<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0238</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0080/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2143(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0081/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0080/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2143(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0081/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0080/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2143(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0080/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (im Folgenden „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2022 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 73 vom 28.2.2023, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 18 434 420 EUR belief, was gegenüber 2021 eine Kürzung um 0,29 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Zentrums hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der im Jahr 2022 verfügbare Haushalt des Zentrums neben dem Beitrag der Union in Höhe von 17 960 000 EUR einen Betrag von 464 420 EUR an Beiträgen von assoziierten Ländern (Norwegen und Island) und einen weiteren Betrag von 43 960 EUR an verschiedenen eigenen Einnahmen und erstatteten Beträgen umfasste;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Zentrum mit Wirkung vom 1. Januar 2023 dem Protokoll 31 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beigetreten ist, wonach das Zentrum Beiträge von assoziierten Ländern über den Haushalt des EWR für die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) erhalten wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Auftragsvergabe durch das Zentrum im Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Zentrums für das Haushaltsjahr 2022 (nachfolgend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Maßnahmen zur Haushaltsüberwachung zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,98 % im Jahr 2022 geführt haben, was einem leichten Rückgang von 0,02 % gegenüber 2021 entspricht; bedauert das niedrige Niveau der Zahlungsermächtigungsquote des laufenden Jahres (77,64 %), was einem Rückgang von 2,38 % gegenüber 2021 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verweist auf die Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs für 2021 über die Schwachstellen beim Wechsel des Zentrums zu einem neuen Rechnungsführungssystem (ABAC), das auch von der Kommission verwendet wird; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass im Jahr 2022 ähnliche Vorkommnisse (Unstimmigkeiten zwischen dem tatsächlichen Enddatum der Ausführung rechtlicher Verpflichtungen und dem in ABAC eingetragenen Datum) auch bei den von 2022 auf 2023 übertragenen Mittelbindungen festgestellt wurden; entnimmt dem Folgebericht des Zentrums zur Entlastung 2021 (im Folgenden “Folgebericht“) mit Zufriedenheit, dass das Zentrum inzwischen ein Überwachungssystem eingerichtet hat, um diese Art von Unstimmigkeiten zu erfassen, die, sobald sie entdeckt werden, in ABAC umgehend korrigiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs die Bemerkung, dass das Zentrum die in der Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum und der EFTA dargelegte Methode zur Berechnung der Beiträge im Zusammenhang mit Abänderung Nr. 1 zum Haushaltsplan des Zentrums nicht korrekt angewendet hat; stellt infolgedessen fest, dass die Beiträge Islands und Norwegens zum Haushalt des Zentrums für das Jahr 2022 einerseits und der Beitrag der Union andererseits höher bzw. niedriger waren, als sie hätten sein müssen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Rechnungshof anerkannt hat, dass eine Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten unterzeichnet wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und sich daher ab 2023 die Frage der Anpassung der Beiträge der EFTA-Länder aufgrund von Abänderungen des Haushaltsplans des Zentrums nicht mehr stellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass das Zentrum trotz der anhaltenden Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie, den ungerechtfertigten Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und