<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0373</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan I – Europäisches Parlament</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0180/2024 - Berichterstatterin: Anna‑Michelle Asimakopoulou)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2024 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2025 (2023/2221(BUI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>, auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE> und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2020)0357.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht vom 3. Oktober 2023 über den Vorschlag für eine Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0335.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj?locale=de</FIELD></FOOTNOTE> (Überarbeitung des MFR),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Mai 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> COM(2022)0223.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2023 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0119.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Oktober 2023 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0367.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 207 vom 22.2.2024.</FIELD></FOOTNOTE> und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 11. März 2024 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 102 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 102 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9‑0180/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der am 26. Februar 2024 vom Generalsekretär für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2025 vorgeschlagene Haushaltsplan auf 2 507 233 329 EUR beläuft und eine Aufstockung um 5,21 % bzw. 124 132 017 EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2024 darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer (Zwischen-)Prognose Winter 2024 für die EU mit einer Inflationsrate von 3 % im Jahr 2024 und von 2,5 % im Jahr 2025 rechnet; in der Erwägung, dass bei der Höhe der Ausgaben in Rubrik 7 des MFR 2021-2027 von einer jährlichen Preissteigerung von 2 % ausgegangen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments von seiner Fähigkeit abhängt, seine Kerntätigkeiten in den Bereichen Haushalt, Gesetzgebung und Kontrolle auf höchstem Niveau auszuführen und gleichzeitig gegenüber anderen Organen der Union mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es darum geht, seine Ausgaben umsichtig und effizient zu planen und zu tätigen und den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Jahr 2025 das erste vollständige Jahr nach der Wahl sein wird, in dem wieder zum üblichen Tempo des politischen Kerngeschäfts und der unterstützenden Tätigkeiten zurückgekehrt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament seinen im vergangenen Jahr eingeleiteten tiefgreifenden Reformprozess abgeschlossen hat, um einerseits seine internen Arbeitsmethoden zu überarbeiten, damit die parlamentarische Arbeit effizienter wird, und um andererseits seine institutionelle Rolle zu stärken, was dazu führt, dass das Parlament seine Funktionsweise als Mitgesetzgeber, als Teil der Haushaltsbehörde und als Entlastungsbehörde verbessert und seine Fähigkeit zur Ausübung demokratischer Kontrolle ausbaut;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeiner Rahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist besorgt über die Sachlage im Zusammenhang mit der Rubrik 7 im derzeitigen MFR; weist darauf hin, dass die knappen Mittel das Ergebnis der Kürzungen sind, die der Rat bei der Einigung über den derzeitigen MFR (2021-2027) gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission vornahm, in dem ohnehin ein sehr geringer Mittelumfang vorgesehen war; bedauert, dass der Rat den Vorschlag der Kommission, die Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR ab 2024 anzuheben, ablehnt; weist darauf hin, dass das Problem der Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR nicht angegangen wurde; hebt hervor, dass der prognostizierte negative Spielraum für 2025 den Einsatz besonderer Instrumente in Rubrik 7 zu diesem Zweck voraussetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des Haushalts durch in den Statuten verankerte Verpflichtungen bestimmt werden; weist erneut darauf hin, dass die Indexierung der Dienstbezüge und Entschädigungen gemäß dem Beamtenstatut und dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments von der Kommission derzeit für Juli 2024, April 2025 und Juli 2025 auf 5,3 %, 0,6 % bzw. auf 