<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0233</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gesamthaushaltsplan der EU – Ausschuss der Regionen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0073/2024 - Berichterstatter: Luke Ming Flanagan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen (2023/2136(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 45 vom 24.2.2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2023)0391 – C9‑0255/2023)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/2, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses der Regionen für 2022 und seinen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/103, 4.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0073/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, sind (2023/2136(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0073/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen (im Folgenden „Ausschuss“) eine politische Versammlung ist, die aus 329 in den Regionen, Städten, Dörfern und Gemeinden der 27 Mitgliedstaaten der Union gewählten Mitgliedern besteht, als beratendes Gremium für die Organe der Union fungiert und einen Beitrag zur Politikgestaltung und Beschlussfassung der Union aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften leisten soll und gleichzeitig dazu beitragen soll, die Union effizienter und bürgernäher zu gestalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat in bestimmten Fällen obligatorisch ist, der Ausschuss jedoch gemäß den Verträgen auch von sich aus Stellungnahmen abgeben und mit zahlreichen Themen befasst werden kann, wodurch er auch vom Parlament angehört werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tätigkeiten des Ausschusses auf der Grundlage seiner allgemeinen politischen Strategie festgelegt werden, die in seiner Entschließung vom 2. Juli 2020 zu seinen Prioritäten für 2020-2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 324 vom 1.10.2020, S. 8.</FIELD></FOOTNOTE> dargelegt ist, und in der Erwägung, dass der Ausschuss drei politische Prioritäten für die Mandatsperiode 2020-2025 angenommen hat, die von drei Kommunikationskampagnen begleitet werden: Europas Bürgernähe stärken, resiliente regionale und lokale Gemeinschaften schaffen und den Zusammenhalt als Grundwert der EU stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass auf lokale und regionale Gebietskörperschaften ein Drittel der öffentlichen Ausgaben, die Hälfte der öffentlichen Investitionen und ein Viertel der Steuereinnahmen entfallen und bei ihnen in vielen Mitgliedstaaten Zuständigkeiten in Schlüsselbereichen wie Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenhalt, Umwelt, Sozialschutz, Gesundheit und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse liegen, weshalb durch die Koordinierung der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene die Legitimität der Rechtsvorschriften erhöht, die Eigenverantwortung gestärkt und der Nutzen der Bürgerinnen und Bürger wirksamer verfolgt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss sein politisches Ziel verfolgt, seine Einbindung in den gesamten politischen und legislativen Zyklus der Union zu stärken und gleichzeitig die Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern der Union greifbarer zu gestalten, die die Mitglieder des Ausschusses in ihren Gemeinschaften und in ihren nationalen Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als schlagkräftige Multiplikatoren nutzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass über die mehr als vierhundert nationalen und regionalen Programme zur Umsetzung der Kohäsionspolitik der Union im Programmplanungszeitraum 2021-2027 rund 380 Mrd. EUR aus verschiedenen Fonds bereitgestellt werden, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die Regionen, Städte, Dörfer und Gemeinden in der Union konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss als Organ der Union im Sinne der Haushaltsordnung verpflichtet ist, seine eigene Jahresrechnung zu erstellen, die nach den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union) und auf der Grundlage der internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor erstellt und letztlich in die der Union konsolidiert wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die MFR-Rubrik 7, „Europäische öffentliche Verwaltung“, fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR belief, was 5,9 % der Ausgaben der Union entsprach; stellt fest, dass 0,95 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 im Jahr 2022 auf den Haushalt des Ausschusses entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 im Bereich Verwaltung eine Stichprobe von 60 Vorgängen untersuchte, d. h. genauso viele wie 2021; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof ermittelt hat, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal, einschließlich Ausgaben für Ruhegehälter, umfassen, die 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass die Arbeit des Rechnungshofs seit vielen Jahren darauf hindeutet, dass diese Ausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung für das Jahr 2022 die Überwachungs- und Kontrollsysteme des Ausschusses untersuchte, insbesondere die Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, das Risikomanagement und das Funktionieren der in der Haushaltsordnung festgelegten Schlüsselkontrollen, einschließlich Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Zahlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass 14 (23 %) der 60 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu dem Ergebnis einer geschätzten Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Ausschuss festgestellt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig angenommene Haushaltsplan des Ausschusses im Jahr 2022, einschließlich