den sich verschärfenden Klimanotstand sein Arbeitsprogramm 2022 vollumfänglich umgesetzt hat, wobei in allen drei strategischen Tätigkeitsbereichen des Zentrums bemerkenswerte Erfolge erzielt wurden, die über das hinausgehen, was im Arbeitsprogramm 2022 vorgesehenen war; stellt fest, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung als ein Schwerpunktbereich für die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative für den Europäischen Bildungsraum für den Zeitraum 2021-2030 festgelegt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt neben anderen Errungenschaften im Jahr 2022 Folgendes zur Kenntnis: (i) den Start der „grünen Beobachtungsstelle“ des Zentrums, die sich mit den Auswirkungen des grünen Wandels auf Städte und drei Schlüsselbereiche (Abfallbewirtschaftung, Agrar- und Ernährungswirtschaft und Kreislaufwirtschaft) befasst, (ii) die Analyse der nationalen Umsetzungspläne durch das Zentrum, in denen laufende und bevorstehende nationale Reformen und Initiativen im Bereich der Berufsbildung vorgestellt werden, (iii) die Präsentation der Ergebnisse der Studie des Zentrums über Microcredentials, die in den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu diesem Thema eingeflossen sind, (iv) die von dem Zentrum durchgeführte Machbarkeitsstudie für eine Umfrage unter Lehr- und Ausbildungskräften in der beruflichen Erstausbildung, (v) den Abschluss des zweiten Projekts „Zukunft der Berufsbildung“, das zu einem besseren Gesamtverständnis der Herausforderungen und Chancen für die Berufsbildung in Europa in den kommenden Jahren beiträgt, und (vi) die Veröffentlichung der zweiten Europäischen Erhebung über Qualifikationen und Arbeitsplätze (ESJS), die dazu beigetragen hat, die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Qualifikationen besser zu verstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>würdigt die Tätigkeiten und die hochwertige Arbeit des Zentrums, das durch Forschungsarbeiten, Analysen, technische Beratung und Fachwissen zur Politikgestaltung in den Bereichen Berufsbildung, Kompetenzen und Qualifikationen beiträgt, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu fördern, die an die Bedürfnisse des Einzelnen und des Arbeitsmarktes angepasst ist; weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass das Zentrum dafür sorgt, dass digitale Kompetenzen unionsweit in die berufliche Aus- und Weiterbildung integriert werden, und dass es an der Überwachung der Umsetzung und Auswirkungen der Empfehlungen des Rates zur Europäischen Kompetenzagenda, zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz und zum Aktionsplan für digitale Bildung beteiligt ist; betont, dass auch künftig angemessene personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen, damit das Zentrum seinen Auftrag erfüllen und sein Arbeitsprogramm weiterhin mit einer hohen Abschlussquote umsetzen kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Gewinne</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>würdigt die langjährige Praxis der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs des Zentrums mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound); stellt fest, dass das Zentrum und die ETF bei gemeinsamen Projekten in den Bereichen Berufsbildung, Veröffentlichungen, Plattformökonomie/Plattformarbeit zum Abgleich und zur Antizipation/Identifizierung von Qualifikationen, Überwachung und Analyse der Fortschritte der Länder sowie bei der ESJS zusammenarbeiten; stellt ferner fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 seine langjährige Zusammenarbeit mit Eurofound im Bereich der operativen Tätigkeiten weiter ausgebaut hat, indem sie gemeinsam einen zweiten Leitbericht über Qualifikationen auf der Grundlage der Europäischen Unternehmensbefragung erstellt, im Bereich des grünen Wandels enger zusammengearbeitet und gemeinsam federführend die Vorbereitung und Organisation der von fünf Agenturen der Union ausgerichteten und im Parlament abgehaltenen Veranstaltung „Jugend an erster Stelle“ übernommen haben; würdigt den Abschluss einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Zentrum und der Europäischen Arbeitsbehörde, die den Wissensaustausch und