<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0246</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0099/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2168(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0106/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 63,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0099/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2168(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0106/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 63,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0099/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2168(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0099/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 194.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 50 183 522 EUR belief, was gegenüber 2021 einen Rückgang um 5,84 % darstellt; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur fast ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt zufrieden fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Jahr 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen eine Vollzugsquote von 99,93 % bewirkt haben; stellt fest, dass bei den Mitteln für Zahlungen in diesem Haushaltsjahr eine Vollzugsquote von 89,22 % erreicht wurde, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 4,64 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2022 neuer Finanzierungsbedarf entstanden ist, unter anderem im Zusammenhang mit der Infrastruktur für das neue Fallbearbeitungssystem (CMS), der Aufstockung für die neuen Aufgaben bei der Datenbank für Beweismittel für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und den Gehaltserhöhungen aufgrund der hohen Inflation; stellt fest, dass dieser Finanzierungsbedarf durch zwei Berichtigungshaushaltspläne (über insgesamt 5,7 Mio. EUR) und mehrere Mittelübertragungen gedeckt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die Einführung des neuen Finanzmanagement- und Rechnungsführungssystems der Kommission (SUMMA) durch die Agentur im Jahr 2022 und die damit verbundenen technischen Probleme zur Kenntnis, die sich auf den Haushaltsvollzug und die Berichterstattung der Agentur ausgewirkt haben; nimmt insbesondere die Auffassung der Agentur zur Kenntnis, dass diese Probleme auch Auswirkungen auf die hohe Quote der nicht fristgerecht ausgeführten Zahlungen (52,9 %) hatten und die Überwachung von Bereichen mit hoher Kostenvolatilität wie Koordinierungssitzungen erschwert haben; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemerkung aus dem Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Agentur unter Verstoß gegen einige Bestimmungen der Haushaltsordnung weder ihre Risikomanagement- und Kontrollstrategie so angepasst hat, dass auch Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung des SUMMA abgedeckt worden wären, noch ihre Finanzkreisläufe und ihre Strategie für Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen angepasst hat und wonach sie die den einzelnen Nutzern erteilten Rechte auch keiner gesonderten Prüfung unterzogen hat, was das Risiko birgt, dass die Benutzerrollen in SUMMA möglicherweise nicht korrekt zugewiesen und aktualisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Agentur bei 1 222 der insgesamt 2 308 Zahlungen (52,9 %) die in der Haushaltsordnung festgelegten Fristen nicht einhielt; weist darauf hin und betont, dass in 720 aller Fälle (31,5 %) die Zahlungen mehr als 30 Tage verspätet waren; stellt fest, dass die Agentur nach Ansicht des Rechnungshofs durch diese Schwachstelle finanziellen Risiken und Reputationsrisiken ausgesetzt wird und die Schwachstelle im Widerspruch zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit steht; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass sich SUMMA in der Pilotphase befand und es Verzögerungen und technische Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Transaktionen gab, was sich auf die Schulung des Personals auswirkte und einige Herausforderungen für die Haushaltsführung mit sich brachte; stellt zudem fest, dass die Agentur trotz der erhöhten Zahl verspäteter Zahlungen keine Verzugszinsen zahlte; fordert die Agentur auf, dieser Bemerkung umfassend Rechnung zu tragen, technische Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Vorgängen anzugehen und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu messen und ihre Haushaltsführung zu verbessern; hebt die neue Mehrjährige Strategie 2022-2024 der Agentur hervor, in der fünf Ziele festgelegt sind, die jeweils eine Reihe strategischer Aktionsbereiche abdecken; stellt