<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0260</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0119/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2169(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0107/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 60,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0119/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2169(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0107/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 60,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0119/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2169(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0119/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 160.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 197 759 722 EUR belief, was gegenüber 2021 einen Anstieg um 10,91 % darstellt; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel zu einer Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen von 96,62 % im Jahr 2022 geführt haben, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 2,10 % entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 79,73 % lag, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 3,78 % entspricht; begrüßt die Bemühungen der Agentur, den Anteil der verspäteten Zahlungen weiter zu verringern, und zwar von 32,8 % im Jahr 2020 auf 7,8 % im Jahr 2021 und 7,2 % im Jahr 2022; nimmt jedoch besorgt zur Kenntnis, dass die Bemerkung des Rechnungshofs, in der betont wird, dass die Agentur mit Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert ist, weiterhin gilt; schließt sich der Auffassung des Rechnungshofs an, wonach die Agentur aufgrund dieses mehrfach festgestellten Mangels einem Reputationsrisiko ausgesetzt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den von 2021 auf 2022 übertragenen Mitteln (C8-Mitteln) niedrig ist (85 %), was zu nicht in Anspruch genommenen Mitteln in Höhe von 3,8 Mio. EUR geführt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass die von 2022 auf 2023 übertragenen Mittel im Zusammenhang mit dem derzeitigen Haushaltsplan mit 17 % bzw. 32,5 Mio. EUR relativ hoch sind; stellt ferner einen Aufwärtstrend in den letzten Jahren (2020 bis 2022) in Bezug auf den Überschuss (Haushaltsergebnis) der Agentur am Ende des Haushaltsjahres fest, da sich dieser Überschuss für 2022 auf 10,3 Mio. EUR belief und damit über dem Doppelten des Betrags im Jahr 2021 (5,1 Mio. EUR) lag; entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht 2022 der Agentur und dem Bericht der Agentur mit Folgemaßnahmen zum Beschluss des Parlaments über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für 2021, dass die Agentur die Ursachen des hohen Überschusses am Ende des Haushaltsjahres und der Vollzugsquote bei den übertragenen Mitteln bewertet hat; stellt hierzu fest, dass die Agentur auch einen Aktionsplan ausgearbeitet hat; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan der Agentur für 2022 das Ergebnis einer ersten Änderung um 4,3 Mio. EUR für den Beitrag Dänemarks für 2022 und einer zweiten Änderung in Höhe von 1,1 Mio. EUR für Beitragsvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass die Agentur 2022 zentrale Leistungsindikatoren und Arbeitsprogrammindikatoren herangezogen hat, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und weitere Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Haushaltsführung zu verbessern und begrüßt dies; stellt fest, dass die Agentur 15 zentrale Leistungsindikatoren und 56 Arbeitsprogrammindikatoren beobachtet hat; stellt fest, dass bei zehn zentralen Leistungsindikatoren und 40 Arbeitsprogrammindikatoren die festgelegten Ziele erreicht oder übertroffen wurden; begrüßt hier die Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren bei einigen zentralen Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit der Anzahl der Operationen (2 758), der von der Agentur unterstützten Aktionstage (394), der Abfragen im Europol-Informationssystem und im QUEST-System (Querying Europol’s systems) (13 Mio.) und der personenbezogenen Abfragen im Europol-Informationssystem im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität (2 339);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt die umfangreichen