<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0244</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0082/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2142(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0080/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/1994 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0082/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2142(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0080/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/1994 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0082/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2142(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0082/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2022 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 38.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 49 839 955 EUR belief, was gegenüber 2021 einen Rückgang um 6,02 % bedeutet; in der Erwägung, dass 95,80 % der Haushaltsmittel des Zentrums aus den direkten Beiträgen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Zentrums (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) für das Haushaltsjahr 2022 erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Einnahmen in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; in der Erwägung, dass der Rechnungshof unrechtmäßig gezahlte Beträge in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. EUR ermittelt hat, von denen 0,6 Mio. EUR auf die laut Feststellung des Rechnungshofs unzureichende Begründung des Zentrums für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zurückzuführen sind und 0,7 Mio. EUR damit zusammenhängen, dass das Zentrum es versäumt hat, die Nutzung der finanziellen Obergrenzen auf der Ebene der einzelnen Verfahren und der Rahmenverträge für Übersetzungen zu überwachen, die insgesamt 2,4 % der im Jahr 2022 verfügbaren Mittel für Zahlungen ausmachen, wodurch die für die Prüfung festgelegte Wesentlichkeitsschwelle überschritten wurde und weshalb ein eingeschränktes Prüfungsurteil bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung des Zentrums zugrunde liegenden Zahlungen erteilt wurde; in der Erwägung, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangte, dass die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Zahlungen für das am 31. Dezember 2022 endende Haushaltsjahr – mit Ausnahme dieser unrechtmäßig gezahlten Beträge – in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen zu einer Vollzugsquote von 89,08 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 5,55 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 83,50 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 6,99 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der ursprüngliche Haushaltsplan des Zentrums für 2022 (49,0 Mio. EUR) Gegenstand eines Berichtigungshaushaltsplans war, der vom Verwaltungsrat des Zentrums im September 2022 angenommen wurde und mit dem das Ziel verfolgt wurde, den von den Kunden erhaltenen aktualisierten Prognosen und dem Ergebnis der Überprüfung aller Ausgabenposten durch das Zentrum Rechnung zu tragen; stellt ferner fest, dass das endgültige Haushaltsergebnis 2022 das Ergebnis der tatsächlichen Berechnung des Haushaltsergebnisses 2022 (abzüglich 0,05 Mio. EUR) zuzüglich des Haushaltsergebnisses 2021 in Höhe von 1,1 Mio. EUR umfasst, wovon 2,3 Mio. EUR in die „Rückstellung für Preisstabilität“ zur Sicherung der künftigen Haushaltsstabilität des Zentrums übertragen wurden, wodurch sich ein auf das Jahr 2023 übertragenes Haushaltsergebnis in Höhe eines Defizits von 1,2 Mio. EUR ergibt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass die Gesamtumsetzungsquote des Arbeitsprogramms 2022 des Zentrums laut dem Berichtigungshaushaltsplan 1/2022 bei 89,6 % lag; bedauert, dass diese Quote niedriger ist als im Jahr 2021 (93,4 %) und damit der positiven Entwicklung der jährlichen Verbesserungen seit 2018 ein Ende setzt, als die Umsetzungsquote 82,4 % betrug;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Anzahl der übersetzten, geänderten, bearbeiteten und überarbeiteten Seiten von Dokumenten mit 348 070 Seiten im Vergleich zu 2021 (367 