<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0235</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Datenschutzbeauftragter</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0086/2024 - Berichterstatter: Luke Ming Flanagan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (2023/2138(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 45 vom 24.2.2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2023)0391 – C9‑0257/2023)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/2 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/103 vom 4.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, insbesondere auf Artikel 54,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0086/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäischen Bürgerbeauftragen sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind (2023/2138(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0086/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Datenschutz ein durch das EU-Recht geschütztes und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorsieht, dass die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten von einer unabhängigen Behörde überwacht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2018/1725 die Einrichtung einer unabhängigen Behörde, des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), vorsieht, die für den Schutz und die Gewährleistung des Rechts auf Datenschutz und Privatsphäre zuständig ist und dafür sorgen soll, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union dem Datenschutz einen hohen Stellenwert beimessen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der EDSB seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den anderen Datenschutzbehörden als Teil des Europäischen Datenschutzausschusses wahrnimmt und dem öffentlichen Interesse dient und sich dabei von den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Integrität, der Transparenz und der Pragmatik leiten lässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der EDSB die Befugnisse des Anweisungsbefugten gemäß der nach Artikel 72 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verfügung gestellten Charta der Aufgaben und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Haushalt und der Verwaltung des EDSB bis zum 13. November 2022 an den Direktor und anschließend an den Verwaltungsleiter delegiert hat, während die Funktion des Anweisungsbefugten des EDSB gemäß dem Beschluss des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 1. März 2017 vom Rechnungsführer der Kommission wahrgenommen wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des EDSB unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR belief, was 5,9 % der Ausgaben der Union entspricht; stellt fest, dass der Haushalt des EDSB 0,17 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 eine Stichprobe im Bereich der Verwaltung von 60 Vorgängen geprüft hat, was der Anzahl der Vorgänge im Jahr 2021 entspricht; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof schreibt, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal, einschließlich Ruhegehälter, umfassen, die 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass die Arbeit des Rechnungshofs seit vielen Jahren darauf hindeutet, dass diese Ausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung für das Jahr 2022 die Überwachungs- und Kontrollsysteme des EDSB, insbesondere die Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, das Risikomanagement und das Funktionieren der in der Haushaltsordnung festgelegten Schlüsselkontrollen, einschließlich Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Zahlungen, untersuchte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass 14 (23 %) der 60 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu dem Ergebnis einer geschätzten Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 erklärt, er habe keine spezifischen den EDSB betreffenden Probleme ermittelt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des EDSB für das Jahr 2022 auf 20 266 000 EUR beläuft, was gegenüber 2021 einem Anstieg von 4,12 % entspricht; stellt fest, dass der EDSB zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 50 000 EUR im Zusammenhang mit Dienstleistungen erhalten hat, die im Rahmen einer Leistungsvereinbarung für die EFTA-Überwachungsbehörde erbracht wurden; stellt fest, dass