Errungenschaften der Agentur bei der Verwirklichung ihrer fünf mehrjährigen strategischen Prioritäten, die in der Europol-Strategie 2020+ festgelegt sind; nimmt insbesondere die Einrichtung des für Informationsmanagement zuständigen Referats, die Entwicklung einer IKT-Strategie, die zur Umsetzung der Strategie der Agentur im Bereich des Informationsmanagements beitragen dürfte, und die Umsetzung eines neuen Mehrwertmodells zur Überwachung der Fortschritte bei der IKT-Einführung zur Kenntnis; stellt fest, dass das Europol-Innovationslabor in einer Struktur, die zu einer für die Umsetzung der überarbeiteten Europol-Verordnung erforderlichen engeren Zusammenarbeit führen dürfte, Teil des für Informationsmanagement zuständigen Referats geworden ist und das Europol-Instrumentarium (Europol Tools Repository) eingerichtet hat, um Forschung und Innovation in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, Erfahrungsaustausch anzuregen und Synergien zu fördern; nimmt ferner die Einrichtung des Referats für die Unterstützung im digitalen Bereich zur Kenntnis, mit der effizient und wirksam auf den Bedarf der Mitgliedstaaten und innerhalb der Agentur im Ermittlungsbereich reagiert werden soll, insbesondere in Bezug auf komplexe Fälle, die eine digitale forensische Unterstützung erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die hohe Reaktionsfähigkeit der Agentur und ihre Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Kriminalität nach dem rechtswidrigen und unprovozierten Einmarsch Russlands in die Ukraine, beispielsweise durch die Entsendung von Sachverständigen und Bediensteten zur Unterstützung lokaler Strafverfolgungsbehörden in an die Ukraine angrenzende Länder oder die Unterstützung von Ermittlungen im Finanzbereich bezüglich illegal erlangter Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen, gegen die im Zusammenhang mit diesem Krieg Sanktionen verhängt wurden; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 mehrere Bedrohungsanalysen zu den potenziellen Auswirkungen des Krieges sowie Frühwarnungen und nachrichtendienstliche Meldungen, z. B. in Bezug auf Waffenschmuggel und Menschenhandel, vorgelegt hat; fordert die Agentur auf, die Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich weiterhin nach Kräften zu unterstützen; stellt fest, dass der rechtswidrige militärische Einmarsch eine humanitäre Krise verursacht und viele Menschen veranlasst hat, aus der Ukraine in die Union zu flüchten, was bedeutet, dass opportunistische kriminelle Netzwerke diese Lage zur Ausweitung ihrer kriminellen Aktivitäten nutzen könnten; ist ferner der Auffassung, dass die Ausweitung der Zuständigkeiten der Agentur in Bezug auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit mit privaten Parteien, Drittstaaten und internationalen Organisationen die Einrichtung zusätzlicher interner und externer Aufsichtsmechanismen erfordern würde, um die Einhaltung des EU-Rechts und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur weiterhin eng mit eu-LISA zusammengearbeitet hat, um einen automatisierten Abgleich von Reiseantragsdaten aus dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) mit Europol-Daten einzurichten; stellt fest, dass die Inbetriebnahme des ETIAS durch Beschluss des Rates auf November 2023 verschoben wurde; begrüßt, dass die Agentur ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Jahr 2022 ausgeweitet und bis Ende des Jahres 21 wichtige Operationen der EUStA auf dem Gebiet des Steuerbetrugs unterstützt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Verbesserungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Europol-Strategie 2020+ überarbeitet hat, um ihre strategischen Prioritäten dem aktuellen operativen Bedarf der Mitgliedstaaten und den Sicherheitsbedrohungen, denen sie ausgesetzt sind, anzupassen und so die Leistung der Agentur zu verbessern; nimmt in diesem Sinne die neue strategische Priorität zur Kenntnis, die einschlägigen Partner, einschließlich der assoziierten Schengen-Länder, Interpol und der Agenturen der Union im Bereich Justiz und Inneres, für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen zusammenzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments mit Anerkennung die umfangreichen Maßnahmen und Verfahren der Agentur zur