<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0255</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0113/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2172(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0110/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 116,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0113/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2172(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0110/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 116,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0113/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2172(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0113/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 112.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 693 122 859 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 29,50 % entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bezüglich der ihnen anvertrauten Mittel transparent handeln und gegenüber den Unionsbürgerinnen und -bürgern uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agentur seit Dezember 2019 ein neues Mandat umsetzt, das mit einer erheblichen Ausweitung der Einsätze und einer wesentlichen Aufstockung des Personals einhergeht, wofür Haushaltsmittel in angemessener Höhe erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass es im Jahr 2022 aufgrund des erweiterten Mandats gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896 zu einer erheblichen Aufstockung des Haushalts der Agentur und bei der Ausführung des Stellenplans kam;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 08/2021 zu der von der Agentur geleisteten Unterstützung beim Management der Außengrenze mehrere Mängel im Zusammenhang mit den Kerntätigkeiten der Agentur festgestellt hat, nämlich in Bezug auf die Lagebeobachtung, die Risikoanalyse, die Schwachstellenbeurteilung, gemeinsame Operationen und Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken, Rückführungsaktionen und Schulungen der Agentur sowie in Bezug darauf, dass vor dem exponentiellen Anstieg der Ausgaben der Agentur keine Bedarfsermittlungen und Folgenabschätzungen vorgenommen wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erinnert daran, dass die Agentur im Anschluss an die Erkenntnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Rücktritt des ehemaligen Exekutivdirektors der Agentur im April 2022 einen Aktionsplan erstellt hat, in dem konkrete Maßnahmen aufgeführt werden, die ergriffen werden müssen, um verschiedene Mängel in verbesserungswürdigen Bereichen wie Organisationskultur, Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Grundrechtsrahmen zu beheben; stellt fest, dass laut dem an die Frontex-Kontrollgruppe des Europäischen Parlaments gerichteten Bericht der Agentur (unterzeichnet am 24. Oktober 2023), der sich auf das dritte Quartal 2023 bezieht, die meisten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Frontex-Kontrollgruppe, der vom Verwaltungsrat der Agentur eingesetzten Arbeitsgruppe für Grundrechte und rechtlich-operative Aspekte (FRaLO), der Europäischen Bürgerbeauftragten und des OLAF umgesetzt wurden; fordert die Agentur auf, den Aktionsplan vollständig umzusetzen und die Entlastungsbehörde weiterhin über die diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten; fordert die Agentur auf, der vollständigen Umsetzung aller ausstehenden Empfehlungen der Frontex-Kontrollgruppe, der Arbeitsgruppe FRaLO, der Europäischen Bürgerbeauftragten, des Rechnungshofs und des OLAF Vorrang einzuräumen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Tätigkeiten des Managementteams fortwährend zu überprüfen und zu kontrollieren, damit Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden können; nimmt zur Kenntnis, dass der Leiter des neu eingerichteten Inspektions- und Kontrollbüros zur Weiterverfolgung der im OLAF-Bericht aufgeführten Probleme, die zum Rücktritt des ehemaligen Exekutivdirektors der Agentur geführt haben, einen Aktionsplan erstellt hat, der im Januar 2023 dem Verwaltungsrat vorgelegt wurde; fordert die Agentur auf, ihre laufenden Bemühungen zu verstärken und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die uneingeschränkte Einhaltung der Unionsstandards sicherzustellen, und zwar insbesondere in den Bereichen Haushaltsführung und Finanzmanagement, Grundrechte, Organisationskultur und Transparenz; weist auf die zweite OLAF-Untersuchung zu den Managementpraktiken in der Agentur hin, die nur neun Monate nach Abschluss der ersten OLAF-Untersuchung eingeleitet wurde; fordert, dass mutmaßliche Fälle von Fehlverhalten sorgfältig geprüft und untersucht werden; fordert Frontex auf, in allen Phasen der Untersuchung eine umfassende und loyale Zusammenarbeit mit dem OLAF sicherzustellen und dem Parlament regelmäßig über die Fortschritte und die Ergebnisse der Untersuchung Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bringt seine Besorgnis in Bezug auf mehrere noch anhängige Rechtssachen und die kritisierte Beteiligung der Agentur an Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck, die gegen die internen Vorschriften der Agentur sowie gegen ihre Grundrechtsverpflichtungen verstößt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die von der Agentur ergriffenen Maßnahmen zu Transparenz und Kontrolle zur Kenntnis, die darin bestehen, dem Parlament und dem Rat über ein neues Berichterstattungsinstrument mit der Bezeichnung „Dashboard“ einen Überblick über ihre Tätigkeiten zu geben; fordert die Vorsitzenden des Verwaltungsrats auf, weiterhin Beobachter des Parlaments zu den Sitzungen des Verwaltungsrats einzuladen, eine Ausweitung der Einladungen auf alle Tagesordnungspunkte, einschließlich der Punkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in Erwägung zu ziehen und weiterhin – erforderlichenfalls auf vertraulichem Wege – ausnahmslos alle Unterlagen bereitzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass nach zwei Haushaltsänderungen, mit denen der Haushalt der Agentur für 2022 um rund 47 Mio. EUR gekürzt wurde, die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe dieses Jahres zu einer Haushaltsvollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen von 99,40 % geführt haben, was einer Steigerung von 4,70 % gegenüber 2021 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass 2022 die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen (50,25 %) trotz der im Jahr 2021 gemeldeten anhaltenden Bemühungen der Agentur zur Verbesserung ihres Haushaltsvollzugs weiterhin niedrig war und ein Rückgang von 0,17 % gegenüber 2021 zu verzeichnen war; erkennt jedoch an, dass der Jahreswert der Zahlungen zwischen 2020 und 2022 in absoluten Zahlen gestiegen ist; nimmt die erneute Erklärung der Agentur zur Kenntnis, wonach die niedrige Haushaltsvollzugsquote mit der Art der Ausgaben der Agentur zusammenhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>äußert seine tiefe Besorgnis über den Anstieg der C8-Mittel (automatische Übertragung) der Agentur in den letzten Jahren, die sich im Jahr 2022 auf 240,4 Mio. EUR beliefen, während sie in den beiden vorangegangenen Jahren 159,4 Mio. EUR (2021) bzw. 102 Mio. EUR (2020) betrugen; weist in diesem Zusammenhang auch auf den Anstieg der C8-Mittel der Agentur im Verhältnis zur Aufstockung des Jahreshaushalts der Agentur hin, wobei letzterer von 2019 bis 2022 um den Faktor 2,1 gestiegen ist und erstere um den Faktor 2,9 gestiegen sind; stellt fest, dass der Anteil der Zahlungen (84 %) aus C8-Mitteln im Jahr 2022 weiter zurückgegangen ist (87 % im Jahr 2021); nimmt jedoch die Feststellung der Agentur zur Kenntnis, dass dieser Indikator durch eine schwierige Situation in der Lieferkette beeinträchtigt wurde, die zu Verzögerungen bei der Lieferung bestellter Dienstleistungen und Waren führte; fordert die Agentur und die Kommission außerdem auf, der Entlastungsbehörde detaillierte Informationen über die Entstehung und Entwicklung der im Jahr 2022 ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von 9,3 Mio. EUR bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Bericht des Rechnungshofs im zweiten Jahr in Folge einen Hinweis zur „Hervorhebung eines Sachverhalts“ enthält, der die Erklärung