<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0249</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0116/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2145(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9-0083/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 121,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0116/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem amtierenden Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem amtierenden Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2145(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9-0083/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 121,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0116/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem amtierenden Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2145(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0116/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 73 vom 28.2.2023, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 224 265 965 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 10,04 % entspricht; in der Erwägung, dass 39 678 000 EUR des Haushalts der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen und 120 435 031 EUR Einnahmen aus Gebühren und Entgelten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2022 der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres zu einer Vollzugsquote von 97,08 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 0,77 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 87,18 % betrug, was gegenüber 2021 einen leichten Rückgang um 0,16 % bedeutet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur das Jahr mit einem Haushaltsergebnis von negativen 8,2 Mio. EUR in Gebühren und Entgelten abgeschlossen hat (gegenüber 11,2 Mio. EUR im Jahr 2021), und beobachtet infolgedessen, dass der kumulierte Überschuss bei den Gebühren und Entgelten von 72,1 Mio. EUR auf 63,9 Mio. EUR gesunken ist; stellt fest, dass sich die Quote der in Abgang gestellten Mittel für Verpflichtungen, die auf 2022 übertragen wurden, auf 2,82 % belief, was unter der von der Kommission festgelegten Obergrenze von 5 % liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur Gebühren und Entgelte für die Erbringung von Zertifizierungsdiensten erhebt, die von ihr durchgeführten Kontrollen zur Sicherstellung, dass diese Einnahmen korrekt erhoben werden, jedoch nicht dokumentiert und somit gegen Artikel 74 Absatz 5 und Artikel 75 der Haushaltsordnung verstößt; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, in der sich die Agentur verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dokumentation der Kontrollen zu ergreifen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 bestimmte Maßnahmen ergriffen hat, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung, und zwar durch eine Mischung aus 128 Zielen und 66 wesentlichen Leistungsindikatoren in elf zentralen Tätigkeitsbereichen; stellt fest, dass die Agentur 2022 mit einer Vollzugsquote von 97 % ihres jährlichen Arbeitsprogramms von 2022 und der Einhaltung von 77 % ihrer wesentlichen Leistungsindikatoren eine sehr gute Leistung aufwies;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>erkennt die wichtigsten Errungenschaften und Fortschritte der Agentur im Jahr 2022 in neu entstehenden Bereichen mit Bezug zu grünen Lösungen und Digitalisierung an; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur ihre Bemühungen um eine saubere Luftfahrt im Rahmen des EASA-Programms für nachhaltige Luftfahrt 2022 mit verschiedenen Maßnahmen intensiviert hat, z. B. der Veröffentlichung der dritten Ausgabe des Europäischen Luftfahrt-Umweltberichts und dem erfolgreichen Beitrag zu den Schlussfolgerungen der 41. Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zum Thema Umwelt; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 eine umfassende Überprüfung der strategischen Prioritäten zur Bewältigung der Risiken für das System im Zusammenhang mit dem Europäischen Plan für die Flugsicherheit (EPAS) durchgeführt hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Prüfung zu einem stärkeren Fokus auf das Management von Interdependenzen bei Risiken sowie auf die Kompetenzen der Bediensteten geführt hat und zusätzliche Prioritäten für die sichere Integration neu entstehender Technologien und neuer Geschäftskonzepte umfasste; stellt fest, dass die neuen strategischen Prioritäten in der 2022 angenommenen EPAS-Ausgabe für den Zeitraum 2023-2025 enthalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt die 2022 durchgeführten Maßnahmen der Agentur zur Umsetzung des Fahrplans zur urbanen Luftmobilität – die Veröffentlichung der Leitlinien für die Konzeption von Vertiports, den vorgeschlagenen neuen Rechtsrahmen für den