<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0266</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0123/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2141(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0079/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0123/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2141(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0079/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0123/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2141(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK („Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0123/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültig angenommene Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 119 vom 31.3.2023, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 7 428 456 EUR belief, was einem Anstieg um 1,19 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Agentur („Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, der Rechnungshof habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge für das Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und dass es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle der Agentur für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und dass es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus den Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass dank der Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen im endgültig erlassenen Haushaltsplan eine Vollzugsquote von 99,99 % bewirkt wurde, was gegenüber 2021 ein Anstieg um 0,02 Prozentpunkte ist; begrüßt, dass die Haushaltsvollzugsquote innerhalb des vom Verwaltungsrat festgelegten Schwellenwerts von über 95 % liegt; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 82,78 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 13,44 Prozentpunkte entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur die im Hinblick auf ihre Zielvorgaben erreichten Ergebnisse anhand zentraler Leistungsindikatoren (KPI) bewertet, unter anderem in Bezug auf die Unterstützung von Arbeitsgruppen, Kommunikationstätigkeiten, die zentrale Finanzierung und die zentrale Vergabe öffentlicher Aufträge und die Personalverwaltung; stellt fest, dass die meisten Ziele erreicht wurden, empfiehlt jedoch, sich mit den KPI zu befassen, die noch nicht erfüllt sind oder bei denen langsamer Fortschritte erzielt werden als erwartet (z. B. Verbesserung des Erstattungsverfahrens durch das Instrument „Advance Gateway to Meeting“ (AGM), Unterzeichnung von Verträgen zur Unterstützung der Entwicklung der IKT-Strategie 2022-2025 des GEREK); empfiehlt, dass die Agentur die zentralen Leistungsindikatoren regelmäßig verfeinert, um ihre Arbeitsleistung optimieren zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur weiterhin hochwertige administrative und professionelle Unterstützung für den GEREK-Regulierungsrat, das GEREK-Kontaktnetz, die öffentlichen Nachbesprechungen und die GEREK-Arbeitsgruppen einschließlich der Ad-hoc-Arbeitsgruppen und der Beratungsgruppe des GEREK-Büros geleistet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass die ukrainische Telekommunikationsregulierungsbehörde NKEK als Mitglied ohne Stimmrecht in die Agentur aufgenommen wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Erfolge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Maßnahmen zur Erzielung von Effizienzgewinnen im Jahr 2022 auf mehrere zentrale Bereiche ausgerichtet waren, nämlich auf die Zentralisierung einiger Funktionen, die Vergabe öffentlicher Aufträge, die verstärkte Nutzung von IT-Anwendungen der Kommission oder die Einführung neuer IT-Anwendungen und den Einsatz externer Ressourcen als Ausgleich für fehlende Personalkapazitäten oder für technische Aufgaben und Hilfsaufgaben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge im Jahr 2022 weiter auf interinstitutionelle Vergabeverfahren zurückgegriffen und sich sieben interinstitutionellen Vergabeverfahren angeschlossen hat, was im Berichterstattungszeitraum zum Abschluss von sechs Rahmenverträgen führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass durch die verstärkte Nutzung von IT-Anwendungen oder die Einführung zusätzlicher IT-Anwendungen der Kommission Effizienzgewinne erzielt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 alle grundlegenden Sysper2-Module vollständig integriert und konkret genutzt hat, z. B. Identitätsmanagement, Organisationsmanagement, Verwaltung personenbezogener Daten, Arbeitsbedingungen, Talent- und Dokumentenverwaltung sowie drei der optionalen Module, d. h. zu Gleitzeit, Telearbeit und den individuellen Rechten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass der Agentur seit ihrer Gründung für bestimmte Stellen Personal fehlt; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur, soweit möglich, bestimmte Kapazitätsengpässe kompensiert und der Inanspruchnahme der von der Kommission und anderen Agenturen der Union angebotenen Dienste als primäre Lösung Vorrang einräumt; stellt fest, dass dieser Ansatz auch die Inanspruchnahme von Diensten umfasst, die von dem bei der Kommission angesiedelten Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) und – im Fall von IT- und sicherheitsbezogenen Diensten – vom IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) angeboten werden; begrüßt, dass die Agentur im IT-Bereich sehr erfolgreich mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zusammenarbeitet, etwa beim Hosting, der IT-Entwicklung, der Notfallwiederherstellung, der Entwicklung der neuen Gestaltung der Website der Agentur und anderen IT-Diensten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Behörde vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um den Risiken für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen vorzubeugen, und besteht darauf, dass verstärkt gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere aus Russland oder China, vorgegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 