fest, dass die Agentur in ihrem Jahresarbeitsplan für das Jahr 2022 insgesamt 67 wesentliche Leistungsindikatoren und 14 mehrjährige wesentliche Leistungsindikatoren für die Mehrjährige Strategie definiert hat; stellt fest, dass die Agentur unter Ausschluss der als nicht messbar oder relevant erachteten wesentlichen Leistungsindikatoren die Zielvorgaben für 47 von 59 wesentlichen Leistungsindikatoren (88 %) erreicht hat, was gegenüber 2021 (73 %) einen Anstieg darstellt; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 stets Fortschritte bei der Erreichung ihrer mehrjährigen wesentlichen Leistungsindikatoren erzielt hat, wobei sie bei zehn von ihnen (72 %) auf dem richtigen Weg ist, um ihr Ziel zu erreichen, und drei (21 %) weiterer Aufmerksamkeit bedürfen, während die endgültigen Ergebnisse der wesentlichen Leistungsindikatoren für die Mehrjährige Strategie Ende 2024 vorgelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der Fälle, die von den Mitgliedstaaten an die Agentur verwiesen wurden, weiter zugenommen hat, wobei 2022 insgesamt 11 544 Fälle bearbeitet wurden (von denen 5 227 neu waren), was einem Anstieg von 14 % gegenüber 2021 entspricht; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitrag der Agentur zur Bereitstellung von Rechtsberatung, Analyse und Einsatzhilfe, die zu 941 operativen Ergebnissen bei der Unterstützung in 528 Fällen geführt haben, auch in Bezug auf komplexe Fälle, die zur Festnahme von Schleusern (einschließlich Migranten) geführt haben, sowie das Vorgehen gegen kriminelle Netze in Bereichen wie Geldwäsche, sexuelle Ausbeutung, Online-Investitionsbetrug oder Drogenhandel; stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im Jahr 2022 265 gemeinsame Ermittlungsgruppen (von denen 78 neu eingerichtet wurden), 528 Koordinierungssitzungen und 22 Koordinierungszentren organisiert, die Vollstreckung von 1 262 Europäischen Haftbefehlen (davon 504 neu) erleichtert und die Anwendung von 5 415 Europäischen Ermittlungsanordnungen (von denen etwa die Hälfte neu waren) ermöglicht hat; stellt fest, dass die Agentur kooperative Beziehungen zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterhält, um die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>zollt der Agentur Anerkennung für die Maßnahmen, die sie als Reaktion auf die rechtswidrige und grundlose Invasion der Ukraine durch Russland im Jahr 2022 ergriffen hat; stellt fest, dass die Agentur drei Wochen nach Beginn des Krieges die Einsetzung einer gemeinsame Ermittlungsgruppe unterstützt hat, die mutmaßliche Kernverbrechen des Völkerrechts in der Ukraine untersucht, um Ermittlungen und Strafverfolgungen in den betreffenden Staaten zu erleichtern; stellt fest, dass die Agentur den nationalen Verbindungsbüros rechtliche und operative Unterstützung im Zusammenhang mit der Ausweitung der Vereinbarung über eine gemeinsame Ermittlungsgruppe auf neue Parteien (Estland, Lettland, Rumänien und die Slowakei) sowie rechtliche Analysen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Internationalen Strafgerichtshofs an der gemeinsame Ermittlungsgruppe geleistet hat; stellt ferner fest, dass die Agentur die von der Kommission eingesetzte Task Force „EU Freeze and Seize“ operativ unterstützt, indem sie die Durchsetzung von Sanktionen der Union durch die Mitgliedstaaten im Rahmen des Strafrechts koordiniert, und zwar durch mehrere Maßnahmen, wie den regelmäßigen Abgleich der Liste der von der Union sanktionierten Personen und Unternehmen mit den Daten der Agentur über erfasste Fälle, die von der Agentur bearbeitet werden, und die Erhebung einschlägiger Informationen auf nationaler Ebene über frühere und laufende Ermittlungen im Zusammenhang mit den in der Sanktionsliste aufgeführten Fällen, um Strafverfahren zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2022 ihre operative und strategische Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern wie den europäischen Agenturen im Bereich Justiz und Inneres, den Organen der Union, dem OLAF, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) sowie Netzen von Rechtspraktikern, Drittländern und internationalen Organisationen verbessert hat; nimmt insbesondere die Zusammenarbeit der Agentur mit der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) bei einem gemeinsamen Bericht über künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Strafsachen, mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) an 16 Kursen zur justiziellen Zusammenarbeit und mit der Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) zum SIRIUS-Projekt und zum „Treffer/Kein