<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0259</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Euratom-Versorgungsagentur</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0108/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2161(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0099/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8 des Anhangs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0108/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem amtierenden Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem amtierenden Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2161(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594 vom 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0099/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8 des Anhangs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0108/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem amtierenden Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2161(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0108/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 ihrem finanziellen Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge auf 167 000 EUR belief, was einem Rückgang um 20,48 % gegenüber 2021 (210 000 EUR) entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Agentur (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle der Agentur für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Abhilfemaßnahmen erforderten, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Abhilfemaßnahmen aus den Rechnungsprüfungen und Bewertungen der Vorjahre gab;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsjahres zu einer Vollzugsquote von 96,88 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Rückgang um 2,88 % entspricht, und stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 34,81 % betrug, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 16,4 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass ein Großteil der Ausgaben der Agentur von der Kommission getragen wird, einschließlich der auf 1 937 817 EUR berechneten Gehälter, der auf 467 708 EUR berechneten Gebäude- und IT-Ausgaben und der auf 84 644 EUR berechneten Ausgaben für das IT-System „Informationsverwaltung der Beobachtungsstelle für den Kernmaterialmarkt und der Euratom-Versorgungsagentur“ (NOEMI); stellt ferner fest, dass diese Ausgaben in der Jahresrechnung der Kommission enthalten sind und mit ihnen ein positiver Beitrag zur Verwaltungskapazität der Agentur geleistet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt hervor, dass das Jahr 2022 von dem Einmarsch Russlands in die Ukraine geprägt war, was das Besorgnis der EU hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit im Allgemeinen hervorrief und wodurch insbesondere ihre sichere Versorgung mit Kernmaterial und Kernbrennstoffen gefährdet wurde sowie durch Abhängigkeiten bedingte Probleme verschärft wurden; stellt die Abhängigkeit vieler Kernkraftwerke in der Union von russischen Brennstofflieferanten fest und nimmt zur Kenntnis, dass die Versorgungsunternehmen in der EU insgesamt bei der Versorgung mit Kernmaterial und hinsichtlich von Dienstleistungen des Brennstoffkreislaufs zu 20 bis 30 % von Russland abhängig sind; stellt fest, dass durch die hohen Zahlungen für Energieeinfuhren das Vorgehen Russlands unterstützt wird und die EU deshalb beschlossen hat, ihre Abhängigkeit von Russland in verschiedenen Sektoren zu verringern, und dass der Nuklearmarkt angesichts seiner einzigartigen Merkmale im Rahmen dieser umfassenderen Umstellung auch in Zukunft Veränderungen erfahren könnte; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, wie sie die Abhängigkeit der EU von Kernbrennstoffen aus Russland seit 2022 und insbesondere seit Kriegsbeginn verringert hat, als die Nuklearindustrie von den Sanktionen ausgenommen wurde, und wie sich die Verringerung und Diversifizierung auf die Kosten ausgewirkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur der Überprüfung von Verträgen, bei denen das Risiko einer Abhängigkeit von Russland besteht, besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat, was eine gründliche Analyse von Klauseln, Technologieinformationen, Lieferketten, der Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe sowie der operativen Autonomie von Versorgungsunternehmen in Bezug auf vorhandene Brennstoffvorräte umfasste; begrüßt, dass die Agentur Schritte unternommen hat, um das Verfahren für die Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten, und dass spezielle sichere IT-Tools die Ausführung und Vergabe von Aufträgen aus der Ferne erleichtert haben; stellt fest, dass im Jahr 2022 infolge dieser Bemühungen die Zahl der im Einklang mit den Vorschriften über die Identifizierung für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt elektronisch unterzeichneten Verträge gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Einklang mit ihren strategischen Zielen und der Politik der Kommission das Ziel verfolgt hat, die Versorgungsquellen im Kernbrennstoffkreislauf zur Stromerzeugung und für anderweitige Zwecke zu verteilen, um so zur mittel- und langfristigen Versorgungssicherheit beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur für die Überwachung des Marktes zuständig ist, um Entwicklungen auszumachen, die die sichere Versorgung der Union mit Kernmaterial und einschlägigen Dienstleistungen beeinträchtigen könnten; stellt ferner fest, dass die Agentur in ihrem Jahresbericht eine Marktanalyse veröffentlicht, Informationen über den Nuklearmarkt der Union sowie den globalen Nuklearmarkt bereitgestellt und Informationen und Erkenntnisse mit anderen internationalen Marktanalyseorganisationen ausgetauscht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur 2022 bei den Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Ausgangsstoffen für medizinische Radioisotope eine führende Rolle eingenommen hat, indem sie zur Umsetzung der „Strategischen Agenda für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung“ (SAMIRA) beigetragen und die Europäische Beobachtungsstelle für die Versorgung mit medizinischen Radioisotopen