auffassung, dass es nur durch eine Politik der Nichtduldung von Belästigung künftig keine Vorwürfe der Belästigung und des schweren Fehlverhaltens im Ausschuss mehr geben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass nach dem Inkrafttreten des überarbeiteten Beschlusses des Ausschusses über die Meldung von Missständen am 15. Dezember 2021 (Beschluss 297/21A) sowie des überarbeiteten Beschlusses über Verfahren zur Verhinderung und Behandlung von Fällen von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschluss 090/22A), der am 31. März 2022 angenommen wurde, der erneuerte ethische Rechtsrahmen in Abstimmung mit dem AdR voraussichtlich 2023 durch einen überarbeiteten Beschluss mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen über Disziplinarverfahren und Verwaltungsuntersuchungen vervollständigt wird; stellt fest, dass im Jahr 2022 ein neuer Beschluss über Aufgabenzuweisung und externe Tätigkeiten (Beschluss Nr. 141/22A) angenommen wurde, der für das aktive Personal, die entsandten Bediensteten und ehemalige Mitarbeiter im Einklang mit den zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst geltenden Statutsbestimmungen gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 die Schulung des Personals und die Sensibilisierung für den bestehenden Ethikrahmen, insbesondere für den neuen Verhaltenskodex, für Belästigung und Meldung von Missständen sowie für die Rolle und die Verantwortlichkeiten der Ethikberater, deren Mandat im Januar 2022 begann, fortgesetzt hat; stellt fest, dass im Jahr 2022 116 Bedienstete, darunter Führungskräfte und neue Mitarbeiter, an internen Ethikschulungen und 26 Bedienstete an Ethikschulungen teilgenommen haben, die von der Kommission und der Europäischen Verwaltungsakademie angeboten wurden; stellt fest, dass ein maßgeschneiderter Schulungskurs für das Team der Ethikberater entwickelt und durchgeführt wurde; begrüßt, dass 83 % der Teilnehmer an der im Jahr 2022 durchgeführten Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit ein starkes Bewusstsein für ethisches Handeln und den verstärkten Ethikrahmen des Ausschusses zeigten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt in Bezug auf die in den Entlastungsberichten der letzten Jahre gemeldeten Belästigungsfälle zur Kenntnis, dass die letzte Vergleichsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Fall OC/2018/0666/A1 des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) am 1. Oktober 2022 geschlossen wurde, sodass der Ausschuss alle Ersuchen um Unterstützung im Zusammenhang mit diesem Fall vollständig abschließen kann; begrüßt, dass die damalige Präsidentin des Ausschusses am 13. April 2022 eine auf der Website des Ausschusses veröffentlichte öffentliche Erklärung abgegeben hat, in der sie sich in dem betreffenden Fall im Namen des Ausschusses offiziell bei allen Opfern – sowohl bei den Bediensteten als auch bei dem ehemaligen Mitglied des Ausschusses – entschuldigt; begrüßt, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 2022 in der Rechtssache C-673/21<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2022, K. N./Europäischer Wirtschafts‑ und Sozialausschuss, Rechtssache C-673/21, ECLI:EU:C:2022:759.</FIELD></FOOTNOTE> die Rechtmäßigkeit der vom Präsidium des Ausschusses in seinem Beschluss vom 9. Juni 2020 getroffenen Maßnahmen bestätigt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>wiederholt seine Forderung an den Ausschuss nach einer externen und unabhängigen Untersuchung speziell zur Überprüfung der Verfahren des Ausschusses im Personalwesen und ihrer Wirksamkeit mit dem Schwerpunkt auf der Identifikation der Verantwortlichkeiten der Verwaltungshierarchie in der Behandlung von Belästigungsvorwürfen und der Sicherstellung des Wohlergehens der Mitarbeiter; weist trotz der Maßnahmen, die in den letzten Jahren zur Verbesserung des Ethikrahmens des Ausschusses ergriffen wurden, den Standpunkt des Ausschusses zurück, dass eine solche Untersuchung nicht notwendig sei, da der Belästigungsfall mit den bestehenden Maßnahmen behandelt werden konnte, und erinnert daran, dass das Parlament bereits Bedenken hinsichtlich der wiederholt