<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0258</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Chemikalienagentur</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0135/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2148(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0086/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0135/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2148(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0086/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0135/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2148(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0135/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 453 vom 29.11.2022, S. 39.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 114 777 691 EUR belief, was einem Anstieg um 5,83 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus zwei Einnahmequellen, nämlich den erhobenen Gebühren und dem Beitrag aus dem Gesamthaushaltsplan der Union, finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge für das Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle der Agentur für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus den Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres zu einer Vollzugsquote von 98,61 % geführt haben, was einem leichten Rückgang von 0,23 % gegenüber 2021 entspricht, und dass bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres die Vollzugsquote 85,06 % betrug, was einem Rückgang von 1,17 % gegenüber 2021 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>, der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> und der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> durch von der Industrie entrichtete Gebühren und durch einen EU-Ausgleichsbeitrag finanziert wird; hebt hervor, dass aufgrund des einmaligen Charakters der Gebühren und ihrer Abhängigkeit von strategischen Entscheidungen der Akteure der chemischen Industrie eine große Unsicherheit hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Zeitpunkts besteht; verweist darauf, dass die Kommission einen Vorschlag zur Stärkung der Leitung der Agentur und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ihres Finanzierungsmodells im Jahr 2020 angekündigt hat; besteht darauf, dass die Kommission ihn unverzüglich vorlegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Gebühreneinnahmen der Agentur im Jahr 2022 erstmals seit dem Auslaufen der in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorgesehenen Registrierungsfrist im Jahr 2018 gestiegen sind und die Inanspruchnahme von Unionsmitteln zur Finanzierung der Tätigkeiten der Agentur leicht zurückgegangen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union über Chemikalien im Interesse der öffentlichen Gesundheit und im Interesse der Umwelt sowie zugunsten von Innovation und Wettbewerb die treibende Kraft ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Informationen über Chemikalien einholt, bewertet und verbreitet, Unternehmen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften unterstützt und sich für den sicheren Einsatz von Chemikalien einsetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur 93 % des Arbeitsprogramms umgesetzt und 151 der 162 für 2022 geplanten spezifischen Maßnahmen und Outputs erreicht hat, wobei acht Maßnahmen wie geplant noch im Gange sind; stellt ferner fest, dass für die drei „nicht abgeschlossenen“ Maßnahmen entweder ein Beitrag der Mitgliedstaaten oder die Herabsetzung der Priorität des Arbeitsablaufs erforderlich gewesen wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich die Agentur auf die Erfüllung ihrer Kernaufgaben und auf die Unterstützung der Kommission bei der Umsetzung ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Einklang mit der vom Verwaltungsrat im Strategieplan 2019‑2023 und in seiner 2021 durchgeführten Überprüfung festgelegten Richtung konzentriert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist auf einige der Herausforderungen hin, mit denen die Agentur im Jahr 2022 konfrontiert war, darunter ein im Jahr 2021 als ineffizient bewertetes Genehmigungssystem, wobei eine wachsende Zahl von Anträgen auf sechswertiges Chrom, die auch im Jahr 2023 noch anhält, was die Fähigkeit der wissenschaftlichen Ausschüsse zur Abgabe von Stellungnahmen überlastet und zu einem Mangel an erfahrenen Mitgliedern führte; stellt ferner fest, dass die Mitgliedstaaten nur wenige Entwürfe von Bewertungsberichten für biozide Wirkstoffe vorgelegt haben, wodurch der Abschluss der Bewertungen bis Ende 2024, wie in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vorgesehen, behindert wird; hebt