<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0288</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2022: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Rat und Rat</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0071/2024 - Berichterstatter: Luke Ming Flanagan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat (2023/2131(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 45 vom 24.2.2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2023)0391 – C9‑0250/2023)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/2 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2022 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/103 vom 4.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/112 vom 12.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0071/2024)</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>schiebt seinen Beschluss über die Entlastung der Generalsekretärin des Rates für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2022 auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind (2023/2131(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0071/2024)</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der EU durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament gemäß Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die alleinige Verantwortung für die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union trägt, und dass der Haushaltsplan des Europäischen Rates und des Rates ein Einzelplan des Haushaltsplans der Union ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) keine legislativen Aufgaben wahrnimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 317 AEUV den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und im Rahmen der zugewiesenen Mittel entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt und dass nach dem geltenden Rahmen die Kommission den anderen Organen der EU die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat (im Folgenden der „Rat“) gemäß Artikel 235 Absatz 4 und Artikel 240 Absatz 2 AEUV vom Generalsekretariat des Rates unterstützt werden, und in der Erwägung, dass die Generalsekretärin des Rates für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der in Einzelplan II des Haushaltsplans der Union eingesetzten Mittel in vollem Umfang verantwortlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament seit fast zwanzig Jahren die bewährte und anerkannte Praxis verfolgt, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Entlastung zu erteilen, und in der Erwägung, dass die Kommission die Auffassung teilt, dass die Praxis, jedem Organ, jeder Einrichtung und jeder sonstigen Stelle der EU Entlastung für seine bzw. ihre Verwaltungsausgaben zu erteilen, in Zukunft fortgesetzt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung den anderen Organen der EU die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament seit dem Jahr 2009 aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Rates beim Entlastungsverfahren gezwungen ist, dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zu verweigern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat als Organe der EU, die Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union erhalten, transparent sein und einer demokratischen Rechenschaftspflicht gegenüber den Unionsbürgern und einer demokratischen Kontrolle der Ausgaben öffentlicher Mittel unterliegen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten (im Folgenden die „Bürgerbeauftragte“) im Rahmen der strategischen Untersuchung OI/2/2017/TE über die Transparenz der legislativen Tätigkeit des Rates festgestellt wurde, dass die Verwaltungsverfahren des Rates in Bezug auf die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens Missstände aufweisen und angegangen werden sollten, um es den Bürgern zu ermöglichen, das Gesetzgebungsverfahren in der EU zu verfolgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Recht der Steuerzahler und der Öffentlichkeit bestätigt, über die Verwendung öffentlicher Mittel informiert zu werden, und dass das Gericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2023 in der Rechtssache T-163/21<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2023, De Capitani/Rat der Europäischen Union, T-163/21, CLI:EU:T:2023:15.