des Rechnungsführers der Agentur betrifft, laut der das Rechnungsführungssystem der Agentur aufgrund fehlender Angaben zu einem IT-System der Kommission, über das Rechnungsführungsdaten bereitgestellt werden, nicht validiert werden konnte; entnimmt der im Bericht des Rechnungshofs aufgeführten Antwort der Agentur in dieser Angelegenheit, dass die fehlenden Angaben zur Validierung des Rechnungsführungssystems der Agentur das System für die Verwaltung von Dienstreisen betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt zum dritten Mal in Folge eine wiederkehrende „Hervorhebung eines Sachverhalts“ des Rechnungshofs auf der Grundlage der Anmerkungen zur endgültigen Jahresrechnung der Agentur zur Kenntnis, die eine zu geringe Veranschlagung der Beiträge der assoziierten Schengen-Länder betrifft, die im Jahr 2022 um einen Betrag von 3,2 Mio. EUR zu gering angesetzt wurden, wohingegen der Beitrag der Union um denselben Betrag zu hoch angesetzt wurde; ist besorgt darüber, dass die Abkommen zwischen der Union und den assoziierten Schengen-Ländern, die als Rechtsgrundlage für die Berechnung der Beiträge dieser Länder zum Unionshaushalt dienen, unklar sind und unterschiedliche Auslegungen zulassen, wodurch der Beitrag der assoziierten Schengen-Länder um etwa 7 % zu niedrig berechnet wurde; entnimmt der im Bericht des Rechnungshofs aufgeführten Antwort der Agentur, dass es zwischen dem Rechnungsführer der Agentur einerseits und dem Verwaltungsrat der Agentur, der Kommission und den assoziierten Schengen-Ländern andererseits unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie die Berechnung der Beiträge der assoziierten Schengen-Länder auf der Grundlage der geltenden Abkommen mit diesen Ländern vorzunehmen ist; stellt fest, dass nach der Auslegung der Agentur die seit 2016 verwendete Methodik mit dem geltenden Rechtsrahmen und den Abkommen in Einklang steht und dass der Verwaltungsrat der  Agentur im Jahr 2021 entschieden hat, dass die Berechnungsmethode für die Beiträge der assoziierten Schengen-Länder nicht überarbeitet wird; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof erneut Argumente dazu vorgebracht hat, warum die Auslegung der Agentur fehlerhaft ist; ist der Ansicht, dass die assoziierten Schengen-Länder auf keinen Fall weniger als erwartet zum Haushalt der Agentur beitragen sollten, und fordert eine Überprüfung der von der Agentur vorgenommenen Auslegung der Methode;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass im Bericht des Rechnungshofs festgestellt wird, dass die im Zusammenhang mit Dienstreisekosten der Agentur im Jahr 2022 entstehenden Belastungen zu hoch veranschlagt wurden und es in der Agentur keine formalisierten Leitlinien oder Verfahren gibt, um eine einheitliche Berechnung künftiger Belastungen zu gewährleisten; fordert die Agentur auf, diesen Mangel zu beheben und der Entlastungsbehörde diesbezüglich Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 zur Bewertung der Leistung ihrer (58) Tätigkeiten eine Vielzahl (240) von Messgrößen als wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) herangezogen hat, die vom Verwaltungsrat der Agentur angenommen wurden und sich aus dem einheitlichen Programmplanungsdokument 2022-2024 ergeben; stellt fest, dass die Umsetzungsquote des Jahresarbeitsprogramms für 2022 nach einer Bewertung der Agentur selbst 85,20 % betrug; begrüßt, dass sich die qualitativen KPI der Agentur insgesamt verbessert haben; stellt jedoch fest, dass sich einige KPI der Agentur verschlechtert haben, wie beispielsweise der Anteil der verspäteten Zahlungen, der sich im Jahr 2022 auf 20 % belief (gegenüber 12 % im Jahr 2021);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bekundet seine Dankbarkeit für die raschen Maßnahmen der Agentur nach dem rechtswidrigen und grundlosen russischen Einmarsch in die Ukraine, der Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer dazu zwang, aus ihrem Land in die Union zu fliehen; lobt die Agentur in diesem Zusammenhang für – die Aktivierung eines Krisenbewältigungsmechanismus und den Einsatz eines eigenen Krisenreaktionsteams, das rund um die Uhr, sieben Tage die Woche tätig war; – die Unterzeichnung in Rekordzeit einer Statusvereinbarung mit Moldau, die zur Einleitung einer neuen gemeinsamen Operation (JO Moldau 2022) führte; – die Entsendung von rund 500 Mitgliedern der ständigen Reserve, die an der Grenze zwischen der Union und der Ukraine und entlang der gesamten östlichen Außengrenze der Union von Finnland bis Rumänien eingesetzt werden; – den Einsatz von anderen Ressourcen (auf See, in der Luft und an Land) an 102 neuen operativen Standorten; stellt fest, dass der Krieg in der Ukraine die Union und die Art und Weise, wie die Bürgerinnen und Bürger der Union ihre Sicherheit sehen, insbesondere an den Ostgrenzen, verändert hat; betont, dass die Union mit der höchsten Zahl illegaler Grenzübertritte seit 2016 konfrontiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt die verschiedenen Initiativen zur Kenntnis, die die Agentur im Jahr 2022 ergriffen hat, darunter die Unterzeichnung einer Statusvereinbarung mit Nordmazedonien sowie einer Vereinbarung und eines operativen Aktionsplans mit Zypern, die Verdoppelung der Präsenz der Agentur bei der gemeinsamen Operation „JO Serbia Land“ 2022 und die Eröffnung eines neuen Einsatzgebiets an der serbisch-ungarischen Grenze; betont, dass der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hat, dass das Vorgehen Ungarns nicht mit der Rückführungsrichtlinie und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist; stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur zwar erklärt hat, dass sie die Operationen in Ungarn 2021 eingestellt habe, die Rückführungsaktionen Ungarns jedoch weiterhin unterstützt hat; bekräftigt die Forderungen der Frontex-Kontrollgruppe an den Exekutivdirektor der Agentur, die Operationen in Ungarn auszusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur das Pilotprojekt zur Entsendung von Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten an den Hauptsitz der Agentur abgeschlossen und bewertet hat; begrüßt, dass eine interne Bewertung dieses Pilotprojekts durchgeführt wurde und die Agentur beschlossen hat, diese Form der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortzusetzen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Verbindungsbeamte zur Agentur zu entsenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist darauf hin, dass die operativen Tätigkeiten an den Landgrenzen im Jahr 2022 zu rund 49 000 gemeldeten Vorfällen führten, die mehr als 26 000 aufgegriffene irreguläre Migranten und 700 festgenommene Schleuser betrafen; stellt fest, dass die Bemühungen der Agentur zur Rückführung von 24 850 Drittstaatsangehörigen (Anstieg um 35 % gegenüber 2021) auf dem Luftweg geführt haben, davon 9 919 Personen bei 291 Operationen mit Charterflügen in 32 Rückkehrländer und 14 931 Personen ( Anstieg um 84 % gegenüber 2021) mit 8 789 Linienflügen in 116 Rückkehrländer; nimmt ferner die Bemühungen der Agentur im Rahmen aller gemeinsamen Operationen auf See im Jahr 2022 zur Kenntnis, die zur Ermittlung von 1 105 Schleusern und 11 Menschenhändlern, zur Sicherstellung von zig Tonnen geschmuggelter Drogen und zur Rettung Tausender Migranten führten; nimmt gleichzeitig die zahlreichen aktuellen Tragödien im Zusammenhang mit Schiffsuntergängen und andere tödliche Zwischenfälle mit Migranten auf dem Mittelmeer zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, im Rahmen der Untersuchung der Bürgerbeauftragten umfassend zu kooperieren; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 1 422 Mehrzwecküberwachungsmissionen durchgeführt hat, bei denen 1 177 Vorfälle festgestellt und 51 362 Migranten entdeckt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zu Kenntnis, dass die von Frontex unterstützten Rückführungen auf freiwilliger Basis von 26 % im Jahr 2021 auf 39 % im Jahr 2022 angestiegen sind; begrüßt die Durchführung der ersten von Frontex geleiteten vollumfänglichen Rückführungsaktionen, bei denen die Agentur – die an die Stelle des organisierenden Mitgliedstaats trat – 80 Drittstaatsangehörige nach Albanien bzw. Nigeria zurückführte; nimmt den Bericht der Agentur mit