<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0247</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Stiftung für Berufsbildung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0114/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2163(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0101/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 17,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0114/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2163(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0101/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 17,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0114/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2163(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0114/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (im Folgenden „die Stiftung“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 13.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 25 051 848 EUR belief, was einem Anstieg um 17,05 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Stiftung ausschließlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Stiftung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 zu einer hohen Vollzugsquote – nämlich 99,98 % – geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Anstieg von 0,07 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 97,70 % lag, was einer Zunahme um 11,48 % gegenüber 2021 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass die Stiftung trotz der durch die Inflation und die Preise für Versorgungsdienstleistungen verursachten Haushaltskrise im Jahr 2022 in der Lage war, ihre Ausgaben ohne größere Probleme in Bezug auf ihr Arbeitsprogramm wirksam zu steuern, Maßnahmen zur Kosteneinsparung einzuführen und neue Prioritäten zu setzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass die Stiftung bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung ergreift;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung eine Abschlussquote von 93 % erreicht hat, was einen leichten Rückgang gegenüber 2021 darstellt, wobei der Anteil der fristgerecht abgeschlossenen Tätigkeiten 89 % betrug; würdigt, dass die Stiftung die Zielvorgaben bei allen wesentlichen Leistungsindikatoren übertroffen oder deutlich übertroffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt die wichtigsten Errungenschaften der Stiftung im Jahr 2022 zur Kenntnis, die auf drei strategischen Zielen beruhen: Kompetenzen und Antizipation des Kompetenzbedarfs, Kompetenzentwicklung und ‑validierung sowie Leistung und Qualität von Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung; stellt fest, dass diese Ziele von der Stiftung im Rahmen der drei Kerndienstleistungen Wissenszentrum, Überwachung und Bewertung sowie politische Beratung erreicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt die neuen Initiativen zur Kenntnis, die die Stiftung 2022 auf den Weg gebracht hat, wie die neue Team-Europa-Initiative im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und das Netzwerk GLAD (Governance Learning Action and Dialogue – Führung, Lernen, Handeln und Dialog); nimmt das Wachstum ihres Exzellenznetzes sowie die Online-Konferenz des Exzellenznetzes der Stiftung im November 2022 zur Kenntnis, die den Teilnehmern die Möglichkeit bot, sich über die Entwicklungen und Ergebnisse der Arbeit der thematischen Partnerschaft auszutauschen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die Stiftung Moldau, Georgien und die Ukraine als Bewerberländer bei ihren Bestrebungen unterstützt, ihre Bildungs- und Beschäftigungspolitik an die der EU anzugleichen, indem sie den nationalen Behörden in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen und den Dienststellen der Kommission technisches Fachwissen und Beratung zu verschiedenen Themen bereitstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt, dass die von der Stiftung als Reaktion auf Schocks wie die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die russische Aggression gegen die Ukraine ergriffenen Maßnahmen sehr effektiv zur Sicherstellung der fortlaufenden und in großem Umfang erfolgten Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms beigetragen haben; lobt die Initiative der Stiftung, die Ukraine über das Online-Ressourcenportal für die Anerkennung von Qualifikationen, Kompetenzen und Studienzeiten ukrainischer Flüchtlinge und andere Mittel zu unterstützen und, wenn möglich und angezeigt, in engem Kontakt mit verschiedenen Dienststellen