<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0241</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0104/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0095/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0104/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0095/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0104/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0104/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 141/06 vom 29.3.2022, S. 33.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 18 893 136 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 0,71 % entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Beobachtungsstelle hauptsächlich (zu 94 %) aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2022 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 98,78 % geführt haben (was gegenüber 2021 einem Rückgang um 1,22 % entspricht); stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 96,65 % betrug, was gegenüber 2021 eine leichte Zunahme um 0,30 % bedeutet; stellt ferner fest, dass die Ausführungsquote bei den von 2021 auf 2022 übertragenen Mitteln für Zahlungen 88,98 % betrug;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Beobachtungsstelle zwar nur für eine verspätete Zahlung Zinsen gezahlt hat, dass aber eine beträchtliche Anzahl von Zahlungen vom Finanz- und Rechnungsführungsmanagement der Beobachtungsstelle (periodengerechte Rechnungsführung) fälschlicherweise als verspätet eingestuft wurde (107 von 1 595), und zwar aufgrund von unzutreffenden Parametrisierungen oder unzutreffender Eingabe von Daten oder beidem betreffend die Zahlungsfrist oder den Eingang der eine Zahlungsverpflichtung begründenden Dokumente; entnimmt der Antwort der Beobachtungsstelle, dass durch die uneinheitliche Kennzeichnung verspäteter Zahlungen die Ordnungsmäßigkeit der betreffenden Vorgänge nicht beeinträchtigt wurde; weist ferner darauf hin, dass die Beobachtungsstelle einige Maßnahmen ergriffen hat, um das genannte Risiko „falsch positiver“ Meldungen zu minimieren und weiter sicherzustellen, dass ihr System der periodengerechten Rechnungsführung ein klares und genaues Bild der tatsächlichen verspäteten Zahlungen vermittelt; fordert die Beobachtungsstelle auf, diese Angelegenheit weiterhin zu überwachen und mögliche künftige Reputationsrisiken im Zusammenhang mit dieser Frage zu mindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass im neuen Modell der Leistungsmessung der Beobachtungsstelle eine begrenzte Zahl (zehn) zusammengesetzter wesentlicher Leistungsindikatoren (KPI) ausgewiesen wird, wobei diese KPI verwendet werden, um die Wirksamkeit der Erzielung der gewünschten Ergebnisse und die Effizienz der Verwendung der zugewiesenen Ressourcen zu messen, und dass diese durch übergeordnete KPI ergänzt werden, die sich auf Ergebnisse und Auswirkungen konzentrieren; weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle für die Bewertung der KPI 65 jährliche Ziele festgelegt hat, von denen 57 Ziele (87 %) im Jahr 2022 erreicht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Beobachtungsstelle im Rahmen des Arbeitsprogramms 2022 152 von 188 Outputs/Ergebnissen (81 %) erreicht hat und 12 % davon teilweise erreicht hat (d. h. 23 Outputs/Ergebnisse, die sich verzögert haben und Ende 2022 noch nicht abgeschlossen waren), während zwölf Ergebnisse (6 %) nicht umgesetzt wurden und zwei Ergebnisse nicht anwendbar waren; merkt an, dass nach Ansicht der Beobachtungsstelle die meisten Verzögerungen oder Annullierungen von Tätigkeiten im Jahr 2022 auf einen Mangel an Ressourcen zurückzuführen sind; stellt ferner fest, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 mit den Vorbereitungen für die Umsetzung ihres neuen Mandats (das voraussichtlich ab 2024 gelten wird) begonnen hat, die wichtige Ressourcen in Anspruch nehmen und einige Anpassungen bei einigen ihrer zuvor geplanten Tätigkeiten erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt die unternommenen Bemühungen und Fortschritte zur Kenntnis, die die Beobachtungsstelle in ihren drei Arbeitsbereichen (Gesundheit, Sicherheit und Triebkräfte der Tätigkeit) erzielt hat; weist insbesondere auf die Veröffentlichung des neuen Europäischen Drogenberichts im Jahr 2022 hin, der einen aktuellen Überblick über die Drogensituation in Europa bis zum Jahr 2022 gibt, sowie auf