dem Titel „Cooperation between Frontex and third countries in 2022“ (Zusammenarbeit zwischen Frontex und Drittstaaten im Jahr 2022) zur Kenntnis, in dem Agentur auf ihre Tätigkeiten mit externer Dimension eingeht, wie z. B. auf – die Weiterentwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern (z. B. im Westbalkan, in der Region der Östlichen Partnerschaft, in Afrika und im Nahen Osten); – ihre Bemühungen im Zusammenhang mit Datenschutzstandards und Grundrechten; – die Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung für Drittländer unter anderem bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität; – Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (z. B. Schulungen); ist besorgt über einzelne Berichte, die auf eine mögliche Beteiligung der Agentur an Menschenrechtsverletzungen - auch im Rahmen ihrer externen Tätigkeiten - hindeuten, und insbesondere über die mutmaßliche Ermöglichung illegaler Pushbacks an den Außengrenzen der Union; stellt fest, dass die Agentur ihren eigenen jüngsten Angaben zufolge in den letzten drei Jahren Koordinaten von sich in einer Notlage befindlichen Migranten mit libyschen Akteuren ausgetauscht hat; nimmt zur Kenntnis, dass zwei Berichte über schwerwiegende Vorfälle vorliegen, bei denen Migranten nach ihrer Entdeckung durch die Agentur von der Tareq-bin-Zeyad-Miliz aufgegriffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt den ersten Bericht der Agentur über das Funktionieren von EUROSUR, einem zentralen Instrument zur Verbesserung des Situationsbewusstseins und zur Steigerung der Reaktionsfähigkeit zum Zweck des Grenzmanagements durch Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Agentur; entnimmt diesem Bericht anerkennend die Fortschritte, die in verschiedenen Bereichen erzielt wurden, etwa bei der technischen Entwicklung der für EUROSUR-Zwecke verwendeten Anwendungen, der Entwicklung von 17 Diensten im Rahmen der Dienste von EUROSUR zur Zusammenführung von Daten („EUROSUR Fusion Services“) (mit einer relativ hohen Anzahl von Dienstanfragen von Mitgliedstaaten für Satellitenbilder und Küstenüberwachung) und der Ausarbeitung eines Fahrplans für die Neugestaltung und Entwicklung von EUROSUR 2.0 mit dem Ziel der vollständigen Interoperabilität der verschiedenen Anwendungen und Systeme bis zum Jahr 2026; entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht für 2022 der Agentur die von ihr im Hinblick auf EUROSUR im Jahr 2022 erzielten Fortschritte und fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um die vollständige Anpassung an die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1896 und der EUROSUR-Durchführungsverordnungen zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>erkennt an, dass die Agentur im Jahr 2022 erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Einrichtung der Zentraleinheit des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS) erzielt hat, und zwar durch Tätigkeiten wie die Ausarbeitung interner Regeln und Verfahren, einer mittelfristigen Strategie und eines Rahmens für das Engagement sowie eine Business-Impact-Analyse, die Ausarbeitung von Sicherheits- und Notfallplänen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Betriebs und die Durchführung der ersten Risikobewertung der ETIAS-Zentraleinheit; stellt fest, dass die Agentur im Rahmen der Einrichtung der ETIAS-Zentraleinheit im Jahr 2022 die zweite Einstellungswelle von Personal für die ETIAS-Zentraleinheit abgeschlossen hat, sodass eine Quote von 55 % aller geplanten Stellen erreicht wurde, und dass sie weitere Einstellungsverfahren eingeleitet hat; begrüßt, dass die Kommission im Jahr 2022 mit Unterstützung der Agentur eine Kampagne zur Information der Öffentlichkeit durchgeführt hat, um das ETIAS unter den Staatsangehörigen von 60 von der Visumpflicht befreiten Ländern bekannt zu machen; nimmt die anderen operativen Erfolge der Agentur zur Kenntnis, etwa die Einleitung der Entwicklung einer neuen Befehlskette für die ständige Reserve mit einer einzigen operativen Koordinierungsstruktur und die Übertragung von mehr Entscheidungsbefugnissen an den Einsatzort;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt den Jahresbericht der Agentur über die praktische Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 in Bezug auf die Seeeinsätze der Agentur im Jahr 2022, insbesondere die folgenden gemeinsamen Aktionen: Themis (Italien), Poseidon (Griechenland), Indalo (Spanien), Opal Coast (Belgien und Frankreich) und die multifunktionale maritime Operation Schwarzes Meer (Bulgarien und Rumänien); nimmt die Feststellung der Agentur zur Kenntnis, dass eine Asymmetrie zwischen den für die Agentur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 geltenden Standards und Anforderungen und denen für andere Akteure (z. B. NATO, EMSA und EFCA) besteht, die an Einsätzen auf See beteiligt sind, wobei sich die genannten Akteure an das internationale Seerecht halten, wenn sie mit Unterstützung der Agentur tätig sind; unterstützt die Agentur bei der Prüfung der Möglichkeiten, in die einschlägigen Statusvereinbarungen ähnliche Standards aufzunehmen, wie sie in der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 enthalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig eine starke, wirksame und gut funktionierende Agentur ist, die die Mitgliedstaaten beim Management der gemeinsamen Außengrenzen der Union unterstützen und für ein integriertes Grenzmanagement sorgen kann, damit diese Grenzen effizient und unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte geschützt werden; weist darauf hin, dass die Agentur und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Pflichten im Bereich der Grundrechte eine gemeinsame Verantwortung tragen; betont, dass ein wirksames und gerechtes Management der Außengrenzen von entscheidender Bedeutung für den Schutz des Schengen-Raums als eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist; betont, dass eine enge Zusammenarbeit und Vereinbarungen mit Drittländern in Bezug auf Aspekte wie Rückübernahmeabkommen, technische Unterstützung, Schulungen und legale Rückführungsmaßnahmen in Verbindung mit Entwicklungshilfe wichtig sind, um ein effizientes Grenzmanagement der Union zu fördern, sofern dabei die Grundrechte uneingeschränkt gewahrt werden; fordert die Agentur und die Mitgliedstaaten auf, Strukturen auszubauen, die die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>würdigt die zentrale Rolle, die der Grundrechtsbeauftragte seit 2021 bei der Umsetzung von mehreren die Grundrechte betreffenden Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten, der Frontex-Kontrollgruppe und der Arbeitsgruppe FRaLO spielt; entnimmt dem Jahresbericht des Grundrechtsbeauftragten für 2022, dass die Mehrzahl dieser Empfehlungen umgesetzt wurde; fordert die Agentur auf, uneingeschränkt mit dem Grundrechtsbeauftragten zusammenzuarbeiten und alle seine Empfehlungen umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur und die einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten der wichtigste Garant für starke und gesicherte europäische Außengrenzen sind und zugleich dafür sorgen, dass die Grundrechte und die Verpflichtungen in Bezug auf internationalen Schutz gewahrt werden; stellt fest, dass der Grundrechtsbeauftragte in seiner Stellungnahme vom 1. September 2022 zu dem Schluss gelangte, dass die Voraussetzungen für die Aktivierung von Artikel 46 der Frontex-Verordnung erfüllt waren; stellt ferner fest, dass die Arbeitsgruppe der Agentur für Grundrechte im Zusammenhang mit Artikel 46 eine Reihe von Empfehlungen zur Grundrechtssituation in Griechenland abgegeben hat, von denen vier im Oktober 2023 vollständig umgesetzt waren; nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeitsgruppe der Agentur beabsichtigt, die weiteren Fortschritte zu überwachen, und dass die empfohlenen Maßnahmen weiterhin angewandt werden; fordert, dass alle Empfehlungen vorrangig vollständig umgesetzt werden, und fordert die Agentur auf, das Parlament über die erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt die Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Rolle der Agentur bei Such- und Rettungseinsätzen (OI/3/2023/MHZ) zur Kenntnis, die nach der Tragödie von