<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0256</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0121/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2170(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0108/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 85 und 86,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0121/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2170(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0108/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 85 und 86,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0121/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2170(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (im Folgenden die „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0121/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 453 vom 29.11.2022, S. 56.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 70 032 491,77 EUR belief, was einem Anstieg um 22,58 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass sich die tatsächlichen Einnahmen der Agentur auf 1,2 Mrd. EUR beliefen, was der Differenz zum oben genannten Haushalt entspricht, und auf operative Tätigkeiten zurückzuführen ist, die aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, die im genehmigten Haushaltsplan in Form eines Erinnerungsvermerks aufgeführt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, der Rechnungshof habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; in der Erwägung, dass der Rechnungshof in den Tätigkeiten der Agentur einen Absatz zur „Hervorhebung eines Sachverhalts“ über die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine aufführt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle der Agentur für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus den Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt mit Anerkennung fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 100 % geführt haben, was der Quote der letzten zwei Jahre entspricht; bedauert jedoch, dass die Ausführungsquote der Mittel für Zahlungen im laufenden Jahr 72,86 % betrug, was einem Rückgang um 1,92 % gegenüber 2021 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur im Jahr 2022 drei Haushaltsänderungen gebilligt hat, die erste im Januar, die zu einer Aufstockung der Gesamtmittel um 1 687 363,77 EUR führte, dann die zweite Haushaltsänderung, die zur Neuzuweisung von insgesamt 2 659 300 EUR, hauptsächlich aus dem operativen Haushalt, auf die Haushaltslinie für die Datenverarbeitung führte, sowie den dritten Berichtigungshaushaltsplan, mit dem die Mittel für Zahlungen um 4 640 000 EUR gekürzt wurden, sodass sich der Gesamtbetrag der Mittel für Zahlungen auf 65 392 491,77 EUR belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur zusätzlich zu ihrem Grundhaushalt nach wie vor einen hohen Betrag an übertragenen Mitteln (zweckgebundene Mittel) verwaltete, und im Jahr 2022 insgesamt 574,5 Mio. EUR im Rahmen des delegierten Haushaltsplans gebunden und Zahlungen in Höhe von 1,26 Mrd. EUR getätigt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) verwendet, um die Ergebnisse im Zusammenhang mit ihren Zielen zu bewerten, zu denen unter anderem die wirksame Verwaltung des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung (SAB) gehört, um die rechtzeitige Beschlussfassung, die Galileo-Gefahren- und Risikoanalyse, die Verwaltung und Berichterstattung über den Haushalt der Agentur, die effiziente Handhabung aller rechtlichen Regelungen, die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Räumlichkeiten der Agentur und die Erfüllung der vorgeschriebenen Kontroll- und Prüfungspflichten zu unterstützen; weist darauf hin, dass die meisten Ziele erreicht wurden, empfiehlt jedoch, die KPI anzugehen, bei denen die Ziele noch nicht erreicht wurden oder Fortschritte langsamer als erwartet erzielt werden; empfiehlt, dass die Agentur die KPI regelmäßig verfeinert, um ihre Arbeitsleistung optimieren zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur potenzielle Auswirkungen des Krieges in der Ukraine offengelegt hat, einschließlich der Unterbrechung der Nutzung von Sojus-Trägerraketen für Galileo-Satelliten aufgrund des einseitigen Rückzugs des russischen Sojus-Trägerraketenteams; stellt fest, dass die Agentur keine unmittelbaren und sofortigen Auswirkungen auf ihre finanzielle Leistung erwartet, räumt jedoch ein, dass intensiv daran gearbeitet werden muss, Verzögerungen beim Start neuer Satelliten zu minimieren, die in der Folge zu Verzögerungen