die Einführung der E-Learning-Plattform PLATO, die das Europäische Präventionscurriculum umfasst, das für die Schulung von Fachkräften bestimmt ist, die an der Gestaltung von Entscheidungen, Meinungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prävention in Europa beteiligt sind, auf die Veröffentlichung von sieben Minileitfäden, die den Umgang mit Drogen in Freizeiteinrichtungen, lokalen Gemeinschaften, Schulen und Gefängnissen sowie mit den Bedürfnissen von Familien und Obdachlosen zum Gegenstand haben, sowie auf die Veröffentlichung von drei Schwerpunktthemen zu Drogenkonsumräumen, Drug-Checking und Maßnahmen im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 eine neue schnelle Trendspotting-Studie mit gemischten Methoden veröffentlicht hat, um die anfängliche Reaktion der Dienste auf die Bedürfnisse vertriebener Ukrainerinnen und Ukrainer in den Nachbarländern der Union zu bewerten; zollt der Beobachtungsstelle für die Zusammenarbeit mit Europol bei der Vorbereitung der vierten Ausgabe der gemeinsamen Analyse zu dem Thema „EU Drug Markets: In-depth analysis“ (EU-Drogenmärkte: eingehende Analyse) Lob, deren Ergebnisse in einer Reihe von Modulen vorgestellt werden, die sich jeweils auf den Markt für eine bestimmte Droge konzentrieren und Trends entlang der Lieferkette von der Herstellung über den Handel bis hin zum Vertrieb und Konsum abdecken; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im Jahr 2022 die ersten beiden Module zu Kokain und Methamphetamin auf den Weg gebracht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 die Umsetzung des Frühwarnsystems der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit ihren Partnern fortgesetzt hat; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Jahr 2022 dem Frühwarnsystem erstmals 41 neue psychoaktive Substanzen förmlich gemeldet wurden; weist darüber hinaus darauf hin, dass zwei neue psychoaktive Substanzen, die von der Beobachtungsstelle im Jahr 2021 einer Risikobewertung unterzogen wurden (3-Chloromethcathinon (3-CMC) und 3-Methylmethcathinon (3-MMC)), im Jahr 2022 mit der Delegierten Richtlinie der Kommission in die Drogendefinition aufgenommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Teilnahme der Beobachtungsstelle an drogenbezogenen Schulungsveranstaltungen und am Aufbau von Kapazitäten, wobei sie ihr Wissen an nahezu 950 im Drogenbereich tätige Fachkräfte, auch an Strafverfolgungsbeamte und politische Entscheidungsträger, weitergeben konnte; stellt außerdem fest, dass weltweit rund 1 200 im Drogenbereich tätige Fachkräfte an den sieben Webinaren teilgenommen haben, die von der Beobachtungsstelle im Jahr 2022 organisiert wurden; zollt der Beobachtungsstelle Anerkennung dafür, dass sie zusammen mit ihren Partnern die vierte Europäische Konferenz über Suchtverhalten und Abhängigkeiten („Lisbon Addictions“ 2022) organisiert hat, in deren Rahmen unter dem übergeordneten Thema „Global Addictions“ (globale Abhängigkeit) eine Rekordzahl von 1 757 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 84 Ländern zusammenkam;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die unermüdlichen Bemühungen der Beobachtungsstelle, die sozialen Aspekte und gesellschaftlichen Auswirkungen von Drogen aufzuzeigen, Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung von Drogenkonsumenten zu fördern und das Thema Drogen aus einer multidisziplinären Perspektive anzugehen; hält es für wesentlich, das Bewusstsein für den Stellenwert der Prävention und eines innovativen, auf die psychische Gesundheit ausgerichteten Ansatzes in der Drogenpolitik weiter zu schärfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die von der Beobachtungsstelle in Zusammenarbeit mit Europol erzielten Fortschritte in Bezug auf die gemeinsame Analyse zu dem Thema „EU Drug Markets: In-depth analysis“ (EU-Drogenmärkte: eingehende Analyse), wobei im Laufe des Jahres 2022 Module zu bestimmten Drogen veröffentlicht wurden und weitere Module für 2023 geplant sind; begrüßt die im Jahr 2022 ausgeführten Tätigkeiten zur Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Kernversorgungsdaten in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen von Reitox und Europol; begrüßt die Umsetzung aller Aufgaben der Beobachtungsstelle im Rahmen der operativen Aktionspläne der multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen zu Cannabis, Kokain und Heroin; weist darauf hin, dass der Drogenhandel als eine der wichtigsten Einnahmequellen und als Anwerbemöglichkeit für organisierte Kriminalität und Terrorismus ausgemacht wurde, und hebt den Beitrag hervor, den die Beobachtungsstelle zu einem sicheren Europa leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt die laufende Zusammenarbeit zwischen der Beobachtungsstelle und den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf regionaler Ebene im Rahmen des EU4MD-Projekts für technische Hilfe sowie die laufende Durchführung des bilateralen Projekts mit Georgien „EMCDDA4GE“; begrüßt die Gründung einer offiziellen Partnerschaft im Rahmen des Kooperationsprogramms zwischen Lateinamerika, der Karibik und der Europäischen Union zur Drogenpolitik;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>zollt der Beobachtungsstelle für ihr Engagement Lob, die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Tätigkeiten kontinuierlich zu verbessern und ihre Ressourcen, ihr Fachwissen und ihr Know-how bestmöglich zu nutzen, um letztlich zu einem sichereren und gesünderen Europa, insbesondere durch Kooperationsvereinbarungen mit Agenturen in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Gesundheit, beizutragen; nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die die Beobachtungsstelle ergriffen hat, um die Betriebskosten ihrer Räumlichkeiten zu senken, wie etwa den Einsatz von Sonnenschutz auf Glasflächen und Klimaschaltern an den Fenstern; nimmt ferner die Vereinbarung mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs über die gemeinsame Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Kantine, Tiefgarage und Konferenzräume) auf dem Gelände ihres Hauptsitzes sowie die Zusammenarbeit zwischen den beiden Agenturen bei der gemeinsamen Beschaffung von gemeinsamen Dienstleistungen (z. B. Sicherheit, Reinigung und Verpflegung) und die gemeinsame Organisation von Schulungsmaßnahmen von gemeinsamem Interesse für das Personal beider Agenturen zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Beobachtungsstelle über einen Strategieplan („Umweltstrategie 2021-2025“) verfügt, um CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-neutral zu werden, und dass sie in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht Parameter in Bezug auf die Umweltleistung und den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck der Beobachtungsstelle aufgenommen hat, wobei sich die jährlichen Ergebnisse seit 2014 stetig verbessern; begrüßt den im Jahr 2022 gefassten Beschluss des Direktors der Beobachtungsstelle, die EMAS-Zertifizierung zu erlangen, ein Verfahren, das im Jahr 2023 abgeschlossen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 mehrere Projekte zur Verbesserung der Umweltleistung durchgeführt hat, indem der Stromverbrauch verbessert, Solarzellen auf dem Dach des Gebäudes installiert und elektrische Car-Sharing-Stationen eingerichtet wurden, um den Fuhrpark der Beobachtungsstelle durch Elektro- oder Hybridfahrzeuge zu ersetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 97 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren, wobei von den sieben Beamtenstellen und 69 Stellen für Bedienstete auf Zeit, die im Haushaltsplan der Union bewilligt wurden, sechs bzw. 68 besetzt waren (76 bewilligte Stellen im Jahr 2022, keine Veränderung gegenüber 2021); weist darauf hin, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 außerdem 27 Vertragsbedienstete beschäftigte; begrüßt die Personalüberprüfung der Beobachtungsstelle im Jahr 2022 und die wirksame und effiziente Zuweisung ihrer Ressourcen, wobei 72,44 % des Personals der Beobachtungsstelle für operative Tätigkeiten, 18,20 % für administrative Unterstützung und Koordinierung und 9,35 % für neutrale Tätigkeiten eingesetzt wurden; zollt der Beobachtungsstelle für ihre niedrige Personalfluktuation (2,9 %) im Jahr 2022 Anerkennung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die Beobachtungsstelle nach eigenen Angaben zwei Frauen (22 %) und sieben Männer (78 %) in ihrer höheren Führungsebene beschäftigt, während in ihrem Verwaltungsrat 20 Frauen (37 %) und 34 Männer (63 %) vertreten sind; weist darauf hin, dass sich das Personal aus insgesamt 36 Männern (38 %) und 58 Frauen (62 %) zusammensetzt; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Bezug auf das Personal