<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0257</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Fischereiaufsichtsagentur</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0100/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2150(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0088/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 45,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Fischereiausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0100/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2150(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0088/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 45,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Fischereiausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0100/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2150(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Fischereiausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0100/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 65.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 34 967 797 EUR belief, was gegenüber dem Jahr 2021 einen Anstieg um 61,73 % bedeutet, wobei die allgemeinen Zuschüsse der EU um rund 41 % aufgestockt wurden und die zweckgebundenen Einnahmen aus mehrjährigen Beitragsvereinbarungen und Zuschüssen erheblich angestiegen sind; in der Erwägung, dass der 2021 eingeleitete zusätzliche EU-Zuschuss, der der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur gewährt wurde, mit dem Finanzbogen zu den Rechtsakten im Zusammenhang mit den ausufernden Überwachungsanforderungen in den Gewässern der EU, die an das Vereinigte Königreich angrenzen, verknüpft war; in der Erwägung, dass rund 84 % der Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt und rund 16 % aus zweckgebundenen Einnahmen stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Haushaltsjahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,41 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Anstieg um 0,34 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Haushaltsjahr bei 57,78 % lag, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 16,70 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur nach Angaben des Rechnungshofs 11,9 Mio. EUR (41 %) der für 2022 verfügbaren Mittel für Verpflichtungen auf 2023 übertragen hat; stellt fest, dass dies 1,6 Mio. Euro (bzw. 53 %) der Mittel für Verwaltungsausgaben unter Titel II (34 % im Jahr 2021) und 10,1 Mio. Euro (bzw. 63 %) der Mittel für operative Ausgaben unter Titel III (42 % im Jahr 2021) umfasste; betont, dass hohe Mittelübertragungsraten im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit stehen und auf strukturelle Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und dem Haushaltsvollzugszyklus schließen lassen; nimmt die Antwort der Agentur zu diesem Thema zur Kenntnis, in der hervorgehoben wird, dass die hohen Mittelübertragungen im Jahr 2022 auf ganz besondere Umstände zurückzuführen sind, die sich nicht wiederholen dürften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass das Haushaltsjahr 2022 durch eine Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den vorangegangenen beiden Haushaltsjahren gekennzeichnet war, während gleichzeitig die Haushaltsmittel und Ressourcen der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für zusätzliche Aufgaben und Projekte – wie in ihrem einheitlichen Programmplanungsdokument für 2022 vorgesehen – weiter aufgestockt wurden; weist darauf hin, dass sich der Krieg in der Ukraine auf die Anerkennung und die Bewertung einiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie auch auf einige Einnahmen und Ausgaben auswirken könnte, die in der Ergebnisrechnung für die nachfolgenden Berichtszeiträume erfasst werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Kontrolle der Fischerei zuständig sind, während die Aufgaben der Agentur unterstützender Art sind; betont, dass die aktuelle Überarbeitung der Fischereikontrollregelung der Union einen Anstieg der unterstützenden Arbeit der Agentur nach sich ziehen wird; betont, dass es wichtig ist hervorzuheben, dass es nicht schlüssig wäre, Verpflichtungen auszuweiten, ohne ausreichende Ressourcen dafür bereitzustellen; betont daher, dass die Agentur in den kommenden Jahren mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt den Umstand, dass die Agentur im Jahr 2022 95,4 % des vom Verwaltungsrat im Rahmen des einheitlichen Programmplanungsdokuments angenommenen Jahresarbeitsprogramms umgesetzt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten in zwei Hauptbereichen zu bewerten, nämlich operative Tätigkeiten und horizontale Tätigkeiten; erkennt ferner an, dass