der Haushaltsplan der Union 16 Bedienstete auf Zeit vorsah (gleiche Anzahl der bewilligten Stellen wie 2021); stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 außerdem 19 Vertragsbedienstete, 8 abgeordnete nationale Sachverständige und 10 Zeitarbeitskräfte und Berater beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agentur, ihre Tätigkeit mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2012 zu den dezentralen Agenturen, auch zu der erwarteten kritischen Mindestgröße, in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die größte Herausforderung im Bereich Personalpolitik die hohe Personalfluktuation war, die 2022 auf 16,3 % im Vergleich zu 4,6 % im Jahr 2021 und 5,4 % im Jahr 2020 gestiegen ist; nimmt zur Kenntnis, dass die starke Zunahme der Personalfluktuation insbesondere das Referat Verwaltung und Finanzen betraf; stellt fest, dass die Agentur zur Besetzung der frei werdenden Stellen mit Bediensteten, die über die von der Agentur und ihrer Verwaltung benötigten Kompetenzen verfügen, im Jahr 2022 mehrere Auswahlverfahren eingeleitet hat, um fünf freie Stellen (eine für Bedienstete auf Zeit und vier für Vertragsbedienstete) zu besetzen, für die es keine geeigneten Reservelisten gab, und dass die Agentur die verbleibenden drei frei gewordenen Stellen rasch mit Personen, die auf ihren aktiven Reservelisten standen, besetzt hat; fordert die Agentur jedoch auf, die Gründe der hohen Personalfluktuation zu analysieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Fluktuation in Zukunft zu verhindern, und der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>zollt der Agentur Anerkennung für ihre Initiativen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bediensteten, was unter anderem Rechtsberatung in privaten Angelegenheiten, finanzielle Unterstützung für Kindergärten, Schulgeld für internationale Schulen, Sprachkurse, von der Mehrwertsteuer befreite Waren für abgeordnete nationale Sachverständige, ein Einführungsprogramm für Neuankömmlinge und Unterstützung für mit nach Lettland umziehende Familienangehörige betrifft und von denen einige in Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen Lettlands betrieben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt, dass 2022 wie schon 2021 mit Blick auf das gesamte Personal mit einem Anteil von 52 % Frauen und 48 % Männern insgesamt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde; besteht darauf, dass die Bemühungen um die Aufrechterhaltung eines angemessenen Geschlechterverhältnisses unter den Bediensteten der Agentur verstärkt werden; nimmt zur Kenntnis, dass es in der Agentur nur drei Positionen der mittleren Führungsebene gibt und dass auch dort mit einer Frau und zwei Männern ein akzeptables Geschlechterverhältnis erreicht wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass sie der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt ihres Berichts und ihrer Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Mobbing oder sexueller Belästigung gemeldet wurden, und fordert die Agentur auf, ihre Arbeit fortzusetzen und auszubauen, damit auch künftig keine derartigen Fälle auftreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bedauert, dass die Agentur die „Charta für Vielfalt und Inklusion“ nicht angenommen hat, mit der – ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – Gleichbehandlung und Chancengleichheit gefördert werden sollen; weist darauf hin, dass eines der Ziele der Charta darin besteht, kurz- bis mittelfristig mindestens 40 % der Stellen in der mittleren Führungsebene mit dem unterrepräsentierten Geschlecht zu besetzen; nimmt die Antwort der Agentur auf den standardisierten Fragebogen zur Entlastung zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass es der Annahme der Charta nicht entgegensteht, wenn sowohl für höhere als auch für mittlere Führungskräfte eine ungerade Zahl an Stellen vorgesehen ist; legt der Agentur nahe, die Charta anzunehmen und sich tatkräftig an Initiativen zu beteiligen, mit denen Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur ihr Praktikumsprogramm im Jahr 2022 fortgesetzt hat; stellt fest, dass insgesamt sieben Praktikanten in den Dienst der Agentur getreten sind und 15 Praktikanten am Praktikumsprogramm der Agentur teilgenommen haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur auf ihrer Website die Lebensläufe und Interessenerklärungen ihres Verwaltungsrats veröffentlicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Statutsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, Praktikanten und Zeitarbeitskräfte, bevor sie ihre Tätigkeit bei der Agentur aufnehmen, eine Interessenerklärung vorlegen müssen, die dann von der Anstellungsbehörde oder dem Direktor geprüft wird, bevor der Beschäftigungsvertrag gebilligt wird; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Bediensteten diese Erklärung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig aktualisieren müssen, um Ad-hoc-Interessenkonflikte zu beheben, und die Agentur vorab von allen externen Tätigkeiten, beruflichen Verpflichtungen während des Urlaubs, der Annahme von Geschenken, der beruflichen Tätigkeit des Ehemanns bzw. der Ehefrau und möglichen Konflikten durch Veröffentlichungen oder Reden bzw. Ansprachen in Kenntnis setzen müssen; nimmt zur Kenntnis, dass Statutsbedienstete und Praktikanten nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis verpflichtet sind, der Agentur ihre geplante künftige berufliche Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses offenzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Direktor der Agentur einen Vermerk zur Bewältigung von Interessenkonflikten von Bediensteten im Laufe der Auswahl- und Einstellungsverfahren angenommen hat, in dem von den Bediensteten verlangt wird, alle beruflichen bzw. persönlichen Beziehungen zu Bewerberinnen und Bewerbern anzugeben, unabhängig davon, ob diese Beziehung einen Interessenkonflikt