<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0275</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0089/2024 - Berichterstatter: Michal Wiezik)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2175(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1025, 16.11.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06182/2024 – C9‑0113/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0089/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin ad interim des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin ad interim des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022 (2023/2175(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1025, 16.11.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06182/2024 – C9‑0113/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0089/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin ad interim des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022 sind (2023/2175(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0089/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff („Gemeinsames Unternehmen Clean H2“) mit Sitz in Brüssel im November 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).</FIELD></FOOTNOTE> im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2031 gegründet wurde; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 an die Stelle der gemeinsamen Technologieinitiative für Brennstoffzellen und Wasserstoff („Gemeinsames Unternehmen FCH“) getreten und deren Rechtsnachfolger ist, die im Mai 2008 im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms durch die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff (ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 gegründet worden war, und dass ihre Bestandsdauer im Mai 2014 im Rahmen des Programms Horizont 2020 durch die Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 108).</FIELD></FOOTNOTE> („Gemeinsames Unternehmen FCH 2“) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich mit Forschung und Innovation im Bereich Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie befasst; in der Erwägung, dass die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens die Union, vertreten durch die Kommission, der Industrieverband (Hydrogen Europe) und der Forschungsverband (Hydrogen Europe Research) sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 im Interesse der Transparenz in seinen Jahresrechnungen relevante Angaben zu den Beiträgen der Mitglieder auf Programmebene machen sollte; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 für jedes Programm, in dessen Rahmen es tätig ist, bis zum Jahresende für jede Mitgliederkategorie alle relevanten Informationen vorlegen sollte, einschließlich der für das jeweilige Programm festgelegten rechtlichen Zielvorgaben für die Beiträge, des Umfangs der erhaltenen Beiträge und des Umfangs der rechtlichen Verpflichtungen; regt an, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 die Transparenz weiter verbessert;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 („Bericht des Rechnungshofs“) feststellte, dass die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens zum 31. Dezember 2022 und die Ergebnisse seiner Tätigkeiten, Mittelflüsse und Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Tag endende Jahr in der Jahresrechnung 2022 in Übereinstimmung mit der Finanzregelung des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt wird; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs zudem, dass die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 an der Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Bereich Wasserstofftechnologien in der Union mitwirkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass sich die verfügbaren Mittel 2022<FOOTNOTE><FIELD> Die verfügbaren Mittel umfassen nicht in Anspruch genommene Mittel aus Vorjahren, die das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 in den Haushalt des laufenden Jahres wieder eingesetzt hat, zweckgebundene Einnahmen und Umschichtungen auf das folgende Jahr.</FIELD></FOOTNOTE> bei den Mitteln für Verpflichtungen<FOOTNOTE><FIELD> Die bewilligten Mittel für Verpflichtungen beliefen sich auf 8,4 Mio. EUR, was später geändert wurde, um dem Anstieg der Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem neuen Programm im Rahmen von Horizont Europa und den nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus den Vorjahren Rechnung zu tragen.