bei der Anerkennung von Ausgaben und der Verrechnung von in Form von Vorfinanzierungen gezahlten Forderungen führen könnten; stellt mit Besorgnis fest, dass dieser Betrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig geschätzt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt ferner fest, dass die Arbeiten an den Bodenstationen von Galileo und der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) in der Ukraine aufgrund des Konflikts eingestellt wurden, dies jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Funktionalität des EGNOS-Systems hat; hebt hervor, dass die Agentur alle Schritte unternommen hat, um die bereits installierte Ausrüstung so weit wie möglich zu schützen, ihr genauer Zustand jedoch derzeit nicht bekannt ist; stellt fest, dass von der Aufnahmeeinrichtung höhere Gewalt geltend gemacht wird und dass der bestehende Vertrag nach der Aufhebung voraussichtlich wieder aktiviert wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Zustand der installierten Ausrüstung Bericht zu erstatten, sobald der Krieg dies zulässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um die Beziehungen zu russischen und belarussischen Institutionen zu überwachen, und dass Änderungen der Marktlage aufgrund von Sanktionen die Tätigkeiten der Agentur voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 eine Reihe wichtiger Akkreditierungsentscheidungen für EGNOS getroffen wurden und dass in Bezug auf EGNOS zu den wichtigsten Punkten die Unterzeichnung des nächsten Auftrags für die Bereitstellung von EGNOS-Diensten und eines neuen Auftrags für Such- und Rettungsdienste, der Wartungsvertrag für EGNOS v2 und insbesondere der Start der EGNOS-GEO4-Nutzlast zählen sowie die Ermittlung und Behebung eines systematischen Ausfalls in EGNOS; stellt anerkennend fest, dass die weltweite Bedeutung von Galileo anhand der Tatsache verdeutlicht wird, dass weltweit über 3,5 Milliarden Geräte das System unterstützen; stellt fest, dass zwei neue Galileo-Satelliten in Betrieb genommen wurden; stellt anerkennend fest, dass die Galileo-Dienste, einschließlich der Sicherheitsüberwachung und des öffentlichen regulierten Dienstes (PRS), trotz der Herausforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 herausragende Leistungen erbracht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass zu den weiteren Errungenschaften der Agentur im Jahr 2022 die Organisation der EU-Weltraumwoche 2022 in Prag in Zusammenarbeit mit der Kommission und mit Unterstützung des tschechischen Ratsvorsitzes der Europäischen Union, die Einrichtung des Agenturnetzwerks bestehend aus 1000 Start-up-Unternehmen und 28 Investoren und der erste CASSINI-Tag des Unternehmertums, die Inbetriebnahme von zwei neuen Galileo-Satelliten und der Veröffentlichung des ersten Marktberichts über die Erdbeobachtung und das GNSS gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die Agentur die wichtigste Durchführungsstelle für alle Komponenten des Weltraumprogramms der Union werden sollte, indem sie die Bereitstellung gesicherter Dienste und die Akkreditierung aller Komponenten des Weltraumprogramms wie Galileo, EGNOS, Erdbeobachtung, Weltraumverkehrsmanagement sowie staatliche Telekommunikation und Konnektivität gewährleistet und zuverlässige Dienste anbietet, die im Einklang mit den Bedürfnissen der derzeitigen und künftigen Nutzer kontinuierlich weiterentwickelt werden, auch für staatliche Nutzer mit Anforderungen in den Bereichen Resilienz, Verteidigung und Sicherheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Agentur auf, ihren Mehrwert bei der Umsetzung des künftigen Weltraumrechts der Union als Eckpfeiler für die Gewährleistung der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Union im Weltraumbereich zu nutzen und sich dabei mit der wirtschaftlichen Sicherheit der Union bei Weltraumtätigkeiten und der Beschleunigung des Wachstums im Bereich New Space zu befassen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Personalverwaltungsverfahren weiter zu straffen und zu automatisieren, damit Effizienzgewinne erzielt werden; stellt fest, dass die Agentur in diesem Zusammenhang die Einführung verschiedener Sysper-Module (z. B. TIM, FLEX, TELEWORK) fortgesetzt und diese mit den bestehenden internen Unterstützungsanwendungen (z. B. dem Intranet-gestützten Tool zur Arbeitszeiterfassung) verknüpft hat; weist darauf hin, dass die Personalabteilung ein elektronisches Ticketsystem eingeführt hat, um die Bearbeitung verschiedener Anfragen der Bediensteten zu