<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0267</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0132/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2154(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0092/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0132/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2154(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0092/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0132/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2154(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts („Institut“) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0132/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Instituts für das Haushaltsjahr 2022 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 489 vom 22.12.2022, S. 56.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 406 585 390,99 EUR belief, was einem Anstieg um 12,65 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des Instituts hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Instituts für das Haushaltsjahr 2022 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Instituts zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Vollzugsquote von 94,03 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 3,88 Prozentpunkte entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 98,42 % lag, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 1,06 Prozentpunkte entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der endgültige Haushalt des Instituts das Ergebnis einer Änderung um 656 930,67 EUR ist, die sein Verwaltungsrat infolge von Änderungen am Jahresarbeitsprogramm 2022 des Instituts angenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Bemerkung des Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der nachträglich von einem unabhängigen externen Prüfer geprüften Finanzhilfen des Instituts zur Kenntnis, bei denen für das Jahr 2021 eine Fehlerquote von 1,73 % (gegenüber 0,66 % im Jahr 2020) ermittelt wurde; betont, dass die Fehlerquote zwar noch unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt, es aber dennoch möglich ist, dass durch die kritischen Risiken aufgrund der Mittelaufstockung, des Mandats und der Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa in Kombination mit der gestiegenen Zahl der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KICs) die Fähigkeit des Instituts beeinträchtigt werden könnte, die KICs wirksam zu beaufsichtigen und zu überwachen, was künftig höhere Fehlerquoten und nicht erkannte Unregelmäßigkeiten zur Folge haben könnte; fordert das Institut auf, konkrete Schritte zur Verringerung der Fehlerquote zu unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Institut zweimal im Jahr 2022 im Zusammenhang mit Finanzhilfen angefallene Verzugszinsen in Höhe von 32 070 EUR zahlen musste; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Institut in beiden Fällen die vorgeschriebenen Fristen nicht ausreichend überwacht hat, was auf eine Schwachstelle im Zahlungsworkflow des Instituts hinweist; stellt fest, dass der Antwort des Instituts auf die Bemerkung des Rechnungshofes zu entnehmen ist, dass das Institut im Jahr 2023 seine Verfahren für die Finanzhilfeverwaltung überprüft und die zuständigen Mitarbeiter entsprechend geschult hat und nun das IT-System der Kommission für die Finanzhilfeverwaltung (eGrants) nutzt, wodurch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens ähnlicher Fehler in der Zukunft erheblich verringert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Institut ein System zentraler Leistungsindikatoren (KPIs) verwendet, die mit operativen Tätigkeiten, der Governance und der Kommunikation des Instituts verknüpft sind; stellt zudem fest, dass das Institut mit etwas Verspätung etwa 95 % seines Arbeitsprogramms 2022 umgesetzt hat; stellt fest, dass das Institut im Rahmen der Neuen Europäischen Innovationsagenda mit neuen, im ursprünglichen Plan nicht vorgesehenen Tätigkeiten betraut wurde und dass für die Ausführung dieser Tätigkeiten keine zusätzlichen Mittel zugewiesen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass das Institut im Jahr 2022 seine Relevanz noch einmal ausgeweitet hat, indem es fast 1 670 innovative Produkte und Dienstleistungen förderte, Tausende von Unternehmern schulte und 5 600 Start-up- und Scale-up-Unternehmen unterstützte, wozu Investitionen von fast 6 Mrd. EUR eingeworben werden konnten; stellt ferner fest, dass das Institut mit dem Übergang zu einem mehrjährigen Finanzierungsmodell seine Integration in Horizont Europa abgeschlossen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass das Institut bei der Umsetzung der 2021 gestarteten Pilotinitiative „Innovation Capacity Building for Higher Education“ (Aufbau von Innovationskapazitäten im Hochschulbereich) Fortschritte erzielt und damit für ein gestiegenes Interesse und eine höhere Beteiligung von Hochschuleinrichtungen gesorgt hat; stellt fest, dass das Institut mit dem Start seiner Initiative „Talente im Bereich technologieintensive Innovation“, deren Ziel die Qualifizierung, Umschulung und Weiterbildung von mindestens einer Million Talenten in den nächsten drei Jahren ist, einer der wichtigsten Beitragenden und Akteure der europäischen Innovationssysteme ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt, dass das Institut die Bevölkerung der Ukraine nach dem unrechtmäßigen und unprovozierten Einmarsch Russlands im Februar 2022 unterstützt hat und Studenten, Unternehmern, Forschern, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen zur Seite gestanden hat; stellt zudem fest, dass das Institut im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas die Akademie der Europäischen Batterie-Allianz ins Leben gerufen hat und dass dem Institut in diesem Zusammenhang erstmals größere Mittel aus einem anderen Programm zugewiesen wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Effizienzsteigerungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass das Institut mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung eine Vereinbarung unterzeichnet hat, die mehrere gemeinsame Aktivitäten und Sicherheitsbewertungen vorsieht; weist erneut darauf hin, dass durch gemeinsame Aktivitäten unterschiedliche Perspektiven eingebracht werden, Doppelarbeit verringert und das Lernen verbessert wird und die Beziehungen zwischen den Beteiligten gefestigt werden; stellt ferner fest, dass das Institut zur Verbesserung der Effizienz den Übergang von Horizont 2020 zu Horizont Europa im Jahr 2021 eingeleitet und im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit der Kommission abgeschlossen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass das Institut verschiedene Effizienzüberprüfungen seiner Verfahren durchgeführt und Stellenbeschreibungen, Leistungsziele der Bediensteten sowie die Aufgaben- und Mittelverteilung entsprechend geändert hat; nimmt zur Kenntnis, dass das Institut 2022 eine Umstrukturierungsmaßnahme durchgeführt und unter anderem das Dokument „Way of Working“ angenommen hat, um die Effizienz in Bereichen wie E-Mail-Nutzung, Besprechungen und Telearbeit zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt, dass das Institut 2022 neue IT-Instrumente zur Unterstützung seiner Verwaltungstätigkeiten, darunter das Instrument für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge, Q-Sign (elektronische Signatur) und mehrere Module des Informationssystems der Kommission für die Verwaltung von Humanressourcen (SYSPER), mit dem Ziel eingeführt hat, seine operative Effizienz und Leistungsfähigkeit zu verbessern; fordert das Institut auf, zu ermitteln, welche weiteren internen Verfahren durch neue IT-Instrumente gestrafft werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hält es für geboten, die Digitalisierung des Instituts voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass das Institut in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um zu verhindern, dass sich zwischen den Agenturen der Union eine digitale Kluft auftut; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Risiken für die Sicherheit von online verarbeiteten Informationen vorzubeugen, und besteht darauf, dass verstärkt gegen Cyberangriffe oder Infiltrationsversuche, insbesondere aus Russland oder China, vorgegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 mit 40 von 45 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit (gleiche Anzahl der bewilligten Stellen wie im Jahr 2021) 93 % der Planstellen besetzt waren; weist darauf hin, dass im Jahr 2022 bei dem Institut außerdem 25 Vertragsbedienstete, 10 Zeitarbeitskräfte und ein abgeordneter nationaler Sachverständiger beschäftigt waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist besorgt darüber, dass auf die anhaltende Unterbesetzung des Instituts, auf die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht hingewiesen hatte, nicht mit der Schaffung zusätzlicher Stellen reagiert wurde; betont, dass das Institut Anfang 2023 erneut einen Antrag auf zehn zusätzliche Stellen gestellt hat, die es benötigt, um sein Arbeitsprogramm 2024 umsetzen zu können; weist darauf hin, dass die Ressourcen des Instituts an die Erwartungen an sein Mandat angepasst werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, wie die Posten in der oberen und mittleren Führungsebene des Instituts auf die Geschlechter verteilt sind, wobei 5 von 8 Führungskräften Männer sind; ist