des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2022, auf 109 976 858 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Anstieg um insgesamt 3,03 % entspricht; stellt fest, dass die Mittel unter der Haushaltslinie 1004 („Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten“) im Jahr 2022 gegenüber 2021 aufgrund der Wiederaufnahme von Reisen nach der COVID-19-Pandemie von 4 244 488 EUR auf 8 158 838 EUR, d. h. um 92 %, gestiegen sind; stellt fest, dass die Aufteilung der Mittel auf die Haushaltslinien im Haushaltsplan 2022 davon abgesehen mit der Aufteilung in den Vorjahren vergleichbar war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass sich die Haushaltsmittel für Dienstreisen im Jahr 2022 auf 419 657 EUR beliefen, was gegenüber 169 856 EUR im Jahr 2021 einem Anstieg um 147 % entspricht, der sich durch den Rückgang der Anzahl der 2021 und Anfang 2022 aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie noch in virtueller Form durchgeführten Sitzungen sowie auf den Anstieg der Reisekosten im Jahr 2022 erklären lässt; stellt fest, dass die aus dem Gesamthaushalt für Ausgaben der Mitglieder finanzierte Vergütung für Reise- und Sitzungskosten der Präsidentschaft (Präsident und erster Vizepräsident) des Ausschusses zwischen 2021 und 2022 von 49 852 EUR auf 71 810 EUR gestiegen ist, was einem Anstieg um 44 % entspricht; begrüßt die im Juni 2022 verbreiteten Leitlinien für eine kosteneffizientere, zielgerichtetere und nachhaltigere Strategie in Bezug auf Dienstreisen, mit denen die Dienstreisen der Bediensteten des Ausschusses auf ein Minimum reduziert werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass sich die Haushaltsvollzugsquote im Jahr 2022 auf 99,2 % belief, was gegenüber der Vorjahresquote von 98,9 % einer geringfügigen Zunahme entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass sich die durchschnittliche Zahlungsfrist im Jahr 2022 auf 17,87 Tage belief, was über dem im Vorjahr verzeichneten Wert von 16,11 Tagen liegt; stellt fest, dass der Anteil der elektronisch ausgestellten Rechnungen im gleichen Zeitraum von 32 % auf 68 % gestiegen ist; weist darauf hin, dass zwischen diesen beiden Daten kein Zusammenhang besteht, und fordert den Ausschuss auf, die Digitalisierung der Zahlungsabläufe zu vervollständigen, um deren Effizienz und Aktualität zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unter Haushaltsdruck geraten ist, unter anderem durch die steigende Inflation, Gehaltsanpassungen, stark steigende Energiepreise und hohe Bau- und Rohstoffkosten; stellt ferner fest, dass der Ausschuss politische Unterstützung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Ukraine bereitgestellt und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine organisiert hat, was Auswirkungen auf die Haushaltsmittel für Dienstreisen, Studien und Schulungen hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die eigenen Dienste des Ausschusses im Jahr 2022 14 Vergabeverfahren durchgeführt haben, darunter elf Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vertragsbekanntmachung für Ferndolmetschdienste in den Mitgliedstaaten; stellt fest, dass die Vergabeverfahren im Bereich Logistik von den gemeinsamen Diensten eingeleitet wurden, die der Ausschuss zusammen mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (im Folgenden „EWSA“) unterhält;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss den Standpunkt der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Union in die Politik- und Entscheidungsfindungsprozesse auf Unionsebene einbringt und einen Rahmen bietet, in dem die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene verbessert und Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht wird; begrüßt den bedeutenden Beitrag des Ausschusses zu wichtigen Themen der Union wie der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, wie es auch in der Entschließung des Parlaments vom 23. Juni 2022 zur Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 32 vom 27.1.2023, S. 42.</FIELD></FOOTNOTE> zum Ausdruck kommt; bestärkt den Ausschuss ferner darin, seine Mitglieder bei der Beteiligung an vor Ort stattfindenden Bürgerdialogen zu europäischen Themen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seiner Aufgabe mittels Stellungnahmen, die sich auf Legislativvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), mittels Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der Union zum Handeln aufgefordert werden, sowie mittels Entschließungen verfolgt, in denen die Standpunkte des Ausschusses zu bestimmten Themen hervorgehoben werden; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 insgesamt 55 Stellungnahmen und acht Entschließungen angenommen hat, was gegenüber dem Jahr 2021, in dem 60 Stellungnahmen und neun Entschließungen angenommen wurden, einen leichten Rückgang bedeutet; fordert den Ausschuss auf, seine Fähigkeit weiter zu verbessern, den wichtigsten Unionsorganen anhand von Daten, empirischen Analysen und Zusammenstellungen bewährter Verfahren Erkenntnisse aus der Praxis zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss konkrete Maßnahmen unternommen hat, um seine Einbindung in den gesamten politischen und legislativen Zyklus der Union im Einklang mit seinen Vorrechten gemäß den Verträgen zu stärken; begrüßt insbesondere die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Ausschuss sowie die enge Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und mehreren parlamentarischen Ausschüssen, interfraktionellen Arbeitsgruppen und Generaldirektionen; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 für die Berichterstatter seiner Stellungnahmen 56 Vorbereitungs- und Nachbereitungssitzungen mit dem Parlament organisiert hat; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 20 Berichterstatter der