straffen; fordert die Agentur auf, weitere interne Verfahren zu finden, die durch neue IT-Instrumente gestrafft werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur gemäß der Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung (FFPA) verpflichtet ist, mit der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) zusammenzuarbeiten, um gemeinsam die Modalitäten für die Verwirklichung der Klimaziele der Europäischen Union festzulegen und bei Tätigkeiten, die zu diesen Zielen beitragen, zusammenzuarbeiten; stellt ferner fest, dass die Agentur gemäß Artikel 30 FFPA verpflichtet ist, das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) bis Ende 2023 umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass in Bezug auf das umweltgerechte öffentliche Beschaffungswesen (GPP) im Jahr 2022 einige Fortschritte bei der Ermittlung von Ausschreibungsverfahren mit ökologischen Aspekten und bei der Prüfung der Anwendung ökologischer Kriterien zu verzeichnen waren; stellt ferner fest, dass die Agentur 2023 schrittweise einen robusteren Ansatz entwickelt hat, um das GPP dauerhaft umzusetzen, ihr Personal zu schulen und im Einklang mit ihrer Umweltpolitik und der laufenden EMAS-Zertifizierung schrittweise ökologische Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>lobt die Agentur für ihr Engagement im Hinblick auf die Verringerung ihrer Umweltauswirkungen, die Optimierung des Ressourcenverbrauchs und die Verringerung ihres CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks sowie für den ersten Schritt in diese Richtung, und zwar die Annahme und Veröffentlichung ihrer Umweltpolitik am 16. Dezember 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Risiken für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen vorzubeugen, und besteht darauf, dass verstärkt gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere aus Russland oder China, vorgegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Agentur auf, die synergetische Nutzung der Komponenten des Weltraumprogramms der Union und von IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> unter anderem für die Umsetzung der Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung weiter zu ermitteln und zu fördern, um sicherzustellen, dass alle Aufgaben langfristig zu einem einheitlichen Weltraumprogramm zusammengefasst werden können, das bessere Synergien zwischen den einzelnen Komponenten ermöglicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit der Kommission für GOVSATCOM-Plattformen fortzusetzen, und sieht den Synergien, die mit dem IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING>-System erzielt werden, erwartungsvoll entgegen; hebt die Rolle der EUSPA bei der Entwicklung, dem Einsatz und dem Betrieb von IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> hervor, womit der Zugang zu hochsicheren, souveränen und globalen Konnektivitätsdiensten auf der Grundlage fortgeschrittener Verschlüsselungstechnologien sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>hebt die Rolle der Agentur bei der Weiterentwicklung von Copernicus hervor, insbesondere im Hinblick auf die staatliche Nutzung der Erdbeobachtung angesichts der geopolitischen Lage, und weist erneut darauf hin, dass das Fachwissen der Agentur bei der Sicherheitsakkreditierung, -überwachung und Vertragsdurchführung in dieser Hinsicht genutzt werden muss, um die operative Fähigkeit der Union zu stärken, in allen Phasen des Katastrophenrisikomanagements – sowohl bei Naturkatastrophen als auch bei vom Menschen verursachten Katastrophen – tätig zu werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>lobt die Agentur dafür, dass am 31. Dezember 2022 100 % aller Planstellen besetzt waren und 231 der 231 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 191 bewilligten Stellen im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur 2022 außerdem 46 Vertragsbedienstete und 9 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte, sodass sich die Gesamtzahl der Bediensteten auf 286 belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die unausgewogene Geschlechterverteilung auf der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur zur Kenntnis, wo drei von drei Führungskräften Männer sind; bedauert, dass das Geschlechterverhältnis unter den Verwaltungsratsmitgliedern der Agentur, bei denen 22 von 28 Mitgliedern Männer sind, unausgewogen ist; nimmt ferner das Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten der Agentur insgesamt zur Kenntnis, wobei 153 von 232 Bediensteten