geleitet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agentur, mit Partnern und Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um die Versorgungssicherheit in Bezug auf Kernmaterial angesichts des rechtswidrigen und grundlosen Einmarsches Russlands in die Ukraine zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur eng mit der Kommission zusammengearbeitet hat, um die Diversifizierung der Versorgung zu fördern; stellt ferner fest, dass die Agentur im Bereich der Kernenergie seit Langem Beziehungen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Kernenergie-Agentur im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterhält; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit und die Anpassung bewährter Verfahren horizontale Vorteile bieten und dass sich durch gemeinsame Initiativen unterschiedliche Perspektiven zusammenführen lassen und sich Doppelarbeit verringern, der Erwerb von Kenntnissen fördern und die Beziehungen zwischen den Teilnehmern stärken lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur derzeit das IT-System NOEMI entwickelt, um die vollständige digitale Verarbeitung von Nuklearlieferverträgen und Marktinformationen unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Informationen zu ermöglichen, und parallel dazu daran arbeitet, ihre Analysekapazitäten für die verfügbaren Daten auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur Anstrengungen unternommen hat, um Effizienzgewinne zu erzielen und Personalressourcen für die neuen anstehenden Aufgaben und Herausforderungen neu zu zuweisen; stellt fest, dass weitere Effizienzgewinne nur durch die Nutzung von Synergieeffekten und die Unterstützung durch die Kommission anhand von spezialisierten Unterstützungsmaßnahmen, die Ausweitung des Einsatzes von kommissionsinternen Instrumenten und die Aufstockung der Mittel für die Entwicklung des IT-Systems NOEMI möglich wären; fordert die Agentur auf, weitere interne Verfahren ausfindig zu machen, die durch neue IT-Instrumente gestrafft werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Behörde vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Sicherheitsrisiken bei der Online-Verarbeitung von Informationen vorzubeugen, und besteht darauf, dass verstärkt gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere aus Russland oder China, vorgegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die im Stellenplan vorgesehenen Stellen mit 17 Dauerplanstellen, 8 AD-Stellen, 7 Assistentenstellen und 2 Assistenten-/Sekretariatsstellen am 31. Dezember 2022 zu 100 % besetzt waren; stellt ferner fest, dass die Zahl der AD-Stellen höher ist als die genehmigte Zahl, was auf eine von der Kommission bewilligte Höherstufung einer Assistentenstelle zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist darauf hin, dass es für die Agentur angesichts des erforderlichen spezialisierten Profils und der damit verbundenen Bezüge im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in Luxemburg schwierig ist, Assistenten in niedrigeren Besoldungsgruppen zu finden; stellt jedoch fest, dass die Agentur trotz ihrer Bemühungen im Jahr 2022 zwei Bedienstete auf Zeit auf Dauerplanstellen (1 AST und 1 AST/SC) eingestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur 2022 für das gesamte Personal ein Geschlechterverhältnis von 59 % Frauen und 41 % Männern meldete, was Ausdruck einer Politik der Chancengleichheit ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>erachtet es als wichtig, eine langfristige Personalpolitik zu entwickeln, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Mitarbeitern auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine bessere geografische Ausgewogenheit mit dem Ziel einer angemessenen Vertretung aller Mitgliedstaaten sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Gleichbehandlung und ihrer Chancen umfasst;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vergabeverfahren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs die Feststellung, dass die Agentur systematisch Aufträge von geringem Wert (unter 15 000 EUR) vergeben hat, ohne entsprechende Evaluierungsberichte und Vergabeentscheidungen auszuarbeiten, was gegen Anhang I Nummer 30.3 und 30.4 der Haushaltsordnung verstößt; nimmt ferner die Antwort der Agentur, dass sie die Empfehlungen berücksichtigt und allen an der Auftragsvergabe und dem Finanzmanagement beteiligten Mitarbeitern angemessene Leitlinien an die Hand geben wird, zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, ihre Vergabeverfahren so zu verbessern, dass die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist, damit das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur die Zugangssicherheit in Bezug auf ihre Räumlichkeiten verbessert hat, wobei alle Bediensteten und alle externen Auftragnehmer einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass eine Schwachstellenbeurteilung des IT-Systems NOEMI durchgeführt wurde, die nach jeder Entwicklungsphase oder nach der Umsetzung aller Empfehlungen wiederholt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass die Agentur im September 2022 am Weltkongress für Kernenergie in London teilgenommen und dabei die klare Botschaft an die teilnehmenden hochrangigen Führungskräfte, Sachverständigen und leitenden Angestellten in der Nuklearindustrie gerichtet hat, dass die mit der neuen Marktstruktur einhergehenden Risiken angegangen werden müssen; stellt ferner fest, dass die Marktanalyse und die Marktaussichten der Agentur auf dem Warschauer Sicherheitsforum und auf dem Weltforum für den Kernbrennstoffkreislauf vorgestellt wurden und dass sie auf der Ersten Internationalen Konferenz zum Atomrecht und auf der Europäischen Konferenz zu Forschungsreaktoren vertreten waren; stellt ferner fest, dass die Agentur einen Beitrag zu den Veranstaltungen der Europäischen Nukleargesellschaft geleistet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur weder eine Umwelterklärung abgibt noch das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) umgesetzt hat; fordert die Agentur auf, über ihre Klima-, Energie- und Umweltleistung Bericht zu erstatten und darüber hinaus EMAS umzusetzen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>