<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0248</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0107/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2158(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0096/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0107/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2158(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0096/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0107/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2158(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0107/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 73 vom 28.2.2023, S. 91.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 115 807 269,88 EUR belief, was gegenüber 2021 einen Anstieg um 9,48 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt und operativen Einnahmen stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge für das Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle der Agentur für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und dass es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus den Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 zu einer Vollzugsquote der Mittel für Verpflichtungen des laufenden Jahres von 99,80 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Anstieg um 0,14 Prozentpunkte entspricht, und dass sich die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr auf 98,42 % beläuft, was ebenfalls einem Anstieg um 1,10 Prozentpunkte entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um die Umsetzung ihres jährlichen Arbeitsprogramms in den Schlüsselbereichen, zu denen die Agentur beiträgt, und ihre horizontalen Tätigkeiten zu messen (Nachhaltigkeit, Überwachung, Sicherheit und Abwehr von Gefahren, Vereinfachung, Digitalisierung, technische Hilfe, Kapazitätsaufbau und strategische Unterstützung); begrüßt, dass die Ziele insgesamt erreicht wurden, wobei nur bei sehr wenigen Zielen ein Rückstand zu verzeichnen war, der hauptsächlich auf sachlich gerechtfertigte Gründe zurückzuführen ist; stellt ferner fest, dass die Agentur ihre Ziele für 2022 im Einklang mit dem Jahresarbeitsprogramm und dem mehrjährigen strategischen Rahmen erreicht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur aktiv an mehreren Initiativen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal beteiligt war und der Kommission und den Mitgliedstaaten Unterstützung und Daten zur Verfügung gestellt hat, wobei der Schwerpunkt auf verschiedenen Vorschlägen im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ lag, wie dem Vorschlag „FuelEU Maritime“ und dem Vorschlag zur Ausweitung des Emissionshandelssystems auf den Seeverkehr;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur nach dem unrechtmäßigen und unprovozierten Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 zu einem wichtigen Akteur bei der Überwachung und Meldung verdächtiger Schiffe geworden ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Unterstützungsdienst für den Seeverkehr (MMS, Maritime Support Service) die Mitgliedstaaten und die Kommission über Schiffe unter russischer Flagge informiert hat und er bestimmte Mitgliedstaaten und die Kommission über das Anlaufen von EU-Häfen sowie über Anlaufbewegungen von Schiffen im Zusammenhang mit Sanktionen (z. B. Kohleeinfuhren) unterrichtet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Erdbeobachtungsdienste der Agentur weiterhin Überwachungskapazitäten entwickelt und bereitgestellt haben, wobei der Schwerpunkt auf CleanSeaNet, der Überwachung des Seeverkehrs“ im Rahmen von Copernicus für Frontex und der Unterstützung bei Notfällen auf See im Rahmen des Notfallplans der Agentur lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde technische Unterstützung geleistet hat, indem sie an den Inspektionen teilnahm, die sie organisiert haben, um die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur maritimen Sicherheit in den Mitgliedstaaten zu bewerten und zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL) Zugang zu maritimen Informationsdiensten und Überwachungsinformationsdiensten gewährt hat, um sie in den Bereichen Strafverfolgung und organisierte Kriminalität auf See zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur ihre Rolle als Exzellenzzentrum für den Kapazitätsaufbau beibehalten, das IPA-II-Projekt umgesetzt und Projekte für technische Hilfe im Mittelmeer (SAFEMED IV) sowie im Schwarzen und Kaspischen Meer (BCSEA) im Jahr 2022 abgeschlossen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur die Kommission bei der IMO unterstützt, insbesondere in Foren wie dem MEPC, dem PPR und dem CCC; stellt fest, dass diese Unterstützung wichtige Bereiche der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Nachhaltigkeit umfasst, darunter die IMO-Strategie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Intensität der Schifffahrt, die Sicherheit, Bewertung, Einführung und Nutzung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe und nachhaltiger alternativer Technologien, Abfälle im Meer und Unterwasserlärm; betont, dass die bevorstehenden Arbeiten der IMO zur Entwicklung der entsprechenden Anforderungen und Normen für die Verwendung neuer Kraftstoffe und neuer Technologien von entscheidender Bedeutung für deren Einführung sowohl auf globaler Ebene als auch auf EU-Ebene sein dürften;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Rahmen des neuen Mandats für