<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0273</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0088/2024 - Berichterstatter: Michal Wiezik)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2174(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1025, 16.11.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06182/2024 – C9‑0112/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0088/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2174(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1025, 16.11.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06182/2024 – C9‑0112/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0088/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2174(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0088/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen CBE“) mit Sitz in Brüssel im November 2021 im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2031 gegründet wurde<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE an die Stelle des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige, das im Mai 2014 im Rahmen des Programms Horizont 2020 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 gegründet worden war, trat und dessen Rechtsnachfolger ist<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 560/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 130).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE eine öffentlich-private Partnerschaft mit Schwerpunkt auf Forschung und Innovation für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige kreislauforientierte biobasierte Industrie ist; in der Erwägung, dass die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens CBE die Union, vertreten durch die Kommission, und Partner aus der Industrie, vertreten durch das Konsortium für biobasierte Industriezweige, sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE im Interesse der Transparenz in seinen Jahresrechnungen relevante Angaben zu den Beiträgen der Mitglieder auf Programmebene machen sollte; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE für jedes Programm, in dessen Rahmen es tätig ist, bis zum Jahresende für jede Mitgliederkategorie alle relevanten Informationen vorlegen sollte, einschließlich der für das jeweilige Programm festgelegten rechtlichen Zielvorgaben für die Beiträge, des Umfangs der erhaltenen Beiträge und des Umfangs der rechtlichen Verpflichtungen; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE die Transparenz weiter verbessern sollte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens CBE für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“)<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rechnungshof: Jahresbericht über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022 (S. 114).</FIELD></FOOTNOTE>, dass die Jahresrechnung die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens CBE zum 31. Dezember 2022, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs außerdem, dass die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt die Rolle des Gemeinsamen Unternehmens CBE bei der Förderung wettbewerbsfähiger kreislauforientierter biobasierter Industriezweige in der Union;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass die Änderungen am Umfang des Haushalts des Gemeinsamen Unternehmens CBE in hohem Maße von der Durchführungsphase der von ihm durchgeführten mehrjährigen Forschungs- und Innovationsprogramme abhängig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE 2022 mit der Durchführung des Programms „Horizont Europa“ begonnen hat und dass der Haushaltsplan 2022 folglich die Mittel für Verpflichtungen für die ersten für 2021 und 2022 geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von „Horizont Europa“ umfasst;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten Tätigkeitsbericht des Gemeinsamen Unternehmens CBE für 2022<FOOTNOTE><FIELD> Consolidated Annual Activity Report 2022 (S. 8).</FIELD></FOOTNOTE>, dass sich das verfügbare Budget im Jahr 2022 insgesamt auf Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 264,2 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 80,3 Mio. EUR belief<FOOTNOTE><FIELD> Der Gesamthaushaltsplan umfasst das operative Budget (für die Finanzierung ausgewählter Projekte) und das administrative Budget (für die Finanzierung der Arbeit des Programmbüros).