<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0242</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Umweltagentur</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0130/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2149(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (006180/2024 – C9‑0087/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 13,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0130/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2149(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0087/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 13,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0130/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2149(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0130/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 88 173 021 EUR belief, was gegenüber 2021 einen Anstieg um 35,93 % darstellt; in der Erwägung, dass die Mittel der Agentur aus dem Unionshaushalt und dem EFTA-Beitrag (63,32 %) sowie den Beiträgen im Rahmen gesonderter Übereinkünfte (36,67 %) stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge für das Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und dass es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % bei den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsjahres geführt haben, die damit im Vergleich zu 2021 unverändert geblieben ist; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr 2022 bei 86,66 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 1,75 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht für das Haushaltsjahr 2021 zu dem Schluss gekommen ist, dass der Rückgriff auf ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zur Änderung eines Rahmenvertrags durch Verdoppelung des ursprünglichen Budgets auf 1 Mio. EUR vorschriftswidrig war und infolgedessen alle Zahlungen auf der Grundlage dieses Verfahrens vorschriftswidrig sind; stellt ferner fest, dass der Vertrag im Dezember 2022 auslief und sich die damit verbundenen Zahlungen im Jahr 2022 auf 470 660 EUR beliefen; stellt fest, dass diese Bemerkung des Rechnungshofs mittlerweile als abgeschlossen eingestuft wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der Leistungsrahmen der Agentur in fünf Leistungsziele gegliedert ist, die anhand von 17 mehrjährigen zentralen Leistungsindikatoren überwacht werden, zu denen u. a. die Stellenbesetzungsquote, die Ausführung des Haushaltsplans und die Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms gehören; stellt fest, dass das Jahresarbeitsprogramm in Bezug auf die Bereitstellung wesentlicher Berichte und Bewertungen zu 95 % und in Bezug auf die aktualisierten zentralen Indikatoren zu 96 % umgesetzt wurde und die Umsetzungsquote damit in beiden Fällen über der Zielvorgabe von 90 % lag; nimmt die Indikatoren zur Kenntnis, die noch nicht erreicht wurden oder bei denen ein Rückstand zu verzeichnen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur auch im Jahr 2022 eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Informationsgrundlagen für Maßnahmen zur Unterstützung der Umwelt gespielt hat, die den Zielen des europäischen Grünen Deals und des 8. Umweltaktionsprogramms (8. UAP) sowie den allgemeinen Zielen und globalen Verpflichtungen der Union entsprechen; begrüßt, dass die Agentur weiterhin die vereinbarten Maßnahmen und Aufgaben durchgeführt und neue Maßnahmen und Aufgaben zur Unterstützung des ökologischen Wandels und der Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes übernommen hat, während gleichzeitig Maßnahmen mit der Anpassungsstrategie der EU verknüpft wurden; stellt ferner fest, dass dies das zweite Jahr der Umsetzung der Strategie des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (Eionet) für den Zeitraum 2021-2030 war, die darauf abzielt, den politischen Entscheidungsträgern der Union und der Öffentlichkeit die besten verfügbaren Kenntnisse zur Erreichung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022, als weite Teile Europas von Hitzewellen, Dürren und Waldbränden heimgesucht wurden und der Kontinent den heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen erlebte, in 27 000 Online-Artikeln erwähnt wurde und aufgrund des erheblichen Medieninteresses mehrere Bedienstete der Agentur von Medienunternehmen aus ganz Europa interviewt wurden, wobei der Schwerpunkt auf den Ursachen und Folgen von extremen Wetterereignissen lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2022 neue Aufgaben zur Unterstützung des ökologischen Wandels und der Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes übernommen hat, wie etwa die Einrichtung des europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel, während gleichzeitig Maßnahmen mit der Anpassungsstrategie der EU verknüpft wurden, wodurch die Rolle der Agentur bei der Unterstützung der Verwirklichung der Klimaziele Europas gestärkt wurde; würdigt, dass die Agentur die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) mit wissenschaftlich fundierten, aktuellen Daten und Informationen unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2022 ein neues europäisches Themenzentrum für biologische Vielfalt und Ökosysteme für den Zeitraum 2023-2026 eingerichtet wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Effizienzsteigerungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur im Einklang mit dem in den vorangegangenen Jahren verfolgten Ansatz auch 2022 bestrebt war, durch die gemeinsame Nutzung von Diensten mit der Kommission, anderen Agenturen der Union und dem Gemeinsamen Unterstützungsbüro des Netzwerks der EU-Agenturen in Brüssel Effizienzsteigerungen zu erzielen; stellt fest, dass sich die Agentur entsprechend dieser Vorgehensweise an der gemeinsamen Auftragsvergabe mit den Dienststellen der Kommission und dem Netzwerk der EU-Agenturen beteiligte, indem sie entweder Rahmenverträge, die auch von der Kommission