langsamen Reaktion des Ausschusses in den betreffenden Fällen geäußert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 drei Untersuchungen im Anschluss an Beschwerden durchgeführt hat; stellt fest, dass ein Fall zu Ermittlungen geführt hat, bei denen festgestellt wurde, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorlag; stellt fest, dass zwei weitere Fälle ohne Ermittlungen abgeschlossen wurden, da die Bürgerbeauftragte der Ansicht war, dass beide Fälle inzwischen beigelegt worden waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt mit Sorge fest, dass vier laufende Fälle von mutmaßlicher Belästigung im Jahr 2022 noch immer vom Ausschuss geprüft werden; fordert den Ausschuss auf, das Parlament rechtzeitig über die Folgemaßnahmen zu diesen Fällen zu unterrichten; nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2022 keine neuen Fälle von mutmaßlicher Belästigung innerhalb des Ausschusses, die sein Personal oder seine Mitglieder betrafen, gemeldet wurden, ist sich jedoch bewusst, dass im Jahr 2022 in einer anderen Institution Belästigungsvorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Ausschusses erhoben wurden; fordert den Ausschuss auf, das Parlament über die Folgemaßnahmen zu diesem Fall in Zusammenarbeit mit der anderen betroffenen Institution auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine Zivilpartei in dem laufenden Gerichtsverfahren ist, das von den belgischen Behörden gegen ein ehemaliges Mitglied eingeleitet wurde, das des Fehlverhaltens beschuldigt wird, und das derzeit vor dem belgischen Gericht zur Entscheidung anhängig ist; fordert den Ausschuss auf, das Parlament rechtzeitig über die Entwicklungen in diesem Fall zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 drei Fälle im Zusammenhang mit der Meldung von Missständen von Mitgliedern bzw. Mitarbeitern formell eröffnet wurden; stellt fest, dass alle drei Fälle gemäß dem Beschluss des Ausschusses über die Meldung von Missständen (Beschluss 297/21A) unter Wahrung des Schutzes von Hinweisgebern zügig bearbeitet und abgeschlossen wurden; stellt ferner fest, dass den Ethikberatern im Jahr 2022 zwei Fälle von potenzieller Meldung von Missständen gemeldet wurden, die jedoch beide nicht bestätigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>würdigt die Bereitschaft des Ausschusses, mit den Untersuchungsorganen der Union (OLAF und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)) zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass im Jahr 2022 zwei Verfahren wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Unionsgeldern, möglichen Unregelmäßigkeiten und schwerem Fehlverhalten in Bezug auf zwei Mitglieder durch OLAF eingestellt wurden, da keine Beweise für Betrug und Feststellungen vorlagen; stellt mit Sorge fest, dass im Jahr 2023 drei neue Verfahren gegen Mitglieder wegen mutmaßlichen Betrugs durch OLAF eingeleitet wurden, von denen zwei noch im selben Jahr abgeschlossen und an die EUStA zur Prüfung weitergeleitet wurden; stellt fest, dass ein Fall eines mutmaßlichen Verstoßes eines Mitglieds gegen den Verhaltenskodex durch OLAF an den Ethikausschuss des Ausschusses weitergeleitet wurde; fordert den Ausschuss auf, das Parlament rechtzeitig über die Folgemaßnahmen zu diesem Fall zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>beglückwünscht den Ausschuss zu seiner Entscheidung, sich ab dem 1. Juni 2023 formell dem EU-Transparenz-Register anzuschließen, das durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register eingerichtet wurde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass der Ausschuss am 21. März 2023 mehrere Transparenzmaßnahmen im Einklang mit den in Bezug auf das EU-Transparenz-Register festgelegten Grundsätzen angenommen hat, wie z. B. eine Empfehlung für amtierende Mitglieder, sich nur mit registrierten Interessengruppen zu treffen, die Verpflichtung für amtierende Mitglieder, ihre Verzeichnisse der Sitzungen zu veröffentlichen, und einen sogenannten freiwilligen „Fußabdruck“ im Gesetzgebungsverfahren für Berichterstatter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>bedauert, dass der Ausschuss eine