Treffer“-System von Europol sowie mit den nationalen Behörden aus 20 Mitgliedstaaten, Europol, dem OLAF und der EUStA an der Operation SENTINAL gegen die missbräuchliche Verwendung der Mittel für die Erholung nach der COVID-19-Krise zur Kenntnis; hebt den Beitrag der Agentur zu den Initiativen der Kommission im Bereich der Digitalisierung der Justiz hervor (unter anderem SIS II, CMS, ECRIS-TCN); stellt fest, dass sich die Agentur auf ein stetig wachsendes Netz von Kontaktstellen mit den zuständigen Behörden in Drittländern stützt, während die Gesamtzahl der Kontaktstellen der Agentur mit Australien, Bahrain und Marokko im Jahr 2022 gestiegen ist; begrüßt die Ausweitung der Zusammenarbeit der Agentur in Strafsachen auf internationaler Ebene, insbesondere durch das Programm „EuroMed Justice“ mit den südlichen Partnerländern und ein von der EU finanziertes Projekt mit Schwerpunkt auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Strafjustiz im Westbalkan;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>würdigt die von der Agentur unterstützte transnationale Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und die enge Zusammenarbeit mit allen an der Prozeduralfolge im Strafrecht beteiligten Akteuren, die zur Festnahme von mehr als 4 000 Verdächtigen, zur Beschlagnahme und/oder zum Einfrieren von illegal erworbenen Vermögenswerten im Wert von fast 3 Mrd. EUR und zur Sicherstellung von Drogen im Wert von fast 12 Mrd. EUR beigetragen haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Errungenschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass die Agentur zusätzlich zur Einführung von SUMMA ihre tätigkeitsbezogenen Managementprozesse und -instrumente weiter verbessert hat, indem sie die Effizienz, Datenqualität/Integrität und Nutzbarkeit ihres Planungsinstruments erhöht, ein neues Instrument zur Erfassung von Tätigkeiten eingeführt und den schrittweisen Übergang von Ergebnissen zu wesentlichen Leistungsindikatoren fortgesetzt hat; lobt die Agentur dafür, dass sie eine Aussprache mit Europol eingeleitet hat, um die mögliche künftige gemeinsame Nutzung medizinischer Dienste auszuloten; begrüßt ferner die Entscheidung der Agentur, bestimmte Effizienzgewinne, die während der COVID-19-Pandemie erzielt wurden, beizubehalten; entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass die Agentur im Jahr 2022 insgesamt 47 % der Koordinierungssitzungen sowie alle Personalschulungen und Auswahlverfahren online und 29 % aller Koordinierungssitzungen im Hybridmodus durchführte, wodurch die damit verbundenen finanziellen und personellen Kosten erheblich gesenkt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass im Hinblick auf eine Steigerung der Effizienz im Jahr 2022 zwei organisationsweite Projekte auf den Weg gebracht wurden, zum einen das Self Service Portal der Agentur, zum anderen Pexip, das neue Videokonferenzsystem für Koordinierungssitzungen und Koordinierungszentren mit bis zu zehn Simultanverdolmetschungen; stellt ferner fest, dass die Analyse für die Migration des bestehenden Extranets und die Auswahl der Anbieter für den Austausch des Bibliothekssystems abgeschlossen wurden, während ein zertifiziertes elektronisches Signaturtool noch im Gange und für 2024 zu erwarten ist; würdigt die Agentur für die Umsetzung von vier neuen SYSPER-Modulen (Beurteilung, Stellenbezeichnungen/Stellenbeschreibungen, NDP, Berichterstattung) zusätzlich zu den fünf in den Vorjahren bereits umgesetzten Modulen; nimmt die Zusage der Agentur zur Kenntnis, SYSPER bis 2024 vollständig einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur noch nicht zu den Agenturen gehört, die Unternehmenspläne zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten vorgelegt haben, eine Form der Umweltberichterstattung in ihre jährlichen Tätigkeitsberichte integriert haben oder unter die EMAS-Registrierung fallen; weist erneut darauf hin, dass die Agentur 2021 mit der Umsetzung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) bzw. des Rahmens für die Einhaltung von ISO 14001 begonnen hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur im Jahr 2022 den Abschlussbericht des externen Beratungsunternehmens erhalten hat, der alle einschlägigen Informationen über die umweltbezogenen Vorschriften in den Niederlanden enthält; stellt ferner fest, dass sich die Agentur im Jahr 2022 der öffentlichen Ausschreibung für Beratung zu Umweltmanagementsystemen oder zur Senkung und Kompensation von Treibhausgasemissionen angeschlossen hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass der Stellenplan der Agentur am 