3,7 % veranschlagt wird; stellt fest, dass der Haushaltsplan 2024 eine Indexierung der Dienstbezüge von 3,4 % ab Juli 2024 vorsieht; stellt fest, dass der Haushaltsausschuss die offiziell prognostizierte Entwicklung der Indexierung der Dienstbezüge überwachen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>billigt die während der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 9. April 2024 erzielte Einigung, die Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2024 auf 4,87 % festzusetzen, was einem Gesamtvoranschlag von 2 499 233 329 EUR für 2025 entspricht, und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend um insgesamt 11 000 000 EUR zu kürzen:</P></ACTION><ACTION><P>2 0 0 0 0 – Mieten, 2 0 0 7 – Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume, 2 3 9 0 – EMAS-Tätigkeiten und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, einschließlich Werbemaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen des Europäischen Parlaments, 3 2 4 2 – Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, 3 2 4 3 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments, 1 0 1 – Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben;</P></ACTION><ACTION><P>beschließt überdies, die Ausgaben im vom Präsidium am 11. März 2024 gebilligten Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags um 3 000 000 EUR zu erhöhen und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend aufzustocken:</P></ACTION><ACTION><P>3 2 4 4 – Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittstaaten; 4 0 3 – Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass von der Aufstockung um 116 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2024 eine Aufstockung um 98 Mio. EUR auf Verpflichtungen aus den Statuten entfällt, wobei dies hauptsächlich die Anpassungen der Dienstbezüge für das Personal (54,7 Mio. EUR) und die Ausgaben für parlamentarische Assistenz (33,2 Mio. EUR) betrifft; stellt fest, dass die Erhöhung bei den nicht im Statut vorgesehenen Ausgaben zwischen den Jahren 2024 und 2025 geringer als 2 % ausfällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass das Parlament für 2025 keine zusätzlichen Stellen beantragt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die 98 Dauerplanstellen, die im Haushaltsplan 2023 geschaffen wurden, um die Anwendung von Artikel 29 Absatz 4 des Statuts zu erleichtern, aus dem Stellenplan 2025 gestrichen wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Besuchergruppen und Ausstellungen „Erlebnis Europa“</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist darauf hin, dass Besuchergruppen an allen Arbeitsorten des Parlaments als wichtiges Instrument für die Mitglieder fungieren, wenn es darum geht, mit den Wählern in Kontakt zu treten und ihnen ihre parlamentarische Arbeit vorzustellen; betont, dass durch Besuchergruppen dazu beigetragen wird, für die Rolle des Parlaments bei den Wählern unionsweit zu werben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es aufgrund der finanziellen Einschränkungen bei den bestehenden Haushaltsmitteln immer schwieriger wird, solche Besuche zu organisieren, insbesondere für Mitglieder aus Mitgliedstaaten, die geografisch weit von Brüssel und Straßburg entfernt sind; fordert ausreichende Mittel zur Deckung der Reise- und Unterbringungskosten unter Berücksichtigung der Inflationsraten und Preise sowohl in den Herkunftsländern der Besuchergruppen als auch in Brüssel und Straßburg; vertritt die Auffassung, dass eine Erhöhung der Zuweisung pro Person um 10 % erforderlich ist, um den herrschenden Bedingungen gerecht zu werden; fordert den Generalsekretär auf, den Quästoren so bald wie möglich eine Anhebung der Obergrenzen für die zu deckenden Kosten vorzuschlagen, um die Unterstützung der Mitglieder für den Besuch von Besuchergruppen im Parlament weiterzuführen und zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die interne Regelung für Besuchergruppen von Mitgliedern des Parlaments zur Kenntnis, die dazu führen, dass den akkreditierten parlamentarischen Assistenten unter bestimmten Umständen 30 % der Vorabkosten entstehen dürften; hebt die mangelnde Durchführbarkeit dieser Regelung und die damit verbundene finanzielle Belastung für akkreditierte parlamentarische Assistenten hervor; fordert das Präsidium auf, seine bestehende Regelung für Besuche zu überprüfen und zu aktualisieren, um Schwierigkeiten bei der Planung und Organisation von Besuchen zu überwinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>verweist auf den Beschluss des Präsidiums vom 25. November 2019, bis Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten Zentren für die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ einzurichten; bedauert die Verzögerungen bei der Einrichtung der Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in allen Mitgliedstaaten, die vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 aufgetreten sind, und stellt fest, dass derzeit nur zwölf von ihnen eröffnet sind; räumt ein, dass eine Reihe externer Faktoren, darunter die Volatilität der Grundstücksmärkte, zu diesen Verzögerungen beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2025 fünf Zentren (in Athen, Zagreb, Den Haag, Sofia und Budapest) eröffnet werden sollen; fordert, dass so bald wie möglich in allen Mitgliedstaaten Ausstellungen „Erlebnis Europa“ eingerichtet werden; weist darauf hin, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ darauf abzielen, allen Bürgerinen und Bürgern ein besseres Verständnis der Funktionsweise der Unionsorgane zu vermitteln;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Infrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der Haushaltsausschuss den Beschluss des Präsidiums gebilligt hat, im Einklang mit seiner Entschließung vom 19. Oktober 2022 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2022)0366.</FIELD></FOOTNOTE> eine umfassende Renovierung des SPAAK-Gebäudes durchzuführen; betont, dass das Gebäude aktuell eine sehr niedrige Energieeffizienzklasse aufweist und dringend flexibler gestaltet werden muss, um seinem Zweck gerecht zu werden; hebt hervor, dass das Parlament seinen eigenen Gebäudebestand energieeffizient und nachhaltig verwalten sollte, damit er mit den Zielen des Grünen Deals im Einklang steht; merkt an, dass die Renovierung jährlich erhebliche Einsparungen und eine beträchtliche Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen herbeiführen und dazu beitragen wird, dass die Anforderungen der überarbeiteten Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingehalten werden; weist das Präsidium darauf hin, dass vor der Annahme wichtiger Beschlüsse über gebäudepolitische Fragen und die dazugehörige Finanzierung aufgrund ihrer erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt Transparenz sowie eine ordnungsgemäße Unterrichtung und Konsultation des Haushaltsausschusses, einschließlich eines Zugangs zu umfassenden Einzelheiten, erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist sich bewusst, dass mit den Renovierungsarbeiten im TREVES-II-Gebäude im Jahr 2025 begonnen werden muss, damit das Personal, das im Rahmen der Renovierung des SPAAK-Gebäudes umziehen muss, problemlos vorübergehend untergebracht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die Strategie des Parlaments, mit der dafür gesorgt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen die Parlamentsgebäude vollkommen selbstständig nutzen können, und unterstützt weitere Maßnahmen und Anpassungen, die in diesem Zusammenhang notwendig sein werden; ist sich bewusst, dass der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Plenarsaal in Straßburg verbessert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass die Verwaltung des Parlaments derzeit ein umfassendes Konzept für die Festlegung der langfristigen Gebäudepolitik des Parlaments ausarbeitet, bei der im Einklang mit dem Paket „Fit für 55“ insbesondere Umweltverpflichtungen, Kosten und Haushaltszwänge, Energieeffizienz und Abfallbewirtschaftung berücksichtigt werden, und sieht der Veröffentlichung der Ergebnisse entgegen; fordert, dass eine Bestandsaufnahme der flexiblen Arbeitsmethoden vorgenommen wird, die infolge der Pandemie aufgekommen sind, wobei es einzuräumen gilt, dass die öffentliche Politikgestaltung nach wie vor effizienter ist, wenn bei politischen Verhandlungen, Debatten oder Aussprachen physische Präsenz herrscht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass es den Gepflogenheiten entspricht, im Rahmen der Sammelmittelübertragung zum Jahresende Finanzmittel zu Gebäudeprojekten beizusteuern; stellt fest, dass diese Sammelmittelübertragung systematisch bei den gleichen Kapiteln, Titeln und häufig bei genau denselben Haushaltslinien vorgenommen wird; stellt fest, dass die jährliche Sammelmittelübertragung auch anderen Zwecken als der Finanzierung von gebäudebezogenen Projekten dienen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die kontinuierlichen Bemühungen und Maßnahmen, die das Parlament in die Wege geleitet hat, um seine Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern; bekräftigt, dass es die bis 2024 zu erreichenden Zielvorgaben des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) des