</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt mit Blick auf die Ausführung / den Vollzug des Haushaltsplans zur Kenntnis, dass sich die entsprechenden Beträge bei den Mitteln für Verpflichtungen auf 125 Mio. EUR (Vollzugsquote von 47 %)<FOOTNOTE><FIELD> Titel 1: 2,9 Mio. EUR (Vollzugsquote 63 %), Titel 2: 1,6 Mio. EUR (Vollzugsquote 60 %), Titel 3: 120,5 Mio. EUR (Vollzugsquote 48 %).</FIELD></FOOTNOTE> und bei den Mitteln für Zahlungen auf 52 Mio. EUR (Vollzugsquote von 65 %)<FOOTNOTE><FIELD> Titel 1: 2,8 Mio. EUR (Vollzugsquote 55 %), Titel 2: 1,9 Mio. EUR (Vollzugsquote 68 %), Titel 3: 47,4 Mio. EUR (Vollzugsquote 65 %).</FIELD></FOOTNOTE> beliefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass der Verwaltungsrat den Haushaltsplan 2022 für das Gemeinsame Unternehmen CBE in zwei Schritten angenommen hat: Am 16. Dezember 2021 wurden die verbleibenden Mittel des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige in Höhe von insgesamt 6 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 85,6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen angenommen<FOOTNOTE><FIELD> Consolidated Annual Activity Report 2022 (S. 77).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt zudem fest, dass im Rahmen des Mandats des Gemeinsamen Unternehmens CBE keine Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet wurden und dass im Rahmen des Mandats des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige 142 Finanzhilfevereinbarungen im Gesamtwert von 822 Mio. EUR unterzeichnet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass am 31. Mai 2022 eine Abänderung am Haushalt vorgenommen wurde, mit der die (neuen) Mittel für 2022 für das Gemeinsame Unternehmen CBE in Höhe von 254,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 1,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aufgenommen wurden; weist darauf hin, dass die Änderung außerdem eine Kürzung der Wiedereinstellungen von operativen Mitteln für Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige in Höhe von 11,2 Mio. EUR umfasste, bei denen damals davon ausgegangen wurde, dass sie nicht mehr benötigt würden (die Haushaltsänderung bei den Mitteln für Verpflichtungen belief sich somit auf insgesamt -9,6 Mio. EUR (Kürzung));</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass mit einer weiteren Abänderung am Haushalt am 28. November 2022 unter Titel 3<FOOTNOTE><FIELD> Titel 3: Operative Ausgaben (für die Durchführung der dem Gemeinsamen Unternehmen CBE gemäß der Verordnung des Rates zu seiner Gründung zugewiesenen Tätigkeiten und Aufgaben).</FIELD></FOOTNOTE> zusätzlich 1 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für die Bewertungssachverständigen des Gemeinsamen Unternehmens CBE bereitgestellt wurde, um die Vorgehensweise der Kommission mit Blick auf Mittel für Zahlungen für Bewertungssachverständige im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen buchhalterisch darzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass der ursprüngliche Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige einen relativ hohen Überschuss an nicht verwendeten Mitteln aus vergangenen Jahren (2019, 2020 und 2021) aufwies: 1,1 Mio. EUR an administrativen Mitteln für Verpflichtungen und 1,6 Mio. EUR an administrativen Mitteln für Zahlungen bzw. 40 Mio. EUR an operativen Mitteln für Zahlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass diese wieder in den Haushaltsplan eingestellten Mittel gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Finanzregelung des Gemeinsamen Unternehmens CBE verwendet wurden und bis zum Jahresende zu 69 % bei den administrativen Mitteln für Verpflichtungen, zu 88 % bei den administrativen Mitteln für Zahlungen und zu 100 % bei den operativen Mitteln für Zahlungen aufgebraucht wurden; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den administrativen Ausgaben in erster Linie aus dem Grund niedriger ist, dass ein hoher Betrag der Mittel bis zum Jahresende in Haushaltslinien für Kommunikation unter Titel 2<FOOTNOTE><FIELD> Titel 2: Administrative Ausgaben (einschließlich der Kosten für allgemeine Infrastruktur und Betrieb wie etwa Miete der Gebäude, IT-Kosten, Büromöbel und ‑ausrüstung, Kommunikation und Sitzungen sowie weiterer verschiedener administrativer Kosten).