<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0240</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0112/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2171(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, 2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0109/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0112/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2171(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, 2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0109/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0112/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2171(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0112/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 189.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 25 857 952 EUR belief, was einem Anstieg um 4,01 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur fast ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Agentur für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Abhilfemaßnahmen erfordern, und dass es auch keine laufenden oder anstehenden Abhilfemaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) für das Haushaltsjahr 2022 erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrundeliegenden Vorgänge in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt mit Anerkennung fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100,00 % (wie im Jahr 2021) geführt haben; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen für das laufende Jahr bei 73,59 % lag und somit gegenüber 2021 leicht um 2,64 % gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 drei Haushaltsänderungen angenommen wurden, durch die der Haushalt der Agentur um 1 562 781 EUR aufgestockt wurde, und zwar in Bezug auf die Mittel, die im Rahmen des Kooperationsabkommens mit dem Amt für den Finanzierungsmechanismus des EWR und der norwegischen Zuschüsse sowie der Partnerschaftsabkommen mit dem nationalen statistischen Amt Bulgariens, dem griechischen Bürgerbeauftragten und der rumänischen Staatsanwaltschaft zuflossen, sowie in Bezug auf den von den österreichischen Behörden erhaltenen Mietzuschuss und die internen zweckgebundenen Einnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur laut dem Bericht des Rechnungshofs 6,4 Mio. EUR (26 %) der zur Verfügung stehenden Mittel für Verpflichtungen vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 übertragen hat, davon 5,9 Mio. EUR an Mitteln des Titels III im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben (74 % im Jahr 2021); betont, dass hohe Übertragungen für die Agentur ein wiederkehrendes Problem darstellen, das der Rechnungshof bereits mehrere Haushaltsjahre in Folge, und zwar seit dem Jahr 2018, beobachtet; nimmt die erneute Stellungnahme des Hofes zur Kenntnis, dass hohe Mittelübertragungsquoten im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit stehen und auf strukturelle Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und dem Haushaltsvollzugszyklus hinweisen; entnimmt der Antwort der Agentur auf die Bemerkung des Hofes und dem Bericht der Agentur mit dem Titel „Bemerkungen des Europäischen Parlaments zur Entlastung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Jahr 2021 und zu den von der Agentur ergriffenen Maßnahmen“ (dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen) die folgenden Bemerkungen zur hohen Mittelübertragungsquote im Zusammenhang mit den operativen Tätigkeiten der Agentur, wonach der spezifische Rahmen, in dem die Agentur tätig ist, eine viel frühere Bindung operativer Ausgaben erschwert, das IT-Instrument MATRIX verbessert wurde, um die Ausführung des Haushaltsplans genauer zu überwachen, und eine frühzeitige Schätzung der Mittelübertragungen (C8-Mittel) für das nächste Jahr zu ermöglichen, und der Haushaltsvollzug unter Berücksichtigung des endgültigen Ergebnisses bewertet werden, das in den vergangenen zehn Jahren bei über 99 % lag; räumt wie in den Vorjahren ein, dass die hohen Mittelübertragungen auch auf die Art der Kerntätigkeit der Agentur zurückzuführen sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im Rahmen ihrer Leistungsmessung ein System aus 25 wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) verwendet; lobt die hohe Erfolgsquote bei der Erreichung ihrer Leistungsindikatoren im Jahr 2022, der zufolge die Agentur fast alle für die einzelnen Leistungsindikatoren festgelegten Ziele übertroffen hat, die Zufriedenheit der Interessengruppen mit den Veranstaltungen der Agentur und der Relevanz, Nützlichkeit und Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Agentur hoch ist und die Agentur zu einem umfassenden Verständnis der Grundrechte und Trends beiträgt; lobt die Bemühungen der Agentur, die zu ihren Erfolgen im Jahr 2022 beigetragen haben, trotz der Neufestsetzung der Prioritäten bei allen laufenden Aktivitäten sowie den personellen und finanziellen Ressourcen und der Verschiebung und Umstrukturierung einiger Projekte der Agentur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt anerkennend die Leistung der Agentur zur Kenntnis, insbesondere die im Jahr 2022 erzielten hohen Leistungen, darunter Veröffentlichungen, Sitzungen, Organisation von Veranstaltungen, technische Hilfe und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau sowie schriftliche und mündliche Beiträge; stellt fest, dass im Jahr 2022 in 213 Veröffentlichungen auf die Arbeit der Agentur verwiesen wurde und diese 4 319 Mal in den Medien erwähnt wurde; lobt die Tätigkeiten der Agentur in Bezug auf die strategische Priorität 1 („Ermittlung von Trends: Erhebung und Analyse vergleichbarer Daten und Evidenz“), die von den Interessengruppen der Agentur als die relevantesten und wertvollsten erachtet wurden; verweist in diesem Zusammenhang auf die Erfolge der Agentur im Jahr 2022, wie die Veröffentlichung des Berichts „Roma in 10 European countries“, der unter anderem die Verbesserungen und Lücken bei der Inklusion der Roma aufzeigt, das Bulletin über Asyl und Migration (das sich auf die Lage der Grundrechte von Menschen konzentriert, die im letzten Quartal 2021 aus Drittländern in die Mitgliedstaaten und die Kandidatenländer der EU kamen), der Bericht „Bias in algorithms. Artificial intelligence and discriminations“ (Voreingenommenheit in Algorithmen. Künstliche Intelligenz und Ungleichbehandlung), der die Agentur zur ersten internationalen Menschenrechtsorganisation machte, die sich unter anderem mit der Verzerrung in Algorithmen auseinandersetzte, und der in den ersten sieben Tagen nach seiner Veröffentlichung der am häufigsten heruntergeladene Bericht der Agentur im Jahr 2022 war, sowie der Bericht „Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums in der EU – Wichtigste Ergebnisse und FRA-Stellungnahmen“, der einen Überblick über die wichtigsten Fragen des zivilgesellschaftlichen Raums in der gesamten EU verschafft; lobt in Bezug auf den letztgenannten Bericht, dass die Agentur ihre Fähigkeit zur Beeinflussung von politischen und legislativen Prozessen im zivilgesellschaftlichen Raum unter Beweis gestellt hat und in dieser Hinsicht an Projekten der tschechischen Ratspräsidentschaft und der Kommission zu dem Thema im Jahr 2022 beteiligt war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur rechtzeitig auf sich abzeichnende Grundrechtsfragen reagiert hat, etwa in Form der allgemeinen Leitlinien der Agentur in ihrem Bericht über die Einrichtung nationaler unabhängiger Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte an den EU-Außengrenzen, sowie dass die Agentur der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung oder Stärkung ihrer nationalen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte unterstützt und für Garantien für die Unabhängigkeit des jeweiligen Mechanismus gesorgt hat; weist darauf hin, dass das Völkerrecht eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Flüchtlinge vorschreibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt mit Anerkennung fest, dass die Agentur rasch Maßnahmen ergriffen hat, um auf die Menschenrechtslage in der Ukraine nach dem rechtswidrigen und unprovozierten Einmarsch Russlands zu reagieren, und zwar durch mehrere wichtige Aktionen wie eine Online-Umfrage über die Erfahrungen von aus der Ukraine Vertriebenen, zwei Bulletins über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Grundrechte in den Mitgliedstaaten, die Veröffentlichung einer Tabelle über die Umsetzung der Richtlinie 2001/55/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12).</FIELD></FOOTNOTE> in 16 Mitgliedstaaten und Projekte zur Datenerhebung über Erfahrungen im Zusammenhang mit Gewalt und anderen Menschenrechtsverstößen an Frauen, die vor dem Krieg fliehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>erkennt die Rolle der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte an, wenn es darum geht, die nationale Menschenrechtsinfrastruktur durch die Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergien mit Menschenrechtsinstitutionen sowie die Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken. nimmt die kontinuierliche Orientierungshilfe der Agentur im Bereich Asyl und Migration zur Kenntnis, wobei den Mitgliedstaaten regelmäßig ein Überblick über Fragen der migrationsbezogenen Grundrechte gegeben wird; begrüßt die Rolle, die die Agentur bei der Förderung eines menschenrechtsbasierten Diskurses einnimmt, indem sie eine wirksame Kommunikation erarbeitet, sich der Entwicklung neuer digitaler Anwendungen und Instrumente widmet und Menschenrechtsakteure zusammenbringt, um die europäischen Werte und Freiheiten zu fördern.