<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0251</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0109/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2147(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0085/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0109/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2147(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0085/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0109/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2147(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0109/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2022 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 24.</FIELD></FOOTNOTE> auf 99 872 000 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 40,59 % entspricht, der auf Änderungen bei den Finanzhilfen der Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Zentrums hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Zentrums für das Haushaltsjahr 2022 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Einnahmen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; in der Erwägung, dass der Rechnungshof vier Finanzhilfevereinbarungen mit einem Gesamtwert von 7,9 Mio. EUR geprüft und dabei festgestellt hat, dass bei drei dieser Vereinbarungen Mehrwertsteuer in Höhe von 0,6 Mio. EUR (8,1 %) im Rahmen der förderfähigen Kosten erfasst war; in der Erwägung, dass die Begünstigten Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübten und die Mehrwertsteuer folglich nicht zu den förderfähigen Kosten gemäß Artikel 186 Absatz 4 zweiter Unterabsatz Buchstabe c der Haushaltsordnung gehört; in der Erwägung, dass die vorschriftswidrigen Ausgaben, die anhand des in der genannten Stichprobe festgestellten Mehrwertsteuersatzes bzw. -betrags geschätzt wurden, insgesamt 2,8 % der im Jahr 2022 verfügbaren Mittel für Zahlungen entsprechen, womit die für die Prüfung festgelegte Wesentlichkeitsschwelle überschritten wurde, sodass ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Rechnung des Zentrums zugrunde liegenden Zahlungen erteilt wurde; in der Erwägung, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangte, dass die Einnahmen und Zahlungen, die dem Abschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2022 endende Haushaltsjahr zugrunde liegen – mit Ausnahme des erläuterten Sachverhalts –, in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Auftragsvergabe durch das Zentrum im Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Haushaltsjahres zu einer Haushaltsvollzugsquote von 98,86 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 0,49 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen des Haushaltsjahres 73,61 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 9,53 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, dem Zentrum die erforderlichen Mittel zu gewähren, damit die Ziele der Strategie 2021-2027 erreicht werden und das überarbeitete Mandat des Zentrums gemäß der Verordnung (EU) 2022/2370<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2370 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> umgesetzt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass der Auftrag des Zentrums darin besteht, die durch Infektionskrankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die Gesundheit des Menschen zu ermitteln, zu bewerten und Informationen darüber weiterzugeben, wobei es in den sechs Bereichen Krankheitsüberwachung, Vorbereitung und Reaktion auf Krankheitsausbrüche, wissenschaftliche Beratung, mikrobiologische Überwachung, Schulung und Weiterbildung im Bereich Gesundheitswesen sowie Kommunikation tätig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum 89 % der in seinem einheitlichen Programmplanungsdokument für den Zeitraum 2022-2024 vorgesehenen Leistungen erbracht hat; stellt fest, dass 8 % der geplanten Leistungen verschoben und 3 % mit Verzögerung erbracht oder im Laufe des Jahres gestrichen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die meisten der verschobenen oder mit Verzögerung erbrachten Leistungen von der Ende 2022 erfolgten Annahme und Veröffentlichung des geänderten Mandats des Zentrums abhingen; fordert das Zentrum auf, die verschobenen Leistungen zu untersuchen und der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten, wie es beabsichtigt, diese zu erbringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum im Jahr 2022 im dritten Jahr in Folge als Reaktion auf die anhaltende COVID-19-Pandemie seinen Notfallplan für öffentliche Gesundheit beibehalten hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Alarmstufe im Rahmen des Notfallplans für öffentliche Gesundheit im Juni schrittweise von Stufe 2 (akute Phase) auf Stufe 1 (Erhaltungsphase) herabgesetzt wurde; ist der Ansicht, dass das Zentrum über die gesamte Pandemie hinweg rasch und effizient gehandelt hat; ist der Auffassung, dass dem Zentrum in Zukunft bei der Ausarbeitung europäischer Maßnahmen zur Krisenreaktion eine größere Funktion zukommen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und dem daraus resultierenden Flüchtlingszustrom mit den Behörden der fünf an die Ukraine angrenzenden Länder zusammengearbeitet und auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs technische und operative Maßnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeit durchgeführt hat; stellt fest, dass sich der Schwerpunkt in der zweiten Jahreshälfte von der operativen Reaktion auf eher mittel- bzw. langfristige strategische Gegenmaßnahmen verlagert hat und Fachkräfte des Zentrums nach Polen und Rumänien entsandt wurden, um die nationalen Behörden und die Weltgesundheitsorganisation bei der Unterstützung ukrainischer Vertriebener zu entlasten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum im Frühjahr und Sommer 2022 gleichzeitig drei laufende Notfallpläne umgesetzt hat, und