operative Tätigkeiten Schlüsselbereiche wie die operative Zusammenarbeit, die Unterstützung der Zusammenarbeit, die internationale Dimension und die Zusammenarbeit der Union im Rahmen von Küstenwachfunktionen umfassen; nimmt zur Kenntnis, dass zu den horizontalen Tätigkeiten Kommunikation und Repräsentation, Informations- und Kommunikationstechnologie, Informationssicherheit sowie Verwaltungs- und Governance-Prozesse gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass der Agentur im Jahr 2022 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, um sie mit den erforderlichen operativen Kapazitäten auszustatten, damit sie die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Aufsichts-, Kontroll- und Überwachungsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GVP) unterstützen kann, wozu auch Maßnahmen gehören, die sich aus dem Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich ergeben; stellt fest, dass 2022 darüber hinaus drei neue Projekte aufgenommen wurden, die im Rahmen des künftigen Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) durch Zuschüsse gefördert werden; stellt fest, dass diese Projekte eine Studie über das Verfahren des Wiegens von Fischereierzeugnissen EU-weit, eine virtuelle regionale Trainingsakademie im westlichen Mittelmeer im Bereich Fischereikontrolle und ‑inspektion und die Pflege des Handbuchs und des sektoralen Online-Qualifikationsrahmens für die Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache im Rahmen der Union umfasst haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur alle fünf Jahre eine unabhängige Bewertung durchführen muss, um der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die in Artikel 48 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegt ist; stellt fest, dass der externe Prüfer im Juli 2022 den Entwurf eines Abschlussberichts für den Zeitraum 2017-2021 vorgelegt hatte, der den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Stellungnahme übermittelt wurde; stellt fest, dass bei der Prüfung die Leistung der Agentur anhand der fünf Kriterien Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Mehrwert für die Union im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung bewertet wurde; hebt hervor, dass in der Bewertung zehn Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten formuliert wurden, nämlich organisatorische Empfehlungen – ob sich die Aufgaben und Tätigkeiten weiterhin als geeignet erweisen, um die Ziele der Verordnung (EU) 2019/473 zu erfüllen –, sowie zu spezifischen Tätigkeiten der Agentur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist auf den entscheidenden Beitrag der Agentur zur Umsetzung der GFP hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Fischereikontrolle und der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei; begrüßt die Stärkung der gecharterten Offshore-Patrouillenschiffe der Agentur zur Durchführung von Fischereikontrolltätigkeiten und Inspektionen in Gewässern der Union und in internationalen Gewässern und zur Unterstützung nationaler Behörden; hebt die Beteiligung der Agentur an wichtigen internationalen Bündnissen gegen illegale Fischerei hervor, etwa im Rahmen des Programms zur Verbesserung der Verwaltung der regionalen Fischerei im westlichen Afrika (PESACO);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur 2022 47 592 Inspektionen (auf See und an Land) gemeldet hat, bei denen 5 167 mutmaßliche Verstöße festgestellt wurden, was gegenüber den aus dem Jahr 2021 übermittelten Zahlen eine Abnahme der Inspektionen um 11 % und eine Zunahme der mutmaßlichen Verstöße um 28 % darstellt; weist darauf hin, dass der festgestellte Rückgang nicht zwangsläufig mit einem Rückgang der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei den Kontrollen zusammenhängt; fordert die Agentur auf, ausführlichere Informationen über die Gründe für diese Veränderungen vorzulegen; weist darauf hin, dass Inspektionen und weitere Folgemaßnahmen nicht nur bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, sondern auch bei der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Fischer aus der Union eine wichtige Rolle spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt die Rolle der Agentur hervor, wenn es darum geht, Drittländern Kapazitätsaufbau und Schulungen anzubieten, und betont, dass die Agentur eine maßgebliche Rolle bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen unter sämtlichen Küstenstaaten spielt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Agentur weiterhin von der Effizienz profitiert, die sie durch die Einhaltung des Fahrplans der Kommission im Hinblick auf die Übernahme ihrer bestehenden kommissionsinternen IT-Systeme (SUMMA, Module zur E-Vergabe vor und nach der Auftragsvergabe, MIPS, AGM, Sysper-Module, PPMT usw.) hinzugewonnen hat; stellt fest, dass sich neben den Vorteilen, die in Bezug auf Aspekte der Integration all dieser Systeme festgestellt wurden, auch eindeutige Vorteile ergeben, wenn es darum geht, die Wartungskosten für die Unterstützung von Änderungen und Aktualisierungen zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur die Aufforderungen zu interinstitutionellen Ausschreibungen, die von der Kommission und anderen Agenturen eingehen, annimmt; stellt fest, dass die Agentur derzeit über 45 Rahmenverträge nutzt, die von anderen Rechtssubjekten unterzeichnet wurden; stellt fest, dass dies eine wechselseitige Führungsrolle der Agenturen mit sich bringt, wodurch die Beschaffungsmaßnahmen der Agenturen insgesamt effizienter gestaltet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist auf die Zentralisierung gemeinsamer Verwaltungsaufgaben hin, die sich auch bei der Verwirklichung von Effizienzgewinnen als erfolgreich erwiesen hat; nimmt zur Kenntnis, dass finanzielle Vorgänge und deren Überprüfung weiterhin zentralisiert werden, wodurch eine bessere Kontrolle der Transaktionen ermöglicht wird, die Methoden vereinheitlicht und die Kenntnisse in diesen Bereichen gebündelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass ein weiterer Effizienzgewinn im Bereich des Personals dadurch erzielt wird, dass bestehende Reservelisten bei Einstellungsverfahren mit anderen Agenturen geteilt werden, wenn das Profil der Reserveliste dem Bedarf der antragstellenden Agentur entspricht; stellt fest, dass es mit dieser Praxis möglich ist, die Reserveliste einer anderen Agentur zu nutzen, ohne dass ein ressourcenintensives Einstellungsverfahren durchgeführt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur weiterhin mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zusammenarbeitet, um die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Küstenwache gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/473 zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass diese Zusammenarbeit vorbildlich die Synergieeffekte darstellt, die sich zwischen Agenturen der Union erzielen lassen, und dass sich in anderen Bereichen tätige Agenturen daran ein Beispiel nehmen sollten; fordert die Agentur auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen, und hält es für angemessen, auch die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der Europäischen Umweltagentur zu verstärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 96,10 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 77 nach dem Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit 74 Bedienstete auf Zeit ernannt wurden (2021: 65 bewilligte Stellen); stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 außerdem elf Vertragsbedienstete, sechs abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) und 16 Leiharbeitskräfte und Berater beschäftigte; stellt ferner fest, dass zusätzlich insgesamt 13 Vertragsbediensteten Ad-hoc-Finanzhilfen und Beitragsvereinbarungen im Rahmen verschiedener Projekte zugutekamen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt die Umstrukturierung zur Kenntnis, die im Februar 2022 stattgefunden hat, um die Organisation an die zusätzlichen Aufgaben und Ressourcen anzupassen, die der Agentur zugewiesen wurden, um die erforderlichen operativen Kapazitäten für die Unterstützung bei der Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fischerei gemäß den Anforderungen der GFP, einschließlich der im Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich vorgesehenen Maßnahmen, und bei mehreren neuen Projekten im Rahmen der Beitragsvereinbarungen zu verbessern; hebt hervor, dass der Personalzuwachs im Vergleich zur Situation Anfang 2021 nahezu 50 % betrug, auch was Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und ANS betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist auf die Maßnahmen der Agentur zur Förderung der Gleichbehandlung aller Bediensteten und zur Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses sowohl hinsichtlich der Zahlenverhältnisse als auch in Bezug auf die Besoldungsgruppen und das Niveau der Verantwortung hin; erkennt das ausgewogene Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten der Agentur insgesamt an, wobei 54 von 106 Bediensteten (51 %) Frauen sind; bedauert, dass nur 38 % der Bediensteten der Besoldungsgruppe AD 8 (Funktionsgruppe Administration, Besoldungsgruppe 8) und höherer Besoldungsgruppen Frauen waren (wie auch schon im Jahr 2021); weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei Ernennungen innerhalb ihrer oberen