</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Agentur beschlossen hat, für die Überwachung der Lage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn mit der nationalen Universität für den öffentlichen Dienst sowie dem Büro des Beauftragten für Grundrechte zusammenzuarbeiten und sich auf Informationen dieser Einrichtungen zu stützen, obwohl beide Einrichtungen nachweislich die Verschlechterung der Lage der Grundrechte in Ungarn fördern; stellt beispielsweise fest, dass die Bedenken der Kommission in ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 hinsichtlich der Unabhängigkeit des ungarischen Kommissars für Grundrechte zugenommen haben; bedauert, dass die Agentur dennoch beschlossen hat, die Zusammenarbeit mit Institutionen, die im Wesentlichen Rückschritten bei der Demokratie Vorschub leisten, nicht zu überdenken, obwohl die Hauptaufgabe der Agentur darin bestehen sollte, zur Verteidigung der Grundrechte beizutragen, und zwar insbesondere in problematischen Fällen wie dem Verhalten der ungarischen Regierung; fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen auszusetzen und die Entlastungsbehörde diesbezüglich über Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Effizienzgewinne</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 weiterhin mit dem Netz der Agenturen für Justiz und Inneres und den ihm angehörenden Agenturen zusammengearbeitet hat, um mit ihrem Fachwissen im Bereich der Grundrechte zur Bewältigung von Herausforderungen in gemeinsamen Arbeitsbereichen wie innere Sicherheit, Migration, organisierte Kriminalität, Asyl und Grenzen beizutragen; verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Zusammenarbeit der Agentur im Jahr 2022 mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen bei der Vorbereitung einer Erhebung über Gewalt gegen Frauen, mit der Asylagentur der Europäischen Union bei der Überarbeitung einiger Schulungsmodule und der Ausarbeitung einer Broschüre über den vorübergehenden Schutz von Vormündern unbegleiteter Kinder, mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung bezüglich der Erleichterung von Schulungen zu Daten und Berichterstattung über Hassverbrechen und mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen bei der Erstellung eines Handbuchs über Cyberkriminalität und Grundrechte; verweist auf die Zusammenarbeit der Agentur mit Agenturen und anderen Einrichtungen außerhalb des Netzes der Agenturen für Justiz und Inneres, wie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Europäischen Arbeitsbehörde und Eurostat im Jahr 2022; fordert dazu auf, weitere Synergieeffekte zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung zu sondieren und zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>entnimmt den Antworten auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass die Agentur Initiativen ergriffen hat, um ihre Effizienz zu steigern und Gewinne zu erzielen, und zwar durch die Automatisierung sich wiederholender Aufgaben, die Kartierung und Umgestaltung laufender Geschäftsprozesse, die Überprüfung der Organisationsstruktur im Hinblick auf eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen, die systematischere Einrichtung von Kooperationsplattformen, die Vereinfachung der für die Verwaltung der Finanz- und Personalausstattung geltenden Vorschriften und Verfahren sowie durch qualitative Bewertungen der Bemühungen zur Effizienzsteigerung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur die Automatisierung und Rationalisierung von Personalprozessen in Jahr 2022 fortgesetzt hat, unter anderem durch die Ausweitung der Nutzung von SYSPER; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur ein neues Einstellungsinstrument implementiert hat, um die Auswahl zu erleichtern und Bewerbern und der Personalabteilung mehr Benutzerfreundlichkeit zu bieten, und dass sie zusätzliche Dateninstrumente eingeführt hat, um Aspekte der Gehaltsabrechnung zu automatisieren; stellt ferner fest, dass die Agentur mittlerweile das elektronische Archivierungs- und Aktenverwaltungssystem