<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0263</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0097/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2153(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0091/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0097/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2153(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0091/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0097/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2153(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0097/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (im Folgenden „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 78.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 34 571 120 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 5,27 % entspricht; in der Erwägung, dass sich die Behörde aus einem Beitrag der Union (12 932 000 EUR, was einem Anteil von 37,40 % entspricht) und Beiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten (21 076 120 EUR, was einem Anteil von 60,96 % entspricht) finanziert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 zu einer Vollzugsquote von 99,46 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 0,52 % entspricht; stellt jedoch fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 92,07 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 12,95 % entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Behörde bestimmte Maßnahmen wie wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung nutzt; stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2022 insgesamt 17 strategische Ziele für die Leistung in ihren sieben Haupttätigkeitsbereichen festgelegt hat; stellt anerkennend fest, dass die Behörde 15 dieser Ziele erreicht oder übertroffen hat, während die beiden übrigen Ziele aufgrund ihrer Abhängigkeit von den legislativen Fristen der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und technischer Störungen als nicht anwendbar erachtet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 342 Produkte und Dienstleistungen, also 91 % aller Produkte und Dienstleistungen insgesamt, wie geplant von der Behörde geliefert wurden, wobei bei weiteren 20 Produkten und Dienstleistungen geringfügige Verzögerungen auftraten und 13 Produkte und Dienstleistungen nicht vorangebracht wurden, was in vielen Fällen auf die Abhängigkeit von den Fristen für legislative Entscheidungen wie die Überarbeitung von Solvabilität II oder von technologischen Entwicklungen auf dem Markt und konkurrierende Prioritäten zurückzuführen war; erkennt würdigend an, dass die Anzahl der Vorträge der Behörde von 167 im Jahr 2021 auf 214 im Jahr 2022 gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt die zahlreichen Erfolge der Behörde im Jahr 2022 zur Kenntnis, mit denen sie ihre Ziele in den Bereichen aufsichtliche Konvergenz, Verbraucherschutz und Finanzstabilität in hohem Maße erfüllt hat; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Behörde ihren ersten EbAV-Klimastresstest durchgeführt hat, um Erkenntnisse über die Auswirkungen von Umweltrisiken auf den europäischen Sektor für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewinnen, dass sie der Kommission technische Durchführungsstandards zur Festlegung aufsichtsrechtlicher Berichts- und Offenlegungspflichten im Rahmen von Solvabilität II vorgelegt hat, dass sie eine Reihe von Papers, Berichten und Leitlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement von Versicherern, Rückversicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge veröffentlicht hat und dass sie dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des gesamten Legislativverfahrens des Gesetzes über künstliche Intelligenz und der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor Input bereitgestellt und fachliche Beratung geleistet hat; spricht der Behörde seine Anerkennung aus für ihre verschiedenen Initiativen und Maßnahmen im Bereich des digitalen Wandels, mit denen die Behörde die Ziele der Strategie der EU für ein digitales Finanzwesen unterstützt, etwa durch den Beitrag, den die Behörde gemeinsam mit verschiedenen Interessenträgern, beispielsweise dem Europäischen Hochschulinstitut, zur Einrichtung der „EU Supervisory Digital Finance Academy“ geleistet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Behörde erstmals von einer Reihe von Befugnissen und Instrumenten Gebrauch gemacht hat, die ihr durch die Verordnung zur Errichtung der Behörde übertragen wurden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Behörde im Jahr 2022 im Anschluss an ihre Schlussfolgerung, wonach ein von einer slowakischen Versicherungsgesellschaft begangener Verstoß gegen die Eigenkapitalanforderungen aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht angemessen angegangen worden war, eine Empfehlung an die Slowakische Nationalbank richtete; nimmt ferner mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Behörde feststellte, dass die Slowakische Nationalbank gegen Unionsrecht verstoßen hatte, weshalb die Kommission eine förmliche Stellungnahme abgab, in der sie die Slowakische Nationalbank aufforderte, die zur Einhaltung des Unionsrechts erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und dass auf der