Effizienzsteigerung und die Gewinne in den Bereichen IKT-Lösungen im Kerngeschäft (Insourcing statt Outsourcing), Digitalisierung von Personaldienstleistungen (elektronische Einstellungsverfahren, Online-Schulungen) und Instrumente für die Überwachung des Haushaltsvollzugs, der Quote unbesetzter Stellen, vertraglicher Obergrenzen bei Vergabeverfahren und von Umweltindikatoren; zollt der Agentur Anerkennung für die Umsetzung des Instruments für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie für die gemeinsame Durchführung von Vergabeverfahren mit anderen Agenturen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass infolge der geänderten Planung der Interoperabilitätsagenda der Union eine Neuplanung der internen Tätigkeiten und Ressourcen der Agentur erforderlich war und damit ein zusätzlicher Personalbedarf einherging; nimmt in diesem Zusammenhang eine erzielte Vereinbarung zur Kenntnis, nach der 25 Bedienstete der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache die Agentur ab 2024 bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Interoperabilitätsagenda unterstützen werden; stellt ferner fest, dass die Ressourcen der Agentur im Zusammenhang mit den Konsultationsverfahren mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) unter Druck stehen, da 25 Bedienstete der Agentur mit Aufgaben befasst sind, die auf den EDSB zurückzuführen sind; zollt der Agentur Anerkennung für ihre enge Zusammenarbeit mit dem EDSB und für die Umsetzung seiner Empfehlungen in Bezug auf die Nutzung verschiedener Systeme wie des Europäischen Kriminalaktennachweissystems im Rahmen des Projekts für den automatischen Datenaustausch (EPRIS-ADEP), des Schengener Informationssystems (SIS), der PERCI-Plattform und von QUEST+; nimmt die Bemerkung der Agentur in Bezug auf die Verzögerung bei der Einführung der Plattform der Union zu illegalen Online-Inhalten PERCI zur Kenntnis, die auf die Auswirkungen der Stellungnahmen des EDSB und der sich daraus ergebenden Empfehlungen auf Entwicklungen von zentraler operativer Bedeutung zurückgeht; begrüßt, dass die Agentur ihren Grundrechtsbeauftragten benannt hat, der sie bei der Gewährleistung der Achtung der Grundrechte bei all ihren Tätigkeiten und Aufgaben unterstützen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 die Registrierung im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erhalten hat; zollt der Agentur ferner Anerkennung für die Anwendung von Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge sowie für die Einbeziehung der Umweltpolitik und ‑ziele der Agentur in ihre Vergabeverfahren; nimmt zu Kenntnis, dass die Agentur ein Projekt für eine Durchführbarkeitsstudie für die Entwicklung ihrer Umweltvision für 2030 eingeleitet hat, um Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen der Agentur und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen festzulegen; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Studie zu unterrichten; fordert die Agentur auf, auch die Umsetzung nachhaltiger und energieeffizienter Zwischenlösungen sowohl für ihre Infrastruktur als auch für interne Prozesse in Erwägung zu ziehen, wie z. B. die verstärkte Nutzung digitaler Instrumente und der digitalen Dokumentenverwaltung;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass 99,41 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen zum 31. Dezember 2022 besetzt waren, wobei 682 Bedienstete auf Zeit von 686 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Bediensteten auf Zeit benannt waren (615 im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur 2022 außerdem 236 Vertragsbedienstete (für 19 davon wurden die Mittel im Rahmen von Zuschüssen/Vereinbarungen bereitgestellt) und 55 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte, wobei 235 bzw. 71 Stellen im Rahmen des Haushaltsplans der Union bewilligt worden waren; stellt ferner fest, dass 11 zusätzliche Stellen für Bedienstete auf Zeit außerhalb des Stellenplans für 2022 für einen begrenzten Zeitraum zugewiesen wurden, um die Zahl der unbesetzten Stellen auf ein Minimum zu beschränken; stellt fest, dass die Agentur zwischen fünf Kategorien abgeordneter nationaler Sachverständiger unterscheidet, wobei vier Kategorien keine oder nur geringe Kosten im Rahmen des Haushaltsplans