</FIELD></FOOTNOTE>, De Capitani/Rat der Europäischen Union, zur Transparenz im Gesetzgebungsprozess der EU festgestellt hat, dass die vom Rat in seinen Arbeitsgruppen erstellten Dokumente nicht technischer, sondern gesetzgeberischer Natur sind und daher Gegenstand von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Rates unter die MFR-Rubrik 7, „Europäische öffentliche Verwaltung“, fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR belief (was 5,9 % des Gesamthaushalts der Union entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des Rates in Höhe von rund 0,6 Mrd. EUR circa 5,3 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 eine Stichprobe im Bereich der Verwaltung von 60 Vorgängen geprüft hat, was der Anzahl der im Jahr 2021 geprüften Vorgänge entspricht; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof schreibt, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 14 (23 %) der 60 Vorgänge Fehler enthielten, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Rat festgestellt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sachstand beim Entlastungsverfahren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bedauert zutiefst, dass das Parlament dem Rat seit 2009 und erneut für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung verweigern muss, weil der Rat sich weiterhin weigert, mit dem Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens zusammenzuarbeiten, wodurch das Parlament daran gehindert wird, eine fundierte Entscheidung auf der Grundlage einer ernsthaften und gründlichen Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans des Rates zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die zuständigen Dienststellen des Parlaments im Namen des Berichterstatters für das Entlastungsverfahren am 28. September 2023 einen Fragebogen an das Sekretariat des Rates übermittelt haben, der 74 wichtige Fragen des Parlaments enthält, um eine gründliche Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans des Rates und der Verwaltung des Rates zu ermöglichen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass ähnliche Fragebögen an alle anderen Organe versandt wurden, die sämtliche Fragen des Parlaments ausführlich beantwortet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bedauert, dass das Generalsekretariat des Rates dem Parlament am 12. Oktober 2023 erneut mitgeteilt hat, dass es den Fragebogen des Parlaments nicht beantworten wird und dass der Rat nicht an der Anhörung teilnehmen wird, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens für den 25. Oktober 2023 anberaumt wurde und an der alle anderen eingeladenen Institutionen teilnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>hebt die Zuständigkeit des Parlaments hervor, gemäß Artikel 319 AEUV sowie den anwendbaren Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Geschäftsordnung des Parlaments im Einklang mit der geltenden Auslegung und Verfahrensweise Entlastung zu erteilen, insbesondere die Zuständigkeit, Entlastung zu erteilen, damit die Transparenz gewahrt und die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlern der EU sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Kommission gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung den anderen Organen der EU die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt, und hält es daher für unverständlich, dass der Rat es für angebracht hält, der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rates zu erteilen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass das Parlament seit fast zwanzig Jahren die bewährte und anerkannte Praxis verfolgt, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Entlastung zu erteilen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission erklärt hat, dass sie nicht in der Lage ist, die Ausführung des Haushaltsplans der anderen Organe der EU zu überwachen; hebt die von der Kommission erneut geäußerte Auffassung hervor, dass die Praxis, jedem Organ der EU Entlastung für seine Verwaltungsausgaben zu erteilen, vom Parlament weiter fortgesetzt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die derzeitige Situation bedeutet, dass es dem Parlament lediglich möglich ist, die Berichte des Rechnungshofs und des Bürgerbeauftragten sowie die Informationen auf der Website des Rates zu prüfen, die öffentlich zugänglich sind, da der Rat weiter an seiner fehlgeleiteten Praxis der mangelnden Zusammenarbeit mit dem Parlament festhält, was es dem Parlament unmöglich macht, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und eine fundierte Entscheidung über die Erteilung der Entlastung zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bedauert, dass der Rat seit mehr als einem Jahrzehnt keine politische Bereitschaft gezeigt hat, im Zusammenhang mit dem jährlichen Entlastungsverfahren mit dem Parlament zusammenzuarbeiten; betont, dass sich diese Haltung dauerhaft negativ auf beide Organe auswirkt und die Verwaltung und demokratische Kontrolle des Haushalts der EU in Misskredit bringt sowie das Vertrauen der Bürger in die EU als transparente Einrichtung untergräbt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass das Recht der Steuerzahler und der Öffentlichkeit, über die Verwendung öffentlicher Einnahmen auf dem Laufenden gehalten zu werden, durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gestützt wird; fordert daher, dass die Zuständigkeit des Parlaments und seine Rolle als Garant des Grundsatzes der demokratischen Rechenschaftspflicht uneingeschränkt geachtet wird; fordert den Rat auf, die vom Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens angenommenen Empfehlungen gebührend nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert den Rat auf, die Verhandlungen mit dem Parlament auf höchster Ebene unter Einbeziehung der Generalsekretäre und der Präsidenten beider Institutionen so bald wie möglich wieder aufzunehmen, um den Stillstand zu überwinden und eine Lösung zu finden, wobei die jeweilige Rolle des Parlaments und des Rates im Entlastungsverfahren zu respektieren und Transparenz und eine angemessene demokratische Kontrolle des Haushaltsvollzugs sichergestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die derzeitige Situation zwar durch eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Verträge verbessert werden muss, durch eine Überarbeitung der Verträge jedoch das Entlastungsverfahren klarer und transparenter gestaltet werden könnte, indem dem Parlament die ausdrückliche Befugnis eingeräumt wird, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU einzeln Entlastung zu erteilen; betont jedoch, dass bis zu einer solchen Überarbeitung die derzeitige Situation durch eine verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit im derzeitigen Rahmen der Verträge verbessert werden muss, und fordert den Rat nachdrücklich auf, aktiv mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um die derzeitige Situation anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament trotz der mangelnden Bereitschaft des Rates zur Zusammenarbeit beim Entlastungsverfahren dennoch einige politische Prioritäten betont und in dieser Entschließung einige Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement des Rates sowie andere für das Entlastungsverfahren relevante Bemerkungen darlegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten der Ukraine und ihrer Bevölkerung Unterstützung zugesagt haben, seit Russland am 24. Februar 2022 einen rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt; weist auf die Munitionsinitiative hin, die ursprünglich darauf abzielte, der Ukraine bis März 2024 eine Million Artilleriegranaten des Kalibers 155 mm zu liefern, wobei jedoch bis zu diesem Datum nur etwa die Hälfte dieser Menge geliefert wurde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herstellung, Beschaffung und Lieferung von Munition an die Ukraine unverzüglich erheblich zu beschleunigen; weist darauf hin, dass die ukrainische Regierung ihre europäischen Verbündeten aufgefordert hat, der Ukraine 7 von etwa 30 „Patriot“-Raketenabwehrsystemen zu überlassen, die in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um die zivile Infrastruktur besser vor der russischen Aggression schützen zu können; bedauert, dass bislang nur ein Mitgliedstaat ein zusätzliches System zugesagt hat, und fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, den Beschlussfassungsprozess zu beschleunigen und Ressourcen bereitzustellen, um die Ukraine mit den erforderlichen Fähigkeiten im Bereich der Luftabwehr auszustatten; betont, dass das Parlament dem Rat wegen der unterlassenen Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments keine Entlastung erteilen wird, und zwar solange die erforderliche Unterstützung für die Ukraine nicht mit angemessenen Haushaltsmitteln ausgestattet wird; bekräftigt seine Solidarität mit der Ukraine und betont, wie wichtig entschlossenes Handeln der europäischen Staats- und Regierungschefs ist, um den dringenden Sicherheitsbedürfnissen unserer ukrainischen Partner gerecht zu werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Prioritäten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bedauert, dass der Rat sein Vorrecht bei Ernennungs‑ und Einstellungsverfahren für viele Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU ausübt, ohne die Ansichten der Beteiligten oder die Empfehlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>unterstreicht, dass die Tradition des Rates, die Ernennungen einzelner Mitgliedstaaten für die meisten Positionen nicht in Frage zu stellen, bedeutet, dass die fachlichen Qualifikationen der Kandidaten nicht gründlich geprüft werden; besteht daher darauf, dass das Vorrecht des Rates überprüft werden muss, um die Teilhabe der betroffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen sicherzustellen und zu stärken und die Legitimität der Ernennungen zu erhöhen; schlägt vor, dass eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die Kandidaten über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, darin bestehen könnte, eine unabhängige Sachverständigengruppen einzurichten, die diese Prüfungen durchführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass der Rat gemäß Artikel 286 Absatz 2 AEUV die Mitglieder des Rechnungshofs nach Anhörung des Parlaments ernennt; bedauert, dass der Rat es wiederholt versäumt hat, die Empfehlungen des Parlaments im Rahmen seiner beratenden Funktion bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist auf die erhebliche Unausgewogenheit zwischen Männern und Frauen im Rechnungshof hin, wo es Ende 2022 nur neun weibliche Mitglieder im Vergleich zu 17 männlichen Mitgliedern gab; nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die das derzeitige Ernennungsverfahren für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern im Rechnungshof mit sich bringt; fordert den Rat erneut auf, das Ernennungsverfahren zu überdenken, um dieses Problem mit konkreten Maßnahmen anzugehen, wie etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, für jede freie Stelle mindestens zwei Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>bedauert, dass der Rat bislang die Entschließung des Parlaments vom 17. Dezember 2020 zur Notwendigkeit einer gesonderten Ratsformation „Gleichstellung der Geschlechter“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 150.