Grundlage von Artikel 22 der Verordnung zur Errichtung der Behörde eine Untersuchung durchgeführt wurde; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen und Ergebnisse dieser Untersuchung zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Behörde dazu beigetragen hat, für Finanzstabilität zu sorgen und die Verbraucher zu schützen, indem sie die Märkte gründlich überwacht und die Auswirkungen in dem neuen Kontext der nicht provozierten und rechtswidrigen Invasion Russlands in der Ukraine sowie der schrittweisen Straffung der Geldpolitik als Reaktion auf die Rekordinflation in ganz Europa bewertet hat; begrüßt die zum richtigen Zeitpunkt veröffentlichte aufsichtliche Erklärung zur Inflation im Jahr 2022, deren Schwerpunkt darauf lag, wie sich die Inflation auf versicherungstechnische Rückstellungen, Investitionen und Solvenzkapitalanforderungen auswirkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Behörde im September 2022 ihre Strategie für den Zeitraum 2023-2026 vorgelegt hat, in der sie strategische Prioritäten festgelegt hat, einschließlich der Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit des Sektors für Versicherungen und Altersversorgung und der Sicherstellung eines hohen, kohärenten Schutzes der Interessen der Verbraucher in der gesamten Union;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass sich die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) in vielen Bereichen, sowohl im Kerngeschäft als auch in den Unterstützungsbereichen, koordinieren, austauschen und gegenseitig unterstützen; begrüßt, dass sich die ESA bei strategischen Initiativen wie der Entwicklung von Softwareanwendungen, der Netzinfrastruktur und der IT-Beratung zusammengeschlossen haben, indem sie beispielsweise dieselben Lieferanten nutzen; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die 2022 gebilligte Cloud-Strategie der Behörde gemeinsam mit den beiden anderen ESA, anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie den zuständigen nationalen Behörden ausgearbeitet wurde und darauf abzielt, autonomere, stärker automatisierte Produkte sowie Selbstbedienungsprodukte für die Sachverständigen der Behörde und die zuständigen nationalen Behörden bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die Investitionen der Behörde in Projekte im Bereich des digitalen Wandels sowie die entsprechende Zuweisung von Mitarbeitern zu derartigen Projekten, die dazu dienen, ein neues Effizienzniveau zu erreichen, indem unter anderem Geschäftsprozesse automatisiert und gestrafft wurden sowie der Zeitraum bis zur Einführung und die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Funktionen verbessert wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang die 2022 von der Behörde durchgeführten Projekte, deren Schwerpunkt auf der Verbesserung der Datenanalysekapazitäten lag, um das Ziel zu erreichen, die Behörde zu einer vollständig digitalen, datengesteuerten Organisation zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Behörde in Bezug auf den alltäglichen Geschäftsbetrieb eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Kosteneffizienz umgesetzt hat, wie etwa hybrides Arbeiten, Desk-Sharing und moderne Videokonferenzlösungen, die zur Verringerung der Reisetätigkeit geführt haben; stellt fest, dass die Behörde ihr integriertes Talentmanagementsystem weiter verbessert hat, um das institutionelle Wissen, das Fachwissen und die Effizienz bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben zu erhalten, zumal dieses System eine strategische Ausrichtung der Personalverwaltungsprozesse, eine bessere Auswahl von Bewerbern sowie eine bessere Nutzung von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde Daten und Zahlen zu den Auswirkungen dieses Systems zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Behörde zu den Agenturen zählt, die einen Plan zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten vorhalten und eine Umwelterklärung (zum Beispiel eine Berichterstattung über den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck) als Teil ihres jährlichen Tätigkeitsberichts veröffentlichen; zollt der Behörde ferner dafür Anerkennung, dass sie 2022 eine Zertifizierung im Rahmen des Systems der Europäischen Union für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erhalten hat und die förmliche EMAS-Akkreditierung voraussichtlich 2023 erhalten wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der Stellenplan zum 31. Dezember 2022 genau wie im Jahr 2021 zu 99 % besetzt war, wobei von 138 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Bediensteten auf Zeit 137 Bedienstete auf Zeit ernannt waren; stellt fest, dass die Behörde 2022 außerdem 36 Vertragsbedienstete und 24 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt die für das Jahr 2022 gemeldete Aufschlüsselung der Behörde nach Geschlechtern zur Kenntnis, wonach es 15 Männer (65,20 %) und acht Frauen (34,80 %) im mittleren und gehobenen Management und im Verwaltungsrat sowie 104 Männer (53,60 %) und 90 Frauen (46,40 %) im Personal insgesamt gab; weist erneut darauf hin, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wichtig ist, und fordert die Behörde auf, diesem Aspekt künftig bei der Rekrutierung von Personal und bei Ernennungen für ihre obere