<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0252</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0134/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2159(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0097/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 31,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0134/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2159(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0097/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 31,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0134/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2159(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Sonderbericht Nr. 05/2022 des Rechnungshofs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0134/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der ENISA (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 dem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 377/3 vom 30.9.2022, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 39 207 625 EUR belief, was einer Aufstockung um 67,03 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich auf zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Pilotdurchführung des Aktionsprogramms zur Förderung der Cybersicherheit (Cybersecurity Support Action programme) zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsjahres zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,93 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 0,42 % entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 52,02 % lag, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 25,38 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass der Umfang des endgültigen Haushalts der Agentur das Ergebnis einer vom Verwaltungsrat am 5. August 2022 angenommenen Änderung in Höhe von 15 000 000 EUR ist, die auf die Durchführung einer Aktion zur Förderung der Cybersicherheit zurückzuführen ist, bei der das Ziel verfolgt wurde, die Reaktion der Agentur bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem Mandat zu stärken; weist darauf hin, dass die Mehrheit der Verpflichtungen im Rahmen der Aktion zur Förderung der Cybersicherheit gegen Ende des Jahres unterzeichnet wurden, was die relativ niedrige Ausführungsquote (und den entsprechend hohen Saldoübertrag auf neue Rechnung) erklärt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>würdigt, dass die Agentur 100 % ihres Arbeitsprogramms für 2022 umgesetzt hat; begrüßt, dass die Agentur für die Bewertung ihrer Tätigkeiten und der Ergebnisse im Hinblick auf die im Arbeitsprogramm enthaltenen Zielvorgaben wesentliche Leistungsindikatoren verwendet; merkt an, dass bei bestimmten Outputs die entsprechenden Zielvorgaben nicht vollständig erreicht wurden, was durch die Neufestsetzung der Mittelprioritäten für die Bereitstellung der Aktion zur Förderung der Cybersicherheit als Reaktion auf den rechtswidrigen und unprovozierten Einmarsch Russlands in die Ukraine bedingt ist; stellt fest, dass einige der von dieser Neufestsetzung der Mittelprioritäten stärker betroffenen Outputs unter anderem die Outputs 4.2 „Entwicklung und Stärkung von Standardrichtlinien, ‑verfahren, ‑methoden und ‑instrumenten für Cyberkrisen“ und 5.3 „Beginn des Aufbaus eines vertrauenswürdigen Netzes von Anbietern/Lieferanten“ waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist sich dessen bewusst, dass der rechtswidrige und unprovozierte Einmarsch Russlands in die Ukraine die Sicherheitsagenda der Union im Jahr 2022 dominiert hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur ihre Koordinierung und Abwehrbereitschaft verbessert und zur gemeinsamen Lageerfassung innerhalb der Union beigetragen hat, indem sie regelmäßige Lageberichte über Cyberaktivitäten zur Verfügung gestellt hat; betont, dass die Absprache und der Informationsaustausch mit Netzwerken im Bereich Cybersicherheit, wie dem europäischen Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe), in dem einzelstaatliche Behörden für das Cyberkrisenmanagement vertreten sind, und zahlreichen von der Agentur unterstützten sektorspezifischen Gemeinschaften ebenfalls intensiviert wurden; begrüßt die Bemühungen, die die Agentur unternommen hat, um für Kommunikationskanäle zwischen den politischen, operativen und technischen Ebenen zu sorgen, sowie die verbesserte Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von Computer-Notfallteams;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im Jahr 2022 die Heatmap der Union auf den Weg gebracht hat, die dazu dient, einen schnellen Überblick über Netzstörungen und ‑zwischenfälle zu verschaffen, die infolge von Cyberaktivitäten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine kritische Sektoren der Union betreffen; weist darauf hin, dass diese Sektoren einen Beitrag zum Bericht der Kommission über die integrierte Lageeinschätzung und -auswertung geleistet haben, indem 52 Meldungen zu der aktuellen Situation und Zwischenfällen in Bezug auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht wurden, und somit Teil des Krisenmanagement-Mechanismus der Union waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass dem Sonderbericht Nr. 05/2022 des Rechnungshofs mit dem Titel „Cybersicherheit: Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU“ zufolge die Einrichtungen der EU immer häufiger zur Zielscheibe von Cyberangriffen werden, unterschiedlich auf Cyberbedrohungen vorbereitet und insgesamt nicht ausreichend