der Agentur verursachen und weitere 152 Personen umfassen, wodurch sich die Gesamtzahl der abgeordneten nationalen Sachverständigen 2022 auf 207 erhöht; begrüßt die niedrige Quote unbesetzter Stellen der Agentur von 0,6 % im Jahr 2022, die deutlich unter dem jährlichen Ziel einer maximalen Quote unbesetzter Stellen von 2 % liegt; stellt ferner fest, dass die Personalfluktuation in der Agentur von 6,9 % im Jahr 2021 auf 9,12 % im Jahr 2022 gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass die Agentur angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine im Jahr 2022 operative Teams aus unentgeltlich abgeordneten nationalen Sachverständigen in mehrere Mitgliedstaaten wie Litauen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien oder Bulgarien sowie in Partnerländer wie Moldau entsandt hat, wodurch ihr Rückgriff auf unentgeltlich abgeordnete nationale Sachverständige zugenommen hat; weist darauf hin, dass das Einkommen unentgeltlich abgeordneter nationaler Sachverständiger nach wie vor von Entscheidungen auf nationaler Ebene abhängt und dass eine Reihe von Mitgliedstaaten beschlossen hat, die Gehälter in solchen Situationen nicht weiter zu zahlen, sodass die unentgeltlich abgeordneten nationalen Sachverständigen auf die Beträge angewiesen sind, die ihnen als Tagegeld gezahlt werden; weist darauf hin, dass das Tagegeld zwar mit dem Berichtigungskoeffizienten angepasst werden sollte und höhere Lebenshaltungskosten anhand der Inflationszahlen alle drei Jahre ausgeglichen werden sollten, diese Sätze jedoch in den letzten sechs Jahren unverändert geblieben sind; fordert die Agentur auf, in einen substanziellen Dialog mit der Kommission und den zuständigen nationalen Behörden zu treten, um ein gerechtes Entgelt für alle bei der Agentur beschäftigten Sachverständigen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass das für 2022 gemeldete Geschlechterverhältnis in der Agentur in der oberen und mittleren Führungsebene bei 82 % Männern (28 Männer und 6 Frauen), im Verwaltungsrat bei 75 % Männern (38 Männer und 13 Frauen) und beim Personal insgesamt bei 65 % Männern (556 Männer und 295 Frauen) lag; stellt fest, dass der Frauenanteil unter den Bediensteten der Agentur (35 %) im Jahr 2022 über dem durchschnittlichen Frauenanteil (21,6 % auf der Grundlage der Eurostat-Statistiken aus dem Jahr 2021) im Bereich der Strafverfolgung in der Union (Polizeibeamte, Berufsrichter und Gefängnispersonal) lag; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer oberen und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass der Ärztliche Dienst der Agentur im Jahr 2022 drei neue Burnout-Fälle gemeldet hat; stellt ferner fest, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um das Wohlbefinden ihrer Bediensteten zu verbessern, wie unter anderem Beratung in den Bereichen Gesundheit am Arbeitsplatz und Lebensstil, Teilzeitregelungen aus medizinischen Gründen, Überweisungen an Fachärzte und Beratung für Führungskräfte bei der Unterstützung von Bediensteten; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der analogen Anwendung des Beschlusses der Kommission C(2022) über Arbeitszeit und hybrides Arbeiten auf die Agentur zugestimmt hat, der die früheren Durchführungsbestimmungen zur Arbeitszeit und zur Telearbeit ersetzt, wodurch ein Rahmen geschaffen werden soll, in dem die Arbeit im Büro und die Telearbeit als gleichwertige Arbeitsformen angesehen werden; fordert die Agentur auf, weiterhin nach Lösungsansätzen zur Verringerung der Burnout-Fälle zu suchen und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass die Agentur zwar die Charta für Vielfalt und Inklusion nicht umgesetzt, jedoch ihre eigene Strategie für Vielfalt und Inklusion geschaffen hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 das Verfahrenshandbuch für die Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsrats über die Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhütung von Mobbing und sexueller Belästigung überarbeitet und angenommen hat; stellt fest, dass die Agentur im Zeitraum 2017-2022 in zwei Fällen mutmaßlicher Belästigung externe Rechtsberatung eingeholt hat; stellt fest, dass 2022 keine Fälle von Mobbing oder Belästigung im Zusammenhang mit dem Personal der Agentur vor Gericht gebracht