<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0268</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Asylagentur der Europäischen Union (vor dem 19.1.2022: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0106/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union (vor dem 19.1.2022: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2164(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0102/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Finanzregelung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0106/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union (vor dem 19.1.2022: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2164(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0102/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Finanzregelung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0106/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union (vor dem 19.1.2022: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2164(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0106/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Asylagentur der Europäischen Union („die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 180.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 186 842 192 EUR belief, was einem Anstieg um 12,46 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agentur im Juni 2022 eine Beitragsvereinbarung mit der Kommission für die Durchführung von Phase III des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) „EU-Regionalförderung für schutzbedürftige Migrationssteuerungssysteme in den westlichen Balkanstaaten, Phase III, Vertrag 2“ (nachstehend „IPA III Westbalkan“) mit einem Gesamtwert von 6 Mio. EUR und einem Durchführungszeitraum von 47 Monaten unterzeichnet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur im Jahr 2022 aufgrund der erweiterten Aufgaben im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/2303, die darauf abzielt, die Agentur zu einem Fachzentrum für Asylfragen zu machen, erheblich aufgestockt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass es in der Union im Jahr 2022 fast 1 Million Asylbewerber und etwa 4 Millionen Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, gab;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 bei den für das betreffende Jahr bereitgestellten Mitteln für Verpflichtungen zu einer Haushaltsvollzugsquote von 96,23 % geführt haben, was einen leichten Rückgang von 0,44 % gegenüber 2021 (96,67 %) bedeutet; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den für das betreffende Jahr bereitgestellten Mitteln für Zahlungen bei 89,55 % lag, was einem Rückgang von 1,36 % gegenüber dem Vorjahr 2021 (90,91 %) entspricht; stellt mit Besorgnis eine relativ hohe Verfallsquote (15 %) bei den von 2021 auf 2022 übertragenen Mittel fest, womit die jährliche Zielvorgabe der Agentur von weniger als 10 % verfehlt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt hervor, dass der Verwaltungsrat der Agentur im Jahr 2022 zwei Haushaltsänderungen angenommen hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur zur Jahresmitte eine Überprüfung ihres Haushaltsplans für 2022 vorgenommen hat, in deren Rahmen die Agentur die Kommission um einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 12 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen ersucht hat, um die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen, die sich aus der humanitären Krise ergeben, die durch den rechtswidrigen und grundlosen Einmarsch Russlands in die Ukraine ausgelöst wurde; stellt fest, dass diese Beträge in der ersten Haushaltsänderung der Agentur, die im September 2022 angenommen wurde, enthalten waren; bedauert jedoch, dass bei der Herbstüberprüfung des Haushalts und der Planung der Agentur unvorhergesehene Verzögerungen bei der Ausführung der operativen Pläne im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise festgestellt wurden, was zu einer negativen (zweiten) Haushaltsänderung führte, die vom Verwaltungsrat im November 2022 angenommen wurde und eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 12 Mio. EUR zur Folge hatte; merkt schließlich an, dass die Haushaltsänderungen der Agentur auch die freiwillige Beitragszahlung Dänemarks (zweite Tranche in Höhe von 94 063 EUR) für die Umsetzung des „Fahrplans für die Zusammenarbeit zwischen dem EASO und Ägypten“ sowie die erste Vorfinanzierung (in