Männer sind; entnimmt dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen, die im Lichte der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 ergriffen wurden („Folgebericht der Agentur“), dass die Agentur 2023 eine Strategie für Vielfalt und Inklusion angenommen hat, die von einem Aktionsplan begleitet ist, der konkrete Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion, einschließlich der Geschlechterperspektive, enthält; stellt fest, dass das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur und in der Verwaltung verbessert werden muss; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen, insbesondere innerhalb ihrer oberen und mittleren Führungsebene, Rechnung zu tragen; besteht darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur dem Umstand Rechnung tragen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass sie der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt ihres Berichts und ihrer Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Mobbing oder sexueller Belästigung gemeldet wurden, und fordert die Agentur auf, ihre Arbeit fortzusetzen und auszubauen, damit auch künftig keine derartigen Fälle auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>verweist auf die Bemerkung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2021 zu den Verfahrensmängeln bei zwei geprüften Einstellungsverfahren, wonach die Agentur weitere Änderungen in ihren Auswahlverfahren vorgenommen hat, die den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Verfügung gestellten Vorlagen und Anweisungen geändert wurden und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses bei der Festlegung der Kriterien für eine Stellenausschreibung mehr Orientierungshilfen zur Verfügung gestellt werden; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof diese Verbesserungen für zufrieden stellend befunden hat und die Bemerkung daher abgeschlossen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur weiterhin die schrittweise und zunehmende Verringerung der Gesamtzahl der Stellen für Vertragsbedienstete umsetzt, um im Einklang mit den der Agentur insgesamt zur Verfügung gestellten Ressourcen zu stehen; stellt fest, dass die Agentur währenddessen bei ihren verbleibenden Stellen für Vertragsbedienstete den Schwerpunkt weiterhin auf die Sicherheit und den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale (GSMC) legt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Agentur nach wie vor feststellt, dass mit dem Abbau von Stellen für Vertragsbedienstete Risiken verbunden sind und dass dadurch in der Tat zusätzliche Auslagerungen erforderlich werden, was höhere finanzielle Kosten verursacht und zur Entwicklung von Kompetenzen und Know-how außerhalb des öffentlichen Sektors führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>verweist auf die Bemerkung aus dem Bericht des Rechnungshofs für 2021 zu den Beschränkungen, die die Agentur einem leitenden Mitarbeiter auferlegt hat, der eine neue Stelle an einem anderen Ort antrat, ohne jedoch eine Begründung für diese Beschränkungen zu liefern; stellt ferner fest, dass diese Bemerkung abschließend verfolgt wurde, die Agentur ihre Verfahren überarbeitet hat, um den festgestellten Mangel zu beheben, und 2022 keine ähnlichen Fälle festgestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur 2022 das Zeitmanagementmodul, einschließlich Telearbeit und Flexitime, vollständig übernommen und eine zusätzliche Dienstleistungsvereinbarung für das Modul für Berichterstattung und Analyse im Personalbereich unterzeichnet hat, das 2023 eingeführt werden soll; stellt fest, dass die Agentur den Beschluss der Kommission über Arbeitszeit und hybrides Arbeiten C(2022)1778 angenommen hat und die Ergebnisse dieses Beschlusses, der das Wohlbefinden des Personals am Arbeitsplatz verbessern und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erleichtern dürfte, aufmerksam verfolgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beschaffung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur im September 2021 ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung mit einer nationalen öffentlichen Stelle für die Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang mit Such- und Rettungsmaßnahmen einleitete; hebt hervor, dass der Bieter bereits seit 2016 ähnliche Dienstleistungen für die Agentur erbringt und die Agentur beabsichtigte, einen neuen Rahmenvertrag abzuschließen, der bis zum 31. Dezember 2032 gültig ist und über ein Budget von höchstens 120 Mio. EUR verfügt; stellt