</FIELD></FOOTNOTE> ignoriert hat, und beharrt darauf, dass ein spezielles institutionelles Forum eine stärkere Integration der Gleichstellung der Geschlechter in die politischen Maßnahmen und Strategien der EU sowie eine wesentliche Koordinierung und Fortschritte bei den wichtigsten Dossiers im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter sicherstellen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>bedauert, dass der Beschlussfassungsprozess im Rat immer noch alles andere als uneingeschränkt transparent ist, was das Vertrauen der Bürger in die EU als transparente Einrichtung untergräbt und dadurch den Ruf der EU insgesamt gefährdet; weist auf die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Transparenz der legislativen Tätigkeit des Rates im Rahmen der strategischen Untersuchung OI/2/2017/TE hin und unterstützt diese Empfehlungen; fordert den Rat nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten und den einschlägigen Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union umgehend nachzukommen; erinnert daran, dass das Gericht in seinem Urteil in der Rechtssache T-163/21, De Capitani/Rat der Europäischen Union, betont hat, dass der Rat eine klarere Transparenz des Gesetzgebungsverfahren benötigt, um den Zugang zu legislativen Dokumenten sicherzustellen, wobei dies lediglich der Verpflichtung des Rates zur öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Mitgesetzgeber als Grundlage jedweder demokratischen Legitimität Rechnung trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>äußert seine tiefe Besorgnis über die zunehmende Rolle des Europäischen Rates bei Gesetzgebungsdossiers, obwohl er weder eine legislative noch eine exekutive Funktion hat und nicht die gleichen Transparenzstandards wie der Rat anwendet, was bedeutet, dass er nicht zur Rechenschaft gezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass sich die Anwendung des Verfahrens der Einstimmigkeit im Rat in bestimmten Politikbereichen negativ auf das Beschlussfassungsverfahren der EU auswirken kann und daher anfällig für Erpressungen durch Mitgliedstaaten ist, insbesondere durch diejenigen, die die Rechtsstaatlichkeit nicht achten; fordert den Rat auf, die Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit anzuwenden, wann immer dies die Verträge vorsehen; stellt fest,, dass der Übergang zu einem Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit im Rat ein möglicher Weg hin zu einer effizienteren Politikgestaltung sein kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bedauert die Tatsache, dass die Teilnahme der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten am verbindlichen Transparenz-Register, das durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> eingerichtet wurde, völlig freiwillig ist, und besteht darauf, dass alle Ständigen Vertretungen vor, während und nach der Ratspräsidentschaft ihres Mitgliedstaats aktiv am obligatorischen Transparenz-Register teilnehmen sollten; ist der Ansicht, dass die bestehenden Ethikregeln zu Interessenkonflikten, Drehtüreffekten und Transparenz bei der Lobbyarbeit gestärkt und harmonisiert werden sollten und dass die Vertreter der Mitgliedstaaten, die durch die Unternehmen, die sie besitzen, direkt von Subventionen der EU profitieren, nicht an politischen oder haushaltspolitischen Diskussionen und Abstimmungen im Zusammenhang mit diesen Subventionen teilnehmen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>bedauert, dass der Rat das obligatorische Transparenz-Register über seine derzeitigen Grenzen hinaus nicht vollständig nutzt und jede Empfehlung für Verbesserungen ablehnt; bekräftigt seine Forderung an den Rat, Treffen mit nicht registrierten Lobbyisten abzulehnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Workshops des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 27. Juni 2023 die wechselnden Ratsvorsitze auf, das Unternehmenssponsoring als Beitrag zur Deckung ihrer Ausgaben einzustellen; sieht ein, dass die finanziellen Mittel aus den nationalen Haushalten unter den Mitgliedstaaten erheblich variieren und das jeder Mitgliedstaat ungeachtet seiner Größe und seinen verfügbaren Haushaltsmitteln die gleichen Chancen haben sollte, einen erfolgreichen Ratsvorsitz zu organisieren, ist jedoch der Ansicht, dass die