Höhe von 2 968 129 EUR) für das IPA III Westbalkan widerspiegeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>entnimmt der Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs zu den Beiträgen der assoziierten Schengen-Länder zum Haushalt der Agentur, dass die zwischen der Union und diesen Ländern geschlossenen Abkommen, die als Rechtsgrundlage für die Berechnung dieser Beiträge dienen, unklar sind und unterschiedliche Auslegungen zulassen, sodass die Beiträge der einzelnen assoziierten Schengen-Länder (zum Haushalt der Agentur) aufgrund der Verwendung einer Berechnungsformel, die der Rechnungshof für fehlerhaft hält, zu Minderzahlungen in Höhe von rund 0,7 Mio. EUR (7 %) führen, da der Beitragssatz mit einem Betrag multipliziert wird, der nur den Zuschuss aus dem Unionshaushalt für die Tätigkeiten der Agentur widerspiegelt, während dieser Betrag nach Ansicht des Rechnungshofs auch den Anteil der assoziierten Schengen-Länder umfassen sollte; fordert die Kommission auf, diese Frage bei den anstehenden Verhandlungen mit den assoziierten Schengen-Ländern über neue Abkommen, die die Beteiligung der assoziierten Schengen-Länder an der Tätigkeit der Agentur abdecken werden, zu behandeln, um für mehr Klarheit zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Leistung der Agentur im Jahr 2022 anhand von 204 jährlichen Zielvorgaben gemessen wurde, von denen 48 % übertroffen, 26 % erreicht, 10 % fast erreicht und 12 % verspätet erreicht wurden und 4 % nicht zutreffend waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2022 bedeutende Fortschritte bei der vollständigen Umsetzung der neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2033 erzielt hat; entnimmt dem Überwachungsbericht der Agentur zur Entlastung 2021 (im Folgenden „Überwachungsbericht“) insbesondere, dass die Agentur das Beratende Forum der Generalstaatsanwälte und Leiter von Staatsanwaltschaften sowie den Asyl-Einsatzpool eingerichtet hat, dem Mitte Juni 2023 bereits 360 von den Mitgliedstaaten zugelassene Sachverständige angehörten (von den in der genannten Verordnung geforderten 500), und dass sie den Prozess der Einstellung eines Grundrechtsbeauftragten, der sein Amt im Mai 2023 antrat, sowie Konsultationen mit Interessengruppen im Hinblick auf die Ausarbeitung und Annahme des Beschwerdeverfahrens durchgeführt hat; stellt in Bezug auf den Überwachungsmechanismus fest, dass die Methodik und das Programm derzeit entwickelt werden und ihre Annahme für das erste Quartal 2024 geplant ist, gefolgt von einer Pilotüberwachung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt in Bezug auf den Tätigkeitsbereich, der die Entsendung von Verbindungsbeamten in Mitgliedstaaten und Drittländer umfasst, fest, dass die Agentur aufgrund der begrenzten Personalressourcen die Mitgliedstaaten in Gruppen zusammenfasst, wobei ein Verbindungsbeamter für bis zu vier Mitgliedstaaten zuständig ist, und dass ein Zeitplan für die Entwicklung von Verbindungsbeamten in Drittländern fehlt; erkennt an, dass die Agentur zusätzliche Ressourcen benötigt, um die Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/2303 in diesem Bereich vollständig umzusetzen, und fordert die Kommission erneut auf, bei der Entscheidung über künftige Stellenpläne den betrieblichen Anforderungen der Agentur besser Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>räumt ein, dass die Agentur im Jahr 2022 aufgrund der illegalen Invasion Russlands in der Ukraine vor neuen Aufgaben und vielfältigen Herausforderungen stand; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur auf Antrag der zuständigen nationalen Behörden ihre Tätigkeit auf sechs weitere Mitgliedstaaten ausgedehnt hat, was zu Einsatzplänen in insgesamt 14 Mitgliedstaaten geführt hat; zollt der Agentur dafür Anerkennung, dass sie auch diese Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz unterstützt; stellt ferner fest, dass die Agentur ein Programm für die freiwillige Überstellung von Personen, die aus der Ukraine fliehen, unterstützt hat, damit diese sich in der Union ansiedeln und vorübergehenden Schutz beantragen können, dass sie Schulungen für nationale Verwaltungen zum Thema vorübergehender Schutz durchgeführt hat, dass sie länderspezifische Kommunikationsprodukte (Broschüren, Faltblätter und Poster) mit maßgeschneiderten Informationen zum vorübergehenden Schutz entwickelt hat, dass sie die Erstellung von Situationsanalysen verstärkt hat