<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0269</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0105/2024 - Berichterstatter: Petri Sarvamaa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2165(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0103/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Ratsbeschlusses 2007/533/JI sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 47,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0105/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2165(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9‑0103/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Ratsbeschlusses 2007/533/JI sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 47,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0105/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union </STRING>(Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2165(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0105/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 103.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge auf 351 630 151 EUR belief, was einem Anstieg um 62,41 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur fast ausschließlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel der Agentur für das Jahr 2022 hauptsächlich auf die zusätzlichen Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit der Verwaltung neuer IT-Großsysteme und der Interoperabilität von IT-Systemen zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur (im Folgenden „der Bericht des Rechnungshofs“) für das Haushaltsjahr 2022 erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Einnahmen in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; in der Erwägung, dass der Rechnungshof einen Gesamtbetrag von im Jahr 2022 getätigten Zahlungen in Höhe von 17,8 Mio. EUR feststellte, wovon 10,9 Mio. EUR im Zusammenhang mit drei Einzelverträgen für vorschriftswidrig befunden und 6,8 Mio. EUR als nicht mit den Bestimmungen der zugehörigen Rahmenverträge vereinbar angesehen wurden, was insgesamt 4,80 % der im Jahr 2022 bereitgestellten Mittel für Zahlungen entspricht, sodass die für die Prüfung festgelegte Wesentlichkeitsschwelle überschritten und ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Rechnung zugrunde liegenden Zahlungen erteilt wurde; in der Erwägung, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gelangte, dass die zugrunde liegenden Vorgänge in Bezug auf die Zahlungen für das am 31. Dezember 2022 endende Haushaltsjahr in allen wesentlichen Aspekten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen zu einer Vollzugsquote von 91,13 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 8,87 % entspricht; stellt zudem mit Besorgnis fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 86,71 % lag, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 7,94 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Agentur 14,4 Mio. EUR (23 %) der 2022 zur Verfügung stehenden Mittel für Verpflichtungen auf das Jahr 2023 übertragen hat, wobei dieser Betrag 13,7 Mio. EUR (bzw. 95 %) der Mittel unter Titel II für Verwaltungsausgaben umfasste (97 % im Jahr 2021); nimmt zur Kenntnis, dass wiederholt Mittelübertragungen vorgenommen wurden, weshalb der Rechnungshof daran erinnerte, dass wiederkehrende hohe Mittelübertragungsquoten dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen und auf strukturelle Probleme bei der Ausführung des Haushaltsplans und eine schlechte Haushaltsplanung hindeuten; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach im Jahr 2022 Mittelübertragungen für erforderliche oder wiederkehrende Verwaltungstätigkeiten vorgenommen wurden, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung für die zugrunde liegenden Vorgänge sichergestellt wurde; entnimmt dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen, die im Anschluss an die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen“) ergriffen wurden, dass die Agentur einen Aktionsplan entwickelt hat, der mehrere ab 2023 umgesetzte Maßnahmen zur Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit und zur Verringerung der Höhe der Mittelübertragungen umfasst; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die im vierten Quartal 2023 erfolgte Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrags über die Erbringung externer Unterstützungsdienste für die Erreichung dieser Ziele von zentraler Bedeutung ist; erwartet, dass die Umsetzung dieses Aktionsplans zu erheblichen Verbesserungen führen wird und fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur bestimmte Instrumente nutzt, etwa wesentliche Leistungsindikatoren, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten und ihre Haushaltsführung zu verbessern; stellt fest, dass das Jahresarbeitsprogramm für 2022 135 Tätigkeiten umfasste, von denen 90 Tätigkeiten (67 %) abgeschlossen wurden, 16 (12 %) noch im Gange sind, 20 (15 %) noch im Gange und im Verzug sind und 9 (7 %) verschoben wurden; nimmt den neuen Ansatz der Agentur zur Kenntnis, bei dem ihre Tätigkeiten in Portfolios und Programmen gebündelt werden, um das Betriebsmodell der Agentur und die Wechselbeziehungen zwischen Projekten