Adriana im Juni 2023 eingeleitet wurde; nimmt mit Sorge die Schlussfolgerungen der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, wonach die Agentur nicht in der Lage ist, ihren Grundrechtsverpflichtungen nachzukommen, und sich in zu hohem Maße auf die Mitgliedstaaten verlässt, wenn sich Migranten in Not befinden, da es der Agentur an internen Leitlinien für die Aussendung von Notfallsignalen fehlt und die Grundrechtsbeobachter der Agentur nicht immer ausreichend in Entscheidungen über Notfälle einbezogen werden, und dass angesichts der Tragödie von Adriana keine ausreichenden Änderungen vorgenommen wurden, um zu verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen; weist darauf hin, dass die Entlastungsbehörde in früheren Entlastungsentschließungen wiederholt auf diese Mängel hingewiesen hat, und bedauert, dass das Problem nach wie vor nicht behoben wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte die Agentur aufgefordert hat, die festgestellten Mängel zu beheben, und das Parlament, die Kommission und den Rat dazu angehalten hat, eine unabhängige Untersuchungskommission zu dieser Angelegenheit einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt den Beschluss des Verwaltungsrats der Agentur vom 20. Juli 2022, durch den die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen verschiedenen Stellen der Agentur, einschließlich des Konsultationsforums und des Grundrechtsbeauftragen, durch Regeln gestärkt hat, nach denen der Exekutivdirektor und der Verwaltungsrat der Agentur das Konsultationsforum über die Weiterverfolgung seiner Empfehlungen informieren und sicherstellen müssen, dass Maßnahmen im Hinblick auf die Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten ergriffen werden; begrüßt ferner, dass im Jahr 2022 eine Standardarbeitsanweisung in Bezug auf Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 und eine Standardarbeitsanweisung in Bezug auf die Arbeitsmethoden im Zusammenhang mit den Untersuchungsbefugnissen des Grundrechtsbeauftragten angenommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt, dass im Anschluss an die Empfehlungen für eine wirksame Grenzschutzagentur, die sich an die Grundrechte hält, und zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht, der Ordnungsmäßigkeit und der Rechtmäßigkeit aller Tätigkeiten der Agentur weitere 22 externe Grundrechtsbeobachter eingestellt wurden; weist darauf hin, dass alle Grundrechtsbeobachter so bald wie möglich im Wege der entsprechenden Verfahren in die Laufbahngruppe AD eingestuft werden sollten; weist darauf hin, dass es angesichts des aktualisierten Mandats der Agentur in Zukunft einen Bedarf an weiteren Grundrechtsbeobachtern geben wird; begrüßt, dass das Büro des Grundrechtsbeauftragten an 1 183 Einsatztagen Besuche in 50 Ländern durchgeführt hat, was im Vergleich zum Vorjahr einen wesentlichen Anstieg darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass die direkte und indirekte Beteiligung der Agentur an Grenzmanagement- und Grenzüberwachungstätigkeiten mit der Achtung der Grundrechte einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Grundrechtsbeauftragten, dass die Zahl der Meldungen schwerwiegender Vorfälle von 62 im Jahr 2021 auf 72 im Jahr 2022 weiter gestiegen ist, die alle von der 2021 geänderten Standardarbeitsanweisung erfasst wurden; begrüßt, dass der Grundrechtsbeauftragten Verfahren zur Standardisierung der Auswertung und Verarbeitung der bei seiner Dienststelle eingehenden Informationen über Vorfälle ausgearbeitet hat; stellt fest, dass im Jahr 2022 in den meisten Fällen von Meldungen schwerwiegender Vorfälle (38 von 72) die Hauptinformationsquelle die von der Agentur entsandten Beamten waren, dass sich der Grundrechtsbeauftragte jedoch auch auf andere Informationsquellen wie die Medien (4 Fälle) und nichtstaatliche Organisationen (10 Fälle) gestützt hat; erinnert daran, dass sich die notwendige zusätzliche Überarbeitung der Standardarbeitsanweisung für den Mechanismus zur Meldung schwerwiegender Vorfälle verzögert hat; erwartet, dass die Agentur die Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten, wie in seinem Jahresbericht 2022 dargelegt, umsetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Grundrechtsbeauftragten, dass im Jahr 2022 insgesamt 69 Beschwerden beim Grundrechtsbeauftragten eingegangen sind (gegenüber 27 Beschwerden im Vorjahr); stellt ferner fest, dass neun dieser Beschwerden für zulässig erklärt wurden (gegenüber sechs Beschwerden im Vorjahr), und begrüßt die vom Verwaltungsrat der Agentur im Jahr 2022 angenommenen überarbeiteten Regeln für den Beschwerdemechanismus, die eine Verbesserung im Hinblick auf die Fristen und die geeigneten Folgemaßnahmen vorsehen; würdigt die zusätzlichen Bemühungen des Grundrechtsbeauftragten im Zusammenhang mit dem Beschwerdemechanismus, wozu Sensibilisierungsmaßnahmen, beispielsweise durch die Aktualisierung der Informationsmaterialien, und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in Form von Schulungen für die von der Agentur entsandten Beamten und für lokale Partner während Besuchen in den Einsatzgebieten der Agentur gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt die Fortschritte der Agentur bei der Umsetzung des Aktionsplans für Grundrechte, der 87 Aktivitäten vorsieht; entnimmt dem Bericht des Grundrechtsbeauftragten, dass 18 dieser Aktivitäten vollständig umgesetzt wurden (d. h. es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich), 62 noch im Gange sind (d. h. systematisch und fortlaufend umgesetzt werden), eine teilweise umgesetzt wurde und sechs im Verzug sind; bedauert diese Verzögerungen und fordert die Agentur auf, rasch Fortschritte bei den noch ausstehenden Maßnahmen zu erzielen; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle der Grundrechtsbeobachter, auch im Hinblick auf ihren Zugang zu den Einsatzgebieten und ihre enge Zusammenarbeit mit dem operativen Personal der Agentur, sowie an ihre Bemühungen bei der Umsetzung der Aktivitäten des Aktionsplans für Grundrechte (Nr. 23, 63 und 83, unter anderem); begrüßt, dass die Standardarbeitsanweisung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Grundrechtsbeobachter bei den operativen Tätigkeiten der Agentur fertiggestellt und gebilligt wurde; begrüßt, dass Anfang 2022 ein Netz von Anlaufstellen für Grundrechtsfragen in allen Abteilungen der Agentur eingerichtet wurde, um das Fachwissen über Grundrechte in allen Tätigkeitsbereichen auszubauen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Verbesserungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur eng mit verschiedenen Agenturen und anderen Akteuren wie Kommission, Mitgliedstaaten oder Drittländern zusammenarbeitet bzw. gemeinsam Ressourcen nutzt; weist auf die horizontalen Vorteile der Zusammenarbeit und der Übernahme bewährter Verfahren sowie darauf hin, dass gemeinsame Initiativen verschiedene Perspektiven zusammenbringen, Doppelarbeit verringern, das Lernen verbessern und die Beziehungen zwischen den Beteiligten stärken; weist in diesem Sinne auf die Tätigkeiten der Agentur in Bezug auf u. a. Folgendes hin: – die Verhandlungen über die Erneuerung der Arbeitsvereinbarungen, durch die die bilaterale Zusammenarbeit mit verschiedenen Agenturen im Bereich Justiz und Inneres (JI) strukturiert wird; – die Abordnung eines Teils ihres Personals zu eu-LISA für den Zeitraum 2022-2024 für Projekte im Zusammenhang mit dem EES und dem ETIAS sowie zu Europol ab dem 1. Januar 2024 für Projekte im Bereich der Interoperabilität der Systeme der Union; – die regelmäßigen Beiträge der Agentur zu den Jahresarbeitsprogrammen anderer Agenturen zum Zweck der Abstimmung der Tätigkeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist insbesondere auf die Zusammenarbeit der Agentur im Rahmen einer dreiseitigen Arbeitsvereinbarung mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) hin, die den Zweck hat, Ressourcen in verschiedenen Bereichen wie Informationsaustausch, Überwachungs- und Kommunikationsdienste oder Kapazitätsaustausch zu koordinieren und gemeinsam zu nutzen; begrüßt die Einleitung maritimer Mehrzweckeinsätze (Multipurpose Maritime Operations, MMO), durch die die Durchführung verschiedener Tätigkeiten im Bereich der