<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0359</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0161/2024 - Berichterstatterin: Maria da Graça Carvalho)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (COM(2024)0029 – C9-0013/2024 – 2024/0016(CNS))</STRING></TI><NOTE>(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2024)0029),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 187 und Artikel 188 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C9‑0013/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0161/2024),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><OTTXT><P><STRING BOLD="on">Abänderung		1</STRING></P><TI>ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">*</STRING> Textänderungen: Der neue bzw. geänderte Text wird durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ▌gekennzeichnet.</FIELD></FOOTNOTE></TI><TI>am Vorschlag der Kommission</TI><TI>---------------------------------------------------------</TI><TI>2024/0016(CNS)</TI></OTTXT></TXTLST><TXTLST><TCONSOLID><TI>Vorschlag für eine<BRK/><STRING BOLD="on">VERORDNUNG DES RATES</STRING><BRK/><STRING BOLD="on">zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz</STRING><BRK/></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT>DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —</PRINIT><GRVISA><VISA><P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 187 und Artikel 188 Absatz 1,</P></VISA><VISA><P>auf Vorschlag der Europäischen Kommission,</P></VISA><VISA><P>nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/…/…, ….</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P>nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses<FOOTNOTE><FIELD> Stellungnahme vom …, ABl. C, C/…/…, ….</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P>gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><GRCINIT>in Erwägung nachstehender Gründe:</GRCINIT><CONS><P><NO.P>(1)</NO.P>Mit der Verordnung (EU) 2024/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („Verordnung über künstliche Intelligenz“) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (ABl. L, …).</FIELD></FOOTNOTE> („Verordnung über künstliche Intelligenz“) soll das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert werden, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, Vermarktung und Verwendung künstlicher Intelligenz im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(2)</NO.P>Seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488 (ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj).</FIELD></FOOTNOTE> im Jahr 2021 haben sich auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz (KI) gewaltige technische Fortschritte vollzogen, und die KI ist weltweit zu einem äußerst strategischen und umkämpften Bereich geworden. Die Union steht an vorderster Front, wenn es darum geht, eine <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an Ethikmaßstäben orientierte und</STRING></STRING> verantwortungsvolle Innovation im Bereich der vertrauenswürdigen KI zu fördern, gleichzeitig aber Schutzvorkehrungen zu schaffen und eine wirksame Governance aufzubauen.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(3)</NO.P>Am 13. September 2023 kündigte die Kommission im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zur Förderung verantwortungsvoller KI-Innovationen eine neue strategische Initiative an, mit der die Hochleistungsrechenkapazitäten der Union innovativen Start-up-Unternehmen aus der Union im Bereich der vertrauenswürdigen KI zugänglich gemacht werden sollen, damit sie ihre Modelle trainieren können. Die Arbeiten zur Schaffung von Schutzvorkehrungen für KI mittels der Verordnung (EU) 2024/…, zur Schaffung von Governance-Strukturen und zur Unterstützung von Innovationen durch den koordinierten Plan für künstliche Intelligenz werden durch diese Initiative ergänzt.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(3a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Um die Hochleistungsrecheninfrastruktur der Union zu nutzen und ein innovatives europäisches KI-Ökosystem zu fördern, unter anderem durch die Einrichtung von KI-Fabriken in der gesamten Union, wird in der Mitteilung der Kommission vom 24. Januar 2024 zur Förderung von Start-ups und Innovationen im Bereich der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz ein strategischer Investitionsrahmen festgelegt, der es Start-up-Unternehmen und der Industrie in der Union ermöglicht, ihr Potenzial auszuschöpfen, bei vertrauenswürdigen fortgeschrittenen KI-Modellen, -Systemen und -Anwendungen weltweit führend zu werden.