besorgt darüber, dass im Verwaltungsrat des Instituts 9 von 14 Mitgliedern Männer sind; nimmt zur Kenntnis, wie die Geschlechter im gesamten Personalbestand des Instituts verteilt sind, wobei 28 von 65 Beschäftigten Männer sind; stellt fest, dass der Strategie- und Aktionsplan des Instituts für die Gleichstellung der Geschlechter 2022 genehmigt wurde; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert das Institut auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen auf seiner oberen und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat des Instituts zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist besorgt hinsichtlich der geografischen Ausgewogenheit auf der oberen und mittleren Führungsebene des Instituts, da nur eine Führungsperson aus Mittelosteuropa stammt; beharrt darauf, dass hier Verbesserungen vorgenommen werden; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde hierüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die Initiativen des Instituts zur Herbeiführung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses wie das Programm „Girls Go Circular“ für Schulen oder das Programm „Supernovas“, mit denen die unternehmerischen Kompetenzen und die Führungsstärke von Frauen gefördert werden sollen; stellt zudem fest, dass das Institut 2023 die Charta des Netzwerks der EU-Agenturen für Vielfalt und Inklusion angenommen und damit sein Bekenntnis bekräftigt hat, bei jedem Karriereschritt für Chancengleichheit zu sorgen und ein bestärkendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Vielfalt als Quelle für Innovation, als Bereicherung und als Zeichen für Kreativität gesehen und die Inklusion von den Führungskräften und allen Bediensteten gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass das Institut 2022 den Großteil der SYSPER-Module eingeführt hatte und 2023 mit der Einführung fortfährt; nimmt zur Kenntnis, dass das Institut die Charta des Netzwerks der EU-Agenturen für Vielfalt und Inklusion angenommen und damit erneut bekräftigt hat, dass es für Chancengleichheit sorgen und ein bestärkendes Arbeitsumfeld schaffen will; nimmt zudem zur Kenntnis, dass das Institut mehrere Maßnahmen für die Bediensteten zur Verbesserung des Wohlergehens am Arbeitsplatz und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben umgesetzt hat, die unter anderem die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel, die Anmeldung ihrer Kinder in internationalen Kindergärten sowie flexible und hybride Arbeitsbedingungen betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass das Institut im Rahmen seines gezielten Schulungsprogramms, das entsprechend dem Bedarf des Instituts und seines Personals entwickelt wurde, um die allgemeine Leistung zu verbessern, weiterhin Online-Schulungen für sein Personal anbietet, etwa zu den Themen Ethik und Integrität, Prävention von Mobbing bzw. sexueller Belästigung, Datenschutz, Effizienz in hybriden Sitzungen, Sensibilisierung für IT-Sicherheit und Sicherheitsschulungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt, dass 2022 zwei Praktikumsausschreibungen veröffentlicht wurden; stellt fest, dass infolgedessen im Laufe des Jahres insgesamt 23 junge Fachkräfte an Praktika am Institut teilgenommen haben, d. h. ihre Praktika 2022 entweder aufgenommen oder abgeschlossen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass ein ehemaliges Kommissionsmitglied und ein ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments als Mitglieder des Verwaltungsrats je Verwaltungsratssitzung, an der sie teilgenommen haben, ein Honorar von je 2 000 EUR aus dem Haushalt des Instituts erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist besorgt darüber, dass 2022 ein Fall von Mobbing bzw. sexueller Belästigung gemeldet und eine Verwaltungsuntersuchung eingeleitet wurde, die noch nicht abgeschlossen ist; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen so bald wie möglich Bericht zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass das Institut über eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass es der agenturübergreifenden Taskforce von Vertrauenspersonen angehört; sieht dem Erhalt des einschlägigen Berichts und der einschlägigen Empfehlungen erwartungsvoll entgegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass das Institut Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen und Hinweisgeber zu schützen; nimmt zur Kenntnis, dass das Institut auf seiner Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder seines Verwaltungsrats und seiner Leitungsebene veröffentlicht hat; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass das Institut monatlich auf seiner Website Informationen über alle Sitzungen des Verwaltungsrats