Ausschüsse an Sitzungen von Ausschüssen des Parlaments teilnahmen; beglückwünscht den Ausschuss dazu, seine Beteiligung an Gesetzgebungstrilogen insbesondere durch Erlangen des Zugangs zu Trilogdokumenten gestärkt zu haben; vertritt die Auffassung, dass Mitglieder des Ausschusses und des EWSA zu einschlägigen parlamentarischen Gesprächen, einschließlich Ausschusssitzungen, über Themen, mit denen sie befasst sind, eingeladen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Maßnahmen, die der Ausschuss im Jahr 2022 ergriffen hat, um seine Ressourcen optimal einzusetzen, die Kosteneffizienz zu verbessern und gleichzeitig die Wirkung seiner politischen Arbeit im Rahmen der Initiative „Going for IMPact“ zu erhöhen, insbesondere die 43 Vereinfachungs- und Digitalisierungsprojekte, die im Rahmen der Strategie zur Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren des Ausschusses für den Zeitraum 2020-2025 zur Modernisierung der Verwaltung des Ausschusses und zur Digitalisierung der Arbeitsabläufe beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss mit einer 30-köpfigen Delegation, darunter zwölf Vertreter der europäischen Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, aktiv an den Arbeiten der Konferenz zur Zukunft Europas beteiligt hat; stellt fest, dass der Ausschuss im Anschluss an die im Jahr 2021 durchgeführten Arbeiten im Jahr 2022 14 Sitzungen mit Delegierten der Konferenz zur Zukunft Europas und neun Vorbereitungssitzungen organisiert hat; hebt hervor, dass der Ausschuss eine eigene Arbeitsgruppe „Konferenz zur Zukunft Europas“ eingerichtet hat, die die Arbeit aller beteiligten Direktionen und Referate koordinieren soll; stellt fest, dass die im Abschlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas vom 9. Mai 2022 enthaltenen Vorschläge in das Projekt des Ausschusses „Bessere Nutzung des Potenzials der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Interesse der Stärkung der EU“ eingeflossen sind, das im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass das Plenum der Konferenz zur Zukunft Europas in dem Abschlussbericht der Konferenz in seiner 40. Empfehlung im Rahmen von Maßnahme 3 eine Reformierung des Ausschusses fordert, um angemessene Dialogkanäle für die Regionen, Städte, Dörfer und Gemeinden zu schaffen und dem Ausschuss in Angelegenheiten mit territorialen Auswirkungen eine stärkere Rolle innerhalb der institutionellen Architektur zuweist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 seinen internen Kontrollrahmen in Bezug auf Planung und Berichterstattung, Systeme, Finanzprüfung und sensible Funktionen überprüft und gestärkt hat; beglückwünscht den Ausschuss zur Entwicklung des speziellen Konvergenzinstruments bzw. der entsprechenden Plattform für die Planung, Berichterstattung, Risikobewertung und Betriebskontinuität; stellt fest, dass die neue Strategie für sensible Positionen am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist und den Bediensteten am 27. Januar 2022 mitgeteilt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass bis April 2022 alle Sitzungen online abgehalten wurden, wohingegen seit April 2022 durch die Geschäftsordnung geregelte Sitzungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden und andere Sitzungen als Videokonferenzen oder Hybrid-Sitzungen organisiert werden können; stellt fest, dass bis zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Ausschusses im Jahr 2023 gemäß der seit 2021 geltenden Regelung weiterhin eine Pauschalvergütung für Videokonferenzen oder Hybrid-Sitzungen in Höhe von 200 EUR gezahlt wurde; stellt fest, dass die Vergütung für Videokonferenzen seit Juli 2023 auf 50 % der Standardvergütung für Sitzungen (derzeit 50 % von 359 EUR, d. h. 179,50 EUR) festgesetzt ist; ist der Auffassung, dass die Teilnahme per Videokonferenz ein wichtiges Instrument moderner Institutionen ist, da sie – insbesondere in Krisensituationen, wie im Fall der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, – unter anderem eine Senkung der Sitzungskosten sowie eine breitere Teilnahme ermöglicht; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die aus der internen Prüfung hervorgegangenen Empfehlungen in Bezug auf die Angemessenheit der Planung und Verwaltung von Vergütungen und Kostenerstattungen für die Mitglieder für die Teilnahme an Sitzungen zufriedenstellend umgesetzt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2022 insgesamt 533 Bedienstete beschäftigte, während es im Jahr 2021 547 Bedienstete und im Jahr 2020 537 Bedienstete waren; stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2022 56 Vertragsbedienstete und 89 Bedienstete auf Zeit beschäftigte, wobei 21 der Vertragsbediensteten einen unbefristeten Vertrag hatten und drei der Bediensteten auf Zeit einen befristeten Dienstposten besetzten, und zwar in zwei Fällen mit einem unbefristeten Vertrag und im Fall des Generalsekretärs für eine festgelegte Dauer von fünf Jahren; stellt ferner fest, dass der Ausschuss acht Leiharbeitskräfte und 14 externe Bedienstete beschäftigte, die – mit Ausnahme externer Dienstleister in den Bereichen Logistik und IT – vor Ort tätig waren; stellt fest, dass der Anteil der besetzten Stellen im Stellenplan im Jahr 2022 bei 96 % lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass im April 2022 ein neues Pilotprojekt für eine hybride Arbeitsregelung in Kraft getreten ist, mit dem der Rahmen für Humanressourcen an neue Arbeitsmethoden angepasst und den Bediensteten des Ausschusses die Möglichkeit gegeben werden soll, ihre Arbeit auf Tages- und Wochenebene mit einem hohen Maß an Flexibilität zu organisieren und bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit Telearbeit zu leisten; begrüßt, dass die neue Regelung eine Reihe von möglichen Teilzeitmodellen vorsieht, die auf den im Statut