<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0379</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die undemokratische Präsidentschaftswahl in Russland und ihre unrechtmäßige Ausweitung auf die besetzten Gebiete</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0253, 0255, 0256, 0259 und 0260/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2024 zu der undemokratischen Präsidentschaftswahl in Russland und ihrer unrechtmäßigen Ausweitung auf die besetzten Gebiete (2024/2665(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zur Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verfassung der Russischen Föderation sowie auf die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, zu deren Einhaltung sich Russland als Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verpflichtet hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Kopenhagener Dokument der OSZE von 1990,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution ES-11/4 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Oktober 2022 mit dem Titel „Territoriale Unversehrtheit der Ukraine: Verteidigung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ und die Resolution 68/262 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 27. März 2014 mit dem Titel „Territoriale Unversehrtheit der Ukraine“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 17. Juni 2023 zu der Absicht, „Wahlen“ in den besetzten Gebieten der Ukraine abzuhalten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE vom 29. Januar 2024 zu dem Beschluss der Russischen Föderation, die OSZE nicht zur Beobachtung der Präsidentschaftswahl in Russland einzuladen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Namen der EU abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. März 2024 zu der Präsidentschaftswahl in Russland und ihrer Ungültigkeit im Hoheitsgebiet der Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Theodoros Rousopoulos, vom 18. März 2024 zu der „Wahl“ des Präsidenten in Russland,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation, Mariana Kazarowa, vom 15. September 2023 mit dem Titel „Situation of human rights in the Russian Federation“ (Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 992/2020 der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) vom 23. März 2021 zu Verfassungsänderungen und dem Verfahren für ihre Annahme in der Russischen Föderation,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2519 (2023) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 13. Oktober 2023 zu der Prüfung der Legitimität und Rechtmäßigkeit der Ad-hominem-Aufhebung der Begrenzung der Amtszeit des amtierenden Präsidenten der Russischen Föderation und auf ihren Bericht Nr. 15827 vom 22. September 2023 desselben Titels, auf den sie sich stützte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2540 (2024) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 17. April 2024 mit dem Titel „Alexei Navalny’s death and the need to counter Vladimir Putin’s totalitarian regime and its war on democracy“ (Tod von Alexei Nawalny und Notwendigkeit, dem totalitären Regime Wladimir Putins und seinem Krieg gegen die Demokratie entgegenzutreten),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vom 11. Juli 2023 mit dem Titel „Protecting Human Rights Defenders at Risk: EU entry, stay and support“ (Schutz gefährdeter Menschenrechtsverteidiger und ihre Einreise in die EU, ihr Aufenthalt in der EU und die Unterstützung dieser Personen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 28 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Staatenlosen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass alle OSZE-Teilnehmerstaaten, einschließlich der Russischen Föderation, übereingekommen sind, dass der Wille des Volkes, der durch echte und regelmäßige Wahlen frei und fair zum Ausdruck gebracht wird, die Grundlage für die Autorität und Legitimität einer Regierung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die OSZE-Teilnehmerstaaten verpflichtet haben, eine Reihe von Grundsätzen einzuhalten, wie sie im Kopenhagener Dokument von 1990 festgelegt sind, um unter anderem sicherzustellen, dass ein Wahlkampf in einer offenen und fairen Atmosphäre ohne Gewalt an, Einschüchterung von oder Angst vor Vergeltung an Kandidaten, Parteien oder Wählern geführt werden kann, und um dafür zu sorgen, dass die Stimmen in geheimer Abstimmung abgegeben und ehrlich gezählt und gemeldet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die sogenannte, von Russland vom 15. bis 17. März 2024 abgehaltene Präsidentschaftswahl ohne politischen Wettbewerb und in einem überaus repressiven, von systemischer und schwerwiegender Unterdrückung geprägten Umfeld während des rechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine stattgefunden hat; in der Erwägung, dass es Berichte gab, denen zufolge Wähler eingeschüchtert wurden und ihr Wahlrecht nicht ausüben konnten, Wahlurnen manipuliert, Protokolle in den Wahlkreisen massiv gefälscht und