und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; stellt fest, dass die Agentur zwar die „Charta für Vielfalt und Inklusion“ im Jahr 2022 nicht angenommen hat, ihre Maßnahmen allerdings darauf abzielten, das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter, wie es in ihren Zielen festgelegt ist, zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur zum 31. Dezember 2022 Bedienstete aus 18 Mitgliedstaaten beschäftigte; stellt fest, dass 33 % der Bediensteten der Agentur Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem diese ihren Sitz hat; weist auf die Bedeutung geografischer Ausgewogenheit hin und fordert die Agentur auf, weiterhin die für eine ausgewogene und angemessene geografische Vertretung erforderlichen Schritte zu unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur seit dem 1. Oktober 2022 die Vorschriften zu Arbeitszeiten und zum hybriden Arbeiten analog zur Kommission anwendet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Umsetzung der Sysper-Module im Jahr 2022 die Einführung der CCP-Funktion „Urlaub aus persönlichen Gründen“, die Hinzufügung von „NDP-Gehaltsabrechnungen“ für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, die Einführung einer neuen Funktion, die die Beantragung von Telearbeit aus dem Ausland (gelegentliche Telearbeit) für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete ermöglicht, sowie einen Ad-interim-Workflow ADI umfasst; weist darauf hin, dass darüber hinaus Sysper-Funktionen im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Regelungen zu Arbeitszeiten und zum hybriden Arbeiten umgesetzt wurden, das STAGE-Modul eingeführt wurde und Vorbereitungsarbeiten für die Module EVAL und OBJ durchgeführt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist sich bewusst, dass die Agentur auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder ihres Verwaltungsrats und ihrer Leitungsebene veröffentlicht hat; nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Agentur die Tabelle mit allen Treffen zwischen der Exekutivdirektorin und Bediensteten mit Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik befassen, regelmäßig aktualisiert, damit für eine umfassende Transparenz der Tätigkeiten der Agentur und das entsprechende Vertrauen gesorgt ist, und stellt fest, dass die Tabelle auf der Website der Agentur zugänglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Agentur auf, Informationen über einschlägige Treffen der Exekutivdirektorin und von Bediensteten mit Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik befassen, weiterhin regelmäßig zu aktualisieren und öffentlich zugänglich zu machen, damit für eine umfassende Transparenz der Tätigkeiten der Agentur und das entsprechende Vertrauen gesorgt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Strategie zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf ihre Bediensteten, ANS, vergüteten externen Sachverständigen, Praktikanten und Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats anwendet; stellt fest, dass dies ihren Mitarbeitern über das Intranet und Schulungen mitgeteilt wird und dass sich sonstige Bedienstete und Sachverständige zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten, indem sie Erklärungen und Vertraulichkeitsverpflichtungen unterzeichnen; stellt ferner fest, dass in den allgemeinen Bedingungen bei Aufträgen der Agentur spezifische Bestimmungen über Interessenkonflikte für Auftragnehmer der Agentur, darunter auch für Zeitarbeitskräfte (Leiharbeitskräfte), die Dienstleistungen erbringen, festgelegt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt mit Anerkennung fest, dass die Agentur seit 2014 über eine Betrugsbekämpfungsstrategie verfügt, die regelmäßig aktualisiert wird und sich derzeit auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung der in Risikobewertungen ermittelten Betrugsrisiken konzentriert; stellt fest, dass in der letzten Aktualisierung im Jahr 2022, die vom Verwaltungsrat gebilligt wurde, die kontinuierlichen Bemühungen für eine Sensibilisierung in den Bereichen Ethik und Integrität hervorgehoben werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vergabe öffentlicher Aufträge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 nach Angaben des Rechnungshofs einen Rahmenvertrag im Wert von 90 Millionen EUR für das Chartern von drei Offshore-Patrouillenschiffen mit einer anfänglichen Laufzeit von 24 Monaten unterzeichnete, der viermal stillschweigend um jeweils 12 Monate verlängert werden sollte und eine Gesamtlaufzeit von sechs Jahren hat; weist darauf hin, dass gemäß Anhang I Nummer 1.1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> (Haushaltsordnung) Rahmenverträge mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren zwar zulässig sind, allerdings nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen; stellt fest, dass die Agentur den längeren Vertrag mit der Notwendigkeit begründete, eine angemessene Kapitalrendite für die Auftragnehmer zu gewährleisten, die die Schiffe mit Festrumpfschlauchbooten ausrüsten mussten; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof diese Begründung für unzureichend befunden hat, da die Ausstattungskosten auf nur etwa 1 % des Gesamtwerts des Auftrags geschätzt wurden und die Agentur darüber hinaus die Möglichkeit behielt, den Vertrag nach den ersten beiden Jahren und nach jedem Folgejahr einseitig zu kündigen, was das Argument entkräftet, dass der Auftragnehmer eine garantierte Vertragslaufzeit von sechs Jahren benötigt hat, um eine Kapitalrendite zu sichern; betont, dass der Rechnungshof spätere damit verbundene Zahlungen als vorschriftswidrig betrachten wird, wenn der Vertrag über die Vierjahresfrist hinaus verlängert wird; stellt fest, dass die Agentur bei der Vorbereitung des Verfahrens davon ausging, dass eine normale Vertragslaufzeit von vier Jahren vom Markt womöglich nicht als ausreichende Kapitalrendite angesehen wird und dass die erfolgreiche Erbringung und die Kontinuität der Dienstleistung, die Gegenstand des entsprechenden Rahmenvertrags ist, für ihre Kerntätigkeiten von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>bekräftigt, dass es wichtig ist, dass bei allen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots – der faire Wettbewerb zwischen den Bietern gewährleistet und die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zum bestmöglichen Preis sichergestellt wird; fordert die Agentur auf, ihre Vergabeverfahren zu verbessern, damit die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist, sodass mit den öffentlichen Mitteln der bestmögliche Gegenwert erzielt werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>zeigt sich besorgt darüber, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass bei den Verfahren für die Auswahl und Beauftragung von externen Sachverständigen systematisch ein angemessener Prüfpfad im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 der Haushaltsordnung fehlte; stellt fest, dass insbesondere bei dem Punkt keine ausreichenden Nachweise dafür vorlagen, dass Sachverständigen Aufgaben auf der Grundlage von vorab festgelegten Auswahlkriterien mit Bezug zu ihren jeweiligen Kompetenzen zugewiesen wurden und dass die in Artikel 237 der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung eingehalten wurden; fordert die Agentur auf, ihre internen Verfahren für die Auswahl und Beauftragung externer Sachverständiger zu stärken und der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglich unternommenen Schritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur dem Rechnungshof zufolge im Mai 2022 ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung für die Anmietung von Offshore-Patrouillenschiffen für den Einsatz in den Gewässern zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich eingeleitet und den Vertrag im Juni 2022 unterzeichnet hat, um eine Lücke zwischen früheren und anstehenden Verträgen im Rahmen eines laufenden offenen Verfahrens zu schließen, das länger dauerte als ursprünglich erwartet; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die Dringlichkeit mit einer Ausnahme in der Haushaltsordnung begründet hat und sich dabei auf nicht vorhersehbare Ereignisse beruft, was eine nach Anhang I Nummer 11.1 Buchstabe c der Haushaltsordnung zulässige Ausnahme darstellt; stellt fest, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gekommen ist, dass einige Faktoren, die zu dieser Dringlichkeit geführt haben, möglicherweise tatsächlich nicht vorhersehbar waren, andere jedoch schon, und dass die Tatsache, dass diese nicht angemessen berücksichtigt wurden, auf eine Schwachstelle bei der Planung und Verwaltung der Auftragsvergabe für das Chartern der drei Schiffe durch die Agentur hindeutet; fordert die Agentur auf, die vom Rechnungshof aufgezeigte Schwachstelle bei ihrer Planung und Verwaltung der Auftragsvergabe anzugehen und zu beheben und der Entlastungsbehörde so bald wie möglich über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die Zertifizierung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nicht umgesetzt hat, da die Anstrengungen auf die Unterstützung anderer Projekte ausgerichtet sind; weist darauf hin, dass das Ziel des Systems darin besteht, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern; fordert die Agentur auf, Schritte zur Umsetzung des EMAS zu unternehmen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>