und Tätigkeiten abzubilden; fordert die Agentur auf, die mit diesem neuen Ansatz erzielten Verbesserungen aufzuzeigen und darüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur alle gesetzlich vorgeschriebenen Programmplanungsdokumente und obligatorischen Geschäftsberichte, wie etwa das Einheitliche Programmplanungsdokument 2023-2025, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen und innerhalb der gesetzlichen Fristen angenommen hat; stellt fest, dass die Agentur zudem einen Fahrplan für die Umsetzung der Strategie angenommen hat, um ihre strategischen operativen Ziele entsprechend abzustimmen und die Umsetzung der langfristigen Strategie der Agentur für den Zeitraum 2021-2027 zu überwachen; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich die Agentur darum bemüht, ihre mehrjährigen und jährlichen Planungsprozesse mithilfe eines neuen Tools (Anaplan) zu verbessern; stellt fest, dass die Agentur den gemeinsamen Bewertungsrahmen (Common Assessment Framework, CAF) zur Analyse ihrer Stärken und Schwächen genutzt hat und in der Folge im April 2022 einen Selbstbewertungsbericht zusammen mit einem Aktionsplan vorgelegt hat, der als Fahrplan dient und die Prioritäten der Agentur für die operative Entwicklung enthält; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur das Gütesiegel „Effective CAF User“ („effektiver CAF-Anwender“) beantragt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt die anhaltende Unterstützung der Agentur bei der Umsetzung der Unionspolitik in den Bereichen freier Personen- und Warenverkehr, gemeinsame Reisevisa, Grenzkontrollen, Einwanderung und Asyl sowie Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungs- und Justizbehörden, einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des Terrorismus; erwartet einen maßgeblichen Beitrag der Agentur zur Digitalisierung der Justiz, um die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Union sowie den Zugang der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in der Union zur Justiz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist erneut auf die wichtige Rolle hin, die die Agentur bei der Sicherstellung des stabilen Betriebs und der fortlaufenden Verfügbarkeit sowie der Weiterentwicklung und Instandhaltung der Informationssysteme im Bereich Justiz und Inneres (JI) der Union, wie etwa des Schengener Informationssystems (SIS), des Visa-Informationssystems (VIS) und des europäischen Systems zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern (Eurodac) spielt; weist darauf hin, dass diese Systeme in den Bereichen Grenzschutz und Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, Visavergabe und -kontrolle sowie Prüfung von Asylanträgen von zentraler Bedeutung sind; stellt fest, dass, abgesehen von einigen Vorfällen, die zu kurzfristiger Nichtverfügbarkeit und zu Verzögerungen führten, im Jahr 2022 alle wesentlichen Betriebssysteme den jeweiligen Dienstleistungsvereinbarungen entsprachen und sich die Verfügbarkeit des SIS auf 99,94 %, des VIS auf 99,69 %, und des Eurodac auf 99,88 % belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Inbetriebnahme des erneuerten SIS im März 2023 (verschoben vom November 2022); nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die – wenn auch mit Verzögerungen auf mehreren Ebenen – bei der Analyse, der Gestaltung und der Entwicklung und/oder beim Testen der neuen JI-Systeme, d. h. des Einreise-/Ausreisesystems (EES), des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS) und des europäischen Strafregisterinformationssystems für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) sowie bei der Integration dieser Systeme, einschließlich des gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten, erzielt wurden; stellt ferner fest, dass sich 947 Beförderungsunternehmen (sowohl aus der Union als auch aus Drittstaaten) sowie 54 Softwareanbieter von Beförderungsunternehmen bei der Agentur haben registrieren lassen oder eine Registrierung beantragt haben, um ihre Systeme mit dem EES und dem ETIAS zu verknüpfen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Veranstaltung eines Rundtischgesprächs mit Branchenvertretern zum Thema Vorbereitung der Beförderungsunternehmen auf die Inbetriebnahme des EES und des ETIAS sowie die an Beförderungsunternehmen gerichtete Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Registrierung; nimmt zur Kenntnis, dass am VIS entsprechend der überarbeiteten VIS-Verordnung wesentliche Änderungen vorgenommen werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur im Jahr 2022 zwei Projekte - eines zum überarbeiteten VIS und eines zur VIS-Interoperabilität - auf den Weg gebracht hat, um die Weiterentwicklung des VIS zu strukturieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt ferner die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der neuen Interoperabilitätsarchitektur gemacht wurden, die alle von der Agentur verwalteten Systeme umfasst, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der Union zu verbessern; entnimmt dem konsolidierten Jahrestätigkeitsbericht 2022 der Agentur in diesem Zusammenhang, dass die Agentur zwar unverändert an der Implementierung dieser neuen