Parlaments uneingeschränkt unterstützt; erwartet, dass das Parlament bis Ende 2024 alle Ziele in Bezug auf die wesentlichen Leistungsindikatoren im Rahmen des EMAS erreicht und für die kommenden Jahre die Annahme neuer ehrgeiziger Ziele in Angriff nimmt; nimmt insbesondere eine Reihe von Errungenschaften in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, darunter eine Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen um 44 % seit 2006, eine Verringerung des Papierverbrauchs um 66 % gegenüber 2014, die hohe Anzahl von Bediensteten, die zu Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad fahren, die deutliche Verringerung der Nutzung von Kunststoff und der erfolgreiche Ausbau einer Infrastruktur für erneuerbare Energieträger, in deren Rahmen das Parlament im Jahr 2023 458 MWh Solarenergie erzeugen konnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt den Anstieg der Preise für CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Gutschriften zur Kenntnis; weist darauf hin, dass Investitionen in die Energieeffizienz eine bewährte Methode sind, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen; begrüßt und unterstützt die Investitionen in erneuerbare Energieträger und den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, insbesondere auch angesichts der Energiekrise und des geopolitischen Umfelds, und fordert, dass dieser Umstand in der nächsten mehrjährigen Gebäudestrategie berücksichtigt wird; stellt fest, dass das Parlament Fotovoltaik-Solarpaneele installiert hat und dies auch weiterhin tun wird, um den Anteil der vor Ort erzeugten erneuerbaren Energie weiter zu erhöhen und so das Ziel von 25 % zu erreichen; weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks des Parlaments aus dem Personenverkehr stammen; begrüßt die Bemühungen des Parlaments, die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen durch gecharterte Züge zu senken, und fordert eine Ausweitung der Möglichkeiten, Reisen zwischen den drei Arbeitsorten mit dem Zug vorzunehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstiges</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die Europäische Union in einem anhaltenden Ringen um den Erhalt europäischer Werte und die Wahrung der Integrität der demokratischen Prozesse in der EU befindet; begrüßt die Maßnahmen, die das Parlament in Verfolgung dieser Ziele und zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation ergriffen hat; fordert die GD COMM und die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments auf, weiterhin wirksame Strategien zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation zu entwickeln und umzusetzen; hebt hervor, dass eine der wirkmächtigsten Waffen gegen Desinformation eine positive, faktenbasierte Kommunikation zu den Tätigkeiten des Parlaments ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament die Mehrsprachigkeit nachdrücklich unterstützt und die Rechte von nationalen, regionalen und sprachlichen Minderheiten fördert; ist der Ansicht, dass das Parlament aktiv zur Bekämpfung von Desinformation beitragen kann, indem es seine Kommunikation bei Bedarf auch in den Sprachen von sprachlichen Minderheiten und Gemeinschaften ausweitet; fordert das Präsidium auf, mehr Kommunikationsmaterial des Parlaments, das den Bedürfnissen der nationalen, regionalen und sprachlichen Minderheiten in den Mitgliedstaaten gerecht wird, zu erstellen und dieses stärker zu verbreiten, beispielsweise in den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments und im Rahmen der Ausstellungen „Erlebnis Europa“, da auf diese Weise Versuchen, sich auf sprachliche Unterschiede zu berufen, um den Zusammenhalt zu beeinträchtigen, entgegengewirkt werden kann; weist in diesem Zusammenhang auf Anstrengungen hin, die die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den baltischen Ländern seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine unternommen haben, um den Bürgerinnen und Bürgern in ukrainischer und russischer Sprache Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Vorgehen gegen russische Desinformation und Propaganda liegt, und empfiehlt, solche Tätigkeiten in ukrainischer und russischer Sprache auch künftig zu unterstützen und zu fördern; betont, dass es wichtig ist, dass sich die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments im Rahmen einer Vielzahl an Programmen unter Einbindung von Gemeinschaften, Schulen und Universitäten vor Ort aktiv an der Umsetzung der Arbeit des Parlaments im Bereich der politischen Bildung beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hebt das Potenzial