31. Dezember 2022 zu 100 % (wie im Jahr 2021) umgesetzt war, wobei von 221 im Haushaltsplan der Union für 2022 bewilligten Bediensteten auf Zeit 221 Bedienstete auf Zeit ernannt wurden, während 209 von 221 Bediensteten auf Zeit im Amt waren und an zwölf ein Angebot gerichtet wurde; stellt fest, dass die Agentur 2022 darüber hinaus 18 Vertragsbedienstete und 22 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt ferner fest, dass ein Neueinstufungsverfahren durchgeführt wurde, das zur Neueinstufung von 53 Bediensteten führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>nimmt die Vertretung von Männern und Frauen innerhalb der Agentur im Jahr 2022 zur Kenntnis, mit sechs Männern (60 %) und vier Frauen (40 %) in der höheren und mittleren Führungsebene und 16 Männern (64 %) und neun Frauen (36 %) im Verwaltungsrat der Agentur, wobei sich die Bediensteten insgesamt aus 85 Männern (33 %) und 175 Frauen (67 %) zusammensetzen; fordert die Agentur auf, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen des Personals zu sorgen und Frauen weiter dazu zu ermutigen, sich für Führungspositionen zu bewerben, sowie männliche Bewerber in externen Auswahlverfahren für die übrigen Stellen zur Bewerbung aufzurufen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur nicht für die Zusammensetzung ihres Verwaltungsrats (im Folgenden „Kollegium“) zuständig ist, da die nationalen Mitglieder des Kollegiums direkt von den jeweiligen Mitgliedstaaten ernannt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder des Kollegiums zu berücksichtigen, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur zwischen 2017 und 2022 bei mehreren Ersuchen um Unterstützung im Zusammenhang mit mutmaßlichem Mobbing Rat einer externen Anwaltskanzlei eingeholt hat, die auf das Recht des öffentlichen Dienstes der Union spezialisiert ist; stellt fest, dass ein im Jahr 2021 eingegangenes Unterstützungsersuchen zur Einleitung von zwei getrennten Verwaltungsuntersuchungen geführt hat, bei denen die Agentur die Unterstützung von zwei externen Ermittlern ersuchte; stellt fest, dass die Untersuchungen in beiden Fällen ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen wurden, während eine von ihnen vor Gericht gebracht wurde; ersucht die Agentur, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>hebt hervor, dass die Agentur im Jahr 2022 Durchführungsbestimmungen zum Statut angenommen hat, die unter anderem die Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren, den Heimaturlaub für Bedienstete, die in einem Drittland Dienst tun, und die Zahlung der Erziehungszulage, die den Bediensteten unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, betreffen; begrüßt die von der Agentur für die Integration von Menschen mit Behinderungen ergriffenen Maßnahmen sowie die Zusage der Agentur, im Rahmen der Umsetzung der Personalstrategie die Charta für Vielfalt und Inklusion anzunehmen, die von der Arbeitsgruppe des JI-Netzes für Vielfalt und Inklusion gebilligt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Bediensteten der Agentur bis März 2022 in erster Linie in Telearbeit waren; stellt fest, dass im April 2022 alle Bediensteten in die Räumlichkeiten der Agentur zurückgekehrt sind; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur Übergangsmaßnahmen für die Arbeit im Büro und die Telearbeit eingeführt und Workshops organisiert hat, um die Bediensteten bei der geistigen Anpassung an die Rückkehr in das Büro nach zweijähriger Telearbeit zu unterstützen; stellt ferner fest, dass aus den Ergebnissen der Personalumfrage 2023 der Agentur hervorgeht, dass die von der Agentur im Jahr 2022 ergriffenen Sozialmaßnahmen die Auswirkungen der ausgeweiteten Telearbeit auf das Personal wirksam abgemildert haben; stellt insbesondere fest, dass 96 % der Befragten die Möglichkeit hatten, sich mit Teammitgliedern abzustimmen, obwohl sie von unterschiedlichen Standorten aus gearbeitet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur zum 31. Dezember 2022 Bedienstete aus 26 Mitgliedstaaten beschäftigte; stellt fest, dass die am stärksten vertretenen Nationalitäten unter den Bediensteten der Agentur die Niederlande, Italien, Spanien und Rumänien waren; weist auf die Bedeutung geografischer Ausgewogenheit hin und fordert die Agentur auf, weiterhin die für eine ausgewogene und angemessene geografische Vertretung erforderlichen Schritte zu unternehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vergabe öffentlicher Aufträge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist auf die Bemerkung aus dem Bericht des Rechnungshofs für 2020 