</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(4)</NO.P>Da die leistungsstärksten Hochleistungsrechenkapazitäten der Union, die Weltklasseniveau haben, in den Einrichtungen des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen („Gemeinsames Unternehmen“) zu finden sind, sollten diese Einrichtungen zugänglich gemacht werden, damit diese Kommissionsinitiative Wirklichkeit werden kann. Es ist folglich notwendig, zu den bestehenden sechs Zielen des Gemeinsamen Unternehmens ein weiteres Ziel in Bezug auf den Beitrag seiner Supercomputer zu dieser neuen KI-Initiative der Union festzulegen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, um Fairness, Transparenz, Vertrauenswürdigkeit und eine positive gesellschaftliche Wirkung sicherzustellen und um den Zielen und den Bedürfnissen der Union gerecht zu werden</STRING></STRING>.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(5)</NO.P>Das neue Ziel würde es dem Gemeinsamen Unternehmen ermöglichen, Tätigkeiten auf den Gebieten der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufrüstung oder</STRING></STRING> Anschaffung und des Betriebs von speziellen KI-Supercomputern oder Partitionen von Supercomputern durchzuführen, um ein schnelles maschinelles Lernen und ein schnelles Trainieren <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vertrauenswürdiger und an Ethikmaßstäben orientierter</STRING></STRING> großer KI-Basismodelle zu ermöglichen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und so die Wettbewerbsfähigkeit sowie die industrielle Basis der EU im KI-Bereich zu stärken</STRING></STRING>. Das Gemeinsame Unternehmen sollte auch die Möglichkeit haben, eine neue Art des Zugangs zu seinen Rechenressourcen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">insbesondere</STRING></STRING> für KI-Start-up-Unternehmen und die auf dem Gebiet der KI tätige breitere Wissenschaftsgemeinschaft zu schaffen sowie spezielle KI-Anwendungen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, -Modelle und -Systeme</STRING></STRING> zu entwickeln, die für den Betrieb auf seinen Supercomputern optimiert sind<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, unter gleichzeitiger Wahrung des offenen Zugangs, der Fairness und der Transparenz</STRING></STRING>. Mit diesen Änderungen würden das Gemeinsame Unternehmen in die Lage versetzt, maßgeschneiderte Rechenkapazitäten und -dienste anzubieten, um ein groß angelegtes KI-Training zu ermöglichen und die KI-Entwicklung und ‑Verbreitung in der Union voranzutreiben, was nach der derzeit geltenden Verordnung nicht möglich ist.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(5a)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das Gemeinsame Unternehmen sollte auf der Grundlage des Grundsatzes des offenen Zugangs eine zentrale Anlaufstelle einrichten, damit verschiedene Arten von Nutzern das Potenzial der KI im Hochleistungsrechnen voll ausschöpfen können. Die durch die KI-Fabriken gebotenen Möglichkeiten sollten Start-up-Unternehmen, kleinen und mittlere Unternehmen (KMU), dem Innovationsumfeld und Forschern, die an Unionsprogrammen teilnehmen, umfassend kommuniziert werden, wobei die zahlreichen Vorteile hervorgehoben werden sollten, die KI im Zusammenhang mit Hochleistungsrechenanwendungen bieten kann. Darüber hinaus sollte aufgrund der Zusammenarbeit der KI-Fabriken auf Unionsebene Rechenleistung als Dienst in der gesamten Union verfügbar gemacht werden, was von grundlegender Bedeutung für die angebotenen Unterstützungsdienste ist und zu einer weiteren Erleichterung des Zugangs zu dieser kritischen Infrastruktur führt. Das sollte auch dazu dienen, nachfrageorientierte EuroHPC-Supercomputer zu entwickeln, damit sichergestellt wird, dass die Infrastruktur den sich weiterentwickelnden Bedürfnissen der Nutzer und der verschiedenen Bereiche in der gesamten Union entspricht.</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(5b)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2023 zur Verbesserung von Innovation und der industriellen und technologischen Wettbewerbsfähigkeit durch ein günstiges Umfeld für Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0480.