Annahme von Unternehmenssponsoring dem Ruf schadet, weil dadurch Interessenkonflikte entstehen können; bekräftigt seine Forderung an den Rat, einen Haushaltsplan für den Ratsvorsitz bereitzustellen, um für angemessene und einheitliche Standards für Effizienz und Wirksamkeit der Arbeit im Rat im Allgemeinen zu sorgen; zeigt sich in diesem Zusammenhang enttäuscht über die unverbindlichen Leitlinien, die der Rat zum Unternehmenssponsoring herausgegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bedauert, dass der Verhaltenskodex des Präsidenten des Europäischen Rates trotz mehrerer Forderungen des Parlaments nicht mit dem Verhaltenskodex des Parlaments und der Kommission in Einklang gebracht wurde, insbesondere in Bezug auf die Tätigkeiten, die nach dem Ausscheiden des Präsidenten aus dem Amt genehmigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Beschluss (EU) 2023/2061 des Europäischen Rates vom 22. September 2023 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 238 vom 27.9.2023, S. 114.</FIELD></FOOTNOTE> die Vorrechte des Parlaments und des Rates im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens unberührt lässt und dass Erwägung 5 dieses Beschlusses Angelegenheiten betrifft, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Rates gemäß Artikel 15 Absatz 1 EUV bzw. in den Anwendungsbereich der Rechtsgrundlage für den Beschluss über die Zusammensetzung des Parlaments gemäß Artikel 14 Absatz 2 EUV fallen; besteht darauf, dass allein das Parlament und der Rat gemäß dem in Artikel 314 AEUV festgelegten Verfahren über den Inhalt des Haushaltsplans der Union entscheiden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt des Rates für das Jahr 2022 auf 611 473 556 EUR belief, was einem Anstieg um 2,9 % gegenüber 2021 entspricht und damit deutlich höher ist als der Anstieg von 2020 auf 2021, der 0,6 % betrug;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist erneut mit Bedauern darauf hin, dass der Haushalt des Europäischen Rates und des Rates nicht in zwei klar voneinander getrennte Haushalte aufgeteilt wurde, wie es vom Parlament in seinen vorherigen Entlastungsbeschlüssen empfohlen wurde, damit die Transparenz und die Rechenschaftspflicht verbessert werden, nicht zuletzt mit Blick auf den Europäischen Rat, da es derzeit unmöglich ist, verlässliche Angaben zu seinen Kosten zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass das Generalsekretariat des Rates einen Bericht über den Jahresabschluss und eine Reihe jährlicher Tätigkeitsberichte aus verschiedenen Teilen des Generalsekretariats veröffentlicht, dass es jedoch schwierig ist, einen prägnanten und leicht zugänglichen Überblick über alle Tätigkeiten des Generalsekretariats des Rates zu erhalten, da es keinen einzigen Bericht gibt, in dem die Tätigkeiten des Rates zusammengefasst und schlüssig dargestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer des Rates bescheinigen kann, dass der Jahresabschluss des Rates für das Jahr 2022 gemäß Titel XIII der Haushaltsordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt wurde, wie dies für alle Organe und Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU vorgeschrieben ist, und dass der Rechnungsführer hinreichende Gewähr dafür bieten konnte, dass der Jahresabschluss für das Jahr 2022 in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage, der Ergebnisse der Vorgänge und des Cashflows des Rates vermittelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass der Rat im Jahr 2022 64 Mittelübertragungen vorgenommen hat, die alle auf der Grundlage von Artikel 29 der Haushaltsordnung erfolgten, was einen deutlichen Anstieg gegenüber 43 im Jahr 2021 bedeutet; stellt ferner fest, dass sechs der Mittelübertragungen eine Unterrichtung der Haushaltsbehörde erforderten und dass der Hauptgrund für diese Mittelübertragungen gestiegene Ausgaben für Wasser, Gas, Strom und Heizung sowie Gehaltsbewegungen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass die Mittelübertragungen des Weiteren durch eine Senkung der Dienstreisekosten für das Generalsekretariat des Rates um 300 000 EUR, was einer Senkung um 9 % entspricht, und einem ähnlichen Anstieg der Dienstreisekosten für das Personal des Europäischen Rates um 300 000 EUR, was einem Anstieg um 20 % entspricht, bedingt waren; fordert den Rat auf, für vollständige Transparenz bei den Reisen des Präsidenten des Europäischen Rates zu sorgen, einschließlich der Transportmittel, der Begründung für die gewählten Mittel und des Begleitpersonals;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>kritisiert den erheblichen Anstieg der Reisekosten für den Präsidenten des Europäischen Rates über mehrere Jahre hinweg und ist besorgt darüber, dass der Präsident des Europäischen Rates Presseberichten zufolge nur bei 18 der 112 Dienstreisen, die er zwischen dem Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2019 und Dezember 2022 unternommen hat, mit Verkehrsflugzeugen gereist ist; betont, dass