der Haushalt des EDSB auch die Arbeit des unabhängigen Sekretariats des Europäischen Datenschutzausschusses (im Folgenden „Ausschuss“) abdeckt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Haushaltsvollzugsquote im Jahr 2022 bei 98 % lag und damit höher als im Vorjahr war, als sie bei 86 % lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine den Haushalt des EDSB unter anderem durch steigende Inflation und Gehaltsanpassungen, stark steigende Energiekosten und Kosten für Waren und Dienstleistungen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens und von Dienstleistungsvereinbarungen mit anderen Organen und Einrichtungen belastet hat; begrüßt die internen Umschichtungen innerhalb der Haushaltskapitel, die im Laufe des Jahres 2022 vorgenommen wurden, um den Haushaltsvollzug zu optimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist im Jahr 2022 bei 21,54 Tagen lag, was einen Anstieg gegenüber 2021 bedeutet, als sie 19,98 Tage betrug; begrüßt die Einführung eines neuen elektronischen Zahlungssystems, um Rechnungen im Zusammenhang mit den Kosten für Dienstreisen zu bearbeiten, die vom Reisebüro im Voraus bezahlt wurden, was, wenn das System voll einsatzfähig ist, dabei helfen dürfte, den Zeitaufwand für Zahlungen zu verringern; fordert den EDSB auf, eine Ausweitung dieses Systems auf andere Arten von Zahlungen in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass das Budget des EDSB für Dienstreisen von Mitarbeitern im Jahr 2022 gegenüber 2021 von 41 000 EUR auf 251 000 EUR aufgestockt wurde, was einem Anstieg um 512 % entspricht, der auf die Wiederaufnahme der Reisetätigkeiten nach der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist; stellt außerdem fest, dass der EDSB in seinem Gesamthaushalt 2022 ein Budget in Höhe von 33 000 EUR – gegenüber 5 000 EUR im Jahr 2021 – speziell für Dienstreisen des Datenschutzbeauftragten ausgewiesen hat, was einem Anstieg um 560 % entspricht; stellt fest, dass sich der Anstieg der Inflation und der erhebliche Anstieg der Energiepreise im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 negativ auf die Kosten für Flugtickets und Hotels ausgewirkt haben, was zu einer Zunahme der Kosten für Dienstreisen geführt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 eine Halbzeitüberprüfung seiner Strategie 2020-2024 durchgeführt hat, die sich auf die drei Säulen Vorausschau, Handeln und Solidarität konzentriert und die neu ausgerichtete Vision und die Prioritäten des EDSB für den Zeitraum 2022-2024 mit dem Ziel, eine sichere digitale Zukunft zu gestalten, darlegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>würdigt die umfassenden organisatorischen Änderungen und die entsprechende Überarbeitung seiner Geschäftsordnung, mit der der EDSB im Jahr 2022 die Weiterentwicklung seiner Aufgaben vorangebracht und die Effizienz seiner Prozesse angesichts des sich schnell verändernden internationalen Umfelds verbessert hat; stellt fest, dass der EDSB insbesondere als Ergebnis dieser Änderungen eine neue Funktion des Leiters der Geschäftsstelle des EDSB auf der Ebene eines Generalsekretärs, eine spezielle Funktion des Rechtsdienstes, einen Bereich Governance und interne Compliance, zwei neue operative Bereiche im Referat Aufsicht und Durchsetzung, einen neuen Finanzbereich im Referat Personal, Haushalt und Verwaltung sowie ein Büro in Straßburg geschaffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/991 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (ABl. L 169 vom 27.6.2022, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53).</FIELD></FOOTNOTE> am 28. Juni 2022 die Überwachungsfunktionen des EDSB in Bezug auf die von Europol im Rahmen ihres Mandats verarbeiteten operativen personenbezogenen Daten tatsächlich gestärkt wurden; stellt fest, dass die 2022 eingeführten organisatorischen Änderungen, insbesondere die Schaffung eines neuen Unterbereichs im Referat Aufsicht und Durchsetzung mit Fachpersonal, namentlich darauf abzielten, die besonderen Befugnisse des EDSB in Bezug auf die Aufsicht über die Agenturen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts („RFSR“) zu berücksichtigen, wobei auch die neuen Aufsichtsbefugnisse des EDSB in Bezug auf Europol berücksichtigt wurden; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über jede weitere Ausweitung seines Mandats und die Auswirkungen auf die Ressourcen zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Rahmen der Änderungen im Jahr 2022 bestrebt war, seine internen Verfahren zu straffen, um Ermittlungen rigoroser durchzuführen und Fachpersonal umzuschichten; stellt fest, dass die Untersuchung von Beschwerden in einem Strafverfolgungskontext, z. B. wenn es um Beschwerden geht, die die Antworten von Europol auf von Bürgern als betroffene Personen gestellte Anträge auf Datenzugang betreffen, oft sehr komplex ist und im Durchschnitt länger dauert als die Untersuchung anderer Beschwerden, da eine Vielzahl an Interessenträgern an dem Verfahren beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 367 Beschwerden beim EDSB eingereicht wurden, was einer Zunahme um 47 Beschwerden im Vergleich zum Jahr 2021 entspricht, wobei 65 als zulässig und 302 als unzulässig befunden wurden, zusätzlich zu den 129 zulässigen Beschwerden, die im Jahr 2022 noch anhängig waren; begrüßt die Anstrengungen des EDSB zur Verringerung der hohen Zahl unzulässiger Beschwerden, die sich seit 2019 verdoppelt haben, wodurch sich der Bedarf an Ressourcen für deren Bearbeitung erhöht hat; stellt fest, dass der EDSB in 23 der 65 im Jahr 2022 eingegangenen Beschwerdefälle innerhalb von durchschnittlich 42 Tagen eine endgültige Entscheidung, Stellungnahme oder Antwort erlassen hat; stellt ferner fest, dass Beschwerden, die die Antworten von Europol auf von Bürgern als betroffene Personen gestellte Anträge auf Datenzugang betrafen, im Durchschnitt innerhalb von fünf bis zwölf Monaten bearbeitet wurden; stellt fest, dass der EDSB seine Verfahren laufend neu bewertet und erforderlichenfalls auf der Grundlage der in der Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse Verbesserungen vornimmt, um die Bearbeitung von Beschwerden weiter zu optimieren und die entsprechenden Fälle trotz begrenzter Ressourcen rascher beizulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 zwei Voruntersuchungen durchgeführt hat, bei denen Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften durch eine Einrichtung der Union bestanden, und drei laufende formelle Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen durchgeführt hat, von denen eine im April 2022 abgeschlossen wurde; stellt ferner fest, dass der EDSB auch vier Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen auf der Grundlage von Beschwerden über Websites bestimmter Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und eine Untersuchung im Bereich des RFSR eingeleitet und laufende Untersuchungen, die in den Vorjahren eingeleitet wurden, fortgesetzt hat; stellt fest, dass die Prüfung des EDSB in Bezug auf die von Europol vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von als Verdächtige eingestuften Minderjährigen unter 15 Jahren, deren Daten der Agentur von Drittstaaten und internationalen Organisationen zur Verfügung gestellt wurden, im September 2023 nach einer knapp zehnmonatigen Untersuchung abgeschlossen wurde, nachdem der EDSB das Thema erstmals bereits im Dezember 2018 angesprochen hatte und mit Empfehlungen zur Verarbeitung sensibler Daten an Europol herangetreten war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert den EDSB auf, das Verfahren zu verbessern und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 15 Jahren Vorrang einzuräumen, da es sich hierbei um eine gefährdete Gruppe handelt, die verstärkt geschützt werden muss, wodurch eine vorrangige Bearbeitung gerechtfertigt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB am 16. September 2022 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen zwei Bestimmungen der geänderten Europol-Verordnung eingereicht hat, die später vom EuGH abgewiesen wurde; unterstreicht, dass die Tatsache, dass wichtige rechtliche Angelegenheiten vom EDSB in seiner Aufsichtsfunktion vor den EuGH gebracht werden, nicht als Beeinträchtigung der loyalen Zusammenarbeit und der guten Beziehungen zwischen dem EDSB und den von ihm beaufsichtigten Einrichtungen angesehen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB Ende 2022 einen neuen Rahmen für das Risikomanagement entwickelt hat, wodurch sein Rahmen für die interne Kontrolle gestärkt und die Risikoanalyse in seiner Jahresplanung verankert wurde, was dazu führen sollte, dass die Prioritäten des EDSB jährlich festgelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt, dass der EDSB im Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Konsultations- und Beratungsfunktion wahrnimmt; stellt fest, dass die Beratung des EDSB in Form von 27 Stellungnahmen (gegenüber 12 Stellungnahmen im Jahr 2021), 49 förmlichen Bemerkungen (gegenüber 76 förmlichen Bemerkungen im Jahr 2021) und 30 informellen Bemerkungen (gegenüber 29 informellen Bemerkungen im Jahr 2021) an die Kommission und die gesetzgebenden Organe als Reaktion auf Konsultationsersuchen zu Rechtsvorschriften im Jahr 2022 erfolgte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert den EDSB auf, seine Geschäftsordnung zu überprüfen, damit von Bürgern eingereichte Beschwerden rechtzeitig geprüft werden, wobei alle einschlägigen Informationen zu berücksichtigen sind, und die Entlastungsbehörde über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu unterrichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB Ende 2022 127 Bedienstete beschäftigte, gegenüber 124 Bediensteten Ende 2021 und 114 Bediensteten Ende 2020; stellt fest, dass der EDSB 52 Vertragsbedienstete gemäß Artikel 3 Buchstabe b des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten und sechs Bedienstete auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe b und Artikel 2 Buchstabe c beschäftigt hat; stellt ferner fest, dass der EDSB im Jahr 2022 acht externe Dienstleistungserbringer beschäftigt hat, die vor Ort tätig waren; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu informieren, die ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen durch externe Dienstleistungserbringer im Einklang mit dem für die betreffenden Angelegenheiten erforderlichen Maß an Vertraulichkeit geregelt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass das Personal des EDSB proportional aufgestockt werden muss, damit das Amt seine effizienten Arbeitsabläufe mit angemessenen Reaktionszeiten beibehalten kann, da die Arbeitsbelastung gestiegen ist, nachdem ihm neue Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen worden sind und deutlich mehr Konsultationen im Gesetzgebungsverfahren stattfinden und Datensätze zu überwachen sind; fordert den Datenschutzbeauftragten auf, seine Beschäftigten unbefristet einzustellen, um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Belegungsrate des Stellenplans Ende 2022 bei 86,9 % lag; bedauert, dass die Besetzungsquote des Stellenplans niedriger ausfiel als das für 2022 gesteckte Ziel; nimmt den Mangel an qualifizierten Fachkräften zur Kenntnis; fordert den EDSB auf, zielführende Strategien zu prüfen, um die Sichtbarkeit seiner freien Stellen zu verbessern; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 ein externes Auswahlverfahren durchgeführt hat, um im Hinblick auf den Einstellungsbedarf ab 2022 eine Reserveliste mit spezialisierten Bewerbern zu erstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB unter Berücksichtigung der Lehren, die er aus der COVID-19-Pandemie gezogen hat, im Mai 2022 einen neuen Beschluss über Arbeitszeit und hybrides Arbeiten angenommen hat, wonach das Personal insbesondere seine Arbeitszeit nach einer Gleitzeitregelung variieren und bis zu drei Tage pro Woche Telearbeit leisten darf; begrüßt die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung, die nach der Annahme dieses Beschlusses durchgeführt wurde und aus der hervorging, dass die Mehrheit der Mitarbeiter mit den neuen Arbeitsregelungen zufrieden war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>beglückwünscht den EDSB dazu, dass im Jahr 2022 22 Nationalitäten in seinem Personal vertreten sind, was trotz der Überrepräsentation von fünf Nationalitäten eine Verbesserung gegenüber dem Jahr 2021 darstellt, in dem 21 Nationalitäten vertreten waren, und ein gutes Ergebnis für eine so kleine Institution ist; fordert den EDSB auf, sich um eine gerechtere geografische Vertretung durch Personal aus allen Mitgliedstaaten zu bemühen und dabei besonders auf die Unterrepräsentation bestimmter Staaten einzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 insgesamt 64 % Frauen und 36 % Männer beschäftigte, was dem gleichen Trend wie in den Vorjahren entspricht, als die Verteilung zwischen Frauen und Männern 63 % bzw. 37 % betrug; bedauert, dass im Jahr 2022 keine Stellen der höheren Führungsebene mit Frauen besetzt waren, während die Geschlechterverteilung bei den vier mittleren Führungskräften im Laufe des