Reihe von Maßnahmen zur Verhütung von Betrug ergriffen hat, aber trotz vorangegangener Aufforderungen vonseiten des Parlaments keine integrierte Betrugsbekämpfungsstrategie eingeführt hat; begrüßt, dass der Ausschuss eine Bestandsaufnahme der Bereiche durchgeführt hat, die für die Einleitung einer internen Analyse des Betrugsrisikos relevant sind – wie z. B. politische Strategien und Verfahren, die Mitarbeiterschulung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen – um den Rahmen für die Verhütung von Betrug zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass sich das gemeinsame IT-Budget des Ausschusses und des AdR im Jahr 2022 auf 11 712 000 EUR belief, einschließlich einer Aufstockung um 750 000 EUR durch eine interne Mittelübertragung im Laufe des Jahres, verglichen mit 12 860 000 EUR im Jahr 2021, was einem Rückgang von 9 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine digitale Strategie verfolgt, die darauf abzielt, IT-Dienste im Einklang mit den bewährten Verfahren des IT-Managements zu erbringen und den Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen zu optimieren; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 an der Anpassung und Entwicklung mehrerer strategischer IT-Instrumente gearbeitet hat, um die Effizienz und Effektivität der politischen Arbeit des Ausschusses und seiner administrativen Verfahren und Arbeitsabläufe zu verbessern; stellt fest, dass das wichtigste IT-Infrastrukturprojekt im Jahr 2022 darin bestand, die für den neuen Computerraum im Jacques-Delors-Gebäude erforderliche Netzwerktypologie an die Erfordernisse der Roadmap zur Stärkung der Führungsposition Europas bei Cloud‑ und Edge-Technologien anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss im Jahr 2022 die Zahl der Hybridsitzungen erhöht hat, um sich an die hybride Arbeitsgestaltung anzupassen und seine Arbeitsweise zu optimieren, insbesondere durch die Verringerung der Zahl der Dienstreisen; nimmt zur Kenntnis, dass diese neue Arbeitsweise eine technische Aufrüstung in Bezug auf die Ausstattung der Sitzungsräume für Hybridsitzungen erforderte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 keinen Cyberangriffen ausgesetzt war; stellt fest, dass in der neuen gemeinsamen Direktion Innovation und Informationstechnologie des Ausschusses und des AdR drei Referate angesiedelt sind, und zwar das Referat Digitaler Wandel, das Referat Digitale Lösungen und das Referat Digitale Plattformen; stellt fest, dass das Referat Digitale Plattformen unter anderem für Cybersicherheit zuständig ist; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde darüber zu informieren, wie die Schaffung dieser neuen Struktur dazu beigetragen hat, die Abwehrbereitschaft seines Personals im Bereich der Cybersicherheit im Einklang mit dem Rahmen für Cybersicherheit des National Institute of Standards and Technology (NIST) und in Zusammenarbeit mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (CERT-EU) zu verbessern; fordert den Ausschuss auf, das Cybersicherheitsbewusstsein seiner Mitglieder und Bediensteten zu schärfen, regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests seiner Cyberabwehr zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>nimmt den Einsatz von Open-Source-Technologie durch den Ausschuss in seinen eigenen Systemen zu Kenntnis, insbesondere in den wichtigsten operativen Anwendungen, die für die Verwaltung der politischen Arbeit des Ausschusses verwendet werden („Agora“ und „Phoenix“); nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Ausschuss die Verwendung von Open-Source-Technologien in seinem jährlichen IT-Portfolio verfolgt, damit diese für neue Anwendungen eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 Fortschritte bei der Annahme eines neuen Verfahrensrahmens für die Dokumentenverwaltung gemacht hat, um die Transparenz und Zugänglichkeit zu verbessern; nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass der Ausschuss zu gegebener Zeit damit begonnen hat, die technische Machbarkeit und die finanziellen Auswirkungen der Nutzung des elektronischen Archivierungssystems der Kommission (ARES) zu