Systeme festhält, die negativen Folgen der Störungen der Lieferkette zusammen mit den Schwierigkeiten einiger Auftragnehmer der Agentur, die Zeitpläne für die Umsetzung einzuhalten, jedoch zu Verzögerungen geführt haben, die eine Überprüfung und Überarbeitung des ursprünglichen Plans erforderlich gemacht haben; stellt fest, dass diese Verzögerungen insbesondere bei der Inbetriebnahme des EES-Zentralsystems, des Grundpfeilers der Interoperabilitätsarchitektur, einen Dominoeffekt auf die termingerechte Umsetzung und die Durchführung aller miteinander verbundenen Projekte hatten; nimmt die von der Agentur zur Lösung dieses Problems ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis, nämlich die Verfolgung einer neuen Strategie für die Umsetzung des EES, den Minimalprodukt-Ansatz (Minimum Viable Product Approach), sowie einen neuen Interoperabilitäts-Fahrplan mit einem vollständig überarbeiteten Zeitplan für die Interoperabilitätsarchitektur, nach dem die Bestandteile der Interoperabilitätsarchitektur in mehreren Phasen eingeführt werden sollen, d. h. in Form von alle sechs bis neun Monate bis 2026 erfolgenden periodischen Freigaben, wie es im Bericht über die Folgemaßnahmen der Agentur dargelegt wird; entnimmt der Zuverlässigkeitserklärung der Exekutivdirektorin der Agentur, dass sich die verlängerten Fristen für die Inbetriebnahme des EES-Programms wahrscheinlich auf die für den Abschluss der Entwicklung erforderlichen Mittel auswirken werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur weiterhin auch mehrere andere eng verbundene gesetzlich vorgegebene Ziele umgesetzt hat, wie etwa Schulungen für die Mitgliedstaaten zur Nutzung der JI-Informationssysteme sowie zur Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Berichten über ihre technische Leistung sowie von jährlichen Statistiken und von Listen der benannten Stellen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Agentur im Jahr 2022 48 Schulungen durchgeführt hat, an denen über 3 000 Personen teilgenommen haben, und dass sie ihre E-Learning-Plattform ausgebaut und den Schulungsfahrplan für die Mitgliedstaaten sowie den zugehörigen Aktionsplan fertiggestellt hat; stellt außerdem fest, dass die Agentur ihre Rolle im justiziellen Bereich der Union weiter gestärkt hat, indem sie mit den Vorbereitungen für die Übernahme des e-CODEX-Systems (eine Plattform zur Erleichterung grenzüberschreitender Gerichtsverfahren durch die sichere Übermittlung von Informationen) begonnen hat, einen Bericht darüber verfasst hat, wie sich die Digitalisierung des internationalen Reiseverkehrs auf Personen, die in die Union reisen möchten, auswirken wird, und zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) einen Bericht über die Nutzung von Lösungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen erstellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Agentur mit anderen EU-Agenturen zusammenarbeitet, insbesondere mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bei der Entwicklung des ETIAS, mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) bei der Umsetzung der SIS-Neufassung, des EES, des ETIAS und der Interoperabilitätsverordnungen, mit Eurojust bei der Umsetzung von ECRIS-TCN und e-CODEX, bei den Interoperabilitätsverordnungen und bei der Koordinierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit, mit der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) bei der Umsetzung der Verordnung der Kommission über das elektronische Kommunikationsnetz „DubliNet“, mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) bei der Organisation gemeinsamer Schulungen zur Nutzung von Systemen im Bereich Justiz und Inneres und mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bei der Organisation gemeinsamer Schulungen, in denen die Grundrechtsaspekte beim Management von Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres hervorgehoben werden; fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der Union fortzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Effizienz und Verbesserungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die die Agentur ergriffen hat, um ihre Energieeffizienz und Umweltleistung, auch im Hinblick auf die Ziele der Klimaneutralität, zu verbessern, wie sie im Folgebericht der Agentur, in den jährlichen Tätigkeitsberichten, in den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments und im Bericht des Rechnungshofs dargelegt sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Agentur 2022 mit der schrittweisen Einführung ihres eigenen Umweltmanagementsystems (UMS) basierend auf den Grundsätzen des EMAS und dem Aktionsplan der Kommission für den europäischen Grünen Deal begonnen und ihre Umweltstrategie angenommen hat; stellt fest, dass die vollständige Umsetzung des UMS und folglich die EMAS-Registrierung bis 2024 abgeschlossen sein sollen; begrüßt die Teilnahme der Agentur am Netzwerk für Ökologisierung, das vom Netzwerk der EU-Agenturen (EUAN) eingerichtet wurde und die Möglichkeit bietet, Ressourcen anderer EU-Agenturen mit mehr Erfahrung bei der Umsetzung des EMAS zu nutzen; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur in Geschäftsbereichen wie