unabhängige inländische Wahlbeobachter inhaftiert wurden; in der Erwägung, dass Russland in dem von ihm besetzten Hoheitsgebiet der Ukraine, d. h. auf der Krim und in den Gebieten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja rechtswidrig eine Stimmabgabe organisiert hat – bisweilen inmitten von Gewalt und Drohungen vonseiten bewaffneter Soldaten Russlands; in der Erwägung, dass Russland auch schon in Abchasien, Südossetien und Transnistrien gegen den Willen der staatlichen Stellen Georgiens und Moldaus unrechtmäßige Wahlen organisiert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Russlands das BDIMR der OSZE nicht zur Beobachtung der Wahl eingeladen haben, was im Widerspruch zu den Zusagen und Verpflichtungen Russlands als Teilnehmerstaat der OSZE steht; in der Erwägung, dass dies die zweite Wahl in Russland in Folge war, die ohne unparteiische und unabhängige internationale Wahlbeobachter in dem Land abgehalten wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Zentrale Wahlkommission der Russischen Föderation in ungerechtfertigter Weise geweigert hat, Politiker, die dem Regime oder dem Angriffskrieg kritisch gegenüberstehen, als Kandidaten zuzulassen, darunter auch solche, die Berichten zufolge mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt hatten, wie es auch die nationalen Rechtsvorschriften vorschreiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Alexei Nawalny, eine der einflussreichsten Persönlichkeiten der demokratischen Opposition und Träger des Sacharow-Preises für geistige Freiheit im Jahr 2021, am 16. Februar 2024 – nur wenige Wochen vor der sogenannten Präsidentschaftswahl – in einer Strafkolonie in Sibirien ermordet wurde; in der Erwägung, dass Alexei Nawalny eine unbegründete, politisch motivierte Haftstrafe verbüßte; in der Erwägung, dass für seine Ermordung Russland als Staat und insbesondere dessen Präsident Wladimir Putin die uneingeschränkte Verantwortung tragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß der Verfassung Russlands von 1993 die Amtszeit des Präsidenten auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten begrenzt war, Wladimir Putin jedoch seit 2000 an der Macht ist und verschiedene Wege gefunden hat, um diese Begrenzung zu umgehen; in der Erwägung, dass das Scheinreferendum von 2020 nicht als gültig erachtet werden kann und unter Verstoß gegen die Gesetze und internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation inszeniert wurde; in der Erwägung, dass die neuerliche Amtszeit von Wladimir Putin von zahlreichen Sachverständigen als verfassungswidrig angesehen wird; in der Erwägung, dass das Kreml-Regime seit 2022 verschiedene restriktive Gesetze für eine Überwachung von Wahlen umgesetzt hat, während Unterstützer von Oppositionsparteien systematisch ins Visier genommen, inhaftiert und häufig angeklagt werden – oftmals unter Berufung auf ein neues, im Februar 2024 erlassenes Gesetz, wonach das Eigentum und die Vermögenswerte von Personen, die den Krieg in der Ukraine kritisieren, beschlagnahmt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das autoritäre Regime Russlands seit Jahrzehnten mit solchen zunehmend betrügerischen und zur Farce verkommenen „Wahlen“ den Anschein von Demokratie erwecken und sicherstellen will, dass weiterhin alle Macht in den Händen von Wladimir Putin konzentriert ist; in der Erwägung, dass die Regierung jede abweichende Meinung unterdrückt und sich dabei auf willfährige Sicherheitskräfte, eine dienstbare Justiz, eine staatlich kontrollierte Medienlandschaft, die für eine pausenlose Verbreitung von Propaganda und Desinformation sorgt, und eine Legislative stützt, die aus einer Regierungspartei und einer fügsamen und gleichsam zersplitterten Opposition besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei den anderen bei dieser Scheinwahl aufgestellten Kandidaten um Vertreter der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation (KPRF), der Partei „Neue Leute“ und der Liberaldemokratischen Partei Russlands (LDPR) handelte, gegen die die EU und die USA gegenwärtig Sanktionen verhängt haben, da sie den Krieg in der Ukraine unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der „Wahlsieg“ Putins mit 87 % der Stimmen – eine für eine freie und faire Wahl augenscheinlich unvorstellbare Zahl – auf eindeutig manipulierte Ergebnisse aus Wahllokalen in ganz Russland, von der Republik Adygeja bis zum Gebiet Woronesch, zurückzuführen war; in der Erwägung, dass dies deutlich zeigt, auf welch skrupellose und eklatante Weise das Putin-Regime Wahlen missbraucht, um auch nach 24 Jahren weiterhin an der Macht zu bleiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Russlands seit dem Beginn des großangelegten Einmarschs des Landes in die Ukraine im Jahr 2022 die Unterdrückung der politischen Opposition, der Medien, der Zivilgesellschaft und der LGBTIQ-Gemeinschaft verstärkt und dabei die Rechte und individuellen Freiheiten noch weiter eingeschränkt haben, um innenpolitischen Dissens im Keim