Jahres ausgeglichen war; fordert den EDSB auf, seine Anstrengungen fortzusetzen, um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Personal zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass unter den Bediensteten des EDSB im Jahr 2022 keine Fälle von Burnout oder Mobbing gemeldet wurden; begrüßt, dass der EDSB eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um Fragen im Zusammenhang mit der Verteilung und Zuweisung von Arbeit zu erörtern, nachdem die Ergebnisse der alle zwei Jahre durchgeführten Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit im Juni 2022 gezeigt haben, dass einige Bedienstete des EDSB der Ansicht waren, dass die Arbeitslast nicht gleichmäßig oder nicht gut auf die Teams und die Belegschaft verteilt war; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Diskussionen in der Arbeitsgruppe und die Einzelheiten des in Vorbereitung befindlichen Aktionsplans auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass der EDSB sich weiterhin tatkräftig darum bemüht, das körperliche und geistige Wohlergehen seines Personals zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der EDSB im Jahr 2022 18 Praktikanten eingestellt hat, die vergütet wurden und für die die gleichen Arbeitsbedingungen galten wie für die übrigen Mitarbeiter;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 seine Bemühungen darauf konzentriert hat, das Bewusstsein der Bediensteten für den Ethikrahmen des EDSB/EDSA zu schärfen, indem er spezielle Pflichtschulungen für alle Bedienstete und Einführungsschulungen für neue Bedienstete des EDSB/EDSA organisiert hat; ermutigt den EDSB, die Sensibilisierung fortzusetzen und Umfragen durchzuführen, um den Grad der Sensibilisierung des Personals für den Ethikrahmen des EDSB/EDSA zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt das insgesamt hohe Maß an Transparenz, das der EDSB in Bezug auf seine Tätigkeiten erreicht hat, insbesondere was die Veröffentlichung der Tagesordnung und der Interessenerklärung des Datenschutzbeauftragten und des Verwaltungsleiters des EDSB im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Datenschutzbeauftragten von 2019 betrifft; bedauert, dass der EDSB beschlossen hat, den Verhaltenskodex des Datenschutzbeauftragten auf den Verwaltungsleiter des EDSB anzuwenden, anstatt einen eigenen Verhaltenskodex für leitende Positionen zu verabschieden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB seit seiner Einrichtung nie Gegenstand von Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gewesen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass zwei von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 eingeleitete Untersuchungen zum EDSB ohne Feststellung von Missständen abgeschlossen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>bedauert, dass der EDSB immer noch nicht formell dem Transparenz-Register beigetreten ist; begrüßt jedoch die Angleichung der Transparenzvorschriften des EDSB an die Grundsätze des Transparenz-Registers in Bezug auf die obligatorischen Vorabkontrollen im Transparenz-Register für Treffen Dritter mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Leiter der Verwaltung des EDSB; betont, dass Transparenz besser gewahrt werden könnte, wenn der EDSB sich aktiv in das Transparenz-Register eintragen würde; bekräftigt die Aufforderung an den EDSB, sich am Transparenz-Register der EU zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB durch Verhaltenskodizes, Sensibilisierungsmaßnahmen und Erklärungen einen Rahmen geschaffen hat, um Interessenkonflikte auf der Ebene der Führungskräfte und des Personals zu vermeiden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte festgestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB über interne Vorschriften für die Meldung von Missständen verfügt, in denen sichere Wege und Kanäle festgelegt sind, über die Mitarbeiter Bedenken über Betrug, Korruption oder andere schwerwiegende Missstände äußern können, ohne dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der gemeldeten Informationen beeinträchtigt wird; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Meldungen von Missständen erfolgten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt für IT-Ausrüstung und -Projekte im Jahr 2022 um 21 % höher lag als im Jahr 2021; stellt fest, dass diese Information vor dem Hintergrund zu bewerten ist, dass