darstellt; nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Bediensteten dabei auch darlegen sollen, ob sie die Unparteilichkeit wahren können; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitglieder des Auswahlausschusses, sobald die Namen der Bewerberinnen und Bewerber offengelegt wurden, eine Erklärung zu Interessenkonflikten vorlegen müssen, die mit dem genannten Vermerk sowie mit den Leitlinien zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in Bezug auf Bedienstete, die an Auswahl-, Einstellungs- oder Neueinstufungsverfahren der Agentur beteiligt sind, im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat die Betrugsbekämpfungsstrategie 2023-2025 der Agentur angenommen hat, mit der die Aufdeckung, Sanktionierung und Prävention von Betrug verbessert und anderen rechtswidrigen Handlungen, durch die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigt werden könnten, entgegengewirkt werden soll; begrüßt, dass die Agentur in Sysper die Module zu Ethikangelegenheiten in Betrieb genommen hat, und stellt fest, dass sich diese Module auf die Erklärung zu Interessenkonflikten, die Erklärung zu Geschenken oder Bewirtung, die Erklärung zur Veröffentlichungen, den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit, den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit während des Urlaubs aus persönlichen Gründen und die Erklärung zur beruflichen Tätigkeit des Ehemanns bzw. der Ehefrau beziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Agentur ihre Wahrnehmbarkeit in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien verbessern muss, damit ihre Arbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur seit Februar 2022 das Instrument der Kommission für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) nutzt, mit dem sie ihre Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge weiter gestrafft hat und die Verwendung der aktuellen Vorlagen und bewährten Verfahren der Kommission in jedem Verfahrensschritt sichergestellt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur zur Verbesserung der Cybersicherheit und des Schutzes der in ihrem Besitz befindlichen digitalen Aufzeichnungen die Zwei-Faktor-Authentifizierung und Firewalls für Web-Anwendungen einsetzt und automatisierte Sicherungen und (falls anwendbar bzw. möglich) Verschlüsselung vornimmt und regelmäßige Tests zur Wiederherstellung betriebswichtiger Systeme durchführt; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur zudem einen softwarebasierten Schutz für Endnutzergeräte wie Laptops und Mobiltelefone einsetzt und die vom CERT-EU bereitgestellten Dienste für IKT-Sicherheit in Anspruch nimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agentur, sich vorrangig mit den neuen Rechtsvorschriften zur Festlegung von Cybersicherheitsmaßnahmen in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu befassen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass durch die Cybersicherheitsverordnung kleine Agenturen wie das GEREK-Büro unverhältnismäßig stark belastet werden könnten, wodurch die Einhaltung der Vorschriften gefährdet sein könnte; fordert die Kommission auf, dies in den Programmplanungszyklen der nächsten Jahre zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass der Verwaltungsrat der Agentur die EMAS-Zertifizierung als Ziel festgelegt hat, das in den nächsten drei Jahren erreicht werden soll; hat Kenntnis davon erlangt, dass die Agentur mit den internen Vorbereitungen auf die Zertifizierung begonnen hat, was weitere Aktualisierungen bei der Berechnung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks der Agentur, die Mitwirkung an der Verwaltungspartnerschaft der EU-Agenturen im EU-Netzwerk für die Ökologisierung und andere Maßnahmen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt mit Wertschätzung, dass die nationale Regulierungsbehörde der Ukraine an der täglichen Arbeit der Agentur mitwirkt; zollt der Agentur und ihren Mitgliedern höchste Anerkennung dafür, dass ein Kooperationsrahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Konnektivität eingerichtet und der Weg für die Angleichung der Vorschriften der Ukraine für die elektronische Kommunikation an den Telekommunikationsrahmen der Union geebnet wurde; begrüßt zudem, dass auf der Grundlage von Daten, die die Agentur von Mobilfunkbetreibern aus der Union und der Ukraine über die angewandten Maßnahmen in Bezug auf Endkunden erhoben hat, eine gemeinsame Erklärung vereinbart werden konnte, mit der ein stabiler Rahmen geschaffen wurde, mit dem dazu beigetragen wird, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit ihren Familien und Freunden in der Heimat in Kontakt bleiben können und weiter Zugang zu Informationen von dort haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>zollt der Agentur Anerkennung für ihre Bemühungen im Jahr 2022, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für ihr Mandat und ihre Arbeit in Lettland durch kleinere Kommunikationsinitiativen zu schärfen, z. B. durch die Einladung von Studenten der Stradiņš-Universität Riga zu einem Besuch in der Agentur, durch die Förderung einer Partnerschaft, mit der das Wissen der Öffentlichkeit in Bezug auf die Tätigkeit der EU-Agenturen, insbesondere in Lettland, gemehrt wird, und durch den Livestream einer Veranstaltung zur Feier des Europatags in Lettland, die dort von der Vertretung der Kommission organisiert wurde, sowie durch weitere Veranstaltungen; fordert die Agentur auf, weiter daran zu arbeiten, ihren Bekanntheitsgrad insbesondere im Gastmitgliedstaat zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass sich die Außenstellen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission in Riga und die Agentur nunmehr gemeinsam darum bemühen, ein gemeinsames Europahaus als gemeinsame Vertretung aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in Lettland einzurichten, in dem auch die Agentur selbst untergebracht sein soll;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>