zu ersticken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass viele Wähler in Russland mutig ihre Wut auf und ihren Widerstand gegenüber dem Kreml-Regime und der als Wahl inszenierten Farce zum Ausdruck brachten, indem sie sich an Widerstandsaktionen in Wahllokalen beteiligten; in der Erwägung, dass am letzten Tag der sogenannten Wahl um die Mittagszeit große Menschenmengen zur Unterstützung der Protestaktion „Mittags gegen Putin“ in die Wahllokale strömten, zu der auch Alexei Nawalny aufgerufen hatte, bevor er im Gefängnis nach Folter und unmenschlicher Behandlung ermordet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Kreml-Regime eine ganze Generation der Zivilgesellschaft, der demokratischen politischen Opposition und der Menschenrechtsorganisationen Russlands, darunter Memorial und die Moskauer Helsinki-Gruppe, geschwächt hat; in der Erwägung, dass die Zahl der politischen Gefangenen in Russland, die auf mindestens 1 000 Personen geschätzt wird, sogar höher liegt als in den Spätzeiten der Sowjetunion und dass die Zahl der Personen, die wegen ihrer Kritik an der Politik Putins, insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, inhaftiert sind, erheblich gestiegen ist; in der Erwägung, dass Russland nach Angaben des Komitees zum Schutz von Journalisten mindestens 22 Journalisten in Haft hält;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Union häufig ihre uneingeschränkte Solidarität mit allen Dissidenten und der Bevölkerung Russlands zum Ausdruck gebracht hat, die sich trotz der Bedrohung ihrer Freiheit und ihres Lebens und trotz des Drucks seitens des Kremls und der Staatsmacht Russlands nach wie vor für Freiheit, Menschenrechte und Demokratie einsetzen; in der Erwägung, dass in der EU viele unterschiedliche russländische Dissidenten und Vertreter von Medien und Zivilgesellschaft leben, die sich zur Ausreise aus Russland gezwungen sahen, da sie wegen ihrer Kritik an der Regierung einem erheblichen Risiko von Repressalien seitens der Staatsorgane ausgesetzt waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation zu dem Schluss gekommen ist, dass es in Russland für zivilgesellschaftliches Handeln oder die politische Opposition keinen sicheren Raum mehr gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission in ihrer Stellungnahme Nr. 992/2020 zu dem Schluss gekommen ist, dass die Geschwindigkeit der Vorbereitung der Verfassungsänderungen von 2020 eindeutig unangemessen war, dass die 2020 eilig verabschiedeten Änderungen der Verfassung Russlands die Position des Präsidenten unverhältnismäßig gestärkt haben und dass die Ad-hominem-Aufhebung der Begrenzung der Amtszeit des derzeitigen und früheren Präsidenten der Logik der angenommenen Änderung, mit der das Mandat des Präsidenten auf zwei Amtszeiten begrenzt wird, widerspricht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats in ihren Resolutionen 2519 (2023) und 2540 (2024) die Regierungen der Staaten Europas aufgefordert hat, die Legitimität Wladimir Putins als Präsident nach dem Ende seiner laufenden Amtszeit nicht anzuerkennen und sämtliche Kontakte zu ihm abzubrechen, außer zu humanitären Zwecken und zum Zwecke des Strebens nach Frieden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Empfehlung von 2021 zur Ausrichtung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Russland<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Ausrichtung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Russland (ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 170).</FIELD></FOOTNOTE> ebenso wie die Parlamentarische Versammlung des Europarats in ihrer Resolution 2519 (2023) zu dem Schluss gekommen ist, dass die im Juni 2020 durchgesetzten Verfassungsänderungen rechtswidrig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit dem 24. Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt; in der Erwägung, dass dieser Angriffskrieg einen unverhohlenen und offenkundigen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof am 17. März 2023 einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen hat, da er für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation und Verbringung ukrainischer Kinder während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verantwortlich ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste alle Wahlverstöße, die das Regime von Wladimir Putin während der sogenannten Präsidentschaftswahl in Russland vom 15. bis 17. März 2024 begangen hat, sowie die vorangegangene langjährige und systematische Repression und die Verletzung der bürgerlichen und politischen Rechte; hebt hervor, dass die sogenannte Präsidentschaftswahl in Russland in einem Klima der Angst und Unterdrückung und vor dem Hintergrund des unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine abgehalten wurde; stellt fest, dass es während der sogenannten Präsidentschaftswahl keine echten alternativen Kandidaten, keine freien Medien, keine vertrauenswürdigen Beobachter und keine politischen Freiheiten gab; kommt