die europäische Zusammenarbeit bei den Aufgaben der Küstenwache sich mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und Frontex über Informationen, Fachwissen, Verfahren, Schulungsmaterialien und -instrumente ausgetauscht hat; stellt ferner fest, dass die Agentur weiterhin eng mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCCDA) zusammenarbeitet, um ihre Effizienz zu steigern und aufgrund der geografischen Nähe beider Agenturen Kosten zu sparen; begrüßt, dass die Agentur die EMCCDA durch den Wissensaustausch in Bezug auf die EMAS-Registrierung unterstützt und mit der EFCA weiterhin die Vorkehrungen zum gegenseitigen Backup für den Aufgabenbereich der Rechnungsführung in beiden Agenturen sichergestellt hat; weist auf die horizontalen Vorteile einer Zusammenarbeit und Übertragung bewährter Verfahren sowie darauf hin, dass gemeinsame Initiativen verschiedene Perspektiven zusammenbringen, Doppelarbeit verringern, das Lernen fördern und die Beziehungen zwischen den Teilnehmern stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur daran gearbeitet hat, ihre Effizienz und Wirksamkeit durch die Automatisierung von Verfahren zu verbessern, um die administrative Arbeitsbelastung bestimmter Mitarbeiter erheblich zu verringern, sodass sie sich auf Aufgaben in verwandten Bereichen mit höherem Mehrwert konzentrieren können; stellt fest, dass die Agentur darüber hinaus Pilotprojekte für die qualifizierte elektronische Signatur und die Integration von internen Instrumenten in ARES eingeleitet hat; fordert die Agentur auf, weitere interne Verfahren zu ermitteln, die durch Automatisierung gestrafft werden könnten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2022 stabil und zu 99,06 % erfüllt war und 210 der 212 im Haushaltsplan der Union bewilligten Beamten und Bediensteten auf Zeit ernannt waren (wie im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur 2022 außerdem 28 Vertragsbedienstete und 16 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt das unausgewogene Geschlechterverhältnis auf der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur zur Kenntnis, in der fünf von 16 Führungskräften (31 %) Frauen sind; weist auf das unausgewogene Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Agentur hin, in dem zehn von 57 Mitgliedern (18 %) Frauen sind; stellt ferner fest, dass das Geschlechterverhältnis in Bezug auf das gesamte Personal der Behörde unausgewogen ist, wobei 99 von insgesamt 264 Bediensteten (38 %) Frauen sind; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer höheren und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Agentur einen Aktionsplan für die Gleichstellung für den Zeitraum 2022-2025 auf den Weg gebracht hat, der sich auf die langfristige Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts und der Gleichstellung der Geschlechter auf der Grundlage qualitativer Aspekte konzentriert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; legt der Agentur nahe, außerdem die Charta für Vielfalt und Inklusion anzunehmen und sich weiterhin an Initiativen zu beteiligen, mit denen Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz auf allen Hierarchieebenen gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt hervor, dass die Einstellung abgeordneter nationaler Sachverständiger nach wie vor eine Herausforderung darstellt, da es schwierig ist, Sachverständige aus den Mitgliedstaaten zu gewinnen; weist darauf hin, dass einige Versuche der Agentur zur Einstellung von Personal erfolglos blieben; schlägt vor, dass internen Vertragsbediensteten die Möglichkeit gegeben wird, im Wege eines allgemeinen Auswahlverfahrens in die nächste Funktionsgruppe aufzusteigen; stellt fest, dass die Agentur im Hinblick auf Effizienzgewinne anstrebt und daran arbeitet, ihre Verfahren zu verbessern, um ihre Effizienz und Wirksamkeit zu erhöhen, damit die personellen und finanziellen Ressourcen optimal eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt, dass im Zusammenhang mit der Prävention von Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz sechs neue Vertrauenspersonen ernannt wurden, nachdem sie erfolgreich eine obligatorische Schulung absolviert hatten, und dass sie nun in dieser Funktion in der Agentur tätig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ein Projekt zur Personalstrategie mit der Konsultation des Personals, des Managements und der Personalvertretung, ein Projekt zur Schaffung eines Online-Einführungsprogramms für neue Bedienstete und die Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Beschluss über die Arbeitszeit und die Hybridarbeit in Angriff genommen hat, die voraussichtlich im Jahr 2023 angenommen werden; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über ihre diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Agentur bei ihrer Ernennung und jedes Jahr aufgefordert werden, eine Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen und zu Beginn jeder Sitzung des Verwaltungsrats einen (potenziellen) Interessenkonflikt zu melden, der der Behandlung eines Tagesordnungspunkts abträglich sein könnte; stellt fest, dass alle Bediensteten (einschließlich der Bediensteten der höheren Führungsebene, die an spezifischen Verfahren beteiligt sind) verpflichtet sind, bei verschiedenen Verfahren wie Auftragsvergabe und Einstellung einen (potenziellen) Interessenkonflikt zu melden; nimmt zur Kenntnis, dass im Laufe des Jahres 2022 ein Fall eines Interessenkonflikts