Küstenwache im Rahmen einer Operation sichergestellt wird, die die Mandate dieser drei Agenturen berührt und die sektorübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert; begrüßt, dass das MMO-Konzept mit der Durchführung des MMO Schwarzes Meer vom August bis zum November 2022 in Zusammenarbeit mit der EFCA, der EMSA und sechs Behörden Rumäniens und Bulgariens weiterentwickelt wurde; begrüßt ferner, dass diese drei Agenturen vereinbart haben, die Umsetzung des MMO-Konzepts im Jahr 2023 auf die Adria und die Ostsee auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>unterstützt die Pläne der Agentur hinsichtlich der Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes für ihren künftigen Hauptsitz (ständige Räumlichkeiten), wobei dieses Gebäude, von dem erwartet wird, dass es die höchsten Nachhaltigkeitsstandards erfüllt, während seiner gesamten Lebensdauer umweltfreundlich bleiben soll; weist darauf hin, dass das im Juli 2022 eingeleitete Ausschreibungsverfahren auf den Leitlinien für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung basiert; weist ferner darauf hin, dass die Agentur in diesem Zusammenhang ein Konzept entwickelt hat, das auf der Idee des tätigkeitsbasierten Arbeitens beruht und die zugrunde liegenden Prinzipien des zeit- und ortsunabhängigen Arbeitens, der Vielfalt der Arbeitsräume und der Betonung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs unterstützt und das zunächst in den derzeitigen Räumlichkeiten der Agentur getestet wird; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse des Tests und die entsprechenden Folgemaßnahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur auf ihrem Weg zur Integration der ökologischen Nachhaltigkeit in alle ihre Prozesse, Strategien und Operationen und letztendlich zur CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Neutralität bis 2050 im Jahr 2021 eine Studie mit dem Titel „The Green Deal and the European Border and Coast Guard“ (Der grüne Deal und die Europäische Grenz- und Küstenwache) in Auftrag gegeben und 2022 veröffentlicht hat, die sich hauptsächlich auf Fallstudien über bewährte Verfahren in verschiedenen internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Zentralbank, dem französischen Innenministerium und dem U.S. Department of Homeland Security) stützte; stellt mit Zufriedenheit fest, dass in dem Bericht zehn verschiedene Bereiche (auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit operativer Tätigkeiten, in denen die Gemeinschaft der Europäischen Grenz- und Küstenwache die größten Auswirkungen auf die Umwelt hat) mit Fahrplänen für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ausgewiesen werden; entnimmt der Studie, dass der Rahmen für das Veränderungsmanagement, die Berichts- und Risikomanagementsysteme und die Anwendung und Zertifizierung von EMAS von grundlegender Bedeutung für den erfolgreichen Wandel sind, den die Agentur zusammen mit der Gemeinschaft der Europäischen Grenz- und Küstenwache anstrebt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur Umweltkriterien in ihre Vergabeverfahren integriert, z. B. im Zusammenhang mit den Flügen, dem Catering und den ständigen Räumlichkeiten der Agentur; erkennt jedoch an, dass die Besonderheiten der Anschaffungen der Agentur (z. B. die Beschaffung von schusssicheren Westen) die Integration derartiger Kriterien nicht immer zulassen; nimmt ferner das Projekt der Agentur für eine externe Beratung im Hinblick auf die Festlegung einer Grundlage für die Messung des Energie- und Umweltfußabdrucks des Personals und der technischen operativen Ausrüstung sowie die Pilotschulung für umweltfreundliches Fahren, die für eine Gruppe von Mitgliedern der ständigen Reserve durchgeführt wurde, und die Einbeziehung einer Sensibilisierungsschulung für umweltfreundliche Fahrweisen in die Online-Grundschulungen für neue Mitarbeiter (Mitglieder der ständigen Reserve) zur Kenntnis;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>erkennt trotz der bestehenden Verzögerungen die anhaltenden Bemühungen der Agentur und die entscheidenden Verbesserungen im Bereich der Einstellungen an; stellt fest, dass der Stellenplan zum 31. Dezember 2022 zu 88,46 % umgesetzt war (82 % im Jahr 2021, wobei von 1 300 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Bediensteten auf Zeit 1 150 Bedienstete auf Zeit ernannt waren; weist darauf hin, dass die Agentur außerdem 723 Vertragsbedienstete (von denen elf aus externen Haushaltsmitteln finanziert werden) und 190 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte (wobei 2022 für die Agentur 964 Vertragsbedienstete und 220 abgeordnete nationale Sachverständige bewilligt wurden); begrüßt die Erhöhung (um rund 6,5 % gegenüber 2021) im zweiten Jahr in Folge der Stellenbesetzungsquote der Agentur dank der Einstellung von 509 neuen Mitarbeitern im Jahr 2022, was zu einem Nettozuwachs der Zahl der Bediensteten der Agentur insgesamt von 1 554 im Jahr 2021 auf 2 063 im Jahr 2022 und insbesondere der Zahl der Beamten der Kategorie 1 der ständigen Reserve von 595 im Jahr 2021 auf 963 im Jahr 2022 führte; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass 65 neue Mitarbeiter für die Abteilung der ETIAS-Zentraleinheit sowie 22 neue Grundrechtsbeobachter eingestellt wurden, wobei die Agentur zum 31. Dezember 2022 44 Stellen für Grundrechtsbeobachter (46 seit dem 1. September 2023) besetzt hatte und somit der vollständigen Umsetzung ihres erweiterten Mandats näherkam; stellt darüber hinaus fest, dass der Pool der Beobachter der Agentur für zwangsweise Rückführungen im Oktober 2022 60 Beobachter aus 24 EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten umfasste, von denen fünf aus dem Pool der Grundrechtsbeobachter stammten; begrüßt den rückläufigen Trend bei der jährlichen Quote der unbesetzten Stellen der Agentur bei allen Arten von Verträgen in den Säulen A und B;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die von der Agentur für 2022 gemeldete geschlechterspezifische Aufschlüsselung, nach der auf der oberen und der mittleren Führungsebene 19 Männer (79 %) und sieben Frauen (21 %), auf der Ebene des Verwaltungsrats 54 Männer (87 %) und acht Frauen (13 %) und für das Personal insgesamt der Agentur 1 473 Männer (71 %) und 590 Frauen (29 %) ausgewiesen werden; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer oberen und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wichtig ist; entnimmt dem Bericht der Agentur mit dem Titel „Frontex’s individual follow up report for the 2021 budgetary discharge“ (Frontex-Bericht über die einzelnen Folgemaßnahmen zur Haushaltsentlastung für das Jahr 2021) (im Folgenden „Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen“) die Maßnahmen und Initiativen, die die Agentur zur Verbesserung der Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses ergriffen hat; stellt fest, dass trotz dieser Bemühungen das erklärte Ziel der Agentur eines Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts von mindestens 40 % auf allen Führungsebenen noch lange nicht erreicht ist; fordert die Agentur auf, dieses Problem zu beheben und der Entlastungsbehörde diesbezüglich Bericht zu erstatten; entnimmt jedoch dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen, dass die Ausgewogenheit des Verhältnisses von Frauen und Männern überwacht wird, indem auch fünf Hauptkategorien von Bediensteten berücksichtigt werden, wobei bei einigen von diesen, wie etwa bei den Führungspositionen, der Einstellungspool (nationale Strafverfolgungsdienste) überwiegend Männer umfasst; entnimmt diesem Bericht gleichwohl, dass die Agentur bei der Kategorie der Verwaltungsposten im Mai 2023 ein nahezu ideales Geschlechterverhältnis (417 Männer und 426 Frauen) erreicht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt die umfassenden Maßnahmen und Strategien der Agentur zur Bekämpfung von Belästigung, die sich auf Vertrauenspersonen (17 Bedienstete, von denen sechs der ständigen Reserve angehören) stützen, die eine Schlüsselrolle beim Schutz der Würde des Personals der Agentur und bei der Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung spielen; begrüßt die aus dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen hervorgehenden bereits umgesetzten