vorgesehenen Rechten beruhen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass 90,25 % der Teilnehmer der Personalumfrage vom Dezember 2022 ihre Zufriedenheit mit diesen flexiblen Regelungen bekundet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt besorgt fest, dass 2022 16 Fälle von Burnout gemeldet wurden; stellt ferner fest, dass es dem Ausschuss gelungen ist, im Jahr 2022 15 Bedienstete nach einer durch eine Burnout-Erkrankung bedingten langfristigen Abwesenheit wiedereinzugliedern, und zwar durch eine personalisierte Nachbetreuung nach langfristigem Krankenstand; begrüßt die vom Ausschuss ergriffenen Präventionsmaßnahmen zur Verringerung von psychosozialen Risiken und Burnout; würdigt in diesem Zusammenhang den proaktiven Ansatz des medizinischen Dienstes sowie die vom Ausschuss organisierten Sensibilisierungskonferenzen, Schulungen und Kurse;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss das Bewusstsein für die im Einklang mit seinem Beschluss vom 26. April 2021 über den Schutz der Würde am Arbeitsplatz, den Umgang mit Konflikten und die Bekämpfung von Belästigung ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz weiter geschärft hat, insbesondere durch spezifische Leitlinien, interne Kommunikation und die Organisation mehrerer Informationsveranstaltungen für Bedienstete und Führungskräfte; stellt fest, dass sich der Ausschuss 2022 mit einem neuen Vorwurf von Mobbing gegen einen Bediensteten des Ausschusses durch einen Bediensteten des EWSA befassen musste, der von beiden Ausschüssen noch geprüft wird; fordert den Ausschuss auf, über die Weiterverfolgung dieses Vorwurfs Bericht zu erstatten, insbesondere unter Berücksichtigung der interinstitutionellen Perspektive;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Bediensteten des Ausschusses Ende 2022 zu 56,8 % Frauen und zu 43,2 % Männer waren, während der Frauenanteil im Jahr 2021 bei 56,6 % und im Jahr 2020 bei 55,5 % lag; stellt mit Besorgnis fest, dass die Frauenanteile in den verschiedenen Besoldungsgruppen und Beschäftigungsverhältnissen dem gleichen Trend folgen wie in den Vorjahren, und bedauert, dass das Geschlechterverhältnis auf der höheren und auf der mittleren Führungsebene trotz der Ernennung einer neuen Direktorin im Jahr 2023 und einiger Bemühungen, mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen, nach wie vor sehr unausgewogen ist; empfiehlt, Stellenausschreibungen inklusiver zu gestalten und mehr Frauen zu ermutigen, sich für Positionen auf der höheren und mittleren Führungsebene zu bewerben, u. a. durch eine ausgewogene Vertretung in den Auswahlgremien, durch Schulungsangebote für weibliche Bedienstete, die sich auf eine Führungslaufbahn vorbereiten wollen, und durch Vorschläge für flexiblere Arbeitsregelungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss am 7. Juli 2022 eine neue Strategie und einen neuen Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion mit einer Laufzeit von fünf Jahren für den Zeitraum 2022-2026 angenommen hat; fordert den Ausschuss auf, weiter darauf hinzuarbeiten, die in dieser Strategie und diesem Aktionsplan festgelegten Ziele zu erreichen, insbesondere das Ziel, bis 2024 in höheren Führungspositionen einen Frauenanteil von 40 % zu erreichen, mit dem letztendlichen Ziel, für Geschlechterparität zu sorgen; begrüßt die Sensibilisierungsbemühungen und die gezielten Maßnahmen, die ergriffen wurden, um unter der Koordinierung eines eigens dafür benannten Koordinators für Vielfalt und Inklusion in allen Abteilungen des Ausschusses Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz auf der Ebene der Personalvertretung und der Kontaktstellen zu fördern und zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 Bedienstete sämtlicher Staatsangehörigkeiten der Union sowie einen Bediensteten ukrainischer Staatsangehörigkeit beschäftigte; begrüßt zwar, dass der Ausschuss im Hinblick auf die Herkunft seiner Bediensteten um eine ausgewogene geografische Streuung bemüht ist, stellt aber fest, dass noch keine geografische Ausgewogenheit erreicht wurde, da einige Nationalitäten im Vergleich zu anderen weiterhin überrepräsentiert sind; legt dem Ausschuss nahe, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um bei seinen Bediensteten eine angemessene geografische Streuung zu erreichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Führungsebene liegen sollte; begrüßt die Beteiligung des Ausschusses an der interinstitutionellen Taskforce für geografische Ausgewogenheit, in deren Rahmen bewährte Verfahren ausgetauscht und Synergien zwischen den Organen der Union geschaffen werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 erstmals ein Pilotprojekt für interinstitutionelles Job-Shadowing durchgeführt hat, an dem drei Organe der Union mit insgesamt 25 Teilnehmern beteiligt waren und mit dem für ein besseres Verständnis der Arbeitsmethoden und Prozesse anderer Organe gesorgt, die interinstitutionelle Zusammenarbeit gestärkt und die Mobilität und Flexibilität von Arbeitskräften gefördert werden sollen; beglückwünscht den Ausschuss dazu, diese innovative interinstitutionelle Initiative auf den Weg gebracht zu haben, die anschließend ausgeweitet und ab 2023 von der Europäischen Verwaltungsakademie übernommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 60 Praktikanten beschäftigte, darunter 48 Praktikanten, die eine Vergütung erhielten, und zwölf Studienbesucher, die in zwei Fällen soziale Unterstützungsleistungen erhielten; begrüßt die 2022 angenommene neue Regelung für die Vergütung von Praktikanten, wonach Studienbesuche nur dann genehmigt werden können, wenn der betreffende Praktikant Mittel aus einer anderen Quelle erhält oder wenn ein solcher Studienbesuch im Rahmen seines Studiums obligatorisch ist, und wonach Praktikanten jeglicher Art