Synergieeffekte mit Schwerpunkt auf Qualifikations- und Arbeitsmarkttrends und grenzüberschreitender Arbeitsmobilität zum Gegenstand hat; nimmt die Dienstleistungsvereinbarungen des Zentrums mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen über die gemeinsame Nutzung von Rechnungsführungsdiensten und mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit u. a. in Bereichen wie Datenschutz, Beschaffung und IKT sowie die laufenden Gespräche mit der ETF über einen gemeinsamen Beauftragten für Cybersicherheit zur Kenntnis; fordert das Zentrum und andere Agenturen ferner auf, neue Synergieeffekte und Bereiche der Zusammenarbeit zu erkunden und zu ermitteln, um die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Zusage des Zentrums zur Kenntnis, bis 2030 CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-neutral zu werden, sowie die im Jahr 2023 erfolgte Annahme seiner Strategie und seines Aktionsplans zur Klimaneutralität; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im Jahr 2022 bereits konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, wie der Einbau energieeffizienter Fensterjalousien und der Abschluss der Vorbereitungsarbeiten für die Installation von Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 zur Erzeugung von eigenem Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zu einer Investitionsrendite von rund 50 % führen sollen; lobt das Zentrum für seinen Erfolg bei der Erreichung oder Übererfüllung seiner Ziele für 2022 auf der Grundlage des Jahres 2019 in Bezug auf die Verringerung des Stromverbrauchs (um 27 %), des Heizölverbrauchs (um 43 %) und des Papierverbrauchs (um 73 %) sowie die Verringerung der Dienstreisekosten (um 71 %) und der Kosten für Präsenzsitzungen (um 56,5 %);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>würdigt die Stärkung der Kerntätigkeiten des Zentrums durch Bemühungen um eine Vereinfachung und Straffung der Verwaltung, die gemeinsame Nutzung von Wissen und Ressourcen mit anderen Agenturen, die Digitalisierung, Straffung und Neuorganisation von Aufgaben sowie die Verringerung der Anzahl der Präsenzsitzungen und die verstärkte Online-Teilnahme an Veranstaltungen; nimmt das Ergebnis dieser Bemühungen zur Kenntnis, u. a. die Umwandlung von drei Assistentenstellen in Expertenstellen und Einsparungen in Höhe von rund 390 000 EUR durch die Verringerung der Anzahl von Präsenzsitzungen, die insgesamt zu einer lobenswerten Erhöhung des Anteils des Personals im Kerngeschäft von 66,5 % im Jahr 2021 auf 73,2 % im Jahr 2022 beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>lobt das Zentrum für seine kontinuierlichen Fortschritte bei der Umsetzung seiner IKT- und Digitalisierungsstrategie, um weitere Effizienzsteigerungen zu erzielen; stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 alle Arbeitsabläufe digitalisiert, ein digitales Tool für Auswahlverfahren und eine neue digitale Arbeits- und Kooperationsumgebung eingeführt und die Nutzung des Tools für die Verwaltung der Auftragsvergabe vorangetrieben und (im Januar 2023) eingeführt hat; würdigt, dass das Zentrum digitale Signaturen für alle seine Bediensteten ausgestellt hat und die Führungskräfte EU-Sign-Zertifikate für Verträge, Bestellformulare und rechtsverbindliche Dokumente verwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Zentrum nicht zu den Agenturen gehört, die in ihre jährlichen Tätigkeitsberichte eine Form der Umweltberichterstattung integriert haben und die EMAS-Registrierung erhalten haben; nimmt dennoch das Umweltmanagementsystem des Zentrums zur Kenntnis, das dem Zentrum hilft, seine Umweltziele zu erreichen, u. a. durch die Verwendung von Schlüsselindikatoren für den Energie-, Wasser- und Papierverbrauch sowie für Abfall und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Leistungsmanagementsystem des Zentrums einen Umweltindikator (CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen in Tonnen) enthält, mit dem die Umweltleistung des Zentrums anhand der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen und der Gesamtabfallmenge bewertet wird; nimmt ferner die Verpflichtung des Zentrums zur Kenntnis, sein Umweltmanagementsystem zu verbessern und Maßnahmen zu