Betrieb von Lufttaxis in Städten, die Richtlinien zur Regulierung der Lautstärke von Drohnen unter 600 kg und die annehmbaren Nachweisverfahren und Anleitungen zur Unterstützung der einheitlichen, sicheren und effizienten Umsetzung des U-Space in der EU – zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt den digitalen Wandel in Bezug auf den europäischen Luftraum, einschließlich verbesserter Mobilitätsoptionen und vereinheitlichter Qualifikationen für Fluglotsen, deren Lizenzierung und Ausbildung sowie der ATM-Bodensysteme; fordert die Änderung der SERA-Sprechfunkgruppen für die Kommunikation zwischen Piloten und Fluglotsen; betont, dass der digitale Wandel im europäischen Luftraum mehrere einzelne Komponenten und Bausteine umfasst, die entscheidende Lösungen für die künftige Luftraumarchitektur darstellen und darauf abzielen, Sicherheit, Effizienz und Umweltleistung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, dass im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums gegen die Zersplitterung des europäischen Luftraums vorgegangen wird und die Leistungsfähigkeit des Flugverkehrsmanagements hinsichtlich der Sicherheit, Kapazität, Kosteneffizienz sowie der Umwelt verbessert werden soll; begrüßt die Arbeit der Agentur an der Reform des einheitlichen europäischen Luftraums 2+ im Jahr 2022, insbesondere im Hinblick auf die Harmonisierung der Fluglotsen durch Lizenzierung und die Zertifizierung von ATM/ANS-Bodensystemen durch die Agentur; begrüßt, dass im Rahmen beider Reformen die Kosten gesenkt und die Kapazitäten für das Flugverkehrsmanagement erhöht werden und ein erheblicher Mehrwert für das Initiativpaket „Einheitlicher europäischer Luftraum 2+“ geboten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist sich der Bedenken in Bezug auf russische Passagierflotten bewusst; begrüßt insbesondere die Beteiligung der Agentur am Sicherheitsteam für den zivilen und militärischen Luftraum in der Ukraine, vor allem im Zusammenhang mit der steigenden Luftraumnachfrage zur Vereinfachung staatlicher und NATO-Militärübungen; würdigt die erfolgreiche Umsetzung des Arbeitsprogramms mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), die die Zusammenarbeit an der sich abzeichnenden Innovationsgrenze erheblich gestärkt hat; begrüßt, dass die Agentur Initiativen der Kommission im Rahmen des Programms RescEU (Vertrag für Feuerwehrleute und MEDEVAC/Transportkapazität im Luftfahrtbereich) unterstützt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt die Maßnahmen der Agentur als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Kenntnis, z. B. die Veröffentlichung eines Bulletins mit Informationen über Konfliktzonen, in dem Betreibern empfohlen wird, nicht über Gebiete mit intensiven oder verstärkten militärischen Aktivitäten zu fliegen, und die Veröffentlichung eines Bulletins mit Sicherheitsinformationen zu temporären Ausfällen des GNSS in der Nähe von ukrainischen Konfliktgebieten; würdigt in diesem Zusammenhang, dass die europäische Plattform für den Austausch von Informationen und die Kooperation in Konfliktgebieten, über die Informationen über Bedrohungen der Zivilluftfahrt, die sich in Konfliktgebieten oder durch bewaffnete Aufstände ergeben, geteilt werden sollen, nach der Testphase der Initiative in Betrieb genommen wurde; betont ferner, dass die rechtswidrige Invasion der Ukraine zu neuen Sicherheitsproblemen geführt und bereits bestehende Sicherheitsprobleme verstärkt hat; fordert erneut enge Beziehungen zu den europäischen staatlichen und militärischen Luftfahrtbehörden, der Europäischen Verteidigungsagentur, der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) und der NATO, soweit dies für die Wahrnehmung der Aufgaben der Agentur gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 erforderlich ist, um die Flugsicherheit und Gefahrenabwehr in Europa zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die Sanktionen und Strategien eingehalten hat, die die Kommission nach der rechtswidrigen Invasion der Ukraine durch Russland im Jahr 2022 festgelegt hat, und dass alle Kooperationsmaßnahmen mit Russland ausgesetzt wurden, während die Agentur sich schwerpunktmäßig auf Tätigkeiten zur Unterstützung der Ukraine konzentrierte; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Vorfeld-Koordinierungsteam der Agentur die Kommission bei der Erstellung einer Liste von Luftfahrzeugkennzeichen, die von russischen Staatsangehörigen genutzt oder kontrolliert werden, unterstützt hat, wobei die Liste 38 Mal aktualisiert wurde und 2022 mehr als 1 000 Flugzeuge umfasste;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Errungenschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>lobt die Agentur für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen für sich