der künstlichen Intelligenz (KI) für die Unterstützung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats sowie für die verschiedenen Tätigkeiten in der Verwaltung des Parlaments hervor; begrüßt, dass KI-Projekte bereits für 2025 in Vorbereitung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>unterstützt die Ankündigung des Generalsekretärs im Haushaltsausschuss, den Verwaltungsaufwand und die Bürokratie für die Mitglieder und ihre Büros zu verringern und gleichzeitig die Digitalisierung der Prozesse innerhalb der Verwaltung zu beschleunigen; betont, dass Investitionen in die Digitalisierung mittelfristig zu einer Rendite führen und nicht aufgeschoben werden dürfen, um kurzfristige Kosteneinsparungen zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert das Parlament auf, weiterhin regelmäßige Bewertungen der Organisation seines Personalbedarfs durchzuführen und die Verteilung der Bediensteten innerhalb des Generalsekretariats des Parlaments zu optimieren, insbesondere durch eine Umverteilung freier Stellen zwischen Dienststellen, um eine möglichst gleichbleibende Personalausstattung aufrechtzuerhalten; fordert den Generalsekretär auf, eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die mit der Einstellung von immer mehr Vertragsbediensteten verbunden sind, einschließlich der Gefahr, dass eine Zwei-Klassen-Personalstruktur im Parlament entsteht; beharrt darauf, dass die wichtigsten dauerhaften Stellen und Aufgaben mit fest angestelltem Personal besetzt bzw. von diesem ausgeführt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Sicherstellung einer fairen geografischen Ausgewogenheit ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung eines wirklich europäischen öffentlichen Dienstes ist; stellt fest, dass das Parlament im Laufe der Jahre eine Reihe von Maßnahmen in dieser Hinsicht ergriffen hat; stellt fest, dass noch weitere Verbesserungen möglich sind; stellt fest, dass das Präsidium den rechtlichen Rahmen für die Durchführung von länderspezifischen Auswahlverfahren geschaffen und beschlossen hat, das erste dieser Auswahlverfahren durchzuführen; hebt hervor, dass die Auswahlverfahren stets auf der Grundlage von Leistungen erfolgen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt das bereits bestehende Verfahren für Anträge auf eine Verdolmetschung in die internationale Gebärdensprache im Rahmen einer Sitzung durch ein parlamentarisches Gremium zur Kenntnis; fordert den Generalsekretär auf, im Hinblick auf den Grundsatz des gleichen Zugangs für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin auch andere Möglichkeiten auszuloten, wie z. B. Instrumente der Spracherkennung und der maschinellen Übersetzung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bekräftigt seine mehrfach im Plenum angenommene Forderung an das Präsidium, mit einer Überarbeitung der Geschäftsordnung zu beginnen, die es den Mitgliedern ermöglicht, ihr Recht auf Fernabstimmung bei der Inanspruchnahme von Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, bei chronischen Erkrankungen oder in Fällen höherer Gewalt wahrzunehmen, wobei die während der Pandemie in Bezug auf die technischen Aspekte dieser Abstimmungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert das Präsidium erneut auf, dafür zu sorgen, dass alle Restaurants im Parlament ihre Standards in Bezug auf Qualität, Effizienz und Erschwinglichkeit aufrechterhalten, und während der Spitzenzeiten wieder Zugangskontrollen an den Eingängen zum Selbstbedienungsrestaurant einzuführen; begrüßt die Einführung von Zugangskontrollen am Eingang des Selbstbedienungsrestaurants im WEISS-Gebäude in Straßburg während der Tagungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert, dass man sich tatsächlich zur Verwirklichung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit bekennt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Reisen außerhalb der Union zu überarbeiten; hebt hervor, dass bei einer solchen Überarbeitung die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten die Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen bei offiziellen Delegations- und Dienstreisen des Parlaments begleiten; betont, dass diese Änderung keinerlei Änderung der Mittelausstattung zur Folge hätte und haushaltsneutral wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>erwartet, dass der Umsetzung von Anträgen, über die das Plenum abstimmt, hohe Priorität eingeräumt wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°         °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2025 fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>