und mittlere Führungsebene Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt es, dass die Behörde im Jahr 2022 die Umsetzung der (2021 angenommenen) Strategie für Vielfalt und Inklusion und ihres detaillierten Aktionsplans im Einklang mit der Charta der Vielfalt des Netzwerks der EU-Agenturen durch Initiativen fortgesetzt hat, die bereichsübergreifende Maßnahmen umfassen, wie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, eine auf Diversität abzielende Anwerbung und Auswahl von Arbeitskräften, Diskriminierungsprävention sowie Prävention von Belästigung, Mobbing und bewusster und unbewusster Voreingenommenheit sowie die Erhebung von Daten im Zusammenhang mit Vielfalt und Inklusion; stellt fest, dass 2022 ein Fall mutmaßlicher Belästigung gemeldet wurde, der jedoch ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen wurde, da nach einer vorläufigen Bewertung keine Anscheinsbeweise gefunden wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt es, dass sich die Behörde dafür einsetzt, ein vielfältiges und inklusives Arbeitsumfeld zu fördern und anzubieten, das auch den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass 2022 ein interner Koordinator und Botschafter der Behörde für Menschen mit Behinderungen benannt wurde, um die Aufmerksamkeit für diesen besonderen Bereich weiter zu stärken und zu bündeln, und dass eine entsprechende Befragung des Personals und der Führungsebene durchgeführt wurde und Maßnahmen zur Sensibilisierung ergriffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass sich die Behörde nach wie vor nachdrücklich für die Verbesserung des Wohlbefindens der Mitarbeiter und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben einsetzt, wobei positive Ergebnisse in Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligung und ‑zufriedenheit zu verzeichnen sind; stellt fest, dass zu den Schwerpunktbereichen flexible Arbeitsregelungen, Telearbeit, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, Programme für das Wohlergehen sowie unterstützendes Management gehören;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beschaffung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs die Feststellung, dass die Behörde Zahlungen in Höhe von insgesamt 25 607 EUR nach Ablauf eines Vertrags geleistet hat, mit dem die Behörde Telekommunikationsdienste für die Mobilfunkkommunikation für einen Zeitraum von vier Jahren (2017-2021) beschafft hatte; nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass diese Zahlungen vorschriftswidrig waren; nimmt ferner die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass eine Änderung dieses im April 2022 unterzeichneten Vertrags unter Verstoß gegen Anhang I Nummer 1.1 der Haushaltsordnung vorgenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>verweist erneut auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der Union für 2021, namentlich die Bemerkung zu einem Betrag von 288 125 EUR, den die Behörde im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für ihre Räumlichkeiten vorschriftswidrig gezahlt hatte; entnimmt in diesem Zusammenhang dem Bericht der Behörde über die Maßnahmen, die angesichts der Empfehlungen der Entlastungsbehörde (Entlastung 2021) ergriffen wurden, dass die Behörde den Standpunkt vertritt, dass sich eine Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen rechtlich gesehen und in Bezug auf das Ansehen der Behörde negativ ausgewirkt hätte; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass diese Bemerkung nach wie vor offen ist; fordert die Behörde auf, bei der Einleitung des Vergabeverfahrens für einen neuen Mietvertrag alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass es zu Konflikten zwischen den durch den Mietvertrag auferlegten Verpflichtungen und den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung kommt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt die mit den rechtlichen Anforderungen der Behörde konforme Veröffentlichung der Lebensläufe der Mitglieder des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats der Behörde, der Lebensläufe des Vorsitzenden und des Exekutivdirektors der Behörde sowie von Kurzlebensläufen der Abteilungsleiter der Behörde auf der Website der Behörde; nimmt zur Kenntnis, dass für jedes Mitglied des Verwaltungsrats und jedes Mitglied des Rates der Aufseher sowie der höheren Führungsebene der Behörde individuelle Interessenerklärungen und Absichtserklärungen öffentlich zugänglich sind; begrüßt ferner die Veröffentlichung der Zusammenkünfte von Mitgliedern des Personals der Behörde mit Lobbyisten auf der Website der Behörde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt, dass die Behörde im Jahr 2022 ihre Ethikvorschriften für Mitarbeiter und nicht zu den Mitarbeitern zählendes Personal verschärft hat, um den Bemerkungen des Rechnungshofs aus dem Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Behörde für das Jahr 2021 Rechnung zu tragen, damit eine unparteiische, objektive und unabhängige Entscheidungsfindung sichergestellt ist und mögliche Interessenkonflikte umgehend ermittelt und bewältigt werden können; nimmt in diesem Zusammenhang die Überarbeitung der Geschäftsordnung der Behörde, die Annahme der Regeln für Unabhängigkeit und Entscheidungsprozesse zur Vermeidung