ergreifen, um ab 2025 die EMAS-Zertifizierung zu erhalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 95,60 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei 79 der 83 für Bedienstete auf Zeit und acht der acht für Beamte im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen besetzt waren; stellt fest, dass im Jahr 2022 darüber hinaus 20 der 25 für Vertragsbedienstete im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen besetzt waren sowie vier abgeordnete nationale Sachverständige und fünf Aushilfskräfte im Zentrum tätig waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt in Bezug auf das für 2022 gemeldete Geschlechterverhältnis fest, dass die höhere Führungsebene des Zentrums aus vier Männern (66,7 %) und zwei Frauen (33,3 %) bestand; stellt fest, dass sich der Verwaltungsrat aus 78 Männern (53 %) und 68 Frauen (47 %) zusammensetzt; weist erneut auf das Mandat des Zentrums sowie darauf hin, dass die hohe Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats (146) auf seine spezielle Zusammensetzung zurückzuführen ist, die auf dem Grundsatz der dreigliedrigen Struktur fußt, wonach auch Vertreter der nationalen Behörden und Sozialpartner vorgesehen sind; stellt fest, dass der Verwaltungsrat über seine Mitglieder für die erforderliche Abstimmung der Tätigkeit des Zentrums auf die Bedürfnisse und Prioritäten der Interessenträger sorgt; stellt ferner fest, dass sich das Personal des Zentrums insgesamt zu 44 % aus Männern (47 Personen) und zu 56 % aus Frauen (61 Personen) zusammensetzt; weist auf die Bedeutung geografischer Ausgewogenheit hin und begrüßt in dieser Hinsicht die im Folgebericht enthaltene Zusage des Zentrums, seinen Personalbestand geografisch auszugleichen, indem es auf die Reservelisten anderer Agenturen zurückgreift, unter anderem durch den Zusammenschluss mit diesen Agenturen und eine umfassendere Verbreitung von Stellenausschreibungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum proaktiv daran arbeitet, das Wohlbefinden und die Work-Life-Balance des Personals zu verbessern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 Schulungen angeboten hat, z. B. zum Umgang mit Ängsten am Arbeitsplatz, zum Umgang mit Stress und zum digitalen Wohlbefinden, „Pulsbefragungen“ des Personals durchgeführt hat, seinen paritätischen Ausschuss zur Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit des Personals überarbeitet hat und ein rund um die Uhr verfügbares Hilfsprogramm für die Bediensteten eingerichtet hat, das vertrauliche Unterstützung bei verschiedenen Herausforderungen im Privat- oder Berufsleben bietet, mit denen die Bediensteten des Zentrums konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 seine regelmäßige Mitarbeiterbefragung durchgeführt hat, die (bei einer Antwortquote von 75 %) ergeben hat, dass 65 % der Bediensteten des Zentrums eine positive Bewertung abgaben, wobei in zehn von zwölf Analysedimensionen positive Veränderungen im Vergleich zu den Umfrageergebnissen von 2019 zu verzeichnen waren, obwohl die Zeiten seit der vorangegangenen Umfrage in diesem Jahr sehr unruhig waren, während einigen Bereichen wie Arbeitsbelastung, Transparenz bei der Entscheidungsfindung und interne Zusammenarbeit weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; begrüßt, dass die Ergebnisse der Umfrage in einer Generalversammlung und in eigens dafür vorgesehenen Fragestunden allen Bediensteten vorgestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die Maßnahmen, die im Rahmen der Strategie des Zentrums für Chancengleichheit und Vielfalt und im Hinblick auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ergriffen wurden, wie z. B. Schulungen (zu Fragen der Vielfalt und der Eingliederung) und Leitlinien (zur Erkennung und Bekämpfung unbewusster Voreingenommenheit), die den Bediensteten der Personalabteilung und den Auswahlausschüssen zur Verfügung gestellt wurden, sowie Vorkehrungen für Bewerber mit Behinderungen; entnimmt den Antworten des Zentrums auf die Anfragen zur schriftlichen Beantwortung des Parlaments, dass es plant, die „Charta für Vielfalt und Integration“ im Jahr 2023 anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass das Zentrum im