zu sorgen, und fordert die Beobachtungsstelle auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer höheren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt den Bericht der Beobachtungsstelle in Bezug auf die Folgemaßnahmen zur Kenntnis, die angesichts der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Bericht der Beobachtungsstelle“) ergriffen wurden, um das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen innerhalb der Beobachtungsstelle zu verbessern; stellt fest, dass derartige Maßnahmen im Rahmen der Einstellungsverfahren der Beobachtungsstelle und der Verbreitung von Informationen über das Auswahlverfahren der Beobachtungsstelle in den Mitgliedstaaten ergriffen wurden; zollt dem Vorsitz des Verwaltungsrats der Beobachtungsstelle Lob dafür, dass er sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, Norwegens und der Türkei gewandt hat, um ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern bei der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Beobachtungsstelle sicherzustellen; entnimmt dem Bericht der Beobachtungsstelle in Bezug auf die Bemerkung über die Nichtverwendung von SYSPER ferner, dass die Beobachtungsstelle eigene Instrumente der Informations- und Kommunikationstechnologie für das digitalisierte Personalmanagement entwickelt und eingeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist auf die Bemerkung aus dem Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der Union für 2018 bezüglich der Einstellung von Zeitarbeitskräften durch einen Rahmenvertrag ohne Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2008/104/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9).</FIELD></FOOTNOTE> und des portugiesischen Arbeitsrechts hin; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass diese Bemerkung abgeschlossen ist, während der betreffende Rahmenvertrag im März 2022 auslief und die letzte Zahlung für Zeitarbeitskräfte im Januar 2022 erfolgte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vergabe öffentlicher Aufträge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der einem im Jahr 2022 geschlossenen Vertrag entsprechende Betrag (75 000 EUR) nicht vollständig durch eine entsprechende Mittelbindung gedeckt war, was zu einem Defizit in Höhe von 8 000 EUR führte; stellt fest, dass eine ähnliche Situation im Jahr 2021 für die gleiche Art von Verträgen eingetreten ist und dass die Beobachtungsstelle dem Bericht des Rechnungshofs zufolge in beiden Fällen die in Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 73 Absatz 2 der Haushaltsordnung der Beobachtungsstelle festgelegten Anforderungen nicht erfüllt hat; entnimmt der Antwort der Beobachtungsstelle jedoch, dass die Kosten für den Vertrag gemäß den mit zwei anderen Einrichtungen, die die Räumlichkeiten der Beobachtungsstelle in Lissabon nutzen, getroffenen Vereinbarungen geteilt wurden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beobachtungsstelle nur einen Teil der gesamten Kosten/Ausgaben für den Auftrag zu tragen hatte, der auf entsprechenden Mittelbindungen beruhte, während die übrigen Kosten auf Verrechnungs-/Abrechnungsvorgängen beruhten, da diese Kosten von den beiden anderen Einrichtungen getragen wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, mit denen für Transparenz gesorgt werden soll sowie Interessenkonflikte vermieden bzw. bewältigt und Hinweisgeber geschützt werden sollen; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte und keine Missstände gemeldet und untersucht und auch keine entsprechenden Fälle zum Abschluss gebracht wurden; begrüßt, dass die Beobachtungsstelle auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe ihrer höheren Führungskräfte, der Mitglieder des Verwaltungsrats und der externen Sachverständigen, die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der Beobachtungsstelle sind, veröffentlicht hat; weist darauf hin, dass im Falle der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website der Beobachtungsstelle lediglich eine Zusammenfassung ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeiten verfügbar ist; nimmt die Verpflichtung der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, bis Ende 2023 zu prüfen, ob es möglich ist, in den veröffentlichten Lebensläufen auch die frühere berufliche Tätigkeit dieser Mitglieder anzugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 