und der Leitungsebene und über deren Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Sitzungen veröffentlicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass das Institut eine Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten bei seinen Bediensteten angenommen hat, darunter auch Verfahren für die Abgabe und Bewertung jährlicher Interessenerklärungen und ein Verfahren zur Regelung von Fällen von Vertrauensbruch im Zusammenhang mit den Vorschriften des Instituts zu Interessenerklärungen; stellt zudem fest, dass das Institut einen Konflikt- und Beratungsausschuss eingerichtet und Sensibilisierungsveranstaltungen für die Bediensteten zu Ethik und Integrität durchgeführt hat und derzeit einen Beschluss zu Dokumentenvorlagen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Interessenkonflikte erarbeitet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Instituts in Bezug auf die Interessenerklärungen seiner Verwaltungsratsmitglieder, wobei drei verschiedene Interessenerklärungen abgegeben werden, die jährliche Interessenerklärung, die Interessenerklärung zur Bewertung der Vorschläge der KICs und die Interessenerklärung zum Geschäftsplan der KICs; stellt fest, dass bei einigen Verwaltungsratsmitgliedern in der jährlichen Interessenerklärung Interessenkonflikte festgestellt wurden, sie daraufhin informiert wurden und Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass das Institut an einer neuen Strategie für die Prüfung von Beschränkungen und Verboten arbeitet, die nach der Beendigung des entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses greifen und für die Übernahme bestimmter Positionen durch Führungskräfte nach ihrer Dienstzeit gelten sollen; stellt fest, dass in dieser Strategie die Positionen aufgeführt sind, die nach der Dienstzeit nicht übernommen werden dürfen, und die Kriterien festgelegt werden, nach denen solche beruflichen Veränderungen künftig verboten sind, wobei eine Frist von zwei Jahren gilt; begrüßt, dass das Institut außerdem Anfang 2024 eine Strategie bzw. einen Beschluss zu Korruption annimmt, die bzw. der als Ausgangspunkt für die Entwicklung der einzuführenden internen Korruptionsbekämpfungsmechanismen dient;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das OLAF nach zwei verschiedenen Untersuchungen zwei Empfehlungen abgegeben hat, von denen eine im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt wurde und die andere sich derzeit in Umsetzung befindet; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde über die Weiterverfolgung der Empfehlungen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Institut seine Wahrnehmbarkeit in den klassischen Medien, im Internet und in den sozialen Medien verbessern muss, damit seine Arbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vergabe öffentlicher Aufträge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass das Institut bei drei geprüften Verwaltungszahlungen (in Höhe von 337 116 EUR) die Mittelbindungen erst nach Unterzeichnung der entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen genehmigt hat; betont, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, da der Rechnungshof schon in seinem Bericht 2021 einen entsprechenden Vorfall feststellte; weist erneut darauf hin, dass dies gegen Artikel 73 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> (Rahmenfinanzregelung) verstößt; entnimmt der Antwort des Instituts, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die uneingeschränkte Einhaltung dieser Bestimmung sicherzustellen, d. h. durch spezielle Informationsveranstaltungen für Bedienstete, die Aktualisierung der bestehenden Verfahren und die Stärkung der diesbezüglichen internen Kontrollen; fordert das Institut nachdrücklich auf, umgehend tätig zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, damit alle finanziellen Transaktionen mit der Rahmenfinanzregelung im Einklang stehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass das Institut die mit dem Verwaltungsratsbeschluss 12/2022 angenommene Überführung der internen Auditstelle des Instituts in eine KIC-Überwachungs- und -Aufsichtsstelle mit Wirkung zum 1. April 2022 abgeschlossen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die interne Rechnungsprüfung jetzt vom Internen Auditdienst (IAS) der Kommission durchgeführt wird; stellt fest, dass außerdem die Rolle des Koordinators für die interne Kontrolle gestärkt wurde, zu dessen Aufgaben die Koordinierung der Tätigkeiten der internen Kontrolle und die Berichterstattung im Institut, die Umsetzung von Prüfungsempfehlungen, die Koordinierung der Prüfungen, die Zusammenarbeit mit externen Rechnungsprüfungsstellen und die Mitwirkung beim Finanz- und Betriebsmanagement