von Interessenkonflikten für nicht zu den Mitarbeitern zählendes Personal, die Genehmigung einer Überarbeitung des Beschlusses über die Beurteilung des Vorsitzenden und des Exekutivdirektors und die Annahme einer Überarbeitung der Ethikvorschriften der Behörde für die Mitarbeiter zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt in Bezug auf die Meldung von Missständen fest, dass ein Mitglied des Personals im Jahr 2022 Besorgnis über einen möglichen Fall von Unregelmäßigkeiten äußerte und diese Bedenken von der Behörde im Einklang mit den geltenden Vorschriften behandelt wurden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Behörde unverzüglich das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Kenntnis gesetzt hat und dass das OLAF eine Bewertung durchgeführt und den Fall mit der Begründung zurückgewiesen hat, es bestehe kein hinreichender Verdacht, um eine Untersuchung einzuleiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt, dass der Rat der Aufseher der Behörde im Juli 2022 seine Geschäftsordnung überarbeitet hat, um die Feststellung des Rechnungshofs bezüglich der Anwesenheit von Mitgliedern des Rates der Aufseher, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, während der Diskussionen und Abstimmungen umzusetzen; stellt ferner fest, dass der Verwaltungsrat der Behörde im Dezember 2022 einen überarbeiteten Beschluss über die Beurteilung des Vorsitzenden und des Exekutivdirektors im Einklang mit den Feststellungen des Rechnungshofs angenommen hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrollen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2022 die jährliche Bewertung ihres Rahmens für die interne Kontrolle durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass alle Komponenten und Grundsätze umgesetzt werden und wie beabsichtigt funktionieren, wobei einige Verbesserungen erforderlich sind, da ein moderater Mangel festgestellt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass der Interne Auditdienst 2022 einen Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführte Prüfung der Interventionsmaßnahmen der Behörde veröffentlicht hat, der sich an die zuständigen nationalen Behörden und die Marktteilnehmer im Versicherungssektor und im Bereich der betrieblichen Altersversorgung der Union richtet; stellt ferner fest, dass der Ausschuss für Qualitätskontrolle der Behörde einen Überprüfungsbericht zu den Erkenntnissen aus der Zusammenarbeit und Interaktion zwischen der Behörde und den zuständigen nationalen Behörden während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht hat; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über die Umsetzung der Empfehlungen des Interne Auditdienstes und des Ausschusses für Qualitätskontrolle auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt mit Anerkennung zur Kenntnis, dass die Behörde im Jahr 2022 die Auswirkungen der Risiken in Bezug auf unzureichende Kapazitäten für die Umsetzung neuer Befugnisse und Aufgaben bei gleichzeitiger Erfüllung bestehender Verpflichtungen, den Mangel an qualifiziertem Personal mit den erforderlichen Kompetenzen aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit der Attraktivität und der Rekrutierung sowie Bedrohungen der Cybersicherheit und der Geschäftskontinuität ermittelt und überwacht sowie Maßnahmen ergriffen hat, um diese Risiken abzumildern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2022 die verbleibenden Empfehlungen aus der Prüfung betreffend Überwachungsinstrumente im Bereich Verbraucherschutz (2019-2020) weiter umgesetzt hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass diese Prüfung zu vier Empfehlungen führte, die umgesetzt wurden, sodass zwei Empfehlungen des Internen Auditdienstes im November 2021 und zwei weitere Empfehlungen im Juni 2022 offiziell abgeschlossen wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2022 gemeinsam mit den anderen ESA Warnungen an die Verbraucher im Zusammenhang mit risikoreichen und spekulativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit vielen Kryptowerten richtete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>entnimmt den Antworten der Behörde auf die Fragen der Entlastungsbehörde, dass die Behörde derzeit die elektronischen Ausschreibungsinstrumente der Kommission (elektronische Ausschreibung, elektronische Einreichung von Angeboten, elektronische Rechnungsstellung) nutzt und inzwischen auch das Instrument für die Verwaltung der Beschaffungsprozesse genutzt wird (seit Juli 2023); begrüßt es, dass die Ausschreibungsverfahren der Behörde, soweit möglich, Anforderungen an Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten und dass die Bieter unter anderem eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung ökologischer und sozialer Verpflichtungen unterzeichnen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2022 die Ergebnisse ihrer Arbeit in Form von Berichten auf ihrer Website und in den sozialen Medien veröffentlicht hat, wobei die meisten Berichte mit einer Pressemitteilung einhergingen; begrüßt, dass die Berichte in einigen Fällen auch mit Zusammenfassungen, kurzen Clips in den sozialen Medien bzw. kurzen Interviews einhergingen, um den Inhalt einfacher zu erläutern;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>