</FIELD></FOOTNOTE> auf 314,3 Mio. EUR (gegenüber 15,8 Mio. EUR im Jahr 2021) beliefen, von denen 305,8 Mio. EUR auf operative Tätigkeiten und 8 Mio. EUR auf Verwaltungsausgaben entfielen, und bei den Mitteln für Zahlungen<FOOTNOTE><FIELD> Die bewilligten Mittel für Zahlungen beliefen sich auf 53,2 Mio. EUR, und mit der Änderung wurde der Betrag im Zuge des neuen Programms und zur Deckung der geplanten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2022 zur Umsetzung der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) aufgestockt.</FIELD></FOOTNOTE> auf 118,3 Mio. EUR (gegenüber 56,2 EUR im Jahr 2021) beliefen, von denen 109,7 Mio. EUR auf operative Tätigkeiten und 8,1 Mio. EUR auf Verwaltungsausgaben entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Änderungen am Umfang des Haushalts des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 in hohem Maße von der Durchführungsphase der von ihm durchgeführten mehrjährigen Forschungs- und Innovationsprogramme abhängig sind; nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 im Jahr 2022 mit der Durchführung des Programms „Horizont Europa“ begonnen hat und dass der Haushalt 2022 folglich die Mittelbindungen für die ersten, für 2022 geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu „Horizont Europa“ und die Mittel für Zahlungen für die entsprechenden Vorfinanzierungszahlungen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof der Auffassung ist, die Informationen über die Beiträge der Mitglieder auf Programmebene seien unzureichend; begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 zugesagt hat, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich die verbuchten Beiträge je nach Mitgliederkategorie (EU und private Mitglieder) in der Jahresrechnung 2022 des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 erheblich voneinander unterscheiden; stellt fest, dass dies daran liegt, dass die Finanzbeiträge der Union validiert und verbucht werden, wenn sie – zu Beginn der Projektdurchführung – an das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 gezahlt werden, die Sachbeiträge der Mitglieder jedoch erst nach Validierung der angefallenen und für die Projektdurchführung geltend gemachten Kosten verbucht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 auf, sich mit dem Unterschied zwischen dem verbuchten Betrag der Finanzbeiträge einerseits und der Sachbeiträge andererseits zu befassen, indem Informationen über die rechtlichen Verpflichtungen der Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 in Form von unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen und Verträgen am Jahresende bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 in Bezug auf die Umsetzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms die Beitragsziele der Mitglieder erreicht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 Ende 2022 425,8 Mio. EUR (95 %) des maximalen operativen Beitrags der EU in Höhe von 450 Mio. EU für im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen gebunden hatte; nimmt zur Kenntnis, dass von diesem gebundenen Betrag im Jahr 2023 noch rund 3 Mio. EUR (0,7 %) für den Abschluss des letzten laufenden Projekts des Siebten Forschungsrahmenprogramms zu zahlen sind; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die privaten Mitglieder Ende 2022 Sachbeiträge in Höhe der Mindestzielvorgabe von 450 Mio. EUR gemeldet hatten, die vom Gemeinsamen Unternehmen Clean H2 vollständig validiert wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der geringe Umfang der validierten Sachbeiträge für operative Tätigkeiten der privaten Mitglieder in Höhe von 51,7 Mio. EUR (2021: 38,6 Mio. EUR), darauf zurückzuführen ist, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 sie in einer späteren Phase bescheinigt, nämlich wenn die Abschlusszahlungen für die Horizont-2020-Projekte geleistet werden und die Bescheinigungen über den Abschluss vorgelegt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Umfang der rechtlichen Verpflichtungen der Mitglieder deren Beitragszielen entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt in Bezug auf die Erfolge des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 in Bezug auf das Programm Horizont 2020 zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 Ende 2022 den maximalen operativen Beitrag der Union von 646 Mio. EUR für im Rahmen des Programms unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen und Verträge vollständig gebunden hatte; nimmt zudem zur Kenntnis, dass von diesem gebundenen Betrag in den kommenden Jahren noch rund 88,5 Mio. EUR (13,7 %) für noch nicht abgeschlossene Projekte und Verträge zu zahlen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich die privaten Mitglieder rechtlich verpflichtet hatten, Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 in Höhe von 190,5 Mio. EUR und Sachbeiträge zu den zusätzlichen Tätigkeiten in Höhe von 1 039 Mio. EUR bzw. 340,6 % der Mindestzielvorgabe von 361 Mio. EUR zu leisten; nimmt zur Kenntnis, dass diese zugesagten Beträge Ende 2022 vollständig gemeldet waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 keine neuen operativen Mittel für Verpflichtungen erhielt, da es seine letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Ende 2020 abgeschlossen hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Ausführungsquote bei den operativen Mitteln für Zahlungen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 im Haushaltsplan 2022 zurückgegangen ist (81 % im Jahr 2022 gegenüber 88 % im Jahr 2021), da die Begünstigten infolge der COVID-19-Krise und des Angriffskriegs gegen die Ukraine mit steigenden Kosten und Lieferproblemen konfrontiert waren, und dass daher die Laufzeit der meisten Horizont-2020-Projekte verlängert und die Abschlusszahlungen auf 2023 verschoben werden mussten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Jahr 2022 im Hinblick auf das Programm Horizont Europa Finanzbeiträge in Höhe von 80 Mio. EUR leistete, von denen das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 47 Mio. EUR (59 %) für Vorfinanzierungszahlungen im Zusammenhang mit den ersten im Rahmen des Programms Horizont Europa geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen verwendete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 im Rahmen von Horizont Europa die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Wasserstoff mit einem Gesamtwert von 300 Mio. EUR veröffentlicht hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Evaluierung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr 2022 zur Rücknahme von vier Themen führte, für die keine geeigneten Vorschläge eingereicht worden waren<FOOTNOTE><FIELD> Nach der Klarstellung des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 ist die „Rücknahme von Themen“ so zu verstehen, dass Themen nicht abgedeckt wurden, weil keine erfolgreichen Anträge/Vorschläge vorlagen.</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 die ungenutzten Mittel für Zahlungen in Höhe von 33 Mio. EUR auf 2023 übertrug, und zwar im Hinblick auf Vorfinanzierungszahlungen im Zusammenhang mit neuen Finanzhilfevereinbarungen, die Anfang 2023 unterzeichnet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass Ende 2022 die Ausführungsquoten des Verwaltungshaushalts (Titel 2) mit 62 % der Mittel für Verpflichtungen und 51 % der Mittel für Zahlungen niedrig waren; nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 erklärte, dass dies auf die Aussetzung der Zahlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Wasserstoffwoche, die verschobene Auftragsvergabe für die Renovierung des Bürogebäudes und den verzögerten Abschluss eines wichtigen Dienstleistungsrahmenvertrags zurückzuführen sei;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe und Personal</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2022 in Fortführung der Praxis des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 in den vergangenen Jahren die Ausschreibungs- und Vertragsverwaltung auch interinstitutionelle Vergabeverfahren, die von der Kommission oder anderen Einrichtungen der EU eingeleitet wurden, und die sich daraus ergebenden mehrjährigen Rahmenverträge umfasste; stellt darüber hinaus fest, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 bei den Anforderungen an Ausschreibungen mit anderen gemeinsamen Unternehmen zusammenarbeitet, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 die Module eTendering, eNotices und eSubmission intensiv genutzt und die Integration des Instruments für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge, das 2023 in Betrieb genommen werden sollte, eingeleitet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass dem nach dem Statut beschäftigten Team des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 29 Personen angehören (27 Bedienstete auf Zeit und zwei Vertragsbedienstete); stellt darüber hinaus fest, dass das Personal auch zwei abgeordnete nationale Sachverständige umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>entnimmt dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht 2022, dass der digitale Arbeitsplatz der einzelnen Bediensteten ständig modernisiert wird, das heißt, den Bediensteten des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 wurde ein angemessener Zugang zu sämtlichen Anwendungen der Kommission für die Finanzhilfeverwaltung gewährt, die Erneuerung der Hardware wurde wie geplant zusammen mit der erforderlichen Erneuerung der Lizenzen für wesentliche Anwendungen wie Slido, Webex, Business Object, Adobe oder die Mobiltelefonie durchgeführt, und allen Bediensteten wurde im Rahmen der neuen Telearbeitsregelung mehr Flexibilität eingeräumt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union, das in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1968/259(1)/oj.