zu dem Schluss, dass die sogenannte Präsidentschaftswahl in Russland illegitim und undemokratisch war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>kommt zu dem Schluss, dass diese von den Staatsorganen Russlands aufgeführte Farce einzig und allein dem Ziel diente, Wladimir Putin, seiner Politik der unerbittlichen Unterdrückung im Inland und vor allem dem Angriffskrieg gegen die Ukraine den Anschein von Legitimität durch eine Wahl zu verleihen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt unmissverständlich, dass diese unrechtmäßige sogenannte Wahl auch in den vorübergehend von Russland besetzten Teilen der Ukraine abgehalten wurde, nämlich in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol sowie in Teilen der Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson; betont, dass die Abhaltung einer Wahl in diesen territorialen Einheiten eine klare Verletzung der Souveränität der Ukraine und einen eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht und insbesondere die Charta der Vereinten Nationen darstellt; missbilligt die Androhung von Gewalt durch die Vertreter der Staatsmacht Russlands, da Menschen in Anwesenheit bewaffneter Soldaten Russlands zur Stimmabgabe gezwungen wurden; bekräftigt, dass die Union, wie der Hohe Vertreter im Namen der Union erklärte, weder die Abhaltung noch das Ergebnis dieser sogenannten Wahl im Hoheitsgebiet der Ukraine anerkennt; fordert, dass die Union restriktive Maßnahmen gegen jene erlässt, die an der Organisation und Durchführung der unrechtmäßigen Wahl beteiligt waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Weigerung, eine unabhängige internationale Beobachtung der Präsidentschaftswahl in Russland gemäß den internationalen Verpflichtungen Russlands als OSZE-Teilnehmerstaat zuzulassen, auf ein beispielloses Maß an Rückschritten bei der Demokratie und einen kritischen Mangel an Bereitschaft zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen und zur Achtung der etablierten Grundsätze der Zusammenarbeit in internationalen Institutionen hindeutet; betont, dass die Entscheidung der Staatsorgane Russlands, die Wahlbeobachtungsmission des BDIMR der OSZE nicht zur Beobachtung der Wahl einzuladen, zeigt, dass den Wählern eine unparteiische und unabhängige Bewertung der Wahl verwehrt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl in Russland nicht als legitim anzuerkennen, da diese Wahl auch im unrechtmäßig besetzten Hoheitsgebiet der Ukraine abgehalten wurde und selbst innerhalb Russlands weder frei noch fair war, nicht den grundlegenden internationalen Wahlstandards entsprach und somit nicht demokratisch legitimiert war, und fordert nachdrücklich, die Beziehungen zu Putin auf Angelegenheiten zu beschränken, die für den Frieden in der Region sowie für humanitäre Zwecke und im Interesse der Menschenrechte notwendig sind, z. B. den Austausch von Gefangenen, die Rückkehr deportierter Kinder in die Ukraine oder die Forderung nach der Freilassung politischer Gefangener;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>würdigt die Unerschrockenheit der Tausenden von Menschen in Russland, die gegen das Putin-Regime protestieren und versuchen, ihr Land in eine Demokratie umzuwandeln, auch durch Akte des Widerstands während der sogenannten Wahl, wie die Proteste, bei denen sich Menschenmengen am Sonntag, 17. März 2024, um 12 Uhr mittags vor und in den Wahllokalen in Russland und im Ausland einfanden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt, dass das Kreml-Regime und Wladimir Putin persönlich die strafrechtliche und politische Verantwortung für den Tod von Alexei Nawalny, ihrem profiliertesten Gegner, tragen; fordert eine internationale Untersuchung der Umstände seines Todes mit dem Ziel, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert weiterhin, alle politischen Gefangenen, darunter Wladimir Kara-Mursa, Oleg Orlow, Alexei Gorinow, Alexandra Skotschilenko, Dmitri Iwanow, Ioann Kurmojarow, Wiktorija Petrowa, Marija Ponomarenko, Dmitri Talantow, Juri Dmitrijew, Lilija Tschanyschewa, Xenija Fadejewa, Iwan Safronow und Ilja Jaschin, und alle zu Unrecht inhaftierten Journalisten, darunter Alsu Kurmasheva und Evan Gershkovich, umgehend und bedingungslos freizulassen und sie und ihre Familien zu entschädigen sowie die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Russland wiederherzustellen und Menschenrechtsverletzungen in Russland einer verstärkten internationalen Kontrolle und Überwachung zu unterziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Staatsorgane Russlands nachdrücklich auf, politischen Gefangenen in kritischem Gesundheitszustand, insbesondere Wladimir Kara-Mursa, sofortigen Zugang zu umfassender medizinischer Versorgung zu gewähren; weist Russland erneut darauf hin, dass es seinen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte von Gefangenen nachkommen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Staatsorgane Russlands auf, Konsularbeamten Zugang zu