in hinreichend begründeten Fällen soziale Unterstützungsleistungen beantragen können; begrüßt, dass die Arbeitsbedingungen für Praktikanten mit den neuen flexiblen Arbeitsregelungen an die Arbeitsbedingungen für das Personal angeglichen wurden, sodass alle Praktikanten an einem Tag pro Monat des Praktikums Telearbeit aus dem Ausland leisten können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, als Folgemaßnahme zur internen Prüfung des Ethikbewusstseins des Personals das Ethikbewusstsein seiner Bediensteten zu schärfen, und die durch den Ausschuss erfolgende Durchsetzung der Ethikregeln in verschiedenen Verfahren, wie etwa bei Einstellungen, sowie der ethischen Rechte und Pflichten in verschiedenen Verwaltungssituationen wie etwa bei externen Tätigkeiten und Schulungen und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst; stellt fest, dass die dem Ethikrahmen zugrunde liegenden elementaren Dokumente und Regeln im Intranet des Ausschusses veröffentlicht werden, um die Bediensteten für die Ethikregeln zu sensibilisieren; stellt ferner fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 14 spezifische kollektive Schulungen zu ethikbezogenen Themen organisiert hat, an denen 107 Bedienstete teilnahmen, und dass 75 % der Bediensteten im Laufe des Jahres 2022 an der allgemeinen Ethikschulung teilgenommen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 die Durchsetzung seines 2020 herausgebrachten Verhaltenskodex für die Mitglieder fortgesetzt und in diesem Zusammenhang seine Bemühungen um die Einholung fehlender Erklärungen der Mitglieder über ihre finanziellen Interessen intensiviert hat; stellt fest, dass sechs im Januar 2020 ernannte stellvertretende Mitglieder die Erklärungen ihrer finanziellen Interessen bis Juni 2023 noch immer nicht eingereicht hatten und dass der Ausschuss, obwohl keines dieser sechs Mitglieder seit ihrer Ernennung an einer Sitzung des Ausschusses teilgenommen hatte, das im Verhaltenskodex für die Mitglieder vorgesehene Durchsetzungsverfahren eingeleitet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Jahr 2022 drei Fälle untersucht hat, darunter ein neuer Fall entgeltlicher Nebentätigkeit und zwei bestehende Fälle, die noch im selben Jahr abgeschlossen wurden und die die Zahlung unrechtmäßiger Reisekostenvergütungen bzw. Vorwürfe des finanziellen Fehlverhaltens, der Belästigung und der Misswirtschaft in einem gemeinsamen Dienst des Ausschusses und des EWSA betrafen; stellt fest, dass der Fall der Zahlung unrechtmäßiger Reisekostenvergütungen Anfang 2022 in Ermangelung einer Rechtsgrundlage für die Rückforderung solcher Beträge mit der an das betreffende Mitglied gerichteten Forderung des Ausschusses abgeschlossen wurde, die erhaltene Vergütung aus ethischen Gründen zurückzuzahlen; stellt fest, dass das betreffende Mitglied Anfang des Jahres 2024 seine Absicht mitgeteilt hat, den ursprünglich vom OLAF geforderten Betrag aus ethischen Gründen zurückzuzahlen, und dass die Finanzdienststellen des Ausschusses bereit waren, alle diesbezüglich erforderlichen Schritte zu unternehmen; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über jegliche weiteren Maßnahmen des Ausschusses in diesem Fall gemäß den Verpflichtungen des Personals nach dem Statut der Beamten zu unterrichten, insbesondere weil dieser Fall ein Mitglied des Ausschusses betrifft, das zugleich akkreditierter parlamentarischer Assistent mit vertraglich vereinbartem Dienstort Brüssel war, weshalb keine Reisekosten für Sitzungen des Ausschusses in Brüssel anfallen mussten; stellt fest, dass die Vorwürfe des finanziellen Fehlverhaltens, der Belästigung und der Misswirtschaft in einem gemeinsamen Dienst zu einem Verfahren des Konfliktmanagements geführt haben, an dem die betroffenen Personen, ihre Vorgesetzten und die jeweiligen Personalabteilungen teilnahmen und das einen fünf Punkte umfassenden Aktionsplan hervorgebracht hat, der in den Jahren 2021 und 2022 umgesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 weiterhin Transparenzmaßnahmen wie beispielsweise die Veröffentlichung der Erklärungen der Mitglieder über ihre finanziellen Interessen auf seiner Website umgesetzt, sich jedoch nicht offiziell dem Transparenzregister der EU angeschlossen hat, das mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (IIV)<STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING> eingerichtet wurde; ist sich bewusst, dass der Ausschuss im Wege eines Beschlusses seines Präsidiums vom Juli 2023 neue Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz angenommen hat, die im Einklang mit den Grundsätzen des EU-Transparenzregisters stehen und insbesondere auf amtierende Mitglieder und Berichterstatter ausgerichtet sind, und diese Maßnahmen dem Verwaltungsrat des EU-Transparenzregisters mitgeteilt hat; merkt an, dass der Verwaltungsrat des EU-Transparenzregisters am 20. November 2023 die Auffassung vertreten hat, dass die Transparenzmaßnahmen mit den mit der IIV verfolgten Zielen übereinstimmen, und die Verordnung des Ausschusses als einen wichtigen Schritt zur weiteren Stärkung des gemeinsamen Rahmens und zur Förderung einer gemeinsamen Transparenzkultur auf Unionsebene begrüßt hat; begrüßt, dass der Ausschuss dem EU-Transparenzregister am 1. Januar 2024 offiziell beigetreten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte aufgedeckt hat, die eine Weiterverfolgung durch die Verwaltung erforderlich gemacht hätten; stellt fest, dass sich der Ausschuss weiterhin auf die geltenden Vorschriften gestützt hat, um Interessenkonflikte und Drehtüreffekte zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu verhindern, und diese Vorschriften durch Ethikschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass im Ausschuss im Jahr 2022 keine Fälle mutmaßlicher Missstände gemeldet wurden; stellt fest, dass