bewerten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss und der AdR durch die Übernahme des Mietvertrags für das ehemalige EAD-Gebäude Belliard 100, die im September 2021 wirksam wurde, und den Gebäudetausch zwischen den Gebäuden Belliard 68 und Trèves 74 des Ausschusses und des AdR und dem Gebäude Van Maerlant 2 (VMA) der Kommission, der im September 2022 wirksam wurde, 5 000 m² an Bürofläche verloren haben; stellt fest, dass Herrichtungsarbeiten in den beiden neu erworbenen Gebäuden notwendig waren, um eine dichtere Nutzung der Büroflächen zu ermöglichen; begrüßt die Einrichtung einer gemeinsamen Taskforce für neue Arbeitsformen im Jahr 2022, um eine mögliche Optimierung der Arbeitsorganisation und der Nutzung der Büroflächen zu erörtern und den ökologischen Fußabdruck des Ausschusses und des AdR zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass sich das Gesamtbudget, das der Ausschuss und der AdR in den Jahren 2021 und 2022 für die Renovierung der VMA vom dritten bis zum neunten Stockwerk bereitgestellt haben, auf 9,54 Millionen EUR beläuft; stellt fest, dass die vom Ausschuss und vom AdR durchgeführten Renovierungsarbeiten den Einsatz intelligenter Energiespartechnologien mit einer starken Umweltkomponente umfassen; fordert den Ausschuss auf, einen aktuellen Bericht über die Rentabilität dieser technischen Anlagen vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass sich die Gebäudestrategie des Ausschusses und des AdR im Jahr 2022 auf die geografische Konzentration der Gebäude konzentrierte, was durch die physische Verbindung aller von den Ausschüssen genutzten Gebäude mit ihrem Hauptgebäude (JDE) erreicht wurde; begrüßt die neue physische Verbindung zu den Gebäuden des Parlaments, die im November 2022 in Betrieb genommen wurde und einen direkteren, einfacheren und 125 m kürzeren Weg zwischen den Gebäuden des Ausschusses und des AdR und den Gebäuden des Parlaments bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt die Verpflichtung des Ausschusses und des AdR, das Prinzip des „Design-für-alle“ systematisch auf ihre Infrastruktur anzuwenden und die Zugänglichkeit ihrer Gebäude durch eine entsprechende Konzeption sicherzustellen; stellt fest, dass der Ausschuss und der AdR eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen ergriffen haben, um die Zugänglichkeit ihrer Gebäude für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt die nachhaltigen Verfahren und insbesondere das papierlose Konzept des Ausschusses und des AdR, die dazu beigetragen haben, ihren ökologischen Fußabdruck im Einklang mit der Digitalstrategie zu verringern; beglückwünscht die Ausschüsse dazu, dass sie die EMAS-Ziele für 2021-2025 übertroffen haben, mit Ausnahme der Ziele im Zusammenhang mit dem Erdgasverbrauch; nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2023 ein Budget von 60 000 EUR für den Erwerb hochwertiger CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Gutschriften im Rahmen des Mechanismus zum Ausgleich von Emissionen des Ausschusses vorgesehen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 die gesamte Stromerzeugung durch Solarpaneele auf den Gebäuden des Ausschusses und des AdR etwa 15,5 MWh betrug, was 0,25 % des jährlichen Gesamtverbrauchs des Ausschusses und des AdR entspricht; stellt fest, dass das JDE am 16. September 2022 als einziges Gebäude mit Solarpaneelen ausgestattet war; ist sich bewusst, dass der Ausschuss und der AdR aufgrund von Verwaltungsverfahren erst mit einiger Verzögerung in der Lage sein werden, ihre Solaranlage zu erweitern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>beglückwünscht den Ausschuss dazu, dass er im Einvernehmen mit der Mobilitätsabteilung der Region Brüssel-Hauptstadt einen Verkehrsplan für die Einrichtung aufgestellt hat, wonach sich der Ausschuss verpflichtet, alle drei Jahre eine obligatorische Mobilitätserhebung unter seinen Mitarbeitern durchzuführen; stellt fest, dass der Ausschuss einen Plan für nachhaltige Mobilität eingeführt hat, der darauf abzielt, seine Mitarbeiter – insbesondere durch einen finanziellen Beitrag zu den Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel der Mitarbeiter