keine Lobbyisten getroffen hat; stellt ferner fest, dass die Beobachtungsstelle auf der Grundlage der von der Kommission und der Europäischen Bürgerbeauftragten zu diesem Thema entwickelten Leitlinien und Empfehlungen einen Verhaltenskodex und praktische Empfehlungen/Leitlinien für den möglichen Umgang ihres Personals mit Interessenvertretern aufgestellt hat; weist darüber hinaus darauf hin, dass in diesen Leitlinien für den Fall, dass derartige Treffen stattfinden, empfohlen wird, die Treffen zu registrieren und zu veröffentlichen; fordert die Beobachtungsstelle auf, diesen Leitlinien Folge zu leisten und derartige Treffen unverzüglich zu veröffentlichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrollen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2022 zwei Prüfungen für die Beobachtungsstelle durchgeführt hat, und zwar zur internationalen Zusammenarbeit und zur Angemessenheit der Koordinierungs- und Arbeitsvereinbarungen der Partner-Generaldirektionen und anderer Interessenträger sowie zum Governance-Rahmen der dezentralen Agenturen der Union; stellt fest, dass die Prüfungsergebnisse für beide Prüfungsprojekte Ende 2022 noch nicht zur Verfügung standen und zu diesem Zeitpunkt keine ausstehenden kritischen Risiken oder Empfehlungen des IAS vorlagen, mit Ausnahme einer ausstehenden Empfehlung zur internen Kommunikation aus einer im Jahr 2021 durchgeführten Prüfung des Personalmanagements und der Ethik;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt das Ergebnis der im Jahr 2022 durchgeführten Bewertung der Wirksamkeit der Systeme der internen Kontrolle der Beobachtungsstelle, wonach alle Komponenten vorhanden sind und funktionieren; stellt fest, dass bei der Bewertung fünf Grundsätze der internen Kontrolle ermittelt wurden, bei denen möglicherweise Verbesserungsbedarf besteht, und zwar in Bezug auf das Kontrollumfeld, die Kontrolltätigkeiten sowie die Information und Kommunikation; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 eine umfassende Risikoermittlung und -bewertung zur Verbesserung des Risikomanagements der Beobachtungsstelle durchgeführt wurde, wobei die ermittelten Risiken mit dem neuen Mandat der Beobachtungsstelle und ihrem neuen Geschäftsmodell zusammenhängen; fordert die Beobachtungsstelle auf, alle bei den verschiedenen Bewertungen im Jahr 2022 festgestellten Mängel zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2021 eine überarbeitete Betrugsbekämpfungsstrategie mit drei strategischen Zielen und einem Aktionsplan für die Umsetzung im Jahr 2022 angenommen hat, die bis zum Jahresende weitgehend umgesetzt war, wobei nur eine von zwölf Maßnahmen noch aussteht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>zollt der Beobachtungsstelle für ihre Kommunikationsanstrengungen Anerkennung, die darauf ausgerichtet waren, die Erstellung hochwertiger Veröffentlichungen sicherzustellen, wobei im Jahr 2022 66 wissenschaftliche und institutionelle Veröffentlichungen und 16 wissenschaftliche Artikel und Buchkapitel erstellt wurden, die von der Beobachtungsstelle verfasst oder mitverfasst und in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass die Beobachtungsstelle im Jahr 2022 auf allen ihr zur Verfügung stehenden Kanälen ein deutlich größeres Publikum erreicht hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Beobachtungsstelle rund 2,6 Millionen Einzelbesucher auf der Website hatte, was eine Rekordzahl darstellt und einem Anstieg um fast 50 % gegenüber 2021 entspricht – dazu zählen 1,6 Millionen Aufrufe ihrer Videos, was einem Anstieg um 15 % gegenüber 2021 entspricht – und eine Zunahme der Follower auf zwei wichtigen Social-Media-Kanälen, nämlich LinkedIn (+57 %) und Instagram (+37 %), verzeichnete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Beobachtungsstelle auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und die Öffentlichkeit über die sozialen Medien und andere Medienkanäle anzusprechen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zugänglichkeit der von der Beobachtungsstelle erstellten Berichte für die Nutzer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt die Ressourcenseite „EMCDDA 4 Ukraine“, die für Fachkräfte eingerichtet wurde, die in Europa im Drogenbereich tätig sind und Personen unterstützen, die aus der Ukraine vertrieben wurden;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>