der Kommission (ARES) übernommen hat, was zur Integration der Lösung EU Sign führte, die die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur ermöglicht; begrüßt den Abschluss der Vorbereitungen für die Einführung des Instruments zur Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens (e-Vergabe) der Kommission im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>verweist auf den Ansatz der Agentur, mit weniger mehr zu erreichen, mit dem bereits 350 000 EUR eingespart wurden und voraussichtlich 200 000 EUR durch die Nutzung interner Ressourcen für die Entwicklung neuer IT-Anwendungen und die neuen Cloud-basierten Technologien, die der Agentur zu einer weiteren Optimierung ihrer IT-Infrastruktur verholfen haben, eingespart werden; stellt fest, dass sich die Agentur auch um eine effiziente Nutzung ihrer Ressourcen bemüht, indem sie u. a. Anwendungen der Kommission übernimmt, die Heiztemperatur in den Gebäuden senkt, auf papierlose Verfahren im Bereich Finanzierung und Auftragsvergabe zurückgreift und die Post- und Kurierdienste reduziert; fordert die Agentur auf, bewährte Verfahren in diesem Bereich über ihre Kanäle für die Zusammenarbeit mit anderen dezentralen Agenturen der EU zu teilen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur laut dem Bericht des Rechnungshofs nicht zu den Agenturen gehört, die eigene Pläne zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaneutralität ihrer Tätigkeit aufgestellt haben, eine Form der Umweltberichterstattung in ihre jährlichen Tätigkeitsberichte integriert haben und die EMAS-Eintragung erhalten haben; entnimmt jedoch den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass eine EMAS-Zertifizierung vorgesehen ist, sobald die Agentur in ihre neuen Räumlichkeiten umzieht, die auch den Anforderungen des Europäischen Grünen Deals entsprechen müssen; lobt die Agentur für die Einführung umweltfreundlicher Kriterien für das öffentliche Beschaffungswesen im Zusammenhang mit ökologischen und sozialen Anforderungen sowie Auswahl- und Zuschlagskriterien, die zwangsläufig dadurch begrenzt sind, dass die Agentur hauptsächlich Dienstleistungen beschafft;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 94 % der Planstellen besetzt und 68 der 72 im Haushaltsplan der EU bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gleiche Anzahl der bewilligten Stellen wie im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 zudem 28,4 Vertragsbedienstete in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und neun abgeordnete nationale Sachverständige in VZÄ (darunter eine Person unentgeltlich) beschäftigte; stellt eine geringe Fluktuationsquote (1,9 %) im Jahr 2022 fest; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 die Automatisierung und Rationalisierung von Personalprozessen fortgesetzt hat, um weitere Effizienzgewinne zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der oberen und mittleren Führungsebene der Agentur mit drei Männern (50 %) und drei Frauen (50 %), im Verwaltungsrat mit 33 Frauen von 65 Mitgliedern (51 %) und unter den Bediensteten der Agentur insgesamt mit 57 Frauen von 105 Bediensteten (54 %) herrscht; nimmt zur Kenntnis, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis eines der wichtigsten Ziele der Agentur im Bereich der Nichtdiskriminierung ist und bei der Arbeit ihrer Gremien, wie der Gruppe für die Geschlechtergleichstellung und Vielfalt, die sich für die Förderung der Nichtdiskriminierung der Geschlechter in allen Aspekten der Personalprozesse der Agentur einsetzt, weiterhin einen besonderen Schwerpunkt darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur zum 1. Oktober 2022 Bedienstete aus 23 Mitgliedstaaten beschäftigt hat; begrüßt die Bemühungen der Agentur um geografische Ausgewogenheit; stellt fest, dass im Rahmen der Strategie der Agentur für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung die Förderung der Vielfalt, einschließlich der geografischen Ausgewogenheit, Teil der übergeordneten Ziele in Personalprozessen wie Einstellung und Auswahl ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur eine Reihe von Maßnahmen für die Integration von Personen mit Behinderungen ergriffen hat, indem sie Unterkünfte zur Verfügung stellt, ihre Räumlichkeiten verbessert hat, um die Zugänglichkeit zu erleichtern, Telearbeit in Ausnahmefällen ermöglicht und regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung des Personals für Behinderungen veranstaltet; begrüßt die Bemühungen der Agentur, Personen mit Behinderungen bei Bewerbungen für Praktika