hervor, dass die Agentur im Einklang mit dem Aktionsplan für Wirkstoffe in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen hat, um die Mitgliedstaaten bei weiteren Fortschritten zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Tätigkeiten der Agentur zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen und die Schritte, die unternommen wurden, um die Wirksamkeit und Sichtbarkeit dieser Bemühungen zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Effizienzsteigerungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>würdigt die Strategie zur Effizienzsteigerungen der Agentur, die darauf abzielt, durch leistungsbasierte Verwaltung einen Mehrwert zu erzielen, und für die Entwicklung neuer Instrumente zur Unterstützung von Planung und Berichterstattung, die benutzerfreundlicher sind, bessere Berichterstattungskapazitäten bieten und dem gesamten Personal Zeit sparen; stellt fest, dass die Dimensionen der Berichterstattung überarbeitet wurden, um das Arbeitsprogramm der Agentur besser widerzuspiegeln und eine bessere Verknüpfung der Ziele auf Ebene der Agentur mit denen der einzelnen Bediensteten zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur 2022 auch mit einer Optimierung der Infrastrukturkapazität begonnen hat, um etwaige Überkapazitäten in der IT-Infrastruktur zu minimieren, und dass die Ergebnisse aus der zweiten Jahreshälfte zeigen, dass die Agentur in der Lage war, die Nutzung dieser Infrastruktur (sowohl CPU, d. h. Prozessoren als auch RAM, d. h. Speicher) um etwa 25 % zu reduzieren; begrüßt die im Rahmen der Optimierung unternommenen Anstrengungen und fordert die Agentur auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur ihre interne Auditstelle weiterhin mit der EU-Agentur für das Weltraumprogramm (vormals Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem) teilt; stellt fest, dass die Agentur und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit regelmäßige Kontakte auf Arbeits- und höherer Führungsebene unterhalten, wo die Möglichkeiten der Zusammenarbeit routinemäßig bewertet (durch eine detaillierte Überprüfung der Arbeitsprogramme) bewertet und genutzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt ferner fest, dass die Agentur ihre strategische Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bei der Bereitstellung des Datenformats IUCLID als von ihren Cloud-Diensten bereitgestellter Dienst für die Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> fortgesetzt hat und infolgedessen durch den Aufbau auf bestehenden IT-Plattformen Größenvorteile erzielt werden konnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Agentur vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen zu vermeiden; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die digitale Sicherheit der verarbeiteten Informationen auszuschließen; Besteht darauf, dass die Maßnahmen gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere aus Russland oder China, verstärkt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur in Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Schritte unternommen hat, um den Grundsatz „Ein Stoff – eine Bewertung“ zu fördern, um für mehr Kohärenz bei Bewertung der Gefahren und Risiken von Wirkstoffen zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 98,07 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei 458 der 467 der im EU-Haushaltsplans bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit besetzt waren (2021 war es dieselbe Anzahl an bewilligten Stellen); stellt fest, dass im Jahr 2022 zusätzlich 128 Vertragsbedienstete, 48 Zeitarbeitskräfte, fünf Berater und zwei abgeordnete nationale Sachverständige für die Agentur tätig waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, wie wichtig es ist, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Bezug auf das Personal zu schaffen, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Agentur einen Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele ihrer 2022 angenommenen Charta für Vielfalt und Inklusion umgesetzt hat, mit dem neben anderen Inklusionsmaßnahmen ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen im Managementteam erreicht werden soll; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung ihres Aktionsplans Bericht zu erstatten; räumt ein, dass das Erzielen von Ergebnissen in diesem Bereich Zeit in Anspruch nimmt; stellt jedoch fest, dass sich das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen innerhalb der höheren und mittleren Führungsebene der Agentur mit 76 % von Männern (82 % im Jahr 2021) und 24 % von Frauen (18 % im Jahr 2021) leicht verschlechtert hat; stellt fest, dass