Verkehrsflugzeuge auch für den Präsidenten des Europäischen Rates die Standardoption sein sollten, wann immer es eine solche Alternative gibt, die sich für den Zeitplan und den Ort der betreffenden Veranstaltungen eignet, und unterstreicht, dass die Leiter der Institutionen der EU gegenüber der Öffentlichkeit mit gutem Beispiel vorausgehen sollten, nicht zuletzt in Bezug auf die Sicherstellung der Umsetzung einer nachhaltigen Klimapolitik;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2022 die Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausliefen und die Sitzungsaktivitäten sich wieder normalisierten; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Zahl der per Videokonferenz abgehaltenen Sitzungen zugunsten der vor Ort abgehaltenen Sitzungen abgenommen hat, und zwar von 2021, als 35 % der Sitzungen per Videokonferenz abgehaltene Sitzungen und 65 % der Sitzungen vor Ort abgehaltene Sitzungen waren, bis 2022, als 15 % der Sitzungen per Videokonferenz abgehaltene Sitzungen und 85 % der Sitzungen vor Ort abgehaltene Sitzungen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass die Gesamtzahl der offiziellen Sitzungen im Jahr 2022 bei 4 415 lag, was einem Anstieg um 2,9 % gegenüber 4 291 im Jahr 2021 entspricht und einen erheblichen Anstieg der vor Ort abgehaltenen Sitzungen um mehr als 150 % umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 beim Generalsekretariat des Rates 44 neue Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eingeleitet und 42 Verträge im Gesamtwert von 123 863 392 EUR unterzeichnet wurden, was einen erheblichen Rückgang gegenüber 2021 bedeutet, als 62 neue Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eingeleitet und 102 Verträge im Gesamtwert von 416 013 813 EUR unterzeichnet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt, dass das Generalsekretariat des Rates eine Zusammenfassung der Anzahl und Art der im Jahr 2022 im Generalsekretariat durchgeführten internen Prüfungen sowie eine Zusammenfassung der Empfehlungen und der aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen gemäß Artikel 118 Absatz 8 der Haushaltsordnung vorgelegt hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Prüfer für den Zeitraum 2022-2024 ein dreijähriges Arbeitsprogramm aufgestellt hat, das in jährliche Arbeitsprogramme unterteilt wird; weist ferner darauf hin, dass im Jahr 2022 sieben interne Prüfungen durchgeführt wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass Ende 2022 nur 72 % der Empfehlungen aus dem Arbeitsprogramm 2019-2021 umgesetzt waren und 27 % noch umzusetzen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt, dass die internen Prüfungen in einem breiten Spektrum von Bereichen durchgeführt wurden; begrüßt ferner, dass alle Empfehlungen zu sechs der sieben Prüfungen angenommen wurden; bedauert, dass die Ergebnisse der Prüfung der Verwaltung von Kryptowerten nicht mitgeteilt wurden, weil der Prüfungsbericht als Verschlusssache eingestuft war; betont, dass das Parlament über Systeme für den Umgang mit Verschlusssachen verfügt und dass die Ergebnisse der Prüfung der Verwaltung von Kryptowerten mit Hilfe dieser Systeme hätten übermittelt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personelle Ressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass sich die Bemerkungen in diesem Abschnitt angesichts der mangelnden Zusammenarbeit des Rates mit dem Parlament in erster Linie auf die auf der Website des Rates veröffentlichten aggregierten Informationen stützen, die nur wenige Einzelheiten enthalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass dem Rat in seinem Haushaltsplan für 2022 3 029 Stellen zugewiesen wurden, was dem Stand von 2021 entspricht, dass sich jedoch die Verteilung auf die Kategorien geändert hat, indem die Zahl der Stellen als Verwaltungsrat (AD) von 1 493 auf 1 519 gestiegen, die Zahl der Stellen als Beamte der Funktionsgruppe Assistenz (AST) von 1 320 auf 1 284 gesunken und die Zahl der Stellen als Sekretär (SC) von 180 auf 190 gestiegen ist; fordert den Rat auf, mehr Einzelheiten zur Burnout-Prävention bei seinem Personal vorzulegen, insbesondere da die Zahl der Assistenten zurückgegangen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat des Rates laut seinem Bericht über die Finanztätigkeit für das Jahr 2022 zum 31. Dezember 2022 über 2 924 besetzte Stellen verfügte; stellt ferner fest, dass der Website des Rates zu entnehmen ist, dass das Ratssekretariat am 1. Januar 2023 über 3 108 Mitarbeiter (Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige) verfügte; fordert den Rat auf, die Veröffentlichung widersprüchlicher Informationen in seinen frei zugänglichen Quellen zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass von den 3 108 Mitarbeitern 1 783 (57 %) Frauen und 1 325 (43 %) Männer waren; bedauert, dass in der Kategorie „höhere Führungskräfte“ nur 18 von 51 Mitarbeitern Frauen waren, was einem Anteil von 35 % entspricht; bedauert ferner, dass dies einem Rückgang