zwar Notfallpläne gegen COVID-19, Affenpocken und Hepatitis unbekannten Ursprungs bei Kindern; stellt mit Zufriedenheit fest, dass diese Erfahrung für das Zentrum einzigartig war und seine Fähigkeit, Risikobewertungen und Leitlinien für verschiedene Gesundheitsbedrohungen zu entwickeln, auf die Probe gestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Modalitäten des Zentrums für die Umsetzung seines verstärkten Mandats, das im Dezember 2022 in Kraft getreten ist, sowie das zur Unterstützung der Umsetzung entwickelte Transformationsprogramm ASPIRE (Antizipieren, Unterstützen, Vorbereiten, Informieren, Reagieren und Befähigen);</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Errungenschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>hält es für geboten, die Digitalisierung des Zentrums voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass das Zentrum in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um zu verhindern, dass zwischen den Agenturen eine digitale Kluft entsteht; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um den Risiken für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen vorzubeugen, und besteht auf die Notwendigkeit, verstärkt gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere jenen aus Russland oder China, vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt, dass das Zentrum seine Bemühungen fortgesetzt hat, durch die Einführung neuer Methoden, einschließlich der Automatisierung von Unterstützungs- und Betriebsabläufen, Effizienzgewinne zu erzielen; stellt fest, dass im Laufe des Jahres vier neue Verwaltungsverfahren durch elektronische Arbeitsabläufe automatisiert wurden und eine neue kosteneffiziente Lösung für die Plattform für elektronische Arbeitsabläufe eingeführt wurde, die die Software „K2“ ersetzt; stellt fest, dass eine Gesamtanalyse der Nutzung der elektronischen Arbeitsabläufe zeigt, dass diese bereits von einer beträchtlichen Anzahl von Nutzern verwendet werden und zu deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten geführt haben, da unnötige Schritte wegfallen und gleichzeitig für eine Einhaltung der Rechtsvorschriften gesorgt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2022 gemäß dem Haushaltsplan der Union 215 bewilligte Stellen für Bedienstete auf Zeit umfasste (gegenüber 208 bewilligten Stellen im Jahr 2021); weist darauf hin, dass im Zentrum im Jahr 2022 außerdem 112 Vertragsbedienstete und fünf abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass das Geschlechterverhältnis auf der höheren und mittleren Führungsebene des Zentrums unausgewogen ist, wobei vier von sechs Mitarbeitern (66,67 %) Männer sind; nimmt die Verteilung zwischen Männern und Frauen beim gesamten Personal des Zentrums zur Kenntnis, wobei 198 von 331 Beschäftigten (60 %) Frauen und 133 (40 %) Männer sind; begrüßt, dass das Zentrum derzeit an der Annahme der Charta für Vielfalt und Inklusion arbeitet, die spätestens zum vierten Quartal 2023 in Kraft treten soll; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert das Zentrum auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb seiner höheren und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter zu sorgen, wenn sie ihre Mitglieder benennen, die als Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums ernannt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>zeigt sich besorgt hinsichtlich der geografischen Verteilung in der mittleren und höheren Führungsebene des Zentrums; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der erste Entwurf der Personalstrategie, die als Leitfaden für die Modernisierung und Konsolidierung der Personalverwaltungsdienste des Zentrums dienen soll, im Jahr 2022 entwickelt wurde; stellt außerdem fest, dass strategische Einzelprojekte, wie das elektronische Einstellungsinstrument und das Online-Programm für die Einarbeitung, im Jahr 2022 abgeschlossen wurden, während andere noch in Arbeit sind; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum die Weiterbildung und Entwicklung seiner Mitarbeiter stärker gefördert hat, indem es die Zulage für individuelle Fortbildungsmaßnahmen erhöht und seinen Mitarbeitern den Zugang zu Online-Lernplattformen (wie EU Learn, LinkedIn Learning und der Virtuellen Akademie des Zentrums) erleichtert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass es der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt seines Berichts und seiner Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Mobbing oder Belästigung gemeldet wurden, und fordert das Zentrum auf, seine Arbeit fortzusetzen und auszubauen, damit auch künftig keine derartigen Fälle auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die zusätzlichen Stellen, die dem Zentrum nach der Verlängerung seines Mandats zugewiesen wurden, im Jahr 2022 besetzt wurden; betont, dass die Übertragung neuer Aufgaben und die zunehmende Arbeitsbelastung mit einer entsprechenden ausreichenden Aufstockung des Personals und der Ressourcen des Zentrums einhergehen müssen und der Personalmangel eine erhebliche Belastung für die Kontinuität der Tätigkeit der Agentur bedeutet sowie die Qualität seiner Arbeit gefährdet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich das Mandat des Zentrums mit jenem der HERA überschneidet, und fordert, dass Doppelarbeit verringert wird und dass die Aufgaben zwischen den beiden Einrichtungen klar aufgeteilt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Verhinderung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass das Zentrum seine Politik in Bezug auf die Unabhängigkeit des Personals und der nicht zum Personal zählenden Mitarbeiter weiter umgesetzt und gestärkt hat; stellt fest, dass dem Zentrum im Jahr 2022 ein geringfügiger Prozentsatz der Interessenerklärungen nicht vorlag; stellt ferner fest, dass alle externen Sachverständigen, die bei der