wurden; betont, wie wichtig es ist, über solide Rahmen zur Bekämpfung von Belästigung zu verfügen, insbesondere in einem äußerst angespannten und anspruchsvollen Arbeitsumfeld; fordert die Agentur auf, ein Schulungsprogramm zu diesem Thema sowohl für Neuankömmlinge als auch für Bestandspersonal einzuführen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vergabe öffentlicher Aufträge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt die im Bericht des Rechnungshofs enthaltene Beobachtung zur Kenntnis, dass die Agentur 2022 eine Finanzhilfe in Höhe von 3,3 Mio. EUR zur Finanzierung der Tätigkeiten einer nationalen Polizei in einem Mitgliedstaat auszahlte, was 1,4 Mio. EUR als Erstattung für den Erwerb von fünf Booten und eine Rückstellung von 7 % für damit verbundene Gemeinkosten, einschließlich Mehrwertsteuer, umfasste; entnimmt der Bewertung des Rechnungshofs, dass für den Erwerb von Booten für Polizeischulungen vor dem Hintergrund von Artikel 186 Absatz 4 Buchstabe c der Haushaltsordnung die Mehrwertsteuer nicht hätte erstattet werden dürfen, da es sich bei der Begünstigten um eine Behörde des öffentlichen Rechts handelt, die Tätigkeiten als staatliche Behörde ausübt, weshalb dieser Teil der Finanzhilfe, der sich auf 0,2 Mio. EUR beläuft, für vorschriftswidrig befunden wurde; entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Agentur unter Verweis auf Artikel 5 des Beschlusses 2008/617/JI des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in dem festgelegt ist, dass die Spezialeinheiten gemeinsame Schulungen und Übungen sicherstellen, während die Finanzhilfe die von einem Mitgliedstaat koordinierten Tätigkeiten von Spezialeinheiten betraf, der Auffassung war, dass die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 186 Absatz 4 Buchstabe c der Haushaltsordnung und den entsprechenden spezifischen Durchführungsleitlinien der Kommission zur Verwaltung von Finanzhilfen unter förderfähige Kosten falle, sofern sie nicht nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften erstattungsfähig sei und sie mit Schulungs-, Sensibilisierungs- oder ähnlichen Maßnahmen im Bereich der Sicherheit zusammenhänge, mit Ausnahme der von den Mitgliedstaaten entrichteten Mehrwertsteuer, wenn diese im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig werden, insbesondere wenn private Unternehmen die damit verbundenen Dienstleistungen nicht erbringen können; nimmt schließlich für das weitere Vorgehen zur Kenntnis, dass die Agentur zugesagt hat, die Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer bei den operativen Finanzhilfen vor dem Hintergrund der Bemerkungen des Rechnungshofs zu bewerten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur, Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten und den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten, zur Kenntnis; stellt zufrieden fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der oberen Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht sind; fordert die Agentur auf, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen auch der Drehtüreffekt verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2022 sechs Fälle im Zusammenhang mit Interessenkonflikten bearbeitet hat: zwei Fälle im Zusammenhang mit der Rolle des Beraters im Auswahlverfahren, einen bei der Einstellung eines erfolgreichen Bewerbers vor dessen Dienstantritt bei der Agentur aufgetretenen Fall und zwei Fälle betreffend Bedienstete nach dem Ausscheiden aus dem Dienst; stellt ferner fest, dass in diesen Situationen angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, darunter die Erteilung von Genehmigungen der Aufnahme einer Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst mit Auflagen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 einen Hinweisgeberfall bearbeitet hat, der ohne weitere Maßnahmen im Hinblick auf eine mögliche Dienstpflichtverletzung abgeschlossen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>ist besorgt über Medienberichte über Interessenkonflikte bei Bediensteten der Agentur; nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Bürgerbeauftragte im Dezember 2023 beschlossen hat, eine Untersuchung dazu einzuleiten, wie die Agentur damit umging, dass zwei ehemalige Bedienstete