264 Seiten) um 5,2 % gesunken ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der übersetzten Seiten im Zusammenhang mit Unionsmarken im Jahr 2022 mit 239 964 Seiten gegenüber 2021 (274 706 Seiten) um 12,6 % weiter gesunken ist und somit nach wie vor ein deutlicher Abwärtstrend zu verzeichnen ist; stellt fest, dass mit insgesamt 588 033 übersetzten Seiten im Jahr 2022 der tatsächliche Umfang gegenüber 2021 um 8,4 % gesunken ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>würdigt, dass das Zentrum im Jahr 2022 Erfolge erzielt hat, wie die Entwicklung einer neuen Strategie für 2024-2027, mit der das Ziel verfolgt wird, den Einfluss des Zentrums im breiteren Kontext der Mehrsprachigkeit im digitalen Zeitalter zu erhöhen, maßgeschneiderte Dienstleistungen zu erbringen, zu denen auch die Bereitstellung spezifischer Dienste für einen neuen Kunden – die Europäische Staatsanwaltschaft – gehört, die interinstitutionelle Terminologiedatenbank InterActive Terminology for Europe (IATE) weiterzuentwickeln und das interinstitutionelle Terminologieportal EurTerm zu betreuen und zu pflegen; stellt ferner fest, dass das Zentrum die vorhandene Technologie der computergestützten Übersetzung Trados Studio 2021 sowie die Module für die Verwaltung von Übersetzungsspeichern und die Erstellung von Batch-Projekten aktualisiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass 36 % der Befragten der jährlichen Befragung zur Kundenzufriedenheit im Jahr 2022 eine hohe Zufriedenheit mit den Dienstleistungen des Zentrums und den gegenseitigen Beziehungen geäußert haben, wobei ihre Prioritäten in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit weiterhin die Qualität der Übersetzung, die Qualität der Beziehungen, die Fristen, der Preis, die Sprachkombinationen und die Formatierung sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Gewinne</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>räumt ein, dass 2022 angesichts der äußeren Umstände mit dem Krieg in der Ukraine, den anhaltenden Auswirkungen von COVID-19, den steigenden Energiekosten und der Inflation ein schwieriges Jahr für das Zentrum war, was zu einem Anstieg der internen Kosten für die Räumlichkeiten des Zentrums und die Gehälter der Bediensteten geführt hat; stellt anerkennend fest, dass das Zentrum trotz der Verringerung des Übersetzungsaufwands eines Teils seiner Kunden und dank seiner Investitionen in Technologie und Effizienzsteigerungen eine Preisstruktur mit stabilen Preisen für 2023 vorgelegt hat, die in realen Werten eine Preissenkung darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ist sich der wichtigen Rolle bewusst, die das Zentrum und seine Übersetzungsdienste bei der Rationalisierung der Arbeitsmethoden der Agenturen der Union spielen, indem Größenvorteile erzielt und Unionsorgane, die über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, bei Auftragsspitzen entlastet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz unternommen hat, indem es einen neuen Mietvertrag unterzeichnet und seine Bürofläche um 33 % verringert hat, während es neue Arbeitsräume, einschließlich einer Cafeteria, eingerichtet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum seine Struktur und Arbeitsmethoden schrittweise optimiert und Maßnahmen zur Kostenwirksamkeit in seinem gesamten Geschäftsmodell umgesetzt hat, beispielsweise durch die Einführung von Instrumenten der Kommission wie ABAC, SYSPER, MIPS und ARES; entnimmt der Antwort des Zentrums in Bezug auf SYSPER, dass die Einrichtung eines neuen Moduls für die Digitalisierung von Personalakten im Jahr 2022 angelaufen ist; stellt ferner fest, dass das Zentrum Systal (ein Auswahl- und Einstellungsinstrument) eingeführt und dessen Einsatz im Jahr 2022 weiter optimiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt, dass die Verwaltungsabteilung des Zentrums ihre Leistung verbessert hat, indem sie die Arbeitsmethoden überprüft und überarbeitet und gleichzeitig neue Technologien zur Straffung ihrer Tätigkeiten eingeführt hat, was zu Produktivitätssteigerungen, niedrigeren Kosten und einer allgemeinen Verbesserung der Qualität der Arbeit geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt zufrieden fest, dass das Zentrum eine der teilnehmenden Agenturen an der Initiative „Joint EU Forces on AI“ (Gemeinsame Anstrengungen der EU für KI) war, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ins Leben gerufen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt anhand des Berichts des Rechnungshofs erfreut fest, dass das Zentrum zu den Agenturen gehört, die über Pläne zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten verfügen; bedauert, dass das Zentrum noch kein Zertifikat des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erhalten hat, begrüßt jedoch, dass es aktiv die Möglichkeit prüft, in naher Zukunft das EMAS-Registrierungsverfahren einzuleiten; stellt fest, dass sich das Zentrum verpflichtet hat, seine Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern, und sich in seiner täglichen Arbeit auf die allgemeinen Grundsätze des EMAS und der Norm ISO 14001 stützt; begrüßt, dass das Zentrum für den Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. März 2023 Maßnahmen ergriffen hat, um den Gas- und Stromverbrauch in den Räumlichkeiten des Zentrums zu senken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 93,78 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren, wobei von den 51 Beamtenstellen und 142 Stellen für Bedienstete auf Zeit, die im Haushaltsplan der Union bewilligt wurden, 46 bzw. 135 besetzt waren (193 bewilligte Stellen, keine Veränderung gegenüber 2021); stellt fest, dass das Zentrum 2022 außerdem 20 Vertragsbedienstete beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt das für 2022 von dem Zentrum mitgeteilte Geschlechterverhältnis zur Kenntnis, wobei von den höheren und mittleren Führungspositionen acht von Frauen (42 %) und 11 von Männern (58 %) besetzt sind, im Verwaltungsrat 38 Männer (59 %) und 26 Frauen (41 %) vertreten sind und das gesamte Personal aus 76 Männern (38 %) und 125 Frauen (62 %) besteht; stellt fest, dass Männer beim Personal des Zentrums insgesamt unterrepräsentiert sind; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert das Zentrum auf, sowohl auf der Personalebene als auch auf der der höheren und mittleren Führungsebene und der Ebene des Verwaltungsrats auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis hinzuarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat des Zentrums zu berücksichtigen, wie wichtig es ist, für ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter zu sorgen; nimmt die hohe Zahl von Verwaltungsratsmitgliedern zur Kenntnis, die einer Erleichterung der Entscheidungsfindung und einer Vereinfachung der Verwaltung entgegensteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum über gemeinsame Richtlinien zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung einschließlich formeller und informeller Verfahren verfügt, wobei ernannte Vertrauenspersonen für das informelle Verfahren zuständig sind; nimmt die Antwort des Zentrums zur Kenntnis, wonach 2022 keine Fälle von Mobbing oder Belästigung gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Zahl der im Jahr 2022 beantragten und von der Verwaltung genehmigten Überstunden von 112 auf 252 gestiegen ist, was einem Anstieg um 125 % im Vergleich zu 2021 entspricht; entnimmt der Antwort des Zentrums, dass im Jahr 2022 eine Personalfluktuation von 7 % (ohne Versetzungen in den Ruhestand) zu verzeichnen war;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>äußert sich besorgt darüber, dass der Rechnungshof in seinem Bericht feststellt, dass das Zentrum im Jahr 2021 bei drei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mehrere Schwachstellen aufwies, indem es die Verträge ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung unterzeichnete, während die Rechtfertigung mit der Notwendigkeit, ausschließliche Rechte zu schützen, oder der extremen Dringlichkeit vom Rechnungshof als unzureichend angesehen wurde; stellt fest, dass im Jahr 2022 nur einer dieser drei Verträge offen war und zu einer Zahlung von 0,6 Mio. EUR geführt hat und dass die diesbezügliche Bemerkung des Rechnungshofs noch offen ist; stellt fest, dass sich das eingeschränkte Prüfungsurteil des Rechnungshofs zu den