Zeitraum 2017-2022 zwei griechischen Staatsangehörigen, die als abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren, monatliche und tägliche Tagegelder gezahlt hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die beiden abgeordneten nationalen Sachverständigen nach den internen Vorschriften des Zentrums keinen Anspruch auf diese Zulagen hatten, da das Zentrum seinen Sitz in Griechenland hat, weshalb die damit verbundenen Gesamtzahlungen an die beiden abgeordneten nationalen Sachverständigen in diesem Zeitraum in Höhe von 222 647 EUR (36 608 EUR im Jahr 2022) als unrechtmäßig angesehen werden; stellt ferner fest, dass das Zentrum, als es das Problem im Jahr 2022 feststellte, die beiden Fälle in das Register der Verstöße und Ausnahmen eintrug, beschloss, die vorschriftswidrig gezahlten Beträge nicht zurückzufordern, und eine Übergangszeit von drei Monaten für die zu diesem Zeitpunkt noch vor Ort tätigen abgeordneten nationalen Sachverständigen einführte; fordert eine strenge Überwachung und die Vermeidung derartiger Fälle in der Zukunft;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; stellt fest, dass das Zentrum seine Bediensteten auffordert, potenzielle oder tatsächliche Interessen anzugeben, wenn sie in einer Situation handeln, in der ein Interessenkonflikt entstehen könnte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Zentrum über einen eigenen Mechanismus verfügt, der Ex-ante-Maßnahmen mit Abhilfemaßnahmen, Ex-post-Kontrollen sowie die Unterstützung durch den Koordinator für die interne Kontrolle des Zentrums umfasst, der Informationen über gemeldete Interessenkonflikte erhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EU) 2019/128 alle Mitglieder und Stellvertreter, die an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben, eine Interessenerklärung abgeben müssen; begrüßt die Tatsache, dass die Interessenerklärungen aller Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Stellvertreter sowie des höheren und mittleren Führungspersonals des Zentrums auf der Website des Zentrums veröffentlicht wurden; entnimmt den Antworten des Zentrums auf die Anfragen zur schriftlichen Beantwortung des Parlaments, dass ab 2022 Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter, die keine unterzeichnete Interessenerklärung vorlegen, nicht mehr zu Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden, keine Dokumente des Verwaltungsrats erhalten und nicht an schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung teilnehmen; stellt fest, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats veröffentlicht werden, auch wenn dies nicht förmlich vorgeschrieben ist; stellt fest, dass die Lebensläufe einiger Mitglieder des Verwaltungsrats noch fehlen, einschließlich des Lebenslaufs des Vorsitzenden des Verwaltungsrats; fordert das Zentrum auf, die Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Stellvertreter zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum die Bedeutung von „Drehtüreffekten“ ernstnimmt und alle seine Bediensteten regelmäßig für die Durchführungsbestimmungen für Tätigkeiten außerhalb des Zentrums sowie für Aufgaben und berufliche Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst sensibilisiert; lobt, dass alle Bediensteten, die aus dem Zentrum ausscheiden, aufgefordert werden, ein Schreiben über ihre Verpflichtungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu unterzeichnen, in dem sie u. a. darauf hinweisen, dass ihre Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Zentrum durch künftige Beschäftigungen nicht beeinträchtigt werden darf;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass sich die Gesamtkosten der internen Kontrolle für das Jahr 2022 auf 1 101 755 EUR beliefen (29 024 EUR an direkten Kosten und 1 072 731 EUR an indirekten Kosten), was 6 % des Haushaltsplans des Zentrums entspricht; nimmt ferner die Erklärung des Zentrums zur Kenntnis, dass der moderate Kostenanstieg gegenüber 2021 (5,3 %) auf den Anstieg der Gehaltskosten und die Zusammensetzung des mit internen Kontrollaufgaben befassten Personals zurückzuführen ist, was zu höheren indirekten Kosten geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum gemäß seiner