</STRING></STRING></FIELD></FOOTNOTE><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> wird betont, dass expandierenden Jungunternehmen eine entscheidende Bedeutung bei der Förderung von Innovation, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung des Wirtschaftswachstums in der Union zukommt, und die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine geeignete, auf der Skalierbarkeit basierende, Definition von expandierenden Jungunternehmen anzunehmen und dabei zu berücksichtigen, wie sie sich von Start-up-Unternehmen und KMU unterscheiden. Der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens sollte Zugangsbedingungen für diese speziellen KI-Supercomputer und einschlägigen Unterstützungsdienste für verschiedene Kategorien von Nutzern wie Start-up-Unternehmen, expandierende Jungunternehmen, KMU, Hochschuleinrichtungen und Forschungszentren festlegen, mit dem Ziel, Kostendruck sowie fehlenden Fachkenntnissen über Ressourcen entgegenzuwirken.</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(5c)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Da der Einsatz von Supercomputern für KI eine höhere Datennutzung erfordert, ist es wichtig, dass sie sich entweder in der Nähe eines bestehenden oder geplanten Rechenzentrums befinden oder über Hochgeschwindigkeitsnetze an ein bestehendes oder geplantes Rechenzentrum angeschlossen sind. Darüber hinaus sollten solche Rechenzentren die in Artikel 12 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231 vom 20.9.2023, S. 1).</STRING></STRING></FIELD></FOOTNOTE><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> festgelegten Anforderungen vollständig erfüllen und in Zukunft mit den gemeinsamen europäischen Datenräumen vernetzt sein, um das Training von Modellen in sektorspezifischen Schlüsselbereichen zu erleichtern. Aufnahmeeinrichtungen sollte es ermöglicht werden, die finanzielle Unterstützung im Rahmen der gemeinsamen europäischen Datenräume wirksam zu nutzen, um ihre Infrastruktur zu verbessern, einschließlich für den Erwerb oder die Modernisierung von Rechenzentren. Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Initiativen sollten gestärkt werden.</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(5d)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Da die Nutzung von Supercomputern für KI eine erhebliche Steigerung der Rechenleistung erfordert, die wiederum zu einem höheren Energieverbrauch führt, sollten die Aufnahmeeinrichtungen über Pläne in Bezug auf ihre Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit verfügen. Mit diesen Plänen sollte sichergestellt werden, dass der Supercomputer Zugang zu einem sicheren und stabilen Netzanschluss und zu einer sicheren und stabilen Stromversorgung hat, vorzugsweise aus sauberer, erschwinglicher Energie, einschließlich der Nutzung von Strombezugsverträgen, die auch auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhen können, und der Nutzung von vor Ort erzeugtem Strom. Darüber hinaus sollten KI-Modelle die in der Verordnung (EU) 2054/… [Verordnung über künstliche Intelligenz] festgelegten Anforderungen an den Energieverbrauch erfüllen. Die in der genannten Verordnung festgelegten Berichtspflichten in Bezug auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sind einzuhalten.</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(5e)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">KI-Fabriken sollen umfassende Hochleistungsrechenunterstützungsdienste für KI-Start-up-Unternehmen, kleine innovative Unternehmen und das breitere Forschungs- und Innovationsumfeld bereitstellen. Diese Unterstützungsdienste sind von größter Bedeutung, um den Zugang zu Supercomputern zu erleichtern, indem sie spezielle Programmiereinrichtungen und algorithmische Unterstützung für die Weiterentwicklung, Erprobung, Bewertung und Validierung von KI-Trainingsmodellen und -systemen bieten. Darüber hinaus tragen sie zur Entwicklung von neuartigen Anwendungsfällen und neu entstehenden Anwendungen in für die Union strategischen Bereichen, unter anderem Robotik und Fertigung, neue Werkstoffe und Batterien, vernetztes und automatisiertes Fahren, Gesundheit und Pflege, Biotechnologie, Klimawandel und Anpassung an den Klimawandel, Dynamik komplexer Systeme, virtuelle Welten und digitale Zwillinge, Cybersicherheit, landwirtschaftliche Praxis, Forschung und Innovationen und dem öffentlichen Sektor, bei.</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>(6)</NO.P>Um den Geltungsbeginn dieser Verordnung an den Beginn der Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz anzugleichen, sollte die vorliegende Verordnung unverzüglich angewandt werden.