oder noch laufenden Maßnahmen sowie die Liste der vorgeschlagenen Maßnahmen, die allesamt darauf abzielen, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Belästigung bei allen Tätigkeiten der Agentur sicherzustellen; fordert die Agentur auf, weiterhin proaktiv zu handeln und ihren Aktionsplan im Hinblick auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Belästigung vollständig umzusetzen; betont, dass dies ein wesentliches Element für die Reform der Organisationskultur der Agentur ist, und fordert die Agentur auf, regelmäßig über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments zu Kenntnis, wonach im Jahr 2022 31 Fälle anonymer Belästigung (27 Fälle von Mobbing und vier Fälle sexueller Belästigung) gemeldet wurden, wobei 22 Fälle im anonymen Stadium abgeschlossen wurden, in vier Fällen ein Schlichtungsverfahren mit der beschuldigten Person läuft und in fünf Fällen ein förmliches Verfahren eingeleitet wurde; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 11 Fälle wegen Mobbing (7) oder sexueller Belästigung (4) eröffnet wurden, wobei fünf Fälle nach der Voruntersuchungsphase abgeschlossen wurden und in sechs Fällen Empfehlungen ausgesprochen wurden, die von der Teilnahme an Sensibilisierungskursen zur Verhinderung von Belästigung bis zur Beendigung des Vertrags reichten; fordert die Agentur auf, jeden anhängigen Fall sorgfältig zu prüfen und bei Mobbing oder sexueller Belästigung und jeder anderen Art von Belästigung einen Null-Toleranz-Ansatz zu verfolgen und die für solches Fehlverhalten Verantwortlichen rasch zur Rechenschaft zu ziehen; entnimmt dem Bericht der Agentur über Folgemaßnahmen, dass die Agentur im Zusammenhang mit der wieder aufgenommenen Untersuchung in Bezug auf den tragischen Tod eines Bediensteten im Jahr 2020 zu der Schlussfolgerung gelangte, dass keine Belästigung nachgewiesen wurde und daher auch kein direkter oder indirekter Zusammenhang zwischen dem Selbstmord des mutmaßlichen Opfers und dem Arbeitsumfeld festgestellt werden konnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur ihren Mitarbeitern im Jahr 2022 zahlreiche Schulungen angeboten hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur 21 Spezialisierungskurse für Personal der ständigen Reserve der Kategorie 1 (1 194 Teilnehmer), 15 verschiedene Kurse für Personal der ständigen Reserve der Kategorien 2 und 3 (mehr als 1 450 Teilnehmer) und 34 Kurse für verschiedene Kategorien von Beamten (fast 4 000 Teilnehmer) sowie ein erweitertes Grundausbildungsprogramm für 325 Beamte der ständigen Reserve angeboten hat, wobei Grundrechtsaspekte einschließlich Datenschutz weiterhin zentrale Elemente der Schulungen waren; weist ferner auf die Verabschiedung der „Charta zum Thema Diversität und Inklusion“ und auf die Vielzahl von Maßnahmen hin, die die Agentur mit dem Ziel der Integration von Menschen mit Behinderungen und der Verbesserung des Wohlbefindens und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ergriffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass den Angaben der Europäischen Bürgerbeauftragten zufolge Bedienstete der ständigen Reserve der Agentur für vor dem 5. Oktober 2022 geleistete Bereitschaftsdienste keine finanzielle Entschädigung erhalten haben; ist in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass die Bürgerbeauftragte mangels zusätzlicher Informationen und ordnungsgemäßer Untersuchungen zu dem Schluss gelangte, dass es nach wie vor unklar ist, warum die Agentur der Ansicht ist, dass es für die erforderlichen Zahlungen keine rechtliche Grundlage gibt; fordert die Agentur nachdrücklich auf, eine gesonderte Taskforce einzurichten, um alle Erklärungen zu den Bereitschaftsdiensten, die vor dem 5. Oktober 2022 geleistet wurden, zu sammeln und zu überprüfen, und die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt die von der Agentur unternommenen Schritte, um einen Wandel herbeizuführen, mit die Managementkultur verbessert und das Wohlbefinden des Personals gefördert wird; fordert die neue Leitung auf, sich weiterhin für eine tiefgreifende Reform der Organisationskultur der Agentur einzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Wert eines Vertrages (im Wege von vier Änderungen von 79 000 EUR auf 502 900 EUR) erhöht hat, was über die nach der Haushaltsordnung (Artikel 172 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer iii) zulässige Grenze von 50 % hinausgeht; stellt fest, dass diese Erhöhung zu vorschriftswidrigen Zahlungen in Höhe von 384 000 EUR führte; nimmt in diesem Zusammenhang die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach zur Vermeidung einer Verzögerung bei der Einstellung von Personal für die ständige Reserve Abweichungen von den Vorschriften erforderlich waren und im Verzeichnis der Abweichungen und Nichteinhaltungen der Agentur registriert wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 53 offene Ausschreibungen auf den Weg gebracht hat, von denen 20 zur Unterzeichnung von Verträgen im Gesamtwert von 140,5 Mio. EUR führten und 25 mit einem Gesamtwert von 486,51 Mio. EUR noch im Gange sind; stellt ferner fest, dass die Agentur 33 (mit drei bzw. fünf Bewerbern ausgehandelte) Verfahren mit geringem bzw. mittlerem Wert im Gesamtwert von 3,4 Mio. EUR eingeleitet hat, von denen 20 zur Unterzeichnung von Verträgen im Gesamtwert von 2,03 Mio. EUR im Jahr 2022 führten und vier mit einem Gesamtwert von 524 000 EUR noch im Gange sind; stellt ferner fest, dass die Agentur im Jahr 2022 228 (mit einem Bewerber ausgehandelte) Verfahren von sehr geringem Wert im Gesamtwert von 1,62 Mio. EUR bearbeitet hat; stellt schließlich fest, dass im Jahr 2022 1 016 Verfahren im Rahmen von bestehenden Rahmenverträgen im Gesamtwert von 188,9 Mio. EUR bearbeitet wurden, von denen 983 zur Unterzeichnung von Einzelverträgen oder Bestellscheinen mit einem Gesamtwert von 153,4 Mio. EUR führten und 32 im Gesamtwert von 16,6 Mio. EUR noch nicht abgeschlossen sind; stellt fest, dass der Gesamtwert der abgeschlossenen Vergabeverfahren von 406,9 Mio. EUR im Jahr 2021 auf 348,5 Mio. EUR im Jahr 2022 und somit um 15 % gesunken ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agentur im Jahr 2022, strategisch wichtige Verträge in Bereichen zu sichern, die von der Bereitstellung von Zeitarbeitsdiensten bis zur Bereitstellung von Diensten für geografische Informationssysteme, raumbezogene Aufklärung und Luftbildaufklärung reichen; stellt fest, dass bei kritischen Vergabeverfahren mit beträchtlichem Auftragswert erhebliche Fortschritte erzielt wurden, und zwar im Zusammenhang mit den ständigen Räumlichkeiten der Agentur (140 Mio. EUR), der Erbringung von reisebezogenen Dienstleistungen (666 Mio. EUR) sowie mit Infrastruktur- und Software-bezogenen Dienstleistungen (32 Mio. EUR);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>nimmt den Bericht der Agentur zur Kenntnis, wonach sie die Planung und Überwachung des jährlichen Beschaffungsplans verbessert hat; fordert den IAS auf, diesen Plan in seine künftigen Audits einzubeziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung der Agentur auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 in fünf Fällen gemeldeten Missständen nachgegangen wurde, von denen drei Fälle in der Voruntersuchungsphase abgeschlossen wurden und zwei Fälle derzeit vom OLAF untersucht werden; fordert die Betroffenen und die Agentur auf, im Laufe der Untersuchung eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem OLAF sicherzustellen; stellt schließlich fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Interessenkonflikten untersucht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>entnimmt der Antwort der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass die Agentur an einer Strategie zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch derzeitige und ehemalige Führungskräfte im Hinblick auf Drehtüreffekte arbeitet; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über ihre diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten; bekräftigt seine Forderung an die Agentur, auch für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats Grundsätze festzulegen sowie Verfahren und spezifische Mechanismen einzurichten, um mit Interessenkonflikten dieser