sich der Ausschuss weiterhin auf die seit 2015 geltenden Maßnahmen in Bezug auf die Meldung von Missständen gestützt und diese durch Ethikschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>bedauert, dass der Ausschuss keine interne Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat; bekräftigt die bereits im Entlastungsbeschluss für 2021 an den Ausschuss gerichtete Forderung, eine interne Analyse des Betrugsrisikos einzuleiten und sich mit anderen zuständigen Dienststellen der Kommission abzustimmen, um die Annahme einer angemessenen internen Betrugsbekämpfungsstrategie in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass sich der gemeinsame IT-Haushalt des Ausschusses und des EWSA im Jahr 2022 auf 11 712 000 EUR belief, was auch eine Aufstockung durch eine interne Mittelübertragung im Laufe des Jahres in Höhe von 750 000 EUR umfasst, und dass dieser somit gegenüber dem IT-Haushalt von 12 860 000 EUR im Jahr 2021 9 % geringer ausfiel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss über eine digitale Strategie verfügt, in deren Rahmen IT-Dienste gemäß bewährten Verfahren des IT-Managements bereitgestellt und gleichzeitig die Nutzung der personellen und finanziellen Ressourcen optimiert werden sollen; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 an der Anpassung und Entwicklung mehrerer strategischer IT-Instrumente gearbeitet hat, die die Effizienz und Wirksamkeit der politischen Arbeit des Ausschusses sowie seiner Verwaltungsverfahren und Arbeitsabläufe verbessern sollen; stellt fest, dass das wichtigste IT-Infrastrukturprojekt im Jahr 2022 darin bestand, die Netzwerktypologie für den neuen Computerraum im Jacques-Delors-Gebäude (JDE) gemäß den Erfordernissen des Fahrplans für die Hybrid-Cloud-Technologie anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 mehr Hybrid-Sitzungen organisiert hat, um sich an das hybride Arbeitsumfeld anzupassen und seine Verfahren an den vom Generalsekretär des Ausschusses im Juni 2022 bekannt gegebenen neuen Leitlinien für eine kosteneffizientere, zielgerichtetere und nachhaltigere Strategie in Bezug auf Dienstreisen auszurichten, wonach der Ausschuss seine Arbeitsweise optimieren und möglichst viele Dienstreisen der Bediensteten durch Videokonferenzen ersetzen muss; nimmt zur Kenntnis, dass diese neue Arbeitsweise eine technische Aufrüstung der Ausstattung für Sitzungsräume für Hybrid-Sitzungen erforderte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 neue interne Datenschutzvorschriften angenommen hat, mit denen bestimmte Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Tätigkeiten und Verfahren des Ausschusses eingeschränkt werden; stellt ferner fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte im Jahr 2022 keine Ermittlungen oder Untersuchungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Ausschuss durchgeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 nicht von Cyberangriffen betroffen war; stellt fest, dass in der neuen gemeinsamen Direktion Innovation und Informationstechnologie des Ausschusses und des EWSA drei Referate angesiedelt sind, und zwar das Referat Digitaler Wandel, das Referat Digitale Lösungen und das Referat Digitale Plattformen; stellt fest, dass das Referat Digitale Plattformen unter anderem für Cybersicherheit zuständig ist; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde darüber zu informieren, wie die Schaffung dieser neuen Struktur dazu beigetragen hat, die Abwehrbereitschaft seines Personals im Bereich der Cybersicherheit im Einklang mit dem Rahmen für Cybersicherheit des National Institute of Standards and Technology (NIST) und in Zusammenarbeit mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (CERT-EU) zu verbessern; fordert den Ausschuss auf, das Cybersicherheitsbewusstsein seiner Mitglieder und Bediensteten zu schärfen, regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests seiner Cyberabwehr zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, in seinen eigenen Systemen Open-Source-Technologien zu fördern, insbesondere bei den wichtigsten operativen Anwendungen für die Verwaltung der politischen Arbeit des Ausschusses („Agora“ und „Phoenix“); stellt ferner fest, dass der Ausschuss die Verwendung von Open-Source-Technologien in seinem jährlichen IT-Portfolio nachverfolgt, sodass diese für neue Anwendungen genutzt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss und der EWSA infolge der Übernahme des Mietvertrags für das ehemalige EAD-Gebäude in der Rue Belliard 100 (B100) im September 2021 und des Tauschs der beiden Gebäude des Ausschusses und des EWSA in der Rue Belliard 68 und in der Rue de Trèves 74 gegen das Gebäude der Kommission in der Rue Van Maerlant 2 (VMA) im September 2022 insgesamt 5000 m² an Büroflächen eingebüßt haben; stellt fest, dass in den beiden neu übernommenen Gebäuden Umbauarbeiten erforderlich waren, um eine dichtere Nutzung der Büroräume zu ermöglichen; begrüßt, dass 2022 eine gemeinsame Taskforce „Neue Formen der Arbeit“ eingerichtet wurde, die Möglichkeiten für eine bessere Arbeitsorganisation und eine bessere Nutzung von Büroraum ausloten soll, mit denen gleichzeitig für einen geringeren ökologischen Fußabdruck gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des Ausschusses für die Herrichtung der Diensträume im Jahr 2022 auf 883 792 EUR belief; stellt fest, dass bei den Renovierungsarbeiten des Ausschusses und des EWSA an den Gebäuden B100 und VMA intelligente Technologien mit einer starken Umweltkomponente zum Einsatz kamen; fordert den Ausschuss auf, aktuelle Informationen über die Rentabilität dieser technischen Installationen vorzulegen, rät aber dennoch zur Vorsicht vor dem Eingehen langfristiger Verpflichtungen für neue Büroräume, bevor diese Maßnahmen umfassend geprüft