und dass sie zum ersten Mal Personal in ein Land außerhalb der Union (Moldawien) entsandt hat; würdigt ferner das starke Engagement der Agentur für die externe Dimension des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), mit dem EU+-Ländern bei der Neuansiedlung von 2 585 Personen durch Unterstützung von 13 Auswahl- und drei Vorbereitungsmissionen geholfen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>hebt neben anderen Errungenschaften für 2022 hervor, dass die Agentur rund 3 000 Seiten an Produkten mit Herkunftsländerinformationen erstellt, mehr als 1 000 individuelle medizinische Anfragen im Zusammenhang mit den medizinischen COI-Aktivitäten der Agentur bearbeitet, Schulungen mit einer Rekordzahl von insgesamt 13 000 Teilnehmern durchgeführt und Länderleitlinien (zu Somalia, Afghanistan und Irak) veröffentlicht bzw. aktualisiert hat; begrüßt, dass die Agentur auch die Westbalkanländer unterstützt hat, und zwar durch die Bereitstellung von institutionellem Kapazitätsaufbau, Schulungen und Lernen am Arbeitsplatz zu den wichtigsten Asylverfahren in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Verbesserungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur mit mehreren Agenturen im Bereich Justiz und Inneres (z. B. Frontex, eu-LISA, FRA, CEPOL) zusammenarbeitet, u. a. im Hinblick auf Produkte zum Lagebewusstsein, Unterstützung bei der Bewältigung operativer Herausforderungen (einschließlich des eingesetzten Personals), Lernen und Informationsaustausch sowie Schulung und Kapazitätsaufbau; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit für die richtige Verwendung der Ressourcen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass eu-LISA auf der Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung die Recovery-Site für die logische IKT-Infrastruktur und die Kommunikation der Agentur hostet; fordert die Agentur auf, im Rahmen ihres neuen Mandats weiterhin nach Möglichkeiten für den Austausch über bewährte Verfahren sowie für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die Entwicklung weiterer Synergien mit anderen Agenturen in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu suchen, um die Effizienz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die von der Agentur im Jahr 2022 ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Vereinfachung, wie z. B. Verringerung von Verfahrensschritten, Automatisierung wiederkehrender Aufgaben und Einführung eines Organisationsmodells für die Erbringung horizontaler Dienstleistungen, das das Verwaltungsfachwissen durch Fern-, Vor-Ort- oder Hybridpräsenz näher an den Ort des Geschehens bringt und damit dem betrieblichen Ablauf in den Ländern in Bereichen wie der finanziellen Einleitung von Transaktionen, der IKT-Unterstützung, der rechtlichen Unterstützung und der Verwaltung von Einrichtungen zugutekommt; würdigt die erhöhte Effizienz der Agentur bei der Gewährleistung der Sicherheit des Personals bei Einsätzen in mehr Ländern mit denselben Ressourcen wie 2021; stellt ferner fest, dass die Agentur mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz in den Bereichen Cybersicherheit (z. B. durch einen automatisierten Workflow für die Reaktion auf Vorfälle), Beschaffung (durch die Ernennung von Anlaufstellen für die am häufigsten gekauften Waren und Dienstleistungen, um die Qualität und Aktualität der Verfahren zu verbessern und bereits in den frühen Phasen der Beschaffung Unterstützung zu leisten), IKT (indem den Nutzern ein einziger Bezugspunkt für den Status ihrer Anfragen zur Verfügung gestellt wird) und Personal (durch die Eröffnung der ersten SYSPER-Module u. a. zu Identität, Organisation, pflegenden Angehörigen, personenbezogenen Daten und Zeitmanagement sowie eines HR-Ticketsystems für Unterstützungsdienste für das gesamte Personal der Agentur) umgesetzt hat; fordert die Agentur auf, das Instrument der Kommission zur Verwaltung des öffentlichen Beschaffungswesens vollständig umzusetzen; entnimmt dem konsolidierten Tätigkeitsbericht der Agentur für 2022 (im Folgenden „CAAR 2022“) eine erneute Erhöhung des Anteils der für die operativen Tätigkeiten der Agentur bereitgestellten Mittel auf 79,13 % im Jahr 2022 (gegenüber 72,14 % im Jahr 2021 und 68,68 % im Jahr 2020);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Bedauern, dass die Agentur nicht zu den Agenturen gehört, die Tätigkeitsprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten aufgestellt, eine Form der Umweltberichterstattung in ihre jährlichen Tätigkeitsberichte integriert und die EMAS-Eintragung erhalten haben; hebt jedoch ausgehend von den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments hervor, dass die Agentur im Jahr 2022 eine erste Phase zur Vorbereitung der Gestaltung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems eingeleitet und vorbereitende Maßnahmen für die nachfolgenden Phasen getroffen hat; fordert die Agentur auf, sich weiterhin am Kapazitätsaufbau zu beteiligen und mit anderen Agenturen und Organen der Union zusammenzuarbeiten, um das EMAS-Zertifizierungsverfahren der Agentur zu beschleunigen; hebt hervor, dass die Agentur Umweltaspekte in die technischen Spezifikationen oder Zuschlagskriterien aufnimmt, z. B. bei Bauaufträgen, Verpflegungsdienstleistungen, Reinigungsdiensten usw.; fordert die Agentur auf, auch die Entwicklung einer Strategie für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen in Betracht zu ziehen;<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> </STRING></STRING>fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Umsetzung nachhaltiger und energieeffizienter Zwischenlösungen sowohl für ihre Infrastruktur als auch für interne Prozesse in Erwägung zu ziehen, wie z. B. die verstärkte Nutzung digitaler Instrumente und der digitalen Dokumentenverwaltung;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt die Geschlechterverteilung der Agentur zur Kenntnis: neun Männer (69 %) und vier Frauen (31 %) in der oberen und mittleren Führungsebene (gleiche Verteilung wie 2021), 27 Männer (48 %) und 29 Frauen (52 %) im Verwaltungsrat (bessere Verteilung als 2021) und 203 Männer (39 %) und 316 Frauen (61 %) im gesamten Personal (gleiche Verteilung wie 2021); weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Belegschaft gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen auf höherer und mittlerer Führungsebene Rechnung zu tragen; begrüßt die Zusage der Agentur, in ihre künftige Personalstrategie Maßnahmen aufzunehmen, die der Förderung der Vertretung von Frauen und Männern und der Vielfalt in der Agentur Vorrang einräumen und auf angehende Führungskräfte zugeschnittene Programme zur Entwicklung von Führungsqualitäten fördern; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Zusage Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2022 zu 90 % ausgeführt war (87 % im Jahr 2021), wobei 333 Bedienstete auf Zeit von 371 im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union genehmigten Stellen für Bedienstete auf Zeit ernannt wurden (gegenüber 366 genehmigten Stellen im Jahr 2021); begrüßt einen erneuten Anstieg der Belegungsrate der Agentur; bedauert einen Anstieg der Fluktuationsrate der Agentur von 4,1 % im Jahr 2021 auf 8,2 % im Jahr 2022; stellt fest, dass die Agentur 2022 darüber hinaus 184 Vertragsbedienstete und zehn abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; hebt hervor, dass die Kommission der Agentur im Rahmen des Krieges in der Ukraine und der Umsetzung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz 90 zeitlich befristete Stellen für Vertragsbedienstete für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt hat; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 29 Stellenausschreibungen veröffentlicht und 138 Stellenausschreibungen für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete veröffentlicht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die Richtlinie der Agentur zum Schutz der Menschenwürde und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung, die Umsetzung der Vorschriften der Kommission über die Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren sowie die internen Leitlinien für Ersuchen um Unterstützung nach Artikel 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union; entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass im Jahr 2022 drei Fälle von Belästigung bei der Agentur eingegangen sind, von denen zwei zurückgewiesen wurden, da kein Anscheinsbeweis für eine Belästigung vorlag, und ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen wurden, während im dritten Fall eine Verwaltungsuntersuchung eingeleitet wurde; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Untersuchung zu unterrichten; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Agentur auf Empfehlung des Internen Auditdienstes der Kommission (IAS) im April 2023 die Leitlinien für Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren angenommen hat; betont, dass insbesondere in einem äußerst anstrengenden und anspruchsvollen Arbeitsumfeld solide Rahmen zur Bekämpfung von Belästigung verfügbar sein müssen; fordert die Agentur auf, ein Schulungsprogramm zu diesem Thema sowohl für Neuankömmlinge als auch für vorhandenes Personal einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>entnimmt den Folgemaßnahmen der Agentur zu den horizontalen Bemerkungen des Parlaments im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren 2021 sowie dem Überwachungsbericht der Agentur, dass die Agentur in den letzten Jahren (ab 2019) die Dienste einer externen (auf das Recht des öffentlichen Dienstes der Union spezialisierten) Anwaltskanzlei in Anspruch genommen hat, wenn es um Fälle von mutmaßlichem Mobbing (d. h. um Ersuchen um Unterstützung nach Artikel 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union) ging; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Justitiariat der Agentur eine Bewertung vornimmt, um festzustellen, ob es notwendig ist, eine externe Anwaltskanzlei um Unterstützung oder Beratung zu ersuchen, und dass dieses Referat das entsprechende Verfahren verwaltet und in all diesen Fällen mit dem Referat Humanressourcen der Agentur zusammenarbeitet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Agentur im Jahr 2020 insgesamt 16 freie leitende Stellen hatte, von denen zehn länger als ein Jahr kommissarisch besetzt waren, sowie auf andere Aspekte wie die Besetzung von zwei Stellen durch kommissarische Führungskräfte im Stellenplan der Agentur; entnimmt dem Überwachungsbericht der Agentur mit Anerkennung die Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um Artikel 7 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union nachzukommen, indem sie zunächst die Zahl der befristeten Besetzungen von Führungspositionen, die länger als ein Jahr dauern, bis Ende 2022 auf zwei reduziert und sie ab 2023 ganz abgeschafft hat, wobei keine Person mehr länger als ein Jahr in einer befristeten Führungsposition tätig ist; begrüßt die Zusage der Agentur, der Einstellung für Führungspositionen Priorität einzuräumen; lobt die Agentur für die in den Jahren 2022 und 2023 erzielten Fortschritte bei den Einstellungsverfahren für verschiedene Positionen der mittleren und höheren Führungsebene, einschließlich der des stellvertretenden Exekutivdirektors, wobei laut Überwachungsbericht der Agentur zwei Auswahlverfahren abgeschlossen sind, während neun Auswahlverfahren noch laufen oder noch nicht abgeschlossen sind; stellt schließlich auf der Website der Agentur fest, dass der Leiter des Verwaltungszentrums der Agentur ab dem 15. Januar 2024 eine Ad-interim-Position innehat, während der Leiter des Zentrums für institutionelle und horizontale Angelegenheiten der Agentur eine stellvertretende Position innehat; stellt fest, dass das Auswahlverfahren für den Leiter des Verwaltungszentrums im Gange ist und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen wird; stellt außerdem fest, dass das Auswahlverfahren für den Leiter des Zentrums für institutionelle und horizontale Angelegenheiten im Gange ist und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen wird; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Verfahren zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass die von der Agentur zur Einhaltung von Artikel 7 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union ergriffenen Abhilfemaßnahmen, die vom IAS im Oktober 2022 durchgeführte Erkundungsmission, die Vor-Ort-Arbeiten des Rechnungshofs für die Prüfung des Haushaltsjahres 2022, die im Entlastungsbeschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2021 an die Agentur gerichteten einschlägigen Bemerkungen des Parlaments sowie die vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) am 24. November 2022 eingeleitete (laufende) Untersuchung ebenfalls auf eine anonyme E-Mail zurückgehen, in der zahlreiche Anschuldigungen, u. a. über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Personal, erhoben wurden, die auf die gesamte höhere Führungsebene der Agentur zurückzuführen sind; fordert die Agentur zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem OLAF bei der laufenden Untersuchung auf; nimmt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs aus dem CAAR 2022 zur Kenntnis, wonach die Berechnung der Zulagen für die Einstufung