das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in der Gesamtbelegschaft 261 Männer (45 %) und 317 Frauen (55 %) beträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur zum 31. Dezember 2022 Bedienstete aus 26 Mitgliedstaaten beschäftigte; stellt fest, dass 33 % der Bediensteten der Agentur Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem diese ihren Sitz hat; weist auf die Bedeutung geografischer Ausgewogenheit hin und fordert die Agentur auf, weiterhin die für eine ausgewogene und angemessene geografische Vertretung erforderlichen Schritte zu unternehmen; ist jedoch besorgt hinsichtlich der geografischen Ausgewogenheit auf der höheren und mittleren Führungsebene des Instituts, da nur ein Direktor aus Mittelosteuropa stammt; beharrt darauf, dass hier Verbesserungen vorgenommen werden müssen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass sie der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt ihres Berichts und ihrer Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass im Jahr 2022 kein Fall von Mobbing oder sexueller Belästigung gemeldet wurde, und fordert die Agentur auf, ihre Arbeit fortzusetzen und auszubauen, damit auch künftig keine derartigen Fälle auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass das Personal der Agentur ab März 2022 schrittweise in die Räumlichkeiten der Agentur zurückkehrte, was im Oktober 2022 mit der Einführung neuer hybrider Arbeitsregeln abgeschlossen wurde; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die neue Regelung die Flexibilität und die Eigenverantwortung des Personals fördert und gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt und die Zusammenarbeit durch regelmäßige wöchentliche Anwesenheit im Büro aufrechterhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur mehr interne Mobilität genutzt hat, um auf den sich wandelnden Bedarf an wissenschaftlich-technischem und administrativem Fachwissen bei ihrer Arbeit zu reagieren; stellt fest, dass dies Aufstiegsmöglichkeiten bot und somit zur Motivation der Mitarbeiter der Agentur und zur Aufrechterhaltung einer hohen Leistungskultur, kontinuierlicher Verbesserung und Reaktionsfähigkeit beitrug; begrüßt, dass sie zur Motivation der Arbeitnehmer und zum Aufbau von Kompetenzen auch neue Initiativen wie Mentoring und Coaching auf den Weg gebracht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass für eine angemessene Personalausstattung gesorgt werden muss, die insbesondere den Erfordernissen des europäischen Grünen Deals, der Chemikalienstrategie der Union für Nachhaltigkeit, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und insbesondere dem Null-Schadstoff-Ziel und der damit zusammenhängenden Zunahme des Aufgabenumfangs Rechnung trägt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur auf der Grundlage einer gründlichen Risikobewertung ihrer Tätigkeiten die Prozesse und Teilprozesse ermittelt hat, die den Abbau von Interessenkonflikten erfordern; stellt ferner fest, dass bei all diesen Prozessen eine Überprüfung der jährlichen Interessenerklärungen durch den Prozessverantwortlichen jedes Mal vorgenommen wird, wenn einem Mitarbeiter eine Aufgabe übertragen wird, während dies bei einigen sensiblen Verfahren durch eine fallspezifische Interessenerklärung des Mitarbeiters ergänzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt, dass die Vorgehensweise der Agentur bei Interessenkonflikten nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vom Verwaltungsrat zuletzt im Juni 2023 überarbeitet wurde, um diese zu verbessern; stellt fest, dass die eingeführten Änderungen die systematische Überwachung der Einhaltung von Pflichten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ehemalige Bedienstete der Agentur im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs und den Bemerkungen der Entlastungsbehörde aus den Vorjahren verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur auf ihrer Website die Treffen ihrer höheren Führungsebene mit Vertretern von Interessengruppen veröffentlicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2022 ein neues elektronisches Instrument für die Erfassung und Überprüfung der jährlichen Interessenerklärungen der externen Sachverständigen, die zur Arbeit der Agentur beitragen, eingeführt hat, das weitere Gewähr für den Prozess bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Betrugsbekämpfungsstrategie der Agentur zuletzt von ihrem Verwaltungsrat im Dezember 2022 überarbeitet wurde und der Schwerpunkt auf der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Betrugsbekämpfungskultur in der Agentur und der regelmäßigen Überprüfung der wichtigsten Strategien und Verfahren