der Kommission zu reagieren und ihr thematisches Fachwissen und ihre Kenntnis der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung des Landes einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Stiftung Anfang 2022 alle gemeinsamen Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit den belarussischen Behörden ausgesetzt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die Tätigkeiten der Stiftung zur Unterstützung der Partnerländer der Union bei der Nutzung des Potenzials ihres Humankapitals und der Verbesserung der Beschäftigungsaussichten ihrer Bürger durch die Reform der Bildungs- und Ausbildungssysteme, der Qualifikationen und der Arbeitsmärkte im Rahmen der Politik der Union im Bereich der Außenbeziehungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt insbesondere das neue Konzept der Stiftung für unternehmerische Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung, die entwickelt wurden, um zur internationalen Debatte in der Lerngemeinschaft im Bereich Unternehmertum beizutragen und Ausbildungszentren anzuregen, besser auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Bürger, Volkswirtschaften und Gesellschaften einzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2022 weiterhin Möglichkeiten des Effizienzgewinns bei ihren Tätigkeiten ermittelt hat, wie die Verbesserung der digitalen Arbeitsabläufe und die proaktive Beteiligung am Netzwerk der EU-Agenturen und seinen verschiedenen Arbeitsgruppen; nimmt unter anderem zur Kenntnis, dass die Rechnungsführungsdienste der Stiftung über eine 2022 unterzeichnete Leistungsvereinbarung mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemeinsam genutzt wurden und die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Ressourcen mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung in den Bereichen Einstellung, Cybersicherheit, EMAS, Nachhaltigkeit und Ökologisierung, Auftragsvergabe sowie IT-Instrumente und ‑Systeme bewertet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Energieverbrauch und Gebäudemanagement ergriffen hat, beispielsweise die Schließung der Büros im August 2022, Sensoren für Beleuchtung und Wasser und Zeitschaltuhren für Heizkessel, Heizung und Klimatisierung; nimmt die verstärkten Anstrengungen im Bereich des Energiemanagements zur Kenntnis, die im Jahr 2022 zu Einsparungen in Höhe von 2000 mc Gas und 49 107 kWh Strom geführt haben, obwohl im Laufe des Jahres aufgrund des hybriden Arbeitens mehr Personal in den Büros anwesend war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die Zusage der Stiftung, alle eProcurement-Instrumente der Kommission zu übernehmen, und die vollständige Digitalisierung der Auftragsvergabe der Stiftung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>würdigt, dass die Stiftung ein Tätigkeitsprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz und Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten aufgelegt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass 98,8 % aller Planstellen zum 31. Dezember 2022 besetzt waren, wobei von den im Haushaltsplan der Union bewilligten 86 Beamtenstellen und Stellen für Bedienstete auf Zeit 85 Stellen mit Beamten und Bediensteten auf Zeit besetzt waren (gleiche Anzahl bewilligter Stellen wie im Jahr 2021); stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2022 außerdem 39 Vertragsbedienstete und eine Ortskraft beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung im Jahr 2022 Bedienstete aus 21 Mitgliedstaaten beschäftigte; stellt mit Besorgnis erneut fest, dass die geografische Ausgewogenheit eine Herausforderung darstellt; stellt fest, dass 42 % des Personals der Stiftung Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem sie ihren Sitz hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung leistungsorientierte Auswahlverfahren anwendet, bei denen bei gleichen Leistungen die Auswahl zugunsten von Bewerbern mit unterrepräsentierten Nationalitäten erfolgt; weist auf die Bedeutung der geografischen Ausgewogenheit hin und fordert die Stiftung auf, die für eine ausgewogene und gerechte geografische Vertretung, auch in Positionen der mittleren und höheren Führungsebene, erforderlichen Schritte zu ergreifen, zugleich die Kompetenzen und Leistung der Kandidaten zu berücksichtigen und der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass sich die Geschlechterverteilung auf der mittleren und höheren Führungsebene im Jahr 2022 auf vier Frauen bei neun Stellen belief; stellt fest, dass das Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern des Verwaltungsrats bei 41 % Männern und 59 % Frauen (elf bzw. 16 Mitglieder) und unter den Bediensteten insgesamt bei 33 % Männern und 67 % Frauen (41 bzw. 84 Bedienstete) lag; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Stiftung auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer mittleren und oberen Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Stiftung zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung den Bemerkungen zur Entlastung 2021 zufolge ihre Stellenausschreibungen überarbeitet hat, um die Attraktivität des Ortes der dienstlichen Verwendung zu erhöhen, und dass sie dabei ist, die Kommunikationskanäle zu diversifizieren, um über LinkedIn Menschen in Ländern zu erreichen, die weniger stark vertreten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung im Dezember 2022 die Charta für Vielfalt und Inklusion angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass es im Jahr 2022 viele Leistungen für die Bediensteten gab, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern, und dass darüber hinaus neue Vorschriften über Arbeitszeit und hybrides Arbeiten angenommen wurden, die den Bediensteten weiterhin Möglichkeiten des neuen flexiblen Arbeitens bieten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die 2021 eingeleitete Vergabe eines Rahmenvertrags über eine Mio. EUR für Unterstützungsdienste für Inhalte aufgrund einer Abweichung von den technischen Spezifikationen vorschriftswidrig war; stellt fest, dass die Bieter zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit abgeschlossene und unterzeichnete Jahresrechnungen vorlegen mussten, aus denen ein Umsatz von mindestens 250 000 EUR in den letzten beiden Geschäftsjahren, d. h. 2019 und 2020, hervorging; stellt fest, dass der Umsatz des erfolgreichen Bieters im Jahr 2019 unter dem geforderten Schwellenwert lag, die Stiftung jedoch, anstatt den Bieter abzulehnen, beschloss, ihn auf der Grundlage des höheren Umsatzes in der vorläufigen Jahresrechnung 2021 nicht abzulehnen; hebt hervor, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangt ist, dass das Evaluierungsverfahren und der daraus hervorgehende Vertrag sowie alle damit verbundenen Zahlungen, die sich im Jahr 2022 auf 100 100 EUR beliefen, vorschriftswidrig sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung infolge der Bemerkung des Rechnungshofs ihre Methodik vereinfachen wird und dass diese weiterhin für die Bewertung der finanziellen Zuverlässigkeit der Auftragnehmer herangezogen, jedoch stärker an die aktuelle Finanzlage (mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine) angepasst wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass in einem weiteren offenen Vergabeverfahren für Unterstützungsdienste im Land im Umfang von 4 Mio. EUR die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter mithilfe von zwei Kriterien bewertet werden sollte: (i) solide Finanzlage, nachgewiesen durch eine Reihe von Parametern, einschließlich eines positiven Nettogewinns, und (ii) Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR in den letzten beiden Geschäftsjahren; stellt fest, dass die Stiftung den Vertrag an ein Konsortium aus fünf nichtgewerblichen Einrichtungen vergab, obwohl keines der Mitglieder des Konsortiums in den letzten zwei Jahren Gewinne gemeldet hatte, und darüber hinaus beschloss, die Umsatzanforderung, die der erfolgreiche Bieter nicht erfüllte, nicht auf nichtgewerbliche Einrichtungen anzuwenden; hebt hervor, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangt ist, dass die Stiftung die Auswahlkriterien nicht korrekt angewendet hat und die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des erfolgreichen Bieters nicht nachgewiesen wurde; stellt zudem fest, dass das Evaluierungsverfahren und der daraus hervorgehende Vertrag sowie alle damit verbundenen Zahlungen, die sich im Jahr 2022 auf 70 500 EUR beliefen, daher vorschriftswidrig sind; nimmt zur Kenntnis, dass das betreffende Vergabeverfahren auf die Entwicklung des Humankapitals in Zentralasien ausgerichtet war und dass die Stiftung im Anschluss an die Bemerkung des Rechnungshofs Gespräche mit den zuständigen Dienststellen der Kommission über mögliche alternative Methoden für die Durchführung der Tätigkeiten in ihren Partnerländern führen und parallel dazu ihre Methodik für die finanzielle Bewertung vereinfachen wird, um diese gegebenenfalls auf den Markt außerhalb der Union auszurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es