Positionen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet aufnahmen; nimmt zur Kenntnis, dass ein Bediensteter Anfang 2022 eine Tätigkeit bei einem wichtigen Technologie-Akteur aufnahm und der zweite Bedienstete später im Jahresverlauf Mitglied des Verwaltungsrats desselben Akteurs wurde; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis und fordert, dass Vorwürfe gründlich untersucht werden und der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse Bericht erstattet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur im Zeitraum zwischen 2020 und 2022 drei als abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigten niederländischen Staatsangehörigen Tagegeld gezahlt hat; stellt fest, dass die Agentur ihren Sitz in den Niederlanden hat und die drei abgeordneten nationalen Sachverständigen gemäß den internen Vorschriften der Agentur daher keinen Anspruch auf diese Zahlungen hatten; stellt ferner fest, dass die Agentur zwar im Dezember 2022 die Zahlung des Tagegelds an die drei abgeordneten nationalen Sachverständigen eingestellt hat, jedoch beschlossen hat, die vor diesem Zeitpunkt geleisteten zu hohen Zahlungen nicht zurückzufordern; stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag im Zusammenhang mit diesen Zahlungen auf 155 553 EUR belief, von denen 90 605 EUR im Jahr 2022 ausgezahlt wurden; ist besorgt über die Mängel im Zusammenhang mit den Ex-ante-Kontrollen der Agentur über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren; entnimmt der Antwort der Agentur auf die Beobachtung des Rechnungshofs, dass die Agentur die Ex-ante-Überprüfungen verstärkt hat, um die Rechtmäßigkeit der finanziellen Ansprüche der Bediensteten vor der Zahlung zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>zollt der Agentur Anerkennung für die Fortschritte, die bei der Umsetzung anhängiger Auditempfehlungen erzielt wurden, wobei 89 % der kritischen oder sehr wichtigen Empfehlungen im Jahr 2022 umgesetzt wurden; stellt fest, dass Ende 2022 die Umsetzung von sieben sehr wichtigen Empfehlungen (die umgesetzt werden sollen und anwendbar sind) im Zusammenhang mit den Berichten über in den Jahren 2018, 2019 und 2021 durchgeführte Audits noch ausstand; stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission den strategischen Plan für die interne Prüfung der Agentur für den Zeitraum 2022-2024 aufgestellt hat, der drei Themen umfasst, darunter eine Prüfung der Koordinierung und der Arbeitsvereinbarungen mit der GD HOME, die 2022 durchgeführt wurde und deren Ergebnisse 2023 erwartet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bei ihrer Selbstbewertung bezüglich der Wirksamkeit ihres Systems der internen Kontrolle mittels sowohl quantitativer Messungen als auch qualitativer Aspekte, einschließlich 76 Indikatoren für die interne Kontrolle, zu dem Schluss gelangt ist, dass insgesamt alle Bestandteile des Systems der internen Kontrolle vorhanden seien, diese in ganzheitlicher Weise funktionierten und 2022 keine nennenswerten Mängel bei der internen Kontrolle festgestellt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die interne Auditstelle der Agentur eine Überprüfung des Rahmens für die interne Kontrolle der Agentur für 2022 abgeschlossen hat und zu dem Schluss kam, dass die Agentur über ein robustes System interner Kontrollen verfügt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2022 eine Risikomanagementstrategie entwickelt und veröffentlicht hat; stellt ferner fest, dass das Risikoprofil der Agentur im Jahr 2022 unter anderem durch den zunehmenden Umfang des Mandats und der Aufgaben, die steigende Nachfrage nach der erfolgreichen Bereitstellung wichtiger IKT-Lösungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die andauernden Reaktionsmaßnahmen zur Abmilderung der sich aus dem Krieg in der Ukraine ergebenden Auswirkungen auf Sicherheit und Strafverfolgung und eine verstärkte aufsichtliche Kontrolle und damit verbundene Kontrolltätigkeiten (auch im Bereich des Datenschutzes) geprägt war; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2022 ihre überarbeitete Betrugsbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2022-2024 angenommen hat, in der die Grundsätze, die Bewertung des Betrugsrisikos, die Ziele der Betrugsbekämpfung und die Maßnahmen dafür erläutert