überschneidende Aufgaben und Zuständigkeiten mit anderen Agenturen, unter anderem in den Bereichen Beratungsdienste fürs Personal, Digitalisierung und Tools, E-Learning und Umfragen, sowie für die Teilnahme an interinstitutionellen und Agentur-übergreifenden Ausschreibungen; stellt fest, dass die Agentur eng mit der Europäischen Umweltagentur zusammenarbeitet, um Berichte wie den Europäischen Luftfahrt-Umweltbericht auszuarbeiten, eng mit Eurocontrol zusammenarbeitet, um gemeinsame Möglichkeiten im Zusammenhang mit auf Luftfahrt bezogene Lernlösungen wahrzunehmen, und im Rahmen einer 2022 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung eng mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union zusammenarbeitet, wodurch ein regelmäßiger strukturierter Dialog eingeführt und der Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrung in verschiedenen Kooperationsbereichen intensiviert wird; begrüßt, dass die Agentur strategische Partnerschaften für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Informationen mit fast allen zuständigen nationalen Luftfahrtbehörden in ihren Mitgliedstaaten unterhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur eine Reihe von Partnerschaften mit anderen Einrichtungen der Union etabliert hat, um die Effizienz und Kohärenz zu verbessern, darunter mit der Europäischen Umweltagentur, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Gemeinsamen Unternehmen für saubere Luftfahrt und dem Gemeinsamen Unternehmen SESAR3; begrüßt die Zusammenarbeit mit mehreren Agenturen, einschließlich der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der Europäischen Wertpapiermarktaufsichtsbehörde, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Staatsanwaltschaft, zu Fortbildungslösungen bei Fragen von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Beratungsdienste für Humanressourcen, Digitalisierung und Instrumente, E-Learning und Umfragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>verweist darauf, dass 2020 das interne Transformationsprogramm mit dem Titel „Destination: Future-proof“ („Ziel: Fit für die Zukunft“) implementiert wurde, um Kosten zu senken, die Effizienz zu steigern und sich mit den Kernthemen der Agentur auseinanderzusetzen; stellt fest, dass dieses 2022 offiziell abgeschlossene Programm wesentliche Änderungen bewirkt hat, zu denen unter anderem ein vereinfachtes Regelsetzungsverfahren, Dienstleistungen vor Anwendung innovativer Technologien und ein verbesserter Prozess der internen Programmplanung sowie ein Produktivitätszuwachs von 12 % im Jahr 2022 (im Vergleich zu den Werten von 2019) gehören, was einer Verringerung der Gemeinkosten der Agentur um 36 Vollzeitäquivalente entspricht; begrüßt, dass der Programmansatz zur Erreichung von Effizienz sowie die Infrastruktur für neue Initiativen etabliert wurden, um die weitere Verbesserung der Prozesse und die Digitalisierung der Agentur zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Maßnahmen, die die Agentur ergriffen hat, um ihren ökologischen Fußabdruck u. a. in Bereichen zu überwachen und zu steuern, die einen Bezug zu ihrem Gebäude und der Versorgung haben; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur den Energie- und Wasserverbrauch in ihrem Gebäude optimiert hat, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien beschafft, zentrale Abfallsammelstellen in den Teambereichen der Agentur eingerichtet hat und Maßnahmen ergriffen hat, um den Bedarf an Papier und Büromaterialien zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur in ihren Ausschreibungen weiterhin die einschlägigen Kriterien und Anforderungen für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge unter Nutzung der verfügbaren Toolkits anwendet; stellt ferner fest, dass 2022 eine Person eingestellt wurde, um sicherzustellen, dass Ressourcen für die Wiederaufnahme der Analyse der Instrumente zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen zur Verfügung stehen, wobei der Schwerpunkt auf EMAS und ISO 14001 liegt; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Analyse zu unterrichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 95,59 % aller Planstellen besetzt waren und 651 der 681 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 680 bewilligten Stellen im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur 2022 darüber hinaus 95 Vertragsbedienstete und 23 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 erheblich in den Ausbau der technischen Fähigkeiten und in das Angebot von Laufbahnentwicklungen mit einer erneuerten Kompetenzpolitik investiert hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur im Jahr 2022 mehr als 60 neue Bedienstete einstellen konnte, die dritte Generation des Nachwuchsqualifizierungsprogramms eingegliedert