<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0355</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Cybersolidaritätsverordnung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0426/2023 - Berichterstatterin: Lina Gálvez Muñoz)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und ‑vorfällen (COM(2023)0209 – C9-0136/2023 – 2023/0109(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0209),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 173 Absatz 3 und Artikel 322 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0136/2023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechnungshofs vom 18. April 2023<FOOTNOTE><FIELD>Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Juli 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 349 vom 29.9.2023, S. 167.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/1049, 9.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1049/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. März 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0426/2023),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis, die im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe C) veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P9_TC1-COD(2023)0109</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2025/... des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2025/38.)</STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI>ANLAGE ZUR LEGISLATIVE ENTSCHLIESSUNG</TI><STI><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Erklärung der Kommission zur Mittelausstattung in Bezug auf die Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und ‑vorfällen (Cybersolidaritätsgesetz)</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/38, 15.1.2025, ELI :http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/oj.</FIELD></FOOTNOTE></STI><P><NO.P>1.</NO.P>Der dem Vorschlag für das Cybersolidaritätsgesetz beigefügte Finanzbogen der Kommission wurde im April 2023 veröffentlicht. Seitdem haben sich die Schätzungen für relevante Zahlen aufgrund der Annahme oder der erwarteten Annahme anderer Rechtsakte geändert.</P><P><NO.P>2.</NO.P>Am 5. März 2024 erzielten die beiden gesetzgebenden Organe eine vorläufige politische Einigung, die im Finanzbogen vorgesehene Umschichtung von Mitteln von dem spezifischen Ziel 4 „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ auf das spezifische Ziel 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“ des Programms „Digitales Europa“ auf 22 Mio. EUR zu begrenzen.</P><P><NO.P>3.</NO.P>Um den Bedingungen der vorläufigen politischen Einigung Rechnung zu tragen, hat die Kommission den Finanzbogen zum Cybersolidaritätsgesetz in Bezug auf die Mittelausstattungen für die spezifischen Ziele 2 „Künstliche Intelligenz“, 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“ und 4 „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ unter Berücksichtigung der von den gesetzgebenden Organen vereinbarten Umschichtung aktualisiert.</P><P><NO.P>4.</NO.P>Dementsprechend belaufen sich die im aktualisierten Finanzbogen ausgewiesenen Mittelausstattungen für den Zeitraum 2025-2027 unbeschadet der Befugnisse der Kommission im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens auf</P><P><NO.P>—</NO.P>[544 726 000 EUR] für das spezifische Ziel 2 „Künstliche Intelligenz“ unter Berücksichtigung der Umschichtung von 65 Mio. EUR auf das spezifische Ziel 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“;</P><P><NO.P>—</NO.P>[44 451 000 EUR] für das spezifische Ziel 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“ (Teil unter direkter Mittelverwaltung durch die Kommission), einschließlich 26 Mio. EUR, die von den spezifischen Zielen 2 und 4 umgeschichtet wurden;</P><P><NO.P>—</NO.P>[353 190 613 EUR] für das spezifische Ziel 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“ (vom Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit verwalteter Teil), einschließlich 61 Mio. EUR, die von den spezifischen Zielen 2 und 4 umgeschichtet wurden;</P><P><NO.P>—</NO.P>[167 162 423 EUR] für das spezifische Ziel 4 „Fortgeschrittene digitale Kompetenzen“ unter Berücksichtigung der Umschichtung von 22 Mio. EUR auf das spezifische Ziel 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“.</P><P><NO.P>5.</NO.P>Die EU-Cybersicherheitsreserve wird aus der Mittelausstattung des spezifischen Ziels 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“ (Teil unter direkter Mittelverwaltung durch die Kommission) finanziert (die sich nach dem aktualisierten Finanzbogen schätzungsweise auf [44 451 000] EUR belaufen wird).</P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>