</FIELD></FOOTNOTE> zurückgehalten wurde, um die Verbindlichkeiten für den Auftrag für das Stakeholder Forum 2023 eingehen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt jedoch fest, dass dies nach Angaben des Gemeinsamen Unternehmens CBE nicht vollzogen werden konnte und der Vertrag schließlich Mitte Januar 2023 unterzeichnet wurde und die Mittel wieder in die Haushaltspläne für 2023 und 2024 eingestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Ende 2022 insgesamt ein Überschuss an nicht verwendeten Mitteln des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige in Höhe von 1,1 Mio. EUR an administrativen Mitteln für Verpflichtungen und 1,5 Mio. EUR an administrativen Mitteln für Zahlungen sowie 25,2 Mio. EUR an operativen Mitteln für Zahlungen vorlag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die wiedereingestellten Mittel im Falle des Gemeinsamen Unternehmens CBE keine nennenswerte Höhe aufwiesen, da für die Zeit vor 2021 keine Haushaltsmittel beantragt worden waren; weist jedoch darauf hin, dass ursprünglich für das Gemeinsame Unternehmen CBE vorgesehene Mittel der Kommission (einschließlich einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2021, die nicht stattfand) von der GD RTD zweckgebunden worden waren und das Gemeinsame Unternehmen CBE die für die Jahre 2021 und 2022 für das Gemeinsame Unternehmen CBE vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in seinen administrativen und operativen Haushalt für 2022 aufnehmen musste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt außerdem fest, dass die Ausführung der restlichen administrativen Mittel des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige bis Ende 2024 Vorrang erhalten wird, da 2022 praktisch keine Mittel aus dem administrativen Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens CBE ausgeführt wurden; weist darauf hin, dass dies die Haushaltsvollzugsquote zwar insgesamt senkt, für dieses Haushaltsjahr aber auch die Ausführungsquoten des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige – nur administrativer Haushalt – genannt werden, um realistisch vergleichen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich die verbuchten Beiträge je nach Mitgliederkategorie (Union, private Mitglieder) in der Jahresrechnung 2022 des Gemeinsamen Unternehmens erheblich voneinander unterscheiden; geht davon aus, dass dies daran liegt, dass die Finanzbeiträge der Union validiert und verbucht werden, wenn sie – zu Beginn der Projektdurchführung – an das Gemeinsame Unternehmen CBE gezahlt werden, die Sachbeiträge der Mitglieder jedoch erst nach Validierung der angefallenen und für die Projektdurchführung geltend gemachten Kosten verbucht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert das Gemeinsame Unternehmen CBE auf, sich mit dem Unterschied zwischen dem verbuchten Betrag der Finanzbeiträge einerseits und der Sachbeiträge andererseits zu befassen, indem Informationen über die rechtlichen Verpflichtungen der Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens am Jahresende in Form von unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen und Verträgen bereitgestellt werden; begrüßt die Zusage des Gemeinsamen Unternehmens CBE, das Problem in der Jahresrechnung des Folgejahres anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die validierten Sachbeiträge der privaten Mitglieder für operative Tätigkeiten mit 65,9 Millionen Euro niedrig blieben, da das Gemeinsame Unternehmen CBE die Beiträge erst bescheinigt, wenn die Abschlusszahlungen für die Horizont-2020-Projekte geleistet werden und die Bescheinigungen über den Abschluss vorgelegt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die privaten Mitglieder bei Horizont 2020 ihr Beitrags-Richtziel für operative Tätigkeiten am Ende der Programmdurchführung nicht erreicht haben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt die Risiken im Zusammenhang mit der Programmdurchführung bei dem Gemeinsamen Unternehmen CBE zur Kenntnis, falls die privaten Mitglieder die Mindestbeitragsziele bis zum Ende der Laufzeit des Programms Horizont 2020 nicht erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt mit Blick auf die Erfolge des Gemeinsamen Unternehmens CBE bei Horizont 2020 fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE Ende 2022 den operativen Höchstbeitrag der Union in Höhe von 815,8 Mio. EUR für im Rahmen von Horizont 2020 unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen vollständig gebunden hatte; stellt darüber hinaus fest, dass von diesem gebundenen Betrag in den kommenden Jahren noch rund 94 Mio. EUR (11,5 %) für noch nicht abgeschlossene Projekte zu zahlen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist außerdem darauf hin, dass sich die privaten Mitglieder Ende 2022 rechtlich verpflichtet hatten, Sach- und Finanzbeiträge in Höhe von 258,4 Mio. Euro zu den operativen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens CBE zu leisten, was 54 % des in den angenommenen Jahresarbeitsprogrammen des Gemeinsamen Unternehmens festgelegten Richtziels von 475,3 Mio. Euro entspricht; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE von diesem zugesagten Betrag Ende 2022 154,7 Mio. Euro (32,5 % der Zielvorgabe) gemeldet hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt außerdem fest, dass das Gemeinsame Unternehmen 2022 aufgrund der unvorhergesehenen Beendigung eines Vorzeigeprojekts im Rahmen von Horizont 2020 und der Aussetzung mehrerer anderer Projekte rund 8,2 Mio. Euro an unterzeichneten Projekten annullieren musste und dass das Gemeinsame Unternehmen CBE das Richtziel für die Beiträge der privaten Mitglieder zu den operativen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens bis zum Ende des Programmzeitraums nicht erreichen wird, da alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020 Ende 2020 abgeschlossen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE zwar erklärte, es habe die operativen Ziele im Zusammenhang mit seinen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020 erreicht; stellt jedoch fest, dass der Rechnungshof der Auffassung ist, dass der deutliche Rückgang der Beiträge der privaten Mitglieder ein Risiko für die Verwirklichung der Agenda des Gemeinsamen Unternehmens CBE im Rahmen des Programms Horizont 2020 insgesamt darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE – um sicherzustellen, dass das in der Gründungsverordnung des Gemeinsamen Unternehmens CBE festgelegte Beitragsziel von insgesamt 2 730 Millionen Euro für die privaten Mitglieder bis zum Ende des Programmplanungszeitraums erreicht wird – seine Zielvorgabe für die Sachbeiträge der privaten Mitglieder zu zusätzlichen Tätigkeiten nach oben korrigiert hat, und zwar auf 2 235,5 Millionen Euro; weist darauf hin, dass die privaten Mitglieder Ende 2022 zwar Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten in Höhe von insgesamt 1 797,9 Millionen Euro gemeldet hatten, was 73,8 % der neuen Zielvorgabe entspricht, für 658 Millionen Euro bzw. 37 % des gemeldeten Betrags der Zertifizierungsprozess jedoch noch nicht abgeschlossen war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass das Konsortium für biobasierte Industriezweige – um das Risiko zu mindern, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE die neue Zielvorgabe für Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten bis zum Ende des Programms nicht erreicht – dem Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens CBE im November 2022 vorgeschlagen hat, weitere Investitionen von privaten Mitgliedern in Höhe von 416 Millionen Euro für zusätzliche Tätigkeiten im Jahr 2023 zu genehmigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Ausführungsquote bei den Zahlungen aus dem Haushaltsplan 2022 für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 dem Rechnungshof zufolge sank; räumt ein, dass dies darauf zurückzuführen war, dass die Begünstigten mit steigenden Kosten und Lieferproblemen konfrontiert waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 keine neuen operativen Mittel für Verpflichtungen erhielt, da es seine letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Ende 2020 abgeschlossen hatte; weist darauf hin, dass die Ausführungsquote bei den operativen Mitteln für Zahlungen auf 65 % (2021: 85 %) sank, was dem Gemeinsamen Unternehmen CBE zufolge auf die steigenden Kosten und Lieferprobleme zurückzuführen war, mit denen die Begünstigten infolge der COVID-19-Krise und des Krieges in der Ukraine konfrontiert waren, weshalb die Laufzeit der meisten Horizont-2020-Projekte verlängert werden musste und die Abschlusszahlungen auf 2023 verschoben werden mussten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE einen Aktionsplan mit Fristen für den Abschluss der Durchführung von Projekten