Gebäudemanagement, Hardware-Projekte sowie IT-Infrastruktur und IT-Projekte Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen nutzt; begrüßt, dass die Agentur für die Berichterstattung über ihre Umweltleistung einen wesentlichen Leistungsindikator nutzt, der Aufschluss über den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck der Agentur gibt; nimmt zur Kenntnis, dass der Bezugswert für die volumetrischen Indikatoren für den Wasser,- Energie- und Papierverbrauch sowie für das Abfallaufkommen im Jahr 2023 festgelegt wird und danach für die Berechnung und Bewertung dieser Indikatoren genutzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>entnimmt den schriftlichen Antworten der Agentur auf die horizontalen Fragen des Parlaments, dass die Agentur mit mehreren anderen EU-Agenturen Dienstleistungsvereinbarungen zur Unterstützung der die Aufrechterhaltung des Betriebs betreffenden Angelegenheiten sowie zur Verbesserung der Effizienz in anderen Bereichen der Zusammenarbeit geschlossen hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur Dienstgütevereinbarungen mit Frontex und der EUAA zum Hosting von deren Datenwiederherstellungssystemen und eine jährliche Dienstgütevereinbarung mit Europol zur Veranstaltung von Sitzungen des gemeinsamen Sicherheitsausschusses von Europol und eu-LISA geschlossen hat; fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen fortzusetzen, sodass alle verfügbaren Ressourcen genutzt werden können; begrüßt die Zusammenarbeit der Agentur mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) im Rahmen einer Dienstgütevereinbarung, nach der die ENISA Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Bewertung jährlicher Cybersicherheitsübungen leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Februar 2022 eine Beschaffungsstrategie zur Klärung und Harmonisierung ihrer Personalplanung angenommen hat, um die Nutzung von Ressourcen zu optimieren und insbesondere für mehr Ausgewogenheit bei der personellen Zusammensetzung der Agentur insgesamt (d. h. beim Anteil der internen Bediensteten gegenüber dem Anteil externer Dienstleister) zu sorgen; stellt zudem fest, dass die Agentur Effizienzgewinne erzielt hat, indem sie bestehende, bei vorherigen Auswahlverfahren erstellte Reservelisten genutzt und Profile und längere Reservelisten zusammengestellt hat, um mit einem einzigen Einstellungsverfahren mehrere Stellen zu besetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die Fortschritte, die die Agentur im Jahr 2022 bei der Digitalisierung ihrer Prozesse gemacht hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Personalbereich neue Module des SYSPER-Systems (das von der Kommission genutzte integrierte Informationssystem für die Personalverwaltung) implementiert hat, und zwar das Modul für die Berichterstattung im Personalbereich und das ATS-Modul; stellt fest, dass sich die Agentur, was den Bereich Beschaffungen betrifft, im Jahr 2022 mit dem von der Kommission genutzten Management-Tool zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Public Procurement Management Tool, PPMT) und mit dessen Anforderungen vertraut gemacht hat, um die Voraussetzungen für seine Einführung zu schaffen, die 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde; stellt fest, dass die Agentur für Ausschreibungen im Wert von über 15 000 EUR das eSubmission-Modul verwendet; stellt zudem fest, dass die handschriftliche Unterschrift der Bieter mit der Einführung dieses Moduls abgeschafft wurde; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um eine vollständige Implementierung des PPMT zu verstärken; stellt abschließend fest, dass die Agentur im Bereich der Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten die Einreichung der vorgeschriebenen Erklärungen bzw. Anträge auf Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen digitalisiert hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 89,3 % aller Planstellen besetzt waren und 192 (193 im Jahr 2021) der 215 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 213 bewilligten Stellen im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur 2022 außerdem 121 Vertragsbedienstete (VB) und 11 abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) beschäftigte, wobei 167 VB bzw. 11 ANS bewilligt worden waren; stellt fest, dass die Zahl der im Haushaltsplan veranschlagten VB-Stellen aufgrund der Haushaltsmittel, die für die der Agentur übertragenen neuen Aufgaben (überarbeitetes VIS, ETIAS und Interoperabilität) bewilligt wurden, um 35, nämlich von 132 auf 167 gestiegen ist; weist darauf hin, dass die Personalfluktuation trotz entsprechender Anstrengungen der Agentur von 5,5 % im Jahr 2021 auf 7,1 % im Jahr 2023 gestiegen ist und die Besetzungsquote insbesondere aufgrund der Zahl der Stellen mit Kurzzeitverträgen und der Stellen in unteren Besoldungsgruppen, die die Agentur anzubieten hat, auf 82 % und damit unter das Ziel der Agentur von 94 % gesunken ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Geschlechterzusammensetzung der oberen und mittleren Führungsebene der Agentur mit 12 Männern (86 %) und 2 Frauen (14 %), des Verwaltungsrats mit 50 Männern (82 %) und 11 Frauen (18 %) und der