</FIELD></FOOTNOTE> niedergelegt ist, und den Leitlinien des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 die Personalvertretung mindestens ein Mitglied des Auswahlausschusses für externe Einstellungsverfahren benennen sollte; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass dem Auswahlausschuss für das geprüfte Einstellungsverfahren kein von der Personalvertretung benanntes Mitglied angehörte und dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 trotz mehrmaliger Aufforderungen zur Interessenbekundung an sein Personal keine Personalvertretung einrichten konnte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verwaltungs- und Kontrollsysteme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 in Bezug auf die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm Ex-post-Prüfungen vornahm, während für Ex-post-Prüfungen der Ausgaben im Rahmen der Programme Horizont 2020 und Horizont Europa der Gemeinsame Auditdienst der Generaldirektion Forschung und Innovation der Kommission zuständig war; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 für die im Jahr 2022 getätigten letzten Ausgaben im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 aufgrund der unbedeutenden Beträge keine Ex-post-Prüfungen durchführte und dass es dementsprechend als endgültige Fehlerquoten bei den Ausgaben im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms die repräsentative Fehlerquote von 2,0 % und die Restfehlerquote von 1,1 %, die es Ende 2021 erreicht hatte, veröffentlichte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 für die Ausgaben im Rahmen von Horizont 2020 (Abrechnungen und Abschlusszahlungen) eine repräsentative Fehlerquote von 2,9 % und eine Restfehlerquote von 0,9 % meldete<FOOTNOTE><FIELD> Konsolidierter jährlicher Tätigkeitsbericht 2022 des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2, Kapitel 4.1.1.1.</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass für das Programm Horizont Europa keine Ex-post-Prüfungen durchgeführt wurden, da die ersten Zwischenzahlungen voraussichtlich erst 2024 erfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof auf der Ebene der Endbegünstigten eine Zufallsstichprobe von Zahlungen prüfte, die 2022 zulasten des Programms Horizont 2020 geleistet wurden, um die Kontrollen der operativen Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 zu bewerten<FOOTNOTE><FIELD> Im Hinblick auf die bei den Begünstigten geprüften Finanzhilfezahlungsvorgänge betrug der Berichterstattungsschwellenwert für quantifizierbare Fehler 1 % der geprüften Kosten.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass der Rechnungshof in einem Fall einen schwerwiegenden Fehler im Zusammenhang mit den Personalkosten feststellte und quantifizierte, der sich daraus ergab, dass der Begünstigte in Urlaubszeiten geleistete Arbeitsstunden geltend gemacht und nicht förderfähige zusätzliche Vergütungskosten in die geltend gemachten Kosten einbezogen hatte, und dass der Rechnungshof in einem anderen Fall einen schwerwiegenden Fehler feststellte und quantifizierte, der auf geltend gemachte Kosten für Ausrüstung, die der Begünstigte im Berichtszeitraum nicht verwendete, und auf falsch berechnete Personalkosten zurückzuführen war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 Ende 2022 einen vollständigen risikobasierten Ansatz für Ex-ante-Kontrollen im Einklang mit den Leitlinien des Gemeinsamen Auditdiensts der Kommission entwickelt und umgesetzt und dabei der spezifischen Risikosituation des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 Rechnung getragen hatte; nimmt in dieser Hinsicht zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 zu diesem Zweck die relevantesten Risikokriterien bestimmte und auf deren Grundlage einen risikobasierten Überwachungsansatz entwickelte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass dieser Ansatz es dem Gemeinsamen Unternehmen Clean H2 ermöglichte, das Risikoniveau der einzelnen Projekte und Begünstigten während der Hauptphasen der Projektdurchführung – wie