<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0254</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0098/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2144(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0082/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0098/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2144(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0082/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0098/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im<STRING ITALIC="on"> Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2144(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0098/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 73 vom 28.2.2023, S. 44.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 28 295 362 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 5,82 % entspricht; in der Erwägung, dass die Agentur über einen Beitrag der Union und externe zweckgebundene Einnahmen für spezifische Projekte finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) für das Haushaltsjahr 2022 erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Einnahmen in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; in der Erwägung, dass der Rechnungshof vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von insgesamt 4,2 Mio. EUR festgestellt hat, wobei 4,1 Mio. EUR mit 359 Zahlungen im Zusammenhang standen, die auf der Grundlage von zwei Rahmenverträgen im Wege von Dienstanfragen ausgeführt wurden, die von Bediensteten versandt wurden, die nicht befugt waren, rechtliche Verpflichtungen im Namen der Agentur einzugehen, und es sich bei 152 655 EUR um Zahlungen im Jahr 2022 auf der Grundlage eines Rahmenvertrags handelte, bei denen einige der gezahlten Beträge nicht mit den erbrachten Dienstleistungen in Einklang gebracht werden konnten, was insgesamt 13,5 % der verfügbaren Mittel für Zahlungen im Jahr 2022 entspricht, wodurch der für die Prüfung festgelegte Wesentlichkeitsschwellenwert überschritten wurde und folglich ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen erteilt wurde; in der Erwägung, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangt, dass die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Zahlungen für das am 31. Dezember 2022 endende Haushaltsjahr mit Ausnahme dieser vorschriftswidrigen Zahlungen in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 3,21 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen 84,66 % betrug, was gegenüber 2021 einen Anstieg um 12,93 % darstellt; nimmt ferner zur Kenntnis, dass 1,6 Mio. EUR, was 15 % der Mittelbindungen im Jahr 2022 entspricht, auf das Jahr 2023 übertragen wurden; stellt fest, dass sich die Haushaltsvollzugsquote bei den Mitteln für die Außenhilfe der Union, mit denen Drittländer beim Kapazitätsaufbau in einschlägigen Politikbereichen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung unterstützt werden sollen, zum Ende des Jahres 2022 auf 48,5 % belief;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>lobt die Agentur dafür, dass sich die Umsetzungsquote des Arbeitsprogramms für 2022 auf 100 % belief, da 418 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden, während 417 geplant waren; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 weiterhin Aus- und Fortbildungen für die Strafverfolgungsgemeinschaft durchgeführt hat, indem sie im größtmöglichen Umfang auf das Online-Umfeld zurückgriff; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Kundenzufriedenheitsquote im Jahr 2022 weiterhin hoch war, wobei 97 % der Teilnehmer an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Agentur angaben, mit diesen zufrieden oder sehr zufrieden zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und weitere Maßnahmen ergreift, um ihre Haushaltsführung zu verbessern; stellt fest, dass im Jahr 2022 fast alle wesentlichen Leistungsindikatoren erreicht wurden und nur bei einem davon die Umsetzung noch lief, wobei die Frist Ende 2023 ablief, nämlich bei dem wesentlichen Leistungsindikator, der den Anteil der Prüfungsempfehlungen betraf, die im Einklang mit dem vereinbarten Aktionsplan abgeschlossen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass im Jahr 2022 an den Aus- und Fortbildungen der Agentur 43 838 Personen teilnahmen, was mit Blick auf die angestrebten 27 800 Teilnehmer eine erhebliche Reichweite darstellt; lobt, dass die Agentur die zweite strategische Bewertung des Bedarfs an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der EU veröffentlicht hat, in der der strategische Bedarf und der Aus- und Fortbildungsbedarf von Strafverfolgungsbeamten für den nächsten Zyklus der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen 2022-2025 ermittelt und mit dessen Umsetzung begonnen wird; stellt ferner fest, dass die neu ernannte Exekutivdirektorin der Agentur im Jahr 2022 die Ausarbeitung einer neuen Strategie eingeleitet hat, mit der die Ausrichtung der Agentur für den Zeitraum 2023-2027 festgelegt wird; begrüßt ferner das Strategiepapier der Expertengruppe für Grundrechte, das darauf abzielt, die Grundrechtsaspekte in alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einzubeziehen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2022 eine Ad-hoc-Schulung zum Schutz investigativer Journalisten organisiert wurde; begrüßt die spezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu Themen im Zusammenhang mit Hasskriminalität und die Verbreitung von Wissen über wirksame Lösungen zur Unterstützung der Opfer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>lobt die Agentur dafür, dass sie rasch auf den ungerechtfertigten Krieg in der Ukraine reagiert und in Zusammenarbeit mit dem Europarat eine maßgeschneiderte Schulung zur Informationsgewinnung aus frei zugänglichen Quellen für die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur für 2022, dass die exponentielle Zunahme der angebotenen Aus- und Fortbildungen in den letzten Jahren (von 18 000 im Jahr 2016 auf fast 44 000 im Jahr 2022) der wachsenden Nachfrage nach Aus- und Fortbildungsmaßnahmen entspricht, der die Agentur nachkommen muss; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Jahr 2022 aufgrund unzureichender Ressourcen auf diese Nachfrage nur mit einer Ausweitung der Online-Lernkomponente reagiert werden konnte, die dem Bedarf der Interessenträger nicht in vollem Umfang gerecht wird; unterstützt das von der Agentur verfolgte Ziel, weiterhin multidisziplinäre Tätigkeiten anzubieten, um sowohl Vertreter der Polizei als auch Zoll- und Grenzbeamte anzusprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 die vier Projekte zum Kapazitätsaufbau in Drittländern weiterhin erfolgreich umgesetzt hat, was unmittelbar zur Stärkung der inneren Sicherheit der Union beigetragen hat, sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des CEPOL-Wissenszentrums für Terrorismusbekämpfung und des CEPOL-Wissenszentrums zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung sowie zu Information, Austausch und Interoperabilität angeboten hat; begrüßt die erfolgreiche Umsetzung der CEPOL-Konferenz zu Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit der Mykolas-Romeris-Universität in Vilnius (Litauen), mit der die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Strafverfolgung und Forschung gestärkt wurde und an der fast 200 Personen teilnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass mit den Aus- und Fortbildungsangeboten auf dem Gebiet der Strafverfolgung auf Unionsebene den Prioritäten der Union im Einklang mit dem Schulungsbedarf der Mitgliedstaaten Rechnung getragen und die Reaktion der Union auf schwere und organisierte Kriminalität sowie anderweitige Bedrohungen der inneren Sicherheit unterstützt werden muss und dass der Schutz der Grundrechte eine zentrale Säule der von der Agentur organisierten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sein sollte; nimmt die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, unter anderem in den Bereichen Terrorismusfinanzierung, Terrorismus und Feuerwaffen, ausländische terroristische Kämpfer und Aktivitäten gegen Extremismus und Radikalisierung, zur Kenntnis; fordert mehr Schulungen zu Cyberkriminalität, Computer-Forensik, künstlicher Intelligenz, Datenschutz, Grundrechten und Rassismusbekämpfung auf Unionsebene; fordert die Agentur auf, bei all ihren Tätigkeiten, insbesondere ihren mit Drittländern durchgeführten Tätigkeiten, für vollständige Transparenz und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und des Völkerrechts zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur ihre Zertifizierung gemäß der ISO-Norm 9001:2015 zum Qualitätsmanagementsystem erfolgreich beibehalten und Vorbereitungen für eine weitere Ausweitung der Anwendung der ISO-Norm 29993:2017 für Lerndienstleistungen getroffen hat, was weiterhin deutlich macht, dass die Agentur für einen effizienten Betrieb des Systems zur Qualitätssicherung sorgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur weiterhin eng mit dem Netzwerk der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen und den Agenturen, aus denen es besteht, zusammenarbeitet, insbesondere mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, indem ein Austausch über Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stattfindet und gemeinsame Schulungen organisiert werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur im Jahr 2022 den Vorsitz im Netzwerk der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen innehatte; stellt ferner fest, dass die Agentur 2023 eine Vereinbarung mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) geschlossen hat, um der Beobachtungsstelle die Nutzung der Lernplattform LEEd der Agentur zu ermöglichen und ihr somit kostenlos eine moderne Lernplattform für ihre Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen; fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit anderen Agenturen fortzusetzen, damit alle verfügbaren Ressourcen genutzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>lobt die Agentur dafür, dass sie einen relativ hohen Digitalisierungsgrad erreicht hat, indem sie viele ihrer Abläufe in papierlose oder elektronische Verfahren umgewandelt hat, beispielsweise mithilfe des Systems für die elektronische Beschaffung bei offenen Verfahren und die elektronische Vergabe sowie mithilfe von Online-Rekrutierung, elektronischer Personalverwaltung (SYSPER), elektronischer Rechnungsstellung und elektronischer Reisebuchung, häufig in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Digitale Dienste der Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur über interne Vorschriften verfügt, wonach Bedienstete und Personen, die an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, bei kurzen Entfernungen auf Alternativen zu Flugreisen, wie Bahn oder Bus, zurückgreifen sollten; stellt anerkennend fest, dass die Agentur ihren Bediensteten seit 2022 eine Erstattung der Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anbietet; stellt ferner fest, dass viele Sitzungen von Sachverständigengruppen, die zuvor vor Ort stattfanden, nun online abgehalten werden; bedauert, dass die Agentur nicht über ein System verfügt, mit dem die Entwicklung der Gewinne und Einsparungen von einem Jahr zum nächsten objektiv und detailliert überwacht wird, und fordert die Agentur auf, ein solches System einzurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur nicht über ein Tätigkeitsprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz und Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten verfügt; bedauert, dass die Agentur noch kein Zertifizierungsverfahren im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingeleitet hat; stellt jedoch fest, dass die Agentur in den Anforderungen an das Gebäude für ihren neuen Hauptsitz angab, dass sie in naher Zukunft zur EMAS-Zertifizierung übergehen wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich die Agentur an die Leitlinien der Kommission hält, wonach bei der Mehrheit der Vergabeverfahren auch Vergabekriterien im Zusammenhang mit Umwelterwägungen zu berücksichtigen sind; fordert die Agentur auf, den Beispielen anderer Agenturen im Bereich der umweltorientierten Beschaffung zu folgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 mit 26 von 33 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit (gleiche Anzahl der bewilligten Stellen wie im Jahr 2021) 79 % der Planstellen besetzt waren; stellt fest, dass 2022 zudem 59 Vertragsbedienstete (20 davon für regelmäßig durchgeführte Tätigkeiten und 39 für extern finanzierte Projekte zum Kapazitätsaufbau) sowie sechs abgeordnete nationale Sachverständige für die Agentur tätig waren; stellt überdies fest, dass am 31. Dezember 2022 24 Zeitarbeitskräfte mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Kerntätigkeit, wie E-Learning, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie rechtliche und verwaltungstechnische Unterstützung, betraut waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die Personalfluktuation im Jahr 2022 weiterhin relativ hoch war und erhebliche Auswirkungen auf die Agentur hatte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Jahr 2022 vier Personen aufgrund neuer Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Agentur ausschieden, drei Personen in den Ruhestand eintraten und sich am 31. Dezember 2022 vier Bedienstete in unbezahltem Urlaub befanden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung dafür, den Personalbestand der Agentur entsprechend den Aufgaben und Ambitionen, die sich aus ihrem derzeitigen Mandat ergeben, zu erhöhen; nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass aus dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen mit dem Titel „CEPOL Action Plan in response to the EP discharge decision for financial year 2021” (CEPOL-Aktionsplan als Reaktion auf den Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2021) (im Folgenden „Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen“) hervorgeht, dass die Exekutivdirektorin der Agentur zur Untermauerung künftiger