fest, dass der endgültige Rahmenvertrag, an dem mehrere Unterauftragnehmer beteiligt sind, am 1. Dezember 2022 unterzeichnet wurde; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof feststellte, dass es einige Diskrepanzen zwischen den in den Spezifikationen der Ausschreibung genannten Anforderungen und der Bewertung des Evaluierungsausschusses gab; stellt fest, dass beispielsweise die Anforderung, dass die Auftragnehmer in der Bewertungsphase erklären müssen, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, entweder nicht eingehalten oder nicht ordnungsgemäß geprüft wurde; nennt als weiteres Beispiel die Tatsache, dass in dem eingegangenen Angebot das Jahr 2022 als Bezugsjahr für die Festlegung der Preise verwendet wurde, anstatt – wie in den technischen Spezifikationen vorgesehen – das Jahr 2021; nimmt die Erwägungen der Agentur zur Kenntnis, wonach die Abweichungen durch den Status des Hauptauftragnehmers, bei dem es sich um eine nationale öffentliche Einrichtung handelt, und durch die von dieser durchgeführten Kontrollen gerechtfertigt waren, und stellt fest, dass die Agentur in Bezug auf das Bezugsjahr, das für die Festsetzung des Preises im Angebot herangezogen wurde, die Abweichung aufgrund der Dauer des Verfahrens, das zum Abschluss des Vertrags Ende 2022 geführt hat, akzeptiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>hebt hervor, dass es das Ziel der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist, die Beschaffungsstellen in die Lage zu versetzen, die Waren und Dienstleistungen, die sie benötigen, zum bestmöglichen Preis zu erhalten und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern zu gewährleisten und die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung einzuhalten; fordert die Agentur auf, ihre Vergabeverfahren weiter zu verbessern, damit die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist, sodass das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 eine umfassende Bewertung der Umsetzung ihrer Betrugsbekämpfungsstrategie durchgeführt hat und die Agentur daher 2022 ihre neue Betrugsbekämpfungsstrategie veröffentlicht hat, die vom Verwaltungsrat der Agentur angenommen wurde; stellt fest, dass die Agentur nun damit beginnt, sie mit bedeutenden und umfangreichen Maßnahmen umzusetzen, die insbesondere ihr Personal betreffen; stellt zufrieden fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der oberen Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass es in der Agentur im Jahr 2022 einen Hinweisgeberfall gab, der zu mehreren Untersuchungen geführt hat, von denen einige im Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten; entnimmt dem Folgebericht 2021 der Agentur, dass die Agentur in Bezug auf den Hinweisgeberfall aus dem Jahr 2021 wie erforderlich mit dem OLAF zusammengearbeitet hat, indem sie alle erforderlichen verfügbaren Informationen bereitgestellt hat; weist darauf hin, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte untersucht oder zum Abschluss gebracht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass für Sitzungen der höheren Führungsebene mit Vertretern der Industrie ein internes Register geführt wird, das jedoch nicht auf der Website der Agentur veröffentlicht wird; betont, wie wichtig Transparenz ist, und fordert die Agentur auf, das Register unverzüglich zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert nachdrücklich, die Bemühungen in den Bereichen Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, rechtswidrige Lobbyarbeit und Drehtüreffekte fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Agentur ihre Wahrnehmbarkeit in den Medien, im Internet sowie in den sozialen Medien verbessern muss, damit ihre Tätigkeit bei den Bürgern bekannt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>lobt die Agentur dafür, dass sie weiterhin auf den größten Social-Media-Plattformen aktiv ist, dass sie Konten bei den datenschutzfreundlichen Social-Media-Kanälen der Union, Mastodon und Peertube, eröffnet hat und dass sie 107 Nachrichten auf ihrer Website und 13 Pressemitteilungen (mehrheitlich in allen EU-Amtssprachen) veröffentlicht hat, um alle Mitgliedstaaten zu erreichen; stellt ferner fest, dass die Agentur Veranstaltungen wie die EU-Weltraumwoche (3 000 Besucher vor Ort und online), EUSPA Open Days, CASSINI-Hackathons, Informationsveranstaltungen im Rahmen von Horizont Europa und zahlreiche Webinare zu Möglichkeiten der Vergabe öffentlicher Aufträge organisiert hat;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>