der befristeten Besetzung von Führungsposten rechtmäßig und ordnungsgemäß war, während die befristete Besetzung von Posten, die länger als ein Jahr dauerte, nicht den Vorschriften entsprach, ohne jedoch zu unrechtmäßigen Zahlungen zu führen; fordert das Büro auf, die Entlastungsbehörde über den Verlauf und die einzelnen Phasen der Untersuchung zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist besorgt über die interne Verwaltung und die internen Verfahren der Agentur, da das OLAF im Jahr 2022 eine Untersuchung der Leitungs- und Personalpolitik, bei der es um Vetternwirtschaft gehen soll, sowie eine Untersuchung zur Missachtung von Menschenrechten eingeleitet hat; fordert die Agentur erneut auf, uneingeschränkt mit der Ermittlungsbehörde zusammenzuarbeiten und die Entlastungsbehörde zeitnah über Ergebnisse und Abhilfemaßnahmen zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass das OLAF 2018 eine weitere Untersuchung abgeschlossen hat, die zu Feststellungen u. a. im Zusammenhang mit Missmanagement bei den Humanressourcen, dem Rücktritt des damaligen Exekutivdirektors der Agentur und der Annahme eines Governance-Aktionsplans durch den Verwaltungsrat der Agentur geführt hat, der darauf abzielt, das Vertrauen intern und extern wiederherzustellen, die Governance-Struktur zu stärken und die internen Kapazitäten wieder aufzubauen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht die Bemerkung in Bezug auf die hohe Zahl unbesetzter Führungspositionen sowie die Probleme im Zusammenhang mit der Unbeständigkeit auf der Ebene der Führungspositionen, die die Leitung der Agentur und ihre strategische Kontinuität beeinträchtigt haben könnten, als abgeschlossen und erledigt betrachtete; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat gemäß Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe t der EUAA-Verordnung alle Beschlüsse über die Einrichtung der internen Strukturen der Agentur fasst, während die Kommission als Mitglied des Verwaltungsrats der Agentur Umstrukturierungen der Agentur regelmäßig überwacht; stellt jedoch fest, dass trotz der Umstrukturierungen, die die Agentur in den letzten Jahren vorgenommen hat, immer noch Streitpunkte bestehen, wie aus dem anonymen Schreiben vom Januar 2023 hervorgeht; nimmt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage der von der Agentur ergriffenen Korrekturmaßnahmen zur Kenntnis; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Lösungen für die Durchführung einer unabhängigen Bewertung der jüngsten Umstrukturierungen der Agentur zu finden, und erwartet, dass die laufende Prüfung der Personalverwaltung durch den IAS zu einer aussagekräftigen Bewertung führen wird, inwieweit das derzeitige Organigramm der Agentur und die Verteilung der Zuständigkeiten auf die mittleren und höheren Führungspositionen der Agentur die Gefahr von Ineffizienz, Missmanagement von Humanressourcen und mangelnder Transparenz (auch gegenüber dem Verwaltungsrat der Agentur) bergen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur weder die „Charta für Vielfalt und Integration“ angenommen noch über Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen berichtet hat; erinnert daran, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Diskriminierung aufgrund einer Behinderung untersagt und den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkennt; stellt jedoch fest, dass die Agentur sich verpflichtet hat, diese Bereiche durch Maßnahmen anzugehen, die nach der Verabschiedung der kommenden Personalstrategie umgesetzt werden; stellt ferner fest, dass die Agentur Initiativen ergriffen und verschiedene Maßnahmen eingeführt hat, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern, z. B. gezielte Schulungen, Dienstleistungsvereinbarungen mit Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, einen psychologischen und sozialen Unterstützungsdienst, Sensibilisierungskampagnen sowie Freizeitaktivitäten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>verweist auf die Bemerkungen des Rechnungshofs für die Haushaltsjahre 2017 und 2020, wonach die Vergabeverfahren für gemietete Räumlichkeiten auf Lesbos und in Rom aufgrund eines unzureichenden Wettbewerbs und der Nichtbeachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit nicht ordnungsgemäß waren; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass alle nachfolgenden Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Verfahren