Mittelanträge eine Taskforce eingerichtet hat, die den Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln und personellen Ressourcen im Zusammenhang mit der neuen Strategie für 2023-2027 systematisch dokumentiert und begründet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Personalfluktuation im Jahr 2022 mit 11,8 % nach wie vor hoch war, was erhebliche Auswirkungen auf die Organisation hatte; entnimmt dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen, dass die Fluktuationsquote außerhalb der Kontrolle der Agentur liegt, da der niedrige länderspezifische Berichtigungskoeffizient und die relativ niedrig eingestuften Stellen für wichtige Unterstützungsfunktionen in der Agentur der Hauptgrund dafür sind; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 weiterhin Maßnahmen zur Personalbindung und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs umgesetzt hat, indem sie eine Reihe von Zeitarbeitskräften und abgeordneten nationalen Sachverständigen einsetzte, um bis zum Abschluss der Einstellung von Statutspersonal fehlende Bedienstete zu ersetzen, und die Neueinstufung von Personal und Funktionen fortsetzte, wobei soziale Regelungen (etwa zur Schulbildung für Kinder des Personals) sowie Telearbeits- und Gleitzeitregelungen beibehalten wurden; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, den Berichtigungskoeffizienten zu überarbeiten, damit den wirtschaftlichen Konsequenzen eines Umzugs an den Standort der Agentur und des Aufenthalts dort besser Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt in Bezug auf das Programm SYSPER anerkennend fest, dass die Agentur Module wie REPORTING, ETHICS und STAGE aufgenommen hat und an der Aufnahme weiterer SYSPER-Module (z. B. EVAL/PROMO) arbeitet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt die von der Agentur für das Jahr 2022 gemeldete Geschlechterverteilung, wonach drei Männer und drei Frauen Leitungsfunktionen (eine Stelle auf höherer Führungsebene und fünf Stellen auf mittlerer Führungsebene) innehatten, 15 Männer (56 %) und zwölf Frauen (44 %) im Verwaltungsrat vertreten waren und die Belegschaft insgesamt aus 37 Männern (44 %), und 48 Frauen (56 %) bestand; würdigt das von der Agentur im Jahr 2022 erreichte ausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur für 2022, dass im Jahr 2022 Bedienstete aus 17 Mitgliedstaaten bei der Agentur beschäftigt waren; stellt fest, dass 39 % des Personals der Agentur Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem sie ihren Sitz hat; weist auf die Bedeutung geografischer Ausgewogenheit hin und fordert die Agentur auf, die für eine ausgewogene und angemessene geografische Vertretung erforderlichen Schritte zu unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2022 einen neuen Beschluss angenommen hat, der auf den Grundsätzen des auf Zielen basierenden und ergebnisorientierten Managements und einer Kultur des Vertrauens beruht; stellt fest, dass dem Personal mit diesem Beschluss mehr Flexibilität gewährt wurde, sowohl in Bezug auf die Arbeitszeit als auch in Bezug auf die Telearbeit, indem das Recht auf Nichterreichbarkeit gewährt und ein eindeutiger Nichterreichbarkeitszeitraum festgelegt wurde, der zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beitragen und das Personal vor digitaler Überlastung schützen soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt, dass aus dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen in Bezug auf die Bemerkung zum Personal, das sich mit Vergabeverfahren befasst, hervorgeht, dass der Stellenplan für 2023 die Umwandlung der entsprechenden AST-5-Stelle (Einstellung in der Besoldungsgruppe AST-3) in eine AD-5-Stelle vorsieht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof seinem Bericht zufolge seit dem Haushaltsjahr 2020 jedes Jahr neue Bemerkungen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch die Agentur vorgelegt hat; hebt die Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs hervor, die die Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil des Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von 359 Zahlungen in Höhe von insgesamt 4,1 Mio. EUR bildet, die im Jahr 2022 auf der Grundlage von zwei direkt über Auftragsscheine (Dienstanfragen) ausgeführten Rahmenverträgen getätigt wurden, wobei diese von Bediensteten der Agentur versandt wurden, die nicht befugt waren, im Namen der Agentur rechtliche Verpflichtungen einzugehen, oder von Zeitarbeitskräften, die aufgrund ihres vorübergehenden Status rechtlich nicht über eine solche Befugnis verfügen konnten; nimmt die Antwort der Agentur auf die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Dienstleistungen trotz einer