Erstellung rascher Risikobewertungen konsultiert wurden, ihre Interessen vor der Veröffentlichung offengelegt hatten; stellt fest, dass alle Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats, die an Sitzungen teilnahmen und somit zu den Diskussionen beitrugen, gültige jährliche Interessenerklärungen eingereicht hatten, ebenso die Direktorin und die Referatsleiter sowie 99 % der externen Sachverständigen, die an Sitzungen des Zentrums teilnahmen und bei denen eine Überprüfung auf mögliche Interessenkonflikte erforderlich war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert das Zentrum auf, sicherzustellen, dass alle Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats und ihre Stellvertreter die geforderten jährlichen Interessenerklärungen pflichtgemäß einreichen; fordert das Zentrum auf, dafür zu sorgen, dass bei allen Tätigkeitsbereichen geeignete Sachverständige in die Arbeit des Zentrums einbezogen und die Vorschriften über Interessenkonflikte weiterhin in hohem Maße eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Verfahren zur Feststellung und Verhinderung möglicher Interessenkonflikte Bestandteil der Politik des Zentrums in Bezug auf die Unabhängigkeit von nicht zum Personal gehörenden Mitarbeitern ist; stellt zusammenfassend fest, dass dieses Verfahren unter bestimmten Umständen (z. B. bei der Erstellung eines wissenschaftlichen Arbeitsergebnisses) die Einholung von Interessenerklärungen erfordert, die dann von dem für die entsprechende Tätigkeit zuständigen Bediensteten des Zentrums mit Unterstützung des Compliance-Beauftragten des Zentrums bewertet werden; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass das interne Verfahren für Sitzungen des Zentrums mit in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Handelsorganisationen im Jahr 2022 ausgearbeitet und im Januar 2023 förmlich umgesetzt wurde; stellt ferner fest, dass das Zentrum jedoch im Jahr 2022 keine derartigen Sitzungen abgehalten hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt die Sichtbarkeit zur Kenntnis, die das Zentrum während der Pandemie erlangt hat; ist der Ansicht, dass in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien noch Raum für eine größere Sichtbarkeit besteht, um seine Arbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern der Union bekannt zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert das Zentrum auf, bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien für uneingeschränkte Transparenz zu sorgen und seine Fähigkeit zur externen Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit zu verbessern, indem es sicherstellt, dass alle wichtigen Informationen, insbesondere über Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, in allen Amtssprachen der Union verfügbar und für die Bürgerinnen und Bürger der Union leicht zugänglich und verständlich sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>unterstreicht das eingeschränkte Prüfungsurteil des Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen aufgrund der Erfassung der Mehrwertsteuer als förderfähige Ausgabe in Finanzhilfevereinbarungen, deren Begünstigte Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübten, wobei diese vorschriftswidrigen Ausgaben 2,8 % der im Jahr 2022 verfügbaren Mittel für Zahlungen ausmachten; weist darauf hin, dass das Zentrum bei der Verwaltung von Finanzhilfen sicherstellen sollte, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden, insbesondere was die Erstattung der Mehrwertsteuer an Begünstigte betrifft, bei denen es sich um Behörden handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum die Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle mindestens einmal jährlich bewertet, indem es die Umsetzung des Rahmens für die interne Kontrolle und der festgelegten Indikatoren analysiert sowie die wichtigsten Schwachstellen prüft, die es selbst festgestellt hat oder die ihm von anderen Stellen wie etwa dem Internen Auditdienst oder dem Rechnungshof gemeldet wurden; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 eine Reihe von Verbesserungen am Rahmen für die interne Kontrolle vorgenommen wurden, wie die Verbesserung der Kontrollstrategie, einschließlich neuer Indikatoren, die Verbesserung der Informationsdatenbank und die Entwicklung einer neuen Strategie für die interne Kommunikation;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die Absicht des Zentrums, sich 2023 für das EMAS registrieren zu lassen und ein Projekt zur CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Kompensation auf den Weg zu bringen (das im ersten Quartal 2024 beginnen soll), das Maßnahmen zur Berechnung seiner CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Auswirkungen und zu deren Minimierung umfasst; stellt fest, dass im Rahmen der EMAS-Einführung, die für 2024 geplant ist, spezifische Ziele vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt, dass das Zentrum im Jahr 2022 bei Vergabeverfahren verstärkt zum Einsatz digitaler Werkzeuge übergegangen ist; stellt fest, dass das Zentrum nunmehr für die Registrierung und Veröffentlichung aller Vergabeverfahren, einschließlich der Ex-ante-Veröffentlichungen, das Instrument der Kommission für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) verwendet; stellt fest, dass dieses Instrument mit der Plattform „eTendering“ verbunden ist, über die Veröffentlichungen sowie dazugehörige Fragen und Antworten verwaltet werden; stellt ferner fest, dass das Zentrum zudem ein internes eWorkflow-System für Beschaffungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen und für die entsprechende vorausgehende Überprüfung verwendet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt, dass die Zufriedenheit der Interessenträger mit der Tätigkeit des Zentrums im Jahr 2022 insgesamt einen Wert von 86 % erreichte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>