</P></CONS><CONS><P><NO.P>(7)</NO.P>Die Verordnung (EU) 2021/1173 sollte daher entsprechend geändert werden —</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><DINIT>HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:</DINIT><GR.ART><ARTICLE><TI.ART><STRING ITALIC="on">Artikel 1</STRING></TI.ART><PARAG>Die Verordnung (EU) 2021/1173 wird wie folgt geändert:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>1.</NO.P>Artikel 2 wird wie folgt geändert:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>a)</NO.P>Die folgenden Nummern 3a und 3b werden eingefügt:<CITATION><P><LIST LEVEL="1" TYPE="ARAB"><INT.LI LEVEL="0">„3b. 	,spezieller Supercomputer für künstliche Intelligenz‘ oder ‚spezieller KI-Supercomputer‘ bezeichnet einen Supercomputer, der in erster Linie dafür ausgelegt ist, große Modelle künstlicher Intelligenz mit allgemeinem <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zivilem</STRING></STRING> Verwendungszweck und neu entstehende Anwendungen der künstlichen Intelligenz zu trainieren<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> sowie Technologien und Systeme zu entwickeln</STRING></STRING>;</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>3c.</SYMBOL>‚Fabrik für künstliche Intelligenz‘ oder ‚KI-Fabrik‘ bezeichnet <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">ein zentrales oder verteiltes offenes Ökosystem, in dem</STRING></STRING> eine Infrastruktur für Hochleistungsrechendienste für künstliche Intelligenz bereitgestellt wird, die aus einem speziellen KI-Supercomputer oder einer KI-Partition eines Supercomputers <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">oder einem für KI-Zwecke aufgerüsteten EuroHPC Supercomputer</STRING></STRING>, einem zugehörigen Rechenzentrum, einem speziellen Zugang und KI-orientierten Hochleistungsrechendiensten besteht und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">das offen und aktiv</STRING></STRING> die Talente <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entwickelt,</STRING></STRING> anzieht<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, hält</STRING></STRING> und zusammenführt, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen, um</STRING></STRING> die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nutzer bei der</STRING></STRING> Nutzung der Supercomputer für künstliche Intelligenz <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zu unterstützen und anzuleiten</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und Dienste anzubieten, die für die Instandhaltung dieser Supercomputer erforderlich sind</STRING></STRING>;“.</ITEM></LIST></P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>b)</NO.P>Nummer 9 erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„9) 	,EuroHPC-Supercomputer‘ bezeichnet ein Computersystem, das vollständig im Eigentum des Gemeinsamen Unternehmens oder im gemeinsamen Eigentum des Gemeinsamen Unternehmens mit anderen beteiligten Staaten oder einem Konsortium privater Partner steht; dies kann ein klassischer Hochleistungsrechner (Spitzenklasse-Supercomputer, Industrie-Supercomputer, spezieller KI-Supercomputer oder Mittelklasse-Supercomputer), ein Hybridsystem aus klassischem Supercomputer und Quantencomputer, ein Quantencomputer oder ein Quantensimulator sein;“.</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>2.</NO.P>In Artikel 3 Absatz 2 wird folgender Buchstabe h angefügt:<CITATION><P>„h) 	Entwicklung und Betrieb der KI-Fabriken zur Unterstützung der Weiterentwicklung eines hochgradig wettbewerbsfähigen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, nachhaltigen, vertrauenswürdigen</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an Ethikmaßstäben orientierten</STRING></STRING> Ökosystems der künstlichen Intelligenz in der Union.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>3.</NO.P>In Artikel 4 Absatz 1 wird folgender Buchstabe h angefügt:<CITATION><P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">„h)	Bereich ,KI-Fabriken‘ für eine vertrauenswürdige und ethische künstliche Intelligenz, der Tätigkeiten für die Bereitstellung einer KI-orientierten Infrastruktur für Hochleistungsrechendienste umfasst, um die Innovationskapazitäten und Kompetenzen des Ökosystems der künstlichen Intelligenz weiterzuentwickeln; <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">diese</STRING></STRING> Tätigkeiten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">betreffen unter anderem</STRING></STRING>:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>Anschaffung und Betrieb spezieller KI-Supercomputer, die