der Haushalt 2021 für IT selbst um 20 % höher war als der Haushalt für 2020;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 die IT-Strategien mehrerer EU-Institutionen im Rahmen einer großen IT-Durchführbarkeitsstudie untersucht hat, die als Grundlage für die Festlegung der IT-Strategie des EDSB für die kommenden Jahre diente; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Analyse und ihre Auswirkungen auf die Ressourcen zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass das Parlament dem EDSB als Anbieter von Unternehmensdienstleistungen IT-Ausrüstung und -Dienstleistungen zur Verfügung stellt; begrüßt die Bemühungen des EDSB, seinen digitalen Arbeitsbereich in Bezug auf Effizienz und Sicherheit über das vom Parlament bereitgestellte Angebot hinaus kontinuierlich zu verbessern; stellt fest, dass dies auch eine Verbesserung der Qualität und der Leistung der dem Personal des EDSB zur Verfügung gestellten Computer in Zusammenarbeit mit dem Parlament im Hinblick auf die Generalisierung der hybriden Arbeit umfasste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>nimmt die führende Rolle des EDSB bei der Verbesserung der Vorsorge der EU-Institutionen im Bereich der Cybersicherheit zur Kenntnis; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 seine Bereitschaft zum Schutz personenbezogener Daten und sensibler Informationen vor Cyberangriffen angesichts der sich rasch verändernden Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit weiter verbessert hat; beglückwünscht den EDSB dazu, dass er seine Sicherheitsstrategien und -methoden überprüft und seine vertraglichen Anforderungen an die Cybersicherheit im Einklang mit den CERT-EU-Leitlinien vor dem Inkrafttreten des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit zum Nutzen aller Institutionen angepasst hat; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 keinem Cyberangriff ausgesetzt war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB innovative und datenschutzfreundliche quelloffene IT-Lösungen erprobt und entwickelt; vertritt die Auffassung, dass der EDSB diese Erfahrungen den anderen EU-Institutionen mitteilen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die vom EDSB ergriffenen Folgemaßnahmen zum Schrems-II-Urteil, deren Schwerpunkt im Jahr 2022 insbesondere auf Verträgen zwischen EU-Institutionen und privaten Rechtssubjekten, insbesondere großen IKT-Anbietern, sowie auf Vereinbarungen zwischen EU-Institutionen und öffentlichen Einrichtungen außerhalb der EU/des EWR oder mit internationalen Organisationen lag;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB und der EDSA im Jahr 2022 die einzigen Mieter des Parlamentsgebäudes waren, in dem sie untergebracht wurden, nachdem die Bürgerbeauftragte Ende 2021 umgezogen war; stellt fest, dass im Anschluss an diesen Umzug drei Stockwerke des Gebäudes vollständig renoviert wurden, um das Personal des EDSB und des EDSA unterzubringen und die Räumlichkeiten an die neuen Arbeitsbedingungen nach der COVID-19-Pandemie anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB in Bezug auf die Barrierefreiheit seines Gebäudes von den Entscheidungen abhängig ist, die das Parlament im Rahmen seiner Gebäudepolitik getroffen und umgesetzt hat; fordert den EDSB auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen in den Mittelpunkt gestellt werden, und die Entlastungsbehörde über jeden neuen diesbezüglichen Beschluss zu informieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB dem System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nicht beigetreten ist, jedoch mehrere Maßnahmen zur Verringerung seines ökologischen Fußabdrucks ergriffen hat, wie z. B. die Verringerung des Papierverbrauchs infolge der Digitalisierung von Personalprozessen oder das Abfallrecycling; stellt in Bezug auf Umweltinfrastrukturen fest, dass auf dem vom Parlament gemieteten Gebäude keine Solarpaneele installiert wurden; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über jeden neuen Beschluss zur Installation von Solarpaneelen auf seinem Gebäude zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt, dass der EDSB weiterhin die nachhaltige Mobilität seines Personals fördert, indem er 50 % der Monats-/Jahresabonnements für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstattet und in seinen Garagen ausreichend Platz für das Abstellen von Fahrrädern