und anderen Agenturen der Union genutzt werden, vergab und dabei die Federführung übernahm oder indem sie Rahmenverträge nutzte, bei denen andere Institutionen die Federführung innehatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur auch verschiedene Dienststellen der Kommission (z. B. Gehaltsabrechnung, IT-Sicherheit) und Systeme der Kommission (z. B. ABAC, Sysper, Ares, e-Prior) nutzt, was mit den Effizienzsteigerungen durch den verstärkten Einsatz elektronischer Instrumente zur Unterstützung von Verwaltungsabläufen – u. a. in den Bereichen Auftragsvergabe, Finanzen und personelle Ressourcen – im Einklang steht; stellt fest, dass die Agentur infolge der Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie ein Online-Einstellungsverfahren genutzt hat, wobei sie sich auf die Umsetzung der Einstellungsplattform Systal gestützt hat, sodass sie 2021 und 2022 zahlreiche Einstellungsverfahren abschließen konnte und zum Ende des Jahres nur wenige Stellen unbesetzt blieben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt ferner fest, dass die Umstellung der Agentur auf eine tätigkeitsbezogene Arbeitsweise fortgesetzt wurde und dank der dynamischen und flexiblen Nutzung der renovierten Büroräume zu Effizienzsteigerungen beigetragen hat, wobei den Bediensteten der Agentur zusätzlich auch erweiterte Möglichkeiten zur Telearbeit zur Verfügung stehen; stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur mittlerweile nur noch Mobiltelefone verwendet, was zu erheblichen Einsparungen bei den Telefongebühren geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen der Union zu verhindern; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen auszuschließen; beharrt darauf, dass die Maßnahmen gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere aus Russland oder China, verstärkt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Agentur auf, sich auch weiterhin für die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der Union und mit internationalen Organisationen und für den Dialog mit Interessenträgern und den Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 97,33 % der Planstellen besetzt waren und von den 150 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (gegenüber 140 bewilligten Stellen im Jahr 2021) drei mit Beamten und 143 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren; stellt fest, dass die Agentur 2022 darüber hinaus 84 Vertragsbedienstete und 13 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt fest, dass der im Haushaltsplan der Union für den Zeitraum 2021-2023 bewilligte Stellenplan um 25 Bedienstete auf Zeit und 14 Vertragsbedienstete aufgestockt wurde, um die neuen Aufgaben zu bewältigen, die sich aus der Einsetzung des wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel, der LULUCF-Verordnung, der Seveso-Richtlinie sowie der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bedauert das mangelnde Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen unter den Mitgliedern der höheren Führungsebene der Agentur, in der sechs von neun Führungskräften (67 %) Männer sind; nimmt mit Zufriedenheit das ausgewogene Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Agentur zur Kenntnis, in dem 18 von 36 Mitgliedern (50 %) Männer sind; stellt fest, dass das Geschlechterverhältnis beim Personal der Agentur insgesamt ausgewogen ist, wobei 118 von 221 Bediensteten (53 %) Frauen sind; fordert die Agentur auf, auf der höheren Führungsebene künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; stellt fest, dass die Agentur die Charta für Vielfalt und Inklusion nicht angenommen hat, und legt der Agentur nahe, sie anzunehmen und sich tatkräftig an Initiativen zu beteiligen, mit denen Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist besorgt hinsichtlich der geografischen Ausgewogenheit auf der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur, zumal keine Führungsperson aus einem der mittel- und osteuropäischen Länder stammt; beharrt darauf, dass hier Verbesserungen vorgenommen werden müssen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur über einen Koordinator für das Wohlbefinden verfügt und umfangreiche Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Einführung von Verfahren für Beschäftigte, die nach längerer Abwesenheit zurückkehren, durchgeführt hat und dass die Beschäftigten bei Bedarf professionelle Unterstützung durch den medizinischen Berater in Anspruch nehmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur gemeinsam mit ihrem Gesundheitsdienstleister eine App zur Stressüberwachung („Howdy“) eingeführt hat, um das Burnout-Risiko zu verringern; stellt ferner fest, dass die Beschäftigten in der App registriert sind und ihnen regelmäßig Fragen gestellt werden, um ihr Stressniveau zu überwachen, und dass sie bei einem Anstieg des Stressniveaus von einer medizinisch-psychologischen Fachkraft kontaktiert werden, um dies zu besprechen; stellt außerdem fest, dass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, beim Gesundheitsdienstleiter der Agentur bis zu drei Sitzungen mit einer psychologischen Fachkraft in Anspruch zu nehmen, um Probleme zu behandeln; hebt hervor, dass all dies anonym abläuft und die Agentur lediglich Rückmeldungen zu den Statistiken erhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass sie der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt des entsprechenden Berichts und der entsprechenden Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Mobbing oder sexueller Belästigung gemeldet wurden, und fordert die Agentur auf, ihre diesbezügliche Arbeit fortzusetzen und auszubauen, damit auch künftig keine derartigen Fälle auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass trotz des mehrjährigen Charakters der Aufgaben der Agentur ein Ungleichgewicht zwischen der Zahl der Dauerplanstellen und der Zahl der Stellen für Vertragspersonal sowie zwischen operativem