Bewertungspolitik für Vergabeverfahren mit einem Wert von mehr als 500 000 EUR Ex-ante-Bewertungen und für Projekte und Tätigkeiten mit Gesamtausgaben von mehr als 500 000 EUR Ex-post-Bewertungen durchführt; stellt fest, dass in einem Bericht des Leiters der Abteilung Finanzen und Auftragsvergabe aus dem Jahr 2022 der Schluss gezogen wurde, dass die im untersuchten Zeitraum eingeleiteten Vergabeverfahren den Anforderungen der Ex-ante-Bewertung entsprachen; stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 eine Ex-post-Bewertung einer Tätigkeit durchgeführt hat, die sich auf einen Rahmenvertrag im Bereich der Arbeitsmarktinformationen und der Analyse des Qualifikationsbedarfs konzentrierte (Vertragswert: 1 088 350 EUR); stellt fest, dass im Rahmen der Bewertung bestätigt wurde, dass diese Tätigkeit wirksam, effizient und kohärent war und einen europäischen Mehrwert erbrachte; stellt ferner fest, dass eine vom Exekutivdirektor eingesetzte Arbeitsgruppe im Jahr 2022 zu dem Schluss gekommen ist, dass bei einer Stichprobe von drei Vergabeverfahren die Kriterien für eine wirksame und effiziente interne Kontrolle vorhanden waren und eingehalten wurden, sodass keine Korrekturmaßnahmen erforderlich waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 57 Verstöße und Ausnahmeanträge im Zusammenhang mit Fragen der Vertrags- und Finanzverwaltung registriert hat; stellt ferner fest, dass die vom Koordinator für die interne Kontrolle ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt und weiterverfolgt wurden, um ein erneutes Auftreten zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Bewertung des gesamten Rahmens für die interne Kontrolle des Zentrums, die vom Koordinator für die interne Kontrolle unter Verwendung des von der GD BUDG bereitgestellten Instruments vorgenommen wurde, zu dem Ergebnis geführt hat, dass der Rahmen für die interne Kontrolle wirksam ist, alle seine Komponenten vorhanden sind und gut und zweckentsprechend funktionieren, wobei in Bezug auf die Komponente der internen Kontrolle im Bereich „Kontrolltätigkeiten“ einige Verbesserungen erforderlich sind; entnimmt dem Folgebericht mit Zufriedenheit, dass das Zentrum im Rahmen seiner Sensibilisierungsmaßnahmen für Fragen der Ethik, Integrität und internen Kontrolle regelmäßige obligatorische Schulungen für das gesamte Personal und die Mitglieder des Verwaltungsrats zum Thema „Good Governance“, einschließlich betrugsbezogener Fragen, anbietet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Zentrums, auf eine Art und Weise zu kommunizieren, die dazu beiträgt, ein breiteres Publikum zu erreichen, u. a. durch die Einführung einer maschinellen Übersetzungsfunktion auf der Website des Zentrums, um alle seine Webseiten in allen Amtssprachen der Union zugänglich zu machen; stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 in mehrere innovative Produkte investiert hat, z. B. in Unternehmensvideoproduktionen, bewegte Grafiken, Animationen (über die Berufsbildungssysteme der Länder, die 2022 den EU-Ratsvorsitz innehaben, d. h. Frankreich und Tschechien), Podcasts und neue Datenvisualisierungen sowie Online-Datenbanken, die das Webportal des Zentrums gestärkt haben; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Veröffentlichungen und Informationsvermerke des Zentrums Zehntausende von Menschen durch direkte Downloads erreicht haben; lobt das Zentrum für die Verbesserung seiner Kennzahlen für die sozialen Medien im Jahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt hervor, dass die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Hinblick auf den grünen und digitalen Aufschwung zu den wichtigsten Prioritäten gehören, wobei der ESF+ für den Zeitraum 2021-2027 über einen Haushalt von fast 99,3 Mrd. EUR verfügt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die hohen Inflationsraten und die damit verbundene Anpassung der Dienstbezüge mit einer Erhöhung der Dienstbezüge über die ursprünglichen Projektionen hinaus sowie eine Erhöhung des Gewichtungsfaktors dazu geführt haben, dass die Flexibilität bei der Sicherung zusätzlicher Ressourcen für das Kerngeschäft beschränkt war;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>