Gefangenen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bekräftigt, dass die EU ihre uneingeschränkte Solidarität mit der Zivilgesellschaft Russlands bekunden sollte, die sich den universellen demokratischen Werten verschrieben hat und den Imperialismus ablehnt, und dass die EU diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, unter Rückgriff auf die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte bestrafen sollte; brandmarkt die Ausweitung der Menschenrechtsverletzungen durch das Kreml-Regime und verurteilt das anhaltende harte Vorgehen gegen Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, Kriegsgegner, unabhängige Journalisten, Rechtsanwälte, zu Verbrechen der Sowjetunion forschende Historiker sowie die zunehmende Unterdrückung von LGBTIQ-Aktivisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit internationalen Partnern und Organisationen zusammenzuarbeiten, um politische Gefangene zu unterstützen, insbesondere durch medizinische und rechtliche Unterstützung, die ihnen nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt oder ganz verweigert wird, und nach Wegen zu suchen, um ihre Freilassung sicherzustellen; bekräftigt seine Forderung an die diplomatischen Vertretungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Russland, Gerichtsverfahren gegen russländische Oppositionelle und deren Haftbedingungen auch künftig genau zu überwachen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein für die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Russland weiter zu schärfen und Druck auf die Regierung Russlands auszuüben, damit sie ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und Menschenrechtsverteidiger in Russland weiterhin tatkräftig zu unterstützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, aktiv mit der demokratischen Opposition Russlands, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ablehnt, zusammenzuarbeiten und ihr Unterstützung anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Dissidenten aus Russland, auch Rechtsanwälten, denen politische Verfolgung droht, humanitäre Visa auszustellen und anderweitige Unterstützung zu gewähren; bekräftigt seine Forderung nach einer unionsweiten Regelung für die Erteilung von Mehrfachvisa für Menschenrechtsverteidiger und politisch Verfolgte sowie nach der Nutzung bestehender Spielräume zur Schließung von Gesetzeslücken, wie sie von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in ihrem Bericht von 2023 mit dem Titel „Protecting Human Rights Defenders at Risk: EU entry, stay and support“ (Schutz gefährdeter Menschenrechtsverteidiger und ihre Einreise in die EU, ihr Aufenthalt in der EU und Unterstützung dieser Personen) vorgeschlagen wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass sich solche Regelungen auch auf führende Oppositionelle, zivilgesellschaftlich engagierte Bürgerinnen und Bürger und anderweitig politisch Verfolgte erstrecken könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich auf eine Sachlage vorzubereiten, in der Russland – wie bereits jetzt Belarus – die Ausstellung von Pässen in seinen Konsulaten einstellt und es erforderlich sein könnte, dass die EU und all ihre Mitgliedstaaten die De-facto-Staatenlosigkeit anerkennen und Reisedokumente ausstellen, wie es in Artikel 28 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vorgesehen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert, dass für Dissidenten aus Russland in der EU die Verfahren vereinfacht werden, damit sie Organisationen und Einrichtungen eintragen lassen, Bankkonten eröffnen und weitere Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und so ihre Arbeit im Exil fortsetzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>missbilligt, dass sich Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán entgegen der Linie der EU dazu entschieden hat, Wladimir Putin zu seiner betrügerischen Wiederwahl zu beglückwünschen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bekundet seine Unterstützung für die Arbeit der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation, Mariana Kazarowa, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ihr Mandat 2024 erneut verlängert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bekräftigt seine vorbehaltlose Solidarität mit dem Volk der Ukraine sowie seine Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; verurteilt daher Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erneut aufs Schärfste und fordert, dass Russland und seine Hilfstruppen alle militärischen Aktivitäten und die Angriffe auf Wohngebiete und zivile Infrastruktur beenden, sämtliche Streitkräfte aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abziehen, die Deportation ukrainischer Zivilisten einstellen, alle inhaftierten Ukrainer, insbesondere Kinder, freilassen und die Verletzung oder Bedrohung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine dauerhaft einstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Staatsorganen Russlands zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>