Schwachstelle bei der Formalisierung der rechtlichen Verpflichtung im Einklang mit den Erfordernissen der Agentur in Auftrag gegeben wurden, die Kontrollen in vollem Umfang durchgeführt wurden, um sicherzustellen, dass die Mittel für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, und kein tatsächlicher Verlust entstanden ist; entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Europäischen Parlaments, dass bei diesen Verträgen keine weiteren Unregelmäßigkeiten auftraten und dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um auf die Bemerkung des Rechnungshofs einzugehen, indem sie ihre internen Verfahren dahingehend geändert hat, dass dem Reisebüro Anordnungen nur noch von Statutspersonal übermittelt werden, das von einem Anweisungsbefugten bevollmächtigt wurde, eine rechtliche Verpflichtung einzugehen; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach diese bereits vor Abschluss des Prüfverfahrens unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergriffen hat; fordert die Agentur auf, diesen Bemerkungen umfassend Rechnung zu tragen und ihre Vergabeverfahren zu verbessern, um ähnliche Situationen in Zukunft zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>hebt ferner das eingeschränkte Prüfungsurteil aus dem Bericht des Rechnungshofs hervor, wonach alle im Jahr 2022 zur Umsetzung eines Rahmenvertrags (für Redaktionsdienste für pädagogische Inhalte) gezahlten Beträge (152 655 EUR) nicht mit den erbrachten Dienstleistungen in Einklang gebracht werden konnten, da einige Aufgabenkategorien nicht die Art der tatsächlich geleisteten Arbeit widerspiegelten und bei einigen Kategorien der Umfang der bezahlten Arbeit nicht dem tatsächlich geleisteten Umfang entsprach, weshalb diese Beträge vorschriftswidrig sind; weist auf die Erläuterung der Agentur hin, dass die Anzahl der bestellten, gelieferten und bezahlten Seiten nicht vollständig übereinstimmte, da diese aufgrund der Art der Arbeit, nämlich der Entwicklung redaktioneller und pädagogischer Inhalte, im Voraus nicht immer genau quantifizierbar war; stellt ferner fest, dass der Antwort der Agentur zufolge die Ergebnisse überprüft wurden und sich die Aufgabenkategorien auf diejenigen stützten, die in einem früheren Vertrag mit dem Amt für Veröffentlichungen aufgeführt waren; fordert die Agentur auf, Vorkehrungen zu treffen, die es der Agentur ermöglichen, Ergebnisse im Voraus besser zu quantifizieren und derartige Situationen in Zukunft zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt mit Blick auf den Bericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2021 fest, dass eine Bemerkung offen geblieben ist, die die Evaluierungsphase eines Vergabeverfahrens betraf, bei dem die Agentur den Schwerpunkt auf ein Kriterium legte, das in den Spezifikationen der Ausschreibung nicht klar dargelegt worden war, wodurch die Gefahr einer Ungleichbehandlung der Bieter bestand; stellt fest, dass der Vertrag bis September 2023 in Kraft war und dass die Agentur zum Zeitpunkt der Überprüfung des Stands dieser Bemerkung durch den Rechnungshof nicht beabsichtigte, den Vertrag um weitere zwölf Monate zu verlängern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>lobt die Agentur dafür, dass sie das Instrument für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt hat, das seit Oktober 2022 für alle Arten von Vergabeverfahren genutzt wird; fordert die Agentur auf, die Einführung und Anwendung von Instrumenten, die die Verwendung elektronischer Signaturen zum Erhalt von Genehmigungen und Unterschriften von internen und externen Vertragspartnern in Beschaffungs- und Vertragsdokumenten ermöglichen, zu beschleunigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der höheren Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht werden und das Format der Erklärungen die Auflistung beruflicher, finanzieller, persönlicher und sonstiger Interessen ermöglicht, die die Tätigkeiten der Agentur berühren können; entnimmt dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen in Bezug auf die Bemerkung der Entlastungsbehörde, wonach Erklärungen über Interessenkonflikte und Vertraulichkeit der vergüteten Sachverständigen nicht auf der Website der Agentur veröffentlicht werden, dass die Agentur zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Veröffentlichung der Bewerbungen und Lebensläufe der Sachverständigen aufgrund von Datenschutzerwägungen zu einer deutlich geringeren Zahl von Bewerbungen für Sachverständige führen würde, da die meisten für die Agentur tätigen Sachverständigen einen Hintergrund im Bereich der Strafverfolgung haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>entnimmt dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen mit Zufriedenheit, dass die Agentur mit der Einrichtung ihrer neuen Website im Jahr 2022 ihr öffentliches Dokumentenregister verbessert hat und dass die eingeführten technischen Änderungen es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die offiziellen Dokumente der Agentur nach Kategorien zu durchsuchen oder über ein Webformular Zugang zu einem Dokument zu beantragen, wenn kein direkter Zugang über das öffentliche Dokumentenregister gewährt wird; stellt fest, dass bei der Agentur im Jahr 2022 fünf Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eingegangen sind und 920 öffentliche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrollen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>entnimmt dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen, dass die Agentur in Bezug auf mehrere Schwachstellen in ihrem System der internen Kontrolle, insbesondere in Bezug auf die Vergabeverfahren und die Verwaltung der Mittelbindungen, Schritte unternommen hat, einschließlich Schulungen und Workshops, um das Bewusstsein zu schärfen und dafür zu sorgen, dass weniger Verwaltungsfehler auftreten; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs in diesem Zusammenhang, dass seine Bemerkungen (für das Haushaltsjahr 2021) in Bezug auf diese Mängel als abgeschlossen eingestuft wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur ihr System der internen Kontrolle im Jahr 2022 bewertet hat und zu dem Ergebnis kam, dass es wirksam und aktuell ist und gut funktioniert und nur geringfügige Verbesserungen notwendig sind; fordert die Agentur auf, die festgestellten Mängel in Bezug auf die Komponenten der internen Kontrolle „Kontrolltätigkeiten“ und „Information und Kommunikation“ zu beheben und die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten; stellt anerkennend fest, dass aus dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen hervorgeht, dass sie bei der Bewertung der Komponente „Überwachungstätigkeiten“, Grundsatz 17 „Beurteilung und Kommunikation von Mängeln“, die einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofs aus den Vorjahren berücksichtigt hat; fordert die Agentur auf, sich weiterhin mit allen Bemerkungen aus der 2021 vom Internen Auditdienst durchgeführten Prüfung der Agentur zum Thema „Personalmanagement und Ethik bei der CEPOL“ zu befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur ein Verfahren für die Registrierung und Genehmigung von Ausnahmen umsetzt, die analysiert werden, um spezifische Problembereiche und einschlägige Verbesserungsmaßnahmen zu ermitteln; stellt fest, dass in dem Bericht über Ausnahmen von 2022 bestätigt wird, dass das System der internen Kontrolle der Agentur gut funktioniert und Verstöße aufgedeckt und durch Korrektur- und vorsorgemaßnahmen abgemildert werden; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 insgesamt 46 Ausnahmen (gegenüber 27 Ausnahmen im Jahr 2021) im Wert von 51 697 EUR (gegenüber 257 825 EUR im Jahr 2021) geltend gemacht wurden, wobei 13 dieser Ausnahmen finanzielle Auswirkungen von über 1 000 EUR hatten (zwischen 1 053 EUR und 12 240 EUR);</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>entnimmt dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen in Bezug auf das Problem, dass die Agentur nicht über genügend Büroräume und Bereiche für operative Tätigkeiten verfügt, dass die ungarische Regierung zugesagt hat, für Kontinuität zu sorgen und der Agentur angemessene Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, indem sie einen Beschluss über die Anmietung eines neuen Hauptsitzes mit einer Fläche von 6 000 m² angenommen hat; stellt ferner fest, dass parallel zur Unterzeichnung eines neuen Sitzabkommens bis Ende 2024 ein Umzug in neue Räumlichkeiten stattfinden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>lobt die von der Agentur unternommenen Anstrengungen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und ihrer Online-Präsenz; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung der neuen Website der Agentur im Jahr 2022, die wichtige Verbesserungen enthält, wie eine klarere Darstellung und Struktur, ein verbessertes Erscheinungsbild und ein responsives Webdesign; stellt ferner fest, dass die Agentur in den sozialen Medien im Jahr 2022 sehr aktiv war, da sie 1590 Inhalte hochgeladen hat, was 54 % mehr Beiträge sind als im Vorjahr; weist in diesem Zusammenhang auf den Aufwärtstrend bei den Nutzern des Internetangebots der Agentur hin, wobei mehr als 200 000 Besuche erfasst wurden und der Agentur in den sozialen Medien auf LinkedIn, X (ehemals Twitter) und Facebook 38 500 Personen folgten;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>