anzuziehen; stellt fest, dass die Agentur auch eine Strategie zur Unterstützung von Behinderten ausarbeitet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur das Wohlbefinden ihres Personals durch die Bereitstellung von psychologischer Unterstützung, die Förderung von körperlicher Aktivität durch ein neues, 2022 angenommenes Programm, das einen finanziellen Beitrag für die Mitgliedschaft in Sportvereinen vorsieht, und die Annahme der Regeln der Kommission für hybrides Arbeiten unterstützt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung der Agentur auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden; stellt fest, dass die Agentur laut dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen beschlossen hat, die Informationen über die internen Sachverständigen nicht mehr auf ihrer Website zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt die von der Agentur im Jahr 2022 durchgeführte Überprüfung bzw. Aktualisierung der Interessenerklärungen des gesamten Personals und die daraus resultierenden präventiven Empfehlungen; stellt überdies fest, dass die Agentur eine verpflichtende Schulung für das Personal zum Thema Ethik und Integrität sowie Leitlinien für die Bewertung von Nebentätigkeiten bereitstellt; stellt in Bezug auf die Überwachung der Einhaltung der geltenden Beschlüsse im Hinblick auf „Drehtüreffekte“ und die damit einhergehenden Beschränkungen durch das ehemalige Personal der Agentur fest, dass die Agentur die Möglichkeit einer Durchführung von Stichprobenkontrollen überprüft; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 ein potenzielles Risiko eines vermeintlichen Interessenkonflikts eines Mitglieds des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit einem von der Agentur unterzeichneten und durch die Fonds des EWR/Norwegens finanzierten Projektvertrag festgestellt hat; stellt fest, dass man nach einer Bewertung der Situation zu dem Schluss kam, dass es sich nicht um einen tatsächlichen Interessenkonflikt handelt; begrüßt dennoch die Maßnahmen, die zur Minderung solcher Risiken ergriffen wurden, einschließlich der Aufforderung, dass das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats vor der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats seine Interessenerklärung aktualisiert und sich bei allen Entscheidungen des Verwaltungsrats über das betreffende Projekt der Stimme enthält;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 ihre internen Kontrollsysteme bewertete und zu dem Schluss kam, dass sie wirksam sind und die Komponenten und Grundsätze vorhanden sind und insgesamt gut funktionieren, mit einigen geringfügigen Mängeln hinsichtlich der Grundsätze 5, 13 und 14 in Bezug auf den rechtzeitigen Abschluss der Beurteilung der beruflichen Entwicklung sowie der nötigen Verbesserung der Strategie für das Management von Interessengruppen in der internen und externen Kommunikation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Aktionsplan im Hinblick auf die 2021 aktualisierte Betrugsbekämpfungsstrategie der Agentur derzeit umgesetzt wird und alle darin vorgesehenen Maßnahmen in Angriff genommen werden, einschließlich einer speziellen Bewertung des Betrugsrisikos, der Sensibilisierung des Personals für die Vorschriften über Betrugsbekämpfung und über die Meldung von Missständen sowie einer rechtzeitigen Aktualisierung des Rechtsrahmens;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agentur, ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und ihre Online-Präsenz zu erhöhen; lobt die verbesserten Metriken der Agentur in Bezug auf die Nutzung der verschiedenen Social-Media-Plattformen im Jahr 2022; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 eine Social-Media-Kampagne mit dem Titel „Our Data, Your Ally“ (Unsere Daten, Dein Verbündeter) entwickelt hat, um junge Menschen über die Daten zu Jugendlichen zu informieren, die sie bei ihrer Lobbyarbeit nutzen können; stellt ferner fest, dass die Agentur im Jahr 2022 134 Sitzungen und Veranstaltungen (mit)organisierte, darunter Workshops und Webinare sowie den vierten Grundrechtedialog in Paris in Zusammenarbeit mit dem französischen Ratsvorsitz, den Verbindungsbüros der Kommission und des Parlaments in Frankreich und der Stadt Paris und die erste Haustagung für Menschenrechtsvertreter und -experten mit dem Titel „Putting human rights at the heart of Europe's future“ (Die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Zukunft Europas rücken), an der 60 verschiedene Interessenträger teilnahmen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>