oder eine monatliche finanzielle Beihilfe für Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren – zur Nutzung nachhaltigerer Verkehrsmittel zu ermutigen; stellt fest, dass der Ausschuss zusätzliche Lösungen prüft, wie die Bereitstellung von Elektrofahrrädern und die Installation zusätzlicher Ladestationen für Elektroautos;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Einsparungen und Verschlankung der Verfahren, die durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere die enge Zusammenarbeit mit dem AdR auf Verwaltungsebene, mit dem der Ausschuss unter Wahrung seiner vollen institutionellen Autonomie Räumlichkeiten und gemeinsame Dienste in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, Logistik und IT teilt; stellt fest, dass am 1. Oktober 2022 im Rahmen des neuen Kooperationsabkommens, das 2022 mit dem AdR unterzeichnet wurde, neue gemeinsame Dienststellen geschaffen wurden, darunter eine neue Direktion Innovation und Informationstechnologie, ein Referat für Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie ein Referat für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Finanzverwaltung; stellt ferner fest, dass der Ausschuss und der AdR im Jahr 2022 zusammen 470 Mitarbeiter und 55 Mio. EUR zur Verfügung gestellt haben, wovon mehr als 30 Mio. EUR auf den Ausschuss entfielen, die Dienstbezüge betreffenden Ausgaben ausgenommen; fordert den Ausschuss auf, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und auf andere Bereiche auszuweiten, damit Doppelarbeit vermieden wird und die Betriebskosten der in den vom Ausschuss und vom AdR gemeinsam genutzten Räumlichkeiten verfügbaren Dienste weiter rationalisiert werden; ersucht den Ausschuss und den AdR, die Möglichkeit zu prüfen, eine einzige Verwaltung für ihre gemeinsamen Dienststellen einzurichten und dabei getrennte Direktionen oder Referate für die Dienststellen beizubehalten, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit ihren spezifischen und unabhängigen Mandaten befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss nach Synergieeffekten gesucht hat, indem Dienstleistungen von anderen Institutionen im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen erworben wurden sowie durch die Teilnahme an interinstitutionellen Koordinierungsgremien und interinstitutionellen Vergabeverfahren; stellt fest, dass das Parlament insbesondere Dolmetschdienste für die Plenarsitzungen des Ausschusses, die in den Räumlichkeiten des Parlaments stattfinden, und für einige Sitzungen, die in den Räumlichkeiten des Ausschusses stattfinden, bereitstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die verstärkte Beteiligung des Ausschusses am Gesetzgebungszyklus und fordert den Ausschuss auf, dafür zu sorgen, dass seine Stellungnahmen im Einklang mit der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Ausschuss den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse des Parlaments übermittelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seine Zusammenarbeit mit der Kommission im Jahr 2022 im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung mit dem Untersuchungs‑ und Disziplinaramt der Kommission über die Unterstützung bei Verwaltungsuntersuchungen und im Rahmen des 2022 aktualisierten Kooperationsprotokolls zur Stärkung der politischen, legislativen und kommunikativen Synergie zwischen diesen beiden Institutionen, insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative und des Europäischen Semesters, fortgesetzt und intensiviert hat; stellt fest, dass gemäß dem aktualisierten Kooperationsprotokoll die Nutzung der Sondierungsstellungnahmen des Ausschusses durch die Kommission verstärkt wurde, wodurch die Einbeziehung des Ausschusses in den Gesetzgebungszyklus der Union gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine zentrale Rolle bei der Verstärkung der Verbindungen mit und zwischen den nationalen Wirtschafts‑ und Sozialräten der Mitgliedstaaten spielt; bestärkt den Ausschuss darin, die Zusammenarbeit bei Themen von gemeinsamem Interesse und bei bewährten Verfahren weiter zu fördern und aufzuzeigen, wie die Zivilgesellschaft ihren Beitrag