der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung, der Änderung der Finanzhilfevereinbarung, der Berichterstattung und der Zahlung – zu bewerten; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 auch interne Leitlinien zu seinem risikobasierten Ansatz erstellte und sein Personal in Bezug auf dessen ordnungsgemäße Anwendung und einheitliche Umsetzung schulte und unterstützte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 einen risikobasierten Ansatz für Ex-post-Prüfungen entwickelt hat, um seine Fehlerquote durch Stärkung der bereinigenden Wirkung ihrer Ex-post-Prüfungen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 einen maßgeschneiderten risikobasierten Ansatz entwickelt hat, um die aus den Ex-ante-Kontrollen und Ex-post-Prüfungen erlangte Gewähr zu verbessern, d. h. Anfang 2022 analysierte das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 die Grundgesamtheit seiner Begünstigten im Rahmen von Horizont 2020 und kennzeichnete die am stärksten risikobehafteten Begünstigten zum Zwecke risikobasierter Ex-post-Prüfungen; nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei allen der am stärksten risikobehafteten Begünstigten um wichtige Begünstigte handelte, die über alle von dem Gemeinsamen Unternehmen Clean H2 durchgeführten Horizont-2020-Projekte hinweg mehr als 1 Mio. EUR von dem Gemeinsamen Unternehmen Clean H2 erhielten, bisher noch keiner Ex-post-Prüfung unterzogen worden waren und ein Risikoprofil als kleines oder mittleres Unternehmen oder den Status eines neuen Teilnehmers aufwiesen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die verbleibenden wichtigen Begünstigten aufgefordert wurden, einen kurzen Fragebogen zur Selbstbewertung auszufüllen, dessen Schwerpunkt auf den Bereichen lag, in denen bei früheren Ex-post-Prüfungen die häufigsten Fehler festgestellt worden waren, z. B. Komplexität der gewählten Kostenoption bei den Personalkosten, Vergabe von Unteraufträgen in erheblichem Umfang, Erwerb von Vermögenswerten, interne Lieferungen, Methode der Kostenberichterstattung und Umsetzung der Ergebnisse früherer Ex-post-Prüfungen; nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 auf der Grundlage der Antworten diejenigen wichtigsten Begünstigten mit einem hohen Ex-ante-Kontrollrisiko ermittelte und mit ihnen Finanz-Webinare abhielt, bei denen der Schwerpunkt auf den zentralen Merkmalen einer korrekten Kostenabrechnung mit wichtigen Kostenelementen lag; nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Projektverantwortlichen und Finanzbeauftragten des Gemeinsamen Unternehmens Clean H2 dank der erfolgreich absolvierten Webinare die Wirksamkeit der Ex-ante-Kontrollen der anstehenden Kostenabrechnungen dieser wichtigen Begünstigten (Zahlungsphase) verbesserten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 einen risikobasierten Ansatz für die Ex-post-Prüfung entwickelt hat, um seine Fehlerquote durch gezieltere Stichproben zu verringern, um die fehleranfälligsten Begünstigten zu ermitteln und somit die bereinigende Wirkung seiner Ex-post-Prüfungen zu verstärken; erachtet diesen Ansatz als wichtige positive Änderung des Ex-post-Prüfungsansatzes, da der Rahmen der Kommission für die interne Kontrolle von Finanzhilfen für Horizont Europa es nicht ermöglicht, spezifische repräsentative Stichproben für die gemeinsamen Unternehmen zu erstellen und folglich spezifische repräsentative Fehlerquoten und Restfehlerquoten für die gemeinsamen Unternehmen zu berechnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass gemeinsame Unternehmen mit einem gut entwickelten Ansatz risikobasierter Ex-post-Prüfungen eine Restfehlerquote aufweisen, die unter dem Durchschnitt der gemeinsamen Unternehmen ohne einen solchen Ansatz liegt, und zwar aufgrund der systematischen Ermittlung und Prüfung der am stärksten risikobehafteten Begünstigten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass es sich bei den Bemerkungen in den spezifischen Jahresberichten über das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 eigentlich um zeitlich nicht begrenzte Empfehlungen des Rechnungshofs handelt; stellt fest, dass der Rechnungshof diesen Bemerkungen jährlich nachgeht und dann ihren Status als „offen“ oder „abgeschlossen“ bezeichnet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf das Gemeinsame Unternehmen Clean H2 festzuhalten ist, dass alle in den Vorjahren vom Hof vorgebrachten Bemerkungen aufgrund der im Laufe des Jahres 2022 durchgeführten Korrekturmaßnahmen des Gemeinsamen Unternehmen Clean H2 abgeschlossen wurden.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>