Bediensteten insgesamt mit 209 Männern (67 %) und 101 Frauen (33 %) zur Kenntnis; entnimmt dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen, dass sich die Agentur weiterhin um ein insgesamt stärker ausgewogenes Geschlechterverhältnis bemüht, wobei der Schwerpunkt auf der Kommunikation und den Einstellungsverfahren liegt, damit sich mehr Frauen auf die Stellen bewerben; begrüßt, dass die Agentur 2022 an der globalen Online-Karrieremesse „Women in Tech“ teilgenommen hat; begrüßt zudem die Ernennung der neuen Exekutivdirektorin, womit zur Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in den Führungspositionen beigetragen wird; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu sorgen, und fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen fortzusetzen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit sich vermehrt Frauen auf die von der Agentur angebotenen Stellen bewerben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die Anstrengungen der Agentur im Personalbereich, die darauf abzielen, für Bewerbervielfalt zu sorgen, die Agentur als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und talentierte Mitarbeiter zu binden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2022 als Vertreter des Netzwerks der EU-Agenturen an der Online-Karrieremesse für internationale Organisationen teilgenommen hat und ihre Bemühungen verstärkt hat, durch gezielte Kampagnen wie etwa Erfahrungsberichte von Mitarbeitern in den sozialen Medien auf sich als Arbeitgeber aufmerksam zu machen; begrüßt, dass die Agentur ein Pilotprogramm für interne Mobilität ins Leben gerufen hat, mit dem besonders die vorhandenen Fähigkeiten der Bediensteten genutzt und die fortlaufende berufliche Weiterentwicklung des Personals der Agentur gefördert werden soll; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Agentur mit der Weiterentwicklung ihrer kompetenzbasierten Personalmanagementstrategie und mit der Überarbeitung ihres Kompetenzrahmens begonnen hat, was sich auf die Stellenausschreibungen und die Beurteilung der Bewerber auswirken wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>würdigt die Null-Toleranz-Politik der Agentur in Bezug auf Mobbing und Belästigung; stellt fest, dass 2022 drei Verwaltungsuntersuchungen in Bezug auf Mobbing und Belästigung durchgeführt und intern abgeschlossen wurden und in einem weiteren Fall ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde; fordert die Agentur auf, Personen, die entsprechendes Fehlverhalten zeigen, zügig zur Rechenschaft zu ziehen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2022 einen Vertrag mit einer externen Anwaltskanzlei geschlossen hat, um die steigende Zahl der Anträge auf Verwaltungsuntersuchungen, einschließlich im Zusammenhang mit sexueller Belästigung oder Mobbing oder anderen Disziplinarangelegenheiten, zügig bearbeiten zu können; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die Auswahl der neuen Vertrauenspersonen abgeschlossen und fünf neue Vertrauenspersonen ausgewählt hat, die darin geschult sind, die Agentur bei der Förderung von mehr Respekt und Würde am Arbeitsplatz zu unterstützen und Bediensteten, die in einer als Mobbing oder sexuelle Belästigung wahrgenommenen Situation Hilfe suchen, Unterstützung anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die die Agentur zur Verbesserung der Erfahrungen der Bediensteten in der Agentur und ihres Wohlergehens ergriffen hat; stellt fest, dass ein Programm für psychische Gesundheit für die Bediensteten und ihre Familien ins Leben gerufen wurde, das einen Selbsthilfe-Abonnementdienst, Webinare und individuelle Beratungsgespräche umfasst; stellt fest, dass die Agentur, nachdem ihr in Erwartung des Musterbeschlusses eine Ausnahmeregelung zugestanden worden war, dementsprechend nicht den Beschluss der Kommission vom 24. März 2022 über Arbeitszeit und hybrides Arbeiten angewandt hat; stellt fest, dass in der Agentur ab September 2022 ein Beschluss des Exekutivdirektors über vorläufige Regelungen für hybrides Arbeiten angewandt wurde; stellt ferner fest, dass die Agentur am 16. November 2023 den Musterbeschluss angenommen, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist; stellt zudem anerkennend fest, dass die Agentur die „EUAN-Charta für Vielfalt und Integration“ angenommen hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beschaffung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt die Bemerkungen im Bericht des Rechnungshofs hervor, die aufgrund der Unregelmäßigkeit von mehreren im Jahr 2022 im Zusammenhang mit sieben Einzelverträgen getätigten Zahlungen in Höhe von insgesamt 17,8 Mio. EUR, was 4,8 % der 2022 insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen entspricht, zu einem eingeschränkten Prüfungsurteil geführt haben; stellt fest, dass die Unregelmäßigkeit dieser Zahlungen in erster Linie mit Abweichungen von den entsprechenden Rahmenverträgen zusammenhängt; entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Fragen des Parlaments, dass sich die Unregelmäßigkeiten bei den im Jahr 2022 getätigten Zahlungen in drei Kategorien unterteilen lassen, nämlich: Änderungen von befristeten Verträgen (6,5 Mio. EUR), Verlängerungen