<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0370</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die vorgeschlagene Aufhebung des Gesetzes, das Genitalverstümmelung bei Frauen verbietet, in Gambia</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0228, 0229, 0233, 0234, 0242 und 0243/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2024 zu der vorgeschlagenen Aufhebung des Gesetzes, das Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen verbietet, in Gambia (2024/2699(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Samoa-Abkommen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, das Maputo-Protokoll und die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5, das auf die weltweite Beseitigung von Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen bis 2030 abzielt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen durch das richtungsweisende Gesetz für Frauen von 2015 in Gambia verboten ist und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament in Gambia am 18. März 2024 einen Vorschlag für ein Gesetz zur Aufhebung des Verbots in zweiter Lesung verabschiedet hat und der Vorschlag anschließend an einen parlamentarischen Ausschuss weitergeleitet wurde, der ihn nun mindestens drei Monate prüft, bevor er zur dritten und abschließenden Lesung wieder ins Parlament gelangt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Gambia möglicherweise weltweit das erste Land ist, das das Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen aufhebt; in der Erwägung, dass dadurch das Risiko besteht, dass die Rechte von Frauen und Mädchen in der Region geschwächt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen Menschenrechte erheblich verletzt sowie Mädchen und Frauen diskriminiert werden; in der Erwägung, dass Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen durch keine Religion und keine Kultur zu rechtfertigen ist, eine missbräuchliche, ausbeuterische und schädliche Praxis mit schwerwiegenden Folgen wie irreversiblen Schäden für die physische, psychische, reproduktive und sexuelle Gesundheit darstellt und zum Tod führen kann; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen dadurch daran gehindert werden, ihr Potenzial vollständig zu entfalten und an der Gesellschaft teilzuhaben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Gambia weltweit zu dem Land mit den meisten Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen gehört und dass nach Angaben von UNICEF in Gambia 76 % der Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren beschnitten wurden; in der Erwägung, dass weltweit mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert das Parlament in Gambia nachdrücklich auf, sein Bekenntnis zu internationalen Menschenrechtsnormen und zahlreichen internationalen und regionalen Abkommen, die Gambia unterzeichnet hat, unter Beweis zu stellen, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu wahren, und daher den Vorschlag abzulehnen und Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen weiter unter Strafe zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Regierung in Gambia nachdrücklich auf, sich mittels robuster Durchsetzungsmaßnahmen und Sensibilisierungs- und Aufklärungsbemühungen verstärkt dafür einzusetzen, dass Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen verhindert und beseitigt wird und ihre Ursachen angegangen werden; fordert die Regierung in Gambia auf, mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, insbesondere im Rahmen des Gemeinsamen Programms UNFPA-UNICEF zur Beseitigung von Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist bereit, mit der Regierung und den Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und durch gemeinschaftliches Engagement, auch führender Vertreter religiöser, traditioneller und kommunaler Gemeinschaften, Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen zu bekämpfen sowie Überlebende und Frauenrechtsverteidiger zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen gemeinsam mit den Staatsorganen Gambias und in Abstimmung mit internationalen Partnern umgehend und systematisch anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Staatsorganen Gambias und der Afrikanischen Union zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>