vorschriftswidrig sind, einschließlich der damit verbundenen Zahlungen in Höhe von 281 095 Euro, die im Jahr 2022 getätigt wurden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Zufriedenheit die von der Agentur ergriffenen Abhilfemaßnahmen, wonach die Mietverträge für die Gebäude auf Lesbos und in Rom am 30. April 2023 bzw. am 31. Juli 2023 ausliefen; entnimmt dem CAAR 2022, dass in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden eine nachhaltige Lösung für die Anmietung auf Lesbos gesucht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt die Bemerkung aus dem Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Agentur IT-Ausrüstung aus dem Online-Katalog eines Anbieters statt aus der vorab genehmigten Preisliste, die den finanziellen und technischen Angeboten beigefügt war, erworben hatte, was zu einem Kaufpreis führte, der um 44 % höher war, als es der Fall gewesen wäre, wenn er auf der Grundlage der vorab genehmigten Preisliste erfolgt wäre (dies entspricht dem vom Rechnungshof als unrechtmäßig erachteten Betrag von 49 224 EUR); entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Entscheidung für den Kauf dieser Artikel von den betrieblichen Anforderungen und der Dringlichkeit sowie der begrenzten Verfügbarkeit von IT-Lieferungen auf dem Markt bestimmt wurde und dass angemessene Kontrollen festgelegt wurden, um hinreichend zu gewährleisten, dass der Kauf von Ersatzartikeln aus dem Online-Katalog auf den Preis für den entsprechenden Artikel beschränkt wird, der im ursprünglichen Angebot des Auftragnehmers aufgeführt ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>würdigt die Fortschritte, die die Agentur im Jahr 2022 bei der Bewältigung und Vermeidung von Interessenkonflikten erzielt hat, sowie den Ethikleitfaden durch vorbereitende Arbeiten, die im Januar 2023 zur Annahme eines Beschlusses für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Agentur sowie für die Organisationen und zuständigen Stellen, die Mitglieder des Beratenden Forums der Agentur sind, und von zwei Beschlüssen für das Personal der Agentur geführt haben; begrüßt die Ernennung des Ethik-Korrespondenten der Agentur sowie die Verpflichtung der Agentur, Standardtexte zu Erklärungen über Interessenkonflikte in die Einladungen zu Sitzungen mit externen Teilnehmern aufzunehmen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur einen Leitfaden für die Regeln und Verfahren für Bedienstete, die aus der Agentur ausscheiden, erstellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website der Agentur veröffentlicht werden, ebenso wie die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Führungskräfte der Agentur; stellt jedoch fest, dass die Lebensläufe der internen und externen Sachverständigen nicht auf der Website der Agentur verfügbar sind; entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass es im Jahr 2022 keine offenen, abgeschlossenen oder laufenden Fälle von Interessenkonflikten oder Meldungen von Missständen auf der Ebene der Agentur gab; lobt die Agentur für die Aufrechterhaltung eines engen Austauschs mit den einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Asylbereich tätig sind, durch das Beratende Forum der Agentur, das im Juni 2022 mit neuen Regeln, die sich aus der Verordnung (EU) 2021/2303 ergeben, wieder eingesetzt wurde (116 Mitglieder);</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt die Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass drei Fälle von Unterbevollmächtigungen, die im April 2021 rückbestätigt werden mussten, erst im Februar 2022 rückbestätigt wurden, wodurch die Agentur gegen ihre internen Vorschriften verstieß, wonach Unterbevollmächtigungen von Finanzbefugnissen erneuert werden müssen, sobald ein neuer bevollmächtigter Anweisungsbefugter benannt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die von der Agentur erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen, die im Rahmen früherer Audits des IAS und des Rechnungshofs offengeblieben sind; stellt im CAAR 2022 fest, dass einige Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Audit des IAS aus den Jahren 2020 („Personalmanagement und Ethik im EASO“) und 2021 („IT-Governance und IT-Projektmanagement“) noch nicht abgeschlossen sind oder sich erheblich verzögern; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs ferner, dass drei Empfehlungen aus früheren Audits des Rechnungshofs noch offen sind: zwei Empfehlungen