des Frauenanteils im höheren Management, der sich im Jahr 2021 auf 38 % belief, entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass in der Kategorie „mittleres Management“ 37 von 83 Mitarbeitern Frauen waren, was einem Anteil von 45 % entspricht und einen leichten Anstieg gegenüber 44 % im letzten Jahr bedeutet; stellt schließlich fest, dass 814 von 1 462 Verwaltungsräten Frauen waren, was einem Anteil von 56 % entspricht und ebenfalls einen leichten Anstieg gegenüber 55 % im Jahr 2021 bedeutet, und stellt fest, dass 882 von 1 411 Beamten der Funktionsgruppe Assistenz und Sekretäre Frauen waren, was einem Anteil von 63 % entspricht und dem Anteil im Jahr 2021 gleichkommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>bedauert das unausgewogene Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene im Generalsekretariat des Rates; fordert den Rat auf, unverzüglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Hierarchieebenen zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass alle 27 Mitgliedstaaten im Personal vertreten sind, dass jedoch ein erhebliches geografisches Ungleichgewicht besteht, da 527 Bedienstete die belgische Staatsbürgerschaft innehaben, was einem Anteil von 17 % entspricht, während nur 0,2 % der Bediensteten die zyprische und 0,3 % die luxemburgische Staatsbürgerschaft innehaben; betont, dass eine faire geografische Ausgewogenheit in Bezug auf die Herkunft des Personals auf allen Ebenen, insbesondere auf der mittleren und höheren Führungsebene, wichtig ist und dass zugleich die Anforderungen des Statuts in Bezug auf die Kompetenzen und Stärken der Bewerber zu erfüllen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>bedauert, dass es an Informationen über die Umsetzung des Aktionsplans des Rates für die Gleichstellung und die Maßnahmen zur Gewährleistung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung, die beim Rat beschäftigt sind, mangelt; fordert den Rat auf, dem Parlament Informationen zum Geschlechterverhältnis, zur geografischen Verteilung und zu den Behinderungen seiner Bediensteten sowie zu den diesbezüglichen internen Maßnahmen bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>bedauert, dass dem Parlament – da der Rat den Fragebogen des Parlaments nicht beantwortet hat – keine Informationen über die Zahl der Praktikanten im Rat im Jahr 2022 sowie darüber vorliegen, ob sie während ihres Praktikums bezahlt wurden oder nicht; erinnert an die Forderung des Parlaments an alle Institutionen, dass alle Praktikanten ein Gehalt erhalten sollten, sofern sie nicht bereits aus anderen Quellen bezahlt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>bekräftigt, dass ethisches Verhalten zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beiträgt und das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt und dass, wie der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 13/2019 betont hat, die Ethikrahmen der Organe der EU verbesserungswürdig sind, was von entscheidender Bedeutung ist, da jedes unethische Verhalten von Bediensteten und Mitgliedern hohes öffentliches Interesse weckt und das Vertrauen in die EU schmälert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>bedauert, dass das Parlament keine Möglichkeit hat, Fragen zu dem im Rat bestehenden Ethikrahmen zu stellen, da der Rat keine Fragen des Parlaments beantworten wird und dem Parlament daher keine Informationen über den für alle Mitarbeiter des Rates geltenden Verhaltenskodex vorliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>weist auf die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht Nr. 13/2019 zur Verbesserung des Ethikrahmens des Rates hin; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es keinen gemeinsamen Ethikrahmen der EU für die Tätigkeit der Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat gibt, wie vom Rechnungshof festgestellt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat des Rates einen Jahresbericht veröffentlicht, der Informationen über die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger höherer Führungskräfte des Generalsekretariats des Rates nach dem Ausscheiden aus dem Dienst enthält (Artikel 16 Absätze 3 und 4 des Statuts); stellt fest, dass dem Bericht für das Jahr 2022 zufolge vier höhere Führungskräfte ihre Absicht bekundeten, im Jahr 2022 eine berufliche Tätigkeit auszuüben, und dass zwei ehemalige höhere Führungskräfte Ende 2021 Erklärungen abgegeben haben, die ebenfalls im Jahr 2022 geprüft wurden; stellt fest, dass keiner der Anträge in den Anwendungsbereich von Artikel 16 fällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt mit Befriedigung fest, dass alle zuständigen Generaldirektoren des Rates in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten erklärt haben, dass ihnen im Jahr 2022 keine Fälle von Betrug oder Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis gebracht wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt des Rates für IT-Systeme und