in Bereichen wie Beschaffung, Auftragsausführung, Zahlungen und Berichterstattung gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2022 mit den Vorbereitungen für den strategischen Plan für die interne Prüfung 2023-2025 des Instituts begonnen hat; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der IAS eine 2023 abgeschlossene Prüfung des Umgangs mit Sachverständigen im Institut eingeleitet hat, um die Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle in Bezug auf den Umgang mit Sachverständigen, einschließlich ihrer Auswahl, Beauftragung und Bezahlung im Institut, zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die Umsetzung einer wichtigen Empfehlung des IAS aus der Prüfung der Personalverwaltung 2021, bei der es um das Beurteilungs- und Neueinstufungsverfahren ging, erheblich – nämlich um 15 Monate – verzögert hat; stellt fest, dass zu den festgestellten Risiken mögliche Verzögerungen und Ineffizienzen beim Verfahren gehören, wie auch die Möglichkeit falsch begründeter Managemententscheidungen, die in Überprüfungsverfahren oder vor Gericht angefochten werden können, ferner Unzufriedenheit und Demotivation der Bediensteten, Befürchtungen, dass der Ausschuss für Neueinstufungen seine Aufgabe nicht erfüllt, und der allgemeine Verlust an Plausibilität des Neueinstufungsverfahrens und des Überprüfungsmechanismus, was sich demotivierend auf die Bediensteten auswirkt; fordert das Institut auf, mit vorausschauenden Maßnahmen möglichen Verzögerungen und Ineffizienzen bei Beurteilungs- und Neueinstufungsverfahren vorzubeugen und der Entlastungsbehörde über diesbezüglich erzielte Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass das Institut seine Zusammenarbeit mit dem OLAF durch bilaterale Treffen und Sensibilisierungsveranstaltungen zur Betrugsbekämpfung verstärkt hat; stellt ferner fest, dass das Institut seine im Mai 2021 angenommene Betrugsbekämpfungsstrategie 2021-2023 umgesetzt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass das Institut eine Risikobewertung durchgeführt und im Risikoregister 2022 des Instituts verzeichnet hat, wobei Risiken festgestellt wurden, nämlich die Nichtumsetzung einiger Elemente des Jahresarbeitsprogramms infolge von Personalmangel, die mangelhafte Umsetzung der KIC-Vereinbarungen und Verzögerungen bei seinen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und bei der Einführung des IT-Systems der Kommission; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Institut im Rahmen einer Bestellung einer Softwareerneuerung im Vorfeld nicht geprüft hatte, ob der Auftragnehmer den im geltenden Rahmenvertrag genannten richtigen Preis und Aufschlag verlangt hat, und dass dies gegen die Bestimmungen des Artikels 30 der Rahmenregelung zu Ex-ante-Kontrollen verstößt und die Gefahr birgt, dass das Institut für die erhaltenen Dienstleistungen nicht die korrekten Beträge bezahlt; entnimmt der Antwort des Instituts, dass es bei der Anforderung eines Angebots vom Auftragnehmer eine Aufschlüsselung verlangen wird, aus der der Preis und die Handelsspanne klar hervorgehen, um etwaige preisbezogene Risiken bewerten zu können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass das Institut im Laufe des Jahres 2022 Veranstaltungen organisiert hat, um seine Öffentlichkeitsarbeit in den Mitgliedstaaten und der Union zu verbessern, und auch Tage der offenen Tür veranstaltet hat, um über die Möglichkeiten zu informieren, die sich potenziellen Bewerbern im Institut bieten; stellt ferner fest, dass das Institut außerdem die Initiative „Talente im Bereich technologieintensive Innovation“ ins Leben gerufen hat, die Teil der Neuen Europäischen Innovationsagenda ist und dazu beitragen soll, den Bürgerinnen und Bürgern für die Zukunft Kompetenzen in technologischen Bereichen zu vermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass das Institut mit entsprechenden Maßnahmen im Bereich Umweltmanagement daran arbeitet, klimaneutral zu werden; stellt fest, dass das Institut der größte Innovationsverbund der Union und ein zentrales Instrument im Rahmen von Horizont Europa ist, um den Klimawandel und damit zusammenhängende Probleme zu bekämpfen; begrüßt, dass das Institut im Laufe des Jahres 2022 Maßnahmen ergriffen hat, um seine Umweltziele zu erreichen, nämlich die Einrichtung des Nachhaltigkeitsausschusses, den Beitritt zum Teilnetz für Ökologisierung des Netzwerks der EU-Agenturen und die Durchführung von EITree, einer Veranstaltung, bei der Bedienstete Bäume in einem Stadtgebiet gepflanzt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass die EMAS-Zertifizierung eines der mittel- bzw. langfristigen Ziele des Instituts ist;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>