zu den aktuellen Herausforderungen der Union leistet, insbesondere durch den Austausch von Mitarbeitern und die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass sich das Gesamtbudget des Ausschusses für Kommunikation im Jahr 2022 auf 1,5 Mio. EUR belief, was dem Betrag des Jahres 2021 entspricht; stellt fest, dass dieses Budget in erster Linie zur Unterstützung der Entwicklung und Pflege der Website des Ausschusses, der Kommunikation in den sozialen Medien, der Medienbeobachtung, der Medienarbeit und der Förderung wichtiger Tätigkeiten und Veranstaltungen des Ausschusses, wie des Preises der Zivilgesellschaft und der Tätigkeiten des Ausschusses zur Nachbereitung der Vorbereitung der Konferenz zur Zukunft Europas und der Unterstützung des Ausschusses für die Ukraine, bereitgestellt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss im Oktober 2022 eine neue datengestützte Kommunikationsstrategie angenommen hat, mit der darauf abgezielt wird, die Reichweite der Kommunikation des Ausschusses und die Wirkung seiner Stellungnahmen zu erhöhen, wobei die europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft und die anderen Organe der Union als seine wichtigsten Kommunikationsziele identifiziert wurden; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Ausschuss im Jahr 2022 die Regeln für die Partnerschaft aktualisiert hat, um sein strategisches Engagement mit den Organisationen der Zivilgesellschaft durch thematische Veranstaltungen zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss große hybride Veranstaltungen zu aktuellen Themen, die für die Zivilgesellschaft von Bedeutung sind, organisiert hat, wie z. B. die hochrangige Veranstaltung im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Thema „Europa gemeinsam gestalten – die Zukunft liegt in deinen Händen“, die jährliche Jugendveranstaltung „Your Europe, Your Say“ für Schüler und Lehrer der Union und der Kandidatenländer sowie die jährliche Jugendplenarsitzung „Die Wahrheit über Lügen – Jugendliche entlarven Fake News und Desinformation“ für Studierende; stellt fest, dass der Ausschuss auch speziellere Tätigkeiten zum Jahr der Jugend und zu Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine organisiert hat, die sich an Journalisten und Kommunikationsfachleute von zivilgesellschaftlichen Organisationen richteten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>begrüßt, dass die Gesamtreichweite der Kommunikation des Ausschusses – insbesondere durch die Medienberichterstattung und die Präsenz des Ausschusses im Internet und in den sozialen Medien – im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 zugenommen hat; stellt fest, dass die Zahl der Besuche auf der zentralen Facebook-Seite um 96,9 % (57 000 Besuche) und die Zahl der Besuche auf dem Instagram-Konto um 97,9 % (20 000 Besuche) gestiegen sind, während die Zahl der Follower auf Facebook um 1,1 % (6 Millionen Nutzer) sowie die Reichweite auf Instagram um 33 % (über 3 Millionen Nutzer) gestiegen sind, die auf LinkedIn veröffentlichten Beiträge fast 1,2 Millionen Impressionen und die auf X (ehemals Twitter) veröffentlichten Tweets über 6 Millionen Impressionen erzielten; begrüßt, dass sich der Ausschuss ab 2023 an dem vom Europäischen Datenschutzbeauftragten geleiteten Pilotprojekt beteiligt, das darauf abzielt, die Institutionen der Union in EU Voice und EU Video einzubinden, wobei es sich um zwei kostenlose, auf der Software Mastodon basierende Open-Source-Netzwerke für soziale Medien handelt, die es den Institutionen der Union ermöglichen, mit der Öffentlichkeit zu interagieren, indem sie Texte, Bilder, Videos und Podcasts teilen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss sicherstellt, dass die Bürger über ein spezielles elektronisches Register Zugang zu seinen Dokumenten haben; stellt fest, dass der Ausschuss mit seinen eigenen Datensätzen zum offenen Datenportal der Kommission beiträgt und damit eine größere Transparenz seiner Tätigkeit durch frei zugängliche Daten in lesbarer und maschinenlesbarer Form unterstützt und die Verbindung zu den Bürgern stärkt.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>