hat, mehr als 70 Bediensteten interne Karriereentwicklungsmöglichkeiten angeboten hat und 98 % der geplanten technischen Schulungen für die Bediensteten durchgeführt hat; lobt die sehr geringe Personalfluktuation der Agentur von 0,1 % im Jahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass unter den Mitgliedern der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur, wo 17 der 22 Mitglieder (77 %) Männer sind, und auch im Verwaltungsrat der Agentur, wo 59 der 79 Mitglieder (75 %) Männer sind, kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht; nimmt ferner das Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten der Agentur insgesamt zur Kenntnis, wobei 525 von 757 Bediensteten (69 %) Männer sind; stellt fest, dass die Agentur die Geschlechterverteilung unter den Bewerbern systematisch überwacht und sich aktiv um Bewerberinnen bemüht, indem sie die Positionen in den richtigen Foren veröffentlicht, Bewerbungen von Bewerberinnen ausdrücklich fördert und Stellen aufgrund der möglicherweise beeinträchtigten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben präzise beschreibt; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter ihren Bediensteten auf Führungsebene und allgemein fortzusetzen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit sich vermehrt Frauen auf die von der Agentur angebotenen Stellen bewerben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass die Sicherstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses sehr wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur den Fokus auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, geografische Ausgewogenheit und Vielfalt beibehalten hat; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, das Arbeiten von Zuhause, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Gleichbehandlung und ihrer Chancen abzielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>entnimmt dem Bericht der Agentur hinsichtlich der Folgemaßnahmen, die vor dem Hintergrund der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 ergriffen wurden („Bericht der Agentur“), dass die Agentur auf der Grundlage ihres Programms für das Kompetenzmanagement und die strategische Personalplanung ein stabiles Personalszenario 2022+ ermittelt hat, mit erheblichen Investitionen in externe Ressourcen in den Bereichen des technischen und des speziell auf die Agentur bezogenen Fachwissens sowohl für herkömmliche Aufgaben als auch für neue Bereiche, die aufgrund der mittelfristigen strategischen Prioritäten der Agentur entstehen, darunter neue Technologien, Cybersicherheit, Sicherheitsbewertung, Flugprüfungen und Forschung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 ein Fall von Belästigung gemeldet wurde, für den die Agentur die Dienste eines externen Ermittlers des Netzwerks der EU-Agenturen in Anspruch nahm, wobei die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die Belästigung nicht bestätigt werden kann; stellt ferner fest, dass 2022 insgesamt vier Burnout-Fälle gemeldet wurden, wie bereits im Jahr 2021;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>greift erneut die Bemerkung aus dem Jahresbericht über die Agenturen der EU für 2021 auf, dass die Agentur gegen Artikel 16 des Statuts der Beamten der Union verstößt; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Bemerkung nach wie vor offen ist; entnimmt dem Bericht der Agentur jedoch auch, dass die Agentur zusätzlich zur Überarbeitung ihrer Verfahren zur Behebung der vom Rechnungshof festgestellten Mängel in der Zwischenzeit offiziell einen Gemeinsamen Ausschuss eingerichtet hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beschaffung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur einen Vertrag mit einem Dienstleister für die Weiterentwicklung eines Systems zur Meldung von Störfällen im Wert von 1,9 Mio. EUR geschlossen hat und dafür ein Dringlichkeitsverfahren durchgeführt hat; nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass das Verfahren und alle damit verbundenen Zahlungen (261 385 EUR) im Jahr 2022 vorschriftswidrig waren, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verfahrens nicht erfüllt waren; nimmt dennoch die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach der Auftragnehmer als Einziger in der Lage war, die Entwicklung des Systems fortzusetzen, ohne Störungen und ein unmittelbares Sicherheitsrisiko mit möglichen katastrophalen Folgen zu verursachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>entnimmt den Bemerkungen des Rechnungshofs, dass die Agentur nach Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens für Dienstleistungen im Bereich des Veranstaltungsmanagements den Wert der Ausschreibung geändert hat, ohne die Bestimmungen von Artikel 151 der Haushaltsordnung einzuhalten; stellt fest, dass die Agentur nach der Beschwerde des Bieters eine zweite Evaluierung vorgenommen hat, die zum Ausschluss des Bieters mit der Begründung führte, dass er die in den Spezifikationen der Ausschreibung festgelegten Anforderungen nicht erfülle, ohne jedoch anzugeben, welche Anforderungen nicht erfüllt wurden; nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass der Ausschluss des Bieters nicht ordnungsgemäß begründet wurde; fordert die Agentur auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass bei künftigen Vergabeverfahren eine Preiskorrektur oder ein Ausschluss der Bieter entsprechend der geltenden Rechtsgrundlage begründet werden.