bei allen Vergabeverfahren wichtig ist, einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen und Waren und Dienstleistungen zum besten Preis zu beschaffen, wobei die Grundsätze der Transparenz, der effizienten Nutzung öffentlicher Mittel, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung zu beachten sind; fordert die Stiftung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass bei künftigen Vergabeverfahren die geltenden Vorschriften über Transparenz, Fairness und Integrität im Ausschreibungsverfahren uneingeschränkt eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass bei der Stiftung Ende 2022 nur eine einzige Feststellung des Rechnungshofs zum Vergabeverfahren für Zeitarbeitskräfte offen war, die 2018 veröffentlicht und vom Parlament bereits in seinem Entlastungsbericht zur Kenntnis genommen wurde; stellt ferner fest, dass die Stiftung dieses Problem bei der Vorbereitung des neuen Rahmenvertrags, der 2023 unterzeichnet werden soll, angegangen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung alle Erklärungen über Interessenkonflikte und Lebensläufe der Mitglieder ihres Vorstands sowie der höheren und mittleren Führungsebene veröffentlicht hat; stellt ferner fest, dass die Stiftung alle Besprechungen ihrer Direktorin sowie von Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen auf ihrer Website auflistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung über eine interne Betrugsbekämpfungsstrategie verfügt, die regelmäßig aktualisiert wird, und dass sie in Erwägung ziehen könnte, diese Strategie um einen Abschnitt zur Korruptionsbekämpfung zu ergänzen; stellt ferner fest, dass derzeit eine Strategie zu Interessenkonflikten ausgearbeitet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die positive Stellungnahme des Internen Auditdiensts in seinem abschließenden Prüfbericht vom Dezember 2022 zu den Komplementaritäts- und Kooperationsmechanismen zwischen der Stiftung und der Kommission, in der das Fachwissen des Personals der Stiftung und die Einrichtung eines halbjährlich stattfindenden strukturierten Dialogs, mit dem für eine bessere Koordinierung bei der Vorbereitung der Vorstandssitzungen gesorgt werden soll, hervorgehoben wurden; stellt fest, dass der Interne Auditdienst jedoch auch auf zwei sehr wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Mandat der Stiftung und der Überwachung der Indikatoren sowie auf zwei wichtige Punkte bezüglich der vorrangigen Angleichung und der Verbesserung der Datenbank und der Verfahren für EU-Anträge hinweist; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung als Reaktion darauf in Zusammenarbeit mit der GD EMPL einen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Empfehlungen ausgearbeitet hat, die ab 2023 berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung der Cybersicherheit, der Verwaltung von digitalen Akten und Daten sowie den Maßnahmen, die sie zur Einhaltung der einschlägigen Leitlinien der Union ergriffen hat, wie Verbesserungen bei der Datensicherung und den Penetrationstests auf den wichtigsten Websites der Stiftung, besondere Aufmerksamkeit widmet; stellt ferner fest, dass im Anschluss an eine Bewertung des Informationssicherheitsrisikos in der gesamten Stiftung, die 2021 durchgeführt wurde, 2022 ein Risikobehandlungsplan ausgearbeitet und vereinbart wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die Stiftung 2022 nach einer Umweltbetriebsprüfung im März 2022 (und 2023) weiterhin sowohl über die EMAS-Zertifizierung als auch über die ISO-14001-Zertifizierung verfügte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt, dass die Stiftung weiterhin verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Präsenz in der Öffentlichkeit und im Internet zu erhöhen, unter anderem indem sie zehn Podcasts produziert, zwei internationale Auszeichnungen vergeben und zehn gemeinsame Mitteilungen herausgebracht und diese Maßnahmen beworben hat, sieben Interviews im Rahmen von LearningConnects live gestreamt hat und an der VN-Klimakonferenz teilgenommen hat, um ihre Arbeit zu grünen Kompetenzen vorzustellen; stellt in diesem Zusammenhang einen erheblichen Anstieg der Kennzahlen der Stiftung für die sozialen Medien im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Stiftung erneut auf, durch die bessere Nutzung von Medien und sozialen Medien für mehr Transparenz zu sorgen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit Genüge zu tun;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>