gemeinsam in Rechenzentren untergebracht werden oder über Hochgeschwindigkeitsnetze mit Rechenzentren verbunden sind,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>Aufrüstung bestehender EuroHPC-Supercomputer mit Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>Gewährung des Zugangs zu den speziellen KI-Supercomputern oder mit <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Fähigkeiten der</STRING></STRING> künstlichen Intelligenz aufgerüsteten EuroHPC-Supercomputern sowie Ausweitung ihrer Nutzung auf eine große Zahl öffentlicher und privater Nutzer, einschließlich Start-up- <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und expandierende Unternehmen sowie KMU, Hochschuleinrichtungen und der breiteren Wissenschaftsgemeinschaft</STRING></STRING>,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iiia)</SYMBOL>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">umfassende Kommunikation über die Möglichkeiten, die die KI-Fabriken für Start-up- und expandierender Unternehmen sowie Forschungs- und Innovationsgemeinschaften bieten,</STRING></STRING></ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>Betrieb zentraler oder verteilter Zentren für KI-orientierte Hochleistungsrechendienste zur Unterstützung des KI-Start-up- und KI-Forschungs- und ‑Innovationsökosystems mit <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Hilfe und Anleitung für die Nutzer, Förderungsmaßnahmen für die interdisziplinäre Forschung,</STRING></STRING> algorithmischer Unterstützung, Unterstützung bei Weiterentwicklung, Training, Erprobung, Bewertung und Validierung von KI-Trainingsmodellen und ‑systemen und Unterstützung der Entwicklung neuer großer KI-Anwendungen in strategischen Bereichen▌,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>v)</SYMBOL>Betrieb von Supercomputer-freundlichen Programmiereinrichtungen, auch für die Parallelisierung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz zur Optimierung der Nutzung von Hochleistungsrechenkapazitäten<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, und Betrieb anderer KI-tauglicher Hochleistungsrechendienste</STRING></STRING>,</ITEM></LIST></P><P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0"> ▌</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>vii)</SYMBOL>durch ein transparentes und offenes Verfahren, das gleiche Chancen ermöglicht, Gewinnung, Zusammenführung<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">,</STRING></STRING> Ausbildung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und Haltung</STRING></STRING> von Talenten, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">einschließlich Studenten, Entwicklern, Forschern, Wissenschaftlern und der Nutzergemeinschaft,</STRING></STRING> um ihre Kompetenzen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, ihre</STRING></STRING> Fähigkeiten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und ihr Wissen</STRING></STRING> bei der Nutzung der EuroHPC-Supercomputer für künstliche Intelligenz weiterzuentwickeln, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie Bereitstellung maßgeschneiderter Schulung,</STRING></STRING></ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>viii)</SYMBOL>Zusammenwirken mit den anderen KI-Fabriken, Zugänglichmachung ihrer Dienstleistungen in ganz Europa<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, ständige Berücksichtigung der geografischen Ausgewogenheit und der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern</STRING></STRING> und Zusammenarbeit mit den EuroHPC-Kompetenzzentren und ‑Exzellenzzentren sowie mit einschlägigen Initiativen der Union für künstliche Intelligenz, wie den KI-Start-up-Zentren, den KI- und Datenökosystemen, den KI-Test- und ‑Versuchsanlagen, der europäischen zentralen KI-Plattform, den KI-orientierten digitalen Innovationszentren, dem mit KI befassten Europäischen Innovations- und Technologieinstitut und seinen Wissens- und Innovationsgemeinschaften, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">den mit KI befassten gemeinsamen Unternehmen und Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa,</STRING></STRING> einschlägigen europäischen Forschungsinfrastrukturen und anderen damit verbundenen Initiativen,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>viiia)</SYMBOL><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Instandhaltung und Optimierung von Supercomputern mit Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz zur Sicherstellung ihrer Zuverlässigkeit und Leistung im Hinblick auf anspruchsvolle Rechenaufgaben.