Personal und unterstützendem Personal besteht, was einen ständigen Bedarf an Umschulungen und eine übermäßige Belastung des wissenschaftlichen Personals durch administrative Tätigkeiten zur Folge hat; fordert die Agentur auf, ihre Personalpolitik zu überprüfen; ist der Ansicht, dass unter Berücksichtigung des erheblichen Anstiegs der Arbeitsbelastung und im Interesse der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Zielen der Union, unter anderem in den Bereichen Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Wiederherstellung der Natur, die Anzahl der Bediensteten in den kommenden Jahren weiterhin deutlich angehoben werden sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mitglieder der höheren Führungsebene und die Mitglieder des Verwaltungsrats Interessenerklärungen abgeben sollten, die auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; stellt fest, dass die Mitglieder der höheren Führungsebene im Rahmen des Dialogs über die Laufbahnentwicklung ihre Offenlegung von Interessenkonflikten im Wege einer Eigenerklärung (im Rahmen der Selbstbewertung) aktualisieren sollten, indem sie in der Eigenerklärung – in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Belegschaft – angeben, ob neue Verpflichtungen eingegangen oder Tätigkeiten ausgeübt worden sind oder werden sollen, die einen potenziellen Interessenkonflikt verursachen könnten; stellt fest, dass der/die zuständige Vorgesetzte bei der Fertigstellung des Laufbahnentwicklungsplans seine/ihre Bewertung der Frage des Interessenkonflikts darlegen sollte; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte festgestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur die von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der höheren Führungsebene vorgelegten Lebensläufe und Interessenerklärungen weiterhin überwacht und auf ihrer Website veröffentlicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur den Bemerkungen zufolge, die zu den infolge der Entlastung 2021 ergriffenen Folgemaßnahmen abgegeben wurden, derzeit ihre Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten überprüft, um ihre Eignung und Relevanz anhand eines risikobasierten Ansatzes zu bewerten; stellt fest, dass die Agentur dabei ihre internen Kontroll- und Korruptionsbekämpfungsmechanismen überprüfen und an etwaigen Mängeln Anpassungen vornehmen wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis der vorstehend genannten Bewertung Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die Sichtbarkeit, die die Agentur inzwischen erreicht hat, zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die Sichtbarkeit in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien noch verbessert werden könnte, um die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Agentur und die Gefahren, denen unsere Umwelt ausgesetzt ist, aufzuklären;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 die im Jahr 2021 in Angriff genommenen strukturellen Änderungen an ihrer Arbeitsweise fortgesetzt hat; stellt fest, dass nach der vollständigen Umsetzung der Änderungen die gesamte Aufmerksamkeit auf die Aktualisierung der Dokumentation der Verfahren gelegt werden wird, damit die Schwachstellen, die beim Rahmen für die interne Kontrolle der Agentur festgestellt worden sind, behoben werden können; stellt fest, dass der Ansatz der Agentur für das Risikomanagement zwar teilweise den Vorschriften entspricht, da Risiken in der gesamten Organisation ermittelt und analysiert werden, dass jedoch die systematische Ermittlung, Bewertung und Weiterverfolgung von Risiken auf der Ebene der Projektgruppen nur in begrenztem Umfang stattgefunden hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die Kontrolltätigkeiten zur Risikobegrenzung ebenfalls nur teilweise den Vorschriften entsprechen, da sie aufgrund der 2022 vorgenommenen strukturellen Änderungen veraltet sind; stellt fest, dass die Politik des europäischen Themenzentrums und die Finanzhilfepolitik aufgrund der 2022 vorgenommenen Änderungen bei der Überprüfungsstruktur ebenfalls veraltet sind; stellt fest, dass zwar Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs vorhanden sind und in Krisen wirksam genutzt wurden, die entsprechenden Maßnahmen jedoch auf verschiedene Dokumente verstreut sind und nicht aktualisiert wurden, um neuen Arbeitsweisen Rechnung zu tragen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die zur Aktualisierung der Dokumentation der Verfahren getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass die Registrierung der Agentur im System der EU für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) im September 2022 durch eine zuständige Stelle erfolgreich um ein weiteres Jahr verlängert worden ist; stellt anhand des Berichts des Rechnungshofs mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur zu den Agenturen zählt, die eine jährliche Umwelterklärung abgeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>würdigt die auch 2022 an den Tag gelegten laufenden Bemühungen der Agentur um Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und Online-Präsenz, beispielsweise durch die Erstellung der interaktiven digitalen Veröffentlichung mit dem Titel „EEA 2021: the year in brief“ (EUA 2021: Das Jahr in Kürze), in der die Agentur und ihre Arbeit erläutert werden, oder durch das laufende mehrjährige Webprojekt, aus dem im Jahr 2022 wesentliche Komponenten hervorgegangen sind, darunter eine nutzerzentrierte Navigationslogik sowie aktualisierte Inhalte zu den wesentlichen Wissensbereichen, die auf einer intensiven Nutzeranalyse beruhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>würdigt, dass die Agentur an einer speziellen Taskforce teilnimmt, um Wissen, Fachwissen und Daten zur Erfassung der Umweltauswirkungen des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffs Russlands auf die Ukraine zusammenzutragen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>