werden, und dass sie die Umsetzung der Maßnahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2017-2020 überprüft hat; nimmt zur Kenntnis, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung eine Untersuchung (in Bezug auf fehlerhafte Dienstreisekostenaufstellungen eines Bediensteten der Agentur) abgeschlossen hat, zu der 2022 der Bericht erstellt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Entscheidungsfindung der Agentur in diesem Fall noch in der Endphase befindet; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen und die endgültige Entscheidung in diesem Fall Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur durch die Einführung einer Podcast-Reihe, die Konsolidierung ihrer Website, die Organisation von Konferenzen, die Veröffentlichung von Berichten (z. B. der Reihe „Spotlight Report“ und des neugestalteten Berichts „In Brief“) und ihre Präsenz in den sozialen Medien (mit mehr als 1 100 Posts im Jahr 2022) verschiedene Maßnahmen zur Steigerung ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit und im Internet fortgesetzt hat; nimmt in diesem Zusammenhang eine Zunahme der Erwähnungen in Medien mit großer Wirkung und einen erheblichen Anstieg der Kennzahlen für die sozialen Medien der Agentur im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einhaltung der Transparenzvorschriften der Union sowie der Grundrechte, der Datenschutzstandards und ihrer Rechenschaftspflicht sicherzustellen, auch bei der Zusammenarbeit mit anderen Agenturen; ist der Auffassung, dass die Offenlegung von Treffen und Interaktionen zwischen der Agentur und Dritten notwendig ist, um eine verbesserte Transparenz sicherzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ernennung des Grundrechtsbeauftragten der Agentur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB am 16. September 2022 beim Gerichtshof der Europäischen Union beantragt hat, zwei Bestimmungen der geänderten Europol-Verordnung für nichtig zu erklären, nämlich die Artikel 74a und 74b, da sie die Rechtssicherheit in Bezug auf die personenbezogenen Daten natürlicher Personen ernsthaft untergrüben und eine Gefahr für die Unabhängigkeit des EDSB darstellten; nimmt zur Kenntnis, dass die Klage des EDSB gegen die geänderte Europol-Verordnung mit Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-578/22 vom 6. September 2023 für unzulässig erklärt wurde und dass sich der EDSB, was die Auswirkungen der angefochtenen Bestimmungen auf seine Entscheidung vom 3. Januar 2022 betrifft, nicht auf diese stützen kann, um seine Klage zu untermauern; nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB gegen den Beschluss in der Rechtssache T-578/22 Rechtmittel eingelegt hat und er gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 damit betraut ist, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur zu überwachen; begrüßt, dass die Agentur Bemühungen unternommen hat, um den Empfehlungen des EDSB nachzukommen, und insbesondere, dass alle Beiträge aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der geänderten Europol-Verordnung inzwischen einer Kategorie betroffener Personen zugeordnet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>erinnert an die Ergebnisse des Prüfungsberichts des EDSB zur Agentur vom 16. Dezember 2022, im Rahmen dessen spezifische Kontrollen der Datensätze von Drittstaatsangehörigen, die sich im Besitz der Agentur befinden, durchgeführt wurden; erinnert daran, dass der EDSB festgestellt hat, dass das allgemeine Verfahren für die Bewertung der von Partnern bereitgestellten Informationen über Minderjährige (einschließlich Minderjähriger unter 15 Jahren) klar und gut entwickelt ist; weist darauf hin, dass der EDSB mehrere Fälle festgestellt hat, in denen den Daten von Minderjährigen, die offenbar im breiteren Kontext einer organisierten kriminellen Vereinigung an einem relativ geringfügigen Verstoß beteiligt waren, derselbe Verdachtsgrad (in Bezug auf die Einstufung) zugewiesen wurde, wobei der Schwellenwert der „strengen Verhältnismäßigkeit“ möglicherweise nicht erreicht wurde; betont, dass die Agentur verpflichtet ist, den in Artikel 30 Absatz 1 der Europol-Verordnung verankerten Grundsatz der strengen Verhältnismäßigkeit zu achten;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>