von Einzelverträgen über den maximal gestatteten Zeitrahmen hinaus (3,7 Mio. EUR) sowie fehlende detaillierte Angaben zu den Anforderungen in Einzelverträgen (7,5 Mio. EUR); stellt fest, dass sich einige dieser unregelmäßigen Zahlungen, die sich auf insgesamt 10,5 Mio. EUR belaufen, auf drei Einzelverträge beziehen, auf deren Grundlage auch im Jahr 2021 Zahlungen getätigt wurden, die vom Rechnungshof in seinem dieses Jahr betreffenden Jahresbericht über die Agenturen für unregelmäßig befunden wurden; entnimmt den Erklärungen der Exekutivdirektorin der Agentur bei der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 29. November 2023 (im Folgenden die „Erklärungen der Exekutivdirektorin“), dass sechs der sieben im Bericht des Rechnungshofs genannten Einzelverträge ohne ausstehende Zahlungen ausgelaufen sind; hebt hervor, dass dies ein wiederkehrendes Problem für die Agentur ist; nimmt die die von der Agentur zur Behebung dieses Problems ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis, wie sie in den Antworten der Agentur auf die Bemerkungen des Rechnungshofs dargelegt werden; fordert die Agentur auf, sich weiterhin umfassend mit dieser Frage zu befassen und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt mit großer Besorgnis fest, dass 2022 das dritte Jahr in Folge war, für das der Rechnungshof ein eingeschränktes Prüfungsurteil in Bezug auf den Bereich Auftragsvergabe und Vertragsverwaltung der Agentur abgegeben hat, wobei die Agentur aufgrund von Unregelmäßigkeiten, verzögerten und unangemessenen Ausschreibungsverfahren und mangelnder Sorgfalt bei den Vergabevorschriften hohe Kosten trägt; nimmt den Aktionsplan der Agentur für eine eingehende Überprüfung ihrer Verfahren zur Kenntnis, um die Ursachen der wiederkehrenden Bemerkungen des Rechnungshofs in diesem Bereich zu ermitteln und zu beseitigen, wie sie in den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, im Folgebericht der Agentur und in den Erklärungen der Exekutivdirektorin dargelegt sind; erwartet daher, dass die Umsetzung des Aktionsplans zu dauerhaften Verbesserungen führen wird, insbesondere, da sechs der sieben vom Rechnungshof für unregelmäßig befundenen Einzelverträge ohne ausstehende Zahlungen ausgelaufen sind; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde regelmäßig über die bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielten Fortschritte sowie über etwaige Korrekturmaßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>hebt hervor, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Jahr 2022 – genau wie im Jahr 2021 – Zahlungen auf der Grundlage eines Einzelvertrags (mit einem Wert von 40 Mio. EUR) getätigt hat, mit dem der zugehörige Rahmenvertrag nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde, da die Einzelheiten der erworbenen Dienstleistungen (Mengen und Lieferdatum) nicht genau angegeben wurden; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 im Rahmen dieses Vertrags 7,5 Mio. EUR gezahlt hat; entnimmt den Anmerkungen der Agentur in der Mitteilung vom 13. November 2023 mit dem Titel „2022 Discharge - ECA findings on eu-LISA. Brief note for MEPs“ (Entlastung 2022 – Feststellungen des Rechnungshofs zu eu-LISA. Kurze Mitteilung an die MdEP), dass die Ursache dafür, dass dieser Ende 2018 geschlossene Vertrag so vage gehalten wurde, das Erfordernis war, die Finanzmittel für die EES-VIS-Interoperabilität aufrechtzuerhalten, deren Haushaltsplanung, auf die die Agentur keinen Einfluss hat, erheblich von der tatsächlichen Verabschiedung des betreffenden Rechtsakts abgewichen ist; stellt fest, dass der betreffende, für die Sicherstellung der Interoperabilität notwendige Betrag ohne diesen Vertrag verloren gewesen wäre; weist auf die in der Antwort der Agentur auf die Bemerkung des Rechnungshofes angeführten Abhilfemaßnahmen hin, die die Agentur ergriffen hat, indem der Vertrag geändert und eine ausführlichere Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen hinzugefügt wurde; stellt fest, dass die Agentur diesen Vertrag nicht verlängert hat und selbiger im Jahr 2022 ausgelaufen ist; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Verzögerungen bei der Annahme und Umsetzung der einschlägigen Rechtsakte ausschlaggebend dafür sind, wie detailliert und präzise die Agentur bei der Ausarbeitung von Rahmenverträgen vorgehen kann; nimmt die im Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen vertretene Auffassung zur Kenntnis, dass sich eine Verkürzung der Ausarbeitungszeit von Durchführungsrechtsakten direkt dahingehend auswirken würde, dass die Agentur ihre Beschaffungen besser planen könnte und weniger Vertragsänderungen nötig wären;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofes mit Besorgnis, dass die Agentur zur Vergabe eines Auftrags ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung angewandt hat; stellt fest, dass die Agentur diesen Beschluss mit äußerster Dringlichkeit begründet und ihn entgegen dem Rat ihres eigenen Beschaffungs- und Rechtsdienstes gefasst hat; nimmt die Begründung des Rechnungshofes, weshalb die Anwendung dieses Verfahrens nicht gerechtfertigt war, zur Kenntnis; weist dennoch auf die Antwort der Agentur