</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>erkennt das bestehende System der Agentur zur Vermeidung und Abschwächung von Interessenkonflikten an, das eine jährliche Maßnahme beinhaltet, bei der die Bediensteten gebeten werden, jede Änderung ihrer Situation, die zu einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt führen könnte, zu prüfen und (erforderlichenfalls) aktuelle Informationen zu geben; stellt fest, dass im Jahr 2022 von allen Interessenerklärungen, die von Bediensteten in verschiedenen Zusammenhängen (jährliche Erklärung, Neueinstellungen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Nebentätigkeiten/Urlaub aus persönlichen Gründen) eingereicht und von der Agentur gemäß der geltenden Verfahren bewertet wurden, vier Fälle zur Stellungnahme an den Ethikausschuss der Agentur verwiesen wurden; begrüßt, dass es im Jahr 2022 keine bestätigten Fälle von Interessenkonflikten gab und dass alle Fälle, in denen das Risiko eines tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikts erkannt wurde, durch spezifische Maßnahmen, z. B. Karenzzeiten, Lobbyverbote oder Nichtbeteiligung an bestimmten Aufgaben, gemindert werden konnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der höheren und mittleren Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; stellt ferner fest, dass die Agentur nicht alle Treffen mit Lobbyisten oder Interessenvertretern auf ihrer Website aufführt, und fordert die Agentur auf, dies unverzüglich zu tun;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur der Möglichkeit einer künftigen internen Strategie zur Korruptionsbekämpfung offensteht, ist jedoch der Auffassung, dass den Aufzeichnungen der vergangenen Jahre zufolge diesbezüglich derzeit keine Gefahr besteht; fordert die Agentur dennoch auf, ihre Situation neu zu bewerten und Schritte zur Ausarbeitung einer internen Strategie zur Korruptionsbekämpfung zu unternehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrollen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass der interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2022 eine Prüfung der Aktivitäten im Bereich Normung durchgeführt hat, bei der bewertet wurde, ob die bestehenden Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften angemessene Sicherheit bieten und ob die Aktivitäten im Bereich Normung effizient organisiert sind, um wirksam zum Erreichen der Geschäftsziele der Agentur beizutragen; stellt ferner fest, dass als Ergebnis dieser Prüfung drei Empfehlungen ausgesprochen wurden, für die die Agentur einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, der im Laufe des Jahres 2023 umgesetzt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass das Prüfungsprogramm der internen Auditstelle der Agentur (IAC) für 2022 acht Aufträge umfasste, nämlich vier Zuverlässigkeitsprüfungen, darunter eine Prüfung durch den IAS, zwei Beratungs- und zwei Folgeprüfungen; stellt fest, dass zwei der 13 in den ursprünglichen Prüfungen aus dem Jahr 2021 ermittelten Maßnahmen bei den Folgeprüfungen 2022 für abgeschlossen erklärt werden konnten, während sechs Maßnahmen als teilweise umgesetzt bewertet wurden und fünf Maßnahmen noch ausstehen; fordert die Agentur auf, die erforderlichen Schritte für diese Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur den Schwerpunkt darauf legt, die Ukraine als Bewerberland in das System der Union einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>entnimmt dem Bericht der Agentur, dass die Agentur 2022 eine umfassende Studie zur Nutzerfreundlichkeit einschließlich Tree Testing und Einzelbefragungen durchgeführt hat; stellt fest, dass die Studie qualitative Erkenntnisse geliefert hat, die, zusammen mit den quantitativen Erkenntnissen, EASA Pro, EASA Light und die Communities auf der Website der Agentur verbessern dürften; lobt die Agentur dafür, dass sie ein Projekt ins Leben gerufen hat, um EASA Light (ein eigener Bereich auf der Website der Agentur mit Beschreibungen der Aktivitäten in einfachem und nichttechnischem Englisch) in allen Amtssprachen der Union zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>