worden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass die Gebäudestrategie des Ausschusses und des EWSA im Jahr 2022 schwerpunktmäßig auf eine geografische Konzentration der Gebäude ausgerichtet war, was dadurch erreicht wurde, dass alle vom Ausschuss und vom EWSA genutzten Gebäude physisch mit dem Hauptgebäude (JDE) verbunden wurden; begrüßt die neue physische Verbindung zu den Gebäuden des Parlaments, die im November 2022 in Betrieb genommen wurde und einen direkteren, einfacheren und 125 m kürzeren Weg zwischen den Gebäuden des Ausschusses und des EWSA und den Gebäuden des Parlaments bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss und der EWSA im Jahr 2022 ein mehrjähriges Projekt zur technischen Modernisierung des Dolmetschsystems für alle Konferenzsäle auf den Weg gebracht haben; stellt fest, dass der Ausschuss für dieses Projekt im Jahr 2022 einen Betrag von 200 000 EUR vorgesehen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>begrüßt die Zusage des Ausschusses und des EWSA, den Grundsatz „Design for all“ systematisch auf ihre Infrastrukturen anzuwenden und dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude barrierefrei gestaltet sind; stellt fest, dass der Ausschuss und der EWSA eine Reihe verschiedener Maßnahmen ergriffen haben, um die Zugänglichkeit ihrer Gebäude für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt die nachhaltigen Verfahren des Ausschusses und des EWSA und insbesondere ihr Konzept für eine papierlose Arbeitsweise, die dazu beigetragen haben, den ökologischen Fußabdruck der beiden Einrichtungen im Einklang mit ihrer digitalen Strategie zu verringern; stellt fest, dass die Anwendung „Phoenix“, die der Unterstützung der politischen Arbeit des Ausschusses dient, im Jahr 2022 dahin gehend angepasst wurde, dass CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Berichte für Reisen erstellt werden können, was dem Ausschuss und dem EWSA eine Berechnung ihrer CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bilanz ermöglicht; stellt fest, dass der aus der Prüfung im Rahmen des Systems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) hervorgegangene Aktionsplan durch Maßnahmen in den Bereichen Dokumentation, Überprüfung der Verfahren, Verbesserung der Planung, Risikomanagement und Überwachung umgesetzt wurde; beglückwünscht den Ausschuss und den EWSA dazu, die EMAS-Ziele für den Zeitraum 2021-2025 mit Ausnahme der Ziele im Hinblick auf den Gasverbrauch übertroffen zu haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass die Stromerzeugung durch Solarpaneele auf Gebäuden des Ausschusses und des EWSA im Jahr 2022 insgesamt etwa 15,5 MWh betrug, was 0,25 % des jährlichen Gesamtverbrauchs des Ausschusses und des EWSA entspricht; stellt fest, dass Stand 16. September 2022 nur das JDE-Gebäude mit Solarpaneelen ausgestattet war; ist sich bewusst, dass der Ausschuss und der EWSA ihre Solarpaneele erst nach verwaltungsbedingten Verzögerungen werden ausweiten können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss einen Plan für nachhaltige Mobilität aufgestellt hat, der auch einen finanziellen Zuschuss zu Zeitfahrkarten des Personals für öffentliche Verkehrsmittel sowie Sensibilisierungsmaßnahmen vorsieht; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine neue Personalumfrage zum Thema Mobilität durchgeführt wurde, eine solche Umfrage jedoch für 2024 vorgesehen ist; begrüßt die Tatsache, dass 76 % der Bediensteten des Ausschusses umweltfreundliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>begrüßt die Einsparungen bei den Haushalts- und Verwaltungskosten, die durch interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt werden konnten, insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene mit dem EWSA, mit dem der Ausschuss Räumlichkeiten und gemeinsame Dienste in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, Logistik und IT unter uneingeschränkter Wahrung seiner institutionellen Autonomie teilt; stellt fest, dass am 1. Oktober 2022 im Rahmen der 2022 zwischen dem Ausschuss und dem EWSA unterzeichneten neuen Vereinbarung über die Zusammenarbeit eine gemeinsame Direktion Innovation und Informationstechnologie eingerichtet wurde; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 470 Bedienstete sowie – ohne Berücksichtigung der Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstbezügen – 55 Mio. EUR vom Ausschuss und vom EWSA gemeinsam verwaltet wurden; fordert den Ausschuss auf, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und auf andere Bereiche auszuweiten, damit Doppelarbeit vermieden wird und die Betriebskosten der in den vom Ausschuss und vom EWSA gemeinsam genutzten Räumlichkeiten verfügbaren Dienste weiter rationalisiert werden; fordert den Ausschuss und den EWSA auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine einzige Verwaltung für ihre gemeinsamen Dienste einzurichten, wobei die für Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen spezifischen und unabhängigen Mandaten des Ausschusses und des EWSA zuständigen Direktionen oder Referate getrennt bleiben sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss um Synergien bemüht, indem er im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Dienstleistungen von anderen Institutionen erwirbt und sich an interinstitutionellen Koordinierungsgremien und Vergabeverfahren beteiligt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert den Ausschuss auf, weiterhin Synergien mit anderen Institutionen sowohl in Bezug auf Logistik, digitale Dienste, Fahrerdienste und andere Verwaltungsaufgaben als auch auf bestimmte Outreach- und Kommunikationsmaßnahmen zu prüfen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen die Mitglieder des Ausschusses über unterschiedliche Unterstützungsnetze verfügen und sich ausschließlich auf die eigenen örtlichen