hin, dass das Risiko einer Instandhaltungslücke von mehreren Monaten eingetreten wäre, da sich der Zeitrahmen für die Umsetzung des EES-Programms später formal geändert hat und der für die Auftragsvergabe und den Wechsel zu einem neuen Auftragnehmer insgesamt nötige Zeitraum auf mindestens acht Monate geschätzt wurde; ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass das Vorgehen der Agentur vernünftig war; entnimmt der Antwort der Agentur, dass der entsprechende Vertrag inzwischen ausgelaufen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist zudem darauf hin, dass der Bericht des Rechnungshofs zwei Bemerkungen zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Agentur enthält; weist auf die erste Bemerkung betreffend den Erwerb von Hardware (27,7 Mio. EUR) hin, bei dem die Preislisten der Hardware-Anbieter nicht eingeholt und keine Ex-ante-Kontrollen durchgeführt wurden; weist auf die zweite Bemerkung betreffend die Auftragsvergabe für einen Rahmenvertrag über bereichsübergreifende Maßnahmen (mit einem geschätzten Wert von 490 Mio. EUR) hin, wonach bei sechs Sitzungen des Evaluierungsausschusses keine Protokolle geführt wurden und nur der Abschlussbericht unterzeichnet wurde; fordert die Agentur auf, ihre internen Kontrollsysteme zu verbessern, um solche Mängel in Zukunft zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass acht Bemerkungen aus den Vorjahresberichten des Rechnungshofs (2017, 2018 und 2021) bei der Agentur noch den Stand „offen“ haben; fordert die Agentur nachdrücklich auf, diese Bemerkungen unverzüglich abzuschließen und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglich erzielten Fortschritte zu informieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur Beschlüsse über die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten bei ihren Bediensteten und über Nebentätigkeiten während und nach der Tätigkeit für die Agentur umgesetzt hat; begrüßt, dass alle Bediensteten einmal alle zwei Jahre Interessenerklärungen abgeben müssen und die mit den Finanzkreisläufen befassten Bediensteten sowie Bedienstete in Führungspositionen diese Interessenerklärungen jährlich abgeben müssen; stellt darüber hinaus fest, dass alle Bediensteten der Agentur außerdem verpflichtet sind, eine solche Interessenerklärung abzugeben, wenn sich ihre Situation ändert; stellt fest, dass die Agentur auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Bediensteten der oberen Führungsebene veröffentlicht; begrüßt, dass seit 2022 sowohl die Interessenerklärungen als auch die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Vertreter veröffentlicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt, dass die Agentur im März 2022 die überarbeiteten Leitlinien für die Meldung von Missständen angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur erklärt hat, dass sie 2022 für mehr Klarheit und Sichtbarkeit der einzelnen den Bediensteten zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle wie etwa Vertrauenspersonen oder Wege zur Meldung von Missständen gesorgt hat; begrüßt darüber hinaus die Annahme der Leitlinien für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten; begrüßt, dass der Beschluss der Agentur vom 09. August 2022 über die Einrichtung eines Transparenzregisters, nach dem Sitzungen der Führungskräfte der Agentur mit Wirtschaftsakteuren auf der Website der Agentur veröffentlicht werden, im September 2022 in Kraft getreten ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>erkennt an, dass externe Prüfungen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wichtig sind, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur ein hohes Maß an Schutz sicherzustellen; stellt fest, dass die Agentur die Empfehlungen, die im Rahmen der vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in Bezug auf das SIS, VIS und Eurodac durchgeführten Prüfungen ausgesprochen wurden, im Jahr 2022 kontinuierlich umgesetzt hat; stellt fest, dass 2022 eine erneute Prüfung des Eurodac, des VIS und des SIS II durch den EDSB erfolgt ist, wobei der Schwerpunkt auf dem allgemeinen IT-Sicherheitsmanagement, auf Sicherheitsvorfällen und Verletzungen von Datenschutzbestimmungen sowie auf der Methode und den Verfahren für die sichere Entwicklung und das sichere Testen der Systeme mit Fokus auf die Verwaltung der Zugriffskontrolle in den verschiedenen Umgebungen lag; entnimmt dem Bericht der Agentur über die Folgemaßnahmen, dass die vom EDSB im Jahr 2018 in Bezug auf das VIS und das SIS durchgeführte Prüfung den Bearbeitungsstatus „abgeschlossen“ hat, da alle 43 Empfehlungen abgeschlossen wurden, während die vom EDSB im Jahr 2019 in Bezug auf das Eurodac durchgeführte Prüfung den Bearbeitungsstatus „teilweise umgesetzt“ hat, da 23 von 29 Empfehlungen abgeschlossen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die von der Agentur im Jahr 2022 durchgeführte jährliche Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems, die ergeben hat, dass 81 % der Überwachungskriterien für die interne Kontrolle erfüllt oder teilweise erfüllt worden sind; stellt fest, dass die Schlussfolgerung dieser Bewertung lautet, dass das interne Kontrollsystem vorhanden ist, funktioniert