Mitglieder und mit Drehtüreffekten umzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>nimmt die Antwort an die Entlastungsbehörde zur Kenntnis, in der Angaben zu den im Transparenzregister der Agentur registrierten und dokumentierten Kontakten und Sitzungen im Jahr 2022 gemacht werden; nimmt die verschiedenen Zusammenkünfte („Industry Days“) der Agentur zur Kenntnis, bei denen Unternehmen der Branche die Gelegenheit erhielten, ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen, mit denen Tätigkeiten im Bereich des Grenzmanagements unterstützt und der Dialog zwischen den Akteuren im Bereich der Europäischen Grenz- und Küstenwache und der Branche gefördert werden können; stellt fest, dass die Agentur im Rahmen dieser Branchentage im Jahr 2022 277 Anträge in Bezug auf Lösungen erhalten hat, 88 Unternehmen eingeladen hat, ihre Technologien vorzustellen, und Online-Sitzungen organisiert hat, in denen Informationen zu 175 Lösungen ausgetauscht wurden; begrüßt, dass die Liste der teilnehmenden Unternehmen auf der Website der Agentur veröffentlicht wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass die Transparenzstelle der Agentur eine deutlich höhere Anzahl von Anträgen (469) auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, entsprechend einem Anstieg um fast 34 % gegenüber dem Vorjahr, bearbeitet hat; stellt ferner fest, dass die Website „Public Register of Documents“ (Öffentliches Dokumentenregister) der Agentur mit rund 1 900 im Jahr 2022 hochgeladenen wichtigen Dokumenten eingerichtet wurde; nimmt die Schlussfolgerungen der Bürgerbeauftragten aus ihrer Initiativuntersuchung (Fall OI/2022/PB) zur Kenntnis, wonach die Agentur systematisch zu viel Zeit benötigt, um Anträge auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu bearbeiten, insbesondere wenn es sich um eine große Zahl von Dokumenten handelt und wenn die Agentur den Antrag für ungenau hält, und dass dies einem Missstand in der Verwaltungstätigkeit gleichkommt; bedauert, dass die Agentur die Empfehlung der Bürgerbeauftragten nicht umgesetzt hat, und fordert die Agentur auf, Anträge auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten von nun an unbedingt rascher und transparenter zu bearbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>erkennt die allgemeine Vermutung der Nichtoffenlegung von Dokumenten im Zusammenhang mit laufenden Untersuchungen des OLAF an<FOOTNOTE><FIELD> Das Gericht der Europäischen Union hat festgestellt, dass „ein generalisierter Zugang – auf der Grundlage der Verordnung Nr. 1049/2001 – zu den Dokumenten der Akten des OLAF, während das Untersuchungsverfahren des OLAF noch im Gang ist, [...] grundsätzlich den ordnungsgemäßen Ablauf der Untersuchung beeinträchtigen [würde]“; Urteil des Gerichts in der Rechtssache T‑110/15 vom 26. Mai 2016, IMG/Kommission, Rn. 33, ECLI:EU:T:2016:322.</FIELD></FOOTNOTE>; bekräftigt jedoch seine Forderung, dass die Berichte des OLAF über die Agentur in Fällen, in denen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht, veröffentlicht werden und dass die betreffenden Mitglieder des Europäischen Parlaments in allen Fällen innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu diesen Berichten erhalten, damit sie die demokratische Kontrolle wirksam durchführen und die Agentur für ihre Handlungen zur Rechenschaft ziehen können; ist der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften überarbeitet werden müssen, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament in seiner Funktion als politischer Entscheidungsträger und Mitgesetzgeber umfassend unterrichtet wird, insbesondere in Bezug auf seine Haushaltsbefugnisse;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>nimmt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten zur Weigerung der Agentur zur Kenntnis, der Öffentlichkeit Zugang zu dem Bericht ihres Grundrechtsbeauftragten über eine Frontex-Operation in Albanien zu gewähren (Fall 652/2023/VB)<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ombudsman.europa.eu/en/decision/en/177520</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>erinnert an die Entscheidung in der Initiativuntersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten (Fall OI/4/2021/MHZ) zur Einhaltung der Grundrechtsverpflichtungen durch die Agentur; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Agentur gemäß Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1896 verpflichtet ist, proaktiv für Transparenz zu sorgen; fordert die Agentur auf, die Umsetzung aller Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten abzuschließen; entnimmt dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen, dass derzeit an der Zusammenfassung der drei Verhaltenskodizes (zwei für die operativen Bereiche und einer für das gesamte Personal der Agentur) zu einem Verhaltenskodex gearbeitet wird, der die verschiedenen Bestimmungen für die operativen Bereiche umfasst; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über ihre diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt den Informationsvermerk der Agentur vom 27. Juni 2022 über die von der Leitung der Agentur während der Übergangszeit ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis, insbesondere ihre Bemühungen zur Stärkung der Verfahren, die für eine verantwortungsvolle Führung und Rechenschaftspflicht in der Organisation erforderlich sind, durch die Verbesserung der Transparenz, der proaktiven Kommunikation und der Zusammenarbeit mit internen und externen Akteuren; begrüßt die Initiative der Agentur für ein operatives Briefing zur umfassenden Information der Öffentlichkeit über ihre operativen Tätigkeiten; fordert die neue Leitung auf, die in Bezug auf Transparenz und Effizienz der internen Verfahren erforderlichen Reformen durchzuführen und die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament und dem Rat im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt den Beschluss der Agentur, einen an die Frontex-Kontrollgruppe gerichteten vierteljährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen der verschiedenen Kontrollgremien in einem verbesserten Format herauszugeben; bestätigt den Erhalt dieses Berichts für das dritte Quartal 2023 (im Folgenden „Q3/2023-Bericht“); begrüßt in diesem Zusammenhang die erheblichen Fortschritte der Agentur bei der Umsetzung von 36 der 42 Empfehlungen der Frontex-Kontrollgruppe; entnimmt dem Q3/2023-Bericht die Quoten der Umsetzung der Empfehlungen und/oder Maßnahmen, die von der Frontex-Kontrollgruppe (91 %), der Arbeitsgruppe FRaLO (87 %), der Europäischen Bürgerbeauftragten (79 %) und dem OLAF (54 %) ausgesprochen bzw. verlangt wurden; weist auf die Rolle des Inspektions- und Kontrollbüros der Agentur bei der Unterstützung der Umsetzung dieser Empfehlungen durch die Wahrnehmung von Verbindungsfunktionen und Koordinierungsaufgaben hin; entnimmt dem Q3/2023-Bericht ferner, dass zehn Empfehlungen des internen Auditdiensts (die insgesamt 32 Maßnahmen umfassen) noch offen sind, wobei 21 Maßnahmen als sehr wichtig eingestuft sind, aber keine davon als kritisch angesehen wird; würdigt ferner die Fortschritte der Agentur bei der Umsetzung der übrigen offenen Empfehlungen aus den Sonderberichten Nr. 22/2020 (Empfehlung 2) und Nr. 8/2021 (Empfehlungen 1, 2 und 4) des Rechnungshofs; fordert die Agentur erneut auf, alle unerledigten Empfehlungen und damit verbundenen Maßnahmen vollständig umzusetzen, auch im Hinblick auf die einschlägigen Bemerkungen des Rechnungshofs in den jährlichen Prüfberichten des Rechnungshofs aus früheren Jahren (2015, 2016, 2018, 2019, 2020 und 2021); fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde weiterhin über die diesbezüglich erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis einige Bemerkungen, die auf Schwachstellen der Systeme des Managements und der internen Kontrolle der Agentur in den Bereichen Auftragsvergabe und Vertragsmanagement, Einstellungsverfahren und Übertragung von Befugnissen an bevollmächtigte Anweisungsbefugte hindeuten; ist zutiefst besorgt darüber, dass der Rechnungshof im zweiten Jahr in Folge Bemerkungen in Bezug auf reisebezogene Dienstleistungsaufträge Bemerkungen gemacht hat, bei denen es um sehr hohe Beträge geht; betont, dass es von