zu den Mietverträgen für die Gebäude auf Lesbos und in Rom, von denen die Agentur erwartet, dass sie vom Rechnungshof im Jahr 2024 als abgeschlossen betrachtet werden, nachdem die letzten damit verbundenen (unrechtmäßigen) Zahlungen im Jahr 2023 getätigt wurden, und eine Empfehlung zur Einrichtung wirksamer finanzieller Ex-post-Kontrollen durch die Agentur; fordert die Agentur in diesem Zusammenhang auf, die Umsetzung der ausstehenden Abhilfemaßnahmen zu beschleunigen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur eine Selbstbewertung ihres Systems der internen Kontrolle (IKS) für das Jahr 2022 vorgenommen hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass die vorhandenen Kontrollen insgesamt wie beabsichtigt funktionieren, wobei zehn Grundsätze vollständig wirksam und sieben wirksam sind, während auf der Ebene der Komponenten „Kontrollumfeld“, „Kontrollaktivitäten“ und „Überwachungsmaßnahmen“ Verbesserungen erforderlich sind; hebt darüber hinaus hervor, dass im Jahr 2022 eine risikobasierte Strategie für finanzielle Ex-post-Kontrollen auf Grundlage von Stichproben von Transaktionen und Beschaffungsvorgängen in zwei Haushaltsjahren (2020-2021) umgesetzt wurde; stellt im CAAR 2022 fest, dass die Ergebnisse dieser Kontrollen 44 Feststellungen und 122 vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen umfassten; stellt fest, dass die Agentur im Rahmen des IKS-Verfahrens für 2022 im ersten Quartal 2023 den aktuellen Stand der Umsetzung dieser 122 (vorab vereinbarten) Abhilfemaßnahmen kontrolliert hat, von denen nur 45 Abhilfemaßnahmen (40 %) von den jeweiligen Projektträgern fristgerecht und angemessen umgesetzt wurden; fordert die Agentur auf, alle noch offenen Abhilfemaßnahmen in Angriff zu nehmen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte zu unterrichten; stellt anerkennend fest, dass die Agentur in transparenter Weise (Anhang IX des CAAR 2022) die Einzelheiten und den aktuellen Stand der festgestellten Mängel und der vereinbarten Abhilfemaßnahmen darlegt, die aus verschiedenen Quellen stammen (Verwaltung von Ausnahmen und Verstößen, Kriterien für die Überwachung der internen Kontrolle, IKS, Ex-ante- und Ex-post-Finanzkontrollen, Prüfungsberichte, Risikomanagement usw.);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>erinnert daran, dass die Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs der Agentur für den Zeitraum 2020-2022 im Juli 2020 angenommen wurde und 25 prioritäre Maßnahmen vorsieht, die durch eine Reihe von Kontrollaktivitäten überwacht werden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2022 insgesamt 93 % der Kontrollaktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Strategie als ausgeführt gelten; begrüßt die Sensibilisierungsmaßnahmen der Agentur in Bezug auf die Betrugsbekämpfung, wobei 56,7 % der Statutsbediensteten der Agentur an Schulungen zu Schutzmaßnahmen gegen Betrug und zur Ermittlung von Betrugsrisiken teilgenommen haben; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Agentur in transparenter Weise (Anhang XII des CAAR 2022) die Einzelheiten und den Stand der Kontrollaktivitäten im Hinblick auf die Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs der Agentur darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und ihre Online-Präsenz zu verbessern, z. B. durch die Einführung einer aktualisierten Website und einer neuen visuellen Unternehmensidentität, die Aufwertung ihres Social-Media-Portfolios mit Schwerpunkt auf audiovisuellen Formaten und den Empfang von Studentengruppen in ihren Räumlichkeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist auf die Rolle der Agentur bei der Unterstützung der Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz sowie bei der Schulung von Sachbearbeitern hin, die für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig sind; weist darauf hin, dass die Agentur die Mitgliedstaaten und Drittländer weiterhin bei der Bearbeitung von Asyl- und Migrationsanträgen unterstützen muss; fordert, dass der Schwerpunkt der Haushaltsmittel bei Bedarf auf die Einstellung weiterer Mitarbeiter gelegt wird, insbesondere die Einstellung von Dolmetschern und Psychologen für Antragsteller, die schutzbedürftigen Gruppen angehören, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, eine faire und gerechte Prüfung der Asylanträge auf internationalen Schutz sicherzustellen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>