und wirksam ist, obgleich einige Verbesserungen in Bezug auf die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht, Ex-ante-Kontrollen und das Vertragsmanagement notwendig sind; weist darauf hin, dass nun schon das dritte Jahr in Folge ein erheblicher Mangel bei Prinzip 10 „Wählt Kontrollaktivitäten aus und entwickelt sie weiter“ unter der Komponente „Kontrollaktivitäten“ festzustellen ist; stellt fest, dass die Agentur ihre Kontrollen des Informationsmanagements im Jahr 2022 mit der Überarbeitung ihrer Strategie zur langfristigen Aufbewahrung von Dokumenten und ihrer Verfahren zur Aufbewahrung von Dokumenten sowie mit der Annahme der Leitlinien für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten weiter verstärkt hat; fordert die Agentur auf, sich weiter um eine Verringerung der Defizite im Bereich der Kontrollaktivitäten zu bemühen, um die Umsetzung von Strategien und die Erreichung operativer sowie die interne Kontrolle betreffender Ziele nicht zu gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass die Umsetzungsrate der Prüfungsempfehlungen der verschiedenen Prüf- und Untersuchungsstellen Ende 2022 mit 20 umgesetzten Empfehlungen von 32 fälligen Empfehlungen (12 Empfehlungen waren überfällig) bei 63 % lag; stellt fest, dass Ende 2022 insgesamt 33 Empfehlungen offen waren, von denen drei kritisch waren; fordert die Agentur auf, die offenen Empfehlungen umzusetzen und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Jahr 2022 um die Untersuchung von zwei Fällen mutmaßlichen Betrugs bei Einstellungsverfahren und von einem Fall des möglichen Vorliegens betrügerischer Handlungen eines Bediensteten ersucht hat; stellt fest, dass das OLAF in seiner Antwort auf die drei Ersuchen jeweils entschieden hat, kein Untersuchungsverfahren einzuleiten; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 Empfehlungen, die im Rahmen der vom OLAF in den Fällen OC/2020/0441/A2 und OC/2017/1121/A2 durchgeführten Untersuchungen ausgesprochen wurden, nachgekommen ist; begrüßt die Annahme der Betrugsbekämpfungsstrategie 2022-2024 der Agentur und eines 12 Maßnahmen umfassenden Aktionsplans;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstiges</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass der Fokus der Agentur im Jahr 2022 darauf lag, die Sichtbarkeit der von der Agentur erzielten Ergebnisse sicherzustellen und das öffentliche Bewusstsein für die Rolle zu stärken, die sie bei der Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Union und bei der Bereitstellung von IT-Diensten für ihre Interessenträger spielt; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Agentur ihr neues Online-Portal „Discover eu-LISA 2.0“ fertiggestellt hat, das Interessenträgern einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Geschäftsbereiche der Agentur bietet; begrüßt ferner die Veröffentlichung einer speziellen Broschüre anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Agentur, das die Agentur in Zusammenarbeit mit dem tschechischen Ratsvorsitz bei der Konferenz der Agentur „10 Jahre als das digitale Herz von Schengen“ mit 20 Rednern und 388 Teilnehmern feierlich begangen hat; beglückwünscht die Agentur, dass sie im Jahr 2022 für ihre innovativen und inspirierenden Initiativen im Bereich der öffentlichen Kommunikation den Forbes Social Award erhalten hat, da sie sich durch ihr starkes ethisches Sendebewusstsein und ihre Verwendung innovativer Kommunikationsstrategien, -techniken und -tools auszeichnet; nimmt die Verbesserung der Kennzahlen der Agentur für die sozialen Medien im Jahr 2022 zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 für ihre Kerngeschäftssysteme eine Vielzahl an Sicherheitsplänen und Plänen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs angenommen hat, um ein höheres Maß an Cybersicherheit und Resilienz zu gewährleisten, wie es in den Rechtsinstrumenten vorgesehen ist, und dass sie eine Cybersicherheitsübung durchgeführt hat, um die Wirksamkeit der zum Schutz des zentralen SIS ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen; stellt fest, dass die Agentur die Überwachung ihrer mit dem Internet verbundenen IT-Systeme aufgrund der durch den rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erhöhten Bedrohung durch Cyberangriffe erheblich verstärkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung von Hosting-Diensten für die Backup-Systeme von Frontex und der Asylagentur der Europäischen Union fortgesetzt wurde; nimmt die Entwicklung und Umsetzung des „Data-Center-as-a-Service“-Ansatzes im Hinblick auf die Zentralisierung des Betriebsmanagements sowie auf die Überwachung und Planung der Kapazitäten der von den Systemen im Bereich Justiz und Inneres genutzten IT-Infrastruktur zur Kenntnis; verweist auf die Fortschritte bei den Vorbereitungen für das künftige modulare Rechenzentrum, das zusätzliche Pufferkapazitäten und eine Erhöhung der Kapazitäten um 50 % für das Hosting neuer Systeme im Bereich Justiz und Inneres ermöglichen wird; erinnert daran, wie wichtig die Einhaltung des Unionsrechts ist, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.</FIELD></FOOTNOTE> zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>