Mitarbeiter der Mitglieder stützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt die Bereitschaft des Ausschusses, seine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, insbesondere dem Parlament, im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 im Wege eines Fahrplans weiter auszubauen, der eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit und eine wichtigere Rolle des Ausschusses und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Zusammenhang vorsieht; nimmt die Überprüfung der Kooperationsvereinbarungen mit dem Parlament und der Kommission zur Kenntnis, die im November 2022 von der Konferenz der Präsidenten beschlossen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss in Bezug auf die Handhabung von Personalangelegenheiten und die Nutzung verschiedener IT-Plattformen für das Finanzmanagement und die Personalverwaltung (gegen eine jährliche Gebühr) mit der Kommission zusammenarbeitet; stellt fest, dass der Ausschuss seine Plenartagungen angesichts der mangelnden Kapazitäten seiner eigenen Konferenzsäle in den Räumlichkeiten des Parlaments und der Kommission abhält und dass er von diesen beiden Organen überdies Dolmetschdienste erwirbt; stellt fest, dass der Ausschuss angesichts der raschen Entwicklungen im Bereich der Ferndolmetschdienste die Möglichkeiten zur Nutzung solcher Dienste geprüft hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss die Sichtbarkeit und die Wirkung seiner Arbeit im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit durch gezielte Bekanntmachungen seiner Berichte bei anderen Organen fördert, z. B. durch die Vorstellung von elf Berichten vor dem Parlament im Jahr 2022, im Wege bilateraler Treffen auf Ebene der Berichterstatter, durch den politischen Austausch bei offiziellen Veranstaltungen und Konferenzen, durch die gezielte Verbreitung von Stellungnahmen und durch die Arbeit in Netzwerken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des Ausschusses für Kommunikation im Jahr 2022 auf 2,2 Mio. EUR belief, was gegenüber dem Vorjahr, in dem sich dieser Haushalt auf 2,1 Mio. EUR belief, einem Anstieg um 4 % entspricht; stellt fest, dass von diesen Haushaltsmitteln etwa 439 000 EUR für Veranstaltungen, 795 000 EUR für Medienarbeit und 1 099 000 EUR für digitale Kommunikation verwendet wurden; stellt fest, dass die Kommunikationsmaßnahmen des Ausschusses darauf abzielen, das institutionelle und politische Profil des Ausschusses als Versammlung der Regionen, Städte, Dörfer und Gemeinden der Union sowie die Rolle seiner Mitglieder zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 weiterhin die regelmäßigen Sitzungen der für Kommunikation zuständigen Generaldirektoren aller Unionsorgane ausrichtete, deren Schwerpunkt auf der Ausarbeitung koordinierter Kommunikationsmaßnahmen im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 lag; fordert den Ausschuss auf, die institutionelle Kommunikationskampagne des Parlaments für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 über seine lokalen und regionalen Netzwerke weiter zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die vom Ausschuss entwickelte datengestützte Kommunikationsstrategie, mit der die Kluft zu den Bürgerinnen und Bürgern der Union auf lokaler und regionaler Ebene mithilfe von Multiplikatoren geschlossen werden soll, darunter das Europäische Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten, das Ende 2022 2037 Mitglieder zählte, und das Programm für junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, in dessen Rahmen im Jahr 2022 775 Menschen an Veranstaltungen teilnahmen, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 15 % entspricht; stellt fest, dass der Ausschuss die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Initiative „Ein neues Kapitel für die partizipative Demokratie“ auch durch Schulungen und den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Bürgerbeteiligung und partizipative Demokratie unterstützt hat; stellt fest, dass das Präsidium des Ausschusses im November 2022 alle Mitglieder aufgefordert hat, in ihren jeweiligen Wahlkreisen jährlich mindestens einen Dialog auszurichten; stellt fest, dass der Ausschuss im Hinblick auf die Organisation lokaler Veranstaltungen Synergien mit dem Netz der Europe-Direct-Zentren in den Mitgliedstaaten geschaffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2022 im Einklang mit den politischen Prioritäten für die Mandatsperiode 2020-2025 die Durchführung von drei Kommunikationskampagnen vorangebracht hat: Europas Bürgernähe stärken, resiliente regionale und lokale Gemeinschaften schaffen und den Zusammenhalt als Grundwert der EU stärken; begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, durch digitale Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit in den Medien in breiteres Publikum zu erreichen, wobei im Jahr 2022 18 890 Erwähnungen in den Medien verzeichnet wurden, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 20 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2022 175 000 Follower seiner Social-Media-Kanäle zählte, was gegenüber 2021 einer Zunahme um 16 % entspricht, davon 54 800 Follower auf X (vormals Twitter) (+8 %), 58 100 Follower auf Facebook (+6 %), 52 100 Follower auf LinkedIn (+33 %) und 10 500 Follower auf Instagram (+67 %);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss mit Datensätzen zu seinen Mitgliedern und Stellungnahmen zum offenen Datenportal der Kommission beiträgt, aber auch offene Daten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften nutzt und diese fördert, wobei er seinen Tätigkeiten durch frei zugängliche Daten in menschen- und maschinenlesbaren Formaten mehr Transparenz verleiht und ferner seine Verbindung zu den Bürgerinnen und Bürgern stärkt.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>