Ausgaben des Zentrums für das Jahr 2022 auf diese Zahlung bezieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt das eingeschränkten Prüfungsurteil des Rechnungshofes mit Besorgnis zur Kenntnis, demzufolge Zahlungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR sowie die beiden Verträge über 110 000 EUR und 52 000 EUR, mit denen die Zahlungen verbunden waren und die das Zentrum ohne die vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung mit einem einzigen Anbieter aushandelte, nicht ordnungsgemäß waren, wenngleich das Zentrum seine Wahl des Verfahrens mit äußerster Dringlichkeit begründete, wobei diese Begründung des Zentrums vom Rechnungshof als unzureichend angesehen wurde; nimmt ferner die Antwort des Zentrums zur Kenntnis, dass dieses sich dafür entschied, die Dienstleistungen durch ein Verhandlungsverfahren zu verlängern, da keine Lösung für den Übergang vom alten und zum neuen Rahmenvertrag gefunden wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont ferner, dass der Rechnungshof ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Zahlungen abgegeben hat, die im Jahr 2022 im Zusammenhang mit 117 separaten Rahmenverträgen im Rahmen eines einzigen Verfahrens zur Übersetzung von Texten geschlossen wurden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofes, dass die Gesamtobergrenze für dieses Verfahren, die bei 1 Mio. EUR lag, in den zugehörigen Rahmenverträgen nicht festgelegt wurde; bedauert, dass diese Feststellung einen Verstoß gegen Artikel 2 Nummer 31 der Haushaltsordnung darstellt; stellt ferner fest, dass das Zentrum die Erreichung dieser Gesamtobergrenze weder auf der Ebene der einzelnen Rahmenverträge noch für das gesamte Verfahren überwacht hat, sondern lediglich die entsprechenden Ausgaben auf der Ebene der betreffenden Haushaltslinie verfolgt hat; bedauert, dass dies dazu geführt hat, dass ein Betrag von 0,5 Mio. EUR unrechtmäßig über diese Obergrenze hinaus gezahlt wurde; entnimmt der Antwort des Zentrums die Maßnahmen, die das Zentrum ergriffen hat, um die Kontrollsysteme des Zentrums in diesem Bereich zu verbessern, nämlich die Entwicklung eines mit Business Objects erstellten Berichts, in dem alle geltenden Rahmenverträge aufgelistet sind und der alle erforderlichen Angaben enthält, um die Einhaltung der Obergrenze jedes dieser Verträge zu verfolgen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entwicklung technischer Funktionen, die automatisch erkennen, wenn verschiedene Quoten der Mittelausschöpfung (75 % und 90 %) erreicht werden, und dies mitteilen und/oder Warn-E-Mails verschicken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats nicht auf der Website des Zentrums veröffentlicht werden, während die Interessenerklärungen der Mehrheit dieser Mitglieder dort zugänglich sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenerklärung und der Lebenslauf der Direktorin auf der Website des Zentrums eingesehen werden können; entnimmt dem Bericht des Zentrums über die vom Zentrum getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2021, dass das Zentrum nach wie vor an einer Lösung arbeitet, die es den Mitgliedern des Verwaltungsrats ermöglichen wird, die Interessenerklärungen und Lebensläufe selbst hochzuladen und zu bearbeiten; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, diesen technischen Schritt abzuschließen, und fordert das Zentrum außerdem auf, der Entlastungsbehörde über die Fortschritte in dieser Sache zu berichten, bis alle Dokumente aller Mitglieder des Verwaltungsrats veröffentlicht sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt, dass die Bewerberinnen und Bewerber und Bediensteten vor der Einstellung, während der Beschäftigung und vor der Rückkehr aus dem Urlaub aus persönlichen Gründen bzw. unbezahltem Urlaub Interessenerklärungen unterzeichnen; begrüßt ferner, dass die Bediensteten, die in Auswahlausschüssen für die Einstellung von Personal oder in Evaluierungsausschüssen für Ausschreibungen mitwirken, eine Erklärung über die Vertraulichkeit und die Abwesenheit von Interessenkonflikten ausfüllen müssen; entnimmt der Antwort des Zentrums, dass es im Jahr 2022 keine Fälle von Interessenkonflikten