“</STRING></STRING></ITEM></LIST></P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>4.</NO.P>▌Artikel 9 Absatz 5 wird <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wie folgt geändert</STRING></STRING>:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>a)</NO.P>Folgender Buchstabe g <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wird</STRING></STRING> angefügt:<CITATION><P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">„g) 	für die Aufnahmeeinrichtungen der speziellen KI-Supercomputer gelten die folgenden zusätzlichen Auswahlkriterien:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>Nähe <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">oder Verbindung über Hochgeschwindigkeitsnetze mit einem geplanten oder</STRING></STRING> einem bestehenden Rechenzentrum<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> gemäß Artikel 12 der Richtlinie (EU) 2023/1791</STRING></STRING>,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ia)</SYMBOL><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zielvorstellungen und Pläne der Aufnahmeeinrichtung in Bezug auf die Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit der speziellen KI-Supercomputer im Rahmen eines Ansatzes, bei dem der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt wird, der Verfügbarkeit eines angemessenen Zugangs zu sauberer, erschwinglicher Energie, auch durch Strombezugsverträge, die auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhen können, und der Nutzung von vor Ort erzeugtem Strom,</STRING></STRING></ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>Zielvorstellungen, Pläne und Fähigkeiten der Aufnahmeeinrichtung zur Bewältigung der Herausforderungen des KI-Start-up- und KI-Forschungs- und ‑Innovationsökosystems und der KI-Nutzergemeinschaft<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, Stärkung eines solchen Ökosystems durch die Förderung von Synergien und Innovation, auch Investitionen in künftige Technologien,</STRING></STRING> sowie <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beitrag und</STRING></STRING> Bereitstellung eines unterstützenden zentralen oder verteilten KI-orientierten Hochleistungsrechendienstes,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>Qualität und Relevanz der Erfahrung und des Know-hows im vorgesehenen Team, das für die unterstützenden KI-orientierten Hochleistungsrechendienste zuständig wäre,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>Pläne für das Zusammenwirken und die Zusammenarbeit mit anderen KI-Fabriken, mit EuroHPC-Kompetenzzentren und EuroHPC-Exzellenzzentren und mit einschlägigen KI-Tätigkeiten wie den KI-Start-up-Zentren, den KI- und Datenökosystemen, den KI-Test- und ‑Versuchsanlagen, der europäischen zentralen KI-Plattform, den KI-orientierten digitalen Innovationszentren und anderen damit verbundenen Initiativen,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>v)</SYMBOL>bestehende Fähigkeiten und künftige Pläne der Aufnahmeeinrichtung als Beitrag zur Entwicklung<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, Gewinnung, Ausbildung und Haltung</STRING></STRING> des Talentpools <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und zur Schaffung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Nutzung der Supercomputer, auch in der Form von Unterstützung für Start-up-Unternehmen durch Gründungs- oder Förderprogramme</STRING></STRING>.</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ga)</SYMBOL><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine bestehende Aufnahmeeinrichtung, die vom Verwaltungsrat in einem fairen und transparenten Verfahren und nach einem Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt wird, kann eine Fabrik für künstliche Intelligenz einrichten, wenn sie die in Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe g genannten Kriterien erfüllt.“</STRING></STRING></ITEM></LIST></P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>5.</NO.P>In Artikel 9 wird folgender Absatz 6a angefügt:<CITATION><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">„</STRING></STRING>6a. 	Für die in Artikel 12a genannten speziellen KI-Supercomputer <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie für die in den Artikeln 11, 12, 12a, 14 und 15 genannten EuroHPC-Supercomputer richten die Aufnahmeeinrichtungen</STRING></STRING> eine zentrale Anlaufstelle für Start-up- <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und expandierende Unternehmen, KMU</STRING></STRING> und andere Nutzer ein, um ihnen den Zugang zu ihren Unterstützungsdiensten zu erleichtern <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen</STRING></STRING>.