durch das Personal zur Verfügung stellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt die Haushalts- und Verwaltungseinsparungen, die durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere durch den Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Parlament für die Anmietung seiner Räumlichkeiten und die Nutzung seiner IT-Systemanwendungen, die Lieferung von Hardware und die Wartung sowie mit der Kommission für IKT-Dienstleistungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB eng, wenn auch informell, mit dem OLAF, der EUStA und dem Rechnungshof zusammenarbeitet, die er in Ergänzung zu seiner Aufsichtsfunktion bei spezifischen Projekten und Fragen berät; begrüßt insbesondere den regelmäßigen Dialog mit der EUStA als neu geschaffener Institution im Jahr 2022; begrüßt, dass der EDSB eine strukturiertere Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten auf der Grundlage einer Absichtserklärung eingegangen ist, die darauf abzielt, die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit auf der Ebene der Bearbeitung von Beschwerden festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem EDSB in seiner Aufsichtsfunktion für die anderen EU-Institutionen von entscheidender Bedeutung ist, um die Einhaltung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zu verbessern; beglückwünscht den EDSB dazu, dass er bei der Vergabe eines interinstitutionellen Vertrags über die Bereitstellung von Nextcloud-Diensten an die unterzeichnenden EU-Institutionen eine führende Rolle übernommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt die zentrale Rolle, die der EDSB im Jahr 2022 bei der Koordinierung der Datenschutzbehörden der im EDSB vertretenen Mitgliedstaaten zur Förderung eines einheitlichen Datenschutzes in der Union gespielt hat; stellt fest, dass der EDSB 2022 an der koordinierten Durchsetzungsmaßnahme des EDSA zur Nutzung von Cloud-Diensten in der Union teilgenommen hat, deren Ziel es war, Wissen und bewährte Verfahren zwischen dem EDSB, den EU-Institutionen und den Datenschutzbehörden auszutauschen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt für öffentliche Kommunikations- und Werbemaßnahmen im Jahr 2022 auf 304 665 EUR belief, was einem Anstieg um 19 % gegenüber 2021 entspricht; begrüßt die umfassende Kommunikationsstrategie, die darauf abzielt, das Bewusstsein für seine Rolle und die Bedeutung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union zu schärfen, und die sich an die EU-Institutionen, die EU-Datenschutzexperten und die allgemeine Öffentlichkeit richtet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB im Jahr 2022 mehrere Kommunikationsveranstaltungen im Hybridmodus organisiert hat, insbesondere eine große internationale Konferenz zum Thema „The Future of Data Protection: Effective Enforcement in the Digital World“ (Die Zukunft des Datenschutzes: Wirksame Durchsetzung in der digitalen Welt) mit mehr als 2000 Teilnehmern, die persönlich und aus der Ferne teilnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB online über seine Website und seine Konten in den sozialen Medien auf X (früher Twitter) (29 100 Follower), LinkedIn (63 000 Follower), YouTube (275 000 Follower), EU-Voice (5 100 Follower) und EU-Video (690 Follower) kommuniziert; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2022 mehrere Social-Media-Kampagnen gestartet hat, die auf die Förderung bestimmter Initiativen abzielen oder in Partnerschaft mit anderen EU-Institutionen durchgeführt wurden, um die Reichweite zu erhöhen und sein Publikum gut über seine Aktivitäten zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass dem EDSB bei der Erprobung und Förderung von Social-Media-Kanälen, die zur Strategie der Union für Daten und digitale Souveränität im Einklang mit dem Rechtsrahmen für den Datenschutz beitragen, eine führende Funktion zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen des EDSB, beispielsweise durch TechDispatch- und TechSonar-Berichte neue technologische Entwicklungen und deren mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz und die Privatsphäre zu beobachten und der Öffentlichkeit zu erläutern; fordert ferner den EDSB auf, seine Kapazitäten im Bereich der Technologieüberwachung auszubauen und Informationskampagnen zu seinen Ergebnissen und Empfehlungen durchzuführen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>