hin, wonach ein Rahmenvertrag für das Leasing von Fahrzeugen mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer für die Art der erforderlichen Dienste nicht geeignet war und der als Ergebnis des Verfahrens vergebene Auftrag sowie alle damit verbundenen Zahlungen vorschriftswidrig waren; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur im Jahr 2022 im Rahmen dieses Vertrags vorschriftswidrig 59 281 EUR gezahlt hat und die diesbezügliche Bemerkung noch offen ist; fordert die Agentur auf, die Möglichkeit zu prüfen, diesen Rahmenvertrag zu beenden und ein neues Verfahren mit einer erneuten Aufforderung zur Einreichung von Angeboten einzuleiten, wie es der Rechnungshof im Fall des Leasings von Fahrzeugen für angemessen erachtet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>entnimmt dem Folgebericht der Agentur für die Entlastung 2021 (im Folgenden „Folgebericht“), dass die Agentur die Erprobung des Instruments für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) fortsetzt, um es für alle neuen Vergabeverfahren zu nutzen, die ab 2024 eingeleitet werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt das Standardarbeitsverfahren der Agentur für den Umgang mit Interessenkonflikten zur Kenntnis, das für alle Bewerber, denen eine Stelle bei der Agentur angeboten wird, neue Bedienstete, Bedienstete, die die Stelle wechseln, sowie für alle Bediensteten, die aus der Agentur ausscheiden, gilt; hebt hervor, dass die Agentur einen Ethikkodex für die Mitglieder des Kollegiums und des Exekutivausschusses eingeführt hat, allerdings ohne eine Strategie im Bereich des „Drehtüreffekts“; stellt fest, dass 2022 einige Fälle von Interessenkonflikten gemeldet und bewältigt wurden, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung von Mitgliedern des Kollegiums an Personalverfahren; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass sich die betroffenen Personen wegen Interessenkonflikts zurückgezogen und nicht an den diesbezüglichen Beratungen und Entscheidungen des Kollegiums beteiligt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur zwar keine Treffen mit Interessenträgern führt, die Sitzungen des Exekutivausschusses der Agentur mit externen Gästen, die die Agentur besuchten, im Jahr 2022 aber auf dem Twitter-Konto der Agentur veröffentlicht wurden und seit 2023 auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; bedauert zutiefst, dass die Agentur trotz der wiederholten Aufforderungen des Parlaments in mehreren Entlastungsentschließungen auf ihrer Website immer noch nicht die Lebensläufe aller ihrer Führungskräfte und internen und externen Sachverständigen veröffentlicht hat; fordert die Agentur nachdrücklich auf, diese Lebensläufe zu veröffentlichen oder zu erläutern, warum die Agentur dies noch nicht getan hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrollen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass im Jahr 2021 eine Untersuchung des OLAF im Anschluss an eine anonyme Beschwerde über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei Einstellungsverfahren im Gange war; weist darauf hin, dass laut OLAF im Jahr 2022 diesbezüglich keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden; stellt in diesem Zusammenhang ferner fest, dass das OLAF aufgrund der Tatsache, dass diese Untersuchung Ende 2022 teilweise noch anhängig war, und aus Gründen der Vertraulichkeit beschlossen hat, zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zu übermitteln; begrüßt, dass sich die Agentur laut Folgebericht verpflichtet hat, die Entlastungsbehörde rechtzeitig über alle Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass es Ende 2022 vier erheblich verzögerte Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission in den Jahren 2019 und 2021 gab; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich die zuständige interne Arbeitsgruppe der Agentur in Bezug auf die Empfehlung des IAS von 2021 auf eigene Initiative zu operativen Aufgaben auf ein strategisches Dokument und einen Aktionsplan mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen geeinigt hat, von denen einige bereits 2023 umgesetzt wurden, wobei die Agentur vorbehaltlich der abschließenden Bewertung des IAS diese Empfehlung als umgesetzt eingestuft hat; entnimmt dem Folgebericht in Bezug auf die Empfehlung des IAS aus dem Jahr 2021 an die Agentur, eine iCAT-Erhebung durchzuführen, um die Bewertung weicher Kontrollen zu stärken, dass sich die für das vierte Quartal 2022 geplante Einleitung dieser Erhebung aufgrund der Durchführung großer organisatorischer Projekte (z. B. SUMMA), des Anstiegs