liegt; stellt fest, dass mit der Strategie der interne Mechanismus zur Korruptionsbekämpfung gestärkt wird, indem die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Betrugsprävention sowie die Mittel und Ressourcen für die Betrugsbekämpfung festgelegt werden; begrüßt, dass alle Mitarbeiter der Agentur 2022 an Schulungen zur Betrugsbekämpfung teilgenommen haben; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur über Leitlinien für Hinweisgeber verfügt, damit die Mitarbeiter der Agentur jede Tätigkeit melden können, die dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Entscheidungsprozesse der Agentur so konzipiert sind, dass sie klar und offen sind und ein ausgewogenes Ergebnis auf der Grundlage eines fundierten wissenschaftlichen Ansatzes sicherstellen; stellt fest, dass Informationen über die Absichten der Agentur und der Mitgliedstaaten, z. B. Stoffe zu prüfen oder Dossiers zu erstellen, online verfügbar sind, sodass Unternehmen Zugang zu den Daten haben, die sie benötigen, um fundierte Geschäftsentscheidungen treffen zu können; stellt ferner fest, dass akkreditierte Interessenverbände als Beobachter an wissenschaftlichen Sitzungen teilnehmen können, es sei denn, vertrauliche Geschäftsinformationen erfordern geschlossene Sitzungen; stellt ferner fest, dass die Überlegungen, Stellungnahmen und Schlussfolgerungen der wissenschaftlichen Ausschüsse der Agentur in Stellungnahmen und Protokollen festgehalten und online veröffentlicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Agentur ihre Wahrnehmbarkeit in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien verbessern muss, um ihre Arbeit den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur 2022 eine Cybersicherheitsstrategie angenommen und eine IT-weite Risikobewertung durchgeführt hat; stellt ferner fest, dass die Agentur die Möglichkeit der biometrischen Authentifizierung eingeführt, die Sichtbarkeit des Sicherheitseinsatzzentrums verbessert sowie Ausfalltests zwischen Rechenzentren durchgeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich die Agentur im Jahr 2022 an der Testphase der PPMT (Instrument für die Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens der Kommission) beteiligt hat, um dieses Instrument für die elektronische Auftragsvergabe zu testen (vor seiner vollständigen Inbetriebnahme im Jahr 2023); nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bereits andere Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe wie eTendering oder eSubmission eingeführt hat und parallel dazu 2022 ihr Abonnement für Cloudia, die Plattform für die elektronische Auftragsvergabe von Hansel (zentrale Beschaffungsstelle für finnische Behörden), erneuert hat, sodass alle über Hansel abgewickelten administrativen Auftragsvergaben vollständig digitalisiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Zertifikate der Agentur im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und ISO 14001 im Jahr 2022 erfolgreich erneuert wurden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Zufriedenheit, dass die Agentur zu den Agenturen gehört, die eine jährliche Umwelterklärung abgeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>hebt hervor, dass die Agentur ihre Bemühungen fortgesetzt hat, Tierversuche in Europa gemäß dem geltenden Regulierungsrahmen so weit wie möglich auslaufen zu lassen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Alternativen zu Tierversuchen auf dreierlei Weise fördert: Konzentration auf Stoffgruppen durch eine separate Strategie, Investitionen in internationale Aktivitäten zur Förderung von Alternativen und Methoden des neuen Konzepts und Bereitstellung der Datenbestände der Agentur; wiederholt seine Aufforderung an die Agentur, den Ausstiegsprozess zu beschleunigen; stellt ferner fest, dass die Agentur mit der Kommission und anderen Interessenträgern zusammenarbeitet, um die Kommission bei der Ausarbeitung eines Fahrplans für die vollständige Ersetzung von Tierversuchen für Chemikalien zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur weiterhin verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um ihre öffentliche und Online-Präsenz zu erhöhen, und zwar durch neue Veröffentlichungen und zahlreiche Aktualisierungen auf ihrer Website, den Start eines gemeinsamen Instagram-Kanals mit vier Agenturen namens „One Health One Environment“ und ihre Präsenz in den sozialen Medien; stellt in diesem Zusammenhang eine Zunahme der allgemeinen Medienberichterstattung und einen Anstieg der Messwerte der Agentur in den sozialen Medien im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 fest;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>