größter Bedeutung ist, dass sich die Agentur bei der Verwendung von Unionsmitteln an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung hält, wie er in der Haushaltsordnung festgelegt ist, wobei die Agentur unter den dezentralen Agenturen der Union an erster Stelle steht, was ihren Jahreshaushalt angeht, der sich 2019 mehr als verdoppelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Anmerkungen des früheren Interims-Exekutivdirektors (derzeit stellvertretender Exekutivdirektor für die Leitung der ständigen Reserve) in Anhang 12 des jährlichen Tätigkeitsberichts der Agentur zur Kenntnis, wonach im Jahr 2021 im Zusammenhang mit einem Vertrag über Beherbergungs- und Reisedienstleistungen für Mitglieder der ständigen Reserve überhöhte Preise in Rechnung gestellt, Zahlungen ohne Belege getätigt und vertraglich vereinbarte Dienstleistungen nicht erbracht worden seien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>weist auf die Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs in Bezug auf ein erhebliches Risiko überhöhter Abrechnungen im Zusammenhang mit Zahlungen für Reisedienstleistungen (Rahmenvertrag über 30 Mio. EUR), insbesondere im Hinblick auf Beherbergungsdienste, hin, wobei als Belege für die vom Reisebüro ausgestellten Rechnungen nicht die tatsächlich vom Hotel ausgestellten Rechnungen, sondern von einem Tochterunternehmen des Reisebüros ausgestellte Rechnungen vorgelegt wurden; fordert die Agentur auf, ihre internen Kontrollen dahingehend zu verbessern, dass die einschlägigen Rechnungen vom tatsächlichen Dienstleistungserbringer vorgelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist ferner auf das Risiko hin, dass Zahlungen im Zusammenhang mit den Kosten des Reisebüros möglicherweise nicht korrekt sind, da die Informationen im System der Agentur für die Verwaltung ihrer reisebezogenen Kosten es nicht gestatten, die tatsächlich getätigten Ausgaben mit den Kosten des Reisebüros abzugleichen, die getrennt von den vom Personal im Rahmen von Dienstreisen getragenen Kosten gemeldet und verarbeitet werden; entnimmt der Antwort der Agentur, worin der Grund für die Diskrepanzen zwischen dem Dienstreisesystem und dem Rechnungsführungssystem (ABAC) liegt, und dass nach Ansicht der Agentur kein Risiko besteht, dass Zahlungen mit fehlerhaftem Betrag getätigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>weist darauf hin, dass der Bericht des Rechnungshofs im zweiten Jahr in Folge eine Bemerkung über Mängel bei der internen Kontrolle der Agentur im Bereich der Einstellungsverfahren enthält; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Jahr 2022 bei einem Verfahren zur Einstellung von Bediensteten auf Zeit individuelle Bewertungen durch Mitglieder des Auswahlausschusses herangezogen wurden, anstatt eine einvernehmliche Methode anzuwenden, wie in den internen Vorschriften der Agentur vorgesehen; bedauert, dass dieser Mangel erneut auftritt, obwohl die Agentur im Januar 2022 neue Durchführungsbestimmungen mit klareren Anweisungen für die Mitglieder des Auswahlausschusses angenommen hat, um eine einheitlichere Bewertung und harmonisierte Verfahren sicherzustellen; begrüßt die Zusage der Agentur, die Regeln für die Einstellung von Bediensteten auf Zeit dahin gehend zu ergänzen, dass nur ein zwischen den Mitgliedern des Auswahlausschusses vereinbarter abschließender Bewertungsbericht berücksichtigt wird, wohingegen ihre individuellen Bewertungen keine Berücksichtigung finden; fordert die Agentur auf, die Anwendung der neuen Regeln und ihre internen Kontrollen im Bereich der Einstellungsverfahren zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>nimmt die Bewertung des internen Kontrollsystems der Agentur zur Kenntnis, die im Jahr 2022 vorgenommen wurde; nimmt die Schlussfolgerung aus der Bewertung zur Kenntnis, wonach ein wirksam funktionierendes internes Kontrollsystem vorhanden ist, jedoch in einigen Bereichen Verbesserungen in Bezug auf die Komponenten „Kontrollumfeld“ (insbesondere Prinzip 1 „Setzt sich für Integrität und ethische Werte ein“), „Kontrolltätigkeiten“ (in insbesondere Punkt 10.5 „Ermittelte sensible Positionen“) und „Information und Kommunikation“ (insbesondere Punkt 15.1 „Externe Kommunikation“) erforderlich sind; stellt eine allgemeine Verbesserung im Jahr 2022 gegenüber 2021 bei den für die Prinzipien vergebenen Bewertungen bei allen fünf Komponenten des internen Kontrollsystems fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die interne Aufsicht der Agentur im Jahr 2022 durch die Einrichtung der Internen Auditstelle und die Annahme der Satzung für interne Prüfungen gestärkt wurde; begrüßt, dass der Leiter der Internen Auditstelle seine Tätigkeit im Jahr 2023 aufgenommen hat und der erste jährliche Auditplan der Internen Auditstelle bereits vom Verwaltungsrat angenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>erinnert an die Empfehlung im Bericht des Rechnungshofs für 2018, dass die Agentur eine Strategie für sensible Posten annehmen und umsetzen sollte; nimmt die Berichterstattung der Agentur über die Vorbereitungen für einen Beschluss über eine derartige Strategie zur Kenntnis, die in der Zwischenzeit angenommen wurde (Ende 2023);</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass die Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu den Beschlüssen 68/2021 und 69/2021 des Verwaltungsrats der Agentur negativ waren; stellt fest, dass die Agentur einen Plan für die Umsetzung aller diesbezüglichen Empfehlungen des EDSB ausgearbeitet hat; stellt ferner fest, dass diese Beschlüsse des Verwaltungsrats nach regelmäßigen Treffen und dem informellen Austausch des Datenschutzbeauftragten der Agentur mit den Mitarbeitern des EDSB sowie unter Berücksichtigung des am 24. Mai 2023 veröffentlichten Prüfberichts des EDSB neu gefasst und angepasst wurden; nimmt zur Kenntnis, dass in dem Prüfbericht die Übereinstimmung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur im Zusammenhang mit gemeinsamen Operationen mit der Verordnung (EU) 2018/1725 und den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1896 überprüft wurde; stellt in diesem Zusammenhang außerdem fest, dass im Prüfbericht im Hinblick auf die Überprüfung von Personen und Befragungen, die Vereinbarungen zwischen gemeinsamen Verantwortlichen, die geringe Zuverlässigkeit der für die Erstellung von Risikoanalysen verwendeten Informationen und die Umsetzung des Datenschutzes durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen 36 förmliche Feststellungen ausgewiesen und 32 Empfehlungen ausgesprochen wurden; stellt mit Sorge fest, dass dem Prüfbericht zufolge die Feststellungen des EDSB auch darauf hindeuten, dass die Agentur gegen mehrere Artikel der für sie geltenden Rechtsgrundlagen (Verordnung (EU) 2018/1725, Verordnung (EU) 2019/1896 und Beschluss des Verwaltungsrats 58/2015) verstoßen hat, indem sie es unterlassen hat, zu prüfen, ob die Weitergabe von Datenpaketen an Europol für die Ausübung ihres Mandats zwingend erforderlich ist, weshalb der EDSB eine Untersuchung eingeleitet hat, die möglicherweise die Ergreifung von Durchsetzungsmaßnahmen nach sich zieht; bedauert, dass der EDSB im Zuge seiner Prüfung sechs neue Fälle ermittelt hat, in denen personenbezogene Daten zu Mitarbeitern nichtstaatlicher Organisationen von der Agentur an Europol übermittelt wurden, wobei die Rechtmäßigkeit dieser Übermittlungen noch eingehender untersucht werden muss; fordert die Agentur auf, allen Empfehlungen innerhalb der vom EDSB in seinem Prüfbericht festgelegten Fristen für die Umsetzung nachzukommen und die Entlastungsbehörde über die Entwicklung in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>begrüßt, dass es in der Agentur in den letzten zwei Jahren zu erheblichen Änderungen auf der Managementebene gekommen ist, unter anderem durch einen neuen stellvertretenden Grundrechtsbeauftragten, einen neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrats, zwei neue stellvertretende Exekutivdirektoren und die Ernennung eines neuen Exekutivdirektors; nimmt zur Kenntnis, dass gemeinsam mit nationalen Behörden Aktionspläne aufgestellt wurden, um zurückliegende und aktuelle Fehler zu beheben;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>