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>6.</NO.P>Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe l erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„l. 	die besonderen Bedingungen, die gelten, wenn die Aufnahmeeinrichtung einen EuroHPC-Supercomputer zu industriellen Zwecken<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">,</STRING></STRING> einen speziellen KI-Supercomputer <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">oder einen mit Fähigkeiten der künstlichen Intelligenz aufgerüsteten bestehenden EuroHPC-Supercomputer</STRING></STRING> betreibt.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>7.</NO.P>Folgender Artikel 12a wird eingefügt:<CITATION><P>„<STRING ITALIC="on">Artikel 12a</STRING></P><P>Anschaffung von speziellen KI-Supercomputern und Eigentum daran</P><P><NO.P>(1)</NO.P>Das Gemeinsame Unternehmen schafft spezielle KI-Supercomputer an und ist deren Eigentümer.</P><P><NO.P>(2)</NO.P>Der in Artikel 5 Absatz 1 genannte finanzielle Beitrag der Union deckt bis zu 50 % der Anschaffungskosten und bis zu 50 % der Betriebskosten der speziellen KI-Supercomputer.</P><P>Die restlichen Gesamtbetriebskosten der speziellen KI-Supercomputer werden von dem beteiligten Staat, in dem die Aufnahmeeinrichtung ihren Sitz hat, oder von den beteiligten Staaten getragen, die dem Aufnahmekonsortium angehören, möglichst ergänzt um die in Artikel 6 genannten Beiträge.</P><P><NO.P>(3)</NO.P>Die Auswahl der Lieferanten der speziellen KI-Supercomputer stützt sich auf die Leistungsbeschreibung, die bedarfsgerecht ist und den Nutzeranforderungen und allgemeinen Systemspezifikationen Rechnung trägt, die die ausgewählte Aufnahmeeinrichtung in ihrer Bewerbung im Rahmen der Aufforderung zur Interessenbekundung vorgelegt hat. Bei der Auswahl wird außerdem die Sicherheit der Lieferkette berücksichtigt.</P><P><NO.P>(4)</NO.P>Das Gemeinsame Unternehmen kann als erster Nutzer von speziellen KI-Supercomputern auftreten, die Technologien enthalten, die hauptsächlich in der Union entwickelt wurden.</P><P><NO.P>(5)</NO.P>Der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens kann im Arbeitsprogramm beschließen, aus hinreichend gerechtfertigten Sicherheitsgründen, die Beteiligung von Anbietern an der Anschaffung von speziellen KI-Supercomputern gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/694 an Bedingungen zu knüpfen oder die Beteiligung von Anbietern aus Sicherheitsgründen oder bei Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der strategischen Autonomie der Union gemäß Artikel 18 Absatz 4 der genannten Verordnung zu beschränken.</P><P><NO.P>(6)</NO.P>Die speziellen KI-Supercomputer müssen ihren Standort in einer Aufnahmeeinrichtung eines EuroHPC-Supercomputers in der Union haben.</P><P><NO.P>(7)</NO.P>Unbeschadet der Abwicklung des Gemeinsamen Unternehmens gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Satzung darf frühestens <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">fünf</STRING></STRING> Jahre, nachdem der in einer Aufnahmeeinrichtung installierte spezielle KI-Supercomputer vom Gemeinsamen Unternehmen erfolgreich abgenommen wurde, das Eigentum daran auf Beschluss des Verwaltungsrats und gemäß der Aufnahmevereinbarung auf diese Aufnahmeeinrichtung übertragen werden bzw. dieser Computer anderweitig verkauft oder stillgelegt werden. Im Fall der Übereignung eines speziellen KI-Supercomputers erstattet die Aufnahmeeinrichtung dem Gemeinsamen Unternehmen den Restwert des Supercomputers, der übereignet wird. Erfolgt keine Übereignung an die Aufnahmeeinrichtung, sondern ergeht ein Beschluss über die Stilllegung, so werden die Kosten dafür zu gleichen Teilen vom Gemeinsamen Unternehmen und von der Aufnahmeeinrichtung getragen. Das Gemeinsame Unternehmen haftet nicht für etwaige Kosten, die nach der Übereignung des speziellen KI-Supercomputers oder nach dessen Verkauf oder Stilllegung anfallen.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>8.