oder Meldungen von Missständen gegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass angesichts der Art der Kernaufgaben des Zentrums keine Treffen mit Lobbyisten stattfinden und das Zentrum derzeit nicht plant, eine interne Strategie zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs die Bemerkung, dass bei drei geprüften Vergabeverfahren für Dienstleistungen in den Ausschreibungsbedingungen wichtige Kriterien für die Bewertung der technischen und fachlichen Kompetenzen der Bieter fehlten und keine einschlägigen, spezifischen und messbaren Mindestwerte für die finanzielle Leistungsfähigkeit festgelegt wurden, unterhalb derer die Bieter nicht akzeptiert würden; nimmt die Antwort des Zentrums zur Kenntnis, dass bei diesen Verfahren ältere Vorlagen für die Ausschreibungsunterlagen verwendet wurden und dass die einschlägigen Zahlen in den neuen Vorlagen, die das Zentrum verwendet, klar angegeben und die entsprechenden Felder ausgefüllt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass zu Beginn des Jahres 2022 fünf Prüfungsempfehlungen des Zentrums noch nicht als „abgeschlossen“ galten, die aus zwei Prüfungen des Internen Auditdiensts (IAS) stammten; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die beiden Empfehlungen im Zusammenhang mit der Prüfung des IAS von 2019 zum System des Zentrums für die Verwaltung des Durchflusses von Übersetzungsaufträgen und eine der drei Empfehlungen aus der Prüfung des IAS von 2021 zur Planung und Haushaltsplanung bis Ende 2022 abgeschlossen wurden; stellt ferner fest, dass für die beiden verbleibenden Empfehlungen, von denen keine als „sehr wichtig“ oder „kritisch“ eingestuft wurde, Maßnahmen ergriffen wurden und das Restrisiko für diese minimal ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum im Anschluss an die Bemerkung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021 zu den in der Berichterstattung des Zentrums über mehrere öffentliche Vergabeverfahren festgestellten Schwachstellen in der Zwischenzeit seine Vergabeverfahren sowie die Vorlagen überarbeitet hat; stellt fest, dass der Status dieser Bemerkung des Rechnungshofs nunmehr „abgeschlossen“ lautet; stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 einen neuen Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung für die Jahre 2022 und 2023 erarbeitet und angenommen und die letzten noch ausstehenden Maßnahmen des vorherigen Plans abgeschlossen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die im Jahr 2022 erfolgreich abgeschlossenen Qualitätsaudits, die der Leitung des Zentrums hinsichtlich der Wirksamkeit, Effizienz und Ordnungsmäßigkeit der geprüften Verfahren zusätzliche Sicherheit geben; stellt fest, dass bei den geprüften Verfahren keine Abweichungen festgestellt wurden und dass in den Prüfberichten eine Reihe von Bemerkungen und Verbesserungsvorschlägen ermittelt und vereinbart wurden, die anschließend in Aktionspläne zur Umsetzung überführt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>erkennt die vom Zentrum im Jahr 2022 unternommenen Bemühungen an, seine Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu verbessern; nimmt die verbesserten Parameter des Zentrums in den sozialen Medien zur Kenntnis und stellt fest, dass die Zahl der Abonnenten der Social-Media-Konten (Facebook, LinkedIn, Twitter) im Jahr 2022 um 11 % gestiegen ist; lobt das Zentrum dafür, dass es sich weiterhin darauf konzentriert, sein erweitertes Dienstleistungsportfolio bei seinen Kunden, externen Sprachdienstleistern, institutionellen Partnern und der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen, z. B. durch Broschüren, Video-Tutorials für die internen und externen Hilfsmittel für die Arbeitsabläufe oder Videos, in denen für die Dienstleistung der Nachbearbeitung (Post-Editing) geworben wird, um ein größeres Publikum zu erreichen; stellt fest, dass der Austausch bewährter Verfahren mit Hochschulen und der weltweiten Übersetzergemeinschaft (memoQ-Podcast, Konferenz der NORDIC TechKomm Denmark) auch im Jahr 2022 zu den Tätigkeiten des Zentrums im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gehörte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>