von einem Mitglied des Auswahlausschusses in einem Einstellungsverfahren erklärt wurde und das Mitglied nach Prüfung des erklärten Konflikts ersetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur eine Strategie des Verwaltungsrats der EMSA zu Interessenkonflikten angenommen hat, in der Grundsätze im Hinblick auf die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats und die Maßnahmen festgelegt wurden, mit denen die praktische Anwendung der Strategie sichergestellt werden soll, um die Risiken zu verhindern und zu mindern, dass frühere, gegenwärtige oder künftige Interessen die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in unzulässiger Weise beeinflussen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Führungskräfte auf der Website der Agentur veröffentlicht werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>würdigt, dass das Risikoregister im Einklang mit dem Rahmen für das Risikomanagement der Agentur 2022 vollständig aktualisiert und angepasst wurde und dass dabei der Ermittlung potenzieller Betrugsrisiken und allgemeiner Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde; begrüßt ferner, dass nach Invasion der Ukraine durch Russland mehrere neue Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dieser schweren Krise ermittelt und in die aktualisierten Risikoregister aufgenommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur eine Reihe von Ad-hoc-Produkten entwickelt hat, um die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Umsetzung der EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch die Russische Föderation zu unterstützen, wie etwa die Meldung von Anlaufbewegungen von Schiffen in Bezug auf bestimmte Ladungen und Flaggen; begrüßt ferner, dass die Agentur einen monatlichen Bericht über die Auswirkungen der Entwicklungen in der Ukraine auf den Seeverkehr und den Seehandel erstellt und den einschlägigen Interessenträgern zur Verfügung stellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2022 verschiedene Ökologisierungsmaßnahmen durchgeführt hat, darunter eine umfassende Kommunikationskampagne zur Ökologisierung, die Einrichtung eines Raums mit wiederverwendbaren Schreibwaren, die Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche und die Senkung der Grundtemperatur in den Räumlichkeiten während der Wintersaison;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur 2019 ein Projekt zur Ökologisierung der EMSA („Greening EMSA“) gestartet hat, um ein Umweltmanagement einzuführen, und dass der letzte Schritt mit der externen Überprüfung im Januar 2022 stattfand; stellt fest, dass die Agentur folglich die EMAS-Zertifizierung erhalten und ihre Umwelterklärung veröffentlicht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur ihre Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit intensiviert hat, indem sie sich an dem Pilotprojekt für die anstehende Umsetzung der künftigen Cybersicherheitsverordnung beteiligt hat; stellt ferner fest, dass die Agentur ihre Zusammenarbeit mit dem CERT-EU verstärkt hat, indem sie eine spezifische Dienstgütevereinbarung erneuert hat, die nun mehr Maßnahmen umfasst, wie etwa eine höhere Zahl von Sicherheitsbewertungen, und indem sie Zugang zur Echtzeitüberwachung von Sicherheitsvorfällen in der IT-Infrastruktur der EMSA gewährt hat; stellt ferner fest, dass die Agentur mit dem CERT-EU und dem Anbieter interinstitutioneller Sicherheitsdienste des Rates regelmäßige Sicherheitsbewertungen durchführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und die Bekanntheit ihrer Online-Präsenz zu erhöhen, beispielsweise die Ausrichtung von Konferenzen, die Bereitstellung von Videos, in denen die wichtigsten Tätigkeiten und Zuständigkeiten der Agentur erläutert werden, Live-Streaming und die Einführung eines Konzepts für einen Tag der offenen Tür der EMSA („EMSA open day“);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die Zusage der Agentur, ihre mehrsprachige Kommunikation zu verbessern, um für eine bessere Zugänglichkeit für alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zu sorgen; stellt fest, dass die Fünfjahresstrategie der Agentur, der Bericht über die europäische Meeresumwelt und der Bericht über die Sicherheit des europäischen Seeverkehrs nun in allen 24 EU-Amtssprachen zugänglich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Tätigkeiten der Agentur im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr wichtig sind, und fordert die kontinuierliche Bereitstellung technischer Unterstützung für die Kommission während Inspektionen in diesem Rahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen; betont, dass die Zahl der Cybersicherheitsvorfälle im Seeverkehr in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Förderung der Digitalisierung des Seeverkehrs durch Erleichterung der elektronischen Datenübermittlung, die Unterstützung der Vereinfachung sowie die Bereitstellung integrierter Systeme und Dienste zur Seeraumüberwachung und Lageerfassung auf See für die Kommission und die Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass das Wachstum der Flotte der EU (sowohl hinsichtlich der Schiffe als auch der Tonnage) im Vergleich zum Wachstum der weltweiten Flotte langsamer verläuft; stellt fest, dass die Flotte der EU in den letzten fünf Jahren ein Wachstum von 3,4 % verzeichnete, wohingegen die Wachstumsrate der weltweiten Flotte höher war und 7 % betrug;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>