</NO.P>Artikel 15 wird wie folgt geändert:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>a)</NO.P>Absatz 1 erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„(1) 	Das Gemeinsame Unternehmen kann eine Aufforderung zur Interessenbekundung einleiten, um die EuroHPC-Supercomputer, deren Eigentümer oder Miteigentümer es ist, aufzurüsten, das Leistungsniveau des Supercomputers auf Fast-Exa-Niveau zu erhöhen, die KI-Fähigkeiten des Supercomputers zu steigern oder die Betriebsleistung des Supercomputers auf andere Weise, auch durch Quantenbeschleuniger, zu erhöhen.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>b)</NO.P>Absatz 5 erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„(5)	Der Prozentsatz des finanziellen Beitrags der Union zu den Anschaffungskosten der Aufrüstung entspricht dem Prozentsatz des finanziellen Beitrags der Union für den ursprünglichen EuroHPC-Supercomputer, der über die erwartete verbleibende Lebensdauer des ursprünglichen Supercomputers abgeschrieben wird. Der Prozentsatz des finanziellen Beitrags der Union zu den zusätzlichen Betriebskosten der Aufrüstung entspricht dem Prozentsatz des finanziellen Beitrags der Union für den ursprünglichen EuroHPC-Supercomputer.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>9.</NO.P>Artikel 16 wird wie folgt geändert:</PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>a)</NO.P>Folgender Absatz 1b wird eingefügt:<CITATION><P>„(1b) 	Die speziellen KI-Supercomputer und die EuroHPC-Supercomputer, die mit KI-Fähigkeiten aufgerüstet wurden, werden in erster Linie für die Entwicklung, Erprobung, Bewertung und Validierung großer KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und neuer KI-Anwendungen sowie für die Weiterentwicklung von KI-Lösungen in der Union, die Hochleistungsrechenleistung erfordern, und für die Ausführung großer KI-Algorithmen zur Lösung wissenschaftlicher Probleme eingesetzt.“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>b)</NO.P>Folgender Absatz 2b wird eingefügt:<CITATION><P>„(2b) 	Der Verwaltungsrat legt ▌Zugangsbedingungen für die speziellen KI-Supercomputer und die EuroHPC-Supercomputer, die gemäß Artikel 17 mit KI-Fähigkeiten aufgerüstet wurden, fest und berücksichtigt dabei die besonderen Bedürfnisse des KI-Start-up- und KI-Forschungsökosystems. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Verwaltungsrat kann besondere Zugangsbedingungen für verschiedene Arten von Nutzern oder Anwendungen festlegen, einschließlich eines</STRING></STRING> speziellen Zugangs <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">für Start-up- und expandierende Unternehmen und KMU</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Die Sicherheit und die Qualität der Dienste sind für alle Nutzer innerhalb jeder Nutzerkategorie gleich.</STRING></STRING> Nur Vorschläge zur Entwicklung vertrauenswürdiger und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an Ethikmaßstäben orientierter</STRING></STRING> Modelle, Systeme und Anwendungen der künstlichen Intelligenz, die mit den <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vorschriften und</STRING></STRING> Werten der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Union</STRING></STRING> im Einklang stehen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, insbesondere mit den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Vertrags und Artikel und Werten,</STRING></STRING> kommen für den Zugang in Betracht. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Zugangskriterien, Methoden und Leitlinien für die Priorisierung des Zugangs werden im Einklang mit dem Ansatz der integrierten Ethik für künstliche Intelligenz und mit Unterstützung des Ethik-Bewertungsmechanismus von Horizont Europa festgelegt.</STRING></STRING>“</P></CITATION></PARAG><PARAG NO="YES"><NO.P>10.</NO.P>Artikel 17 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<CITATION><P>„(1) 	Der Anteil der Zugriffszeit der Union für jeden Spitzenklasse-, Quanten- und speziellen KI-EuroHPC-Supercomputer ist direkt proportional zum finanziellen Beitrag der Union gemäß Artikel 5 Absatz 1 zu den Gesamtbetriebskosten des EuroHPC-Supercomputers und beträgt somit höchstens 50 % der gesamten Zugriffszeit für den EuroHPC-Supercomputer.“</P></CITATION></PARAG></ARTICLE><ARTICLE><TI.ART><STRING ITALIC="on">Artikel 2</STRING></TI.ART><PARAG>Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> in Kraft.</PARAG><PARAG>Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.</PARAG></ARTICLE></GR.ART><SIGNATURE><P>Geschehen zu … am …,</P><P><STRING ITALIC="on">Im Namen des Europäischen Parlaments	Im Namen des Rates</STRING></P><P><STRING ITALIC="on">Die Präsidentin				Der Präsident</STRING></P></SIGNATURE></DISPOSITIF></TEXT></TCONSOLID></TXTLST></SDOCTA>