gegen die zunehmenden Bedrohungen gewappnet sind; merkt an, dass die Einrichtungen der Union eng miteinander verflochten sind, sodass Sicherheitslücken bei einer von ihnen eine Sicherheitsbedrohung auch für andere Einrichtungen darstellen können; hebt hervor, dass der Rechnungshof empfiehlt, dass die Agentur sich zusammen mit dem IT-Notfallteam für die Union verstärkt auf Einrichtungen der Union konzentriert, die im Bereich des Cybersicherheitsmanagements weniger erfahren sind, indem sie a) vorrangige Bereiche ermittelt, in denen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union die meiste Unterstützung benötigen, z. B. durch Reifebewertungen, und b) Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau im Einklang mit ihren Absichtserklärungen umsetzt; fordert die Agentur auf, die vom Rechnungshof angesprochenen Fragen anzugehen und der Entlastungsbehörde über sämtliche einschlägigen Maßnahmen erneut Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 verschiedene Aktivitäten durchgeführt hat, um ihrer Aufgabe nachzukommen, die Union zu unterstützen; stellt fest, dass die Agentur zwar verschiedene politische Dossiers wie die Netz- und Informationssicherheit, Cyberresilienz und die digitale operationale Resilienz unterstützen konnte, sie jedoch aufgrund von Ressourcenknappheit nicht in der Lage war, politische Dossiers durch Cybersicherheitsvorschriften aktiv zu unterstützen, etwa was den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten und andere wichtige politische Dossiers wie digitale Märkte und digitale Dienste betrifft; weist darauf hin, dass andere Aktivitäten die Information politischer Entscheidungsträger über die Wirksamkeit bestehender Rahmen für Cybersicherheit und die Unterstützung kritischer Sektoren umfassten; stellt darüber hinaus fest, dass die Annahme der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS‑2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80).</FIELD></FOOTNOTE> zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) die beste Maßnahme zur Bewältigung von Herausforderungen und zur Harmonisierung von unionsweiten Strategien darstellt; ist sich darüber im Klaren, dass die fehlende Harmonisierung bei der Umsetzung der NIS-1-Richtlinie zu einer fragmentierten politischen Landschaft geführt hat, gegen die mit der NIS-2-Richtlinie vorgegangen wird; ist sich dessen bewusst, dass der Anwendungsbereich Letzterer erweitert wird und neue horizontale Aufgaben für die Agentur wie das Register der Union für digitale Unternehmen umfassen wird; betont, dass die Agentur ihre Dienstleistungen und Ressourcen mit einer neuen Strategie zur Befriedigung der neu aufkommenden Bedürfnisse der Cybersicherheitslandschaft angepasst hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Effizienzsteigerungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur sich darum bemüht hat, mehr Dienste gemeinsam mit anderen Agenturen und/oder der Kommission zu nutzen, beispielsweise durch agentur- und institutionenübergreifende Vergabeverfahren und eine gemeinsame Nutzung von Diensten mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und dem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung (ECCC); weist darüber hinaus darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2022 eine Dienstleistungsvereinbarung mit dem neu eingerichteten Europäischen Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit unterzeichnet hat, die die Bereitstellung von Dienstleistungen eines Datenschutzbeauftragten sowie einer Rechnungsstelle für das Zentrum zum Inhalt hat und 2023 umgesetzt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die Agentur unternommen hat, um die traditionelle Berechnungsmethode für das Personal aufzugeben und sich stattdessen einer strategischen Vorausplanung der Stellen und Beseitigung von Personalmängeln zu verschreiben, um eine agile Belegschaft aufzubauen und prioritären Bereichen Personal zuzuweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt den Beitrag der Agentur zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Diensten durch die Agenturen über verschiedene Netze in den Bereichen Beschaffung, Personal, IKT, Risikomanagement, Leistungsmanagement, Datenschutz, Informationssicherheit und Buchführung; weist auf die horizontalen Vorteile einer Zusammenarbeit und Übernahme bewährter Verfahren sowie darauf hin, dass gemeinsame Initiativen verschiedene Perspektiven zusammenbringen, Doppelarbeit vermeiden, das Lernen verbessern und die Beziehungen zwischen den Teilnehmern stärken; fordert die Agentur auf, interne Verfahren zu ermitteln, die mithilfe neuer IT-Instrumente gestrafft werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Einbeziehung der Agentur in das Pilotprojekt innerhalb des Netzwerks der EU-Agenturen die Agenturen der Union dabei unterstützen soll, sich besser auf die anstehende neue Cybersicherheitsverordnung vorzubereiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft öffnet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 89,02 % der Planstellen besetzt und 73 der 82 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 76 bewilligten Stellen im Jahr 2021); weist darauf hin, dass bei der Agentur im Jahr 2022 außerdem 27 Vertragsbedienstete, 10 abgeordnete nationale Sachverständige, 10 Leiharbeitskräfte und 16 Auftragnehmer beschäftigt waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die unausgewogene Geschlechterverteilung auf der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur zur Kenntnis, wo zwölf von siebzehn Führungskräften (71 %) Männer sind; ist der Ansicht, dass das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur verbessert werden muss; weist darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Ernennungen innerhalb ihrer oberen und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; nimmt die Geschlechterverteilung im Verwaltungsrat der Agentur zur Kenntnis, in dem 41 von 55 Mitgliedern (75 %) Männer sind; räumt ein, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsrats weitgehend von den Nominierungen der Mitgliedstaaten abhängt; besteht darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur dem Umstand Rechnung tragen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wichtig ist; nimmt das ausgewogene Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten der Agentur insgesamt mit 57 Männern (52 %) und 53 Frauen (48 %) zur Kenntnis; nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die Agentur unternommen hat, um Fragen im Zusammenhang mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis anzugehen, die die Überarbeitung ihrer Einstellungspolitik zur Förderung der Bewerbung von Frauen umfassen; weist zudem darauf hin, dass die Agentur in ihrer Unternehmensstrategie geplant hat, bis Ende des Jahres 2025 das Zertifikat für Exzellenz im Bereich Vielfalt und Inklusion des Netzwerks der EU-Agenturen zu erlangen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass sie der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt ihres Berichts und ihrer Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Mobbing oder sexueller Belästigung gemeldet wurden, und fordert die Agentur auf, ihre Arbeit fortzusetzen und auszubauen, damit auch künftig keine derartigen Fälle auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>äußert sich besorgt über das geografische Ungleichgewicht auf der höheren und mittleren Führungsebene und in den Reihen des sonstigen Personals der Agentur, wobei 40,9 % der Mitarbeiter griechische Staatsangehörige sind; beharrt darauf, dass hier Verbesserungen vorgenommen werden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur bei der Konzeption des Arbeitsprogramms für 2023 festgestellt hat, dass ihr Mittel in Höhe von 734 000 EUR, zwei VZÄ im Betrieb sowie 2,5 Mio. EUR für Personal und Verwaltung fehlen; weist ferner darauf hin, dass eine gründliche Bewertung des Personalbedarfs für den Zeitraum 2023-2025 einen erheblichen Mangel ergeben hat, insbesondere in kritischen Tätigkeitsbereichen, und dass die Agentur ohne zusätzliche Stellen ihre künftigen Arbeitsprogramme möglicherweise neu anpassen und Prioritäten festlegen muss, um den Personalmangel auszugleichen; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Agentur ebenfalls auf eine notwendige Personalaufstockung der Agentur hingewiesen hat, damit sie ihren Auftrag uneingeschränkt und in nachhaltiger Weise erfüllen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agentur, Menschen mit Behinderungen durch die Schaffung von barrierefreier Infrastruktur und Unterstützungsdienstleistungen zu integrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2022 ihre ergänzende Unterstützung des Personals durch Gutscheine, Erstattung von Internetkosten und das Programm Fit@work fortgesetzt und einen Verhaltenskodex erarbeitet hat, in dem die Erwartungen der Agentur in Bezug auf das Verhalten und Benehmen ihres Personals dargelegt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Rechnungshof zwei Fälle ermittelt hat, in denen die Agentur Verträge von geringem Auftragswert (unter 15 000 EUR) vergeben hat, ohne einen Evaluierungsbericht zu erstellen, und dass eine Vergabeentscheidung von dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten ordnungsgemäß gebilligt und unterzeichnet worden war, was gegen die Nummern 30.3 und 30.4 von Anhang I der Haushaltsordnung verstößt; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Rechnungshof in seinem Bericht von 2021 eine ähnliche Bobachtung gemacht und die Agentur in ihrer Antwort ausgeführt hat, bereits notwendige Schritte in diesem Zusammenhang unternommen zu haben, um dieses Problem zu beheben; besteht darauf, dass es wichtig ist, Verfahren umzusetzen, um die vollständige Einhaltung der Haushaltsordnung zu gewährleisten; fordert die Agentur auf, die vom Rechnungshof angesprochenen Fragen anzugehen und der Entlastungsbehörde über sämtliche diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur dem Rechnungshof zufolge im Jahr 2022 ihren Führungskräften eine berufliche Beurteilung durch einen externen, von der Agentur bestimmten Anbieter angeboten hat; weist darauf hin, dass die Agentur den Anbieter für diese Dienstleistungen in drei Fällen direkt bezahlt hat, während sie in den verbleibenden 23 Fällen ihren Führungskräften, die den Anbieter selbst bezahlt hatten, die Aufwendungen erstattet hat; merkt an, dass sich der von der Agentur aufgewendete Gesamtbetrag für die 26 Beurteilungen auf 120 276 EUR belief; bedauert, dass die Agentur den Anbieter ohne Durchführung eines offenen Vergabeverfahrens ausgewählt hat, weshalb der Rechnungshof zu dem Schluss kam, dass diese Zahlungen vorschriftswidrig waren; fordert die Agentur auf, die vom Rechnungshof angesprochenen Fragen anzugehen und der Entlastungsbehörde über sämtliche einschlägigen Maßnahmen erneut Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>beharrt darauf, dass das Ziel der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge darin besteht, die Beschaffungsstellen in die Lage zu versetzen, die Waren und Dienstleistungen, die sie benötigen, zum bestmöglichen Preis zu erhalten und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern zu gewährleisten und die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung einzuhalten; fordert die Agentur auf, ihre Vergabeverfahren weiter zu verbessern, damit die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist und sie das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat und nach wie vor Bemühungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen, und stellt fest, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats, ihre jeweilige Verpflichtungserklärung und Interessenerklärung nun auf der Website der Agentur veröffentlicht werden, auch wenn einige Lebensläufe fehlen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2022 keine Fälle von Interessenkonflikten gemeldet hat; stellt überdies fest, dass die Agentur den Beschluss 15/2021 ihres Verwaltungsrats über die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Aktualisierung der Muster für die Erklärungen angenommen hat; besteht darauf, dass es wichtig ist, über Verfahren für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den „Drehtüreffekt“ zu verfügen und die berufliche Tätigkeit ihrer Führungskräfte (einschließlich derjenigen, die innerhalb der letzten zwei Jahre aus der Agentur ausgeschieden sind) aktiv zu überwachen, um nicht gemeldete Fälle von „Drehtüreffekten“ erkennen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Kalender für die gemeinsamen Sitzungen der Führungskräfte der Agentur und externer Interessenträger auf der Website der Agentur öffentlich einsehbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Agentur ihre Wahrnehmbarkeit in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien verbessern muss, damit ihre Arbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass der Interne Auditdienst 2021 eine Prüfung der Strategie- und Programmplanung und des Leistungsmanagements durchgeführt und im April 2022 seinen abschließenden Prüfbericht mit drei wichtigen Empfehlungen vorgelegt hat; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur den Prüfungsbemerkungen zugestimmt und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um diese Bedenken auszuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>merkt an, dass die Agentur dem Rechnungshof zufolge über kein vorab festgelegtes Bewertungsmuster (d. h. Leitlinien) verfügt, das dem Evaluierungsausschuss bei der Bewertung der Angebote helfen würde; stellt fest, dass dies das Risiko birgt, dass die Angebote von den einzelnen Mitgliedern des Evaluierungsausschusses nicht einheitlich bewertet werden; fordert die Agentur auf, diese vom Rechnungshof angesprochene Frage anzugehen und der Entlastungsbehörde erneut Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 Ex-post-Kontrollen der im Haushaltsjahr 2021 vorgenommenen Finanztransaktionen im Einklang mit Artikel 45 Absätze 8 und 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission durchgeführt hat<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>; weist darauf hin, dass drei Schwachstellen festgestellt wurden, die zu drei Empfehlungen zu finanziellen Transaktionen geführt haben, von denen keine als kritisch eingestuft wurde; merkt an, dass zur Bewältigung der größten Schwachstellen 2022 eine wöchentliche Überwachung der Zahlungsfristen eingeführt wurde, um das einschlägige Finanzpersonal auf noch zu bearbeitende dringende Transaktionen hinzuweisen, damit der Rechtsrahmen zu Zahlungsfristen eingehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist darauf hin, dass die Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Agentur 2022 auf den Indikatoren des Rahmens sowie auf zusätzlichen Informationen spezifischer (Risiko-)Bewertungsberichte, Ergebnissen von Prüfungen und anderen relevanten Quellen basierte; merkt an, dass die Bewertung der internen Kontrollen der Agentur ergeben hat, dass hinreichend Gewähr für einen wirksamen und effizienten Betrieb, eine hochwertige Berichterstattung sowie die Einhaltung der Vorschriften besteht, jedoch bei einigen Grundsätzen gewisse Verbesserungen notwendig sind, um die Wirksamkeit zu erhöhen und für eine angemessene Durchführung der internen Kontrollen zu sorgen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den im Rahmen der Bewertung aufgezeigten Verbesserungsvorschlägen erneut Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur wichtige Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzes im Bereich Cybersicherheit umgesetzt hat, beispielsweise ein gesichertes E-Mail-System (SECEM2), Red-Team-Tests und die Weiterverfolgung im Bereich Fehlerbehebung und Systemhärtung, die Außerbetriebnahme von Altsystemen und die Aktualisierung des internen Rahmens für die Cybersicherheitsstrategie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass der Verwaltungsrat der Agentur das einheitliche Programmplanungsdokument 2022-2024 der Agentur um das Ziel ergänzt hat, dass sie bis 2030 bei all ihren Tätigkeiten Klimaneutralität erreicht; weist darauf hin, dass mit der Annahme der Unternehmensstrategie der Agentur die EMAS-Zertifizierung und die umweltorientierte Auftragsvergabe zu Hauptzielen der Agentur geworden sind; nimmt zur Kenntnis, dass das Zertifizierungsverfahren wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte von diesem Datum, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>