erstellen sollte, die im Rahmen früherer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) genehmigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>schließt sich der Ansicht des Rechnungshofs an, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE auf der Grundlage eines strategischen Programmausführungsplans die individuell geleisteten Beiträge der privaten Mitglieder auf jährlicher Basis überwachen sollte, damit es die Beitragsziele seiner privaten Mitglieder für den MFR 2021‑2027 erreicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen im Jahr 2022 nur 47 % seiner Mittel für Verpflichtungen für Projekte im Rahmen der ersten umfangreichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unter Horizont Europa in Höhe von 120 Millionen Euro ausgeführt hat, die es zu einem früheren Zeitpunkt des Jahres eingeleitet hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommission und die privaten Mitglieder 2022 Finanzbeiträge in Höhe von jeweils 0,8 Millionen Euro zu den Verwaltungskosten des Gemeinsamen Unternehmens CBE geleistet haben; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE für seine Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa keine Finanzbeiträge beantragt hatte, da es davon ausging, dass die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont Europa, die es Anfang 2022 veröffentlicht hatte, voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen sein würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den für Gehaltszahlungen bereitgestellten Mitteln für Zahlungen (Titel 1) Ende 2022 mit 55 % niedrig war und dass dies dem Gemeinsamen Unternehmen CBE zufolge auf den verspäteten Arbeitsantritt des im Jahr 2022 neu eingestellten Personals zurückzuführen war;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe und Personal</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE 2022 nach wie vor nach Möglichkeit die bestehenden Rahmenverträge auf Ebene der Kommission genutzt hat; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE in den Fällen, in denen ihm diese Verträge nicht zur Verfügung standen oder ausgelaufen waren, spezielle Ausschreibungsverfahren einleiten musste, bei denen es sich mehrheitlich um Verträge von geringem Wert handelte<FOOTNOTE><FIELD> Es wurden mehrere Verträge im Wert von jeweils weniger als 15 000 EUR abgeschlossen.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE außerdem Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag unterzeichnet hat, den es gemeinsam mit den anderen gemeinsamen Unternehmen insbesondere für gemeinsame IT-Dienstleistungen verwaltet; weist außerdem darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE während des gesamten Jahres 2022 auf mit der Kommission bestehende Dienstgütevereinbarungen zurückgegriffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht, dass 2022 das Jahr war, in dem der Übergang vom Gemeinsamen Unternehmen für biobasierte Industriezweige zum Gemeinsamen Unternehmen CBE vollzogen wurde; weist darauf hin, dass im Programmbüro des Gemeinsamen Unternehmens CBE Ende 2022 26 Bedienstete beschäftigt waren (2021: 22), sodass es die Vorgaben aus seinem Stellenplan<FOOTNOTE><FIELD> Die Vorgabe im Stellenplan beläuft sich auf insgesamt 29 Bedienstete für die Organisation. Diese Vorgabe dürfte das Gemeinsame Unternehmen CBE Anfang 2024 nach der Ernennung des neuen Exekutivdirektors erreichen.</FIELD></FOOTNOTE> für sein neues Mandat annähernd erfüllte; begrüßt, dass im Rahmen des neuen Mandats des Gemeinsamen Unternehmens CBE acht neue Kolleginnen bzw. Kollegen eingestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE 2022 eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen (Frauenanteil: 50 %) gemeldet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist darauf hin, dass das Personal des Gemeinsamen Unternehmens CBE zeitgleich eine zunehmende Zahl laufender Projekte für mehrere MFR-Programme verwaltet hat; ist der Ansicht, dass diese Tendenz die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Gemeinsamen Unternehmen CBE und seine Mittelverwaltung nicht schwächen und die Durchführung der neuen Programme nicht verzögern darf;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verwaltungs- und Kontrollsysteme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>entnimmt den Anmerkungen des Rechnungshofs zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen, dass für die Ex-post-Prüfungen der Ausgaben im Rahmen der Programme Horizont 2020 und Horizont Europa der Gemeinsame Auditdienst der GD RTD der Kommission zuständig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Ausgaben im Rahmen von Horizont 2020 (Abrechnungen und Abschlusszahlungen) eine repräsentative Fehlerquote von 1,9 % und eine Restfehlerquote von 1,2 % gemeldet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist darauf hin, dass die Ex-post-Prüfungen für das Programm „Horizont Europa“ noch durchgeführt werden müssen, da die ersten Zwischenzahlungen voraussichtlich erst 2024 erfolgen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof auf der Ebene der Endbegünstigten eine Zufallsstichprobe von Zahlungen prüfte, die 2022 im Rahmen des Programms Horizont 2020 geleistet wurden, um die Kontrollen der operativen Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens CBE zu bewerten<FOOTNOTE><FIELD> Im Hinblick auf die bei den Begünstigten geprüften Finanzhilfezahlungsvorgänge betrug die Berichterstattungsschwelle für quantifizierbare Fehler 1 % der geprüften Kosten.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass der Rechnungshof in einem Fall einen schwerwiegenden Fehler im Zusammenhang mit überhöhten Angaben zu den Personalkosten festgestellt und quantifiziert hat, wobei der Fehler darauf zurückzuführen war, dass der Begünstigte die Berechnungsmethode für den Stundensatz während des Geschäftsjahres geändert und nicht förderfähige Kosten für Versorgungsbezüge und Boni in die geltend gemachten Kosten einbezogen hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE einen risikobasierten Ansatz für die Ex-post-Prüfung entwickelt hat, um seine Fehlerquote durch gezieltere Stichproben zu verringern, um die fehleranfälligsten Begünstigten zu ermitteln und somit die bereinigende Wirkung seiner Ex-post-Prüfungen zu verstärken; stellt fest, dass dies eine wichtige positive Änderung des Ex-post-Prüfungsansatzes darstellt, da es der Rahmen der Kommission für die interne Kontrolle von Finanzhilfen für Horizont Europa nicht ermöglicht, spezifische repräsentative Stichproben für das Gemeinsame Unternehmen CBE zu erstellen und folglich spezifische repräsentative Fehlerquoten und Restfehlerquoten für die gemeinsamen Unternehmen zu berechnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach gemeinsame Unternehmen mit einem gut entwickelten risikobasierten Ansatz für Ex-post-Prüfungen eine Restfehlerquote aufweisen, die unter dem Durchschnitt der gemeinsamen Unternehmen ohne einen solchen Ansatz liegt, was auf die systematische Ermittlung und Prüfung der am stärksten risikobehafteten Begünstigten zurückzuführen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass es sich bei den „Bemerkungen“ in den spezifischen Jahresberichten des Gemeinsamen Unternehmens CBE eigentlich um „nicht terminierte Empfehlungen“ des Rechnungshofs handelt; stellt fest, dass der Rechnungshof diesen Bemerkungen jährlich nachgeht, indem er sie als „offen“ oder „abgeschlossen“ einstuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof drei Bemerkungen (2020/2021) abgegeben hat, von denen zwei – zu den Beiträgen der Mitglieder aus der Industrie und der privaten Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens CBE – nach wie vor offen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen CBE den geringen Umfang der Sachbeiträge privater Mitglieder zu seinen operativen Tätigkeiten einräumt und dass dieser geringe Umfang seiner Auffassung nach teilweise mit der Offenheit der Aufforderungen des Gemeinsamen Unternehmens CBE zur Einreichung von Vorschlägen zu erklären ist, bei denen auch Nichtmitglieder des Konsortiums für biobasierte Industriezweige<FOOTNOTE><FIELD> https://ebn.eu/about-ebn/</FIELD></FOOTNOTE> Finanzhilfen des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige beantragen können, ohne dass sie dazu verpflichtet wären, die Initiative des Gemeinsamen Unternehmens CBE mit Sachbeiträgen zu unterstützen; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der erfolgreichen Bewerber aus dem Konsortium für biobasierte Industriezweige in den letzten drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen den niedrigsten Wert erreichte, weshalb die Sachbeiträge erheblich zurückgingen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>