Telekommunikation im Jahr 2022 ursprünglich auf 48 115 000 EUR belief, was einem Anstieg um 2,1 % gegenüber 2021 entspricht; stellt jedoch fest, dass im Laufe des Jahres 2022 weitere 6 805 000 EUR auf den Haushalt übertragen wurden, die tatsächlichen Zahlungen jedoch mit 27 096 067 EUR – was nur etwa 50 % der gesamten endgültigen Mittel entspricht – erheblich geringer ausfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt, dass im Jahr 2022 97 % der Rechnungen elektronisch bearbeitet wurden, was eine erhebliche Steigerung gegenüber 89 % im Jahr 2021 darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>bekräftigt seine Aufforderung an den Rat, zu prüfen, wie quelloffene Technologien so weit wie möglich genutzt werden können, und über die Fortschritte bei der Nutzung solcher Systeme Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass sich die Zahlungen in Bezug auf Gebäude im Jahr 2022 insgesamt auf 45 435 994 EUR beliefen und damit deutlich höher waren als im Jahr 2021, als sie sich auf als 35 709 119 EUR beliefen, was einem Anstieg um 27,2 % im Jahr 2022 entspricht; stellt fest, dass der Hauptgrund für diesen Anstieg in den Zahlungen für Wasser, Gas, Strom und Heizung liegt, die von 2 565 008 EUR im Jahr 2021 auf 11 233 088 EUR im Jahr 2022 gestiegen sind, was einem Anstieg um 338 % entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt, dass der Rat den Energieverbrauch im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren senken konnte, auch aufgrund der von allen Institutionen der EU verfolgten Strategie, die Temperatur in den Gebäuden auf 19 Grad zu senken; ermutigt jedoch das Generalsekretariat des Rates, weitere Initiativen zur Senkung des Energieverbrauchs zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>bedauert, dass dem Parlament – da der Rat den Fragebogen des Parlaments nicht beantwortet hat – keine Informationen über Initiativen des Rates im Jahr 2022 in Bezug auf einen besseren Zugang zu seinen Gebäuden für Menschen mit Behinderungen und andere mögliche Initiativen für Menschen mit Behinderungen vorliegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass es nach wie vor schwierig ist, aktuelle und umfassende Informationen über Initiativen des Rates in den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit sowie über die Entwicklung des allgemeinen Verbrauchs, einschließlich des Verbrauchs von Wasser, Gas, Strom und Papier, zu erhalten; fordert den Rat auf, im Rahmen seiner jährlichen Berichterstattung systematisch über die Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaspekte seiner Arbeit Bericht zu erstatten; nimmt mit Zufriedenheit einige vereinzelte Initiativen zur Kenntnis, die im Jahresbericht erwähnt werden, wie z. B. der Kauf von vier Elektroautos und die Förderung der Aufnahme von Umweltklauseln in die Vergabeverfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert den Rat weiterhin auf – sofern dies noch nicht geschehen ist –, ein System einzurichten, mit dem die Mitarbeiter ermutigt werden, öffentliche Verkehrsmittel oder andere emissionsarme Verkehrsmittel wie Fahrräder zu nutzen, um den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck des Rates zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Jahresabschluss des Rates erwähnt wird, dass der Rat Ende 2022 im Besitz von 773,4 Zertifikaten für saubere Energie war, die auf der Energie basieren, die von den Solarpaneelen auf den Dächern der Ratsgebäude erzeugt wird, verglichen mit 2 589,2 Zertifikaten Ende 2021; stellt fest, dass die Zertifikate einen Wert von jeweils 65 EUR haben; fordert den Rat weiterhin auf, ausführlicher über den Verkauf dieser Zertifikate auf dem freien Markt und die geplante Verwendung der erzielten Einnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass Artikel 319 AEUV im Rahmen einer Änderung des Vertrags überarbeitet werden muss, um ausdrücklich festzulegen, dass das Parlament nicht nur dafür zuständig ist, der Kommission Entlastung für die Ausführung ihrer Einzelpläne oder ihrer Haushaltspläne zu erteilen, sondern auch den anderen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>stellt fest, dass 2022 mit mehr als 24,5 Millionen Besuchen auf der Website des Rates – also einem Anstieg um 16 % gegenüber 2020 – ein Rekordjahr war, und dass die Zahl der Follower auf Facebook um 8 % gestiegen ist, während die Zahl der Follower auf X (ehemals Twitter) Instagram und LinkedIn um 19 %, 17 % bzw. 33 % gestiegen ist.</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert den Rat auf, mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten, um die beiden quelloffenen Social-Media-Plattformen EU Voice und EU Video zu nutzen, die als öffentliches Pilotprojekt zur Förderung des Einsatzes freier und quelloffener sozialer Netzwerke ins Leben gerufen wurden; legt dem Rat nahe, dezentrale soziale Netzwerke wie Mastodon als Alternative zu sehr großen Online-Plattformen zu nutzen;</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>