der Arbeitsbelastung aufgrund neuer Prioritäten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und des Übergangszeitraums zwischen dem Ausscheiden des vorherigen Verwaltungsdirektors und der Ernennung des neuen Direktors verzögert hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die einschlägigen iCAT-Fragen in die im zweiten Quartal 2023 eingeleitete Mitarbeiterbefragung der Agentur aufgenommen wurden; stellt abschließend fest, dass diese Empfehlung vorbehaltlich der endgültigen Bewertung des IAS auch von der Agentur als umgesetzt gilt; fordert die Agentur auf, die Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen des IAS zu beschleunigen, insbesondere der Empfehlungen, die sich erheblich verzögern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Zahl und der Wert der Verstöße im Jahr 2022 (43 Verstöße im Wert von 294 000 EUR) im Vergleich zu 2021 (33 Verstöße im Wert von 18 000 EUR) erheblich gestiegen sind, wobei diese Verstöße hauptsächlich höhere Rechnungen als rechtlich vereinbart, die Mittelbindung nach der Übertragung der rechtlichen Verpflichtung oder das Fehlen eines Auftragsscheins oder Einzelvertrags betreffen; nimmt zur Kenntnis, dass laut der Agentur dieser Anstieg mit den Schwierigkeiten bei der Mittel- und Haushaltsführung zusammenhängt, die 2022 aufgrund der Einführung von SUMMA aufgetreten sind; fordert die Agentur auf, auf diese Beobachtungen zu reagieren und neue Ansätze auszuloten, damit solche Situationen in Zukunft nicht mehr auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die Komponenten und Grundsätze des Rahmens für die interne Kontrolle der Agentur im Jahr 2022 vorhanden waren und funktionierten und das System insgesamt wirksam war, wobei einige Verbesserungen erforderlich sind, z. B. in Bezug auf die Umsetzung von SUMMA und die Notwendigkeit, einen Notfallplan zur Wiederherstellung des Betriebs anzunehmen; zollt der Agentur Anerkennung für die Annahme einer Strategie für sensible Funktionen, den Entwurf einer Bewertung der Kostenwirksamkeit und des Nutzens der Benennung einer internen Auditstelle (IAC) und das Fehlen kritischer Prüfungsempfehlungen oder Bemerkungen im Jahr 2022; ersucht die Agentur, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Bewertung in Bezug auf die IAC Bericht zu erstatten; begrüßt schließlich die weiteren Maßnahmen der Agentur im Anschluss an die Annahme der Betrugsbekämpfungsstrategie der Agentur im Jahr 2021; stellt in diesem Sinne fest, dass die Agentur 2022 neue interne Verfahren für die Vermögensverwaltung und die Bestandsverwaltung angenommen hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>zollt der Agentur Lob dafür, dass sie in ihre Kommunikationstätigkeiten investiert hat, um die Sichtbarkeit der Agentur und das Verständnis für ihre Arbeit zu verbessern und ein breites Publikum zu erreichen; stellt infolgedessen fest, dass im Jahr 2022 gegenüber 2021 die Parameter der Agentur in den sozialen Medien um 40 %, die Zahl der Besucher auf der Website der Agentur um fast 100 % und die Zahl der Pressemitteilungen und Nachrichtenbeiträge um 16 % gestiegen sind, wobei der letztgenannte Indikator zu einem Anstieg um fast fünfmal mehr Erwähnungen als 2021 führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>würdigt die anhaltenden Bemühungen der Agentur im Jahr 2022, ihre Einhaltung des Datenschutzes zu verbessern; begrüßt die Aufstockung des Teams des Datenschutzbeauftragten der Agentur mit zwei zusätzlichen Bediensteten für die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2018/1725<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).</FIELD></FOOTNOTE> und die Ausweitung des Mandats der Agentur auf Kernverbrechen des Völkerrechts, wodurch die Datenschutzanforderungen verschärft werden; stellt fest, dass der Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzbeauftragte 2022 unter anderem weiterhin regelmäßige (zweimonatliche) Sitzungen sowie Ad-hoc-Sitzungen und Konsultationen zu verschiedenen Datenschutzfragen wie Datenschutzverletzungen und Beschwerden abgehalten haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>würdigt ferner, dass die Agentur im Jahr 2022 mehrere Maßnahmen durchgeführt hat, um die Cybersicherheit und den Schutz der in ihrem Besitz befindlichen digitalen Aufzeichnungen zu verbessern, wie unter anderem die Einführung zentral verwalteter und sicherer dienstlicher Mobiltelefone, die Einführung interner Sensibilisierungsveranstaltungen („CyberCafe“) und die Umsetzung des Schutzes vor Distributed Denial of Service-Angriffen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>